Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Täter

Rz. 179 [Autor/Zitation] Als Täter für das in § 331 Abs. 1 Nr. 3 normierte Delikt kommen nach dem Wortlaut der Vorschrift zunächst nur Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer KapGes. bzw. KapCoGes. (§ 335b) infrage, die zum Zwecke der Befreiung gem. §§ 291 Abs. 1 und 2, 292 einen Konzernabschluss oder einen Konzernlagebericht offenlegen, die die Verhältnisse des K...mehr

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Verzeichnis der Bearbeiterinnen und Bearbeiter (Teilband 5)

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Mitglieder des Aufsichtsrats

Rz. 64 [Autor/Zitation] Zwingend besteht ein AR bei der AG und der KGaA (§§ 95 ff., 278 Abs. 3 AktG), bei der dualistisch (Mitglieder des AR nach § 15 ff. SEAG iVm. Art. 15, 39 bis 42 VO [EG] Nr. 2157/2011) und monistisch strukturieren SE (nicht geschäftsführende Mitglieder des Verwaltungsrats § 22 ff. SEAG iVm. Art. 15, 43 bis 45 VO [EG] Nr. 2157/2011). Bei der GmbH richtet ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 333 stellt die Verletzung der Geheimhaltungspflicht des Abschlussprüfers und seiner Gehilfen unter Strafe. Dabei werden das unbefugte Offenbaren von Geheimnissen sowie das unbefugte Verwerten von Geheimnissen sanktioniert. Beide Varianten stehen selbständig nebeneinander (Dannecker/Bülte in Großkomm. HGB6, § 333 Rz. 3). In Abs. 2 Satz 2 ist die qualifi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Übersicht

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 335 sanktioniert Verstöße gegen und ermöglicht die Erzwingung der Einhaltung der Offenlegungspflichten gem. §§ 325, 325a. Hierzu kann das Bundesamt für Justiz (BfJ) bei pflichtwidrigem Unterlassen der Offenlegung gegen die KapGes., gegen die Mitglieder ihres vertretungsberechtigten Organs oder bei einer KapGes. mit Sitz im Ausland gegen ihre ständigen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die Tatbestände des § 332 sind Offizialdelikte. Sie werden von Amts wegen verfolgt (Bauer, Neuregelung der Strafbarkeit, 2017, 134; Mansdörfer in Heymann3, § 332 HGB Rz. 50). Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Regelung stellt eine Strafvorschrift des HGB dar. Damit gelten der strafrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) und das Analogieverbot im m...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Geschütztes Rechtsgut (Schutzweck)

Rz. 16 [Autor/Zitation] In der Literatur finden sich unterschiedliche Ansichten über den Schutzzweck von § 331. Diese Strafvorschrift – wie auch § 17 PublG – schützt nach hM als Kollektivrechtsgut das Vertrauen der Rechnungslegungsadressaten in die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit der Informationen über die Lage der von der Vorschrift betroffenen Gesellschaften und K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung

Rz. 100 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung nach Abs. 1 Satz 3 umfasst ferner erkennbare schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung, soweit sich diese nicht unmittelbar auf die Rechnungslegung beziehen (ua. IDW PS 450 Rz. 48). Die Berichtspflicht für Verstöße auf dem Gebiet der Rechnungslegung b...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 210 [Autor/Zitation] Auf § 331 sind nach Art. 1 Abs. 1 EGStGB die Vorschriften des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches anzuwenden. Hierzu gehören § 13 StGB über das Begehen durch Unterlassen, §§ 16, 17 StGB über den Irrtum, §§ 25–27 StGB zu Täterschaft und Teilnahme, §§ 32–35 StGB zu Rechtfertigung und Entschuldigung, §§ 38 ff. StGB zu den Rechtsfolgen der Tathandlung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Beteiligung

Rz. 216 [Autor/Zitation] Täter des Sonderdelikts können nur die in § 331 aufgeführten Personen sein, diese "können Allein- oder Nebentäter, Mittäter oder mittelbare Täter sein" (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 136 [9/2024]), während Dritte auf nachgeordneten Ebenen nur als Anstifter (§ 26 StGB Anstiftung) oder Gehilfen (§ 27 StGB Beihilfe) in Frage kommen (Altenhain in HK...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Mitteilung der Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Verwaltungsbehörden an die FinBeh (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 10 S 2 EStG)

Rn. 2038 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichte sind nach § 4 Abs 5 Nr 10 S 2 EStG verpflichtet, den FinBeh Tatsachen über entsprechende Straftaten bzw Ordnungswidrigkeiten mitzuteilen. Diese Pflicht ergänzt die Informationspflicht nach § 116 AO (Weyand, BBK Fach 10, 790). Damit sind sie nicht verpflichtet, Rechtsansichten oder Mutmaß...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Versuch

Rz. 215 [Autor/Zitation] Bei allen Tatbestandsvarianten des § 331 ist der Versuch nicht strafbar, "weil es sich um ein Vergehen handelt (§ 12 Abs. 2 StGB), keine Versuchsstrafbarkeit angeordnet und ohne eine solche Anordnung der Versuch nur bei Verbrechen strafbar ist (§ 23 Abs. 1 Alt. 2 StGB)" (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 135 [9/2024]; Leplow in MünchKomm. StGB4, § 3...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Verjährung

Rz. 217 [Autor/Zitation] Die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung, die nach Beendigung der Tathandlung zu laufen beginnt (§ 78a StGB), beträgt nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB für die Tathandlungen von § 331 Abs. 1 HGB fünf Jahre und für Taten nach § 331 Abs. 2 HGB gem. § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB drei Jahre (Altenhain in HKMS3/4, § 331 HGB Rz. 140 [9/2024]; s. dort auch zu den Ver...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Leichtfertigkeit (Abs. 3)

Rz. 229 [Autor/Zitation] Tatbestand des § 332 war bislang ausschließlich das bewusste, unrichtige Berichten, das bewusste Schweigen oder das bewusste Abgeben eines unrichtigen Bestätigungsvermerks. Rz. 230 [Autor/Zitation] Durch das FISG wurde § 332 Abs. 3 ergänzt. Damit wird auch das leichtfertige Abgeben eines unrichtigen Bestätigungsvermerks bei PIE unter Strafe gestellt. Di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtswidrigkeit und Schuld

Rz. 213 [Autor/Zitation] Eine rechtswidrige und damit strafbare Handlung liegt vor, wenn die objektiven und subjektiven Tatbestände in den unterschiedlichen Konstellationen von § 331 verwirklicht wurden. Weisungen oder Zustimmung zu den Tathandlungen durch Gesellschafter oder Mitglieder von Aufsichtsorganen sind "daher nach allgemeiner Meinung kein Rechtfertigungsgrund" (Klin...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Tateinheit und Tatmehrheit

Rz. 218 [Autor/Zitation] Werden vom Täter mehrere Tathandlungen begangen, die eine der Varianten von § 331 erfüllen, zB mehrere Falschdarstellungen (Rückstellungen, Abschreibungen, Sachanlagevermögen) in einem JA, oder sind mehrere Tatbestände des § 331 erfüllt, zB Falschdarstellungen in einem JA nach § 331 Abs. 1 Nr. 1 sowie im Konzernabschluss nach § 331 Abs. 1 Nr. 2, so is...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Tatbestands- und Verbotsirrtum

Rz. 211 [Autor/Zitation] Nach § 16 Abs. 1 StGB liegt ein Tatbestandsirrtum vor, wenn bei Begehung der Tat ein Umstand, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, nicht gekannt wird; damit ist ein vorsätzliches Handeln ausgeschlossen. Beim Verbotsirrtum fehlt dem Täter bei der Tatbegehung die Einsicht, Unrecht zu tun; sofern dieser Irrtum unvermeidbar war, handelt er ohne Schuld ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) 2017 bis 2025

Rz. 93 [Autor/Zitation] Eine wesentliche Erweiterung der möglichen Tatgegenstände erfuhr § 331 über das CSR-RUG v. 11.4.2017 (Art. 1 Nr. 16; BGBl. I 2017, 802) durch die Aufnahme der gesondert genannten nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung im (Konzern-)Lagebericht bzw. alternativ des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts in § 331 Nr. 1 und 2. Die Strafvorschriften...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Strafrechtliche Modifikationen

Rz. 40 [Autor/Zitation] Der Fehlerbegriff des Bilanzstrafrechts nach § 331 ist ein zentraler, jedoch unbestimmter Rechtsbegriff. Wie in den vorhergehenden Abschnitten dargestellt ist die Auslegung von Rechnungslegungsnormen nach HGB und IFRS iVm. dem objektiven bzw. normativ-subjektiven Fehlerbegriff Gegenstand kontroverser Diskussionen. Grundsätzlich wird im Bilanzstrafrecht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.2.1 Allgemeines

Rz. 401 Die Selbstanzeige gem. § 371 AO ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund, sodass im Fall einer wirksamen Selbstanzeige die Möglichkeit der Bestrafung der Tat als Steuerhinterziehung entfällt (Rz. 24ff.). Ein anderer Weg zur Straffreiheit ist der im allgemeinen Strafrecht geregelte strafbefreiende Rücktritt vom Versuch gem. § 24 StGB. § 371 AO findet sowohl für die v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.2.3 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung

Rz. 173 Die Ausschlusswirkung tritt nach dem Gesetzeswortlaut ein, sobald die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt ist. Die Wahl des Bekanntgabezeitpunktes statt z. B. der Absendung der Prüfungsanordnung oder der – auch mündlichen – Ankündigung der Prüfung[1] erhält dem Stpfl. einen nicht unerheblichen Spielraum für das strategische Vorgehen im Hinblick auf die Abgabe e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.2 Zweck der Selbstanzeige

Rz. 8 Die Selbstanzeige ist eine steuerstrafrechtliche Besonderheit des deutschen Strafrechts,[1] weil bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 371 Abs. 1–3 AO Straffreiheit bei beendeter Straftat gewährt wird.[2] Hierin liegt der gesetzliche Verzicht auf den staatlichen Strafanspruch. Deswegen wird die Regelung im Gegensatz zu den zeitlich begrenzten Sonderregelungen (Rz. 7)...mehr

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AGS 06/2025, von Heintschel-Heinegg/Kudlich, StGB Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg und Prof. Dr. Hans Kudlich. 5. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXXII, 3.558 S., 239,00 EUR Das Werk bietet eine umfassende und praxisorientierte Erläuterung sämtlicher Vorschriften des Strafgesetzbuches. Mit einem Umfang von über 3.500 Seiten stellt die Neuauflage eine unverzichtbare Referenz für diejenigen dar,...mehr

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FF 06/2025, Dr. Stefanie Hubig ist neue Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Pressemitteilung Nr. 14/2025 des Bundeministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 7.5.2025 Dr. Stefanie Hubig Dr. Stefanie Hubig ist neue Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Sie folgt im Amt auf Dr. Volker Wissing, der seit dem 7.11.2024 Bundesminister der Justiz war. Heute Mittag wird im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handels-, Zivil- und Strafrecht

Rn. 5 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Aufbewahrung erfüllt Dokumentationszwecke. Durch sie werden spätere Nachprüfungen erst möglich. Als Ergebnis der Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Buchführungspflicht nehmen die Handelsbücher (i. w. S.) unter den Beweismitteln eine herausragende Stellung ein und haben besondere Beweiskraft. Ihre Aufbewahrung dient deshalb in besonderem ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Strafrecht

Rn. 106 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Folgende Straftaten können in Betracht kommen: Eine Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB ist möglich, indem z. B. bei Handelsbüchern – in strafrechtlichem Sinne u. U. Gesamturkunden – nur Teile aufbewahrt werden und dadurch der Erklärungswert des Ganzen bzw. der aufbewahrten restlichen Teile verändert wird. Fälschung technischer Aufzeichnungen i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Sonstige Besonderheiten

Rn. 5 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gemäß § 14 OWiG gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht – im Gegensatz zum Strafrecht – die sog. Einheitstäterlösung. Jeder Tatbeteiligte ist danach Täter einer Ordnungswidrigkeit. Eine Unterscheidung zwischen Tätern und Teilnehmern (Anstiftern und Gehilfen), wie sie im Strafrecht vorzunehmen ist, findet nicht statt. Dieser Beteiligtenbegriff beinha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrecht

Rn. 105 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Wird gegen die Aufbewahrungspflichten verstoßen, kann der Nachweis einer ordnungsmäßigen Buchführung nicht (mehr) erbracht werden. Zeugenaussagen entlasten nicht, und zwar gemäß BFH – bei fehlendem Inventar – selbst dann nicht, wenn diese Zeugen an der Aufstellung der entsprechenden Unterlagen mitgewirkt haben (vgl. BFH, Urteil vom 25.03.196...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.3 Steuerverkürzung durch den Stpfl.

Rz. 31a Die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung kann begangen sein vom Stpfl. selbst (Rz. 32) oder einer Person, für die er die Verantwortung trägt (Rz. 37a); in beiden Fällen besteht für den Stpfl. keine Exkulpationsmöglichkeit; durch einen Dritten, für den der Stpfl. keine Verantwortung trägt; hier kann der Stpfl. sich exkulpieren (Rz. 41ff.). Rz. 32 Die V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Schutzbereich

Rn. 10 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das in Abs. 1 geschützte Rechtsgut stimmt inhaltlich mit dem des § 331 überein (vgl. HdR-E, HGB § 331, Rn. 3; de Weerth (1993), S. 110). Die Norm ist deshalb ebenfalls Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB. Das in Abs. 2 geschützte Rechtsgut stimmt demgegenüber inhaltlich mit dem des § 332 überein (vgl. HdR-E, HGB § 332, Rn. 3); auch diese V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 3

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Ordnungswidrigkeiten i. S. d. § 334 können mit einer Geldbuße von mindestens 5 EUR (vgl. § 17 Abs. 1 OWiG) geahndet werden. Bezüglich der Bemessung der Höhe der Geldbuße sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters mit zu berücksichtigen (vgl. § 17 Abs. 3f. OWiG). Ebenso zu berücksichtigen ist der wirtschaftliche Vorteil, der dem Täter a...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.10 Schweigepflicht

Die Verschwiegenheit gehört zu den wichtigsten Berufspflichten des Steuerberaters. Sie ist sehr umfassend und erstreckt sich auch auf Mitarbeiter und Angehörige. Wird dagegen verstoßen, liegt die Verantwortung dafür allein beim Steuerberater. Rechtsgrundlagen Berufsrecht – § 57 Abs. 1 StBerG bestimmt u. a., dass Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ihren Beruf verschwiegen ...mehr

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FF 05/2025, Neubewertung de... / III. Bedeutung der rechtlichen Vaterschaft

Die abstammungsrechtliche Zuordnung aufgrund der erga omnes-Wirkung hat erhebliche rechtliche Folgen. Diese betreffen unter anderem die Begründung der elterlichen Sorge nach §§ 1626 ff. BGB, die Unterhaltspflichten nach den §§ 1601 ff. BGB, das Erbrecht gemäß der §§ 1924 ff. BGB und dabei insbesondere das Pflichtteilsrecht nach §§ 2303 ff. BGB. Aber auch im Strafrecht, in de...mehr

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zfs 05/2025, Anregungen für... / Einführung

Eine Versicherungsrechtsphilosophie ist ein spezieller Bereich der Rechtsphilosophie. Rechtsphilosophie ist die Brücke zwischen dem Gewissen und dem geltenden Recht.[2] Eine Versicherungsrechtsphilosophie ist unverzichtbare Grundlage für eine gesellschaftlich sinnvolle Anwendung und Weiterentwicklung des Versicherungsrechts.[3] Sie bewertet die gesellschaftlichen Bedingungen...mehr

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AGS 05/2025, Nun doch Ersta... / II. Notwendige Aufwendung

Die Kostenfestsetzung sei um die begehrten weiteren 12,00 EUR zu ergänzen. Dabei könne dahinstehen, ob sich die im Zuge der Akteneinsichtnahme dem Rechtsanwalt entstandenen Versendungskosten grds. ohne Weiteres als notwendige Auslagen der Prozessführung darstellen und damit bei gegebenem Erstattungsanspruch auszugleichen seien (so AG Tiergarten, Beschl. v. 21.2.2023 – 336 Cs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.16 Strafrechtliche Aspekte der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 688 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA kann den Tatbestand einer St-Hinterziehung (s § 370 AO), oder einer leichtfertigen St-Verkürzung (s § 378 AO) erfüllen. Allerdings ist dies nicht automatisch und zwingend bei allen Arten von vGA der Fall. Beide Tatbestände setzen eine Verkürzung von St und damit eine Verminderung des Einkommens voraus. Das Strafrecht greift also bei vG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wassermeyer, Einige grundsätzliche Überlegungen zur vGA, DB 1987, 1113; Eppler, Die Beweislast (Feststellungslast) bei der vGA, DStR 1988, 339; Borst, Ertragsteuerliche Folgen von Vereinbarungen zwischen der Kap-Ges und deren Gesellschaftern, BB 1989, 38; Wassermeyer, 20 Jahre BFH-Rspr zu Grundsatzfragen der vGA, FR 1989, 218; Wassermeyer, Zur neuen Definition der vGA, GmbHR 198...mehr

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Versuchte Steuerhinterziehu... / [Ohne Titel]

RA, FAStR/FAStrafR Dr. Rainer Spatscheck / RAin Prof. Dr. Bettina Spilker[*] Das Strafrecht sieht mit dem Einziehungsrecht in §§ 73 ff. StGB vor, dem Täter die wirtschaftlichen Vorteile aus der Straftat zu entziehen. Das gilt seit der Reform zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 auch für Steuerhinterziehungen. Grundsätzlich ist auch eine versuchte Straftat A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Meldepflichten und automati... / II. Fallkonstellationen

Im Ausgangspunkt ist für die Frage nach steuerstrafrechtlichen Konsequenzen bei Fehlern bei der Übermittlung von eDaten zunächst maßgeblich, ob der Steuerpflichtige seiner Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung dem Grunde nach nachkommt oder ob eine solche gänzlich unterbleibt. Gibt der Steuerpflichtige eine Steuererklärung ab, werden ihm die eDaten meldepflichtiger Stellen...mehr

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§ 16 Gemeinschaftskonten/-d... / C. "Steuerstornierung"

Rz. 6 Beim lebzeitigen Ausgleich des Zugewinns entfällt eine auf einen anrechenbaren Vorausempfang i.S.d. § 1380 BGB entrichtete Schenkungsteuer mit Wirkung für die Vergangenheit, § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG und führt zu einer nachträglichen Änderung des Schenkungsteuerbescheids gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO (siehe § 11 Rdn 1). Gelingt mithin der Nachweis, dass bei Einzahlung...mehr

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AGS 04/2025, Die anwaltlich... / 1. Organisation

Der EGMR sichert nach Art. 19 MRK die Einhaltung der Verpflichtungen der Vertragsstaaten aus der MRK. Der Gerichtshof besteht aus fünf sog. Sektionen. Als Sektionspräsidenten fungieren die zwei Vizepräsidenten und drei weitere vom Plenum des EGMR ernannte Richter. Unterstützt und vertreten werden sie von den Vizepräsidenten der Sektionen.[1]mehr

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FF 04/2025, Entpflichtung d... / 2 Anmerkung

Die schon etwas länger zurückliegende Entscheidung des Amtsgerichts Kiel wurde im Rahmen eines Verfahrensmarathons geführt, bei dem die Verfahrensbeiständin die betroffenen drei Kinder über drei Jahren vertrat und in dem der Anwalt eines Elternteils mit schwerem Geschütz gegen die Verfahrensbeiständin vorging. Der Anwalt und die Verfahrensbeiständin waren sich schon in einem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 04/2025, Die anwaltlich... / 2. Verfahren

In der MRK sind drei Verfahrensarten vorgesehen, in denen der EGMR mit einem Sachverhalt befasst werden kann: Das ist zunächst in Art. 34 MRK das sog. Individualbeschwerdeverfahren bzw. die sog. Menschenrechtsbeschwerde. In Art. 33 MRK ist das sog. Staatenbeschwerdeverfahren geregelt und in Art. 47 MRK das Gutachtenverfahren. In der Praxis sind das Staatenbeschwerdeverfahren...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Berechnung des voraussichtlichen Tages der Entbindung

Rz. 7 Für die Berechnung der Schutzfrist ist der voraussichtliche Tag der Entbindung maßgeblich, wie er sich aus dem ärztlichen Zeugnis ergibt. Neben dem ärztlichen Zeugnis steht gleichrangig das Zeugnis einer Hebamme oder eines Entbindungshelfers. Die Feststellung eines voraussichtlichen Geburtstermins ist immer eine vage Prognose, jedoch kalendermäßig vorläufig angegeben u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Täterschaft beim § 26a Abs. 2 UStG

Rz. 190 Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt abweichend vom Strafrecht der sog. Einheitstäterbegriff [1], nach dem nicht zwischen Täterschaft und Teilnahme unterschieden wird. Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 OWiG handelt jeder der Teilnehmer ordnungswidrig, wenn sich mehrere Personen an einer Ordnungswidrigkeit beteiligen. Es kommt demnach für eine Ahndung nicht darauf an, ob er selbst Tä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Die Täterschaft bei § 26a Abs. 1 UStG

Rz. 85 Gem. § 14 OWiG ist Täter einer Ordnungswidrigkeit jeder, der durch sein Verhalten dazu beiträgt, dass die Ordnungswidrigkeit begangen wird. Anders als im Strafrecht gilt im Ordnungswidrigkeitenrecht ein einheitlicher Täterbegriff [1]; wer an einer nicht von ihm selbst begangenen Tat vorsätzlich mitwirkt, handelt ebenfalls als Beteiligter der Ordnungswidrigkeit.[2] In e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Eingrenzung des Tatbestandes durch das allgemeine Ordnungswidrigkeitsrecht

Rz. 76 Ausweislich der Gesetzesbegründung des § 26a Abs. 1 UStG kommt dem im Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Opportunitätsgrundsatz im Rahmen der Anwendung der Vorschrift eine besondere Bedeutung zu[1], nach den Vorstellungen des Gesetzgebers soll damit also der (weite) Anwendungsbereich im konkreten Fall eingegrenzt werden können. Dieser Grundsatz hat es nun zum Inhalt,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Der Opportunitätsgrundsatz

Rz. 204 Allgemein gilt für die Verfolgung der Ordnungswidrigkeitentatbestände nach § 26a UStG Anderes als im Steuerstrafverfahren. Nach § 47 Abs. 1 S. 1 OWiG liegt die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen (§ 47 Abs. 1 S. 2 OWiG). Dieser sog. Opportunitätsgrund...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 2.3 Jugendstrafrechtliche Weisungen

Rz. 23 Schwierigkeiten können sich aus der besonderen Vermengung von Strafrecht und Jugendhilfe ergeben. Der Jugendrichter kann die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs anordnen, vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG; dem geht regelmäßig die Anhörung des Jugendamtes voran. Eine angeordnete soziale Gruppenarbeit unterfällt der eigenständigen Norm des § 28. Dadurch ist sie immer Hil...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 2.4 Datenschutz

Rz. 27 In der Regierungsbegründung zum Gesetzesentwurf (BT-Drs. 11/5948 S. 70) wird ausdrücklich auf die besondere Bedeutung des Datenschutzes im Rahmen der Erziehungsberatung verwiesen. Der Schutz der persönlichen Angelegenheiten der Ratsuchenden vor einer Mitteilung an Dritte wird als wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Beratung benannt (vgl. BVerfG, Besc...mehr