Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / dd) Einstellung bei Erfüllung von Auflagen (§ 153a Abs. 1 StPO)

Rz. 100 Voraussetzung einer Einstellung gem. § 153a Abs. 1 StPO ist – wie auch bei § 153 Abs. 1 StPO – ein Vergehen. Allerdings müssen die Ermittlungen hier schon weiter gediehen sein, weil nur so die für eine Anklageerhebung notwendige Schuldfeststellung gesichert sein kann. Eine Gewissheit über die Schuld muss jedoch nicht vorliegen, denn die Einstellung nach § 153a StPO s...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Ablehnung von Beweisanträgen gem. § 244 Abs. 4 StPO

Rz. 338 Die Vorschrift des § 244 Abs. 4 StPO bezieht sich auf die Vernehmung von Sachverständigen und bietet dafür weitere Ablehnungsgründe. Das bedeutet, dass die Vernehmung eines Sachverständigen aus den Gründen des § 244 Abs. 3 StPO sowie aus denen des § 244 Abs. 4 StPO abgelehnt werden kann. § 244 Abs. 4 StPO differenziert dabei zwischen Gründen für jeden Sachverständige...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Verlesung von Vernehmungsprotokollen

Rz. 309 Der Strafverteidiger gerät oftmals in Situationen, in denen das Gericht während der Hauptverhandlung auf einen ursprünglich erwarteten Zeugen nicht zurückgreifen kann oder in denen Zeugen bei ihrer Aussage hinsichtlich ihres genauen Inhalts unsicher werden und deshalb die Vernehmungsprotokolle – sei es auch nur auszugsweise – zum Zwecke des Urkundenbeweises verlesen ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Revisionsantrag und -begründung

Rz. 390 Gemäß § 337 Abs. 1 StPO kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht. Rz. 391 Der Revisionsantrag und dessen Begründung können seitens des Angeklagten nur in Form einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden, § 345 Abs. 2 StPO....mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 36 Die Gebühren des gewählten Verteidigers richten sich nach Nr. 4100 ff. RVG-VV. Es handelt sich um Rahmengebühren, bei denen der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftra...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.27: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen den Haftfor...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Verweigerung der Aktenübersendung/Spurenakten

Rz. 72 Manche Sachbearbeiter bei den Staatsanwaltschaften verweigern auch nach mehrfacher Erinnerung an den Akteneinsichtsantrag des Verteidigers diese mit dem Hinweis, die Akten befänden sich noch bei der Polizei.[30] Dieses Verhalten ist rechtswidrig und sollte von der Verteidigung auf keinen Fall hingenommen werden. Nach § 147 Abs. 1 StPO hat der Verteidiger einen Anspruc...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Dringender Tatverdacht

Rz. 149 Der Begriff des dringenden Tatverdachts ist schwer zu fassen und wird allgemein dann angenommen, wenn eine hohe oder große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.[62] Bei der gerichtlichen Überprüfung im Wege der Haftprüfung, Haftbeschwerde oder weiteren Haftbeschwerde ist die jeweils aktuelle Verfahrens- und Beweis...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO)

Rz. 168 Voraussetzung der Sicherungshaft nach § 112a StPO ist der dringende Tatverdacht bezüglich einer Straftat des abschließenden und nicht analogiefähigen Kataloges in § 112a Abs. 1 Nr. 1 oder 2 StPO. Dazu kommt, dass bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen müssen, dass der Beschuldigte weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen wird, die Haft zur Abwendung der G...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 369 Als Berufungseinlegung wird jede Erklärung angesehen, die deutlich erkennen lässt, dass der Beschwerdeführer das erstinstanzliche Urteil anfechten will. Das Wort "Berufung" muss nicht verwendet werden. Das Rechtsmittel der Berufung führt zu einer Neuverhandlung vor dem Berufungsgericht, in der auf Grundlage des Eröffnungsbeschlusses über alle Tat- und Rechtsfragen ne...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Dritte als Mandatsvermittler

Rz. 3 Typischer Sachverhalt: Herr A erscheint bei Rechtsanwalt R mit seinem Bekannten Herrn X, der Rechtsanwalt R empfohlen hat und auch an dem Gespräch mit dem Rechtsanwalt teilzunehmen wünscht. Rz. 4 Häufig werden Rechtsanwälte von Dritten empfohlen. Nicht selten werden die (zukünftigen) Mandanten sogar von den Mandatsvermittlern zum Besprechungstermin mit dem Rechtsanwalt ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO

Rz. 88 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 10. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.16: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO An die Staatsanwaltschaft _________________________ Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen __...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Ablehnung von Beweisanträgen gem. § 244 Abs. 3 StPO

Rz. 337 Ein Beweisantrag, der sich nicht auf die Vernehmung eines Sachverständigen bezieht, kann nur aus den in § 244 Abs. 3 StPO abschließend aufgeführten Gründen abgelehnt werden. Das Ausweichen auf einen anderen Grund ist unzulässig. Versucht man, das im § 244 Abs. 3 StPO Angeführte allgemein zusammenzufassen, lässt sich sagen, dass ein Beweisantrag nicht abgelehnt werden...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Sitzungspolizeiliche Anordnungen

Rz. 293 Im Bereich der Sitzungspolizei besitzt der Verteidiger kaum Einwirkungs- bzw. Verteidigungsmöglichkeiten. Dies mag an der gesetzgeberischen Vorstellung liegen, dass sitzungspolizeiliche Maßnahmen den Ausgang des Verfahrens inhaltlich nicht berühren.[126] Nach § 176 GVG obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung dem Vorsitzenden. Versteht man unter Ordnun...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IX. Nebenklage, Adhäsionsverfahren

Rz. 133 Nach § 395 StPO kann sich der Verletzte dem Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen. In § 395 StPO sind die Taten, die zu einer Nebenklage bezüglich des Verletzten berechtigen, aufgezählt.[209] Kann die Tat nur auf Antrag verfolgt werden, ist die rechtzeitige Stellung eines Strafantrages Voraussetzung.[210] Gem. § 395 Abs. 4 StPO ist der Anschluss als Neb...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bestimmung des Verschuldensgrads

Rz. 407 Für die Quotenbildung ist zu prüfen, ob es sich eher um einen Grenzfall zur einfachen Fahrlässigkeit oder aber zum bedingten Vorsatz handelt.[509] Von besonderer Bedeutung ist dabei die vom Verhalten des VN ausgehende Gefahr als objektiver Gesichtspunkt.[510] Dies erst recht, wenn es sich um einen offenkundigen Pflichtenverstoß handelt.[511] Für die Quotenbildung ist...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Fortsetzungszusammenhang

Rz. 20 Häufig findet sich in vorformulierten Unterwerfungserklärungen ein "Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" oder der Verzicht auf Verbindung einzelner Verstöße zu einer "rechtlichen Einheit".[35] Der Ausschluss der Berücksichtigung eines Fortsetzungszusammenhangs (dessen Anwendbarkeit allerdings nach Aufgabe dieser Rechtsfigur im Strafrecht auch im Wet...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / A. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 In Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht erfolgreich war, ist es bisweilen sinnvoll und mitunter sogar ein Gebot der anwaltlichen Sorgfaltspflicht,[1] den Mandanten über die Möglichkeit der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufzuklären. Dieser kann die Entscheidung des B...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 3. Erschöpfung des Rechtswegs (Subsidiarität) – Anhörungsrüge

Rz. 15 Die Verfassungsbeschwerde kann grds. erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden, § 90 Abs. 2 BVerfGG. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen möglich, § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG; so besteht die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführenden zu Dispositionen zwingt, die später...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Irini Ahouzaridi Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Bonn Wolfgang Arens Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bielefeld Dr. Moritz Beneke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bonn Dirk Benson Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin Sascha Borow...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / ee) Anfechtung bei vorsätzlicher Benachteiligung (§ 133 InsO)

Rz. 180 Gem. § 133 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen. Die Anfechtungsfrist für Rechtshandlungen, die dem anderen Teil Sicherung oder Befriedigung gewährt haben, ist gem. § 133 Abs. ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 400 Ehemann (M) ist mit seinem Pkw unterwegs, begleitet von seiner auf dem Beifahrersitz sitzenden Ehefrau (E) sowie der zehnjährigen Tochter (T) und deren Freundin (F), die auf dem Rücksitz sitzen. M ist unterwegs von einer Familienfeier, bei der auch Alkohol getrunken wurde. M will für die Kinder die Kassette "Heidi" einlegen. Hierbei übersieht er eine Kurve und gerät ...mehr

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Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 3.5.7 Straftat

Straftaten und Strafverfahren sind für ein Zeugnis nur von Belang, wenn sie mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen. In diesem Fall (z. B. Untreue, Unterschlagung oder Diebstahl zum Nachteil des Arbeitgebers oder der Kollegen, bei Trunkenheitsfahrt mit einem Dienstfahrzeug oder bei einer sittlichen Verfehlung eines Heimleiters) muss im Arbeitszeugnis ein Hinweis aufge...mehr

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§ 5 Der Strafprozess / A. Vorüberlegungen

Rz. 1 Im Strafrecht geht es in den meisten Fällen um die Beratung und Verteidigung von Mandanten, die sich in unterschiedlichen Verfahrensstadien (Vorermittlungen, Vor-, Zwischen- und Hauptverfahren) befinden. Daneben gibt es Haftsachen, Privatklagen und Nebenklägervertretungen. Dementsprechend werden wir immer wieder vor die Herausforderung gestellt, diese Situationen sprac...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 9 Besonderheiten bei Kauf einer Freiberuflerpraxis

Der Mandanten- bzw. Patientenstamm ist für den Käufer einer Freiberuflerkanzlei/-praxis besonders wichtig, wie der Steuerberater regelmäßig aus eigener Erfahrung weiß.[1] Die Zahl der niedergelassenen Anwälte sinkt schon seit Jahren. Die Anzahl der Steuerberater nimmt auch leicht ab. Zudem steht in den nächsten Jahren ein Generationenwechsel an. Berufsträger bevorzugen u. U. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Rz. 30 [Autor/Stand] Nicht nur formal durch den Bestimmtheitsgrundsatz (s. Rz. 25 ff.), sondern auch materiell ist das Strafrecht verfassungsrechtlich gebunden. Nach allgemeiner Meinung darf der Gesetzgeber erst dann zum Mittel der Strafe greifen und ein Verhalten mit dieser Sanktion bedrohen, wenn andere gesetzliche Reaktionsmöglichkeiten zum Schutz eines Rechtsguts weniger...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Autoren

Stefanie Blum Dipl.-Fw. (FH), Oberregierungsrätin, Köln Gerhard Bruschke Dipl.-Fw., Steuerberater, Möhnesee Prof. Dr. Marc Desens Universitätsprofessor an der Universität Leipzig Prof. Dr. Franz Dötsch Vorsitzender Richter am BFH a.D., München, Honorarprofessor an der Technischen Universität München Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen Universitätsprofessor an der Ludwig-Maximilians Universi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 99 [Autor/Stand] Nicht selbstverständlich ist es, dass die Unterscheidung zwischen Täterschaft und Teilnahme auch bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO nach den für Nr. 1 entwickelten Kriterien (s. Rz. 95 ff.) durchgeführt wird. Denn bei § 370 Abs. 1 Nr. 2, 3 AO handelt es sich um Sonderdelikte (s. Rz. 87), die dadurch gekennzeichnet sind, dass der Täter entgegen einer besonderen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Tatherrschaft

Rz. 98 [Autor/Stand] Damit ist vorgegeben dass sich die Unterscheidung von Täterschaft und Teilnahme sowohl aus objektiven als auch subjektiven Kriterien ergeben muss[2]. Es ist damit richtig, wenn die Abgrenzung aufgrund einer wertenden Betrachtung der gesamten Umstände erfolgt, bei denen die objektiven Umstände jedenfalls keine untergeordnete Rolle spielen. In der Rechtsle...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Gesetzliche Bestimmtheit als Auslegungsfähigkeit der Tatbestandsmerkmale

Rz. 28 [Autor/Stand] An die Merkmale des § 370 AO sind folglich dieselben Anforderungen zu stellen wie sie auch sonst für Straftatbestände mit normativen Merkmalen gelten. Nach st. Rspr. des BVerfG werden dem Bestimmtheitsgebot dabei zwei Aufgaben zugewiesen, die in Bezug auf § 370 AO als erfüllt angesehen werden[2]. Zum einen soll der Einzelne bereits aus dem Gesetz vorhers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 699 [Autor/Stand] Die maßgebliche Grenze zwischen strafloser Vorbereitung der Tat und Beginn des strafbaren Versuchs bildet nach § 22 StGB das unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung. Das Geschehen muss schon so weit fortgeschritten sein, dass die Verwirklichung des Tatbestands nahegerückt ist und alsbald bevorsteht. Das setzt allerdings nicht voraus, dass di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) § 370 AO als Tatbestand mit normativen Merkmalen

Rz. 27 [Autor/Stand] Im Ergebnis hat die Rspr. gleichwohl Recht, dass auch im Steuerstrafrecht eine Anwendung des § 42 AO zulässig ist bzw. Einzelsteuergesetze über ihren Wortlaut hinaus steuerschärfend berücksichtigt werden können. Die Auffassung, dass erst Einzelsteuergesetze und § 370 AO gemeinsam einen vollständigen Straftatbestand ergeben, ist unrichtig. Art. 103 Abs. 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Umgekehrter Irrtum: untauglicher Versuch oder Wahndelikt

Rz. 682 [Autor/Stand] Ein strafbarer Versuch der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO) liegt auch vor, wenn die Handlung des Täters – entgegen seiner Vorstellung (vgl. § 22 StGB) – aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen niemals zur Vollendung führen kann (sog. untauglicher Versuch), was aus § 23 Abs. 3 StGB folgt. Der Täter stellt sich in diesen Fällen einen Sachverhalt v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) "Neutrale" Beihilfe

Rz. 165 [Autor/Stand] Problematisch und umstritten ist nach wie vor, inwieweit auch äußerlich neutrale, unauffällige, berufstypische oder alltägliche Handlungen, die eine fremde Haupttat vorsätzlich fördern, als Beihilfe nach § 27 StGB strafbar sind. Im Steuerstrafrecht waren diese Fragen insb. im Hinblick auf die sog. "Bankenfälle" (s. Rz. 171) von praktisch großer Bedeutun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Ambos, Europarechtliche Vorgaben für das (deutsche) Strafverfahren Teil II, NStZ 2003, 14; Anton, Zum Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung, ZfZ 1995, 2; Bender, Rechtsfragen um den Transitschmuggel mit Zigaretten, wistra 2001, 161; Bender, Neuigkeiten im Steuerstrafrecht 2002 für die Zollverwaltung, ZfZ 2002, 146; Bender, Gestellung, Zollanmeldung und Ent...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Örtliche Geltung

Rz. 79 [Autor/Stand] Der örtliche Anwendungsbereich des § 370 AO bestimmt sich grds. nach den allgemeinen Gesetzen über das Strafrecht (§ 369 Abs. 2 AO). Deshalb finden insb. die §§ 3, 4 und 9 StGB Anwendung. Die Frage nach der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts ist im Rahmen der weiter zunehmenden internationalen Mobilität der Stpfl. auch für den Straftatbestand der Steuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Dolus eventualis

Rz. 610 [Autor/Stand] Eine der nach wie vor umstrittensten Fragen des Strafrechts[2] ist die, was den bedingten Vorsatz in Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit ausmacht. Streitig ist insb., ob der dolus eventualis von der Fahrlässigkeit allein durch den Kenntnisstand des Täters abzugrenzen ist oder ob dazu mit der h.M. zusätzlich ein voluntatives Element heranzuziehen ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Das System der §§ 25–27 StGB

Rz. 82 [Autor/Stand] Allgemein geht man davon aus, dass die täterschaftliche Begehung eines Straftatbestands im Vergleich zur Teilnahme das schwerere Unrecht darstellt. Für die Beihilfe nach § 27 StGB folgt das schon aus dem allgemeinen Wortverständnis "Hilfe leisten" und wird belegt durch die Strafandrohung, die sich nach § 27 Abs. 2 StGB zwar nach der Strafe für den Täter ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Natürliche Handlungseinheit und Verklammerung

Rz. 907 [Autor/Stand] Auch dann, wenn mehrere Willensbetätigungen und Handlungen bei natürlicher Betrachtungsweise als Einheit anzusehen sind (natürliche Handlungseinheit),[2] kann nach Auffassung der Rspr. eine Handlung i.S.d. § 52 StGB vorliegen (s. aber Beispiel Rz. 905). Das ist dann der Fall, "wenn zwischen einer Mehrheit gleichartiger strafrechtlich erheblicher Verhalt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) § 42 AO und die analoge Anwendung von Steuergesetzen im Steuerstrafrecht

Rz. 26 [Autor/Stand] Von der Vereinbarkeit mit Art. 103 Abs. 2 GG gehen BVerfG und BGH auch für die Fälle aus, in denen sich der Steuerverkürzungserfolg aus einer Anwendung des § 42 AO bzw. seiner im Kern identischen ähnlichen Vorgängerregelungen ergibt, nach denen durch eine missbräuchliche Gestaltung eine Umgehung des Steuergesetzes nicht möglich ist und steuerrechtlich ni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbeitrag des Anstifters ("bestimmen")

Rz. 140 [Autor/Stand] Wie der Täter muss auch der Anstifter tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft handeln. Der Tatbestand der Anstiftung setzt dabei nach § 26 StGB voraus, dass der Anstifter den "Haupttäter" zu dessen Tat (vorsätzlich) "bestimmt". Eine solche Bestimmung liegt dann vor, wenn der Anstifter beim Täter den Tatentschluss hervorruft [2] (s. aber auch Rz. 14...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Allgemeines Schrifttum: Ambos, Tatherrschaft durch Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate, GA 1998, 226; Bloy, Zur Abgrenzung der Täterschaftsformen, GA 1998, 519; Bottke, Täterschaft und Gestaltungsherrschaft, 1992; Eidam Aktuelle Überlegungen zur Strafbarkeit des agent provocateur, in FS Ulfried Neumann, 2017, S. 773; Haas, Kritik der Tatherrschaftslehre, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Nachweispflicht nach § 42 Abs. 2 Satz AO im Steuerstrafrecht

Rz. 1239 [Autor/Stand] Aus strafrechtlicher Sicht ist § 42 Abs. 2 Satz 2 AO (ebenso § 8 Abs. 2 Satz 1 AStG) bedenklich. Denn danach ist ein Missbrauch ausgeschlossen, wenn der Stpfl. beachtliche außersteuerliche Gründe für die gewählte Gestaltung nachweist. Ihm wird also die Beweislast für das tatsächliche Vorliegen rechtlich relevanter außersteuerlicher Gründe auferlegt, di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bergmann, Problemlösung Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b UStG oder System-Wechsel zu Reverse-Charge?, Diss. Osnabrück 2008; Ceffinato, Vollendungsumkehr und Wiedergutmachung, 2017; Hüls, Grenzen des Wirtschaftsstrafrechts? – Die Ausdehnung strafrechtlicher Normen und die Schwierigkeiten ihrer Begrenzung, 2019; Kaspar, Verhältnismäßigkeit und Grundrechtss...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Herrschaft über das Verhalten Untergebener

Rz. 112 [Autor/Stand] Besonders umstritten ist die Anerkennung der mittelbaren Täterschaft bei Taten, die im Rahmen organisatorischer Machtapparate begangen werden (mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft). Die Rspr. hat diese Rechtsfigur zunächst zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Mitgliedern des nationalen Verteidigungsrats der DDR für Tötungen von Fl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gemeinsame Tatausführung

Rz. 113.6 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein objektiver Tatbeitrag eines jeden Mittäters, obwohl die Rspr. hier zum Teil den Tatentschluss mit dem Tatbeitrag gleichsetzt und es ausreichen lässt, dass der Mittäter den die Tat ausführenden Genossen in seinem Tatentschluss bestärkt[2]. Nach h.M. setzt die Beteiligung an der Tatausführung keine Mitwirkung im eigentlichen Ausführ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Allgemeine Unzumutbarkeit der Pflichterfüllung

Rz. 302 [Autor/Stand] Eine sich aus Gesetz oder anderen Rechtsgründen ergebende Rechtspflicht zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen findet ihre Grenze an der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens. In systematischer Hinsicht ist dabei umstritten, ob die Unzumutbarkeit bei unechten Unterlassungsdelikten den Tatbestand[2], die Rechtswidrigkeit[3] oder die Schuld[4] e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 120 [Autor/Stand] Von der täterschaftlichen Begehung des § 370 Abs. 1 AO (s. Rz. 105 ff.) ist die Teilnahme an einer fremden Steuerhinterziehung zu unterscheiden. Als Teilnahmeformen unterscheidet man Anstiftung (§ 26 StGB) und Beihilfe (§ 27 StGB). Nach § 26 StGB ist Anstifter, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Absicht

Rz. 608 [Autor/Stand] Absicht oder direkter Vorsatz ersten Grades liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Der Täter handelt in diesen Fällen zielgerichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass dieses Ziel auch das Motiv seines Handelns sein muss. Auf vom Willen unabhängige Merkmale, wie bspw. die Existenz eines Steuerans...mehr