Das Bundeskabinett hat am 25. März den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport beschlossen. Mit ihm soll ein neues Stammgesetz zur Dopingbekämpfung geschaffen werden, worin die Rechtsvorschriften zur Dopingbekämpfung gebündelt und auch die bisherigen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes überführt werden. Die bisher im Arzneimittelgesetz geregelten Verbote werden um neue Tatbegehungsweisen ("herstellen", "Handel treiben", "veräußern", "abgeben", "in oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen") deutlich erweitert.

Der Gesetzentwurf verbietet auch ausdrücklich die Anwendung von Dopingmethoden und schafft erstmalig ein strafbewehrtes Verbot des Selbstdopings. Damit werden gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst, die beabsichtigen, sich mit Doping Vorteile in Wettbewerben des organisierten Sports zu verschaffen.

So soll künftig der Erwerb und Besitz von Dopingmitteln zum Zwecke des Selbstdopings ohne mengenmäßige Beschränkung strafbar sein, wenn damit beabsichtigt wird, sich in einem Sportwettbewerb Vorteile zu verschaffen.

Der Entwurf enthält zudem Regelungen, um die sportinterne Dopingbekämpfung zu unterstützen. So soll vorgeschrieben werden, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften unter bestimmten Voraussetzungen Daten aus Strafverfahren von Amts wegen an die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) übermitteln können.

Die NADA wurde 2002 von Bund, Ländern und auch privaten Stellen gegründet. Ein Großteil des Stiftungsvermögens stammt vom Bund. Die NADA organisiert Dopingkontrollen und testet Sportler, daneben unterstützt sie Doping-Bekämpfung durch Prävention und Aufklärung sowie mit geeigneten pädagogischen, sozialen, medizinischen und wissenschaftlichen Maßnahmen.

[Quelle: BMJV]

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