Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 222 In der Regel erhalten die Untersuchungsgefangenen bei der Aufnahme in die JVA ein Merkblatt über die Haftbedingungen und die Hausordnung. Oftmals stimmen diese Regeln aber mit den Anforderungen, die die OLG-Rechtsprechung in dem entsprechenden Bezirk an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft stellt, nicht überein. Daher sollte regelmäßig die aktuelle einschlägige OL...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 189 Rechtsanwalt R hat bei dem Anbahnungsgespräch in der JVA mit Herrn A noch kein Mandatsverhältnis begründet, weil er prüfen will, ob er an der Übernahme des Mandats durch eine Kollision gehindert ist. Nach negativer Überprüfung entschließt er sich, das Mandat zu übernehmen und teilt dies Herrn A schriftlich mit.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Untervollmacht

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.4: Untervollmacht Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/Rechtsanwälte _________________________ In Sachen _________________________ wegen _________________________ Az. _________________________ erteile/n ich/wir Herrn/Frau Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/Rechtsreferendar/Rechtsreferendarin _________________________ Untervollmac...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 24 In einem schwierigen steuerstrafrechtlichen Mandat will Rechtsanwalt R nach Rücksprache mit seinem Mandanten den Steuerberater S, der als ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts gilt, als weiteren Verteidiger hinzuziehen.mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 351 Anlässlich einer Hausdurchsuchung werden bei Herrn A u.a. zwölf Aktenordner von der Polizei mitgenommen. Diese will der Mandant zurückhaben, weil es sich dabei ausschließlich um private Dinge handelt.mehr

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§ 41 Strafrecht / 11. Zulässige und unzulässige Fragen

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 313 Das rechtliche Gehör wäre nicht umfassend gewährleistet, wenn der Angeklagte und sein Verteidiger im Rahmen der Hauptverhandlung keine Fragen an Zeugen und Sachverständige richten könnten. Daher sieht die Verfahrensordnung ein solches Fragerecht ausdrücklich vor, § 240 Abs. 2 StPO . Entscheidend ist, dass der Verteidiger zum passenden Zeitpunkt...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Einlegung der Revision

Rz. 388 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.60: Einlegung der Revision An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ Revision ein. Ich beant...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Anzeige der Verteidigung und Antrag auf Akteneinsicht (§ 147 Abs. 1 StPO)

1. Typischer Sachverhalt Rz. 66 Ausgangspunkt ist der Sachverhalt wie oben (siehe Rdn 1) dargestellt. Der Rechtsanwalt nimmt eine Vollmacht von Herrn A entgegen und veranlasst das nun weiter Erforderliche. 2. Muster: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Rz. 67 Zunächst zeigt der Verteidiger unter Beifügung einer auf ihn lautenden Vollmacht der Staatsanwal...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 443 Herr A wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Während dieser Kontrolle wurde bei Herrn A mit einem standardisierten Messverfahren eine Atemalkoholkonzentration umgerechnet von 0,7 Promille festgestellt. Am nächsten Tag bittet Herr A Herrn Rechtsanwalt R um Hilfe.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 357 Herr A hatte sich nacheinander vor zwei unterschiedlichen Gerichten zu verantworten. Vor dem Amtsgericht X wurde er zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Bewährung verurteilt, das Amtsgericht Y erkannte auf eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit Bewährung und einer gesonderten Geldstrafe. Aus den beiden Einzelentscheidungen wurde nachträglich eine Gesamts...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 232 Rechtsanwalt R hat jeweils für Herrn A und Herrn B in verschiedenen Verfahren das Mandat übernommen. Beide befinden sich in Untersuchungshaft. Während Herr A sich in seiner Einzelzelle langweilt, muss sich Herr B den ganzen Tag mit seinem lautstarken Zellengenossen Z herumärgern. Herr A bittet seinen Rechtsanwalt, sich darum zu kümmern, dass er so schnell wie möglich...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Anmerkungen zum Muster

Rz. 236 Die Zuständigkeit für den Antrag richtet sich nach § 119 Abs. 6 i.V.m. § 126 StPO.mehr

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§ 41 Strafrecht / 11. Gesetzliche Vergütung des Wahlverteidigers

Rz. 34 Speziell zu strafrechtlichen Gebührenfragen vgl. Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen; Leipold, Anwaltsvergütung in Strafsachen, 115 ff.; Rekin, Das 1x1 des RVG, § 2 Rn 189 ff.; Scherer, Grundlagen des Kostenrechts – RVG, § 10. a) Typischer Sachverhalt Rz. 35 Herr A wurde wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen fest...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 237 Nach Einlieferung in die Haftanstalt wurden Herrn A sämtliche Gegenstände, die er bei der Festnahme bei sich trug, abgenommen. Die Anstaltsleitung teilt ihm mit, dass er die Sachen nicht in seiner Zelle aufbewahren darf, weil die Gefahr zu groß sei, dass einige Dinge gestohlen werden, oder dass mit wertvollen Gegenständen ein unzulässiger Tauschhandel vorgenommen wir...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 198 Herr A hatte aus drei Personenkraftwagen Autoradios bzw. Navigationsgeräte entwendet. Kurz danach nahm ihn die Polizei vor seiner Wohnung mitsamt der Beute fest. Der Amtsrichter erließ Haftbefehl. Die daraufhin beantragte und durchgeführte Haftprüfung blieb ohne Erfolg. Rechtsanwalt R erwägt nun, dagegen Haftbeschwerde zu führen.mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung des Haftbefehls wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

a) Typischer Sachverhalt Rz. 204 Herrn A wird vorgeworfen, einen versuchten Totschlag begangen zu haben. Seit mehr als drei Monaten hat Herr A nichts mehr über neue Ermittlungsergebnisse gehört, obwohl er in der mündlichen Haftprüfung einen Zeugen benannt hatte, der bezeugen könne, dass er in Notwehr und damit gerechtfertigt gehandelt habe. Der Haftrichter hatte Haftfortdauer...mehr

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§ 41 Strafrecht / (4) Anmerkungen zum Muster

Rz. 406 Zu 1. Verfahrensrüge, Widerspruch: Weitergehend zur Widerspruchslösung des BGH vgl. Peter, 1x1 der Hauptverhandlung, S. 269 ff.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 363 Herr A wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Ferner erhielt er die Auflage, einen Geldbetrag in Höhe von 1.000 EUR in monatlichen Raten von 50 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Nach Verlust des Arbeitsplatzes konnte er die Auflage nicht mehr erfüllen. Kurz danach wird die Strafaussetzung ...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 407 Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle machte Herr A einen leicht alkoholisierten Eindruck auf die Polizisten. Eine um 4.49 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 0,89 Promille im Mittelwert und 0,30 mg/L Benzoylecgonin. Das Amtsgericht verurteilte daraufhin Herrn A wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe, es ordnete den Führerscheine...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 283 Der Angeklagte A bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat vor Gericht. In einer Verhandlungspause hört er, wie der Vorsitzende Richter V bei einem Kaffee den Schöffen in der Cafeteria erklärt, dass die weitere Verhandlung an sich überflüssig sei, weil der Angeklagte A ja sicher der Täter sei, und dass er lüge wie gedruckt.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Ablehnung der Beiordnung

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.8: Ablehnung der Beiordnung An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ beantrage ich, die Bestellung zum Pflichtverteidiger zurückzunehmen. Begründung: _________________________ (Darlegen des wichtigen...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 240 Herr A erscheint in der Kanzlei mit einem Schreiben des Gerichts, in dem etwas von einer Anklage wegen Körperverletzung steht und nachgefragt wird, ob er vor der Eröffnung des Hauptverfahrens bestimmte Anträge stellen wolle. Herr A will wissen, was es damit auf sich hat. Der Verteidiger erklärt ihm, dass gegen ihn Anklage erhoben wurde und sich das Verfahren augenbli...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid

Rz. 458 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.72: Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Stadt _________________________ Ordnungsamt – Bußgeldstelle Aktenzeichen _________________________ reiche ich die mir überlassenen Akten zurück und begründe gleichzeitig den am _________________________ eingelegten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom _...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 212 Herr A befindet sich inzwischen schon seit sechs Monaten in Untersuchungshaft, ohne dass das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet wurde.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Mangelhafte Anklageschrift wegen Nichtbeachtung des § 200 Abs. 2 S. 1 StPO

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 252 Nach § 200 Abs. 2 S. 1 StPO ist auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen in der Anklageschrift mitzuteilen. Davon kann im Fall der Anklage vor dem Strafrichter nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft abgesehen werden, § 200 Abs. 2 S. 2 StPO. Wegen der Informationsfunktion der Anklageschrift ist das wesentliche Ergebnis d...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 49 Ausgangspunkt ist der Sachverhalt (siehe Rdn 35) mit der Abänderung, dass der Verteidiger im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt wurde.mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 182 Gegen Herrn A wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Von der JVA aus nimmt er mit Rechtsanwalt R Kontakt auf. Dieser will Herrn A alsbald in der JVA aufsuchen und wird dazu vorher mit der JVA einen Besuchstermin vereinbaren.mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Berufung in vollem Umfang

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 374 Anders als bei der Staatsanwaltschaft ist eine Begründung der Berufung durch den Verteidiger oder Angeklagten im Gegensatz zur Revision nicht vorgeschrieben. Liegen allerdings die Voraussetzungen einer Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 StPO vor, ist eine Begründung indes ausnahmelos anzuempfehlen. Im Übrigen kann die Begründung innerhalb der ...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 377 Herr A wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis unter gleichzeitiger Anordnung einer Sperre entzogen. Aus der Urteilsbegründung ergibt sich, dass bei der Strafzumessung offensichtlich von einem zu hohen Monatseinkommen des Herrn A ausgegangen wurde. Das Amtsgericht hat ferner nicht berücksichtig...mehr

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§ 41 Strafrecht / 9. Öffentlichkeit – Antrag auf Ausschluss

a) Typischer Sachverhalt Rz. 298 Herr A, der wegen Misshandlung seiner Ehefrau vor Gericht steht, fragt den Verteidiger V, ob die gesamte Hauptverhandlung öffentlich sei oder ob man nicht zumindest für die Zeit der Vernehmung seiner Ehefrau die Öffentlichkeit ausschließen könne. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 299 Die nach § 169 GVG gewährleistete Öffentlichkeit der mündlichen Hau...mehr

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§ 41 Strafrecht / 10. Zeugenvernehmung

Rz. 304 Die Vernehmung des Zeugen[134] in der Hauptverhandlung kann hier nicht in ihrer ganzen Breite dargestellt werden. Sinnvoll erscheint es dagegen, ausgewählte Punkte der Zeugenvernehmung herauszunehmen und diese detaillierter zu erläutern. a) Zeugenvernehmung durch Videoübertragung Rz. 305 Für die Vernehmung besonders schutzbedürftiger Zeugen wurde die Möglichkeit gescha...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 226 Die Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts richtet sich nach § 119 Abs. 6 i.V.m. § 126 StPO.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 381 Herr A wurde wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, obwohl er bereits einen Großteil des Schadens wiedergutgemacht hatte. Rechtsanwalt R möchte erreichen, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 389 Der Bitte um spätere Zustellung wird in der Regel nachgekommen. Der Rechtsanwalt erhält damit die Möglichkeit, die Monatsfrist vollständig auszuschöpfen.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 59 Nachdem das Mandat von Herrn A beendet war, stellte sich heraus, dass dieser eine Erbschaft gemacht hatte, von der er die Gebühren eines Wahlverteidigers ohne Weiteres hätte bestreiten können. Da die gesetzliche Vergütung für den Wahlverteidiger wesentlich höher liegt als für den Pflichtverteidiger, bietet es sich an, nunmehr den Mandanten noch (ergänzend) in Anspruch...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Besondere Zustellungsvollmacht gem. § 116a Abs. 3 StPO

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.3: Besondere Zustellungsvollmacht gem. § 116a Abs. 3 StPO Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/Rechtsanwälten _________________________ wird in Sachen _________________________ wegen _________________________ Az. _________________________ ausdrücklich die besondere Vollmacht erteilt, für die Dauer der Aussetzung des Haftb...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Einfache Beschwerde gegen Durchsuchung und Beschlagnahme gem. § 304 StPO

a) Typischer Sachverhalt Rz. 351 Anlässlich einer Hausdurchsuchung werden bei Herrn A u.a. zwölf Aktenordner von der Polizei mitgenommen. Diese will der Mandant zurückhaben, weil es sich dabei ausschließlich um private Dinge handelt. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 352 Die Beschwerde[173] nach §§ 304 ff. StPO ist eine Tatsachen- und Rechtsbeschwerde. Das Gericht hat die Tatsacheng...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 230 Zur Ablehnung einer Besuchserlaubnis vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, § 119 StPO Rn 9 ff.mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 193 Es erscheint zweckmäßig, sich zwei Strafprozessvollmachten unterzeichnen zu lassen – eine für die Vertretungsanzeige gegenüber Staatsanwaltschaft bzw. Gericht, eine für die Handakte zur jederzeitigen Legitimation.mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 442 Da weit mehr als 95 % aller Ordnungswidrigkeiten straßenverkehrsrechtliche Verstöße betreffen,[222] bietet sich folgender Ausgangsfall an: 1. Typischer Sachverhalt Rz. 443 Herr A wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Während dieser Kontrolle wurde bei Herrn A mit einem standardisierten Messverfahren eine Atemalkoholkonzentration umgerechnet vo...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 66 Ausgangspunkt ist der Sachverhalt wie oben (siehe Rdn 1) dargestellt. Der Rechtsanwalt nimmt eine Vollmacht von Herrn A entgegen und veranlasst das nun weiter Erforderliche.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Verfolgungsverjährung (§§ 78 ff. StGB)

Rz. 257 Nach h.M. ist die Verfolgungsverjährung ein prozessuales Institut, das die Verfolgung des Täters mit den Mitteln des Strafrechts verhindert. Die Verfolgungsverjährung beginnt nach § 78a StGB mit der Beendigung der Tat und berechnet sich nach der Schwere der Tat, wobei der für die jeweilige Tat geltende Regelstrafrahmen Anknüpfungspunkt ist, § 78 Abs. 4 StGB. Für die ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 207 Grundsätzlich können Entscheidungen des Beschwerdegerichts gem. § 310 Abs. 2 StPO nicht weiter angefochten werden. Eine wesentliche Ausnahme aber gilt für Haftsachen gem. § 310 Abs. 1 StPO. Sofern Beschlüsse des Landgerichts Verhaftungen, die einstweilige Unterbringung oder einen Vermögensarrest über einen Betrag von mehr als 20.000 EUR betreffen, können sie durch di...mehr

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§ 41 Strafrecht / hh) Besonderheiten im OWi-Verfahren

Rz. 463 Im Vergleich zum Strafprozess bestehen auch einige Abweichungen: So ist in OWi-Verfahren beispielsweise die Staatsanwaltschaft nicht zur Teilnahme an der Hauptverhandlung verpflichtet. Rz. 464 Ferner kann das Gericht den Betroffenen auf seinen Antrag hin von der Verpflichtung, in der Hauptverhandlung zu erscheinen, entbinden. Dies ergibt sich aus § 73 Abs. 2 OWiG. Vor...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 213 Eine zeitliche Obergrenze für die Dauer der Untersuchungshaft findet sich in der StPO mit Ausnahme des § 122a StPO nicht, sodass die Untersuchungshaft bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens aufrechterhalten werden kann.[90] Dabei ist aber zu beachten, dass die Grenzen, die das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention aufzeigen, nicht überschritten ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 415 Das Adhäsionsverfahren[208] verfolgt den für den Verletzten bzw. dessen Erben praktischen Zweck, über mögliche aus der Straftat erwachsende vermögensrechtliche Ansprüche innerhalb des Strafverfahrens zu entscheiden. Dies ist aber nur möglich, soweit der Anspruch nicht bereits anderweitig rechtshängig gemacht wurde und er der Zivilgerichtsbarkeit unterfällt, § 403 Abs...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Apokryphe Haftgründe

Rz. 178 Die Würdigung des Einzelfalles[80] und die Risikoabwägung sind nicht nur grundsätzlich ein schwieriges Unterfangen, da dies psychologisches Einfühlungsvermögen voraussetzt, sie stehen auch, wie jede Haftentscheidung, im Spannungsverhältnis von Eilbedürftigkeit und Sorgfaltspflicht. Rz. 179 Da wesentliche Punkte im Rahmen der Prüfung von der meist nicht einsehbaren inn...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 299 Die nach § 169 GVG gewährleistete Öffentlichkeit der mündlichen Hauptverhandlung vor dem Strafgericht stellt eine grundlegende Einrichtung des Rechtsstaates dar, weil durch sie sichergestellt wird, dass Justizverfahren der Kontrolle der Allgemeinheit unterliegen und sich die Bevölkerung über das geltende Rechtswesen informieren kann. Dennoch gibt es eine Reihe von Gr...mehr

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§ 41 Strafrecht / IV. Schriftliche Zeugenerklärungen

Rz. 111 Die StPO enthält keine Vorschrift, die die Befragung von Zeugen durch Rechtsanwälte im Ermittlungsverfahren regeln würde.[49] Dennoch ist es unstreitig, dass dem Strafverteidiger das Recht zusteht, Zeugen bereits im Ermittlungsverfahren selbstständig, allein oder ergänzend zu einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung zu befragen. Ein solches Vorgeh...mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 427 Der Wiedereinsetzungsantrag ist kein Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf. Er führt zur Beseitigung einer rechtskräftigen Entscheidung. Die Wiedereinsetzung ist aber ausgeschlossen, wenn das Verfahren bereits zuvor durch eine vom Revisionsgericht nach § 349 Abs. 2 oder Abs. 5 StPO erlassene Sachentscheidung abgeschlossen wurde. Durch die Wiederein...mehr