Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Haftungsanspruch in der Insolvenz der KG

Rz. 295 In der Insolvenz der KG macht der Insolvenzverwalter die (wieder aufgelebten) Haftungsansprüche gegen die Kommanditisten geltend, § 171 Abs. 2 HGB, § 93 InsO. Er handelt mit treuhänderischer Einziehungsermächtigung und ist insoweit gesetzlicher Prozessstandschafter der einzelnen Gläubiger; der in Anspruch genommene Kommanditist bringt durch Zahlung konkrete Gläubiger...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Verhältnis zum Grundpfandrechtsgläubiger

Rz. 427 Ebenfalls nicht geregelt ist die Frage, ob § 135 Abs. 3 InsO in die Rechtsposition eines Grundpfandgläubigers eingreift, dem der Gesellschafter, der das Grundstück der GmbH zur Nutzung überlassen hatte, für ein dem Gesellschafter gewährtes Darlehen als Sicherheit ein Grundpfandrecht eingeräumt hatte. Das dürfte zu verneinen sein. Wie auch zum alten Recht dürfte der Z...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 10. Geltendmachung

Rz. 438 Eine vergleichsweise Einigung des Insolvenzverwalters mit dem Gesellschafter über die Ansprüche nach § 135 InsO ist möglich; eine solche schließt spätere Nachforderungen aus.[866] Für die Geltendmachung eines Anspruchs gegen den Gesellschafter aus §§ 135 Abs. 2, 143 Abs. 3 InsO gilt der besondere Gerichtsstand für Anfechtungsklagen des Insolvenzverwalters nach § 22 ZP...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Kein Bargeschäft i.S.d. § 142 InsO

Rz. 363 Unabhängig von der Frage, ob § 142 InsO im Rahmen der Anfechtung nach § 135 InsO überhaupt anwendbar ist – der BGH hat in einem Fall der Bestellung einer Sicherheit aus dem Gesellschaftsvermögen für ein Gesellschafterdarlehen entschieden, dass das Bargeschäftsprivileg des § 142 InsO für die Anfechtung der Bestellung einer Sicherheit für ein Gesellschafterdarlehen nic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Verwertung von Umlaufvermögen

Rz. 197 Zur Beschaffung der für die Bedienung fälliger Verbindlichkeiten erforderlichen Liquidität kann sich auch die Verwertung von Gegenständen des Umlaufvermögens anbieten. Hier ist in erster Linie zu denken an Abverkäufe von Lagerbeständen und an Forderungsverkäufe (Factoring).[392] Auch hier muss darauf geachtet werden, dass der Liquiditätszufluss ausreichend schnell, al...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Expertenrat

Rz. 486 Die Haftungstatbestände setzen i.d.R. Verschulden voraus. Die Verschuldenshaftung des Geschäftsführers ist nicht nach den Grundsätzen der gefahrgeneigten Tätigkeit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.[958] Eine weitere Möglichkeit der Haftungsvermeidung kann also in der Einholung von Expertenrat liegen.[959] Beratungsgemäßes Verhalten kann das Verschulden...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Haftungsgefahren für den vorläufig eigenverwaltenden Schuldner

Rz. 855 Ein Problem für den (vorläufig) eigenverwaltenden Schuldner bzw. dessen Geschäftsführer[1718] besteht in den zahlreichen Haftungsgefahren,[1719] die grds. auch den Sanierungs-Geschäftsführer unverändert treffen können und die von der Rspr. noch keineswegs abschließend geklärt sind. Zu den Haftungsgefahren gehören bspw. die Haftungen wegen Verletzung der Sorgfaltspfli...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Rückzahlung der Kommanditeinlage, Tatbestand

Rz. 292 Eine Rückzahlung der Einlage des Kommanditisten gem. § 172 Abs. 4 HGB liegt bei jeder Zuwendung an den Kommanditisten aus dem Gesellschaftsvermögen der KG vor, durch die dem Gesellschaftsvermögen ein Wert ohne entsprechende Gegenleistung in einer Bilanzsituation entzogen wird, in der der Stand des Kapitalkontos (ggf. der Saldo mehrerer Kapitalkonten) unter den Betrag...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Erforderlichkeit der Kommanditistenleistung zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger

Rz. 299 Der Insolvenzverwalter kann die Haftung des Kommanditisten nur insoweit geltend machen, als seine Leistung zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger, für deren Verbindlichkeiten er haftet, erforderlich ist.[531] Welche Gläubigerforderungen in dieser Berechnung zu berücksichtigen sind, war streitig. Jedenfalls sind Gläubigerforderungen zu berücksichtigen, die zur Insolv...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Maßgeblicher Zeitpunkt: Insolvenzreife

Rz. 578 Das Zahlungsverbot gilt ab Eintritt der materiellen Insolvenzreife der Gesellschaft, nicht erst ab dem Ende der Insolvenzantragsfrist.[1120] Materielle Insolvenzreife ist Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Zu ihrer Feststellung, die dem Geschäftsleiter obliegt, und insbesondere zu den im Interesse des Gläubigerschutzes strengen Anforderungen der Rspr. sei auf di...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / k) Eigenes Insolvenzverfahren

Rz. 506 Unter Umständen bleibt dem Geschäftsführer nur die Durchführung eines eigenen Insolvenzverfahrens über sein eigenes Vermögen mit anschließender Restschuldbefreiung. Hier sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Restschuldbefreiung Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nicht erfasst, sofern sie als aus solchem Rechtsgrund resultierend zur In...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Laufende Zinsen

Rz. 364 Vertragliche Ansprüche eines Gesellschafters auf marktübliche Zinsen für das von ihm gewährte Darlehen sind keine einem Gesellschafterdarlehen gleichgestellten Forderungen, so dass die pünktliche Begleichung laufender Zinsansprüche nicht der Anfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO unterfällt.[693] Entgegen noch OLG München[694] dürfte sich also, wenn Zins und Tilgung...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Stundungsvereinbarungen

Rz. 200 Stundungen können in der Form von Moratorien, Ratenzahlungs- und/oder reinen Stundungsvereinbarungen erwirkt werden. Diese sind, soweit verbindlich vereinbart, sämtlich geeignet, die aktuelle Fälligkeit der Verbindlichkeiten zu beseitigen und den Zeitpunkt der (erneuten) Fälligkeit zeitlich nach hinten zu verschieben. Auf diese Weise wird sofort die aktuelle Liquidit...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Reverse Debt-Equity-Swap

Rz. 112 Weil ein regulärer DES häufig an der mangelnden Werthaltigkeit der Forderung zu scheitern droht, kann die Variante des Reverse-DES in Erwägung zu ziehen sein.[257] Vereinfacht gesagt wandern beim DES die Forderungen zum Unternehmen/Schuldner und beim Reverse DES das Unternehmen/Schuldner zu den Forderungen. Hierzu bringen die Gläubiger ihre Forderungen gegen den Schu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Gesamtschuldnerregress

Rz. 488 Nicht selten haften mehrere Organmitglieder gesamtschuldnerisch nach § 421 BGB. Dann hat der den Geschädigten befriedigende Geschäftsführer gegen die übrigen Gesamtschuldner den Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB: Regress und gesetzlicher Forderungsübergang. Da der Regressanspruch nicht erst mit der Befriedigung des Geschädigten sondern bereits mit der Begründung der ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Stille Gesellschaftereinlage

Rz. 123 Die stille Einlage eines Gesellschafters ist zur Beseitigung einer Überschuldung der Gesellschaft m.E. allein nicht geeignet. Dies folgt daraus, dass die stille Einlage eines typisch stillen Gesellschafters im Überschuldungsstatus stets und die Einlage eines atypisch stillen Gesellschafters (mit Übernahme einer Verlustbeteiligung) solange zu passivieren sind, wie die...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines

Rz. 794 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt dem Insolvenzverwalter grds. keine gesellschaftsrechtlichen Befugnisse in der Gesellschaft, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Er hat also generell nicht die Kompetenzen der Gesellschafterversammlung. Er ist z.B. nicht befugt, Geschäftsführer zu bestellen oder Prokura zu erteilen. Durch das Insolvenzger...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Zahlungen

Rz. 638 Der Insolvenzverwalter muss die geleistete Zahlung, deren Ersatz er fordert, hinreichend genau darlegen, also Datum, Empfänger und Zahlungsgrund angeben, wenn dies zur Identifizierung des Zahlungsvorgangs erforderlich ist.[1280] Ferner muss der Kläger die Zahlungsveranlassung durch den beklagten Geschäftsführer darlegen. An einer haftungsbegründenden Veranlassung kan...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Im Betriebsvermögen gehaltene Beteiligung

Rz. 442 Im Betriebsvermögen gehaltene Anteile unterliegen den vorrangigen §§ 4, 5 EStG. Hier war fraglich, ob eine Gewinnminderung aus dem Ausfall mit dem Darlehen geltend gemacht werden kann oder ob die Einschränkungen des § 3c Abs. 2 EStG, 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG eingreifen. Der BFH hat entschieden, dass das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht greift, und zwar...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Feststellung der Überschuldung der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG

Rz. 47 I.d.R. zieht die Insolvenzreife der KG wegen der persönlichen Haftung der Komplementär-GmbH nach §§ 161 Abs. 2, 128 HGB auch deren Insolvenzreife nach sich. Fraglich kann sein, ab welchem Zeitpunkt die Komplementär-GmbH überschuldet ist. Grds. ist die Überschuldung der Komplementär-GmbH nach § 19 Abs. 2 InsO gesondert zu prüfen und festzustellen. Nach der Rspr. des BG...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Lohnsteuer

Rz. 714 Grds. haftet der Geschäftsführer für nicht abgeführte Lohnsteuer persönlich, da ihre Nichtabführung i.d.R grob fahrlässig ist.[1422] Steht am Lohnzahlungstag nicht fest, ob die Liquidität zur Bezahlung/Abführung der Lohnsteuer ausreicht, muss sie auf einem Anderkonto sichergestellt werden, da sonst die persönliche Haftung eingreift. Der Grundsatz der Haftung gem. der...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Stillhalteabsprachen

Rz. 207 Nach meinem Dafürhalten reichen nach den Entscheidungen des BGH zum Kriterium der ernstlichen Einforderung bei der Zahlungsunfähigkeitsprüfung[397] auch sog. Stillhaltevereinbarungen aus, die betreffende Verbindlichkeit bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nicht mehr zu berücksichtigen.[398] Solche Vereinbarungen mit dem Gläubiger, dass er einstweilen von ernsthaf...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Betrug (§ 263 StGB)

Rz. 216 In der Krise des Unternehmens besteht die Gefahr des Eingehungsbetruges [407] gegenüber Lieferanten und Leistungserbringern, die vor Insolvenz unter zumindest billigender Inkaufnahme, dass die Gegenleistung nicht mehr erbracht werden kann, noch zur Vorleistung veranlasst werden.[408] Wird die Lieferung oder Leistung etwa vom Geschäftsführer einer GmbH angenommen, das ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Umfirmierung der insolventen Gesellschaft?

Rz. 799 Das Recht des Insolvenzverwalters, etwa im Rahmen einer übertragenden Sanierung zusammen mit dem Geschäftsbetrieb die Handelsfirma der insolventen GmbH zu veräußern, auch wenn sie den Namen eines Gesellschafters enthält, ist heute allgemein anerkannt.[1617] Obwohl der BGH bereits früher entschieden hatte, dass nach einer Übertragung des Unternehmens mit der Handelsfi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Verjährung

Rz. 308 Nach § 159 HGB verjährt die Kommanditistenhaftung in fünf Jahren nach Auflösung der Gesellschaft. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG ist nach §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 1 Nr. 3 HGB ein Auflösungstatbestand. Gem. § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB wird die Verjährung des Anspruchs gegen die Gesellschaft durch Anmeldung des Anspruchs mit Anspruchsbegründu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Zuständiges Gericht

Rz. 643 Welches Gericht für Klagen aus § 64 GmbHG a.F. zuständig ist, war lange nicht abschließend geklärt. Der der BGH hat entschieden, dass für Ansprüche aus den insoweit vergleichbaren Vorschriften der §§ 130a Abs. 1 Satz 1 u. 2, 177a HGB a.F. gem. § 29 Abs. 1 ZPO der Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft begründet ist.[1293]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Doppelstöckige Kommanditgesellschaften, Dachfonds

Rz. 312 Die vorstehenden Grundsätze für die Haftung des Kommanditisten gegenüber den Gesellschaftsgläubigern hat der BGH auch auf doppelstöckige Kommanditgesellschaften angewendet. Der Kommanditist einer KG, die als Obergesellschaft/Dachfonds wiederum als Kommanditist an der Untergesellschaft (der späteren Insolvenzschuldnerin) beteiligt ist, haftet auch gegenüber den Gläubi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Anderweitiger Ausgleich der Masseschmälerung

Rz. 588 Selbstverständlich entfällt die Masseschmälerung und damit die Haftung des Organs, wenn der Zahlungsempfänger die erhaltene Zahlung vor Insolvenzeröffnung wieder an die Gesellschaft zurückleistet.[1148] Zum Verhältnis zwischen dem Ersatzanspruch nach § 15b InsO und Insolvenzanfechtung der masseschmälernden Zahlung s.u. Rdn 627 ff.mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / gg) Zahlungen aus debitorischem Konto

Rz. 596 Zahlungen aus einem debitorischen Konto werden von den Zahlungsverboten nicht erfasst, da insoweit lediglich ein masseneutraler Gläubigeraustausch stattfindet und das Befriedigungsinteresse der Gläubigergesamtheit nicht berührt ist.[1175] Das gilt jedenfalls, wenn die Bank nicht über den Kontokorrent absichernde Sicherheiten aus dem Gesellschaftsvermögen verfügt[1176...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Prognosesicherheit und Beurteilungsspielrum, Darlegungs- und Beweislast, Rechtsrat

Rz. 44 Als Prognosesicherheit genügt nach ganz h.M. die überwiegende Wahrscheinlichkeit der sich aus dem Unternehmenskonzept ergebenden Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit.[104] Bei der Beantwortung der Frage, ob eine positive Fortführungsprognose gestellt werden kann, ist dem Geschäftsführer ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen. Dabei ist die Vermögenssituation der Ges...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Konzerninsolvenz

Rz. 803 Nach deutscher Rechtslage gibt es kein gemeinschaftliches Insolvenzverfahren über mehrere konzernangehörige Gesellschaften.[1625] Vielmehr muss für jede Konzerngesellschaft gesondert geprüft werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und je ein gesondertes Insolvenzverfahren zu eröffnen ist.[1626] Dies folgt der Grundkonzeption des Deutschen Insolvenzrechts: eine Person,...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Doppelinsolvenz, etwa im Konzern

Rz. 390 Bei Doppelinsolvenz des darlehensgebenden Gesellschafters und der darlehensnehmenden Gesellschaft, etwa bei Doppelinsolvenz von Mutter- und Tochtergesellschaft, wird der Insolvenzverwalter der Tochtergesellschaft der Darlehensforderung der Muttergesellschaft regelmäßig den Nachrang nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO entgegenhalten und etwaige Rückzahlungen nach § 135 Abs. 1...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Haftung/Schaden auch bei insolvenzrechtlicher Anfechtbarkeit hypothetischer Zahlungen

Rz. 716 Grds. ist Voraussetzung für eine persönliche Haftung stets, dass die Pflichtverletzung ursächlich für den Steuerausfall ist.[1429] Rz. 717 Ob die volle Haftung des GmbH-Geschäftsführers für nicht abgeführte Lohnsteuer auch dann eingreift, wenn eine hypothetische Zahlung nach §§ 129 ff. InsO anfechtbar gewesen wäre, war von den Finanzgerichten unterschiedlich entschied...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Verhältnis zwischen Patronatserklärung und Darlehen

Rz. 129 Die (angenommene) Patronatserklärung selbst ist noch kein Darlehensvertrag, da die Mittel auch als dauerhaftes Eigenkapital gegeben werden könnten.[274] Wird dann aber aufgrund einer vor Eintritt der Krise der Gesellschaft gegebenen Patronatserklärung ein Darlehen gewährt, dürfte es rechtlich ein Finanzplankredit mit den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen sein. Ob b...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) "Weiche" Patronatserklärung

Rz. 147 Neben den vorstehend beschriebenen sog. harten Patronatserklärungen gibt es eine Vielzahl sog. weicher Patronatserklärungen. Hier finden sich Formulierungen wie "Wir werden das Unternehmen auch weiterhin wohlwollend begleiten." oder "Wir stehen auch künftig zu unserer Gesellschaft". Die Erklärung der Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft, es entspreche ihrer ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Verwendung der von den Kommanditisten eingezogenen Haftbeiträge

Rz. 310 Eine andere und für die Begründung und Geltendmachung der Kommanditistenhaftung unerhebliche Frage ist, wofür die von den Kommanditisten beigetriebenen Haftsummen verwendet werden dürfen. Der BGH hat bislang ausdrücklich offen gelassen hat, ob die vom Insolvenzverwalter von den Kommanditisten im Wege der Haftung nach § 93 InsO eingezogenen Mittel (auch) zur Deckung d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Übergangsregelung

Rz. 645 Eine gesonderte Übergangsregelung zur Anwendung des § 15b InsO fehlte zunächst. Durch eine Ergänzung des Art. 103m EGInsO um die Sätze 2 u. 3 ist nunmehr klargestellt, dass für den Tatbestand erfüllende Zahlungen bis 31.12.2020 das alte Recht anwendbar (§ 64 GmbHG a.F. und die Parallelvorschriften) ist und für Zahlungen ab dem 1.1.2021 § 15b InsO gilt,[1298] und zwar...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Geschäftsleiter

Rz. 597 Grds. ist der bestellte Geschäftsführer der Gesellschaft Normadressat. Das gilt auch, wenn er nach den Vorstellungen der Gesellschafter nur "kommissarischer" Geschäftsführer sein soll.[1178] Der Geschäftsleiter kann nur für solche Schmälerungen des Gesellschaftsvermögens verantwortlich gemacht werden, die mit seinem Wissen und Willen geschehen sind oder die er hätte v...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Beendigung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Rz. 444 Gerät eine aus einem Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag (EAV) i.S.d. § 291 AktG abhängige Gesellschaft in die Krise, wird aus Sicht der herrschenden Gesellschaft die Beendigung des Vertrages zu erwägen, ggf. sogar geboten sein, damit ein solcher Unternehmensvertrag keinesfalls bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch besteht, denn die herrschende Gesel...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Beginn

Rz. 167 Aus dem Wortlaut der Neuregelung in § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO könnte sich ergeben, dass der Rangrücktritt erst ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung wirksam sein muss.[346] Das wäre m.E. jedoch nur eine auf das Insolvenzverfahren bezogene Verteilungsregel und würde dem Zweck widersprechen, die Gefährdung der vorgehenden Gläubiger bereits ab sofort zu vermeiden. Damit...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Geltendmachung, Verjährung

Rz. 749 Der Sozialversicherungsträger muss vor Inanspruchnahme des Geschäftsführers die Ansprüche nicht erst im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft anmelden und den Ausgang abwarten.[1515] Zuständig für die Entscheidung über Schadensersatzansprüche wegen Beitragsvorenthaltung sind die ordentlichen Gerichte.[1516] Rz. 750 Die Verjährung richtet sich nach den a...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Vorübergehender Ausschluss der Anfechtung von Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen

Rz. 392 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 SanInsKG [760] gilt die bis zum 30.9.2023 erfolgte Rückgewähr eines neuen Gesellschafterdarlehens, das im Zeitraum der pandemiebedingten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (zu diesem s.u. bei Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers) gewährt worden war, als nicht gläubigerbenachteiligend. Dies gilt nach der ausdrücklichen gesetzlic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Abgrenzung zu Bankrott

Rz. 220 Nach der früher vom BGH vertretenen Interessentheorie lag bei eigennützigem Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen Untreue nach § 266 StGB vor, bei Handeln im Interesse der Gesellschaft dagegen u.U. Bankrott nach § 283 StGB.[416] Der BGH hat diese Interessentheorie jedoch aufgegeben,[417] sodass nun danach zu differenzieren ist, ob der Vertreter (Geschäftsführer)...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Statuarische Verlustausgleichsregelungen

Rz. 455 Abreden über ein neben der Einlage zu erbringendes Agio sind sowohl in statuarischer Form nach § 3 Abs. 2 GmbHG bzw. aufgrund formwirksamen Kapitalerhöhungsbeschlusses als auch durch rein schuldrechtliche Vereinbarung möglich.[899] Rz. 456 Eine gesellschaftsvertragliche Regelung, wonach etwaig entstehende Verluste von den Gesellschaftern einer GmbH nach dem Verhältnis...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Schutzgesetz

Rz. 662 Nach ständiger Rspr. haben die Regelungen, welche Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften bei Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) zur Insolvenzantragstellung verpflichten, gläubigerschützenden Charakter. Ihre Verletzung kann also Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB gegen den die Insolvenz verschleppenden Geschäft...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Aufsichtsrat?

Rz. 599 Der Aufsichtsrat ist nicht unmittelbarer Normadressat. Stellt der Aufsichtsrat[1185] einer AG aber fest, dass die Gesellschaft insolvenzreif ist, hat er darauf hinzuwirken, dass der Vorstand keine mit der Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes unvereinbaren Zahlungen mehr leistet und rechtzeitig den Insolvenzantrag stellt; ggf. hat der Aufsichtsrat den Vorstand ab...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Wesentlicher Teil der bei Fälligkeit nicht bezahlbaren Verbindlichkeiten

Rz. 62 Im Jahr 2005 hat der BGH [144] in einem Haftungsfall nach § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. entschieden: Beträgt die innerhalb von 3 Wochen (s.u. Rdn 64) nicht zu beseitigende Liquiditätslücke weniger als 10 %, ist regelmäßig nicht von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, es sei denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst mehr als 10 % betragen wird.[145] Beträgt die Liquid...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Definition

Rz. 69 Zahlungseinstellung ist dasjenige äußere Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen,[153] so dass sich den betroffenen Verkehrskreisen der Eindruck aufdrängt, dass der Schuldner außerstande ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen.[154] Rz. 70 Auch die Zahlungseins...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Auswirkungen auf Nebenforderungen und Sicherheiten

Rz. 171 Ob Nebenforderungen wie Zinsen vom Rangrücktritt erfasst sind, kann sich nur aus der Vereinbarung selbst bzw. ihrer Auslegung ergeben. Ist ein umfassender Rangrücktritt zur Beseitigung der Überschuldung vereinbart, dürfte die Auslegung ergeben, dass auch die Zinsen und weitere Nebenforderungen erfasst sind.[353] aa) Nicht akzessorische Sicherheiten aus dem Schuldnerve...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Rechtsfolge dem Rangrücktritt widersprechender Zahlungen

Rz. 179 Leistet der Schuldner Zahlungen auf von einem wirksamen Rangrücktritt erfasste Forderungen, so erfolgen diese ohne Rechtsgrund und können kondiziert werden (§ 812 BGB). Dann (bei Bestehen eines Kondiktionsanspruchs) sind die Zahlungen nach der Änderung der Rspr. nicht (mehr) als unentgeltliche Leistungen nach § 134 InsO anfechtbar.[358] Ist der Bereicherungsanspruch ...mehr