Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Wirkungen.

Rn 10 Das Gesetz beschränkt sich auf die Regelung von Schadenersatz- und Rückgewähransprüchen bei Beendigung des Verlöbnisses (§§ 1298–1302), begründet aber darüber hinaus keine weitergehenden Verpflichtungen, insb hat es weder unterhalts- noch güterrechtliche Auswirkungen, weshalb im Fall der Tötung eines Verlobten auch keine Ansprüche aus § 844 II bestehen (Frankf VersR 84...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Eingriffsnormen der lex fori.

Rn 3 Jedenfalls lassen sich verschiedene Konstellationen und Beispiele der Anwendung denken. Es kommen speziell insb haftungsbegründende wie haftungsausschließende Eingriffsnormen in Betracht (ähnl Schramm 12 ff). Haftungsbegründend ist an Straftatbestände oder Verbotsgesetze im Zusammenhang ihrer haftungsrechtlichen Bewehrung wie in § 823 II zu denken (HP/Spickhoff Rz 3); d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Totalersatz.

Rn 5 Nach dem zweiten in § 249 I verkörperten Grundprinzip umfasst der zu leistende Natural- oder Geldersatz allen Schaden, der auf den zum Ersatz verpflichtenden Umstand zurückgeht. Daher gehören zum Schaden bei dem Entfernen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs auch nicht nur die reinen Abschleppkosten, sondern auch die Kosten, die im Zusammenha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Anwendung von § 6 Abs. 5 ff. a.F. (Dauerhafte Stundung in EU/EWR-Fällen)

Rz. 57 [Autor/Stand] Anwendung von § 6 Abs. 5. a.F. Gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a UmwStG i.d.F. des JStG 2022 (s. Rz. 53.1) ist § 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UmwStG in der am 21.5.2003 geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, dass "eine Stundung der Steuer gemäß § 6 Absatz 5 des Außensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. ...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 49 Badle, Betrug und Korruption im Gesundheitswesen, NJW 2008, 1028. Braun, Ärztliche Abrechnungsmanipulation: Nicht immer ein Fall für das Strafrecht, NZS 2016, 897. Dann/Scholz, Der Teufel steckt im Detail – Das neue Anti-Korruptionsgesetz für das Gesundheitswesen, NJW 2016, 2077. Deiseroth/Derleder, Whistleblower und Denunziatoren, ZRP 2008, 248. Dittmer/Stottok, Die Pfli...mehr

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Befugnisse des Steuerberate... / a) Grundsätze

Sobald und soweit die FinBeh. das Steuerstrafverfahren nicht oder nicht mehr selbständig führt, also im Falle des Strafbefehlsantrags der FinBeh., der Abgabe an die oder der Übernahme durch die StA nach § 386 Abs. 4 AO, in den Fällen des Erlasses eines Haftbefehls- oder Unterbringungsbefehls oder wenn die FinBeh. keinen Strafbefehl beantragen will und die Sache der StA zweck...mehr

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Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.1 Allgemeines zum Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 3 Eine Ordnungswidrigkeit ist gemäß § 1 Abs. 1 OWiG eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Ordnungswidrigkeiten stellen in Abgrenzung zu Straftaten Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften dar, die von den jeweils zuständigen Behörden in einem gesonderten Verfahren geahndet we...mehr

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Mediation: Methoden und Ges... / 9.3 Physische/psychische Gewalt

Eine klassische Mediation dürfte auch dann nur eingeschränkt in Betracht kommen, wenn zumindest eine der Konfliktparteien Opfer physischer und/oder psychischer Gewalt durch eine oder mehrere der übrigen Konfliktparteien geworden ist, wobei auch das Maß der erlittenen Gewalterfahrung eine Rolle spielen kann. So erfordert beispielsweise die Mediation in Mobbingfällen besondere...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 3.3.2.1 Maßnahmenverbot wegen Zeitablaufs, § 35 LDG BW

Unter die "sonstigen Gründe" fällt zunächst die Konstellation, dass kein Disziplinarverfahren eingeleitet wird, weil zu erwarten ist, dass eine Disziplinarmaßnahme wegen § 35 LDG BW nicht ausgesprochen werden darf. § 35 LDG BW enthält ein Maßnahmenverbot wegen Zeitablaufs (untechnisch gesprochen ist das Dienstvergehen hier also bereits "verjährt").[1] Nach § 35 Abs. 1 LDG BW ...mehr

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zfs 08/2025, zfs Aktuell / 1 Strafrecht

1.1 Versuchter Totschlag bei einer Straßenblockade durch Landwirte (BGH, Urt. v. 3.7.2025 – 5 StR 136/25) Mit Beschluss v. 3.7.2025 (4 StR 136/25) hat der BGH die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des LG Oldenburg v. 3.12.2024 verworfen. Das LG hatte den Angeklagten wegen Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit gefährlichem Eingriff in den S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / X. Europäisches ne bis in idem

Schrifttum: Anagnostopoulos, Ne bis in idem in der Europäischen Union: Offene Fragen, in FS Hassemer, 2010, S. 1121 ff.; Bender, Der Transitschmuggel im europäischen ne bis in idem (Anm. zu BGH, StV 2008, 506), wistra 2009, 176; Beyer, Verbot der Doppelverfolgung im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2013, 129; Brockhaus, Geltung des ne bis in idem Grundsatzes beim EU-Haftbefehl, S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Identität des Erklärenden mit dem Namensträger.

Rn 25 Zum beurkundeten Vorgang gehört die Angabe darüber, dass die Erklärung von einer bestimmten Person stammt. Von der Beweiskraft der Urkunde über eine Erklärung wird dabei streng genommen nur erfasst, dass die Erklärung von der namentlich bezeichneten Person stammt, nicht aber, dass diese Person auch mit dem Namensträger identisch ist. Wurde die Urkunde allerdings von ei...mehr

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zfs 08/2025, zfs Aktuell / 1.1 Versuchter Totschlag bei einer Straßenblockade durch Landwirte (BGH, Urt. v. 3.7.2025 – 5 StR 136/25)

Mit Beschluss v. 3.7.2025 (4 StR 136/25) hat der BGH die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des LG Oldenburg v. 3.12.2024 verworfen. Das LG hatte den Angeklagten wegen Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr in Tatmehrheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von d...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Bestimmung der Gebühr

Rz. 3 Das RVG kennt zwei Berechnungsweisen der Gebühren. Zunächst kann es die Gebühren allein nach dem Betrag festlegen. Gerade im Bußgeld- und Strafrecht und in einigen Fällen des Sozialrechtes richten sich die Gebühren unabhängig vom Streitwert nach einem Eurobetrag. Diese Betragsgebühren können als Wertgebühren (oder auch Festgebühren), wie z.B. die Beratungshilfegebühr v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Arten der Kenntniserlangung

Schrifttum: Siehe das Schrifttum vor § 397 Rz. 9. Ergänzender Hinweis: Nr. 131, 132, 134 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 131 f., 134). Rz. 128 [Autor/Stand] Ermittlungsverfahren kommen im allgemeinen Strafrecht i.d.R. aufgrund von Anzeigen in Gang (s. § 397 Rz. 10 f.). Rz. 129 [Autor/Stand] Im Steuerstrafprozess ergeben sich die Verdachtsmomente wegen der besonderen Gegebenheiten ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 10 Selbstverständlich wirkt sich der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit auf die Einordnung der Tätigkeit innerhalb des Gebührenrahmens aus. Um die 1,3 Regelgebühr der Geschäftsgebühr überschreiten zu können muss der übliche Umfang eines anwaltlichen Mandates überschritten worden sein. Besonders die zeitliche Komponente ist hier ausschlaggebend. Dabei zählen sämtliche Zeita...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Kritik

Rz. 974 [Autor/Stand] Der zuletzt genannten Auffassung ist zu folgen, da die für eine (eingeschränkte) Beschlagnahmefähigkeit der Buchhaltungsunterlagen ins Feld geführten Argumente nicht zu überzeugen vermögen: Rz. 975 [Autor/Stand] Am wenigsten einleuchtend erscheint die Annahme, die Mandanten- und Buchführungsunterlagen stünden nicht im Alleingewahrsam des steuerlichen Ber...mehr

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AGS 08/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff, Bemessung der Rahmengebühren im Strafverfahren (§ 14 RVG), ZAP 2025, 43 Satz- und Betragsrahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Rahmens nach Maßgabe der in § 14 Abs. 1 RVG nicht abschließend aufgeführten Kriterien. Diese Regelung hat für den im Strafverfahren tätigen Wahlverteidiger ganz erh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerstrafrechtlicher Tatbegriff

Rz. 1319 [Autor/Stand] Zur "Tat"i.S.d. § 264 StPO gehört nach der Rspr. und überw. Lehre im allgemeinen Strafrecht – ohne Rücksicht darauf, ob materiell-rechtlich Tateinheit i.S.d. § 52 StGB (s. § 370 Rz. 860, 871, 914) oder Tatmehrheit i.S.d. § 53 StGB (s. § 370 Rz. 900, 915) vorliegt –, das gesamte von Anklage und Eröffnungsbeschluss betroffene Verhalten des Täters, soweit...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Dokumentenpauschale, Nr. 7000 VV RVG

Rz. 34 Für die Herstellung von Abschriften, Kopien oder Ausdrucken, nicht aber für die Herstellung eines Originaldokuments,[46] kann der Rechtsanwalt die im Rahmen des Vergütungsverzeichnisses bestimmten Kosten verlangen. Der Gesetzgeber gesteht dem Rechtsanwalt hier eine Pauschale zu, die unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten für Kopiermaterial und Personal zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuwiderhandlung an sich.

Rn 14 Anknüpfungspunkt für die Verhängung von Ordnungsmitteln ist eine Zuwiderhandlung gg die im Titel aufgeführte Unterlassungs- oder Duldungspflicht (Gegenbsp etwa OVG Hamburg 7.7.16 – 5 So 110/15 und LAG SchlH 23.6.16 – 1 Ta 68/16), s zu deren Auslegung bereits oben. An einer Zuwiderhandlung fehlt es bspw, wenn ein Unterlassungstitel gg das Angebot ›gefälschter‹ Waren ger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 2, Urkundenfälschung.

Rn 6 Erfasst sind Urkundenfälschung und -unterdrückung und (mittelbare) Falschbeurkundung seitens Privatpersonen oder im Amt iSv §§ 267, 271, 274 oder 348 StGB. Es geht nicht um die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde, sondern allein um die Gefälschtheit. Diese ist der für die Zulässigkeit schlüssig vorzutragende und iRd Begründetheit festzustellende Restitutionsgrund. Nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unzulässige Anknüpfungspunkte.

Rn 22 Eine Verletzung des Verbots von Ausnahmegerichten (§ 16 S 1 GVG) und damit gleichzeitig die Entziehung des gesetzlichen Richters (S 2) wäre allerdings in der Einrichtung besonderer Spruchkörper in Anknüpfung an bestimmte Personen von Beteiligten zu sehen. Gleiches hätte für den Bereich des Strafrechts zu gelten, wenn nach Begehung einer Tat zur Entscheidung eines konkr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Internal Investigations und Compliance

Schrifttum: S. zunächst das Schrifttum vor Rz. 952 sowie bei § 377 vor Rz. 405. Ballo, Beschlagnahmeschutz im Rahmen von Internal Investigations – Zur Reichweite und Grenze des § 160a StPO, NZWiSt 2013, 46; Baur/Holle, Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 209, 186; Bay, Handbuch Internal Investigations, 2013; Bittmann/Molkenbur, Private Ermittl...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO1Zur Brüssel IIa-VO s shop.wolterskluwer-online.de/code (s Impressum S IV).

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3,auf Vorschlag der Europäischen Kommission,nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1),nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Überlange Verfahrensdauer

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 78 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 78). Schrifttum: Allgemein: Burhoff, Recht auf Verfahrensbeschleunigung in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, PStR 2004, 271; Burhoff, Die Verfahrensverzögerung in der Praxis, PStR 2004, 275; Eisele, Die Berücksichtigung der Beschuldigtenrechte der EMRK im deutschen Strafprozess aus de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schuldhafte Zuwiderhandlung.

Rn 20 Der Zuwiderhandelnde muss den Verstoß zudem schuldhaft herbeigeführt haben (BVerfGE 84, 82, 87; 58, 159, 162; BVerfG NJW-RR 17, 957, 959 [BVerfG 09.05.2017 - 2 BvR 335/17]; BGH NJW 94, 45, 46 [BGH 30.09.1993 - I ZR 54/91]; BayVGH 14.8.14 – 2 C 13.1324, insoweit zust BayVerfGH BayVBl 17, 282; Schlesw MDR 14, 561; Hamm 3.3.17 – 7 WF 130/16, Rz 50; LAG Berlin-Brandenburg ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 42 [Autor/Stand] Ein Strafverfahren ist unzulässig, wenn eine Prozessvoraussetzung – gleichbedeutend mit dem in der StPO verschiedentlich verwendeten Begriff des Verfahrenshindernisses (vgl. §§ 206a, 260 Abs. 3, § 467 Abs. 3 Nr. 2 StPO) – nicht erfüllt ist. Sie müssen so schwer wiegen, dass von ihrem (Nicht-)Vorhandensein die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängt....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 385 Abs. 1 AO bildet das verfahrensrechtliche Gegenstück zur materiell-rechtlichen Vorschrift des § 369 Abs. 2 AO. Die Vorschrift enthält eine Generalverweisung auf die allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren und bringt damit zum Ausdruck, dass die AO für das formelle Steuerstrafrecht keine abschließenden, sondern nur einige ergänzende Regelungen tr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 12 GVG – [Ordentliche Gerichtsbarkeit].

Gesetzestext Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird durch Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und durch den Bundesgerichtshof (den obersten Gerichtshof des Bundes für das Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit) ausgeübt. Rn 1 Die Vorschrift dient der Vereinheitlichung der Gerichtsbezeichnungen und nennt (organisatorisch und funktional) abschließend die Gerichte, we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Recht auf Akteneinsicht

Schrifttum: Siehe zunächst das Schrifttum vor § 392 Rz. 391; vgl. ferner: Beyer, Rechtsweg bei Akteneinsicht, AO-StB 2012, 141; Bick, Was ist neu an den neuen AStBV (St) 2023/2024, AO-StB 2024, 49; Bruschke, Das Recht auf Akteneinsicht in steuerlichen Verfahren, AO-StB 2014, 373; Dorrien, "Preisgabe" des Informanten: Elemente der Inquisition im Steuerstrafverfahren?, wistra 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.2 Betriebliche Veranlassung

Rz. 571 Eine Betriebsausgabe liegt nur vor, wenn die Aufwendung durch den Betrieb veranlasst ist. Der Begriff der Veranlassung ist als "Ursache" der Aufwendung zu verstehen; der Betrieb darf also nicht hinweggedacht werden können, ohne dass die Aufwendung entfiele. Der Begriff der "Veranlassung" ist daher nicht als "Anlass" im natürlichen Sprachgebrauch zu verstehen. "Anlass"...mehr

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Haftung und Verantwortung i... / 5 Strafrecht

Pflichtverletzungen des Arbeitgebers oder von Vorgesetzten können im Bereich des Arbeitsschutzes strafrechtlich von Bedeutung sein, z. B. dann, wenn es bei einem Arbeitsunfall zu einer Körperverletzung oder gar zu einem Todesfall kommt. Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist die Straffähigkeit. Juristische Personen (z. B. AGs oder GmbHs) sind nicht straffähig. Hier kommt es ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung und Verantwortung i... / Zusammenfassung

Überblick Haftung bedeutet, für eine Verpflichtung einstehen zu müssen. Ohne Verantwortung ist eine Haftung grundsätzlich nicht denkbar. Man kann haften für die Verletzung von Pflichten, für deren Einhaltung man verantwortlich war oder ist. Diese Pflichten können sich aus gesetzlichen Vorschriften, dem Arbeitsvertrag oder einer sonstigen Übertragungsvereinbarung ergeben. Um ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die sog. 30/70-Methode in d... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann[*] Wer in der Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) der Finanzbehörden auf deren Seite agiert, darf diese Aufgabenzuweisung immer noch als Auszeichnung begreifen, werden die dort tätigen Mitarbeiter immerhin "nach draußen" gelassen. Bei ihnen ist ein über die aktenmäßige Bearbeitung der Steuerfälle hinausgehender Kontakt mit der Gegenseite...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auskunftsverweigerungsrecht... / II. Mitwirkungs- und Auskunftsverweigerungsrechte von Beteiligten

Kein originäres Mitwirkungs- und Auskunftsverweigerungsrecht des Beteiligten im Besteuerungsverfahren: Beteiligte haben selbst grundsätzlich kein originäres Mitwirkungs- und Auskunftsverweigerungsrecht im Besteuerungsverfahren (vgl. auch AEAO zu § 101 Nr. 1). Besonderheiten bei (drohendem) Steuerstrafverfahren: Läuft der Beteiligte Gefahr, dass dieser sich bei ordnungsgemäßer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Strafrecht

Rn. 85 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten liegt eine Beihilfe oder Mittäterschaft eines Ehegatten nicht schon dann vor, wenn er die gemeinsame ESt-Erklärung mit unterzeichnet, auch wenn er weiß, dass die Angaben seines Gatten über dessen Einkünfte unzutreffend sind, vgl BFH BStBl II 2002, 501 mwH zur hA in der Literatur; aA Rolletschke, DStZ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Anwendung von Vorschriften des allgemeinen Strafrechts

I. Allgemeines Rz. 210 [Autor/Zitation] Auf § 331 sind nach Art. 1 Abs. 1 EGStGB die Vorschriften des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches anzuwenden. Hierzu gehören § 13 StGB über das Begehen durch Unterlassen, §§ 16, 17 StGB über den Irrtum, §§ 25–27 StGB zu Täterschaft und Teilnahme, §§ 32–35 StGB zu Rechtfertigung und Entschuldigung, §§ 38 ff. StGB zu den Rechtsfolgen d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Anwendung von Vorschriften des allgemeinen Strafrechts

Rz. 74 [Autor/Zitation] Auf § 17 PublG sind die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB anzuwenden. Hierzu gehören §§ 17, 18 StGB über den Irrtum, §§ 25 bis 27 StGB zur Täterschaft und Teilnahme, §§ 32 bis 35 StGB zu Rechtfertigung und Entschuldigung, §§ 38 ff. StGB zu den Rechtsfolgen der Tathandlung, §§ 78 ff. StGB zur Verjährung und §§ 52 ff. StGB zu Konkurrenzen (Alte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf 1986; Cobet, Fehlerhafte Rechnungslegung, 1991; Schmedding, Unrichtige Konzernrechnungslegung, 1991; Arnhold, Auslegungshilfen zur Bestimmung einer Geschäftslagetäuschung im Rahmen der §§ 331 Nr. 1 HGB, 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG, 82 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG, 1993 (zitiert: "Auslegungshilfen"); Schüppen, Systematik und Auslegung des ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Täterschaft und Teilnahme

Rz. 8 [Autor/Zitation] Anders als im Strafrecht wird im Ordnungswidrigkeitenrecht nicht zwischen Täterschaft und Teilnahme differenziert. Daher können die Beteiligten an einer Ordnungswidrigkeit sämtlich als Täter behandelt werden (Einheitstäterprinzip). Der Gesetzgeber wollte hierdurch bewusst die rechtlichen Schwierigkeiten ausklammern, die sich im Strafrecht bei der Abgren...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Subjektiver Tatbestand

Rz. 72 [Autor/Zitation] § 17 Abs. 2 HGB wurde durch Art. 13 Nr. 6 des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes v. 3.6.2021 (BGBl. I 2021, 1534) eingefügt und hierfür wurden in § 17 Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 3 PublG die Wörter "vorsätzlich oder leichtfertig" gestrichen. Somit war auch nach altem Recht die leichtfertige Offenlegung in den genannten Vorschriften strafbar, Zweck der Ände...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren (Teilband 5)

Dr. Markus Adick Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Bonn Prof. Dr. Christopher Almeling Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Hochschule Darmstadt Prof. Dr. Frank Althoff Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, THM – Technische Hochschule Mittelhessen, Giesen Karl-Christian Bay, LL.M. Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt, Lindau Sven Capousek Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks

Rz. 161 [Autor/Zitation] Man unterscheidet zwischen uneingeschränktem Bestätigungsvermerk, eingeschränktem Bestätigungsvermerk, Nichterteilungsvermerk und Versagungsvermerk. Der Versagungsvermerk darf ausdrücklich nicht Bestätigungsvermerk genannt werden. Nach dem Wortlaut sind damit der unrichtig abgegebene Versagungsvermerk und der Nichterteilungsvermerk nicht von der Vorsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Subjektiver Tatbestand

Rz. 208 [Autor/Zitation] § 331 Abs. 2 wurde durch Art. 11 Nr. 12 des FISG v. 3.6.2021 (BGBl. I 2021, 1534) eingefügt und hierfür wurden in § 331 Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 3 die Wörter "vorsätzlich oder leichtfertig" gestrichen. Somit war auch nach altem Recht die leichtfertige Offenlegung in den genannten Vorschriften strafbar, Zweck der Änderung war allein dem "unterschiedlichen Ha...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / M. Rechtsfolgen von Verstößen gegen § 321

Rz. 308 [Autor/Zitation] Für das geprüfte Unternehmen können sich Folgewirkungen ergeben, wenn der Abschlussprüfer – entgegen seiner Pflicht keinen Prüfungsbericht erstattet oder wenn dieser so lücken- oder fehlerhaft ist, dass er die Zielsetzung der Berichterstattung in keiner Weise erfüllen kann. In diesem Fall ist nach bislang hM (vgl. WP Handbuch18, Kap. M Rz. 558; Justen...mehr

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zfs 07/2025, Fehlende Beweisanzeichen für eine relative Fahrunsicherheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr unter der Wirkung von Drogen

Hinweis Ich beantrage, den Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben und den Führerschein meiner Mandantin herauszugeben. Bei meiner Mandantin wurden gemäß dem toxikologischen Gutachten Betäubungsmittel festgestellt allerdings lag die festgestellte Wirkkonzentration im niedrigen, subtherapeutischen Bereich. Die angeblich festgestellten Ausfallersch...mehr