Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / 8. Mandatsbedingungen

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 27 Es kann sich für den Rechtsanwalt im Rahmen des Mandatsverhältnisses empfehlen, an Stelle der gesetzlichen Regelungen vertragliche Vereinbarungen mit dem Mandanten zu treffen, etwa dass Kostenerstattungsansprüche an den Rechtsanwalt abgetreten werden oder dass sich die Haftung des Rechtsanwalts für fahrlässig verursachte Schäden auf eine von de...mehr

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§ 41 Strafrecht / 5. Dolmetscher

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 277 Der Dolmetscher ist, anders als der Sachverständige, nicht nur Helfer des Gerichts, sondern Helfer aller Prozessbeteiligten. Seine Bedeutung kann daran ermessen werden, dass eine Verhandlung unter Missachtung des § 185 GVG einen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO darstellt. Die Durchführung eines Strafverfahrens mit einem ausländis...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Herausgabe aus der Habe

a) Typischer Sachverhalt Rz. 237 Nach Einlieferung in die Haftanstalt wurden Herrn A sämtliche Gegenstände, die er bei der Festnahme bei sich trug, abgenommen. Die Anstaltsleitung teilt ihm mit, dass er die Sachen nicht in seiner Zelle aufbewahren darf, weil die Gefahr zu groß sei, dass einige Dinge gestohlen werden, oder dass mit wertvollen Gegenständen ein unzulässiger Taus...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Haftbeschwerde gegen eine Haftfortdauerentscheidung wegen fehlenden Haftgrunds

a) Typischer Sachverhalt Rz. 198 Herr A hatte aus drei Personenkraftwagen Autoradios bzw. Navigationsgeräte entwendet. Kurz danach nahm ihn die Polizei vor seiner Wohnung mitsamt der Beute fest. Der Amtsrichter erließ Haftbefehl. Die daraufhin beantragte und durchgeführte Haftprüfung blieb ohne Erfolg. Rechtsanwalt R erwägt nun, dagegen Haftbeschwerde zu führen. b) Rechtliche ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Sofortige Beschwerde gegen Gesamtstrafenbeschluss

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 357 Herr A hatte sich nacheinander vor zwei unterschiedlichen Gerichten zu verantworten. Vor dem Amtsgericht X wurde er zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Bewährung verurteilt, das Amtsgericht Y erkannte auf eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit Bewährung und einer gesonderten Geldstrafe. Aus den beiden Einzelentscheidungen wurde ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Sofortige Beschwerde gegen Bewährungswiderruf

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 363 Herr A wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Ferner erhielt er die Auflage, einen Geldbetrag in Höhe von 1.000 EUR in monatlichen Raten von 50 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Nach Verlust des Arbeitsplatzes konnte er die Auflage nicht mehr erfüllen. Kurz danach ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Sachrüge

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 407 Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle machte Herr A einen leicht alkoholisierten Eindruck auf die Polizisten. Eine um 4.49 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 0,89 Promille im Mittelwert und 0,30 mg/L Benzoylecgonin. Das Amtsgericht verurteilte daraufhin Herrn A wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe, es ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 6. Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen

a) Typischer Sachverhalt Rz. 283 Der Angeklagte A bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat vor Gericht. In einer Verhandlungspause hört er, wie der Vorsitzende Richter V bei einem Kaffee den Schöffen in der Cafeteria erklärt, dass die weitere Verhandlung an sich überflüssig sei, weil der Angeklagte A ja sicher der Täter sei, und dass er lüge wie gedruckt. b) Rechtliche Grundlag...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Berufung

1. Einlegung der Berufung Rz. 368 Die Berufung[181] ist ein umfassendes Rechtsmittel, das sich gegen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil richtet und zur Nachprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein höheres Gericht führt. Sie ist gem. § 312 StPO zulässig gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts, sowie gegen die Urteile des Jugendrichter...mehr

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§ 41 Strafrecht / V. Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO

1. Typischer Sachverhalt Rz. 206 In Ergänzung des Sachverhalts (siehe Rdn 204): Die Beschwerdekammer beim Landgericht hat den Haftbefehl aufrecht und in Vollzug gelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte mitgeteilt, dass an der Glaubwürdigkeit des Tatopfers auch aufgrund des Verletzungsbildes keinerlei Zweifel gehegt werden könnten. An der Verzögerung des Verfahrens treffe die St...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts

a) Typischer Sachverhalt Rz. 86 Anhand der Aktenlage konnte Rechtsanwalt R feststellen, dass in mehreren Zeugenvernehmungen der von Herrn A geschilderte Sachverhalt bestätigt wurde. Zwar berichtete Frau C zunächst das Gleiche wie Herr B, der den Vorfall bestreitet. Aufgrund weiterer Nachfragen gab diese aber schließlich an, sich nicht mehr zu erinnern. Wegen der Sachverhaltss...mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Notwendige Verteidigung (§§ 140 ff. StPO)

1. Beiordnung durch das Gericht/Ablehnung durch bestellten Rechtsanwalt a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen Rz. 44 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Strafrechtliches Mandat

a) Dritte als Mandatsvermittler Rz. 3 Typischer Sachverhalt: Herr A erscheint bei Rechtsanwalt R mit seinem Bekannten Herrn X, der Rechtsanwalt R empfohlen hat und auch an dem Gespräch mit dem Rechtsanwalt teilzunehmen wünscht. Rz. 4 Häufig werden Rechtsanwälte von Dritten empfohlen. Nicht selten werden die (zukünftigen) Mandanten sogar von den Mandatsvermittlern zum Besprechu...mehr

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§ 41 Strafrecht / 13. Beweisaufnahme

a) Einleitung Rz. 330 Die Beweisaufnahme ist der Teil der Hauptverhandlung, in dem sämtliche für die Schuld- und Straffrage relevanten Tatsachen und Erfahrungssätze durch Erhebung der im Gesetz vorgesehenen Beweismittel geklärt werden sollen. Wichtigstes Prinzip der Beweisaufnahme ist neben dem Grundsatz der Unmittelbarkeit die gerichtliche Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 5. Schriftliche Vollmacht

a) Muster: Vollmacht Rz. 12 Eine schriftliche Vollmacht ist zum Nachweis des Verteidigungsverhältnisses grundsätzlich nicht erforderlich. Ebenso wenig bedarf sie einer bestimmten Form. Die Verteidigerbestellung ist auch wirksam, wenn keine schriftliche Vollmachtsurkunde vorliegt, sondern die Bevollmächtigung nur mündlich oder durch schlüssiges Handeln erfolgt ist.[5] In der R...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft vor Klageerhebung

a) Typischer Sachverhalt Rz. 89 In der Ehe zwischen Herrn A und Frau A gibt es seit längerem Probleme. Eines Abends kam Herr A früher nach Hause und sah das Fahrrad von Herrn B vor der Haustür. Das ganze Haus mit Ausnahme des Schlafzimmers war dunkel. Es war offensichtlich, dass Herr B bei Frau A nächtigte. Herr A war außer sich über diesen Vertrauensbruch seiner Ehefrau. Übe...mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Verkehr mit dem Mandanten

1. Typischer Sachverhalt Rz. 182 Gegen Herrn A wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Von der JVA aus nimmt er mit Rechtsanwalt R Kontakt auf. Dieser will Herrn A alsbald in der JVA aufsuchen und wird dazu vorher mit der JVA einen Besuchstermin vereinbaren. 2. Einzelsprechschein a) Rechtliche Grundlagen Rz. 183 Bei einem schon bestehenden Mandatsve...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Berufung in vollem Umfang

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 374 Anders als bei der Staatsanwaltschaft ist eine Begründung der Berufung durch den Verteidiger oder Angeklagten im Gegensatz zur Revision nicht vorgeschrieben. Liegen allerdings die Voraussetzungen einer Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 StPO vor, ist eine Begründung indes ausnahmelos anzuempfehlen. Im Übrigen kann die Begründung innerhalb der ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Legalitäts- und Opportunitätsprinzip Rz. 90 Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft dem Legalitätsprinzip unterworfen. Das Legalitätsprinzip wird jedoch durch zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren durchbrochen. Faktisch tritt also in diesen Fällen das Opportunitätsprinzip in den Vordergrund. Zu unterscheiden ist zwischen den ...mehr

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§ 41 Strafrecht / IV. Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 476 Die Verteidigung in OWi-Verfahren ist grundsätzlich ähnlich zu führen wie in Strafverfahren. Jedoch gibt es einige Besonderheiten, die es insoweit zu berücksichtigen gilt. So verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten beispielsweise sehr schnell, sodass es immer oberste Priorität haben muss, mögliche verjährungsunterbrechende Maßnahmen zu prüfen oder für den Fall, dass n...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 261 Herrn A wird die Eröffnung des Hauptverfahrens[104] mitgeteilt. Gleichzeitig wird er aufgefordert, an einem bestimmten Termin vor Gericht zu erscheinen. Herr A will wissen, was dies bedeutet. Er ist deshalb über die weiteren Verfahrensschritte, deren Vorbereitung und Ablauf zu informieren. Zudem muss mit ihm eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Herr A ist d...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Gegenstand und Mittel der Überprüfung der Besetzung

Rz. 268 Die wesentlichsten Prüfungspunkte hinsichtlich der Besetzung sind:mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 345 Hinter dem Begriff des modifizierten Beweisantrages verstecken sich drei einander ähnliche Formen des Beweisantrages. Hierbei ist – terminologisch nicht einheitlich – zwischen bedingtem Beweisantrag, Hilfsbeweisantrag und Eventualbeweisantrag zu unterschieden. Modifizierte Beweisanträge sind für den Verteidiger taktische Instrumente, um das Gericht bei Fragen der Bew...mehr

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§ 41 Strafrecht / 12. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 317 Die Aussetzung der Hauptverhandlung[144] und ihre Beantragung durch den Verteidiger ist ein zweischneidiges Schwert. Der Verteidiger sollte nicht nur die Vorteile sehen, die eine Aussetzung mit sich bringen kann, sondern ebenso die Nachteile. Die Aussetzung der Hauptverhandlung wird in verschiedenen Vorschriften behandelt, etwa §§ 138c Abs. 4, 145 Abs. 3, 217 Abs. 2, ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 194 Herr A befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, 1 kg Amphetamin nach Deutschland verbracht zu haben, um dieses gewinnbringend zu veräußern. Dies ergebe sich aus der Aussage eines anderen Beschuldigten Herrn B, der von A 50 g Amphetamin bezogen haben will. Es bestehe der Haftgrund der Fluchtgefahr, da der beschuldigte Herr A ledig und ohne Arbeit sei ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 352 Die Beschwerde[173] nach §§ 304 ff. StPO ist eine Tatsachen- und Rechtsbeschwerde. Das Gericht hat die Tatsachengrundlage der angefochtenen Entscheidung sowie die richtige Rechtsanwendung nachzuprüfen. Zwar hat das mit der Beschwerde angerufene Gericht von Amts wegen alle ihm zugänglichen Tatsachen zu bewerten. Eine Begründung der Beschwerde wäre deshalb an sich entb...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 325 Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 StPO entspringt ebenfalls dem Gedanken der Waffengleichheit und verschafft dem Angeklagten einen wirklichen Anspruch auf Aussetzung, soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen.[152] Rz. 326 Dreh- und Angelpunkt dieser Aussetzungsvariante ist die Abweichung der Sach- und Rechtslage von dem in der Anklageschrift umschriebenen Z...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Allgemeines zur Untersuchungshaft

Rz. 147 Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf die Untersuchungshaft[61] nur angeordnet werden, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und auf rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch die vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen. Hier wird das Spannungsverhältnis zwischen dem ...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 287 Das Institut der Ablehnung sollte nur gezielt eingesetzt werden. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus der großen Erfolglosigkeit der Ablehnungsanträge. Dabei sollten auch die Nachteile sowohl der erfolglosen als auch der erfolgreichen Ablehnung im Auge behalten werden: Scheitert der Ablehnungsantrag, verbleibt es beim abgelehnten Richter. Ob er weiterhin dieselbe Offen...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Einlegung der Berufung

Rz. 368 Die Berufung[181] ist ein umfassendes Rechtsmittel, das sich gegen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil richtet und zur Nachprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein höheres Gericht führt. Sie ist gem. § 312 StPO zulässig gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts, sowie gegen die Urteile des Jugendrichters und des Jugendschöffeng...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 87 Die Staatsanwaltschaft unterliegt dem Legalitätsgrundsatz. Sie ist demnach zur Aufnahme von Ermittlungen gem. § 152 Abs. 2 StPO verpflichtet und muss Anklage erheben, wenn die Ermittlungen einen ausreichenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten, § 170 Abs. 1 StPO. Dies ist der Fall, wenn gegen den Beschuldigten ein hinreichender Tatverdacht i.S.v. § 203 ...mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Ablehnung von Staatsanwälten

Rz. 290 Über die Möglichkeit einer Ablehnung von Staatsanwälten besteht Streit, denn die StPO benennt keine rechtliche Grundlage für die Ablehnung. Da die überwiegende Meinung[124] die analoge Anwendung der §§ 22 ff. StPO ablehnt, gelten folgende Grundsätze: Die Prozessbeteiligten haben kein Recht auf Ablehnung eines ausgeschlossenen oder befangenen Staatsanwalts; der Vertei...mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 241 Das Zwischenverfahren [98] ist ein eigenständiger Verfahrensabschnitt innerhalb des Strafverfahrens und hat den Zweck, dass ein Gericht als eine von der Staatsanwaltschaft getrennte, unabhängige Instanz in einem nichtöffentlichen Verfahren überprüft, ob gegen den Angeschuldigten nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens ein hinreichender Tatverdacht besteht. Es e...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 334 Ein Beweisantrag[157] sollte so kurz und knapp wie möglich formuliert sein. Langatmige Umschreibungen vergrößern lediglich die Möglichkeit, Fehler zu machen und dadurch dem Gericht die einfache Möglichkeit zur Ablehnung zu eröffnen. Es sollte zunächst die konkrete Beweisbehauptung aufgestellt werden, die mit der Angabe des bestimmten Beweismittels unterlegt wird. Ers...mehr

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§ 41 Strafrecht / 14. Plädoyer (§ 258 StPO)

Rz. 347 Das Plädoyer, das nur unzureichend mit dem Begriff des Schlussvortrages übersetzt werden kann, steht nicht nur der Staatsanwaltschaft sowie dem Verteidiger zu, sondern auch dem Neben- und dem Privatkläger, § 397 Abs. 1 bzw. § 385 Abs. 1 StPO.[172] Das Plädoyer dient der umfassenden und abschließenden Würdigung der rechtlichen und tatsächlichen Ergebnisse der Verhandl...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Besetzungsrüge

Rz. 270 Die Anforderungen an die Besetzungsrüge sind in § 222b StPO geregelt. Es sind dabei Besonderheiten hinsichtlich der Form, der Frist, aber auch des Inhalts zu beachten. Die Besetzungsrüge ist spätestens bis zur Vernehmung des ersten Angeklagten zur Sache zu erheben. Alle Beanstandungen sind gleichzeitig vorzubringen. Die Rüge ist außerhalb der Hauptverhandlung zwingen...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Status des Sachverständigen

Rz. 271 Unabhängig davon, ob man den Sachverständigen als "Berater des Richters" oder als "Gehilfen des Richters" bezeichnen mag oder nicht, ist er jedenfalls kein Zeuge, sondern der auf seinem Wissensgebiet sachkundige Helfer des erkennenden Gerichts, der dem Gericht bezüglich einer zu beweisenden Einzeltatsache seine Sachkunde zur Verfügung stellt.[111] Der Sachverständige...mehr

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§ 41 Strafrecht / 9. Vergütungsvereinbarung

Rz. 29 Die Vorschrift des § 3a RVG (zum Gebührenrecht siehe ansonsten Rdn 34 ff.) gestattet die Vereinbarung einer die gesetzlichen Gebühren übersteigenden Vergütung. Da der gesetzliche Gebührenrahmen – besonders im Ermittlungsverfahren oder in Verfahren mit einer Vielzahl von Hauptverhandlungstagen – mit der Tätigkeit des Strafverteidigers oftmals in keinem angemessenen Ver...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 319 Die Aussetzung des Verfahrens zum Zwecke der Akteneinsicht ist im Gesetz nicht geregelt.[147] Gleichwohl ist anerkannt, dass in bestimmten Fällen eine Aussetzung wegen verspäteter bzw. unvollständiger Akteneinsicht in Betracht kommen kann.[148] Dabei geht es um einen angemessenen Zeitraum, der zwischen Übersendung der Akten und der Hauptverhandlung liegt und eine eff...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Muster: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Staatsanwaltschaft

Rz. 67 Zunächst zeigt der Verteidiger unter Beifügung einer auf ihn lautenden Vollmacht der Staatsanwaltschaft gegenüber schriftlich an, dass er die Verteidigung von Herrn A übernommen hat. Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ist dem Schreiben – soweit bekannt – voranzustellen, damit es dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft zügig zugeordnet werden kan...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 141 Erwägt die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren ein Sachverständigengutachten – etwa zur Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten oder zur Glaubwürdigkeit eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen bei Sexualdelikten oder anderen schwierigen Beweisfragen, zu deren Beantwortung die Hilfe eines Sachverständigen erforderlich ist – einzuholen, hat der Staatsanwal...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 275 Der Sachverständige kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden, § 74 Abs. 1 StPO. Dies bedeutet, dass der Sachverständige ebenso wie der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann. Entsprechend dem § 24 Abs. 2 StPO liegt Befangenheit vor, wenn ein Grund gegeben ist, der Misstrauen gegen die Unparteil...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 366 Stehen wahlweise Berufung oder Revision als Rechtsmittel zur Verfügung, genügt es zunächst, lediglich die Anfechtung des Urteils schlechthin zu erklären und die Art des Rechtsmittels einer späteren Erklärung vorzubehalten.[179] Diese kann bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) abgegeben werden. Diese Vorgehensweise bietet sich vor allem dann...mehr

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§ 41 Strafrecht / gg) Rücknahme des Einspruchs

Rz. 462 Der Einspruch kann in jedem Verfahrensstadium zurückgenommen werden, selbst innerhalb der Hauptverhandlung, in diesem Fall jedoch nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Sollte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen – so der Regelfall –, ist für die Rücknahme gem. § 75 Abs. 2 OWiG ihre Zustimmung nicht erforderlich. Sollte die ...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 411 Die Nebenklage[205] setzt die Erhebung der öffentlichen Anklage voraus, an die sich der Nebenklageberechtigte in jeder Lage des Verfahrens anschließen kann, § 396 StPO. Die Anschlusserklärung hat durch den anwaltlichen Nebenklagevertreter mit Blick auf § 32d StPO durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments zu erfolgen. Damit dient die Nebenklage nicht dem Zw...mehr

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§ 41 Strafrecht / 7. Sitzordnung

Rz. 291 Die Frage der Sitzordnung scheint eine vermeintlich unwichtige Angelegenheit zu sein. Doch sollte man die – auch psychologischen – Wirkungen der richtigen Sitzordnung nicht unterschätzen. Es muss daher selbstverständlich sein, dass der Angeklagte Anspruch auf einen Platz im Sitzungssaal hat, der seiner Würde und seinem Anspruch auf Gleichbehandlung mit den übrigen Ve...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 199 Gemäß §§ 304 Abs. 1, 117 Abs. 2 S. 2 StPO ist die – nicht fristgebundene – Haftbeschwerde[85] insbesondere gegen die Entscheidung möglich, die auf eine Haftprüfung oder einen Antrag auf Aufhebung bzw. Außervollzugsetzung des Haftbefehls im schriftlichen Verfahren hin erfolgt ist. Maßgeblich ist immer die zuletzt ergangene Entscheidung, mit der über den (Fort-)Bestand...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt und rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Nach Abschluss der Ermittlungen gegen Herrn A wegen schwerer Körperverletzung hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht erhoben. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens und Zustellung der Anklageschrift schreibt Herr A dem Amtsgericht, dass er sich selbst nicht verteidigen, sich aber auch keinen Rechtsanwalt leisten kann, da er nur über geringe finanzielle Mittel...mehr

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§ 41 Strafrecht / VII. Durchsuchung und Beschlagnahme

Rz. 124 Der 8. Abschnitt der StPO regelt insbesondere die Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen (§§ 94 ff. StPO), die Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO), die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO), die akustische Wohnraumüberwachung (§ 100c StPO), die Erhebung von Verkehrsdaten (§ 100g StPO), technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten (§ 100i StP...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Bußgeldbescheid und Einspruch

Rz. 453 Ein Bußgeldbescheid ergeht, wenn die Einstellung des Verfahrens nach Opportunitätsgründen ausscheidet, eine Verwarnung nicht in Betracht kommt oder das festgesetzte Verwarnungsgeld nicht bezahlt wird. Die notwendigen Angaben des Bußgeldbescheids ergeben sich aus § 66 OWiG. Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schrift...mehr