Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 233 Der Vollzug der Untersuchungshaft basiert auf dem Grundsatz der Einzelhaft, vgl. etwa § 8 JVollzGB II BW. Der sog. Trennungsgrundsatz kann durch Antrag bzw. mit Zustimmung des Inhaftierten aufgehoben werden, wobei sich eine Einschränkung aus dem nach Haftzwecken differenzierten Vollzug ergeben kann. Demnach ist eine Trennung anzuordnen, um einen Kontakt zwischen Gefa...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 321 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass dem Angeklagten in den vom Gesetz dafür vorgesehenen Fällen ein angemessen vorbereiteter Verteidiger zur Seite steht. Wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet und hat dieser den Hauptverhandlungstermin aus den in § 145 Abs. 1 StPO genannten Gründen nicht wahrgenommen, hat das Gericht dem Angeklagten sogleich ein...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Aussetzung gem. § 246 Abs. 2 StPO

Rz. 323 Die Aussetzungsmöglichkeit nach § 246 Abs. 2 StPO knüpft an § 222 Abs. 1 StPO an, der die rechtzeitige Namhaftmachung geladener Zeugen und Sachverständiger regelt. § 246 Abs. 2 StPO will sicherstellen, dass die Verteidigung ausreichend Zeit hat, die Glaubhaftigkeit und sachliche Zuverlässigkeit der Aussage von (zu) spät benannten Zeugen und Sachverständigen zu überpr...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 238 Der Untersuchungsgefangene darf nur bestimmte Gegenstände in seinem Gewahrsam haben. Zugelassen sind nur solche Gegenstände, die sich zum persönlichen Gebrauch oder zur Ausstattung des Haftraums eignen. Alle anderen Gegenstände, die er bei der Festnahme bei sich trägt, werden zur sog. Habe genommen. Dazu gehören jegliche Dokumente, Schlüssel und besonders wertvolle G...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Zuständigkeit des Gerichts

Rz. 242 Die Vorschriften zur Zuständigkeit gewährleisten den Anspruch des Angeschuldigten auf den gesetzlichen Richter gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, denn sie geben abstrakt darüber Auskunft, welches Gericht im jeweiligen Fall zu entscheiden hat. Eine Zuständigkeit des Gerichts als solches gibt es nicht. Die jeweilige Zuständigkeit des Gerichts ist unter verschiedenen Gesicht...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 204 Herrn A wird vorgeworfen, einen versuchten Totschlag begangen zu haben. Seit mehr als drei Monaten hat Herr A nichts mehr über neue Ermittlungsergebnisse gehört, obwohl er in der mündlichen Haftprüfung einen Zeugen benannt hatte, der bezeugen könne, dass er in Notwehr und damit gerechtfertigt gehandelt habe. Der Haftrichter hatte Haftfortdauer angeordnet, weil er die...mehr

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§ 41 Strafrecht / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 403 Bei Vorliegen eines relativen Revisionsgrundes muss das Urteil gem. § 337 Abs. 1 StPO auf einer Verletzung des Gesetzes beruhen, d.h. bei Verfahrensfehlern kommt es darauf an, ob im Einzelfall ein rechtsfehlerfreies Verfahren möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.[201] Dieser ursächliche Zusammenhang zwischen Verfahrensfehler und Urteil muss aber nic...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Missachtung der Anzeige der Verteidigung

Rz. 71 Nicht selten werden die Anzeige der Verteidigungsbevollmächtigung und die Mitteilung, dass der Mandant bei der Polizei keine Angaben machen wird, von der Polizei missachtet. Insbesondere Mandanten, die sich in U-Haft befinden, werden von der Polizei aufgesucht und vernommen, ohne dass der Verteidiger hiervon vorab Kenntnis erhält. Dieser wird teilweise bewusst übergan...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sach- und Rechtslage (§ 265 Abs. 3 StPO)

Rz. 327 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.46: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sach- und Rechtslage (§ 265 Abs. 3 StPO) An das Landgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ wird beantragt, die Hauptverhandlung gem. § 265 A...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Sofortige Beschwerde gegen Bewährungswiderruf

Rz. 365 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.54: Sofortige Beschwerde gegen Bewährungswiderruf An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen den Widerruf der Bewährung durch das LG vom _________________________ sofortige Beschwerde...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Aufsuchen eines Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren

Rz. 2 Gegen Herrn A wird – wie die Strafanzeige des Geschädigten und die Ladung zur Vernehmung deutlich machen – als Beschuldigten ermittelt. Er befindet sich mithin im 1. Verfahrensabschnitt eines Strafverfahrens, dem Ermittlungsverfahren. Bereits im Ermittlungsverfahren wird der Boden für das ggf. später stattfindende Hauptverfahren bereitet. Fehler, die hier passieren, si...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Wahl des örtlich zuständigen Gerichts durch die Staatsanwaltschaft

Rz. 245 Nicht selten kommt es vor, dass die Wahl des Gerichts, vor dem die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, der Verteidigung nicht ins Konzept passt. Dieses Wahlrecht liegt nicht so sehr in den verschiedenen Anknüpfungspunkten der örtlichen Zuständigkeit nach den §§ 7 ff. StPO begründet, sondern vielmehr in der Stellung der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverf...mehr

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§ 41 Strafrecht / ee) Hauptverhandlung und Entscheidung auf dem Beschlussweg

Rz. 460 Nach einem zulässigen Einspruch findet in der Regel eine Hauptverhandlung statt, die sich grundsätzlich nach den Vorschriften der StPO richtet. Anders als im Strafprozess hat das Gericht jedoch gem. § 72 OWiG auch die Möglichkeit, im Einvernehmen mit dem Betroffenen sowie der Staatsanwaltschaft durch Beschluss zu entscheiden, wenn der Richter ausnahmsweise eine Haupt...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Asservate

Rz. 79 Nach § 147 Abs. 4 StPO a.F. durften Beweisstücke dem Verteidiger nicht mitgegeben werden. Die Neufassung enthält diese Beschränkung nicht mehr. Allerdings dürfen amtlich verwahrte Beweisstücke ohnehin nicht aus deren Gewahrsam entlassen werden. Diese sind nur zu besichtigen.[35] Im Interesse des Geheimnisschutzes werden Disziplinar- und Steuerakten dem Verteidiger nic...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 328 Im Gegensatz zu Abs. 3 steht bei § 265 Abs. 4 StPO die Entscheidung über die Aussetzung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Sie erfolgt allerdings von Amts wegen, ist also auch ohne entsprechenden Antrag der Verteidigung auszusprechen. Obwohl die Vorschrift als Generalklausel verstanden werden kann, wird sie vergleichsweise weit ausgelegt. Zweck der Vorschrift i...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Ausschließung

Rz. 285 Die Ausschließungsgründe sind in § 22 Nr. 1–5 StPO abschließend genannt. Liegt ein solcher Ausschlussgrund tatsächlich vor und wirkt der Richter dennoch im Verfahren mit, liegt ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 2 StPO vor. Besondere Bedeutung erlangen die Ausschlussgründe des § 22 StPO meist bei den Schöffen, da sie vor der Eröffnung der Hauptverhandlung re...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 46 Nach Zustellung der Anklageschrift hat der Angeschuldigte im Zwischenverfahren gem. § 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt und er noch keinen Verteidiger beauftragt hat. Über das Antragsrecht ist der Angeschuldigte zu belehren. Allerdings kann sich die Notwendi...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Akteneinsicht

Rz. 457 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.71: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Akteneinsicht Stadt _________________________ Ordnungsamt- Bußgeldstelle - Az: _________________________ lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom _________________________ – Aktenzeichen _________________________ –, mir zugestellt am _________________________, Einspruch e...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rüge der mangelhaften Anklageschrift

Rz. 249 Die Anklageschrift ist für die Verteidigung von besonderer Bedeutung, nicht immer durch das, was sie dem Angeschuldigten vorwirft, sondern oftmals durch das, was sie verschweigt. Sie teilt dem Verteidiger mit, wie die Staatsanwaltschaft den Fall tatsächlich und rechtlich beurteilt, und offenbart damit teilweise deren Anklagestrategie. Insofern kommt ihr eine ausgespr...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO

Rz. 210 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.28: Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO An das Landgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen den Beschluss des Landgerichts _________________________ vom _________________________ weite...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Muster: Antrag im Nebenklageverfahren

Rz. 414 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.64: Antrag im Nebenklageverfahren An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ erklärt der durch die Tat nebenklageberechtigte Verletzte _________________________, dass er sich dem Strafverfahre...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Legalitäts- und Opportunitätsprinzip

Rz. 90 Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft dem Legalitätsprinzip unterworfen. Das Legalitätsprinzip wird jedoch durch zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren durchbrochen. Faktisch tritt also in diesen Fällen das Opportunitätsprinzip in den Vordergrund. Zu unterscheiden ist zwischen den Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwa...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

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§ 41 Strafrecht / a) Muster: Vollmacht

Rz. 12 Eine schriftliche Vollmacht ist zum Nachweis des Verteidigungsverhältnisses grundsätzlich nicht erforderlich. Ebenso wenig bedarf sie einer bestimmten Form. Die Verteidigerbestellung ist auch wirksam, wenn keine schriftliche Vollmachtsurkunde vorliegt, sondern die Bevollmächtigung nur mündlich oder durch schlüssiges Handeln erfolgt ist.[5] In der Regel reicht daher be...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Beteiligungsrechte

Rz. 412 Die Rechte des Nebenklägers sind in § 397 StPO beschrieben; er besitzt insbesondere das Recht zur Ablehnung eines Richters bzw. Sachverständigen, das Fragerecht, das Beanstandungsrecht nach §§ 238 Abs. 2, 242 StPO, das Beweisantragsrecht sowie das Recht, Erklärungen abzugeben. Diese relativ starken Rechte sollte der anwaltliche Vertreter der Nebenklage auch ausüben, s...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Beweisermittlungsantrag

Rz. 336 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.49: Beweisermittlungsantrag An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich namens meines Mandanten folgenden Beweisermittlungsantrag: Es wird beantragt, den Angeklagten durch einen vom Gericht...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO)

Rz. 96 Voraussetzung für eine Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO ist zunächst, dass das Verfahren nur ein Vergehen nach § 12 Abs. 2 S. 2 StGB zum Gegenstand hat. Verbrechen können nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Für Verbrechen kommen allenfalls die §§ 153c, 153d, 153e, 154, 154b, 154c StPO in Betracht. Ist ein Privatklagedelikt betroffen, kann ebenfalls nicht...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Stellungnahme mit Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zum Haftfortdauerverfahren (§§ 121, 122 StPO)

Rz. 216 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.29: Stellungnahme mit Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zum Haftfortdauerverfahren (§§ 121, 122 StPO) An das OLG / den BGH _________________________ Az. _________________________ Im Strafverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ gebe ich zur Frage der Haftfortdauer über sechs ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Anlegen einer Handakte

Rz. 11 Nach Annahme des Mandats hat der Rechtsanwalt zunächst eine sog. Handakte anzulegen, die ein geordnetes Bild der von ihm entfalteten Tätigkeit ergeben muss, vgl. §§ 50, 56 Abs. 1 BRAO. Die Handakte dient dem Rechtsanwalt als eigene Informationsgrundlage sowie bei Nachfragen seitens der Mandantschaft. Die Handakte ist ordnungsgemäß, chronologisch und ohne nachträgliche...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen mangelhafter Anklageschrift

Rz. 253 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.36: Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen mangelhafter Anklageschrift An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ wird beantragt, die Eröffnung der Hauptverhandlung abzulehnen. Begründu...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Zustellungen an den Verteidiger (§ 145a Abs. 1, 3 StPO)

Rz. 14 Eine Ausnahme von der konkludenten Vollmacht schreibt § 145a Abs. 1 StPO vor, wonach der Verteidiger nur dann, wenn sich eine schriftliche Vollmachtsurkunde bei den Akten befindet, auch als ermächtigt gilt, jede Art von Zustellungen (z.B. den Strafbefehl oder die Anklageschrift) oder Mitteilungen für den Beschuldigten in Empfang zu nehmen. Hat der Verteidiger eine sch...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 41 Strafrecht / 5. Hauptverhandlungshaft gem. § 127b StPO

Rz. 218 § 127b Abs. 1 Nr. 1 StPO ermöglicht die vorläufige Festnahme eines auf frischer Tat Betroffenen oder Verfolgten durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten, wenn eine unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahren wahrscheinlich ist. Der Haftbefehl darf aus diesen Gründen indes nur ergehen, wenn der Beschuldigte der Tat dringend verdächtig ist und die ...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 17 Schriftliche Ladungen des Beschuldigten – z.B. zur richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung sowie Ladungen des Angeklagten zur Hauptverhandlung – dürfen nur dann dem Verteidiger zugestellt werden, wenn dessen ausdrückliche Zustellungsvollmacht nachgewiesen ist, § 145a Abs. 2 StPO. Hierzu genügt gem. § 145a Abs. 1 S. 2 StPO die Übermittlung einer Kopie de...mehr

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§ 41 Strafrecht / VI. Zeugenbeistand, Beistand bei Vernehmungen

Rz. 119 Eine allgemeine Regelung über die anwaltliche Vertretung von Zeugen besteht außerhalb von § 68b StPO nicht. Im Zuge der Verbreitung viktimologischer Erkenntnisse und damit einhergehend der sukzessiven Verbesserung der Stellung der Opfer in der Strafprozessordnung wurde allerdings in § 406f bzw. § 406h StPO normiert, dass sich auch der Verletzte, ohne sich nach § 395 ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf mündliche Haftprüfung

Rz. 195 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.25: Antrag auf mündliche Haftprüfung An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich den Antrag, Termin zur mündlichen Haftprüfung zu bestimmen und vor Durchführung der Haftprüfung Ak...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Eingriffsmöglichkeiten des Verteidigers

Rz. 272 Die Probleme, die der Verteidiger mit einem Sachverständigen regelmäßig auszufechten hat, sind weniger rechtlicher als vielmehr tatsächlicher bzw. atmosphärischer Natur. Dies, weil die Auswahl des Sachverständigen allein durch den Richter erfolgt und der Verteidiger kein Mitspracherecht besitzt, § 73 Abs. 1 S. 1 StPO. Der Verteidiger sollte dennoch darauf drängen, Au...mehr

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§ 41 Strafrecht / 10. Mandatsbeendigung

Rz. 30 Der sog. Anwaltsvertrag zwischen Wahlverteidiger und Mandant ist eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB), die sowohl auftrags- als auch dienstvertragsrechtliche Elemente enthält. Ein solcher Vertrag ist grundsätzlich jederzeit von beiden Seiten kündbar. Da es sich bei den Diensten eines Rechtsanwalts jedoch um sog. "Dienste höherer Art" handelt, zu denen der ...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 358 Wenn jemand mehrere Straftaten begangen hat, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheits- und/oder Geldstrafen verwirkt, ist gem. § 53 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden. § 55 Abs. 1 StGB ermöglicht eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung, wenn ein rechtskräftig Verurteilter, bevor die gegen ihn erkannte Strafe vollstreckt, verjährt oder e...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Polizei

Rz. 69 In der Regel werden die Ermittlungen von der Polizei geführt. Die Staatsanwaltschaft wird dann oft erst eingeschaltet, wenn die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Diese Verfahrensweise verstößt zwar gegen § 163 Abs. 2 S. 1 StPO, wonach die Polizeibehörde ihre Verhandlungen unverzüglich der Staatsanwaltschaft zu übersenden hat. Dennoch ist dieses Verfahren in...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Mandatsbedingungen

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.6: Mandatsbedingungen Mandatsbedingungen In Verbindung mit dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin/den Rechtsanwälten _________________________ wird hiermit in Sachen _________________________ wegen _________________________ Folgendes vereinbart: 1. Bei Auftragserteilung ist ein angemessener Kostenvorschuss zu entri...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 277 Der Dolmetscher ist, anders als der Sachverständige, nicht nur Helfer des Gerichts, sondern Helfer aller Prozessbeteiligten. Seine Bedeutung kann daran ermessen werden, dass eine Verhandlung unter Missachtung des § 185 GVG einen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO darstellt. Die Durchführung eines Strafverfahrens mit einem ausländischen Angeklagten, welche...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Aushändigung der Akten an den Mandanten

Rz. 82 Trotz der grundsätzlichen Möglichkeit findet eine Akteneinsicht durch den Beschuldigten selbst kaum statt. Eine sachgerechte Verteidigung bedingt aber, dass der Betroffene die Hintergründe der ihm zur Last gelegten Vorwürfe kennt. Aus diesem Grunde muss der Verteidiger seinem Mandanten den kompletten Akteninhalt bekannt geben.[36] Auch Kopien der vollständigen Akten d...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO)

Rz. 155 Fluchtgefahr ist gegeben, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen, die voll bewiesen sein müssen, die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Beschuldigte – zumindest für eine gewisse Zeit – dem Verfahren entziehen werde, in welchem die Anordnung von Untersuchungshaft erwogen wird. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit erfordert die Berücksichtigung aller Umstände...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Verdunkelungsgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO)

Rz. 162 Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr besteht, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und damit die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden wird. Für die Annahme der Verdunkelungsgefahr genügt allein die lediglich erweisliche Gelegenheit zu Verdunk...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Grenzen und das Verhältnis der Strafgewalt von Strafrichter und Schöffengericht

Rz. 246 Die §§ 24, 25 GVG regeln sowohl die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als auch die Zuständigkeit von Strafrichter und Schöffengericht zueinander. Das Amtsgericht ist nach § 24 Abs. 1, 2 StPO sachlich zuständig, wenn nichtmehr

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§ 41 Strafrecht / f) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 112 Abs. 1 S. 2 StPO)

Rz. 173 Die Untersuchungshaft darf gem. § 112 Abs. 1 S. 2 StPO nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht. Die Verhältnismäßigkeit ist nach h.M. keine Haftvoraussetzung, die Unverhältnismäßigkeit ist vielmehr ein Haftausschließungsgrund. Gemäß § 120 Abs. 1 S. 1 St...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Anbahnungsgespräch und Bestätigung der Mandatsannahme

Rz. 6 Typischer Sachverhalt: Herr A trägt bei dem Anbahnungsgespräch mit Rechtsanwalt R vor, dass er mit Herrn B tatsächlich eine körperliche Auseinandersetzung gehabt habe. Zu den Schlägen sei es aber nur gekommen, weil Herr A Frau C, der Freundin von Herrn B, zu Hilfe habe kommen wollen, nachdem diese von ihrem Freund bedrängt und lautstark beleidigt worden war. Daraufhin ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Einleitung

Rz. 330 Die Beweisaufnahme ist der Teil der Hauptverhandlung, in dem sämtliche für die Schuld- und Straffrage relevanten Tatsachen und Erfahrungssätze durch Erhebung der im Gesetz vorgesehenen Beweismittel geklärt werden sollen. Wichtigstes Prinzip der Beweisaufnahme ist neben dem Grundsatz der Unmittelbarkeit die gerichtliche Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO . Diese...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) §§ 153 Abs. 1, 153a Abs. 1 StPO

Rz. 93 Mit den §§ 153 Abs. 1, 153a Abs. 1 StPO soll im Rahmen der notwendigen, aber auch gewollten Verfahrensökonomie das Strafen im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität zurückgedrängt werden. Die Einstellung des Verfahrens ist mithin eine Art verurteilungslose Friedensstiftung.[40] Rz. 94 Dennoch unterscheiden sich beide Einstellungsarten erheblich: Während die E...mehr