Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 325 Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 StPO entspringt ebenfalls dem Gedanken der Waffengleichheit und verschafft dem Angeklagten einen wirklichen Anspruch auf Aussetzung, soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen.[152] Rz. 326 Dreh- und Angelpunkt dieser Aussetzungsvariante ist die Abweichung der Sach- und Rechtslage von dem in der Anklageschrift umschriebenen Z...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Allgemeines zur Untersuchungshaft

Rz. 147 Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf die Untersuchungshaft[61] nur angeordnet werden, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und auf rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch die vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen. Hier wird das Spannungsverhältnis zwischen dem ...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 287 Das Institut der Ablehnung sollte nur gezielt eingesetzt werden. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus der großen Erfolglosigkeit der Ablehnungsanträge. Dabei sollten auch die Nachteile sowohl der erfolglosen als auch der erfolgreichen Ablehnung im Auge behalten werden: Scheitert der Ablehnungsantrag, verbleibt es beim abgelehnten Richter. Ob er weiterhin dieselbe Offen...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 345 Hinter dem Begriff des modifizierten Beweisantrages verstecken sich drei einander ähnliche Formen des Beweisantrages. Hierbei ist – terminologisch nicht einheitlich – zwischen bedingtem Beweisantrag, Hilfsbeweisantrag und Eventualbeweisantrag zu unterschieden. Modifizierte Beweisanträge sind für den Verteidiger taktische Instrumente, um das Gericht bei Fragen der Bew...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Einlegung der Berufung

Rz. 368 Die Berufung[181] ist ein umfassendes Rechtsmittel, das sich gegen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil richtet und zur Nachprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein höheres Gericht führt. Sie ist gem. § 312 StPO zulässig gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts, sowie gegen die Urteile des Jugendrichters und des Jugendschöffeng...mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 241 Das Zwischenverfahren [98] ist ein eigenständiger Verfahrensabschnitt innerhalb des Strafverfahrens und hat den Zweck, dass ein Gericht als eine von der Staatsanwaltschaft getrennte, unabhängige Instanz in einem nichtöffentlichen Verfahren überprüft, ob gegen den Angeschuldigten nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens ein hinreichender Tatverdacht besteht. Es e...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 194 Herr A befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, 1 kg Amphetamin nach Deutschland verbracht zu haben, um dieses gewinnbringend zu veräußern. Dies ergebe sich aus der Aussage eines anderen Beschuldigten Herrn B, der von A 50 g Amphetamin bezogen haben will. Es bestehe der Haftgrund der Fluchtgefahr, da der beschuldigte Herr A ledig und ohne Arbeit sei ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 87 Die Staatsanwaltschaft unterliegt dem Legalitätsgrundsatz. Sie ist demnach zur Aufnahme von Ermittlungen gem. § 152 Abs. 2 StPO verpflichtet und muss Anklage erheben, wenn die Ermittlungen einen ausreichenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten, § 170 Abs. 1 StPO. Dies ist der Fall, wenn gegen den Beschuldigten ein hinreichender Tatverdacht i.S.v. § 203 ...mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Ablehnung von Staatsanwälten

Rz. 290 Über die Möglichkeit einer Ablehnung von Staatsanwälten besteht Streit, denn die StPO benennt keine rechtliche Grundlage für die Ablehnung. Da die überwiegende Meinung[124] die analoge Anwendung der §§ 22 ff. StPO ablehnt, gelten folgende Grundsätze: Die Prozessbeteiligten haben kein Recht auf Ablehnung eines ausgeschlossenen oder befangenen Staatsanwalts; der Vertei...mehr

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§ 41 Strafrecht / 9. Vergütungsvereinbarung

Rz. 29 Die Vorschrift des § 3a RVG (zum Gebührenrecht siehe ansonsten Rdn 34 ff.) gestattet die Vereinbarung einer die gesetzlichen Gebühren übersteigenden Vergütung. Da der gesetzliche Gebührenrahmen – besonders im Ermittlungsverfahren oder in Verfahren mit einer Vielzahl von Hauptverhandlungstagen – mit der Tätigkeit des Strafverteidigers oftmals in keinem angemessenen Ver...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 334 Ein Beweisantrag[157] sollte so kurz und knapp wie möglich formuliert sein. Langatmige Umschreibungen vergrößern lediglich die Möglichkeit, Fehler zu machen und dadurch dem Gericht die einfache Möglichkeit zur Ablehnung zu eröffnen. Es sollte zunächst die konkrete Beweisbehauptung aufgestellt werden, die mit der Angabe des bestimmten Beweismittels unterlegt wird. Ers...mehr

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§ 41 Strafrecht / 14. Plädoyer (§ 258 StPO)

Rz. 347 Das Plädoyer, das nur unzureichend mit dem Begriff des Schlussvortrages übersetzt werden kann, steht nicht nur der Staatsanwaltschaft sowie dem Verteidiger zu, sondern auch dem Neben- und dem Privatkläger, § 397 Abs. 1 bzw. § 385 Abs. 1 StPO.[172] Das Plädoyer dient der umfassenden und abschließenden Würdigung der rechtlichen und tatsächlichen Ergebnisse der Verhandl...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Besetzungsrüge

Rz. 270 Die Anforderungen an die Besetzungsrüge sind in § 222b StPO geregelt. Es sind dabei Besonderheiten hinsichtlich der Form, der Frist, aber auch des Inhalts zu beachten. Die Besetzungsrüge ist spätestens bis zur Vernehmung des ersten Angeklagten zur Sache zu erheben. Alle Beanstandungen sind gleichzeitig vorzubringen. Die Rüge ist außerhalb der Hauptverhandlung zwingen...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Status des Sachverständigen

Rz. 271 Unabhängig davon, ob man den Sachverständigen als "Berater des Richters" oder als "Gehilfen des Richters" bezeichnen mag oder nicht, ist er jedenfalls kein Zeuge, sondern der auf seinem Wissensgebiet sachkundige Helfer des erkennenden Gerichts, der dem Gericht bezüglich einer zu beweisenden Einzeltatsache seine Sachkunde zur Verfügung stellt.[111] Der Sachverständige...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Muster: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Staatsanwaltschaft

Rz. 67 Zunächst zeigt der Verteidiger unter Beifügung einer auf ihn lautenden Vollmacht der Staatsanwaltschaft gegenüber schriftlich an, dass er die Verteidigung von Herrn A übernommen hat. Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ist dem Schreiben – soweit bekannt – voranzustellen, damit es dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft zügig zugeordnet werden kan...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 275 Der Sachverständige kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden, § 74 Abs. 1 StPO. Dies bedeutet, dass der Sachverständige ebenso wie der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann. Entsprechend dem § 24 Abs. 2 StPO liegt Befangenheit vor, wenn ein Grund gegeben ist, der Misstrauen gegen die Unparteil...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Gegenstand und Mittel der Überprüfung der Besetzung

Rz. 268 Die wesentlichsten Prüfungspunkte hinsichtlich der Besetzung sind:mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 366 Stehen wahlweise Berufung oder Revision als Rechtsmittel zur Verfügung, genügt es zunächst, lediglich die Anfechtung des Urteils schlechthin zu erklären und die Art des Rechtsmittels einer späteren Erklärung vorzubehalten.[179] Diese kann bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) abgegeben werden. Diese Vorgehensweise bietet sich vor allem dann...mehr

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§ 41 Strafrecht / gg) Rücknahme des Einspruchs

Rz. 462 Der Einspruch kann in jedem Verfahrensstadium zurückgenommen werden, selbst innerhalb der Hauptverhandlung, in diesem Fall jedoch nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Sollte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen – so der Regelfall –, ist für die Rücknahme gem. § 75 Abs. 2 OWiG ihre Zustimmung nicht erforderlich. Sollte die ...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 411 Die Nebenklage[205] setzt die Erhebung der öffentlichen Anklage voraus, an die sich der Nebenklageberechtigte in jeder Lage des Verfahrens anschließen kann, § 396 StPO. Die Anschlusserklärung hat durch den anwaltlichen Nebenklagevertreter mit Blick auf § 32d StPO durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments zu erfolgen. Damit dient die Nebenklage nicht dem Zw...mehr

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§ 41 Strafrecht / 7. Sitzordnung

Rz. 291 Die Frage der Sitzordnung scheint eine vermeintlich unwichtige Angelegenheit zu sein. Doch sollte man die – auch psychologischen – Wirkungen der richtigen Sitzordnung nicht unterschätzen. Es muss daher selbstverständlich sein, dass der Angeklagte Anspruch auf einen Platz im Sitzungssaal hat, der seiner Würde und seinem Anspruch auf Gleichbehandlung mit den übrigen Ve...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 319 Die Aussetzung des Verfahrens zum Zwecke der Akteneinsicht ist im Gesetz nicht geregelt.[147] Gleichwohl ist anerkannt, dass in bestimmten Fällen eine Aussetzung wegen verspäteter bzw. unvollständiger Akteneinsicht in Betracht kommen kann.[148] Dabei geht es um einen angemessenen Zeitraum, der zwischen Übersendung der Akten und der Hauptverhandlung liegt und eine eff...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 141 Erwägt die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren ein Sachverständigengutachten – etwa zur Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten oder zur Glaubwürdigkeit eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen bei Sexualdelikten oder anderen schwierigen Beweisfragen, zu deren Beantwortung die Hilfe eines Sachverständigen erforderlich ist – einzuholen, hat der Staatsanwal...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 261 Herrn A wird die Eröffnung des Hauptverfahrens[104] mitgeteilt. Gleichzeitig wird er aufgefordert, an einem bestimmten Termin vor Gericht zu erscheinen. Herr A will wissen, was dies bedeutet. Er ist deshalb über die weiteren Verfahrensschritte, deren Vorbereitung und Ablauf zu informieren. Zudem muss mit ihm eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Herr A ist d...mehr

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§ 41 Strafrecht / 12. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 317 Die Aussetzung der Hauptverhandlung[144] und ihre Beantragung durch den Verteidiger ist ein zweischneidiges Schwert. Der Verteidiger sollte nicht nur die Vorteile sehen, die eine Aussetzung mit sich bringen kann, sondern ebenso die Nachteile. Die Aussetzung der Hauptverhandlung wird in verschiedenen Vorschriften behandelt, etwa §§ 138c Abs. 4, 145 Abs. 3, 217 Abs. 2, ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 352 Die Beschwerde[173] nach §§ 304 ff. StPO ist eine Tatsachen- und Rechtsbeschwerde. Das Gericht hat die Tatsachengrundlage der angefochtenen Entscheidung sowie die richtige Rechtsanwendung nachzuprüfen. Zwar hat das mit der Beschwerde angerufene Gericht von Amts wegen alle ihm zugänglichen Tatsachen zu bewerten. Eine Begründung der Beschwerde wäre deshalb an sich entb...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 199 Gemäß §§ 304 Abs. 1, 117 Abs. 2 S. 2 StPO ist die – nicht fristgebundene – Haftbeschwerde[85] insbesondere gegen die Entscheidung möglich, die auf eine Haftprüfung oder einen Antrag auf Aufhebung bzw. Außervollzugsetzung des Haftbefehls im schriftlichen Verfahren hin erfolgt ist. Maßgeblich ist immer die zuletzt ergangene Entscheidung, mit der über den (Fort-)Bestand...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er sich selbst nicht verteidigen, sich aber auch keinen Rechtsanwalt leisten kann, da er nur über geringe finanzielle Mittel...mehr

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§ 41 Strafrecht / VII. Durchsuchung und Beschlagnahme

Rz. 124 Der 8. Abschnitt der StPO regelt insbesondere die Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen (§§ 94 ff. StPO), die Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO), die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO), die akustische Wohnraumüberwachung (§ 100c StPO), die Erhebung von Verkehrsdaten (§ 100g StPO), technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten (§ 100i StP...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Bußgeldbescheid und Einspruch

Rz. 453 Ein Bußgeldbescheid ergeht, wenn die Einstellung des Verfahrens nach Opportunitätsgründen ausscheidet, eine Verwarnung nicht in Betracht kommt oder das festgesetzte Verwarnungsgeld nicht bezahlt wird. Die notwendigen Angaben des Bußgeldbescheids ergeben sich aus § 66 OWiG. Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schrift...mehr

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§ 41 Strafrecht / ii) Rechtsbeschwerde

Rz. 466 Als einziges Rechtsmittel gegen das Urteil oder den Beschluss des Gerichts ist die Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG zulässig. Das Verfahren richtet sich entsprechend § 79 Abs. 3 OWiG nach den strafprozessualen Vorschriften über die Revision. Rz. 467 Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils beim Amtsgericht einzulegen, es sei denn, der ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 298 Herr A, der wegen Misshandlung seiner Ehefrau vor Gericht steht, fragt den Verteidiger V, ob die gesamte Hauptverhandlung öffentlich sei oder ob man nicht zumindest für die Zeit der Vernehmung seiner Ehefrau die Öffentlichkeit ausschließen könne.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Aussetzung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 321 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass dem Angeklagten in den vom Gesetz dafür vorgesehenen Fällen ein angemessen vorbereiteter Verteidiger zur Seite steht. Wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet und hat dieser den Hauptverhandlungstermin aus den in § 145 Abs. 1 StPO genannten Gründen nicht wahrgenommen, hat das Gericht dem...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 423 Das Amtsgericht hat den Angeklagten Herrn B wegen gefährlicher Körperverletzung im Adhäsionsverfahren zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 7.500 EUR verurteilt. Herr B empfindet die Höhe des Schmerzensgeldes als unbillige Härte und möchte die Adhäsionsentscheidung des Amtsgerichtes anfechten.mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 426 Der Rechtsanwalt von Herrn A versicherte diesem, fristgerecht Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil einzulegen. Leider ließ er trotzdem die Berufungseinlegungsfrist verstreichen. Herr A wendet sich nun an einen anderen Rechtsanwalt und fragt, ob er jetzt überhaupt noch etwas gegen das Urteil machen könne.mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 108 Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat sich Herr A einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar gemacht. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein unbedeutender Sachschaden entstanden, der Mandant nicht vorbestraft ist und er den Sachverhalt frühzeitig eingeräumt hat, möchte der Rechtsanwalt R anregen, das Verfahren geg...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 222 In der Regel erhalten die Untersuchungsgefangenen bei der Aufnahme in die JVA ein Merkblatt über die Haftbedingungen und die Hausordnung. Oftmals stimmen diese Regeln aber mit den Anforderungen, die die OLG-Rechtsprechung in dem entsprechenden Bezirk an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft stellt, nicht überein. Daher sollte regelmäßig die aktuelle einschlägige OL...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Aussetzung wegen veränderter Sach- und Rechtslage (§ 265 Abs. 3 StPO)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 325 Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 StPO entspringt ebenfalls dem Gedanken der Waffengleichheit und verschafft dem Angeklagten einen wirklichen Anspruch auf Aussetzung, soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen.[152] Rz. 326 Dreh- und Angelpunkt dieser Aussetzungsvariante ist die Abweichung der Sach- und Rechtslage von dem in der Ankla...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 189 Rechtsanwalt R hat bei dem Anbahnungsgespräch in der JVA mit Herrn A noch kein Mandatsverhältnis begründet, weil er prüfen will, ob er an der Übernahme des Mandats durch eine Kollision gehindert ist. Nach negativer Überprüfung entschließt er sich, das Mandat zu übernehmen und teilt dies Herrn A schriftlich mit.mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Aussetzung nach der Generalklausel des § 265 Abs. 4 StPO

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 328 Im Gegensatz zu Abs. 3 steht bei § 265 Abs. 4 StPO die Entscheidung über die Aussetzung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Sie erfolgt allerdings von Amts wegen, ist also auch ohne entsprechenden Antrag der Verteidigung auszusprechen. Obwohl die Vorschrift als Generalklausel verstanden werden kann, wird sie vergleichsweise weit ausgeleg...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Untervollmacht

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.4: Untervollmacht Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/Rechtsanwälte _________________________ In Sachen _________________________ wegen _________________________ Az. _________________________ erteile/n ich/wir Herrn/Frau Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/Rechtsreferendar/Rechtsreferendarin _________________________ Untervollmac...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Antrag des Rechtsanwalts auf Beiordnung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 46 Nach Zustellung der Anklageschrift hat der Angeschuldigte im Zwischenverfahren gem. § 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt und er noch keinen Verteidiger beauftragt hat. Über das Antragsrecht ist der Angeschuldigte zu belehren. Allerding...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 24 In einem schwierigen steuerstrafrechtlichen Mandat will Rechtsanwalt R nach Rücksprache mit seinem Mandanten den Steuerberater S, der als ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts gilt, als weiteren Verteidiger hinzuziehen.mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 351 Anlässlich einer Hausdurchsuchung werden bei Herrn A u.a. zwölf Aktenordner von der Polizei mitgenommen. Diese will der Mandant zurückhaben, weil es sich dabei ausschließlich um private Dinge handelt.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Einlegung der Berufung (§ 312 StPO)

Rz. 372 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.56: Einlegung der Berufung (§ 312 StPO) An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ Berufung ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Einlegung der Revision

Rz. 388 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.60: Einlegung der Revision An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ Revision ein. Ich beant...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 443 Herr A wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Während dieser Kontrolle wurde bei Herrn A mit einem standardisierten Messverfahren eine Atemalkoholkonzentration umgerechnet von 0,7 Promille festgestellt. Am nächsten Tag bittet Herr A Herrn Rechtsanwalt R um Hilfe.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 357 Herr A hatte sich nacheinander vor zwei unterschiedlichen Gerichten zu verantworten. Vor dem Amtsgericht X wurde er zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Bewährung verurteilt, das Amtsgericht Y erkannte auf eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit Bewährung und einer gesonderten Geldstrafe. Aus den beiden Einzelentscheidungen wurde nachträglich eine Gesamts...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 232 Rechtsanwalt R hat jeweils für Herrn A und Herrn B in verschiedenen Verfahren das Mandat übernommen. Beide befinden sich in Untersuchungshaft. Während Herr A sich in seiner Einzelzelle langweilt, muss sich Herr B den ganzen Tag mit seinem lautstarken Zellengenossen Z herumärgern. Herr A bittet seinen Rechtsanwalt, sich darum zu kümmern, dass er so schnell wie möglich...mehr

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§ 41 Strafrecht / 11. Gesetzliche Vergütung des Wahlverteidigers

Rz. 34 Speziell zu strafrechtlichen Gebührenfragen vgl. Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen; Leipold, Anwaltsvergütung in Strafsachen, 115 ff.; Rekin, Das 1x1 des RVG, § 2 Rn 189 ff.; Scherer, Grundlagen des Kostenrechts – RVG, § 10. a) Typischer Sachverhalt Rz. 35 Herr A wurde wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen fest...mehr