Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / ii) Rechtsbeschwerde

Rz. 466 Als einziges Rechtsmittel gegen das Urteil oder den Beschluss des Gerichts ist die Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG zulässig. Das Verfahren richtet sich entsprechend § 79 Abs. 3 OWiG nach den strafprozessualen Vorschriften über die Revision. Rz. 467 Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils beim Amtsgericht einzulegen, es sei denn, der ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 298 Herr A, der wegen Misshandlung seiner Ehefrau vor Gericht steht, fragt den Verteidiger V, ob die gesamte Hauptverhandlung öffentlich sei oder ob man nicht zumindest für die Zeit der Vernehmung seiner Ehefrau die Öffentlichkeit ausschließen könne.mehr

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§ 41 Strafrecht / 9. Öffentlichkeit – Antrag auf Ausschluss

a) Typischer Sachverhalt Rz. 298 Herr A, der wegen Misshandlung seiner Ehefrau vor Gericht steht, fragt den Verteidiger V, ob die gesamte Hauptverhandlung öffentlich sei oder ob man nicht zumindest für die Zeit der Vernehmung seiner Ehefrau die Öffentlichkeit ausschließen könne. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 299 Die nach § 169 GVG gewährleistete Öffentlichkeit der mündlichen Hau...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 226 Die Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts richtet sich nach § 119 Abs. 6 i.V.m. § 126 StPO.mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 423 Das Amtsgericht hat den Angeklagten Herrn B wegen gefährlicher Körperverletzung im Adhäsionsverfahren zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 7.500 EUR verurteilt. Herr B empfindet die Höhe des Schmerzensgeldes als unbillige Härte und möchte die Adhäsionsentscheidung des Amtsgerichtes anfechten.mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 426 Der Rechtsanwalt von Herrn A versicherte diesem, fristgerecht Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil einzulegen. Leider ließ er trotzdem die Berufungseinlegungsfrist verstreichen. Herr A wendet sich nun an einen anderen Rechtsanwalt und fragt, ob er jetzt überhaupt noch etwas gegen das Urteil machen könne.mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 108 Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat sich Herr A einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar gemacht. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein unbedeutender Sachschaden entstanden, der Mandant nicht vorbestraft ist und er den Sachverhalt frühzeitig eingeräumt hat, möchte der Rechtsanwalt R anregen, das Verfahren geg...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 222 In der Regel erhalten die Untersuchungsgefangenen bei der Aufnahme in die JVA ein Merkblatt über die Haftbedingungen und die Hausordnung. Oftmals stimmen diese Regeln aber mit den Anforderungen, die die OLG-Rechtsprechung in dem entsprechenden Bezirk an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft stellt, nicht überein. Daher sollte regelmäßig die aktuelle einschlägige OL...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 189 Rechtsanwalt R hat bei dem Anbahnungsgespräch in der JVA mit Herrn A noch kein Mandatsverhältnis begründet, weil er prüfen will, ob er an der Übernahme des Mandats durch eine Kollision gehindert ist. Nach negativer Überprüfung entschließt er sich, das Mandat zu übernehmen und teilt dies Herrn A schriftlich mit.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Untervollmacht

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.4: Untervollmacht Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/Rechtsanwälte _________________________ In Sachen _________________________ wegen _________________________ Az. _________________________ erteile/n ich/wir Herrn/Frau Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/Rechtsreferendar/Rechtsreferendarin _________________________ Untervollmac...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Einfache Beschwerde gegen Durchsuchung und Beschlagnahme gem. § 304 StPO

a) Typischer Sachverhalt Rz. 351 Anlässlich einer Hausdurchsuchung werden bei Herrn A u.a. zwölf Aktenordner von der Polizei mitgenommen. Diese will der Mandant zurückhaben, weil es sich dabei ausschließlich um private Dinge handelt. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 352 Die Beschwerde[173] nach §§ 304 ff. StPO ist eine Tatsachen- und Rechtsbeschwerde. Das Gericht hat die Tatsacheng...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 24 In einem schwierigen steuerstrafrechtlichen Mandat will Rechtsanwalt R nach Rücksprache mit seinem Mandanten den Steuerberater S, der als ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts gilt, als weiteren Verteidiger hinzuziehen.mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 351 Anlässlich einer Hausdurchsuchung werden bei Herrn A u.a. zwölf Aktenordner von der Polizei mitgenommen. Diese will der Mandant zurückhaben, weil es sich dabei ausschließlich um private Dinge handelt.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Einlegung der Revision

Rz. 388 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.60: Einlegung der Revision An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ Revision ein. Ich beant...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Anzeige der Verteidigung und Antrag auf Akteneinsicht (§ 147 Abs. 1 StPO)

1. Typischer Sachverhalt Rz. 66 Ausgangspunkt ist der Sachverhalt wie oben (siehe Rdn 1) dargestellt. Der Rechtsanwalt nimmt eine Vollmacht von Herrn A entgegen und veranlasst das nun weiter Erforderliche. 2. Muster: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Rz. 67 Zunächst zeigt der Verteidiger unter Beifügung einer auf ihn lautenden Vollmacht der Staatsanwal...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 443 Herr A wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Während dieser Kontrolle wurde bei Herrn A mit einem standardisierten Messverfahren eine Atemalkoholkonzentration umgerechnet von 0,7 Promille festgestellt. Am nächsten Tag bittet Herr A Herrn Rechtsanwalt R um Hilfe.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 357 Herr A hatte sich nacheinander vor zwei unterschiedlichen Gerichten zu verantworten. Vor dem Amtsgericht X wurde er zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Bewährung verurteilt, das Amtsgericht Y erkannte auf eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit Bewährung und einer gesonderten Geldstrafe. Aus den beiden Einzelentscheidungen wurde nachträglich eine Gesamts...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 232 Rechtsanwalt R hat jeweils für Herrn A und Herrn B in verschiedenen Verfahren das Mandat übernommen. Beide befinden sich in Untersuchungshaft. Während Herr A sich in seiner Einzelzelle langweilt, muss sich Herr B den ganzen Tag mit seinem lautstarken Zellengenossen Z herumärgern. Herr A bittet seinen Rechtsanwalt, sich darum zu kümmern, dass er so schnell wie möglich...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Aussetzung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 321 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass dem Angeklagten in den vom Gesetz dafür vorgesehenen Fällen ein angemessen vorbereiteter Verteidiger zur Seite steht. Wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet und hat dieser den Hauptverhandlungstermin aus den in § 145 Abs. 1 StPO genannten Gründen nicht wahrgenommen, hat das Gericht dem...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 237 Nach Einlieferung in die Haftanstalt wurden Herrn A sämtliche Gegenstände, die er bei der Festnahme bei sich trug, abgenommen. Die Anstaltsleitung teilt ihm mit, dass er die Sachen nicht in seiner Zelle aufbewahren darf, weil die Gefahr zu groß sei, dass einige Dinge gestohlen werden, oder dass mit wertvollen Gegenständen ein unzulässiger Tauschhandel vorgenommen wir...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 198 Herr A hatte aus drei Personenkraftwagen Autoradios bzw. Navigationsgeräte entwendet. Kurz danach nahm ihn die Polizei vor seiner Wohnung mitsamt der Beute fest. Der Amtsrichter erließ Haftbefehl. Die daraufhin beantragte und durchgeführte Haftprüfung blieb ohne Erfolg. Rechtsanwalt R erwägt nun, dagegen Haftbeschwerde zu führen.mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung des Haftbefehls wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

a) Typischer Sachverhalt Rz. 204 Herrn A wird vorgeworfen, einen versuchten Totschlag begangen zu haben. Seit mehr als drei Monaten hat Herr A nichts mehr über neue Ermittlungsergebnisse gehört, obwohl er in der mündlichen Haftprüfung einen Zeugen benannt hatte, der bezeugen könne, dass er in Notwehr und damit gerechtfertigt gehandelt habe. Der Haftrichter hatte Haftfortdauer...mehr

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§ 41 Strafrecht / (4) Anmerkungen zum Muster

Rz. 406 Zu 1. Verfahrensrüge, Widerspruch: Weitergehend zur Widerspruchslösung des BGH vgl. Peter, 1x1 der Hauptverhandlung, S. 269 ff.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 363 Herr A wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Ferner erhielt er die Auflage, einen Geldbetrag in Höhe von 1.000 EUR in monatlichen Raten von 50 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Nach Verlust des Arbeitsplatzes konnte er die Auflage nicht mehr erfüllen. Kurz danach wird die Strafaussetzung ...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Aussetzung wegen veränderter Sach- und Rechtslage (§ 265 Abs. 3 StPO)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 325 Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 StPO entspringt ebenfalls dem Gedanken der Waffengleichheit und verschafft dem Angeklagten einen wirklichen Anspruch auf Aussetzung, soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen.[152] Rz. 326 Dreh- und Angelpunkt dieser Aussetzungsvariante ist die Abweichung der Sach- und Rechtslage von dem in der Ankla...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 407 Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle machte Herr A einen leicht alkoholisierten Eindruck auf die Polizisten. Eine um 4.49 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 0,89 Promille im Mittelwert und 0,30 mg/L Benzoylecgonin. Das Amtsgericht verurteilte daraufhin Herrn A wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe, es ordnete den Führerscheine...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Aussetzung nach der Generalklausel des § 265 Abs. 4 StPO

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 328 Im Gegensatz zu Abs. 3 steht bei § 265 Abs. 4 StPO die Entscheidung über die Aussetzung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Sie erfolgt allerdings von Amts wegen, ist also auch ohne entsprechenden Antrag der Verteidigung auszusprechen. Obwohl die Vorschrift als Generalklausel verstanden werden kann, wird sie vergleichsweise weit ausgeleg...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 283 Der Angeklagte A bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat vor Gericht. In einer Verhandlungspause hört er, wie der Vorsitzende Richter V bei einem Kaffee den Schöffen in der Cafeteria erklärt, dass die weitere Verhandlung an sich überflüssig sei, weil der Angeklagte A ja sicher der Täter sei, und dass er lüge wie gedruckt.mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Antrag des Rechtsanwalts auf Beiordnung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 46 Nach Zustellung der Anklageschrift hat der Angeschuldigte im Zwischenverfahren gem. § 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt und er noch keinen Verteidiger beauftragt hat. Über das Antragsrecht ist der Angeschuldigte zu belehren. Allerding...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 240 Herr A erscheint in der Kanzlei mit einem Schreiben des Gerichts, in dem etwas von einer Anklage wegen Körperverletzung steht und nachgefragt wird, ob er vor der Eröffnung des Hauptverfahrens bestimmte Anträge stellen wolle. Herr A will wissen, was es damit auf sich hat. Der Verteidiger erklärt ihm, dass gegen ihn Anklage erhoben wurde und sich das Verfahren augenbli...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Einlegung der Berufung (§ 312 StPO)

Rz. 372 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.56: Einlegung der Berufung (§ 312 StPO) An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ Berufung ...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid

Rz. 458 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.72: Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Stadt _________________________ Ordnungsamt – Bußgeldstelle Aktenzeichen _________________________ reiche ich die mir überlassenen Akten zurück und begründe gleichzeitig den am _________________________ eingelegten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom _...mehr

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§ 41 Strafrecht / 8. Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen bzw. Sachleitungsverfügungen des Vorsitzenden Richters

a) Sitzungspolizeiliche Anordnungen Rz. 293 Im Bereich der Sitzungspolizei besitzt der Verteidiger kaum Einwirkungs- bzw. Verteidigungsmöglichkeiten. Dies mag an der gesetzgeberischen Vorstellung liegen, dass sitzungspolizeiliche Maßnahmen den Ausgang des Verfahrens inhaltlich nicht berühren.[126] Nach § 176 GVG obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung dem Vors...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 212 Herr A befindet sich inzwischen schon seit sechs Monaten in Untersuchungshaft, ohne dass das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet wurde.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 49 Ausgangspunkt ist der Sachverhalt (siehe Rdn 35) mit der Abänderung, dass der Verteidiger im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt wurde.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Sachleitungsentscheidung und ihre Beschwerdemöglichkeit

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 295 Nach § 238 Abs. 1 StPO kommt dem Vorsitzenden die Leitung der Verhandlung zu, es sei denn, das Gesetz hat bestimmte, wichtige Entscheidungen dem Gericht als Ganzes übertragen. Hält nun der Verteidiger eine getroffene Maßnahme für unzulässig, kann er eine Entscheidung des Gerichts verlangen, § 238 Abs. 2 StPO. Dies bedeutet in der Praxis, dass...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 217 Gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB ist die Untersuchungshaft auf die erkannte Freiheitsstrafe anzurechnen. Daher verändert sich die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Strafverfolgungspflicht des Staates und dem Freiheitsanspruch des Beschuldigten, je länger die U-Haft währt.mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 182 Gegen Herrn A wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Von der JVA aus nimmt er mit Rechtsanwalt R Kontakt auf. Dieser will Herrn A alsbald in der JVA aufsuchen und wird dazu vorher mit der JVA einen Besuchstermin vereinbaren.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 377 Herr A wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis unter gleichzeitiger Anordnung einer Sperre entzogen. Aus der Urteilsbegründung ergibt sich, dass bei der Strafzumessung offensichtlich von einem zu hohen Monatseinkommen des Herrn A ausgegangen wurde. Das Amtsgericht hat ferner nicht berücksichtig...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 41 Strafrecht / f) Präsente Beweismittel (§ 245 StPO)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 341 Die Vorschrift des § 245 Abs. 1 und 2 StPO stellt eine Ergänzung des § 244 StPO dar und verlangt die Sonderbehandlung von solchen Beweismitteln, auf die das Gericht ohne Weiteres zugreifen kann, sog. präsente Beweismittel.[169] Dazu zählen ordnungsgemäß geladene und erschienene, d.h. erkennbar anwesende und vernehmungsfähige Zeugen und Sachve...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Beschränkte Berufung

Rz. 376 Die beschränkte Berufung ist in kostenrechtlicher Hinsicht interessant, denn hat sie in ihrem beschränkten Rahmen vollumfänglich Erfolg, sind die notwendigen Auslagen der Beteiligten der Staatskasse aufzuerlegen, § 473 Abs. 3 StPO. aa) Typischer Sachverhalt Rz. 377 Herr A wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde ihm di...mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Besondere Zustellungsvollmacht gem. §§ 145a Abs. 2 und 116a Abs. 3 StPO

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 17 Schriftliche Ladungen des Beschuldigten – z.B. zur richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung sowie Ladungen des Angeklagten zur Hauptverhandlung – dürfen nur dann dem Verteidiger zugestellt werden, wenn dessen ausdrückliche Zustellungsvollmacht nachgewiesen ist, § 145a Abs. 2 StPO. Hierzu genügt gem. § 145a Abs. 1 S. 2 StPO die Üb...mehr

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§ 41 Strafrecht / 10. Zeugenvernehmung

Rz. 304 Die Vernehmung des Zeugen[134] in der Hauptverhandlung kann hier nicht in ihrer ganzen Breite dargestellt werden. Sinnvoll erscheint es dagegen, ausgewählte Punkte der Zeugenvernehmung herauszunehmen und diese detaillierter zu erläutern. a) Zeugenvernehmung durch Videoübertragung Rz. 305 Für die Vernehmung besonders schutzbedürftiger Zeugen wurde die Möglichkeit gescha...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 381 Herr A wurde wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, obwohl er bereits einen Großteil des Schadens wiedergutgemacht hatte. Rechtsanwalt R möchte erreichen, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 389 Der Bitte um spätere Zustellung wird in der Regel nachgekommen. Der Rechtsanwalt erhält damit die Möglichkeit, die Monatsfrist vollständig auszuschöpfen.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 59 Nachdem das Mandat von Herrn A beendet war, stellte sich heraus, dass dieser eine Erbschaft gemacht hatte, von der er die Gebühren eines Wahlverteidigers ohne Weiteres hätte bestreiten können. Da die gesetzliche Vergütung für den Wahlverteidiger wesentlich höher liegt als für den Pflichtverteidiger, bietet es sich an, nunmehr den Mandanten noch (ergänzend) in Anspruch...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Besondere Zustellungsvollmacht gem. § 116a Abs. 3 StPO

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.3: Besondere Zustellungsvollmacht gem. § 116a Abs. 3 StPO Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/Rechtsanwälten _________________________ wird in Sachen _________________________ wegen _________________________ Az. _________________________ ausdrücklich die besondere Vollmacht erteilt, für die Dauer der Aussetzung des Haftb...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 230 Zur Ablehnung einer Besuchserlaubnis vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, § 119 StPO Rn 9 ff.mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 193 Es erscheint zweckmäßig, sich zwei Strafprozessvollmachten unterzeichnen zu lassen – eine für die Vertretungsanzeige gegenüber Staatsanwaltschaft bzw. Gericht, eine für die Handakte zur jederzeitigen Legitimation.mehr