Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / 1. Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Terminierung der Hauptverhandlung

Rz. 262 Bereits die Terminierung der Hauptverhandlung kann Auswirkungen auf den inhaltlichen Ausgang des Verfahrens haben, nämlich dann, wenn aus Sicht des Verteidigers zu kurzfristig terminiert wird und damit zu wenig Vorbereitungszeit verbleibt oder die Hauptverhandlung auf bereits anderweitig verplante Tage gelegt wird. Der Strafverteidiger sollte daher das Gericht bitten...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Richterliche Durchsuchungs- bzw. Beschlagnahmeanordnungen

Rz. 134 Bei einer noch andauernden Durchsuchung ist zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen die Beschwerde nach §§ 304 ff. StPO zulässig. Diese Fallkonstellation kommt vor allem dann in Betracht, wenn umfangreiche Geschäftsunterlagen oder Datenträger zur weiteren Durchsicht mitgenommen werden. Rz. 135 Soll gegen die Art und Weise der Durchführung einer noch ...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anforderungen an die richterliche Vernehmungsniederschrift

Rz. 312 Nicht jedes richterliche Vernehmungsprotokoll darf in das Verfahren eingebracht werden. Richterliche Protokolle i.S.d. § 251 Abs. 2 Nr. 1 – 3 StPO dürfen daher nur dann in der Hauptverhandlung verlesen werden, wenn sie ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Aus welchem Verfahrensabschnitt sie stammen, also ob aus dem Ermittlungsverfahren oder aus dem Zwischenverfahren...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Formelle Rügen

Rz. 398 Gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO muss die Verfahrensrüge im Gegensatz zur Sachrüge begründet werden. Die Begründung hat innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO zu erfolgen. Dabei ist die erschöpfende Angabe aller tatsächlichen Umstände erforderlich, aus denen sich der behauptete Verfahrensmangel ergibt. Das Revisionsgericht kann nicht von sich aus d...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Feststellungsantrag gem. § 52 RVG

Rz. 63 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.12: Feststellungsantrag gem. § 52 RVG An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ beantrage ich gem. § 52 Abs. 2 RVG festzustellen, dass der Angeklagte ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Fami...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Gerade in schwierigen Rechtsfragen kann es vorkommen, dass sich Verteidigung und Mandantschaft der Hilfe bestimmter Berufsgruppen bedienen wollen, da diese in speziellen Fragen über eine erhöhte Sachkenntnis verfügen. Nur beispielhaft sei hier auf das Steuerrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht oder Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes hingewiesen. Dabei kann es auch ...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Beweisermittlungsantrag

Rz. 336 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.49: Beweisermittlungsantrag An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich namens meines Mandanten folgenden Beweisermittlungsantrag: Es wird beantragt, den Angeklagten durch einen vom Gericht...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Muster: Antrag auf Unterbringung mit anderen Gefangenen

Rz. 235 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.34: Antrag auf Unterbringung mit anderen Gefangenen An das Amtsgericht_________________________ Az. _________________________ In der Strafsache/Haftsache gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich im Namen meines Mandanten den Antrag, _________________________ mit anderen Untersu...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Vertretung und Akteneinsicht

Rz. 444 Aufgrund der Sachverhaltsschilderung könnte sich Herr A zumindest einer Ordnungswidrigkeit nach §§ 24, 24a StVG, also des fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss, schuldig gemacht haben. Um den Mandanten sachgerecht beraten und mit ihm das weitere Vorgehen abstimmen zu können, ist es deshalb erforderlich, genauere Information...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Antrag auf schriftliche Haftprüfung

Rz. 197 Gemäß § 117 StPO kann der Beschuldigte, solange er in Untersuchungshaft ist, jederzeit die gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 StPO auszusetzen ist. Ist die Untersuchungshaft nach mündlicher Verhandlung aufrechterhalten worden, hat der Beschuldigte einen Anspruch auf eine weitere mündliche Verhandlung nur, wenn...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 358 Wenn jemand mehrere Straftaten begangen hat, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheits- und/oder Geldstrafen verwirkt, ist gem. § 53 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden. § 55 Abs. 1 StGB ermöglicht eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung, wenn ein rechtskräftig Verurteilter, bevor die gegen ihn erkannte Strafe vollstreckt, verjährt oder e...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Polizei

Rz. 69 In der Regel werden die Ermittlungen von der Polizei geführt. Die Staatsanwaltschaft wird dann oft erst eingeschaltet, wenn die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Diese Verfahrensweise verstößt zwar gegen § 163 Abs. 2 S. 1 StPO, wonach die Polizeibehörde ihre Verhandlungen unverzüglich der Staatsanwaltschaft zu übersenden hat. Dennoch ist dieses Verfahren in...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 277 Der Dolmetscher ist, anders als der Sachverständige, nicht nur Helfer des Gerichts, sondern Helfer aller Prozessbeteiligten. Seine Bedeutung kann daran ermessen werden, dass eine Verhandlung unter Missachtung des § 185 GVG einen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO darstellt. Die Durchführung eines Strafverfahrens mit einem ausländischen Angeklagten, welche...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Aushändigung der Akten an den Mandanten

Rz. 82 Trotz der grundsätzlichen Möglichkeit findet eine Akteneinsicht durch den Beschuldigten selbst kaum statt. Eine sachgerechte Verteidigung bedingt aber, dass der Betroffene die Hintergründe der ihm zur Last gelegten Vorwürfe kennt. Aus diesem Grunde muss der Verteidiger seinem Mandanten den kompletten Akteninhalt bekannt geben.[36] Auch Kopien der vollständigen Akten d...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO)

Rz. 155 Fluchtgefahr ist gegeben, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen, die voll bewiesen sein müssen, die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich der Beschuldigte – zumindest für eine gewisse Zeit – dem Verfahren entziehen werde, in welchem die Anordnung von Untersuchungshaft erwogen wird. Die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit erfordert die Berücksichtigung aller Umstände...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Grenzen und das Verhältnis der Strafgewalt von Strafrichter und Schöffengericht

Rz. 246 Die §§ 24, 25 GVG regeln sowohl die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts als auch die Zuständigkeit von Strafrichter und Schöffengericht zueinander. Das Amtsgericht ist nach § 24 Abs. 1, 2 StPO sachlich zuständig, wenn nichtmehr

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§ 41 Strafrecht / f) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 112 Abs. 1 S. 2 StPO)

Rz. 173 Die Untersuchungshaft darf gem. § 112 Abs. 1 S. 2 StPO nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht. Die Verhältnismäßigkeit ist nach h.M. keine Haftvoraussetzung, die Unverhältnismäßigkeit ist vielmehr ein Haftausschließungsgrund. Gemäß § 120 Abs. 1 S. 1 St...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Einleitung

Rz. 330 Die Beweisaufnahme ist der Teil der Hauptverhandlung, in dem sämtliche für die Schuld- und Straffrage relevanten Tatsachen und Erfahrungssätze durch Erhebung der im Gesetz vorgesehenen Beweismittel geklärt werden sollen. Wichtigstes Prinzip der Beweisaufnahme ist neben dem Grundsatz der Unmittelbarkeit die gerichtliche Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO . Diese...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) §§ 153 Abs. 1, 153a Abs. 1 StPO

Rz. 93 Mit den §§ 153 Abs. 1, 153a Abs. 1 StPO soll im Rahmen der notwendigen, aber auch gewollten Verfahrensökonomie das Strafen im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität zurückgedrängt werden. Die Einstellung des Verfahrens ist mithin eine Art verurteilungslose Friedensstiftung.[40] Rz. 94 Dennoch unterscheiden sich beide Einstellungsarten erheblich: Während die E...mehr

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§ 41 Strafrecht / dd) Einstellung bei Erfüllung von Auflagen (§ 153a Abs. 1 StPO)

Rz. 100 Voraussetzung einer Einstellung gem. § 153a Abs. 1 StPO ist – wie auch bei § 153 Abs. 1 StPO – ein Vergehen. Allerdings müssen die Ermittlungen hier schon weiter gediehen sein, weil nur so die für eine Anklageerhebung notwendige Schuldfeststellung gesichert sein kann. Eine Gewissheit über die Schuld muss jedoch nicht vorliegen, denn die Einstellung nach § 153a StPO s...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Ablehnung von Beweisanträgen gem. § 244 Abs. 4 StPO

Rz. 338 Die Vorschrift des § 244 Abs. 4 StPO bezieht sich auf die Vernehmung von Sachverständigen und bietet dafür weitere Ablehnungsgründe. Das bedeutet, dass die Vernehmung eines Sachverständigen aus den Gründen des § 244 Abs. 3 StPO sowie aus denen des § 244 Abs. 4 StPO abgelehnt werden kann. § 244 Abs. 4 StPO differenziert dabei zwischen Gründen für jeden Sachverständige...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 36 Die Gebühren des gewählten Verteidigers richten sich nach Nr. 4100 ff. RVG-VV. Es handelt sich um Rahmengebühren, bei denen der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftra...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Verdunkelungsgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO)

Rz. 162 Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr besteht, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und damit die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden wird. Für die Annahme der Verdunkelungsgefahr genügt allein die lediglich erweisliche Gelegenheit zu Verdunk...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Verlesung von Vernehmungsprotokollen

Rz. 309 Der Strafverteidiger gerät oftmals in Situationen, in denen das Gericht während der Hauptverhandlung auf einen ursprünglich erwarteten Zeugen nicht zurückgreifen kann oder in denen Zeugen bei ihrer Aussage hinsichtlich ihres genauen Inhalts unsicher werden und deshalb die Vernehmungsprotokolle – sei es auch nur auszugsweise – zum Zwecke des Urkundenbeweises verlesen ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Revisionsantrag und -begründung

Rz. 390 Gemäß § 337 Abs. 1 StPO kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht. Rz. 391 Der Revisionsantrag und dessen Begründung können seitens des Angeklagten nur in Form einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden, § 345 Abs. 2 StPO....mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rz. 205 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.27: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen den Haftfor...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Verweigerung der Aktenübersendung/Spurenakten

Rz. 72 Manche Sachbearbeiter bei den Staatsanwaltschaften verweigern auch nach mehrfacher Erinnerung an den Akteneinsichtsantrag des Verteidigers diese mit dem Hinweis, die Akten befänden sich noch bei der Polizei.[30] Dieses Verhalten ist rechtswidrig und sollte von der Verteidigung auf keinen Fall hingenommen werden. Nach § 147 Abs. 1 StPO hat der Verteidiger einen Anspruc...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Dringender Tatverdacht

Rz. 149 Der Begriff des dringenden Tatverdachts ist schwer zu fassen und wird allgemein dann angenommen, wenn eine hohe oder große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.[62] Bei der gerichtlichen Überprüfung im Wege der Haftprüfung, Haftbeschwerde oder weiteren Haftbeschwerde ist die jeweils aktuelle Verfahrens- und Beweis...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO)

Rz. 168 Voraussetzung der Sicherungshaft nach § 112a StPO ist der dringende Tatverdacht bezüglich einer Straftat des abschließenden und nicht analogiefähigen Kataloges in § 112a Abs. 1 Nr. 1 oder 2 StPO. Dazu kommt, dass bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen müssen, dass der Beschuldigte weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen wird, die Haft zur Abwendung der G...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 369 Als Berufungseinlegung wird jede Erklärung angesehen, die deutlich erkennen lässt, dass der Beschwerdeführer das erstinstanzliche Urteil anfechten will. Das Wort "Berufung" muss nicht verwendet werden. Das Rechtsmittel der Berufung führt zu einer Neuverhandlung vor dem Berufungsgericht, in der auf Grundlage des Eröffnungsbeschlusses über alle Tat- und Rechtsfragen ne...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Dritte als Mandatsvermittler

Rz. 3 Typischer Sachverhalt: Herr A erscheint bei Rechtsanwalt R mit seinem Bekannten Herrn X, der Rechtsanwalt R empfohlen hat und auch an dem Gespräch mit dem Rechtsanwalt teilzunehmen wünscht. Rz. 4 Häufig werden Rechtsanwälte von Dritten empfohlen. Nicht selten werden die (zukünftigen) Mandanten sogar von den Mandatsvermittlern zum Besprechungstermin mit dem Rechtsanwalt ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO

Rz. 88 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 10. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.16: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO An die Staatsanwaltschaft _________________________ Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen __...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Ablehnung von Beweisanträgen gem. § 244 Abs. 3 StPO

Rz. 337 Ein Beweisantrag, der sich nicht auf die Vernehmung eines Sachverständigen bezieht, kann nur aus den in § 244 Abs. 3 StPO abschließend aufgeführten Gründen abgelehnt werden. Das Ausweichen auf einen anderen Grund ist unzulässig. Versucht man, das im § 244 Abs. 3 StPO Angeführte allgemein zusammenzufassen, lässt sich sagen, dass ein Beweisantrag nicht abgelehnt werden...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Sitzungspolizeiliche Anordnungen

Rz. 293 Im Bereich der Sitzungspolizei besitzt der Verteidiger kaum Einwirkungs- bzw. Verteidigungsmöglichkeiten. Dies mag an der gesetzgeberischen Vorstellung liegen, dass sitzungspolizeiliche Maßnahmen den Ausgang des Verfahrens inhaltlich nicht berühren.[126] Nach § 176 GVG obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung dem Vorsitzenden. Versteht man unter Ordnun...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Mandatsbedingungen

Rz. 28 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.6: Mandatsbedingungen Mandatsbedingungen In Verbindung mit dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin/den Rechtsanwälten _________________________ wird hiermit in Sachen _________________________ wegen _________________________ Folgendes vereinbart: 1. Bei Auftragserteilung ist ein angemessener Kostenvorschuss zu entri...mehr

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§ 41 Strafrecht / 5. Hauptverhandlungshaft gem. § 127b StPO

Rz. 218 § 127b Abs. 1 Nr. 1 StPO ermöglicht die vorläufige Festnahme eines auf frischer Tat Betroffenen oder Verfolgten durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten, wenn eine unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahren wahrscheinlich ist. Der Haftbefehl darf aus diesen Gründen indes nur ergehen, wenn der Beschuldigte der Tat dringend verdächtig ist und die ...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 17 Schriftliche Ladungen des Beschuldigten – z.B. zur richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung sowie Ladungen des Angeklagten zur Hauptverhandlung – dürfen nur dann dem Verteidiger zugestellt werden, wenn dessen ausdrückliche Zustellungsvollmacht nachgewiesen ist, § 145a Abs. 2 StPO. Hierzu genügt gem. § 145a Abs. 1 S. 2 StPO die Übermittlung einer Kopie de...mehr

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§ 41 Strafrecht / VI. Zeugenbeistand, Beistand bei Vernehmungen

Rz. 119 Eine allgemeine Regelung über die anwaltliche Vertretung von Zeugen besteht außerhalb von § 68b StPO nicht. Im Zuge der Verbreitung viktimologischer Erkenntnisse und damit einhergehend der sukzessiven Verbesserung der Stellung der Opfer in der Strafprozessordnung wurde allerdings in § 406f bzw. § 406h StPO normiert, dass sich auch der Verletzte, ohne sich nach § 395 ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf mündliche Haftprüfung

Rz. 195 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.25: Antrag auf mündliche Haftprüfung An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich den Antrag, Termin zur mündlichen Haftprüfung zu bestimmen und vor Durchführung der Haftprüfung Ak...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Anbahnungsgespräch und Bestätigung der Mandatsannahme

Rz. 6 Typischer Sachverhalt: Herr A trägt bei dem Anbahnungsgespräch mit Rechtsanwalt R vor, dass er mit Herrn B tatsächlich eine körperliche Auseinandersetzung gehabt habe. Zu den Schlägen sei es aber nur gekommen, weil Herr A Frau C, der Freundin von Herrn B, zu Hilfe habe kommen wollen, nachdem diese von ihrem Freund bedrängt und lautstark beleidigt worden war. Daraufhin ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Eingriffsmöglichkeiten des Verteidigers

Rz. 272 Die Probleme, die der Verteidiger mit einem Sachverständigen regelmäßig auszufechten hat, sind weniger rechtlicher als vielmehr tatsächlicher bzw. atmosphärischer Natur. Dies, weil die Auswahl des Sachverständigen allein durch den Richter erfolgt und der Verteidiger kein Mitspracherecht besitzt, § 73 Abs. 1 S. 1 StPO. Der Verteidiger sollte dennoch darauf drängen, Au...mehr

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§ 41 Strafrecht / 10. Mandatsbeendigung

Rz. 30 Der sog. Anwaltsvertrag zwischen Wahlverteidiger und Mandant ist eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB), die sowohl auftrags- als auch dienstvertragsrechtliche Elemente enthält. Ein solcher Vertrag ist grundsätzlich jederzeit von beiden Seiten kündbar. Da es sich bei den Diensten eines Rechtsanwalts jedoch um sog. "Dienste höherer Art" handelt, zu denen der ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / IX. Nebenklage, Adhäsionsverfahren

Rz. 133 Nach § 395 StPO kann sich der Verletzte dem Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen. In § 395 StPO sind die Taten, die zu einer Nebenklage bezüglich des Verletzten berechtigen, aufgezählt.[209] Kann die Tat nur auf Antrag verfolgt werden, ist die rechtzeitige Stellung eines Strafantrages Voraussetzung.[210] Gem. § 395 Abs. 4 StPO ist der Anschluss als Neb...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / Literaturtipps

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bestimmung des Verschuldensgrads

Rz. 407 Für die Quotenbildung ist zu prüfen, ob es sich eher um einen Grenzfall zur einfachen Fahrlässigkeit oder aber zum bedingten Vorsatz handelt.[509] Von besonderer Bedeutung ist dabei die vom Verhalten des VN ausgehende Gefahr als objektiver Gesichtspunkt.[510] Dies erst recht, wenn es sich um einen offenkundigen Pflichtenverstoß handelt.[511] Für die Quotenbildung ist...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / c) Fortsetzungszusammenhang

Rz. 20 Häufig findet sich in vorformulierten Unterwerfungserklärungen ein "Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs" oder der Verzicht auf Verbindung einzelner Verstöße zu einer "rechtlichen Einheit".[35] Der Ausschluss der Berücksichtigung eines Fortsetzungszusammenhangs (dessen Anwendbarkeit allerdings nach Aufgabe dieser Rechtsfigur im Strafrecht auch im Wet...mehr

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Autorenverzeichnis

Dr. Irini Ahouzaridi Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Bonn Wolfgang Arens Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Handels- und Gesellschaftsrecht und für Steuerrecht, Bielefeld Dr. Moritz Beneke Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bonn Dirk Benson Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Berlin Sascha Borow...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / A. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1 In Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nicht erfolgreich war, ist es bisweilen sinnvoll und mitunter sogar ein Gebot der anwaltlichen Sorgfaltspflicht,[1] den Mandanten über die Möglichkeit der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufzuklären. Dieser kann die Entscheidung des B...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 3. Erschöpfung des Rechtswegs (Subsidiarität) – Anhörungsrüge

Rz. 15 Die Verfassungsbeschwerde kann grds. erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden, § 90 Abs. 2 BVerfGG. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch Ausnahmen möglich, § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG; so besteht die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung die Beschwerdeführenden zu Dispositionen zwingt, die später...mehr