Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 182 Gegen Herrn A wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Von der JVA aus nimmt er mit Rechtsanwalt R Kontakt auf. Dieser will Herrn A alsbald in der JVA aufsuchen und wird dazu vorher mit der JVA einen Besuchstermin vereinbaren. mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Berufung in vollem Umfang

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 374 Anders als bei der Staatsanwaltschaft ist eine Begründung der Berufung durch den Verteidiger oder Angeklagten im Gegensatz zur Revision nicht vorgeschrieben. Liegen allerdings die Voraussetzungen einer Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 StPO vor, ist eine Begründung indes ausnahmelos anzuempfehlen. Im Übrigen kann die Begründung innerhalb der ... mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 377 Herr A wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis unter gleichzeitiger Anordnung einer Sperre entzogen. Aus der Urteilsbegründung ergibt sich, dass bei der Strafzumessung offensichtlich von einem zu hohen Monatseinkommen des Herrn A ausgegangen wurde. Das Amtsgericht hat ferner nicht berücksichtig... mehr

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§ 41 Strafrecht / 9. Öffentlichkeit – Antrag auf Ausschluss

a) Typischer Sachverhalt Rz. 298 Herr A, der wegen Misshandlung seiner Ehefrau vor Gericht steht, fragt den Verteidiger V, ob die gesamte Hauptverhandlung öffentlich sei oder ob man nicht zumindest für die Zeit der Vernehmung seiner Ehefrau die Öffentlichkeit ausschließen könne. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 299 Die nach § 169 GVG gewährleistete Öffentlichkeit der mündlichen Hau... mehr

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§ 41 Strafrecht / 10. Zeugenvernehmung

Rz. 304 Die Vernehmung des Zeugen[134] in der Hauptverhandlung kann hier nicht in ihrer ganzen Breite dargestellt werden. Sinnvoll erscheint es dagegen, ausgewählte Punkte der Zeugenvernehmung herauszunehmen und diese detaillierter zu erläutern. a) Zeugenvernehmung durch Videoübertragung Rz. 305 Für die Vernehmung besonders schutzbedürftiger Zeugen wurde die Möglichkeit gescha... mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 226 Die Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts richtet sich nach § 119 Abs. 6 i.V.m. § 126 StPO. mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 381 Herr A wurde wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, obwohl er bereits einen Großteil des Schadens wiedergutgemacht hatte. Rechtsanwalt R möchte erreichen, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 389 Der Bitte um spätere Zustellung wird in der Regel nachgekommen. Der Rechtsanwalt erhält damit die Möglichkeit, die Monatsfrist vollständig auszuschöpfen. mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 59 Nachdem das Mandat von Herrn A beendet war, stellte sich heraus, dass dieser eine Erbschaft gemacht hatte, von der er die Gebühren eines Wahlverteidigers ohne Weiteres hätte bestreiten können. Da die gesetzliche Vergütung für den Wahlverteidiger wesentlich höher liegt als für den Pflichtverteidiger, bietet es sich an, nunmehr den Mandanten noch (ergänzend) in Anspruch... mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Besondere Zustellungsvollmacht gem. § 116a Abs. 3 StPO

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.3: Besondere Zustellungsvollmacht gem. § 116a Abs. 3 StPO Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/Rechtsanwälten _________________________ wird in Sachen _________________________ wegen _________________________ Az. _________________________ ausdrücklich die besondere Vollmacht erteilt, für die Dauer der Aussetzung des Haftb... mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Einfache Beschwerde gegen Durchsuchung und Beschlagnahme gem. § 304 StPO

a) Typischer Sachverhalt Rz. 351 Anlässlich einer Hausdurchsuchung werden bei Herrn A u.a. zwölf Aktenordner von der Polizei mitgenommen. Diese will der Mandant zurückhaben, weil es sich dabei ausschließlich um private Dinge handelt. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 352 Die Beschwerde[173] nach §§ 304 ff. StPO ist eine Tatsachen- und Rechtsbeschwerde. Das Gericht hat die Tatsacheng... mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 230 Zur Ablehnung einer Besuchserlaubnis vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, § 119 StPO Rn 9 ff. mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 193 Es erscheint zweckmäßig, sich zwei Strafprozessvollmachten unterzeichnen zu lassen – eine für die Vertretungsanzeige gegenüber Staatsanwaltschaft bzw. Gericht, eine für die Handakte zur jederzeitigen Legitimation. mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 442 Da weit mehr als 95 % aller Ordnungswidrigkeiten straßenverkehrsrechtliche Verstöße betreffen,[222] bietet sich folgender Ausgangsfall an: 1. Typischer Sachverhalt Rz. 443 Herr A wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Während dieser Kontrolle wurde bei Herrn A mit einem standardisierten Messverfahren eine Atemalkoholkonzentration umgerechnet vo... mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 66 Ausgangspunkt ist der Sachverhalt wie oben (siehe Rdn 1) dargestellt. Der Rechtsanwalt nimmt eine Vollmacht von Herrn A entgegen und veranlasst das nun weiter Erforderliche. mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Verfolgungsverjährung (§§ 78 ff. StGB)

Rz. 257 Nach h.M. ist die Verfolgungsverjährung ein prozessuales Institut, das die Verfolgung des Täters mit den Mitteln des Strafrechts verhindert. Die Verfolgungsverjährung beginnt nach § 78a StGB mit der Beendigung der Tat und berechnet sich nach der Schwere der Tat, wobei der für die jeweilige Tat geltende Regelstrafrahmen Anknüpfungspunkt ist, § 78 Abs. 4 StGB. Für die ... mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 207 Grundsätzlich können Entscheidungen des Beschwerdegerichts gem. § 310 Abs. 2 StPO nicht weiter angefochten werden. Eine wesentliche Ausnahme aber gilt für Haftsachen gem. § 310 Abs. 1 StPO. Sofern Beschlüsse des Landgerichts Verhaftungen, die einstweilige Unterbringung oder einen Vermögensarrest über einen Betrag von mehr als 20.000 EUR betreffen, können sie durch di... mehr

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§ 41 Strafrecht / hh) Besonderheiten im OWi-Verfahren

Rz. 463 Im Vergleich zum Strafprozess bestehen auch einige Abweichungen: So ist in OWi-Verfahren beispielsweise die Staatsanwaltschaft nicht zur Teilnahme an der Hauptverhandlung verpflichtet. Rz. 464 Ferner kann das Gericht den Betroffenen auf seinen Antrag hin von der Verpflichtung, in der Hauptverhandlung zu erscheinen, entbinden. Dies ergibt sich aus § 73 Abs. 2 OWiG. Vor... mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 213 Eine zeitliche Obergrenze für die Dauer der Untersuchungshaft findet sich in der StPO mit Ausnahme des § 122a StPO nicht, sodass die Untersuchungshaft bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens aufrechterhalten werden kann.[90] Dabei ist aber zu beachten, dass die Grenzen, die das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention aufzeigen, nicht überschritten ... mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 415 Das Adhäsionsverfahren[208] verfolgt den für den Verletzten bzw. dessen Erben praktischen Zweck, über mögliche aus der Straftat erwachsende vermögensrechtliche Ansprüche innerhalb des Strafverfahrens zu entscheiden. Dies ist aber nur möglich, soweit der Anspruch nicht bereits anderweitig rechtshängig gemacht wurde und er der Zivilgerichtsbarkeit unterfällt, § 403 Abs... mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Apokryphe Haftgründe

Rz. 178 Die Würdigung des Einzelfalles[80] und die Risikoabwägung sind nicht nur grundsätzlich ein schwieriges Unterfangen, da dies psychologisches Einfühlungsvermögen voraussetzt, sie stehen auch, wie jede Haftentscheidung, im Spannungsverhältnis von Eilbedürftigkeit und Sorgfaltspflicht. Rz. 179 Da wesentliche Punkte im Rahmen der Prüfung von der meist nicht einsehbaren inn... mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 299 Die nach § 169 GVG gewährleistete Öffentlichkeit der mündlichen Hauptverhandlung vor dem Strafgericht stellt eine grundlegende Einrichtung des Rechtsstaates dar, weil durch sie sichergestellt wird, dass Justizverfahren der Kontrolle der Allgemeinheit unterliegen und sich die Bevölkerung über das geltende Rechtswesen informieren kann. Dennoch gibt es eine Reihe von Gr... mehr

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§ 41 Strafrecht / IV. Schriftliche Zeugenerklärungen

Rz. 111 Die StPO enthält keine Vorschrift, die die Befragung von Zeugen durch Rechtsanwälte im Ermittlungsverfahren regeln würde.[49] Dennoch ist es unstreitig, dass dem Strafverteidiger das Recht zusteht, Zeugen bereits im Ermittlungsverfahren selbstständig, allein oder ergänzend zu einer staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung zu befragen. Ein solches Vorgeh... mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 427 Der Wiedereinsetzungsantrag ist kein Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf. Er führt zur Beseitigung einer rechtskräftigen Entscheidung. Die Wiedereinsetzung ist aber ausgeschlossen, wenn das Verfahren bereits zuvor durch eine vom Revisionsgericht nach § 349 Abs. 2 oder Abs. 5 StPO erlassene Sachentscheidung abgeschlossen wurde. Durch die Wiederein... mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Ausschließung des Angeklagten

Rz. 306 Grundsätzlich darf und muss der Angeklagte bei der Hauptverhandlung persönlich anwesend sein.[136] Ist dies nicht der Fall, kann darauf die Revision nach § 338 Nr. 5 StPO gestützt werden. Andererseits gibt es eine Fülle von Ausnahmetatbeständen, wie etwa die §§ 231 Abs. 2, 231a – 231c, 232, 233 StPO. Der § 247 StPO stellt dagegen einen Fall der lediglich vorübergehen... mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 383 Die Revision[190] richtet sich als Rechtsmittel gegen eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und ist ausschließlich auf die rechtliche Nachprüfung beschränkt, ob das vorinstanzliche Gericht materielles oder formelles Recht falsch angewendet hat.[191] Eine Neuverhandlung der Sache in tatsächlicher Hinsicht ist im Revisionsrechtszug ausgeschlossen. Da... mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 313 Das rechtliche Gehör wäre nicht umfassend gewährleistet, wenn der Angeklagte und sein Verteidiger im Rahmen der Hauptverhandlung keine Fragen an Zeugen und Sachverständige richten könnten. Daher sieht die Verfahrensordnung ein solches Fragerecht ausdrücklich vor, § 240 Abs. 2 StPO . Entscheidend ist, dass der Verteidiger zum passenden Zeitpunkt die richtigen Fragen in... mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 144 Im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte grundsätzlich kein durchsetzbares Recht, dass von ihm benannte Zeugen von der Staatsanwaltschaft, ihren Hilfsbeamten oder durch den Richter vernommen werden.[58] Zwar ist die Staatsanwaltschaft gem. § 160 Abs. 2 StPO verpflichtet, auch die zur Entlastung des Beschuldigten dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebun... mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 233 Der Vollzug der Untersuchungshaft basiert auf dem Grundsatz der Einzelhaft, vgl. etwa § 8 JVollzGB II BW. Der sog. Trennungsgrundsatz kann durch Antrag bzw. mit Zustimmung des Inhaftierten aufgehoben werden, wobei sich eine Einschränkung aus dem nach Haftzwecken differenzierten Vollzug ergeben kann. Demnach ist eine Trennung anzuordnen, um einen Kontakt zwischen Gefa... mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Vertretung und Akteneinsicht nach Abgabe an die Verwaltungsbehörde

Rz. 446 Für den Fall, dass bereits einige Zeit vergangen ist und das Verfahren an die Verwaltungsbehörde abgegeben wurde, hat die Vertretungsanzeige gegenüber der zuständigen Verwaltungsbehörde zu erfolgen. Diese ist – spiegelbildlich zur Staatsanwaltschaft im Strafverfahren – zur Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht berufen, vgl. § 49 OWiG. mehr

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§ 41 Strafrecht / (3) Muster: Revisionsbegründung

Rz. 401 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.61: Revisionsbegründung (Absolute Revisionsgründe) An das Landgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ gebe ich zu der mit Schriftsatz vom _________________________ gegen das Urteil des Landgerichtes ... mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 41 Strafrecht / (3) Muster: Revisionsbegründung

Rz. 405 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.62: Revisionsbegründung (Relative Revisionsgründe) An das Landgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ gebe ich zu der mit Schriftsatz vom _________________________ gegen das Urteil des Landgerichtes ... mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 35 Herr A wurde wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen festgenommen. Die Betäubungsmittel waren in einem im Eigentum der Ehefrau des Herrn A stehenden Pkw eingebaut. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO wurde angeordnet. Der Pkw wurde sichergestellt. Gleichzeitig wurde Bargeld, das der Beschuldigte be... mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO)

Rz. 322 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.45: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO) An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ beantrage ich namens meines Mandanten d... mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 238 Der Untersuchungsgefangene darf nur bestimmte Gegenstände in seinem Gewahrsam haben. Zugelassen sind nur solche Gegenstände, die sich zum persönlichen Gebrauch oder zur Ausstattung des Haftraums eignen. Alle anderen Gegenstände, die er bei der Festnahme bei sich trägt, werden zur sog. Habe genommen. Dazu gehören jegliche Dokumente, Schlüssel und besonders wertvolle G... mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 204 Herrn A wird vorgeworfen, einen versuchten Totschlag begangen zu haben. Seit mehr als drei Monaten hat Herr A nichts mehr über neue Ermittlungsergebnisse gehört, obwohl er in der mündlichen Haftprüfung einen Zeugen benannt hatte, der bezeugen könne, dass er in Notwehr und damit gerechtfertigt gehandelt habe. Der Haftrichter hatte Haftfortdauer angeordnet, weil er die... mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Missachtung der Anzeige der Verteidigung

Rz. 71 Nicht selten werden die Anzeige der Verteidigungsbevollmächtigung und die Mitteilung, dass der Mandant bei der Polizei keine Angaben machen wird, von der Polizei missachtet. Insbesondere Mandanten, die sich in U-Haft befinden, werden von der Polizei aufgesucht und vernommen, ohne dass der Verteidiger hiervon vorab Kenntnis erhält. Dieser wird teilweise bewusst übergan... mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Berechnung der gesetzlichen Vergütung

Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.7: Berechnung der gesetzlichen Vergütung Nachdem Sie mich beauftragt hatten, die Berufung beim Landgericht _________________________ gegen das Urteil des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ zurückzunehmen, habe ich unverzüglich einen entsprechenden Schriftsatz beim Landgericht... mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 364 Für die Dauer der Bewährungszeit kann das Gericht gem. § 56b StGB Auflagen erteilen, wobei aber an den Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen zu stellen sind. Weisungen können nach § 56c StGB erteilt werden, wenn der Verurteilte dieser Hilfe bedarf, um keine weiteren Straftaten mehr zu begehen. § 56f StGB regelt die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen die Str... mehr

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§ 41 Strafrecht / g) Das OWi-Verfahren

Rz. 451 Wie im Strafverfahren gliedert sich auch das Bußgeldverfahren in mehrere aufeinanderfolgende Abschnitte. Dabei kann sich der Beschuldigte selbstverständlich in jedem Verfahrensstadium eines Rechtsanwalts bedienen. Für das Vorverfahren in OWi-Angelegenheiten gilt Ähnliches wie im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Das Vorverfahren endet entweder mit der Einstellung... mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Zuständigkeit besonderer Strafkammern gem. § 6a StPO und §§ 74 Abs. 2, 74a und 74c GVG

Rz. 243 Neben der allgemeinen großen Strafkammer, die für alle Verbrechen zuständig ist, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fallen, existieren besondere Strafkammern, die für bestimmte Deliktsgruppen zuständig sind, sich dabei aber weder in ihrer Strafkompetenz noch in ihrer richtermäßigen Besetzung von den normalen großen Strafkammern unterscheiden. Bes... mehr

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§ 41 Strafrecht / dd) Abhilfe und Weiterleitung an das Gericht

Rz. 459 Nach Eingang des Einspruchs und Feststellung der Zulässigkeit durch die Verwaltungsbehörde überprüft diese gem. § 69 OWiG in einem als Abhilfeverfahren ausgestalteten Zwischenschritt nochmals selbstständig die Recht- oder Zweckmäßigkeit des Bußgeldbescheids und entscheidet, ob sie weitere Ermittlungen aufnimmt, dem Einspruch abhilft, das Bußgeldverfahren einstellt od... mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 408 Die ausgeführte Sachrüge ist der Teil der Revisionsbegründung, der das tatrichterliche Urteil in materiell-rechtlicher Hinsicht angreift. Zwar ist die Begründung der Sachrüge nicht unbedingt erforderlich, denn auch eine unausgeführte allgemeine Sachrüge löst die uneingeschränkte Pflicht des Revisionsgerichts aus, von Amts wegen die vorinstanzliche Entscheidung vollst... mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Asservate

Rz. 79 Nach § 147 Abs. 4 StPO a.F. durften Beweisstücke dem Verteidiger nicht mitgegeben werden. Die Neufassung enthält diese Beschränkung nicht mehr. Allerdings dürfen amtlich verwahrte Beweisstücke ohnehin nicht aus deren Gewahrsam entlassen werden. Diese sind nur zu besichtigen.[35] Im Interesse des Geheimnisschutzes werden Disziplinar- und Steuerakten dem Verteidiger nic... mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 284 Das Recht des Angeklagten auf seinen gesetzlichen Richter i.S.d. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG und das Gebot des fairen Verfahrens wären nicht gewährleistet, wenn der Angeklagte mit einem Richter (oder einer anderen Gerichtsperson, vgl. § 31 StPO) konfrontiert würde, der Anlass zu Zweifeln an seiner Unparteilichkeit gibt.[120] Ausschließung und Ablehnung unterscheiden sich... mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Haftgründe des § 112 Abs. 2 StPO

Rz. 152 Die Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn ein Haftgrund vorliegt, der die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens gewährleisten und die spätere Strafvollstreckung sicherstellen soll. Die in §§ 112, 112a StPO genannten Haftgründe sind abschließend. Sie dürfen nur aufgrund bestimmter Tatsachen bejaht werden. Dies hat zur Folge, dass subjektive Vermut... mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Haftgrund der Tatschwere (§ 112 Abs. 3 StPO)

Rz. 166 Bei bestimmten Straftaten der Schwerkriminalität ermöglicht § 112 Abs. 3 StPO die Anordnung von Untersuchungshaft, auch wenn an sich kein Haftgrund nach Abs. 2 vorliegt. § 112 Abs. 3 StPO ist aber verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass der Erlass des Haftbefehls nur dann verhältnismäßig ist, wenn Umstände vorliegen, welche die Gefahr begründen, dass ohne Fes... mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Akteneinsicht

Rz. 457 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.71: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Akteneinsicht Stadt _________________________ Ordnungsamt- Bußgeldstelle - Az: _________________________ lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom _________________________ – Aktenzeichen _________________________ –, mir zugestellt am _________________________, Einspruch e... mehr

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§ 41 Strafrecht / ff) Muster: Ergänzungsbaustein zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Rz. 461 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.73: Ergänzungsbaustein zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Dem Beschlussverfahren nach § 72 OWiG wird ausdrücklich für den Fall widersprochen, dass der vorgesehene Hinweis des Gerichts nicht dem Unterzeichner, sondern _________________________ zugestellt wird. mehr