Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Einleitung

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 In der Beratungspraxis ist erkennbar, dass sich das Klima in Betriebsprüfungen zunehmend verschärft. Keineswegs selten kommt es im Rahmen der Betriebsprüfung auch zur Einbeziehung der Straf- und Bußgeldstellen (BuStra) des Finanzamtes, weil der Betriebsprüfer der Ansicht ist, es lägen Anhaltspunkte für die Verwirklichung einer Steuerordnungsw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / II. Juristische Person – Rechtsfähigkeit

Rz. 2 Die GmbH wird durch Eintragung juristische Person. Die Gesellschafter haften den Gläubigern der GmbH grundsätzlich nicht. Vermögen der GmbH und der Gesellschafter sind getrennt. Das Vermögen der Gesellschafter haftet nicht für die GmbH. Die GmbH ist juristische Person und unbeschränkt wie eine natürliche Person rechtsfähig. Sie kann damit Trägerin von Rechten und Pflic...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / II. Verkehrsrecht und Rechtsschutz

Rz. 8 Der Rechtsanwalt hat häufig für den Mandanten die Frage zu klären, ob und in welchem Umfang Leistungspflicht einer bestehenden Rechtsschutzversicherung gegeben ist. So stellt sich nicht nur die Frage, ob der Versicherungsnehmer oder ein mitversicherter Dritter Deckungszusage erbittet, sondern auch (z.B.), welches Sachgebiet die Deckung erfassen soll (nachfolgend exempl...mehr

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Literaturverzeichnis / II. Einzelbeiträge

Albrecht/Evers/Klipp/Schulze, Projektgruppe MPU-Reform: Schlussbericht. Schriftenreihe: Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Reihe M: Mensch und Sicherheit (257), 2015 (online verfügbar unter https://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/1105) Anderson/McLean/Farmer/Lee/Brooks, Vehicle travel speeds and the incidence of fatal pedestrian crashes. Accident An...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei verkehrsrechtlichen Straftaten

Rz. 39 Verkehrsrechtliche Straftaten sind nur versichert, wenn die abgeschlossene Versicherung den Verkehrsbereich mit eingeschlossen hat, z.B. §§ 21, 22, 26, 27, 28 ARB. Rz. 40 Hierunter fallen alle Strafvorschriften, die unmittelbar der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dienen, also alle Bestimmungen, die die Verkehrsteilnehmer und somit auch den Versicherungsnehmer vor S...mehr

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§ 17 Die Beteiligung von Re... / I. Rechtsschutz bei Vorsatztat

Rz. 104 Für den Bereich der verkehrsrechtlichen Strafvorschriften sind die Voraussetzungen des Ausschlusses des Versicherungsschutzes in § 4 Abs. 3 b S. 1 ARB geregelt. Nach dieser Vorschrift ist bei in Betracht kommenden Vorsatztaten der Versicherungsschutz – gegenüber Absatz 3a – erweitert. Nach dieser Vorschrift besteht bei einem Verstoß gegen verkehrsrechtliche Strafvors...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Recht der Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze ist im 8. Teil der AO geregelt. Es ist Teil des allgemeinen Strafrechts mit dem besonderen Zweck, die Beachtung der Steuergesetze zu sichern und die Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu gewährleisten. Soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen (§ 369 Abs 2 AO)...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Muster

Rz. 488 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.45: Betriebsvereinbarung zu Ethikrichtlinien zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Arbeitgebers) – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und dem (Konzern-/Gesamt-)Betriebsrat _________________________ der _________________________ (Name des Arbeitgebers) – nachfolgend "Betriebsrat" genannt – – Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Vergiftung / 2 Wie kann es zu einer Vergiftung kommen?

Zu einer Vergiftung kann es durch Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut kommen. Möglich ist auch eine lokale Vergiftung durch Hautkontakt. Um die Giftigkeit zu charakterisieren, kann die Höhe der geringsten schädigenden Dosis zugrunde gelegt werden. Bezogen auf die Wirkung ist die Nennung von Zielorganen möglich (z. B. Blut-, Herz-, Nerven-, Lebergift). Eine we...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Garantenstellung (strafrech... / 1 Begründung für natürliche Person

Eine Garantenstellung kann nicht für eine Institution, sondern immer nur für eine natürliche Person begründet werden. Dies folgt aus dem Wesen des Strafrechts, das persönliche Vorwerfbarkeit voraussetzt. Die fallzuständige Fachkraft im Jugendamt hat eine Garantenstellung,[1] zum einen aus Gesetz, nämlich aus dem staatlichen Wächteramt nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zum anderen a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 152 Abs. 2 AO – Kein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung gem. Art. 6 Abs. 2 EMRK

Der BFH hat mit ausführlicher Begründung entschieden, dass § 152 Abs. 2 AO keine Norm mit Strafcharakter im Sinne Art. 6 Abs. 2 EMRK ist. Er stützt sich im Wesentlichen darauf, dass der Verspätungszuschlag dazu dient, den rechtzeitigen Eingang der Steuererklärungen und damit auch die rechtzeitige Festsetzung und Entrichtung der Steuer sicherzustellen und in der Rechtsfolge n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 108 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge/Baetge/Kruse (2001), Bilanz-Rating und Kreditwürdigkeitsprüfung, in: Schierenbeck/Rolfes/Schüller (Hrsg.), Handbuch Bankcontrolling, 2. Aufl....mehr

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V / 47 Verteidigerhandeln und Strafrecht [Rdn 3896]

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Autorenverzeichnis

Thomas Hillenbrand Thomas Hillenbrand ist Richter am Oberlandesgericht Stuttgart und seit über 13 Jahren ausschließlich im Strafrecht tätig. Thomas Hillenbrand ist Mitautor des von Burhoff herausgegebenen "Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" und des von Burhoff/Kotz herausgegebenen "Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge." Zudem ist Thomas Hill...mehr

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V / 56 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4046]

Rdn 4047 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahr...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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R / 6 Revision, Allgemeines [Rdn 2742]

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A / 2 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 8]

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T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3095]

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozeßordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantrag im Strafprozess, bearbeitet von Dallmeyer, Güntge und Tsambikakis, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg/Bearbeiter, (Rn) Anwaltkommentar zur StPO, herausgegeben von Krekeler und Löffelmann, 2. Aufl. 2010 zitiert: ...mehr

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Z / 17 Zeuge, Zeugenbeistand [Rdn 4307]

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B / 31 Beweisantrag, Ablehnungsgründe [Rdn 1048]

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A / 43 Ausschluss eines Richters [Rdn 559]

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V / 38 Verteidiger, Allgemeines [Rdn 3833]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 3834 Literaturhinweise: Al...mehr

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§ 19 Einleitung

Rz. 1 Das Verkehrsstrafrecht ist im Verkehrsrecht von ganz entscheidender Bedeutung. Klagt beispielsweise ein Unfallbeteiligter nach dem Verkehrsunfall über Schmerzen gegenüber der herbeigerufenen Polizei, wird unabhängig von der Unfallverursachung von Amts wegen ein Strafverfahren eingeleitet. Neben der Unfallregulierung ist der Anwalt dann häufig auch als Verteidiger gefra...mehr

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B / 44 Beweisantragsrecht, Allgemeines [Rdn 1224]

Rdn 1225 Literaturhinweise: Abdallah, Die Problematik des Rechtsmissbrauchs im Strafverfahren, 2002 Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 8. Aufl. 2021 Artkämper, Abwehr dysfunktionalen Verteidigerverhaltens durch den Gedanken des Rechtsmissbrauchs – Einzelfallentscheidung oder zukünftiges System?, StRR 2009, 408 Bachler, Der nur zum Schein gestellte Beweisantra...mehr

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R / 11 Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2804]

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / I. Versicherte Gefahren, § 1 AERB 87, A §§ 1 AERB 2008, 2010

Rz. 13 In der Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung werden die versicherten Gefahren in § 1 Nr. 1 a–d AERB 87 (A §§ 1 Nr. 1 a–d AERB 2008, 2010) zusammengefasst. Danach leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse abhandengekommen, zerstört oder beschädigt werden:mehr

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S / 6 Steuerstrafverfahren [Rdn 3059]

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / (3) Falsche Schlüssel

Rz. 36 Wie bereits ausgeführt (siehe Rdn 17), sind die für die Tatbestände des qualifizierten Diebstahls im Strafrecht entwickelten Grundsätze nicht uneingeschränkt auf das Versicherungsrecht übertragbar. Dieser Grundsatz gilt in besonderem Maße für den Begriff "falscher Schlüssel". Ob ein Schlüssel nach strafrechtlichen Grundsätzen "falsch" ist oder nicht, hängt vom Willen ...mehr

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N / 3 Nebenklage, Allgemeines [Rdn 2357]

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V / 55 V-Mann in der Hauptverhandlung [Rdn 4030]

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes

Rz. 107 Umfasst sind alle Straftaten nach dem geltenden Strafrecht, also nach § 12 StGB (Verbrechen und Vergehen).[211] Zu beachten sind neben dem StGB auch alle strafrechtlichen Nebengesetze, wie z.B. SprengG oder WaffenG. Ordnungswidrigkeiten fallen nicht unter den Risikoausschluss.[212] Der Ausschluss umfasst Straftaten in Täterschaft, Mittäterschaft, Anstiftung und Beihil...mehr

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V / 52 Verwertung der Erkenntnisse eines (gesperrten) V-Mannes [Rdn 3966]

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G / 5 Gesetzesnovellen [Rdn 2044]

Rdn 2045 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009, 2020 Bartel, Auf dem Weg zur technischen Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen, StV 2018, 678 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht...mehr

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R / 13 Revision, Begründung, Verfahrensrüge [Rdn 2836]

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§ 35 Vorverfahren / I. Eigener Sach- und/oder Personenschaden des Betroffenen

Rz. 71 Erleidet der Betroffene bei Verkehrsunfällen selbst einen beträchtlichen Schaden, sei es in Form des Sachschadens oder des Personenschadens, ist oftmals eine Einstellung des Verfahrens möglich. Wirtschaftlich ist es bspw. dann heikel, wenn für den Betroffenen keine Vollkaskoversicherung existiert und er einen erheblichen Eigenschaden tragen muss. Aber auch bei Vollkas...mehr

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E / 1 Einstellung des Verfahrens, Allgemeines [Rdn 1641]

Rdn 1642 Literaturhinweise: Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161 Bischoff/Kusnik/Bünnigmann, Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten im Strafverfahren, StraFo 2015, 222 Bornheim, Strategien zur Verfahrenseinstellung, PStR 2000, 32 Burhoff, Einstellung des Verfahrens: Voraussetzungen, Vor- und Nachteile, PStR 2002, 19 Dahs, Zur Verteidig...mehr

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V / 11 Verhandlungsfähigkeit, Allgemeines [Rdn 3479]

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P / 10 Protokoll der Hauptverhandlung, Allgemeines [Rdn 2601]

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / Literaturtipps

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§ 36 Hauptverhandlung / G. Hilfsbeweisantrag

Rz. 30 Nicht vergessen werden sollte der – wie auch im Strafrecht zulässige – Hilfsbeweisantrag. Oftmals wird in Bußgeldsachen nicht einmal plädiert, sondern es werden lediglich Anträge gestellt. In solchen Fällen kann der Hilfsbeweisantrag natürlich leicht übersehen werden. Relevant wird dies v.a. dann, wenn der Verteidiger im Schlussvortrag auf den Freispruch des Betroffen...mehr

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A / 27 Adhäsionsverfahren [Rdn 362]

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A / 18 Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 198]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 199 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung Zur Notwendigkeit gerichtlicher Kommentierung ...mehr

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B / 25 Besetzungseinwand [Rdn 965]

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R / 8 Revision, Begründung, Allgemeines [Rdn 2762]

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Vorwort

Nachdem ich in der vorigen Auflage vorab darauf hingewiesen hatte/hinweisen musste, dass ich die Arbeiten an diesem Handbuch nicht mehr alleine "stemme" (dazu unten zur 10. Auflage), kann ich in dieser Auflage zu Beginn im Wesentlichen das wiederholen, was ich seit der 1. Auflage an dieser Stelle formuliere: Das Strafverfahren ist immer im Fluss. Zunächst ging es um die Versu...mehr