Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Fremdvergleich

Rz. 1451 [Autor/Stand] Soweit der BFH eine vGA bereits dann annimmt, wenn es im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren und im Voraus geschlossenen Vereinbarung fehlt[2] (s. Rz. 1421), kann aus dem bloßen Nichterfüllen formeller Nachweispflichten kein strafrechtlich relevantes Verhalten gefolgert werden[3]. Dagegen hat de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bachmann, Vorsatz und Rechtsirrtum im Allgemeinen Strafrecht und im Steuerstrafrecht, 1993; Backes, Zur Problematik der Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum im Steuerstrafrecht, Diss. Köln 1981; Backes, Die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum in Steuerstrafrecht, StuW 1982, 253; Bollacher, Die neue "Beitraganspruchstheorie" zu § 266a StGB – ein Irrtum zuvi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausdrückliche und konkludente Angaben

Rz. 215 [Autor/Stand] Eine Falschangabe über Tatsachen kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Verhalten (konkludent) gemacht werden[2]. Aus dem Wortlaut des § 370 AO folgt keine Beschränkung auf ausdrückliche Erklärungen[3]. Für die Einbeziehung konkludent geäußerter Inhalte spricht bei § 370 Abs. 1 AO vielmehr die 2. Tatalternative der Nr. 1 selbst. Die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Überblick

Rz. 506 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 4 Satz 3 AO ist es für das Vorliegen des tatbestandsmäßigen Erfolgs der Steuerhinterziehung ohne Bedeutung, ob die Steuer, auf die sich die Tat bezieht "aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können" (Kompensationsverbot). Nachträglich geltend gemachte Ermäßigungsgründe, die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Irrtum über die Pflichtwidrigkeit des Unterlassens bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 665 [Autor/Stand] Bei einer Unterlassungstat kann sich der Irrtum auch darauf beziehen, dass der Täter seine rechtliche Verpflichtung zum Handeln nicht kennt, etwa in Unkenntnis darüber ist, dass ihn eine persönliche Anmeldepflicht trifft.[2] Da die "Pflichtwidrigkeit" ausdrücklich im Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO genannt ist, spricht dies dafür, dass sich a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Fortgesetzte Steuerhinterziehung unter Nutzung einer Drittstaat-Gesellschaft zur Verschleierung (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO)

Rz. 1126.25 [Autor/Stand] Das mit Wirkung zum 25.6.2017 in Kraft getretene neue Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO verwirklicht, wer eine Drittstaat-Gesellschaft i.S.d. § 138 Abs. 3 AO, auf die der Täter allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann, z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Ansichten Literatur und Rechtsprechung

Rz. 1768 [Autor/Stand] In der Literatur war umstritten, ob den an Cum-Ex-Geschäften beteiligten Akteuren überhaupt grds. ein Strafvorwurf gemacht werden kann. Nach Auffassung von Krumm/Seer [2] ist eine strafrechtliche Relevanz aufgrund des Ultima-ratio-Charakters des Strafrechts grds. abzulehnen. Vonseiten der Finanz- und Ermittlungsbehörden wird demgegenüber durchgängig die...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Historischer Exkurs: Fortsetzungszusammenhang

Rz. 874 [Autor/Stand] Eine besondere Rolle spielte in der praktischen Rechtsanwendung über viele Jahrzehnte das Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs. Mehrere Handlungen, die bei unvoreingenommener Betrachtung jeweils selbständig zur Verwirklichung eines Straftatbestands führten, wurden als fortgesetzte Handlung zu einer rechtlichen Einheit und damit zu einer einzigen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bach, Das erlangte Etwas i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB bei einer Steuerhinterziehung, NZWiSt 2019, 62; Bittmann, Vom Annex zur Säule: Vermögensabschöpfung als 3. Spur des Strafrechts, NZWiSt 2016, 131; Greeve, Das neue Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, ZWH 2017, 277; Köhler, Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, NStZ 2017, 497; Köllner/Mück, Reform d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1128.11 [Autor/Stand] Die Strafe ist nicht die einzige Rechtsfolge des allgemeinen Strafrechts und damit (§ 369 Abs. 2 AO) des Steuerstrafrechts. Neben ihr stehen die Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61–72 StGB). Zusammen mit der Einziehung und der Unbrauchbarmachung gehören sie zu den sog. Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB).mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerstraf- und bußgeldrechtliche Aspekte

Rz. 1589 [Autor/Stand] Bei Verletzung dieser Mitwirkungspflichten drohen zunächst steuerliche Sanktionen. Ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt wurden § 162 Abs. 3, 4 AO, die – einer internationalen Entwicklung folgend[2] – weitreichende steuerliche Sanktionen speziell für die Verletzung der Mitwirkungspflichten gem. § 90 Abs. 3 AO enthalten. § 162 Abs. 3, 4 AO gelten gem....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Deliktische und sittenwidrige Einkünfte

Rz. 1248 [Autor/Stand] Nach § 40 AO ist es für die Besteuerung unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten (zum Begriff vgl. § 138 Abs. 1 BGB) verstößt. Die Unwirksamkeit derartiger Rechtsgeschäfte ist für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Bußgeldtatbestände (§ 16 AÜG)

Rz. 1307 [Autor/Stand] Gemäß § 16 AÜG sind sowohl vorsätzliche als auch fahrlässige Handlungen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung bußgeldbedroht[2]. So kann z.B. nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 AÜG der Verleih von Leiharbeitnehmern ohne Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG mit einer Geldbuße geahndet werden. Zum Tätigwerdenlassen eines Leiharbeitnehmers ohne Erlaubnis s. § 16...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Die Neuregelungen der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2017, AO-StB 2017, 43; Brand, Geschäftsführerhaftung und die Beweislast des Sozialversicherungsträgers bei Beitragsvorenthaltung, ZHW 2013, 146; Büttner, Abdeckrechnungen: Tat, Schadensermittlung und Haftungsinan- Haftungsinanspruchnahme 75. Lieferung 05.2022, Seite 536.2spruch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tathandlungen

Rz. 1313 [Autor/Stand] Für die Hinterziehung der vom Arbeitgeber einzubehaltenden, von ihm bei dem Betriebsstättenfinanzamt anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer gelten die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 370 AO (s. allgemein Rz. 200 ff.). Im Folgenden werden nur die Besonderheiten bei der Lohnsteuer dargestellt. Rz. 1313.1 [Autor/Stand] Die bloße Ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Weltrechtsprinzip (§ 370 Abs. 7 AO)

Rz. 560 [Autor/Stand] Insbesondere die Ausweitung des Schutzbereichs des § 370 AO durch dessen Abs. 6 wird ergänzt durch die Anordnung der Geltung des Weltrechtsprinzips [2] in § 370 Abs. 7 AO. Danach gilt § 370 Abs. 1–6 AO unabhängig vom Recht des Tatorts auch für Taten, die außerhalb des Geltungsbereichs der AO begangen werden. Damit ist unerheblich, wo Täter oder Teilnehme...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

App, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, StB 1993, 189; Aulinger/Weinreich/Park, Die anwaltliche Betreuung von Kreditinstituten vor, bei und nach Durchsuchungen und Beschlagnahmen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Der Fachanwalt für Steuerrecht im Rechtswesen, 1999, S. 645 ff.; Behr, Die Strafbarkeit von Bankmitarbeitern als Steuerhinterziehungsgehilfen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Gegenüber FinB oder anderen Behörden

Rz. 251 [Autor/Stand] Die Tathandlung besteht darin, dass die unrichtigen oder unvollständigen Angaben den FinB oder anderen (zuständigen) Behörden zugehen (s. Rz. 213) und in die Bearbeitung des Steuerfalls einfließen (s. Rz. 581 a.E.). Das ist auch der Fall, wenn die Angaben in einen Datenverarbeitungsvorgang einfließen, aber nicht von einem Menschen zur Kenntnis genommen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Ankersen, Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit 1.3.2003 bundesweit in Kraft, NZA 2003, 421; Bauer/Heimann, Leiharbeit und Werkvertrag – Achse des Bösen?, NJW 2013, 3287; Benkert, Änderungen im AÜG durch Hartz III, BB 2004, 998; Boemke/Lembke, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 2013; Brand, Novellierung des AÜG, ZTR 2013, 59; Feldkamp, Die Arbeitnehmer-Überlassung, NWB Fach...mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 2.2 Alkoholkonsum feststellen

Die Hauptschwierigkeit für den Arbeitgeber liegt in der ihm obliegenden Beweisführung, weil häufig der Alkoholkonsum während der Arbeitszeit nicht direkt beobachtet wird (welches Getränk in welcher Menge?). Vor allem das häusliche Trinken, das sich aber noch am Arbeitsplatz auswirkt, wird regelmäßig nicht beobachtet werden können. Alkoholmissbrauch wird in der Praxis gelegen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 10.1 Konkurrierende Ordnungswidrigkeit

Rz. 42 Werden durch eine Tathandlung mehrere Tatbestände des § 334 HGB erfüllt, liegt Handlungseinheit vor, die – wie im Strafrecht – nur als eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird (§ 19 OWiG). Bei Handlungsmehrheit, d. h. wenn mehrere verschiedene Handlungen tatbestandsmäßig sind, wird für jeden Verstoß gesondert eine Geldbuße verhängt (§ 20 OWiG). Im Ordnungswidrigkeitenrec...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2 Sonstige Verstöße

Rz. 77 Hierunter sind solche Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder Arbeitnehmer gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung zu erfassen, die sich nicht unmittelbar auf die Rechnungslegung beziehen. Es sind bereits solche Tatsachen berichtspflichtig, die einen substanziellen Hinweis auf schwerwiegende Verstöße enthalten, ohne dass der Abschlussprüfer eine abschließende...mehr

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Blockchain-Technologie und ... / 3.6 (Steuer-)Strafrecht bei Kryptowerten

Gem. § 150 Abs. 2 AO müssen die Angaben in der Steuererklärung, also auch die Deklaration von Gewinnen oder Einnahmen aus Kryptowerten, wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Dies bedeutet z. B., dass die Anzeigepflichten von privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 EStG erfüllt werden müssen, wenn Einnahmen aus Kryptowerten vorlie...mehr

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Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Durch Korruption, korruptives Verhalten, Abrechnungsbetrug und anderen Formen von Fehlverhalten im Gesundheitswesen werden der Gesundheitsversorgung Millionenbeträge entzogen. Die Vorschrift ist auch Ausdruck des Gewährleistungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen – KVen (Scholz, in: Becker/Kingreen, SGB V, § 81a Rz. 1). Nach der Begründung zum Gesetz zur Bekä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verhältnis zum Strafrecht.

Rn 20 Wegen der gemeinsamen Ursprünge von zivilem Deliktsrecht und Strafrecht (s nur MüKo/Wagner Vor § 823 Rz 2) ist die Differenzierung zwischen beiden mitunter problematisch (s.o. Rn 5). Praktisch kommt eine Verbindung iRd Adhäsionsverfahrens gem §§ 403 ff StPO sowie über § 823 II (§ 823 Rn 240) in Betracht. Bei getrennten Verfahren sind die Feststellungen in einem Strafur...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / I. Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Auch im Rahmen der strafrechtlichen Mandatierung haben Mandant und Anwalt die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, was heute sehr weit verbreitet ist. Es kommen also insbesondere Zeithonorare und Pauschalhonorare in Betracht. Greift man auf Pauschalhonorare zurück, so bietet es sich an, diese nach Verfahrensabschnitten zu gliedern, z.B. der Tätigkeit im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 18 Der Gezeugte, aber noch nicht Geborene wird als Nasciturus (Leibesfrucht) bezeichnet. Zeugung ist die Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle. Abw davon regelt das Strafrecht in § 218 I 2 StGB als Beginn des Schutzes der Leibesfrucht die Einnistung des befruchteten Eis in die Gebärmutter (Nidation). Die Regelung kann für das Privatrecht nicht gelten (aA Soergel/Fahse ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. § 827 1.

Rn 3 Nach § 827 1 führt Unzurechnungsfähigkeit (vgl auch §§ 104f) zum Ausschluss der Verantwortlichkeit bei der Verschuldenshaftung. Sie ist anzunehmen bei Bewusstlosigkeit, insb Schlaf oder Ohnmacht (BGHZ 23, 90, 98; Saarbr NJW-RR 03, 605), sofern eine Handlung im Rechtssinne vorliegt, und bei Ausschluss der freien Willensbestimmung, zB durch Schock (s insb BGH VersR 66, 45...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / II. Abrechnung nach RVG

Rz. 17 Die Abrechnung strafrechtlicher Mandate nach RVG wird nach Teil 5 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgenommen. Die Systematik der Betragsrahmengebühren entspricht jener aus dem Strafrecht (VV Teil 4). 1. Grundgebühr (Nr. 5100 VV RVG) Rz. 18 Für die erstmalige Einarbeitung in die Angelegenheit erhält der Anwalt, unabhängig davon, in welchem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Erziehungseignung im engeren Sinn und Erziehungsstil.

Rn 32 Welcher Elternteil besser geeignet ist, das Kind zu erziehen und welcher Elternteil das bessere Erziehungskonzept und den besseren Erziehungsstil hat, lässt sich anhand von positiven Merkmalen nur schwer feststellen, zumal man innerhalb einer gewissen Bandbreite mit Wertungen zurückhaltend sein muss. Es ist nicht Aufgabe des Familienrichters darüber zu befinden, welche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mehrheit von Verstößen.

Rn 7 Ein Strafversprechen kann so abgefasst sein, dass mehrfache Verstöße möglich sind, insb bei Unterlassungspflichten (›für jeden Fall der Zuwiderhandlung‹). Dann wird fraglich, ob jeder einzelne Verstoß den Verfall der Vertragsstrafe auslösen soll, oder ob mehrere Verstöße zu einer Einheit zusammenzufassen sind. Hierfür hat BGHZ 33, 163, 168 die Regel entwickelt, mehrere ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die §§ 187 bis 193 gelten für alle Frist- und Terminsbestimmungen des Bundesrechts (GemS-OGB BGHZ 59, 397), soweit nicht Sondervorschriften vorgehen, zB §§ 359, 361 HGB; Art 20 CISG; Art 36, 37, 72–74 WG; Art 29 IV, 30, 55–57 ScheckG; §§ 42, 43 StPO; § 10 VVG; § 77b StGB; § 16 II FamFG; § 222 II, III ZPO; § 31 II–VII VwVfG; § 108 II–VI AO; § 64 SGG; § 139 InsO und auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die gesetzlichen Regeln zum Notstand ergänzen diejenigen des Notwehrrechts (§ 227). Während Notwehr einen menschlichen Angriff voraussetzt, setzt der Notstand eine von einer Sache ausgehende Gefahr voraus. § 228 regelt den Defensivnotstand, der sich gg die Sache richtet, von der die Gefahr ausgeht. Den sog aggressiven Notstand, bei dem auf eine Sache eingewirkt wird, vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzung zum Öffentlichen Recht.

Rn 14 Dem Privatrecht steht als Gegensatz das Öffentliche Recht ggü, das im Wesentlichen das Staats- und Verwaltungsrecht, das Sozialrecht, das Steuerrecht, das Strafrecht sowie die Verfahrensrechte umfasst. Für den Gerichtszugang (§ 13 GVG, § 40 VwGO), für die Rechtsträger sowie die Rechtsfolgen des Handelns und die Handlungsformen ist die Unterscheidung von zentraler Bedeu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Selbstbestimmungsaufklärung.

Rn 210 Die im Arzthaftungsrecht wichtigste Form der Aufklärung ist die Selbstbestimmungsaufklärung über Möglichkeiten und Wirkungen der Behandlung (Diagnose, Behandlungsmethoden und -alternativen, Verlauf, Risiken) als Grundlage für die Einwilligung des Patienten aufgrund einer Abwägung zwischen Chancen und Risiken der Behandlung (grundl BGHZ 29, 176, 180 mwN; weiterhin zB B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verschulden.

Rn 19 Die subjektive Vorwerfbarkeit der unerlaubten Handlung (Verschulden) ist Voraussetzung der Haftung nach § 823 (zu anderen Haftungsmodellen Vor §§ 823 ff Rn 9 ff); die Darlegungs- und Beweislast trifft grds den Geschädigten (zu Modifikationen insb Rn 201, 204, 236). Das Verschulden muss sich auf Tatbestand und Rechtswidrigkeit, nicht aber auf Schaden und haftungsausfüll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verletzung des Lebens.

Rn 23 Verletzung des Lebens ist die Tötung eines Menschen (auch des nasciturus, BVerfG NJW 93, 1751, 1753, problematisch ist allerdings der exakte Beginn des Lebensschutzes, insb bei Embryonen- und Stammzellforschung, BeckOGK/T Voigt § 823 Rz 104; ausf zum Meinungsstand Mürmann Der zivilrechtliche Schutz des ungeborenen Kindes vor seiner Mutter 22, 95 ff; krit zum eigenständ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 § 2333 I regelt die Entziehung des Pflichtteils der Abkömmlinge (§ 2303 Rn 2), II ordnet die entspr Geltung für Eltern und Ehegatten an. Deren schuldhafter Verstoß gg die Familiensolidarität (Rn 1) ist Voraussetzung der Entziehung (Ddorf NJW 68, 944 [OLG Düsseldorf 23.02.1968 - 7 U 128/66]). Daher liegt grds kein Entziehungsgrund vor, wenn der Berechtigte in Notwehr (§ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tatbestand.

Rn 5 Haftungsbegründend kann jedes bewusstseins- und willensgelenkte Handeln oder Unterlassen sein. Ein Unterlassen ist jedoch nur tatbestandsrelevant, wenn eine Rechtspflicht zum Handeln (Verkehrssicherungspflicht in ihrer urspr Bedeutung, s.o. Rn 2) bestand. Rn 6 Weiterhin erfordert der Tatbestand des § 823 die Verletzung eines der in Abs 1 genannten Rechtsgüter, einer Verk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatsache.

Rn 3 Tatsachen als Gegenstand der haftungsbegründenden Handlung sind konkrete Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die sinnlich wahrnehmbar oder einer Überprüfung ihrer Richtigkeit durch Beweis zugänglich sind (BVerfG NJW 96, 1529 f mwN; BGHZ 132, 13, 21 mwN; 139, 95, 102). Sie sind abzugrenzen von Werturteilen, bei denen die subjektive Beziehung des sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Baustellen und Bauarbeiten.

Rn 155 Sicherungspflichtiger bei Baustellen und Bauarbeiten ist in erster Linie der Bauherr (BGHZ 68, 169, 175; 120, 124, 128; WM 96, 835, 838; Brandbg BeckRS 09, 19318; Zweibr NJW-Spez 11, 622; Ddorf BauR 12, 1970; bedenklich weitgehend Stuttg NJW 05, 2567 – in erster Linie zum Strafrecht, dazu Foerste NJW 05, 3182 ff; Sonderfall: Bambg NJOZ 06, 1198, 1199 ff). Daneben tref...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 2. Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Nrn. 5101 ff. VV RVG)

Rz. 19 Wird der Anwalt während des Verfahrens vor der Verwaltungsbehörde bzw. Bußgeldstelle hinzugezogen, erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nrn. 5101 ff. VV RVG. Deren Betragsrahmen hängt von der Höhe des Bußgeldes ab (vgl. Nrn. 5101, 5103, 5105 VV RVG). Werden im Rahmen des Verfahrens Termine abgehalten (z.B. polizeiliche Vernehmungen), fällt eine Terminsgebühr an – auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Bearbeiterverzeichnis

Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Ahrens Professor an der Universität Göttingen Prof. Dr. Martin Avenarius Professor an der Universität zu KölnDirektor des Instituts für Römisches Recht Prof. Dr. Andreas Bauer Professor an der Evangelischen Hochschule Bochum Prof. Dr. Klaus Peter Berger, LL.M. (Virginia) Professor an der Universität zu Köln Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (McGill) Professo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 187 BGB – Fristbeginn.

Gesetzestext (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) 1Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Das Bestimmen zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen als Tathandlung erfasst heute alle Geschlechter sowie Kinder und ist nicht mehr auf außereheliche Handlungen beschränkt (zu Unterschieden zum Strafrecht BeckOGK/Gerdemann § 825 Rz 2). Gewaltanwendung ist nicht erforderlich; eine Einwirkung auf die Willensentschließung reicht aus (BeckOGK/Gerdemann § 825 Rz 9; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Behandlung.

Rn 216 Die Behandlungspflicht erstreckt sich von der Prävention über die Therapie bis zur Erstellung eines Arztberichts (dazu insb BGH NJW 94, 797, 798 f [BGH 05.10.1993 - VI ZR 237/92]; Kresse/Dinser MedR 10, 396 ff) und zur Nachsorge. Eine medizinisch gebotene Behandlung muss überhaupt, rechtzeitig, im richtigen Maß, kunstgerecht und ohne Begleitfehler (zB Zurücklassen von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mittäterschaft und Teilnahme, § 830 I 1, II.

Rn 4 Die Begriffe Mittäterschaft und Teilnahme sind grds wie im Strafrecht (§§ 25–27 StGB) zu bestimmen (zB BGHZ 8, 288, 292; 137, 89, 102; NJW 04, 3423, 3425; ZIP 10, 786 Rz 34; 2505 Rz 47; WM 10, 1590 Rz 43; 2214 Rz 44; ZIP 11, 666 Rz 24; WM 11, 1028 Rz 24; 1465 Rz 49; VersR 12, 1038 Rz 17; WM 12, 2195 Rz 24; 13, 2322 Rz 15; WRP 14, 1050 Rz 13; 15, 577 Rz 35; 18, 480 Rz 25...mehr