Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Teil F Problemfelder und He... / 2.3.3 Entsendevertrag nach Deutschland, unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, Lebensmittelpunkt in Deutschland

Praxis-Beispiel Beispiel Der Arbeitnehmer wird von seinem britischen Arbeitgeber, mit dem er einen lokalen britischen Arbeitsvertrag hat, für drei Jahre zur deutschen Tochterfirma entsendet. Er erhält zusätzlich einen Entsendevertrag. Die deutsche Tochter trägt seine Gehaltskosten zu 100 %. Die Auszahlung findet jedoch in Pfund im VK statt. Seine Familie begleitet den Arbeitn...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.3.4 Entsendevertrag ins Vereinigte Königreich, unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, Lebensmittelpunkt in Deutschland

Praxis-Beispiel Beispiel Der Arbeitnehmer wird von seinem deutschen Arbeitgeber, mit dem er einen lokalen deutschen Arbeitsvertrag hat, für zwei Jahre zur britischen Betriebsstätte entsendet. Er erhält zusätzlich einen Entsendevertrag. Die Gehaltskosten werden an die britische Betriebsstätte weiterbelastet. Seine Familie bleibt in Deutschland. Der Arbeitnehmer wird vier Tage ...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.3.1 Lokaler Vertrag und unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, Lebensmittelpunkt in Großbritannien

Praxis-Beispiel Beispiel Der Mitarbeiter wechselt von einem lokalen britischen Vertrag auf einen lokalen deutschen Vertrag mit der deutschen Gesellschaft. Seine Familie bleibt im VK wohnen. Der Mitarbeiter wird vier Tage pro Woche aus Deutschland heraus arbeiten und hat mit seinem Arbeitgeber vereinbart, dass er freitags aus dem Homeoffice im VK arbeiten kann. Der Mitarbeiter...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.2 Wegzugsfälle im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa EStG)

Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa EStG unterliegt ein Veräußerungsgewinn aus im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft, an der der (nicht unbeschränkt) Steuerpflichtige in den letzten fünf Jahren zu irgendeinem Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war, der beschränkten Steuerpflicht. Soweit die...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.3.2 Lokaler Vertrag und beschränkte Steuerpflicht in Deutschland, Lebensmittelpunkt im Vereinigten Königreich

Praxis-Beispiel Beispiel Der Mitarbeiter wechselt von einem lokalen britischen Vertrag auf einen lokalen deutschen Vertrag mit der deutschen Gesellschaft. Seine Familie bleibt im VK wohnen. Der Mitarbeiter hat eine europäische Rolle inne, die viel Reisetätigkeit erfordert. Allerdings wird er auch ein bis zwei Tage pro Woche aus dem deutschen Büro heraus arbeiten. Sofern eine ...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 4 Außensteuerrecht – relevante Vorschriften bei Auslandseinsätzen

Von einer Mitarbeiterentsendung können auch Personen betroffen sein, die selbst oder deren Familienangehörige einen "wesentlichen" Anteil an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG halten. Endet bei einem solchen Steuerpflichtigen, der in Deutschland mindestens zehn Jahre der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen hat, die unbeschränkte Steuerpflicht durc...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.1.1 Die Ansässigkeit nach dem Doppelbesteuerungsabkommen

Das DBA-UK ist grundsätzlich auf alle Personen anzuwenden, die in Deutschland oder im VK oder in beiden Staaten nach eben diesem DBA-UK ansässig sind. Hierunter fallen also nicht nur Personen, die aufgrund des Brexits ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlagerten, sondern auch die Arbeitnehmer, die z. B. trotz einer Stellenverlagerung von Großbritannien n...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2.2 Zinsen

Zinszahlungen einer deutschen Gesellschaft an eine im VK ansässige Gesellschaft unterliegen grundsätzlich nicht der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG und deshalb auch nicht der deutschen Kapitalertragsteuer. Soweit ein Darlehen hingegen etwa durch deutschen Grundbesitz gesichert ist, erfolgt regelmäßig eine steuerliche Erfassung in Deutschland im Rahmen d...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.5.2 Nachversteuerung bei Brexit während noch laufender Haltefristen?

Ein Steueraufschub für grundsätzlich begünstigungsfähige Restrukturierungen setzt in aller Regel voraus, dass die gesetzliche Begünstigung nicht genutzt wird, um die Sofortversteuerung eines Veräußerungs- oder veräußerungsgleichen Vorgangs zu umgehen und das inländische Besteuerungsrecht an den im Inland gebildeten stillen Reserven des betreffenden Wirtschaftsgutes nicht beein...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.1.2 Beobachtungen aus der Beratungspraxis

In der Beratungspraxis sind insbesondere zwei Fallkonstellation zu beobachten, die mit dem Brexit einhergehen und für erhöhten administrativen Aufwand bei den Arbeitgebern sorgen. In beiden Fällen entscheiden sich Arbeitnehmer, deren Stelle oder Funktion nach Deutschland verlagert wird, für die Beibehaltung des Wohnsitzes im VK, weil die Familie auch weiterhin dort leben möc...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.2 Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer

Bei beschränkt Steuerpflichtigen hat der Steuereinbehalt im Lohnsteuerverfahren Abgeltungswirkung, § 50 Abs. 2 EStG. Eine Antragsveranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung ist nur möglich, wenn der beschränkt Steuerpflichtige Staatsangehöriger eines EU-/EWR-Mitgliedstaats ist und auch in einem dieser Staaten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 50 Abs. 2 S...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.3.2 Wegzug einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft

Auswirkungen bei der Körperschaft Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG führt die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft dann zu einer fiktiven Liquidationsbesteuerung gem. § 11 KStG, wenn die Körperschaft dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ausscheidet. Dabei sind nach Satz 2 der Vo...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.1 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf die Summe der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 2 EStG

Bei der Ermittlung der laufenden Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an sich ergeben sich aus einem Brexit keine wesentlichen Änderungen. Allerdings sind durch die Behandlung des VK als Drittstaat die folgenden privaten Bereiche eines entsandten Mitarbeiters betroffen. § 3 Nr. 55c Buchst. c EStG ermöglicht im Falle des Todes des Stpfl. die steuerfreie Übertragung eines ...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 2.2.1 Besteuerungsgrundsätze nach dem Einkommensteuerrecht

Unbeschränkt Steuerpflichtige, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen grundsätzlich mit ihrem gesamten Welteinkommen der inländischen Besteuerung (§ 1 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 EStG), sofern nicht ein DBA das Besteuerungsrecht dem anderen Staat zuweist. Sind jedoch weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicher Aufenthalt vorhanden, ist ...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 1 Einführung

Das zwischen der EU und dem VK abgeschlossene Handels- und Kooperationsabkommen ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Neben Regeln zum Warenverkehr beinhaltet der Vertrag Wettbewerbsregelungen und Regelungen über die soziale Sicherheit. Leider enthält das Abkommen jedoch insbesondere keine Regeln für grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer. Bis zum 31.12.2020 galt ein Überga...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.3.3 Wegzug einer natürlichen Person, § 6 AStG

Bei Wegzug einer natürlichen, im Inland zuvor mindestens zehn Jahre lang unbeschränkt steuerpflichtigen Person, die Anteile i. S. v. § 17 EStG (wesentliche Beteiligung im Privatvermögen) hält, aus dem Inland postuliert § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG grundsätzlich einen Ersatzveräußerungstatbestand mit der Folge der Realisierung der stillen Reserven in den Anteilen. § 6 Abs. 4 Satz 1...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 3.4.2 Besondere Vorschriften

Zusätzlich gelten trotz der umfassenden Änderung durch das sogenannte Mehrwertsteuerpaket der EU zum 01.01.2010 noch eine Reihe besondere Vorschriften für den umsatzsteuerlichen Leistungsort einzelner Dienstleistungen. Diese sind in Deutschland in den §§ 3a bis 3f UStG geregelt und basieren mit Ausnahme des § 3f UStG (vgl. dazu Weimann, in Weimann/Lang, Umsatzsteuer national...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.2.1.1 Persönliche Voraussetzungen des Organträgers

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Alt. 2 KStG kommen als Organträger alle nicht steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen und damit u. a. auch Körperschaften ausländischen Rechts in Betracht. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Staat sie ihren Sitz und/oder ihre Geschäftsleitung haben (Brink in Schnitger/Fehrenbacher, § 14 KStG Rz. 82, ...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 3.1.2.1 Einkommensteuerliche Auswirkungen auf die festzusetzende Steuer i. S. d. § 2 Abs. 6 EStG

Auch im Bereich der festzusetzenden Steuer ergeben sich substanzielle Auswirkungen. Insbesondere kommt es zum Ausschluss der Steuerermäßigung für Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, wenn sich der Haushalt im VK befindet, denn nach § 35a Abs. 4 EStG kann die Steuerermäßigung nur dann in Anspruch g...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.5.1 Anzeige einer Erwerbstätigkeit nach § 138 AO

Nach § 138 AO haben inländische Steuerpflichtige die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im In- und Ausland unter den dort genannten Voraussetzungen und innerhalb der dort vorgesehenen Fristen bei dem für ihre Besteuerung im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Für Beteiligungen an Drittstaaten gehen die Anzeigepflichten über diejenigen hinau...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.3 Flucht aus dem Vereinigten Königreich in die EU (oder den EWR)

Britische Tochtergesellschaft ohne im Inland steuerverstricktes Betriebsvermögen Zur Vermeidung einer steuerlichen Statusverschlechterung im Hinblick auf die Beteiligung einer deutschen Muttergesellschaft an einer britischen Tochtergesellschaft durch den Brexit kann auch erwogen werden, die britische Tochtergesellschaft, soweit nach den anwendbaren Gesellschaftsrechtsordnunge...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.5.1 Das Schicksal der in Deutschland geleiteten "Limiteds"

Unter dem Eindruck der gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung des EuGH (Überseering, EuGH vom 05.11.2002, C-208/00, IStR 2002, 809, u. a., s. Teil B Gesellschaftsrecht) nutzten zahlreiche Unternehmen die schnelle und mit nur nominellem Grundkapital im Company House in Bristol eintragungsfähige Möglichkeit der Gründung einer private limited company ("Limited") nach englische...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.2 Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG

Rz. 71 Voraussetzung für die gewinnneutrale Spaltung zu Buchwerten ist, dass die Anforderungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erfüllt sind. Daneben gelten die besonderen, weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 2 (Teilbetriebsvoraussetzung) und des § 15 Abs. 2 UmwStG. Die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 UmwStG erlauben die Steuerneutralität der Spaltung, "soweit" sie erfüllt sin...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4 Einschränkung der Wahlrechte nach § 15 Abs. 2 UmwStG

Rz. 37 § 16 S. 1 UmwStG verweist auf den gesamten § 15 UmwStG und damit auch auf § 15 Abs. 2 UmwStG. Danach entfällt das Wahlrecht der übertragenden Kapitalgesellschaft, in ihrer steuerlichen Schlussbilanz die zu übertragenden Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen, wenn der Teilbetrieb vor der Spaltung erworben oder aufgestockt wurde oder wenn ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.1 Systematischer Zusammenhang

Rz. 162 Weitere Einschränkungen für die steuerneutrale Spaltung enthält § 15 Abs. 2 S. 2 bis 4 UmwStG. Eine Spaltung ist dann nicht steuerneutral möglich, wenn durch sie eine Veräußerung an außenstehende Personen vollzogen oder vorbereitet wird. Diese Ausschlussregelung dient der Verhinderung von Missbräuchen. Der Gesetzgeber befürchtete, dass die (deutsche) Steuerpflicht au...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.3.1 Begriff der "Veräußerung" i. S. d. Abs. 2 S. 2–4

Rz. 167 Den Tatbeständen der S. 2–4 ist gemeinsam, dass eine "Veräußerung" vorliegen muss. Durch die Spaltung muss entweder die Veräußerung vollzogen werden (Rz. 186ff.), oder die Spaltung muss die Voraussetzungen für eine Veräußerung schaffen (Rz. 196ff.). Da der Tatbestand der "Schaffung der Voraussetzungen" zu unbestimmt ist, wird er durch Abs. 2 S. 4 konkretisiert (Rz. 2...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.5.2 Vermutung nach Abs. 2 S. 4

Rz. 203 Da der Tatbestand des Abs. 2 S. 3 für sich allein unbestimmt und daher unanwendbar ist, konkretisiert S. 4 das Tatbestandsmerkmal "Schaffung der Voraussetzungen einer Veräußerung". Nach Abs. 2 S. 4 wird das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals unwiderlegbar vermutet, wenn innerhalb von 5 Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag[1] mehr als 20 % der Anteile v...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht: Weitere Urteile zur Haftung, zum Schadensersatz, zur Verjährung und zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. LG Aachen, Urteil v. 14.4.2021, 11 O 241/17: Anfechtungs- und Haftungsansprüche gegen einen Sanierungsberater in der Krise. LG Kassel, Urteil v. 14.10.2020, 8 O 2244/17: Die Zurechnung eines Schadensbeitrags des zweiten Steuerbe...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.7 Kontrollmechanismen des Fiskus – Beratung bei der Selbstanzeige

Zur Vermeidung eines Schadens beim Mandanten muss der Steuerberater diesen auch über neue einschneidende Maßnahmen des Fiskus, die jeden betreffen können, informieren, damit der Mandant für sich die richtigen Schritte einleiten kann. Beispiele: § 88c AO: Informationsaustausch über kapitalmarktbezogene Gestaltungen[1] § 89a AO: Vorabverständigungsverfahren[2] §§ 138d ff. bis 138k...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[1] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Keine Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters besteht im Widerspruchsverfahren zur Beantragung...mehr

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Umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen (zu § 25 UStG)

Kommentar Führt ein Unternehmer Reiseleistungen aus, gelten unionseinheitlich besondere Regelungen für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung. Nachdem aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland Änderungen in § 25 UStG vorgenommen werden mussten, hat die Finanzverwaltung jetzt die Verwaltungsanweisungen zu den Reiseleistungen vollständig...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.2.1 Steuerlicher Übertragungsstichtag bei Verschmelzung und Spaltung

Die steuerliche Rückwirkung wird ausführlich in den Rdnrn. 02.01 – 02.40 UmwSt-Erlass 2011 behandelt. Bei der Verschmelzung sind nach § 2 Abs. 1 UmwStG das Einkommen und das Vermögen der übertragenden Körperschaft sowie des übernehmenden Rechtsträgers so zu ermitteln, als ob das Vermögen der Körperschaft mit Ablauf des Stichtags der Bilanz, die dem Vermögensübergang zu Grund...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.2 5.2 Gesellschafterdarlehen bei der Umwandlung

Zwischen der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft und dem ihr Vermögen übernehmenden Alleingesellschafter können vor der Einbringung Forderungen und Verbindlichkeiten (z.B. aus einer Darlehensgewährung) bestanden haben, die bei der Umwandlung im Wege der Konfusion gegeneinander aufgerechnet werden. Sind die Forderung und die korrespondierende Verbindlichkeit mit unterschiedlic...mehr

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Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer

Der Bundesrat hat am 28.5.2021 dem Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) zugestimmt. Durch das Gesetz wird auch die Auszahlungsfrist für Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer verängert. Das AbzStEntModG zielt darauf ab, das Verfahren zur Entlastung beschränkt Steuerpflichtiger von der Kapitalert...mehr

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Der Brexit und die Nachfolg... / 2. Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Der Umfang der Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht hängt in Deutschland entscheidend vom Inlandsbezug ab. Im Rahmen der beschränkten (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) oder erweitert beschränkten Steuerpflicht (§ 4 AStG), bei der die Qualifikation des Vermögens als In- oder Auslandsvermögen maßgeblich über den Umfang der Steuerpflicht in Deutschland bestimmt, ist die Frage, ob es s...mehr

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Der Brexit und die Nachfolg... / 9. Wegzugsbesteuerung

Bei natürlichen Personen, die mindestens zehn Jahre der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterlagen und diese durch einen Wegzug ins Ausland aufgeben, gilt für Beteiligungen i.S.d. § 17 EStG eine Veräußerungsfiktion (§ 6 Abs. 1 Satz 1 AStG). Darüber hinaus gibt es Ersatztatbestände, die der Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht gleichstehen; dazu gehört insb. die gan...mehr

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Die Behandlung von Erbbaure... / 4. Heimfall

Erbbaurechtsverträge enthalten i.d.R. auch Bestimmung über den Heimfall des Erbbaurechtes. Ein entspr. Heimfallrecht ist in § 2 Nr. 4 ErbBauRG ausdrücklich als Vertragsbestandteil vorgesehen. Mit der Ausübung des Heimfallrechtes, ist der Grundstückseigentümer nach § 32 Abs. 1 ErbBauRG verpflichtet, dem Erbbauberechtigten eine angemessene Vergütung für das Erbbaurecht zu gewä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7.1 Zwischenvermietung von Immobilien

Rz. 157 Zwischenvermietungen sollen den Vorsteuerabzug in Fällen eröffnen, in denen dieser an sich ausgeschlossen ist. Das ist nach § 15 Abs. 2 UStG insbesondere dann der Fall, wenn eine bezogene Leistung für die Ausführung steuerfreier oder diesen gleichgestellter Umsätze verwendet wird. Steuerfrei ist gem. § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG auch die Vermietung und Verpachtung von G...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.5.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 § 42 AO ist auf alle Stpfl. – gleichviel, ob es sich um natürliche oder um juristische Personen handelt – anwendbar. Er gilt nicht nur bei unbeschränkter, sondern auch bei beschränkter Steuerpflicht.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1.3 Grundstücksgeschäfte

Rz. 103 Wird bei dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags zwischen Angehörigen zugleich die (Rück-)Schenkung des Kaufpreises vereinbart, kann eine missbräuchliche Gestaltung vorliegen, die der steuerlichen Anerkennnung des Anschaffungsvorgangs entgegensteht.[1] Verkaufen Eltern ein Grundstück an ihr Kind und versprechen sie gleichzeitig, ihm einen bestimmten Geldbetrag zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.3 Zweck

Rz. 6 § 42 AO soll den Geltungsanspruch des Steuergesetzes gegen Umgehung schützen.[1] Für einen solchen Schutz besteht im Falle der Steuergesetze ein besonderes Bedürfnis, weil es in der Natur der Steuer als einer ohne konkrete Gegenleistung auferlegten Leistungspflicht[2] liegt, dass sich die Stpfl. ihr nach Möglichkeit zu entziehen versuchen.[3] Dies kann insbesondere dad...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 42 AO geht auf § 6 StAnpG zurück, der seinerseits mit geringfügigen Änderungen die seit 1919 geltende Regelung des § 5 RAO übernommen hatte. § 6 StAnpG bestimmte in seinen beiden ersten Absätzen, dass durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Steuerpflicht nicht umgangen oder gemindert werden könne und die Steuern bei Vorlie...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen bzw. Blockheizkraftwerken

Kommentar Die Finanzverwaltung hat eine erfreuliche Vereinfachungsregelung getroffen. Kleinere Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerke können danach von der ertragsteuerlichen Erfassung ausgenommen werden. Die Betreiber einer solchen Anlage erhalten eine antragsgebundene Möglichkeit für einen Verzicht auf die Besteuerung. Wer eine Photovoltaikanlage oder ein Blockheizkra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Persönliche Steuerpflicht

1. Natürliche Personen Rn. 15 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Der EStPfl unterliegen ausschließlich natürliche Personen. Dabei erstreckt sich die EStPfl auf jede natürliche Person einzeln, auch auf Kinder und bei Ehegatten oder Lebenspartnern (Individualprinzip). Durch die EStPfl wird das Einkommen natürlicher Personen unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 1 Steuerpflicht

Schrifttum: Lang, Zum Inlandsbegriff des EStG 1975, StuW 1974, 293 u 304; Streck, StPfl der Diplomaten, FR 1975, 261; Schmidt, Neue "Inlands-" und "Auslands-"Begriffe im Steuerrecht, DB 1977, 2016; Schieber, Steuerfragen bei einer Tätigkeit im Ausland, DStR 1991, 269; Feuerstein/Michel, EStPfl bei NATO-Beschäftigungsverhältnissen, DB 1993, 1211; Schön, Die beschränkte StPfl zwisch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – dazu gehört auch der Anspruch nach dem ErbStG – entstehen nach der allgemeinen Vorschrift des § 38 AO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Tatbestände, an die das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, sind für den Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer in d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. PersGes und Gemeinschaften

Rn. 18 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 PersGes (OHG, KG, GbR, atypisch stille Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft) und Gemeinschaften (Gesamthands- und Bruchteilsgemeinschaften) unterliegen als solche nicht der ESt. Sie können allerdings als Unternehmer (§ 2 UStG) ustpfl (anders für die Bruchteilsgemeinschaft nunmehr BFH v 22.11.2018, V R 65/17, BFHE 263, 90; bestätigt durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonstige Steuerpflichtige

Rn. 23 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Besteuerung von Kartellen und Syndikaten bzw deren Mitgliedern richtet sich nach deren Rechtsform. Je nachdem kann EStPfl oder KStPfl eintreten. Rn. 24 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) unterliegt gemäß § 1 EWIV-AusführungsG (BGBl I 1988, 514) den für die OHG geltenden Rechtsvorschrift...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Umsatzsteuerpflicht

Rz. 412 Der Schiedsrichter erbringt im umsatzsteuerlichen Sinn eine sonstige Leistung, weshalb sämtliche Entgelte für diese Leistung der Umsatzsteuer unterliegen (§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 9, 16 Abs. 1, 20 UStG).[743] Unternehmer i.S.d. UStG ist nicht das Schiedsgericht, sondern jeder Schiedsrichter. Eine Steuerpflicht entfällt bei der Anwendbarkeit der Kleinunternehmerklaus...mehr