Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / c) Aussetzung gem. § 246 Abs. 2 StPO

Rz. 323 Die Aussetzungsmöglichkeit nach § 246 Abs. 2 StPO knüpft an § 222 Abs. 1 StPO an, der die rechtzeitige Namhaftmachung geladener Zeugen und Sachverständiger regelt. § 246 Abs. 2 StPO will sicherstellen, dass die Verteidigung ausreichend Zeit hat, die Glaubhaftigkeit und sachliche Zuverlässigkeit der Aussage von (zu) spät benannten Zeugen und Sachverständigen zu überpr...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Zuständigkeit des Gerichts

Rz. 242 Die Vorschriften zur Zuständigkeit gewährleisten den Anspruch des Angeschuldigten auf den gesetzlichen Richter gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, denn sie geben abstrakt darüber Auskunft, welches Gericht im jeweiligen Fall zu entscheiden hat. Eine Zuständigkeit des Gerichts als solches gibt es nicht. Die jeweilige Zuständigkeit des Gerichts ist unter verschiedenen Gesicht...mehr

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§ 41 Strafrecht / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 403 Bei Vorliegen eines relativen Revisionsgrundes muss das Urteil gem. § 337 Abs. 1 StPO auf einer Verletzung des Gesetzes beruhen, d.h. bei Verfahrensfehlern kommt es darauf an, ob im Einzelfall ein rechtsfehlerfreies Verfahren möglicherweise zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.[201] Dieser ursächliche Zusammenhang zwischen Verfahrensfehler und Urteil muss aber nic...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Antrag auf Pauschvergütung gem. § 51 RVG

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.11: Antrag auf Pauschvergütung gem. § 51 RVG An das Oberlandesgericht _________________________ über das Landgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich den Antrag, mir eine Pauschvergütung in Höhe von...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sach- und Rechtslage (§ 265 Abs. 3 StPO)

Rz. 327 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.46: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sach- und Rechtslage (§ 265 Abs. 3 StPO) An das Landgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ wird beantragt, die Hauptverhandlung gem. § 265 A...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Sofortige Beschwerde gegen Bewährungswiderruf

Rz. 365 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.54: Sofortige Beschwerde gegen Bewährungswiderruf An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen den Widerruf der Bewährung durch das LG vom _________________________ sofortige Beschwerde...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Aufsuchen eines Rechtsanwalts im Ermittlungsverfahren

Rz. 2 Gegen Herrn A wird – wie die Strafanzeige des Geschädigten und die Ladung zur Vernehmung deutlich machen – als Beschuldigten ermittelt. Er befindet sich mithin im 1. Verfahrensabschnitt eines Strafverfahrens, dem Ermittlungsverfahren. Bereits im Ermittlungsverfahren wird der Boden für das ggf. später stattfindende Hauptverfahren bereitet. Fehler, die hier passieren, si...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Wahl des örtlich zuständigen Gerichts durch die Staatsanwaltschaft

Rz. 245 Nicht selten kommt es vor, dass die Wahl des Gerichts, vor dem die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, der Verteidigung nicht ins Konzept passt. Dieses Wahlrecht liegt nicht so sehr in den verschiedenen Anknüpfungspunkten der örtlichen Zuständigkeit nach den §§ 7 ff. StPO begründet, sondern vielmehr in der Stellung der Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverf...mehr

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§ 41 Strafrecht / ee) Hauptverhandlung und Entscheidung auf dem Beschlussweg

Rz. 460 Nach einem zulässigen Einspruch findet in der Regel eine Hauptverhandlung statt, die sich grundsätzlich nach den Vorschriften der StPO richtet. Anders als im Strafprozess hat das Gericht jedoch gem. § 72 OWiG auch die Möglichkeit, im Einvernehmen mit dem Betroffenen sowie der Staatsanwaltschaft durch Beschluss zu entscheiden, wenn der Richter ausnahmsweise eine Haupt...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 328 Im Gegensatz zu Abs. 3 steht bei § 265 Abs. 4 StPO die Entscheidung über die Aussetzung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Sie erfolgt allerdings von Amts wegen, ist also auch ohne entsprechenden Antrag der Verteidigung auszusprechen. Obwohl die Vorschrift als Generalklausel verstanden werden kann, wird sie vergleichsweise weit ausgelegt. Zweck der Vorschrift i...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Ausschließung

Rz. 285 Die Ausschließungsgründe sind in § 22 Nr. 1–5 StPO abschließend genannt. Liegt ein solcher Ausschlussgrund tatsächlich vor und wirkt der Richter dennoch im Verfahren mit, liegt ein absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 2 StPO vor. Besondere Bedeutung erlangen die Ausschlussgründe des § 22 StPO meist bei den Schöffen, da sie vor der Eröffnung der Hauptverhandlung re...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 46 Nach Zustellung der Anklageschrift hat der Angeschuldigte im Zwischenverfahren gem. § 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt und er noch keinen Verteidiger beauftragt hat. Über das Antragsrecht ist der Angeschuldigte zu belehren. Allerdings kann sich die Notwendi...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Hilfsbeweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen

Rz. 346 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.51: Hilfsbeweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich namens meines Mandanten folgenden Hilfsbeweisantrag: Für den Fall, dass das Gericht trotz der A...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rüge der mangelhaften Anklageschrift

Rz. 249 Die Anklageschrift ist für die Verteidigung von besonderer Bedeutung, nicht immer durch das, was sie dem Angeschuldigten vorwirft, sondern oftmals durch das, was sie verschweigt. Sie teilt dem Verteidiger mit, wie die Staatsanwaltschaft den Fall tatsächlich und rechtlich beurteilt, und offenbart damit teilweise deren Anklagestrategie. Insofern kommt ihr eine ausgespr...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO

Rz. 210 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.28: Weitere Beschwerde gem. § 310 StPO An das Landgericht _________________________ Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen den Beschluss des Landgerichts _________________________ vom _________________________ weite...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Muster: Antrag im Nebenklageverfahren

Rz. 414 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.64: Antrag im Nebenklageverfahren An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ erklärt der durch die Tat nebenklageberechtigte Verletzte _________________________, dass er sich dem Strafverfahre...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Legalitäts- und Opportunitätsprinzip

Rz. 90 Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft dem Legalitätsprinzip unterworfen. Das Legalitätsprinzip wird jedoch durch zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren durchbrochen. Faktisch tritt also in diesen Fällen das Opportunitätsprinzip in den Vordergrund. Zu unterscheiden ist zwischen den Einstellungsmöglichkeiten der Staatsanwa...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

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§ 41 Strafrecht / a) Muster: Vollmacht

Rz. 12 Eine schriftliche Vollmacht ist zum Nachweis des Verteidigungsverhältnisses grundsätzlich nicht erforderlich. Ebenso wenig bedarf sie einer bestimmten Form. Die Verteidigerbestellung ist auch wirksam, wenn keine schriftliche Vollmachtsurkunde vorliegt, sondern die Bevollmächtigung nur mündlich oder durch schlüssiges Handeln erfolgt ist.[5] In der Regel reicht daher be...mehr

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§ 41 Strafrecht / (1) Typischer Sachverhalt

Rz. 399 Dem Strafverfahren gegen Herrn A wird in der Öffentlichkeit eine hohe Beachtung geschenkt. Der Fortsetzungstermin findet an einem Freitagnachmittag statt. Dort haben sich jedoch lediglich noch zwei Zuhörer im Gerichtssaal eingefunden. Nach Sitzungsende und Urteilsverkündung stellt der Verteidiger des Herrn A fest, dass am Haupteingang des Landgerichtes ein Schild mit...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 64 Nicht selten kommt es vor, dass sich Hauptverhandlungen über einen längeren Zeitraum erstrecken (Umfangsverfahren). Da der zum Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt laufende Kosten abzudecken hat, kann er in der Regel nicht erst das Ende eines langen Verfahrens abwarten, bis die ihm zustehende Vergütung zur Festsetzung und Auszahlung kommt. Aus diesem Grund steht ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Beteiligungsrechte

Rz. 412 Die Rechte des Nebenklägers sind in § 397 StPO beschrieben; er besitzt insbesondere das Recht zur Ablehnung eines Richters bzw. Sachverständigen, das Fragerecht, das Beanstandungsrecht nach §§ 238 Abs. 2, 242 StPO, das Beweisantragsrecht sowie das Recht, Erklärungen abzugeben. Diese relativ starken Rechte sollte der anwaltliche Vertreter der Nebenklage auch ausüben, s...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO)

Rz. 96 Voraussetzung für eine Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO ist zunächst, dass das Verfahren nur ein Vergehen nach § 12 Abs. 2 S. 2 StGB zum Gegenstand hat. Verbrechen können nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Für Verbrechen kommen allenfalls die §§ 153c, 153d, 153e, 154, 154b, 154c StPO in Betracht. Ist ein Privatklagedelikt betroffen, kann ebenfalls nicht...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.38: Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ wird beantragt, den Sachverständigen _________________________ wegen d...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Stellungnahme mit Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zum Haftfortdauerverfahren (§§ 121, 122 StPO)

Rz. 216 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.29: Stellungnahme mit Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls zum Haftfortdauerverfahren (§§ 121, 122 StPO) An das OLG / den BGH _________________________ Az. _________________________ Im Strafverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ gebe ich zur Frage der Haftfortdauer über sechs ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 233 Der Vollzug der Untersuchungshaft basiert auf dem Grundsatz der Einzelhaft, vgl. etwa § 8 JVollzGB II BW. Der sog. Trennungsgrundsatz kann durch Antrag bzw. mit Zustimmung des Inhaftierten aufgehoben werden, wobei sich eine Einschränkung aus dem nach Haftzwecken differenzierten Vollzug ergeben kann. Demnach ist eine Trennung anzuordnen, um einen Kontakt zwischen Gefa...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen mangelhafter Anklageschrift

Rz. 253 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.36: Antrag auf Nichteröffnung der Hauptverhandlung wegen mangelhafter Anklageschrift An das Amtsgericht _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ wird beantragt, die Eröffnung der Hauptverhandlung abzulehnen. Begründu...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Zustellungen an den Verteidiger (§ 145a Abs. 1, 3 StPO)

Rz. 14 Eine Ausnahme von der konkludenten Vollmacht schreibt § 145a Abs. 1 StPO vor, wonach der Verteidiger nur dann, wenn sich eine schriftliche Vollmachtsurkunde bei den Akten befindet, auch als ermächtigt gilt, jede Art von Zustellungen (z.B. den Strafbefehl oder die Anklageschrift) oder Mitteilungen für den Beschuldigten in Empfang zu nehmen. Hat der Verteidiger eine sch...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Muster: Adhäsionsantrag

Rz. 421 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.65: Adhäsionsantrag An das Amtsgericht/die Staatsanwaltschaft _________________________ Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ stelle ich unter Beifügung einer Vollmacht im Namen des Verletzten, _________________________, wohnhaft ________...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO)

Rz. 106 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 11. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.17: Einstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO) Staatsanwaltschaft _________________________ Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren gegen ________________...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Ablehnung von Beweisanträgen gem. § 244 Abs. 5 StPO

Rz. 340 Die Vorschrift des § 244 Abs. 5 StPO bezieht sich vornehmlich sowohl auf den Augenscheinsbeweis als auch auf den Zeugenbeweis in Form der Vernehmung ausländischer Zeugen.[168] Auch hier gelten selbstverständlich zusätzlich die Ablehnungsgründe nach § 244 Abs. 3 StPO. Die Erhebung eines Augenscheinsbeweises kann abgelehnt werden, wenn der Augenschein nach dem pflichtge...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 295 Nach § 238 Abs. 1 StPO kommt dem Vorsitzenden die Leitung der Verhandlung zu, es sei denn, das Gesetz hat bestimmte, wichtige Entscheidungen dem Gericht als Ganzes übertragen. Hält nun der Verteidiger eine getroffene Maßnahme für unzulässig, kann er eine Entscheidung des Gerichts verlangen, § 238 Abs. 2 StPO. Dies bedeutet in der Praxis, dass sich das Gericht zur Ber...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Verteidigungsanzeige

Rz. 187 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.23: Verteidigungsanzeige An die Staatsanwaltschaft/das Amtsgericht/Landgericht Az. _________________________ In dem Ermittlungsverfahren/Strafverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ zeige ich unter Vorlage einer auf mich lautenden Vollmacht an, dass mich der Beschuldigte/Angesc...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Berufungsbeschränkung und -begründung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs (§§ 312, 318, 317 StPO)

Rz. 380 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.58: Berufungsbeschränkung und -begründung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs (§§ 312, 318, 317 StPO) An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache/dem Berufungsverfahren gegen _________________________ wegen _________________________ wird die mit Schriftsa...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 238 Der Untersuchungsgefangene darf nur bestimmte Gegenstände in seinem Gewahrsam haben. Zugelassen sind nur solche Gegenstände, die sich zum persönlichen Gebrauch oder zur Ausstattung des Haftraums eignen. Alle anderen Gegenstände, die er bei der Festnahme bei sich trägt, werden zur sog. Habe genommen. Dazu gehören jegliche Dokumente, Schlüssel und besonders wertvolle G...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Gebühren des Rechtsanwalts im Bußgeldverfahren

Rz. 473 Ähnlich wie im Strafverfahren richten sich die anwaltlichen Gebühren im Bußgeldverfahren nach dem RVG-Vergütungsverzeichnis.[231] Die Gebührentatbestände für die Vertretung in Bußgeldangelegenheiten sind in Teil 5 RVG-VV geregelt. Anders als strafrechtliche Gebühren unterscheiden diese nicht nach dem mit der Sache befassten Gericht, sondern sie orientieren sich nach ...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Vertretung des abwesenden Angeklagten (§§ 233, 234, 329 Abs. 1, 350 Abs. 2 S. 1, 387 Abs. 1, 411 Abs. 2 S. 1 StPO)

Rz. 16 Grundsätzlich gebieten der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, die Möglichkeit des Angeklagten, sich ohne Beschränkungen verteidigen zu können, sowie die Wahrheitserforschungspflicht des Gerichts die ununterbrochene Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung. § 230 Abs. 1 StPO schreibt daher die grundsätzliche Anwesenheit des Angeklagten vor und lässt nur wenig...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 204 Herrn A wird vorgeworfen, einen versuchten Totschlag begangen zu haben. Seit mehr als drei Monaten hat Herr A nichts mehr über neue Ermittlungsergebnisse gehört, obwohl er in der mündlichen Haftprüfung einen Zeugen benannt hatte, der bezeugen könne, dass er in Notwehr und damit gerechtfertigt gehandelt habe. Der Haftrichter hatte Haftfortdauer angeordnet, weil er die...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Missachtung der Anzeige der Verteidigung

Rz. 71 Nicht selten werden die Anzeige der Verteidigungsbevollmächtigung und die Mitteilung, dass der Mandant bei der Polizei keine Angaben machen wird, von der Polizei missachtet. Insbesondere Mandanten, die sich in U-Haft befinden, werden von der Polizei aufgesucht und vernommen, ohne dass der Verteidiger hiervon vorab Kenntnis erhält. Dieser wird teilweise bewusst übergan...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 341 Die Vorschrift des § 245 Abs. 1 und 2 StPO stellt eine Ergänzung des § 244 StPO dar und verlangt die Sonderbehandlung von solchen Beweismitteln, auf die das Gericht ohne Weiteres zugreifen kann, sog. präsente Beweismittel.[169] Dazu zählen ordnungsgemäß geladene und erschienene, d.h. erkennbar anwesende und vernehmungsfähige Zeugen und Sachverständige sowie die dem G...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Berechnung der gesetzlichen Vergütung

Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.7: Berechnung der gesetzlichen Vergütung Nachdem Sie mich beauftragt hatten, die Berufung beim Landgericht _________________________ gegen das Urteil des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ zurückzunehmen, habe ich unverzüglich einen entsprechenden Schriftsatz beim Landgericht...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 Anders als ein Pflichtverteidiger, bei dem sich die Beiordnung durch das Gericht auf die Person des Pflichtverteidigers beschränkt und eine Unterbevollmächtigung deshalb unzulässig ist,[10] kann der Wahlverteidiger jederzeit einem anderen Rechtsanwalt eine Untervollmacht für die Verteidigung des Mandanten erteilen, sofern der Mandant hierzu seine Zustimmung erteilt ha...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Überprüfung der Besetzung und Rüge fehlerhafter Besetzung

Rz. 265 Die Überprüfung der Besetzung des Gerichts durch den Verteidiger ist zumindest aus zwei Gründen unentbehrlich: Zum einen garantiert sie das Recht des Angeklagten auf den gesetzlichen Richter gem. Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG und zum anderen sichert sie ihm die Möglichkeit der Revision mit dem absoluten Revisionsgrund der Besetzungsrüge, § 338 Nr. 1 StPO. Die Besetzungsrüg...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Asservate

Rz. 79 Nach § 147 Abs. 4 StPO a.F. durften Beweisstücke dem Verteidiger nicht mitgegeben werden. Die Neufassung enthält diese Beschränkung nicht mehr. Allerdings dürfen amtlich verwahrte Beweisstücke ohnehin nicht aus deren Gewahrsam entlassen werden. Diese sind nur zu besichtigen.[35] Im Interesse des Geheimnisschutzes werden Disziplinar- und Steuerakten dem Verteidiger nic...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 424 Die Adhäsionsentscheidung kann vom Angeklagten auch ohne den strafrechtlichen Teil des Urteils gem. § 406a Abs. 2 StPO mit dem sonst zulässigen Rechtsmittel (Berufung oder Revision) angefochten werden. Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen zur Berufung und Revision. Eine Berufungsbegründung ist zwar nicht zwingend erforderlich, hier aber zu empfehlen, weil andern...mehr

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§ 41 Strafrecht / F. Rechtsmittel

Rz. 350 Die Strafprozessordnung kennt die Rechtsmittel der einfachen, sofortigen und weiteren Beschwerde (§§ 304 ff. StPO), der Berufung (§§ 312 ff. StPO) sowie der Revision (§§ 333 ff. StPO). Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht die der Revision entsprechende Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG vor. Wesentliches Merkmal aller Rechtsmittel ist der sog. Devolutiveffekt, eine noch ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 223 Gesetzliche Regelungen zu den Haftbedingungen fanden sich früher allein in § 119 StPO , der nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG eine verfassungsrechtlich ausreichende gesetzliche Grundlage für Einschränkungen grundrechtlicher Freiheiten des Untersuchungsgefangenen bildete.[96] § 119 StPO regelt nunmehr die haftgrundbezogenen Beschränkungen während der Untersuchun...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 227 Besuche des Untersuchungsgefangenen durch Freunde und Verwandte etc. sind in bestimmten zeitlichen Abständen gestattet.[97] Jeder Besucher benötigt eine Besuchserlaubnis, die bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Haftrichter zu beantragen ist. Bei der Beantragung ist eine Kopie des Lichtbildausweises oder Vergleichbares beizufügen. Jeder Untersuchungsgefangene darf in ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 190 Mit der Annahme des Mandats durch den Verteidiger entsteht der besondere Schutz des Mandatsverhältnisses, sodass das Annahmeschreiben schon mit dem Vermerk "Verteidigerpost" bezeichnet werden kann, obwohl die Annahme als solche noch nicht zugegangen und damit das Mandatsverhältnis noch nicht begründet ist. Rz. 191 Das Öffnen von Verteidigerpost ist unzulässig, auch we...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Akteneinsicht

Rz. 457 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.71: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Akteneinsicht Stadt _________________________ Ordnungsamt- Bußgeldstelle - Az: _________________________ lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom _________________________ – Aktenzeichen _________________________ –, mir zugestellt am _________________________, Einspruch e...mehr