Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 328 Im Gegensatz zu Abs. 3 steht bei § 265 Abs. 4 StPO die Entscheidung über die Aussetzung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Sie erfolgt allerdings von Amts wegen, ist also auch ohne entsprechenden Antrag der Verteidigung auszusprechen. Obwohl die Vorschrift als Generalklausel verstanden werden kann, wird sie vergleichsweise weit ausgelegt. Zweck der Vorschrift i...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Ausschließung

Rz. 285 Die Ausschließungsgründe sind in § 22 Nr. 1–5 StPO abschließend genannt. Liegt ein solcher Ausschlussgrund tatsächlich vor und wirkt der Richter dennoch im Verfahren mit, liegt ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 2 StPO vor. Besondere Bedeutung erlangen die Ausschlussgründe des § 22 StPO meist bei den Schöffen, da sie vor der Eröffnung der Hauptverhandlung re...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 46 Nach Zustellung der Anklageschrift hat der Angeschuldigte im Zwischenverfahren gem. § 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt und er noch keinen Verteidiger beauftragt hat. Über das Antragsrecht ist der Angeschuldigte zu belehren. Allerdings kann sich die Notwendi...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

Rz. 289 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.40: Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ wird beantragt, den Vorsitzenden Richter _________________________ wegen der B...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Flucht (§ 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO)

Rz. 153 Der Haftgrund besteht, wenn der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält. Dem Beschuldigten muss es darauf ankommen, sich wegen der zu erwartenden Strafvollstreckung dem Strafverfahren dauernd oder zumindest für längere Zeit zu entziehen. Da wegen der subjektiven Komponente sichere Feststellungen über die Flucht eigentlich erst dann möglich sind, wenn der B...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rüge der mangelhaften Anklageschrift

Rz. 249 Die Anklageschrift ist für die Verteidigung von besonderer Bedeutung, nicht immer durch das, was sie dem Angeschuldigten vorwirft, sondern oftmals durch das, was sie verschweigt. Sie teilt dem Verteidiger mit, wie die Staatsanwaltschaft den Fall tatsächlich und rechtlich beurteilt, und offenbart damit teilweise deren Anklagestrategie. Insofern kommt ihr eine ausgespr...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO

Rz. 210 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.28: Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO An das Landgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen den Beschluss des Landgerichts _________________________ vom _________________________ weite...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Muster: Antrag im Nebenklageverfahren

Rz. 414 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.64: Antrag im Nebenklageverfahren An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ erklärt der durch die Tat nebenklageberechtigte Verletzte _________________________, dass er sich dem Strafverfahre...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Legalitäts- und Opportunitätsprinzip

Rz. 90 Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft dem Legalitätsprinzip unterworfen. Das Legalitätsprinzip wird jedoch durch zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren durchbrochen. Faktisch tritt also in diesen Fällen das Opportunitätsprinzip in den Vordergrund. Zu unterscheiden ist zwischen den Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwa...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

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§ 41 Strafrecht / c) Inhaftierter Mandant

Rz. 9 Kommt eine Mandatsanfrage aus der JVA, stellt sich die Frage, wie der noch nicht mandatierte Rechtsanwalt mit dem Inhaftierten in Kontakt treten kann. Da ein Verteidigungsverhältnis erst mit der Annahme des Mandats – also mit der Bevollmächtigung durch den Mandanten – zustande kommt, unterliegt der Schriftverkehr zwischen dem noch nicht bevollmächtigten Rechtsanwalt un...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Muster: Vollmacht

Rz. 12 Eine schriftliche Vollmacht ist zum Nachweis des Verteidigungsverhältnisses grundsätzlich nicht erforderlich. Ebenso wenig bedarf sie einer bestimmten Form. Die Verteidigerbestellung ist auch wirksam, wenn keine schriftliche Vollmachtsurkunde vorliegt, sondern die Bevollmächtigung nur mündlich oder durch schlüssiges Handeln erfolgt ist.[5] In der Regel reicht daher be...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Strafunmündigkeit (§ 19 StGB)

Rz. 256 Nach § 19 StGB ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist. Die materiell-rechtlich zur fehlenden Schuld führende Strafunmündigkeit bedeutet prozessual ein endgültiges Prozesshindernis, selbst wenn der Täter mittlerweile das 14. Lebensjahr vollendet hat. Problematische Fälle des § 19 StGB können insbesondere bei ausländischen Mandanten vor...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Beteiligungsrechte

Rz. 412 Die Rechte des Nebenklägers sind in § 397 StPO beschrieben; er besitzt insbesondere das Recht zur Ablehnung eines Richters bzw. Sachverständigen, das Fragerecht, das Beanstandungsrecht nach §§ 238 Abs. 2, 242 StPO, das Beweisantragsrecht sowie das Recht, Erklärungen abzugeben. Diese relativ starken Rechte sollte der anwaltliche Vertreter der Nebenklage auch ausüben, s...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 89 In der Ehe zwischen Herrn A und Frau A gibt es seit längerem Probleme. Eines Abends kam Herr A früher nach Hause und sah das Fahrrad von Herrn B vor der Haustür. Das ganze Haus mit Ausnahme des Schlafzimmers war dunkel. Es war offensichtlich, dass Herr B bei Frau A nächtigte. Herr A war außer sich über diesen Vertrauensbruch seiner Ehefrau. Überdies schliefen auch ihr...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO)

Rz. 96 Voraussetzung für eine Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO ist zunächst, dass das Verfahren nur ein Vergehen nach § 12 Abs. 2 S. 2 StGB zum Gegenstand hat. Verbrechen können nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Für Verbrechen kommen allenfalls die §§ 153c, 153d, 153e, 154, 154b, 154c StPO in Betracht. Ist ein Privatklagedelikt betroffen, kann ebenfalls nicht...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Stellungnahme mit Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zum Haftfortdauerverfahren (§§ 121, 122 StPO)

Rz. 216 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.29: Stellungnahme mit Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zum Haftfortdauerverfahren (§§ 121, 122 StPO) An das OLG / den BGH _________________________ Az. _________________________ Im Strafverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ gebe ich zur Frage der Haftfortdauer über sechs ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Anlegen einer Handakte

Rz. 11 Nach Annahme des Mandats hat der Rechtsanwalt zunächst eine sog. Handakte anzulegen, die ein geordnetes Bild der von ihm entfalteten Tätigkeit ergeben muss, vgl. §§ 50, 56 Abs. 1 BRAO. Die Handakte dient dem Rechtsanwalt als eigene Informationsgrundlage sowie bei Nachfragen seitens der Mandantschaft. Die Handakte ist ordnungsgemäß, chronologisch und ohne nachträgliche...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen mangelhafter Anklageschrift

Rz. 253 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.36: Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen mangelhafter Anklageschrift An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ wird beantragt, die Eröffnung der Hauptverhandlung abzulehnen. Begründu...mehr

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§ 41 Strafrecht / kk) Muster: Begründung der Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil

Rz. 471 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.75: Begründung der Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil An das Amtsgericht _________________________ per beA Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ Az: _________________________ beziehe ich mich auf die mit Schriftsatz vom _________________________ eingelegt...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Zustellungen an den Verteidiger (§ 145a Abs. 1, 3 StPO)

Rz. 14 Eine Ausnahme von der konkludenten Vollmacht schreibt § 145a Abs. 1 StPO vor, wonach der Verteidiger nur dann, wenn sich eine schriftliche Vollmachtsurkunde bei den Akten befindet, auch als ermächtigt gilt, jede Art von Zustellungen (z.B. den Strafbefehl oder die Anklageschrift) oder Mitteilungen für den Beschuldigten in Empfang zu nehmen. Hat der Verteidiger eine sch...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Muster: Adhäsionsantrag

Rz. 421 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.65: Adhäsionsantrag An das Amtsgericht/die Staatsanwaltschaft _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich unter Beifügung einer Vollmacht im Namen des Verletzten, _________________________, wohnhaft ________...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung

Rz. 335 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.48: Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich namens meines Mandanten folgenden Beweisantrag: Zum Beweis der Tatsache, das...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Ablehnung von Beweisanträgen gem. § 244 Abs. 5 StPO

Rz. 340 Die Vorschrift des § 244 Abs. 5 StPO bezieht sich vornehmlich sowohl auf den Augenscheinsbeweis als auch auf den Zeugenbeweis in Form der Vernehmung ausländischer Zeugen.[168] Auch hier gelten selbstverständlich zusätzlich die Ablehnungsgründe nach § 244 Abs. 3 StPO. Die Erhebung eines Augenscheinsbeweises kann abgelehnt werden, wenn der Augenschein nach dem pflichtge...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung und Auslagen

Rz. 54 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.10: Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung und Auslagen An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ wurde ich mit Beschluss des Gerichts vom _________________________ als Pflichtvertei...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 295 Nach § 238 Abs. 1 StPO kommt dem Vorsitzenden die Leitung der Verhandlung zu, es sei denn, das Gesetz hat bestimmte, wichtige Entscheidungen dem Gericht als Ganzes übertragen. Hält nun der Verteidiger eine getroffene Maßnahme für unzulässig, kann er eine Entscheidung des Gerichts verlangen, § 238 Abs. 2 StPO. Dies bedeutet in der Praxis, dass sich das Gericht zur Ber...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 183 Bei einem schon bestehenden Mandatsverhältnis gilt der Grundsatz des ungehinderten Verkehrs zwischen Verteidiger und Mandanten. Gespräche zwischen diesen beiden und deren Korrespondenz untereinander dürfen nicht überwacht und kontrolliert werden. Der Nachweis der Verteidigerbestellung in Form einer Vollmacht oder Pflichtverteidigerbestellung ist dafür i.d.R. Vorausse...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Berufungsbegründung bei Berufung in vollem Umfang

Rz. 375 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.57: Berufungsbegründung bei Berufung in vollem Umfang An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache/dem Berufungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ wird die mit Schriftsatz vom _________________________ eingelegte Beruf...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Verteidigungsanzeige

Rz. 187 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.23: Verteidigungsanzeige An die Staatsanwaltschaft/das Amtsgericht/Landgericht Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren/Strafverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ zeige ich unter Vorlage einer auf mich lautenden Vollmacht an, dass mich der Beschuldigte/Angesc...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Berufungsbeschränkung und -begründung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs (§§ 312, 318, 317 StPO)

Rz. 380 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.58: Berufungsbeschränkung und -begründung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs (§§ 312, 318, 317 StPO) An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache/dem Berufungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ wird die mit Schriftsa...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 56 Rechtsanwalt R wurde in einem sehr umfangreichen und komplizierten Fall beigeordnet, der ihn zu zahlreichen und langen Haftbesuchen veranlasst hat. Die Hauptverhandlung bei der Schwurgerichtskammer dauerte 12 Tage. Es wurde jeweils von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr verhandelt. Es wurden 40 Zeugen – teilweise über mehrere Stunden hinweg – gehört, fünf Sachverständige (ein psy...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Gebühren des Rechtsanwalts im Bußgeldverfahren

Rz. 473 Ähnlich wie im Strafverfahren richten sich die anwaltlichen Gebühren im Bußgeldverfahren nach dem RVG-Vergütungsverzeichnis.[231] Die Gebührentatbestände für die Vertretung in Bußgeldangelegenheiten sind in Teil 5 RVG-VV geregelt. Anders als strafrechtliche Gebühren unterscheiden diese nicht nach dem mit der Sache befassten Gericht, sondern sie orientieren sich nach ...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Vertretung des abwesenden Angeklagten (§§ 233, 234, 329 Abs. 1, 350 Abs. 2 S. 1, 387 Abs. 1, 411 Abs. 2 S. 1 StPO)

Rz. 16 Grundsätzlich gebieten der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, die Möglichkeit des Angeklagten, sich ohne Beschränkungen verteidigen zu können, sowie die Wahrheitserforschungspflicht des Gerichts die ununterbrochene Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung. § 230 Abs. 1 StPO schreibt daher die grundsätzliche Anwesenheit des Angeklagten vor und lässt nur wenig...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens wegen Rücknahme des Strafantrags

Rz. 260 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.37: Antrag auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens wegen Rücknahme des Strafantrags An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ wird beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Begründung:...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 341 Die Vorschrift des § 245 Abs. 1 und 2 StPO stellt eine Ergänzung des § 244 StPO dar und verlangt die Sonderbehandlung von solchen Beweismitteln, auf die das Gericht ohne Weiteres zugreifen kann, sog. präsente Beweismittel.[169] Dazu zählen ordnungsgemäß geladene und erschienene, d.h. erkennbar anwesende und vernehmungsfähige Zeugen und Sachverständige sowie die dem G...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Antrag auf Pauschvergütung gem. § 51 RVG

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.11: Antrag auf Pauschvergütung gem. § 51 RVG An das Oberlandesgericht _________________________ über das Landgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich den Antrag, mir eine Pauschvergütung in Höhe von...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 Anders als ein Pflichtverteidiger, bei dem sich die Beiordnung durch das Gericht auf die Person des Pflichtverteidigers beschränkt und eine Unterbevollmächtigung deshalb unzulässig ist,[10] kann der Wahlverteidiger jederzeit einem anderen Rechtsanwalt eine Untervollmacht für die Verteidigung des Mandanten erteilen, sofern der Mandant hierzu seine Zustimmung erteilt ha...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Überprüfung der Besetzung und Rüge fehlerhafter Besetzung

Rz. 265 Die Überprüfung der Besetzung des Gerichts durch den Verteidiger ist zumindest aus zwei Gründen unentbehrlich: Zum einen garantiert sie das Recht des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG und zum anderen sichert sie ihm die Möglichkeit der Revision mit dem absoluten Revisionsgrund der Besetzungsrüge, § 338 Nr. 1 StPO. Die Besetzungsrüg...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 424 Die Adhäsionsentscheidung kann vom Angeklagten auch ohne den strafrechtlichen Teil des Urteils gem. § 406a Abs. 2 StPO mit dem sonst zulässigen Rechtsmittel (Berufung oder Revision) angefochten werden. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen zur Berufung und Revision. Eine Berufungsbegründung ist zwar nicht zwingend erforderlich, hier aber zu empfehlen, weil andern...mehr

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§ 41 Strafrecht / F. Rechtsmittel

Rz. 350 Die Strafprozessordnung kennt die Rechtsmittel der einfachen, sofortigen und weiteren Beschwerde (§§ 304 ff. StPO), der Berufung (§§ 312 ff. StPO) sowie der Revision (§§ 333 ff. StPO). Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht die der Revision entsprechende Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG vor. Wesentliches Merkmal aller Rechtsmittel ist der sog. Devolutiveffekt, eine noch ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 223 Gesetzliche Regelungen zu den Haftbedingungen fanden sich früher allein in § 119 StPO , der nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG eine verfassungsrechtlich ausreichende gesetzliche Grundlage für Einschränkungen grundrechtlicher Freiheiten des Untersuchungsgefangenen bildete.[96] § 119 StPO regelt nunmehr die haftgrundbezogenen Beschränkungen während der Untersuchun...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 227 Besuche des Untersuchungsgefangenen durch Freunde und Verwandte etc. sind in bestimmten zeitlichen Abständen gestattet.[97] Jeder Besucher benötigt eine Besuchserlaubnis, die bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Haftrichter zu beantragen ist. Bei der Beantragung ist eine Kopie des Lichtbildausweises oder Vergleichbares beizufügen. Jeder Untersuchungsgefangene darf in ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 190 Mit der Annahme des Mandats durch den Verteidiger entsteht der besondere Schutz des Mandatsverhältnisses, sodass das Annahmeschreiben schon mit dem Vermerk "Verteidigerpost" bezeichnet werden kann, obwohl die Annahme als solche noch nicht zugegangen und damit das Mandatsverhältnis noch nicht begründet ist. Rz. 191 Das Öffnen von Verteidigerpost ist unzulässig, auch we...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Terminierung der Hauptverhandlung

Rz. 262 Bereits die Terminierung der Hauptverhandlung kann Auswirkungen auf den inhaltlichen Ausgang des Verfahrens haben, nämlich dann, wenn aus Sicht des Verteidigers zu kurzfristig terminiert wird und damit zu wenig Vorbereitungszeit verbleibt oder die Hauptverhandlung auf bereits anderweitig verplante Tage gelegt wird. Der Strafverteidiger sollte daher das Gericht bitten...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Hilfsbeweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen

Rz. 346 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.51: Hilfsbeweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich namens meines Mandanten folgenden Hilfsbeweisantrag: Für den Fall, dass das Gericht trotz der A...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Richterliche Durchsuchungs- bzw. Beschlagnahmeanordnungen

Rz. 134 Bei einer noch andauernden Durchsuchung ist zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen die Beschwerde nach §§ 304 ff. StPO zulässig. Diese Fallkonstellation kommt vor allem dann in Betracht, wenn umfangreiche Geschäftsunterlagen oder Datenträger zur weiteren Durchsicht mitgenommen werden. Rz. 135 Soll gegen die Art und Weise der Durchführung einer noch ...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anforderungen an die richterliche Vernehmungsniederschrift

Rz. 312 Nicht jedes richterliche Vernehmungsprotokoll darf in das Verfahren eingebracht werden. Richterliche Protokolle i.S.d. § 251 Abs. 2 Nr. 1 – 3 StPO dürfen daher nur dann in der Hauptverhandlung verlesen werden, wenn sie ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Aus welchem Verfahrensabschnitt sie stammen, also ob aus dem Ermittlungsverfahren oder aus dem Zwischenverfahren...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Formelle Rügen

Rz. 398 Gemäß § 344 Abs. 2 S. 2 StPO muss die Verfahrensrüge im Gegensatz zur Sachrüge begründet werden. Die Begründung hat innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO zu erfolgen. Dabei ist die erschöpfende Angabe aller tatsächlichen Umstände erforderlich, aus denen sich der behauptete Verfahrensmangel ergibt. Das Revisionsgericht kann nicht von sich aus d...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Feststellungsantrag gem. § 52 RVG

Rz. 63 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.12: Feststellungsantrag gem. § 52 RVG An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ beantrage ich gem. § 52 Abs. 2 RVG festzustellen, dass der Angeklagte ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Fami...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Gerade in schwierigen Rechtsfragen kann es vorkommen, dass sich Verteidigung und Mandantschaft der Hilfe bestimmter Berufsgruppen bedienen wollen, da diese in speziellen Fragen über eine erhöhte Sachkenntnis verfügen. Nur beispielhaft sei hier auf das Steuerrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht oder Bereiche des gewerblichen Rechtsschutzes hingewiesen. Dabei kann es auch ...mehr