Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung im Arbeitssch... / 5 Verschuldensmaßstab

Die Frage des tatbestandsmäßigen Handelns bzw. Unterlassens (vgl. Abschn. 4) kann nicht getrennt werden von der Frage des Verschuldens in Form von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Vorsatz ist die wissentliche und willentliche Tatbestandsverwirklichung, wobei noch zwischen verschiedenen Vorsatzformen zu unterscheiden ist. Direkter Vorsatz liegt vor, wenn der Handelnde weiß oder als...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung im Arbeitssch... / 2 Gefährdungsdelikte im Arbeitsschutzrecht

Neben der Strafbarkeit nach dem klassischen Strafrecht (StGB) enthält das Arbeitsschutzrecht darüber hinaus noch eine Fülle von Sachverhalten, die als Straftaten gewertet und auch so geahndet werden können. Das Besondere an diesem "Arbeitsschutz-Strafrecht" ist, dass vielfach bereits (lediglich) eine Gefährdung eines oder mehrerer Schutzgüter – vorrangig Leben und Gesundheit...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung im Arbeitssch... / 4 Positives Tun und Unterlassen als Tatformen

Die Besonderheit des (allgemeinen) Strafrechts liegt darin, dass im Normalfall nur ein positives Tun unter Strafe gestellt wird. Nur wer aktiv gehandelt hat und damit gegen ein gesetzliches Verbot verstieß, ist strafbar. Darüber hinaus kennt das Strafrecht aber auch einige wenige Fälle, in denen ein "Unterlassen" strafbar ist. Der auch dem Nichtjuristen wohl geläufigste Fall...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Verantwortung im Arbeitssch... / 3 Täter

Täter einer Straftat, sei es nun nach allgemeinem Strafrecht oder im Zusammenhang mit arbeitsschutzrelevanten Vorgängen, kann stets nur eine natürliche Person sein. Insofern erfährt der Kreis der "Arbeitgeber" nach § 2 Abs. 3 ArbSchG bereits eine logische Eingrenzung und Reduzierung. Während "Arbeitgeber" nach § 2 Abs. 3 ArbSchG natürliche und juristische Personen und rechtsf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss die Gefährdungsb... / 1.4 Folgen von Verstößen

Wird die Gefährdungsbeurteilung nicht aktualisiert und hat dieses Versäumnis Folgen, wie z. B. Unfälle oder Gesundheitsschäden, können unterschiedliche Rechtsbereiche betroffen sein: Strafrecht, z. B. Tatbestände Körperverletzung oder Tötung bei Arbeitsunfällen; Ordnungswidrigkeitenrecht, z. B. Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften, die wegen veränderter Bedingungen nich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verkehrssicherungspflichten... / 1.4 Rechtsfolgen

Es gibt die Rechtspflicht zum richtigen Tun. In der Folge entsteht für den Verantwortlichen eine Pflichtverletzung bei "falschem Tun" und bei "Nichtstun" (Unterlassen). Eine Pflichtverletzung kann Haftung begründen. Im Haftungsrecht gilt der Grundsatz "keine Haftung ohne Verschulden". Er findet sich grundsätzlich im Zivilrecht wie im Strafrecht. Strafrecht: Täter → Tun oder U...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche Aufgaben hat der Bet... / 1.5 Folgen von Verstößen

Für Mitglieder des Betriebsrats gelten die gleichen Vorschriften wie für alle anderen Beschäftigten, d. h. sie müssen – ergänzend zu den vorgenannten Aufgaben und Pflichten: alle Maßnahmen des Unternehmers zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz unterstützen, die Weisungen des Unternehmers zum Zweck des Arbeitsschutzes befolgen, die zur Verfügung gestellten Persönlichen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist die Vorbildfunkti... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht oder nur unzureichend nach, müssen Sie mit disziplinarischen Konsequenzen bis hin zur Abmahnung rechnen. Kommt eine Person dadurch zu Schaden oder fast zu Schaden, muss die Führungskraft darüber hinaus mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Mögliche Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Zivilrecht (Ersatzansprüch...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Arbeitssicherheitsgesetz: R... / 4.2 Strafrechtliche Stellung

Die Verantwortung bei schuldhaften Verstößen gegen Arbeitsschutz- oder Sicherheitsbestimmungen, die zu Arbeitsunfällen führen, muss strafrechtlich unter dem Gesichtspunkt der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) oder fahrlässigen Körperverletzung (§ 230 StGB) geprüft werden. Eine vorsätzliche Regelung dürfte in der Praxis ohne Bedeutung sein. Wie bei jedem anderen Straftatbestan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / 2.4 Durchführung unternehmensinterner Untersuchungen (Internal Investigations)

"Investigations" sind unternehmensinterne Untersuchungen zur Aufklärung von (möglichen) Verstößen gegen Compliance-Regeln von Managern und/oder Arbeitnehmern. Unternehmensinterne Untersuchungen sind in den USA ein seit Jahren bekanntes und häufig genutztes Instrument der Unternehmensleitung, um Verstöße gegen Compliance-Regeln aufzuklären. Typische Untersuchungsgegenstände s...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fahrlässigkeit / 3 Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es die Möglichkeit der fahrlässigen Begehung einer Tat. Strafbar ist fahrlässiges Handeln allerdings nur dann, wenn dieses ausdrücklich mit einer Strafe bedroht ist (§ 15 StGB). Der Fahrlässigkeitsbegriff des Strafrechts entspricht dem aus dem Zivilrecht (s. o.). Im Strafrecht wird jedoch zwischen bewusster und unbewusster Fahrläss...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fahrlässigkeit / Zusammenfassung

Begriff Fahrlässigkeit ist die Nichtbeachtung der im betrieblichen Alltag erforderlichen Sorgfalt. Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz wird mit dem Maßstab der Fahrlässigkeit eingeschätzt, inwieweit jemand die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen hat und ggf. haften muss bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlich bzw. strafrechtlich belangt werden kann. Gesetze, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Haftung / Zusammenfassung

Begriff Haftung ist die Verantwortlichkeit für Forderungen, die sich aus der Schädigung anderer ergeben. Im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz kann sich diese Verantwortlichkeit aus verschiedensten Vorschriften ergeben und Mitarbeiter und Beauftragte aller Unternehmensebenen sowie Dritte, die als Sicherheitsfachkraft oder Betriebsarzt bestellt sind, treffen. Gesetz...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte jede Führungsk... / 1.4 Folgen von Verstößen

Nimmt eine Führungskraft die ihr übertragenen Aufgaben im Arbeitsschutz nicht oder unzureichend wahr, muss sie mit disziplinarischen Konsequenzen bis zur Abmahnung rechnen. Kommt eine Person dadurch zu Schaden oder fast zu Schaden, muss die Führungskraft darüber hinaus mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Mögliche Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Zivilrecht (Ersatzansprüch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 369 Abs. 2 AO gelten ergänzend die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit nicht die Strafvorschriften der Steuergesetze Spezialregelungen enthalten (s. Rz. 10)[2]. Spezialregelungen sind etwa in § 371 AO mit der strafbefreienden Selbstanzeige und in Bezug auf die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung in § 376 AO getroffen worden. Ergänz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Abgrenzung zur Beihilfe

a) Bedeutung der Abgrenzung Rz. 66 [Autor/Stand] Da § 257 StGB ebenso wie § 27 StGB die Unterstützung eines anderen Täters mit Strafe bedroht, ist eine Abgrenzung der Beihilfe zur Begünstigung sowohl erforderlich als auch problematisch. Im Steuerstrafrecht gilt das insb. deshalb, da die Selbstanzeige nach § 371 AO nur für § 27 StGB, § 370 AO strafaufhebende Wirkung haben kann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Androhung von Strafe

Rz. 17 [Autor/Stand] Zu unterscheiden sind die Steuerstraftaten insb. von den Steuerordnungswidrigkeiten und Normen mit besonderen steuerrechtlichen oder sonstigen Sanktionen wie dem Verspätungs- (§ 152 AO) oder Säumniszuschlag (§ 240 AO) bzw. dem nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO zu zahlenden Geldbetrag (s. § 398a Rz. 4 m.w.N.). Entscheidend für die Einordnung als Strafnorm ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. § 369 Abs. 2 AO

Rz. 10 [Autor/Stand] Durch die Verweisung des § 369 Abs. 2 AO auf die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht wird zum Ausdruck gebracht, dass die AO für das materielle Steuerstrafrecht keine abschließende Regelung darstellt. Soweit die §§ 370–376 AO ausdrückliche Regelungen für eine bestimmte Frage enthalten, gehen diese als leges speciales den allgemeinen strafrechtlichen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Vortat Rz. 53 [Autor/Stand] Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 257 StGB ist das Vorliegen einer rechtswidrigen (Straf-)Tat eines anderen i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB, im Zusammenhang mit § 369 Abs. 1 Nr. 4 AO also das Vorliegen einer vorangegangenen Steuerstraftat eines anderen nach § 369 Abs. 1 Nr. 1–3 AO. Sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Schon § 356 RAO 1919[2] als Vorläufer des heutigen § 369 AO definierte Steuervergehen in ähnlicher Weise wie die heutige Regelung als "strafbare Verletzungen von Pflichten, die die Steuergesetze im Interesse der Besteuerung auferlegen"; ebenfalls eingeschlossen war die Begünstigung. Nach § 355 RAO 1919 fand das allgemeine Strafrecht Anwendung, soweit nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2022, Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Wimber, Straßenverkehrsrecht - Kommentar

Bearbeitet von Dr. Michael Burmann, Dr. Reiner Heß, Kathrin Hühnermann, Jürgen Jahnke und Christina Wimber. 27. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXXII, 2191 S., 129,00 EUR Der Kompaktkommentar zum Straßenverkehrsrecht der orangenen Reihe hat es zwischenzeitlich auf 27 Auflagen gebracht, was für seine praktische Relevanz und Akzeptanz spricht. Der Vorteil dieses Werkes ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beschleunigungsgrundsatz

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 130–133 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 130 ff.) Rz. 38.1 [Autor/Stand] Auch im Bußgeldverfahren gilt der Beschleunigungsgrundsatz (s. grundlegend § 385 Rz. 29, 1373 ff.; § 370 Rz. 1064 ff.). Im Bußgeldrecht haben Verfahrensverzögerungen zwar grds. nicht die gleiche Wirkung wie im Strafrecht, da die Sanktion bloße Pflichte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Begleitdelikte (§ 386 Abs. 2 Nr. 2 AO)

a) Kirchensteuer und andere öffentlich-rechtliche Abgaben Ergänzender Hinweis: Nr. 17 Abs. 1 Nr. 2 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17) Rz. 72 [Autor/Stand] Nach § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO ist die FinB für die selbständige Ermittlung der Tat auch dann zuständig, wenn diese eine Steuerstraftat darstellt, zugleich aber auch andere Strafgesetze verletzt und deren Verletzung Kirchensteuer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2022, Was ist und bed... / I. Die Familie als Wertbegriff

Das Wort "Familie" löst in unserer Zeit sehr unterschiedliche Vorstellungen aus. Die Typologie reicht von der Kleinstfamilie mit einer Elternperson und einem Kind über die heutige Normalfamilie (zwei Eltern, ein Kind) bis hin zur Patchworkfamilie und schließlich zur Reproduktionsfamilie[2] mit der Möglichkeit einer Splittung der genetischen, biologischen, rechtlichen und soz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 35 [Autor/Stand] § 148 StGB Wertzeichenfälschung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wermehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 50 [Autor/Stand] § 257 StGB Begünstigung (1) Wer einem anderen, der eine rechtswidrige Tat begangen hat, in der Absicht Hilfe leistet, ihm die Vorteile der Tat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe. (3) Wegen Begünstigung wird nicht bestraft, wer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Steuerzeichen Rz. 38 [Autor/Stand] Steuerstraftat ist die Wertzeichenfälschung nach § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO nur dann, wenn sie Steuerzeichen betrifft. Das sind amtliche, vom Staat ausgegebene Wertzeichen, durch deren Verwendung einzelne Steuern zu entrichten sind und die damit die Zahlung der Steuer mit öffentlichem Glauben, d.h. für und gegen jedermann, nachweisen[2]. Sie w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verdacht einer Steuerstraftat

Ergänzender Hinweis: Nr. 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 26) Rz. 52 [Autor/Stand] Gemäß § 386 Abs. 1 Satz 1 AO ermittelt "bei dem Verdacht einer Steuerstraftat ... die Finanzbehörde den Sachverhalt". Die Vorschrift verleiht der FinB eine unselbständige Ermittlungskompetenz [2], d.h. sie wird als Hilfsorgan der StA tätig und hat insoweit die Rechte und Pflichten entsprechend e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

Schrifttum: Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität als Aufgabe des Zollfahndungsdienstes, wistra 1990, 285; Bender, Erweiterte Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden im allgemeinstrafrechtlichen Bereich?, wistra 1998, 93; Bilsdorfer, Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörde in Nicht-Steuerstrafsachen, BB 1983, 2112; Blesinger, Das Steuergehei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zusammentreffen von Steuerstraftat und Allgemeindelikt

a) Allgemeines Ergänzender Hinweis: Nr. 17, 21 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 17, 21) Rz. 89 [Autor/Stand] Oft ergibt sich erst im Verlauf der finanzbehördlichen Ermittlungen, dass die Steuerstraftat mit einer oder mehreren allgemeinen Straftaten materiell oder prozessual tateinheitlich zusammentrifft, die nicht zu den in § 386 Abs. 2 Nr. 2 AO aufgezählten gehören (z.B. Steuerh...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / d) Sexuelle Inhalte

Rz. 95 Das Internet verführt zahlreiche Arbeitnehmer zum Besuch pornographischer Seiten. In den Fällen, in denen dies vom Arbeitgeber festgestellt wird, besteht regelmäßig der Wunsch, unmittelbar fristlos zu kündigen. Zunächst muss auch in diesen Konstellationen festgestellt werden, ob der Arbeitgeber jegliche private Nutzung ausgeschlossen hat, ob er die private Nutzung gru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Disziplinarische Ahndung vo... / 3.3.2.1 Maßnahmenverbot wegen Zeitablaufs, § 35 LDG BW

Unter die "sonstigen Gründe" fällt zunächst die Konstellation, dass kein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, weil zu erwarten ist, dass eine Disziplinarmaßnahme wegen § 35 LDG BW nicht ausgesprochen werden darf. § 35 LDG BW enthält ein Maßnahmenverbot wegen Zeitablaufs (untechnisch gesprochen ist das Dienstvergehen hier also bereits "verjährt"[56]). Nach § 35 Abs. 1 LDG BW...mehr

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V / Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3799]

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V / Verteidiger, Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 5011]

Rdn 5012 Literaturhinweise: Barthe, Der Fall Stephan L.: Änderung des anwaltlichen Ethos oder "Augsburger Puppenkiste"? DRiZ 2011, 239 Barton, Zur Frage der rechtlichen Wertung strafprozessualer Maßnahmen gegen Verteidiger, JZ 2009, 102 ­Bernsmann, Das Grundrecht auf Strafverteidigung und die Geldwäsche – Vorüberlegungen zu einem besonderen Rechtfertigungsgrund, StV 2000, 40 Be...mehr

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Neue Autoren/Autorenverzeichnis

Thomas Hillenbrand Thomas Hillenbrand ist Richter am Landgericht. Er ist als Mitglied einer Großen Strafkammer beim Landgericht Stuttgart und seit über zehn Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig. Thomas Hillebrand ist Mitautor des von Burhoff/Kotz herausgegebenen "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge" und langjähriger Mitarbeiter der Zeitschriften StRR und ZAP. Zulet...mehr

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Neue Autoren/Autorenverzeichnis

Thomas Hillenbrand Thomas Hillenbrand ist Richter am Landgericht. Er ist als Mitglied einer Großen Strafkammer beim Landgericht Stuttgart und seit über zehn Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig. Thomas Hillebrand ist Mitautor des von Burhoff/Kotz herausgegebenen "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge" und langjähriger Mitarbeiter der Zeitschriften StRR und ZAP. Zulet...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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V / Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 3944]

Rdn 3945 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Babucke, Zeugenvorbereitung, ZIS 2017, 782 Bechtel, Die Erstattungsfähigkeit von Rechtsgu...mehr

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K / Kontakte des Verteidigers zu Geschädigten [Rdn 2863]

Rdn 2864 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Verteidiger, Verteidigerhandeln und Strafrecht, Teil V Rdn 5012. Rdn 2865 1. Im Zusammenhang mit der Frage nach dem → Verteidigungsziel, Teil V Rdn 5079, kann sich für den Verteidiger auch die Frage nach einer Kontaktaufnahme zu Geschädigten stellen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es um die → Einstellung des Verfahrens...mehr

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K / Kontakte des Verteidigers zum Zeugen [Rdn 2876]

Rdn 2877 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers, Teil V Rdn 4883. Rdn 2878 1. Über die Zulässigkeit der Kontaktaufnahme des Verteidigers zu Zeugen ist in Rspr. und Lit. in der Vergangenheit gestritten worden (vgl. die Lit.-Nachw. bei → Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers, Teil V Rdn 4883). Inzwischen sind sich Rsp...mehr

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V / Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers [Rdn 4883]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten [Rdn 2695][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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T / Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3005]

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V / Verteidiger, Rechte und Pflichten [Rdn 4960]

Rdn 4961 Literaturhinweise: Breidling, Stellungnahme zu dem Beitrag von Rechtsanwalt Prof. Gatzweiler "Feindbild Strafverteidiger! – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlung?", StraFo 2010, 398 Deckenbrock, Strafrechtlicher Parteiverrat und berufsrechtliches Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, 2008 ders., Interessenkollision und gemeinschaftliche Berufsaus...mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2134][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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E / Europäischer Haftbefehl [Rdn 2390]

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Z / Zeuge, Zeugenbeistand [Rdn 4202]

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V / Verteidiger, Ausschluss, Ausschließungsgründe [Rdn 4819]

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