Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / b) Sachleitungsentscheidung und ihre Beschwerdemöglichkeit

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 295 Nach § 238 Abs. 1 StPO kommt dem Vorsitzenden die Leitung der Verhandlung zu, es sei denn, das Gesetz hat bestimmte, wichtige Entscheidungen dem Gericht als Ganzes übertragen. Hält nun der Verteidiger eine getroffene Maßnahme für unzulässig, kann er eine Entscheidung des Gerichts verlangen, § 238 Abs. 2 StPO. Dies bedeutet in der Praxis, dass...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 217 Gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB ist die Untersuchungshaft auf die erkannte Freiheitsstrafe anzurechnen. Daher verändert sich die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Strafverfolgungspflicht des Staates und dem Freiheitsanspruch des Beschuldigten, je länger die U-Haft währt.mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 237 Nach Einlieferung in die Haftanstalt wurden Herrn A sämtliche Gegenstände, die er bei der Festnahme bei sich trug, abgenommen. Die Anstaltsleitung teilt ihm mit, dass er die Sachen nicht in seiner Zelle aufbewahren darf, weil die Gefahr zu groß sei, dass einige Dinge gestohlen werden, oder dass mit wertvollen Gegenständen ein unzulässiger Tauschhandel vorgenommen wir...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 198 Herr A hatte aus drei Personenkraftwagen Autoradios bzw. Navigationsgeräte entwendet. Kurz danach nahm ihn die Polizei vor seiner Wohnung mitsamt der Beute fest. Der Amtsrichter erließ Haftbefehl. Die daraufhin beantragte und durchgeführte Haftprüfung blieb ohne Erfolg. Rechtsanwalt R erwägt nun, dagegen Haftbeschwerde zu führen.mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung des Haftbefehls wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

a) Typischer Sachverhalt Rz. 204 Herrn A wird vorgeworfen, einen versuchten Totschlag begangen zu haben. Seit mehr als drei Monaten hat Herr A nichts mehr über neue Ermittlungsergebnisse gehört, obwohl er in der mündlichen Haftprüfung einen Zeugen benannt hatte, der bezeugen könne, dass er in Notwehr und damit gerechtfertigt gehandelt habe. Der Haftrichter hatte Haftfortdauer...mehr

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§ 41 Strafrecht / (4) Anmerkungen zum Muster

Rz. 406 Zu 1. Verfahrensrüge, Widerspruch: Weitergehend zur Widerspruchslösung des BGH vgl. Peter, 1x1 der Hauptverhandlung, S. 269 ff.mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 41 Strafrecht / f) Präsente Beweismittel (§ 245 StPO)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 341 Die Vorschrift des § 245 Abs. 1 und 2 StPO stellt eine Ergänzung des § 244 StPO dar und verlangt die Sonderbehandlung von solchen Beweismitteln, auf die das Gericht ohne Weiteres zugreifen kann, sog. präsente Beweismittel.[169] Dazu zählen ordnungsgemäß geladene und erschienene, d.h. erkennbar anwesende und vernehmungsfähige Zeugen und Sachve...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 363 Herr A wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Ferner erhielt er die Auflage, einen Geldbetrag in Höhe von 1.000 EUR in monatlichen Raten von 50 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Nach Verlust des Arbeitsplatzes konnte er die Auflage nicht mehr erfüllen. Kurz danach wird die Strafaussetzung ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Beschränkte Berufung

Rz. 376 Die beschränkte Berufung ist in kostenrechtlicher Hinsicht interessant, denn hat sie in ihrem beschränkten Rahmen vollumfänglich Erfolg, sind die notwendigen Auslagen der Beteiligten der Staatskasse aufzuerlegen, § 473 Abs. 3 StPO. aa) Typischer Sachverhalt Rz. 377 Herr A wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde ihm di...mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Besondere Zustellungsvollmacht gem. §§ 145a Abs. 2 und 116a Abs. 3 StPO

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 17 Schriftliche Ladungen des Beschuldigten – z.B. zur richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung sowie Ladungen des Angeklagten zur Hauptverhandlung – dürfen nur dann dem Verteidiger zugestellt werden, wenn dessen ausdrückliche Zustellungsvollmacht nachgewiesen ist, § 145a Abs. 2 StPO. Hierzu genügt gem. § 145a Abs. 1 S. 2 StPO die Üb...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 407 Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle machte Herr A einen leicht alkoholisierten Eindruck auf die Polizisten. Eine um 4.49 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 0,89 Promille im Mittelwert und 0,30 mg/L Benzoylecgonin. Das Amtsgericht verurteilte daraufhin Herrn A wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe, es ordnete den Führerscheine...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 283 Der Angeklagte A bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat vor Gericht. In einer Verhandlungspause hört er, wie der Vorsitzende Richter V bei einem Kaffee den Schöffen in der Cafeteria erklärt, dass die weitere Verhandlung an sich überflüssig sei, weil der Angeklagte A ja sicher der Täter sei, und dass er lüge wie gedruckt.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Ablehnung der Beiordnung

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.8: Ablehnung der Beiordnung An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ beantrage ich, die Bestellung zum Pflichtverteidiger zurückzunehmen. Begründung: _________________________ (Darlegen des wichtigen...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 240 Herr A erscheint in der Kanzlei mit einem Schreiben des Gerichts, in dem etwas von einer Anklage wegen Körperverletzung steht und nachgefragt wird, ob er vor der Eröffnung des Hauptverfahrens bestimmte Anträge stellen wolle. Herr A will wissen, was es damit auf sich hat. Der Verteidiger erklärt ihm, dass gegen ihn Anklage erhoben wurde und sich das Verfahren augenbli...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid

Rz. 458 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.72: Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Stadt _________________________ Ordnungsamt – Bußgeldstelle Aktenzeichen _________________________ reiche ich die mir überlassenen Akten zurück und begründe gleichzeitig den am _________________________ eingelegten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom _...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 212 Herr A befindet sich inzwischen schon seit sechs Monaten in Untersuchungshaft, ohne dass das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet wurde.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 49 Ausgangspunkt ist der Sachverhalt (siehe Rdn 35) mit der Abänderung, dass der Verteidiger im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt wurde.mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Anmerkungen zum Muster

Rz. 236 Die Zuständigkeit für den Antrag richtet sich nach § 119 Abs. 6 i.V.m. § 126 StPO.mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 182 Gegen Herrn A wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Von der JVA aus nimmt er mit Rechtsanwalt R Kontakt auf. Dieser will Herrn A alsbald in der JVA aufsuchen und wird dazu vorher mit der JVA einen Besuchstermin vereinbaren.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 377 Herr A wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis unter gleichzeitiger Anordnung einer Sperre entzogen. Aus der Urteilsbegründung ergibt sich, dass bei der Strafzumessung offensichtlich von einem zu hohen Monatseinkommen des Herrn A ausgegangen wurde. Das Amtsgericht hat ferner nicht berücksichtig...mehr

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§ 41 Strafrecht / 9. Öffentlichkeit – Antrag auf Ausschluss

a) Typischer Sachverhalt Rz. 298 Herr A, der wegen Misshandlung seiner Ehefrau vor Gericht steht, fragt den Verteidiger V, ob die gesamte Hauptverhandlung öffentlich sei oder ob man nicht zumindest für die Zeit der Vernehmung seiner Ehefrau die Öffentlichkeit ausschließen könne. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 299 Die nach § 169 GVG gewährleistete Öffentlichkeit der mündlichen Hau...mehr

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§ 41 Strafrecht / 10. Zeugenvernehmung

Rz. 304 Die Vernehmung des Zeugen[134] in der Hauptverhandlung kann hier nicht in ihrer ganzen Breite dargestellt werden. Sinnvoll erscheint es dagegen, ausgewählte Punkte der Zeugenvernehmung herauszunehmen und diese detaillierter zu erläutern. a) Zeugenvernehmung durch Videoübertragung Rz. 305 Für die Vernehmung besonders schutzbedürftiger Zeugen wurde die Möglichkeit gescha...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 381 Herr A wurde wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, obwohl er bereits einen Großteil des Schadens wiedergutgemacht hatte. Rechtsanwalt R möchte erreichen, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 389 Der Bitte um spätere Zustellung wird in der Regel nachgekommen. Der Rechtsanwalt erhält damit die Möglichkeit, die Monatsfrist vollständig auszuschöpfen.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 59 Nachdem das Mandat von Herrn A beendet war, stellte sich heraus, dass dieser eine Erbschaft gemacht hatte, von der er die Gebühren eines Wahlverteidigers ohne Weiteres hätte bestreiten können. Da die gesetzliche Vergütung für den Wahlverteidiger wesentlich höher liegt als für den Pflichtverteidiger, bietet es sich an, nunmehr den Mandanten noch (ergänzend) in Anspruch...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Besondere Zustellungsvollmacht gem. § 116a Abs. 3 StPO

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.3: Besondere Zustellungsvollmacht gem. § 116a Abs. 3 StPO Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/Rechtsanwälten _________________________ wird in Sachen _________________________ wegen _________________________ Az. _________________________ ausdrücklich die besondere Vollmacht erteilt, für die Dauer der Aussetzung des Haftb...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 230 Zur Ablehnung einer Besuchserlaubnis vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, § 119 StPO Rn 9 ff.mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 193 Es erscheint zweckmäßig, sich zwei Strafprozessvollmachten unterzeichnen zu lassen – eine für die Vertretungsanzeige gegenüber Staatsanwaltschaft bzw. Gericht, eine für die Handakte zur jederzeitigen Legitimation.mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 442 Da weit mehr als 95 % aller Ordnungswidrigkeiten straßenverkehrsrechtliche Verstöße betreffen,[222] bietet sich folgender Ausgangsfall an: 1. Typischer Sachverhalt Rz. 443 Herr A wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Während dieser Kontrolle wurde bei Herrn A mit einem standardisierten Messverfahren eine Atemalkoholkonzentration umgerechnet vo...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Mangelhafte Anklageschrift wegen Nichtbeachtung des § 200 Abs. 2 S. 1 StPO

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 252 Nach § 200 Abs. 2 S. 1 StPO ist auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen in der Anklageschrift mitzuteilen. Davon kann im Fall der Anklage vor dem Strafrichter nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft abgesehen werden, § 200 Abs. 2 S. 2 StPO. Wegen der Informationsfunktion der Anklageschrift ist das wesentliche Ergebnis d...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Strafunmündigkeit (§ 19 StGB)

Rz. 256 Nach § 19 StGB ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist. Die materiell-rechtlich zur fehlenden Schuld führende Strafunmündigkeit bedeutet prozessual ein endgültiges Prozesshindernis, selbst wenn der Täter mittlerweile das 14. Lebensjahr vollendet hat. Problematische Fälle des § 19 StGB können insbesondere bei ausländischen Mandanten vor...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 66 Ausgangspunkt ist der Sachverhalt wie oben (siehe Rdn 1) dargestellt. Der Rechtsanwalt nimmt eine Vollmacht von Herrn A entgegen und veranlasst das nun weiter Erforderliche.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 274 Der vom Gericht bestellte Sachverständige S verschweigt, dass er im Auftrag der Justizbehörden handelt, weil er befürchtet, sonst nicht an die erforderlichen Angaben zu kommen. Infolgedessen belehrt er den Zeugen Z auch nicht ordnungsgemäß. Außerdem war er in der gleichen Sache bereits zuvor auf Seiten der Ermittlungsbehörde tätig. Der Rechtsanwalt R erfährt hiervon ...mehr

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§ 41 Strafrecht / (1) Typischer Sachverhalt

Rz. 402 Herr A wird unter Freispruch vom Vorwurf des Raubes wegen dreifachen Erwerbs von jeweils 2 g Amphetamin zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt. Das Urteil stützte sich maßgeblich auf die Ergebnisse der Telefonüberwachung, die bei dem Verkäufer der Betäubungsmittel geschaltet war. Der Verteidiger hatte der Verwertung der Ergebnisse aus der Telefonüberwachung widersproch...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 226 Die Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts richtet sich nach § 119 Abs. 6 i.V.m. § 126 StPO.mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Herr A hatte eine Auseinandersetzung mit Herrn B, infolge derer Herr B leicht verletzt wurde. Wenige Tage später erfährt Herr A von der Staatsanwaltschaft, dass Herr B gegen ihn eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet hat. Kurze Zeit später wird er von der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen. Herr A bittet nunmehr Rechtsanwalt R, de...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Einfache Beschwerde gegen Durchsuchung und Beschlagnahme gem. § 304 StPO

a) Typischer Sachverhalt Rz. 351 Anlässlich einer Hausdurchsuchung werden bei Herrn A u.a. zwölf Aktenordner von der Polizei mitgenommen. Diese will der Mandant zurückhaben, weil es sich dabei ausschließlich um private Dinge handelt. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 352 Die Beschwerde[173] nach §§ 304 ff. StPO ist eine Tatsachen- und Rechtsbeschwerde. Das Gericht hat die Tatsacheng...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Muster: Einlegung des unbestimmten Rechtsmittels

Rz. 367 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.55: Einlegung des unbestimmten Rechtsmittels An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ Rechtsmitte...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 211 Zur Durchführung der fürsorglich beantragten mündlichen Verhandlung ist das OLG ebenso wenig verpflichtet wie das LG.mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Pflichtverteidigervergütung gem. Nr. 4100 ff. RVG-VV

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 49 Ausgangspunkt ist der Sachverhalt (siehe Rdn 35) mit der Abänderung, dass der Verteidiger im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt wurde. bb) Rechtliche Grundlagen Rz. 50 Mit seiner Bestellung erhält der Pflichtverteidiger für entsprechende Verteidigungstätigkeiten eine Vergütung aus der ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 8. Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen bzw. Sachleitungsverfügungen des Vorsitzenden Richters

a) Sitzungspolizeiliche Anordnungen Rz. 293 Im Bereich der Sitzungspolizei besitzt der Verteidiger kaum Einwirkungs- bzw. Verteidigungsmöglichkeiten. Dies mag an der gesetzgeberischen Vorstellung liegen, dass sitzungspolizeiliche Maßnahmen den Ausgang des Verfahrens inhaltlich nicht berühren.[126] Nach § 176 GVG obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung dem Vors...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Erteilung eines Einzelsprechscheins

Rz. 185 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.22: Antrag auf Erteilung eines Einzelsprechscheins An die Staatsanwaltschaft/Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich den Antrag, mir einen auf mich lautenden Einzelsprechschein zu erteilen, d...mehr

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§ 41 Strafrecht / jj) Muster: Einlegung der Rechtsbeschwerde

Rz. 470 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.74: Einlegung der Rechtsbeschwerde An das Amtsgericht _________________________ per beA Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ Az: _________________________ lege ich namens und in Vollmacht des/der Betroffenen gegen das am _________________________ verkün...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Verfolgungsverjährung (§§ 78 ff. StGB)

Rz. 257 Nach h.M. ist die Verfolgungsverjährung ein prozessuales Institut, das die Verfolgung des Täters mit den Mitteln des Strafrechts verhindert. Die Verfolgungsverjährung beginnt nach § 78a StGB mit der Beendigung der Tat und berechnet sich nach der Schwere der Tat, wobei der für die jeweilige Tat geltende Regelstrafrahmen Anknüpfungspunkt ist, § 78 Abs. 4 StGB. Für die ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 144 Im Ermittlungsverfahren hat der Beschuldigte grundsätzlich kein durchsetzbares Recht, dass von ihm benannte Zeugen von der Staatsanwaltschaft, ihren Hilfsbeamten oder durch den Richter vernommen werden.[58] Zwar ist die Staatsanwaltschaft gem. § 160 Abs. 2 StPO verpflichtet, auch die zur Entlastung des Beschuldigten dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebun...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 207 Grundsätzlich können Entscheidungen des Beschwerdegerichts gem. § 310 Abs. 2 StPO nicht weiter angefochten werden. Eine wesentliche Ausnahme aber gilt für Haftsachen gem. § 310 Abs. 1 StPO. Sofern Beschlüsse des Landgerichts Verhaftungen, die einstweilige Unterbringung oder einen Vermögensarrest über einen Betrag von mehr als 20.000 EUR betreffen, können sie durch di...mehr

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§ 41 Strafrecht / hh) Besonderheiten im OWi-Verfahren

Rz. 463 Im Vergleich zum Strafprozess bestehen auch einige Abweichungen: So ist in OWi-Verfahren beispielsweise die Staatsanwaltschaft nicht zur Teilnahme an der Hauptverhandlung verpflichtet. Rz. 464 Ferner kann das Gericht den Betroffenen auf seinen Antrag hin von der Verpflichtung, in der Hauptverhandlung zu erscheinen, entbinden. Dies ergibt sich aus § 73 Abs. 2 OWiG. Vor...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 213 Eine zeitliche Obergrenze für die Dauer der Untersuchungshaft findet sich in der StPO mit Ausnahme des § 122a StPO nicht, sodass die Untersuchungshaft bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens aufrechterhalten werden kann.[90] Dabei ist aber zu beachten, dass die Grenzen, die das Grundgesetz und die Menschenrechtskonvention aufzeigen, nicht überschritten ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 415 Das Adhäsionsverfahren[208] verfolgt den für den Verletzten bzw. dessen Erben praktischen Zweck, über mögliche aus der Straftat erwachsende vermögensrechtliche Ansprüche innerhalb des Strafverfahrens zu entscheiden. Dies ist aber nur möglich, soweit der Anspruch nicht bereits anderweitig rechtshängig gemacht wurde und er der Zivilgerichtsbarkeit unterfällt, § 403 Abs...mehr