Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerpflicht

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Leitfaden 2023 - Anlage Part / 3.1 Eigene Tätigkeit

Zeile 4 In Zeile 4 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO als eigene Tätigkeit unterhalten wird.[1] Erläuterungen und Beispiele zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind auch in der Anleitung zur KSt-Erklärung, Rz. 206, enthalten. Liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, tritt Steuerpflicht ein, wenn...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 5 Angaben zur Steuerbefreiung

Zeile 10 Zeilen 10 und 11 betreffen nur Körperschaften, die ganz oder teilweise nach § 5 KStG von der Körperschaftsteuer befreit sind. Auch diese Körperschaften haben ihre Steuererklärung auf dem Vordruck KSt 1 abzugeben In Zeile 10 ist die Nummer des § 5 Abs. 1 KStG anzugeben, nach der die Steuerbefreiung eingreift.[1] Außerdem haben diese Körperschaften, je nach Lage des Fal...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Part / 3.3 Beteiligung an Kapitalgesellschaften

Zeilen 11–16 Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft besteht, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Partei bzw. ihre Untergliederung tatsächlich einen entscheidenden Einfluss auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ausüben. Dann sind die Gewinnausschüttungen zwar Einnahmen aus eine...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ber / 5.2 Beteiligung an Personengesellschaften

Zeilen 16–16c In den Zeilen 16–16c sind Angaben zu einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu machen, an denen die Körperschaft beteiligt ist. Beteiligungen an gewerblich tätigen Personengesellschaften sind unabhängig von der Höhe der Beteiligung und dem Zweck, zu dem sie gehalten werden, immer wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.[1] Die Gewinnanteile ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.16 Summe der Einkünfte

Zeile 32 In Zeile 32 ist die Summe der Einkünfte nach Verlustausgleich (soweit zulässig) zwischen den einzelnen Einkunftsarten einzutragen. Verschiedene Einkunftsarten, die zu einem Verlustausgleich führen, sind nur bei Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG, bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften und bei Kapitalgesellschaften möglich, bei denen im Vz ein W...mehr

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Leitfaden 2023 – Anlage Gem / 8 Durchführung von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt

Vor Zeilen 39–49b Die Zeilen 39–49b fassen bestimmte Angaben zusammen, die erforderlich sind, um die Steuerbegünstigung von Sportvereinen zu überprüfen. Die Besonderheit der Besteuerung bei Sportvereinen besteht darin, dass sie bei sportlichen Veranstaltungen wählen können, ob diese nach § 67a Abs. 1 AO (sportliche Veranstaltungen als Zweckbetriebe, wenn die Einnahmen die Zwec...mehr

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Leitfaden 2023 – Anlage Gen... / 3 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

Vor Zeilen 3 ff. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind Genossenschaften sowie Vereine von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie Wohnungen herstellen und erwerben und Mitgliedern aufgrund eines Miet- oder Nutzungsvertrags überlassen (Wohnungsgenossenschaften und -vereine). Ebenfalls begünstigt sind die Herstellung, der Betrieb und die Überlassung von damit zusammenhängenden Geme...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.9 Einkünfte, für die der Antrag nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG gestellt wird

Vor Zeilen 17 – 18 Nach § 32 Abs. 2 Nr. 2 KStG kann eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft beantragen, dass bei bestimmten inländischen Einkünften mit Steuerabzug die Abgeltungswirkung nicht eintritt, sondern eine Veranlagung erfolgt. Dieses Antragsrecht besteht nach § 32 Abs. 4 KStG jedoch nur, wenn die Körperschaft nach den Rechtsvorschriften eines EU- oder EWR-Staat...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZwiG / 3 Hinzurechnungsbesteuerung (§ 10 und § 12 AStG) Kürzungsbetrag nach § 11 AStG

Zeilen 8 – 9 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 10 In diese Zeile ist der Beginn und das Ende des Wirtschaftsjahres der Zwischengesellschaft anzugeben. Zeile 11 In dieser Zeile ist der Hinzurechnungsbetrag gem. § 11 AStG einzutragen. Der Betrag ist nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Einzutragen sind die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zw...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 6 Leistungsempfänger

Zeile 13 In Zeile 13 ist anzugeben, wie viele Leistungsempfänger von der Kasse betreut werden. Leistungsempfänger dürfen Zugehörige oder frühere Zugehörige der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder Arbeitnehmer sonstiger Körperschaftsteuersubjekte sowie deren Angehörige sein.[1] Leistungsempfänger können auch die in Zeile 15 ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung und Fortschreibung des steuerlichen Einlagekontos und des sog. Sonderausweises. Ein steuerliches Einlagekonto müssen nach § 27 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7 KStG folgende unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaftsteuersubjekte führen: Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe st...mehr

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Leitfaden 2023 – Anlage Gen... / 3.3 Einnahmen/Ausgaben außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Zeilen 27–29 In diesen Zeilen sind Einnahmen und Ausgaben anzusetzen, die sich nicht aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Zeile 27 Zu den Einnahmen gehört die Rückzahlung von Darlehen, die die Genossenschaft bzw. der Verein erhalten hat, wenn die Darlehen eine Gesamtlaufzeit von mehr als einem Jahr hatten. Sie sind begünstigt, wenn die Darlehen mit begünstigten Gesc...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage Ber / 6 Angaben zur Mittelverwendung

Vor Zeilen 30–38 Die Zeilen dienen der Überprüfung, ob die Mittel des Berufsverbandes zulässigerweise verwendet worden sind. Zulässig ist die Verwendung der Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken (Spenden und Beiträge); steuerlich schädlich ist die Förderung politischer Parteien. Die Zeilen dienen daher auch der Prüfung, ob die besondere Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage GK / 3 Bilanzielles Ergebnis

Zeilen 3–10 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 11 Ausgangswert für die Ermittlung des Einkommens ist grundsätzlich das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) nach der Steuerbilanz.[1] In der Steuerbilanz sind alle Vermögensmehrungen enthalten, auch solche, die nicht steuerbar oder nicht steuerpflichtig sind. Andererseits sind in der Steuerbilanz steuerpflichtige Einkommensteile nicht ent...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 10.2 Ermittlung des tatsächlichen Kassenvermögens zum Ende des Wirtschaftsjahres und ggf. der Überdotierung

Vor Zeilen 57–62 In den Zeilen 57–62 ist das tatsächliche Kassenvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahrs zu bestimmen, das zur Ermittlung der Überdotierung dem zulässigen Kassenvermögen gegenüberzustellen ist. Das tatsächliche Kassenvermögen ergibt sich aus dem gemeinen Wert des Vermögens (nicht dem Handels- oder Steuerbilanzwert), mit Ausnahme des Grundbesitzes, der mit 200 % ...mehr

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Formularmietvertrag – einze... / 34 Umsatzsteuer

Hinweis Wirksame Klausel zur Umsatzsteuer auf Gewerbemiete Die Klausel: "Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter ... neben dem Mietzins Mehrwertsteuer zu zahlen, wenn der Vermieter ... für die Mehrwertsteuerpflicht optiert hat ..." ist bei Mietverträgen über gewerbliche Räume wirksam. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter seinerseits nicht umsatzsteuerpflichtig ist.[1] Ande...mehr

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Umsatzsteuer- und Vorsteuer... / 2.3 Anzahlungen

Bei Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer immer in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Anzahlung zugeflossen ist. Besteuert der Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung), entsteht die Umsatzsteuer nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG grundsätzlich dann, wenn er die Gegenleistung erhält. Bei der – im Regelfall vorliegenden – Besteuerung nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.1 Körperschaften mit zwingenden Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 67 Nach § 8 Abs. 2 KStG beziehen bestimmte steuerpflichtige Körperschaften zwingend Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese Körperschaften können keine anderen Einkunftsarten haben, unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit. Bei ihnen sind daher alle Einkünfte originär als Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzusehen. So gelten bei diesen Stpfl. z. B. Einkünfte aus einer Grundstücksg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.3 Verlustausgleich und -abzug bei Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (Abs. 8)

Rz. 638 § 8 Abs. 8 KStG enthält Regeln für den Verlustausgleich und -abzug bei einer Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art. Die Vorschrift steht in inhaltlichem Zusammenhang mit § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 KStG (Rz. 585ff.), der durch die Nicht-Anwendung der Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung auf Betriebe gewerblicher Art mit Dauerverlusten eine erhebliche Kum...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Der Anwendungsbereich des § 32a KStG ist hinsichtlich der Rechtsform der betroffenen Stpfl. nicht ganz klar. Eindeutig ist, dass der die verdeckte Gewinnausschüttung leistende Stpfl. nach Abs. 1 eine Körperschaft sein muss, die rechtlich in der Lage ist, eine verdeckte Gewinnausschüttung zu erbringen,[1] sowie, dass der die verdeckte Einlage nach Abs. 2 empfangende St...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 6 Ausgaben im Zusammenhang mit steuerabzugspflichtigen Einkünften (Abs. 6)

Rz. 575 Besteht das Einkommen nur aus Einkünften, von denen lediglich ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so ist ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten nach Abs. 6 nicht zulässig. Die Vorschrift stellt durch das Wort "lediglich" klar, dass das Abzugsverbot nur dann zum Zuge kommt, wenn die inl. Einkünfte nur dem Steuerabzug unterliegen, d. h. wenn die inl. KS...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 79 Für die Ermittlung des Gewinns und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten nach § 8 Abs. 1 KStG grundsätzlich die Vorschriften des EStG, insbesondere also § 2 EStG. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch den Gewinn gebildet, der nach § 4 Abs. 1 S. 1, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG durch Vermögensvergleich zu ermitteln ist, der nach den handelsr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.2 Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts; § 8 Abs. 1 S. 2 KStG

Rz. 507 Steuersubjekt ist nicht der in § 4 KStG definierte und näher umrissene Betrieb gewerblicher Art, sondern die juristische Person des öffentlichen Rechts, die Träger des Betriebs ist.[1] Der Betrieb gewerblicher Art wird jedoch steuerlich und damit bei der Einkommensermittlung selbstständig behandelt.[2] Diese, im Unterschied zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Rz. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32a... / 1.2 Problematik und Inhalt der Vorschrift

Rz. 4 Regelungsgrund des § 32a KStG waren verfahrensrechtliche Probleme bei der Korrektur von verdeckten Gewinnausschüttungen. Werden verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen steuerlich auf der Ebene der Kapitalgesellschaft unabhängig von der Ebene des Gesellschafters beurteilt, können sich Probleme aus materiell einander widersprechenden Entscheidungen ergeben,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.5 Nichtanwendung der Bruttomethode (Satz 1 Nr. 2 Satz 3)

Rz. 74 § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 KStG bestimmt, dass die Bruttomethode in bestimmten Fällen nicht anwendbar ist, bei der Organgesellschaft also die Nettomethode greift. Daher wird in diesen Fällen auf der Ebene der Organgesellschaft, nicht auf der des Organträgers, und damit nur nach den Verhältnissen der Organgesellschaft entschieden, ob die jeweiligen steuerlichen Regelunge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 5 Bruttomethode bei Beteiligung an Investmentgesellschaften (Satz 1 Nr. 2a)

Rz. 100b Durch Gesetz v. 11.12.2018 wurde eine neue Nr. 2a in § 15 Satz 1 KStG und damit die Bruttomethode für die teilweise steuerfrei gestellten Investmenterträge der Organgesellschaft eingeführt.[1] Nach § 34 Abs. 6c KStG ist diese Regelung erstmals für den Vz 2018 und damit gleichzeitig mit der Neufassung des InvStG anzuwenden. Rz. 100c Erträge aus Investmentanteilen unte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.4 Bruttomethode bei Schachteldividenden (§ 15 Satz 2-4 KStG)

Rz. 70 § 15 Satz 2 KStG bestimmt, dass Satz 1 Nr. 2 entsprechend für Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft gilt, die nach einem DBA im Inland steuerfrei zu stellen sind (Internationales Schachtelprivileg). Sätze 3, 4 enthalten Anpassungen der Regelung für Investmenterträge, die dem internationalen Schachtelprivileg unterliegen. Rz. 71 Diese R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.5 Stiftungen

Rz. 525 Stiftungen können Einkünfte aller Einkunftsarten, mit Ausnahme aus nichtselbstständiger Tätigkeit, haben (Rz. 103).[1] Wirtschaftliche Stiftungen jedoch, deren Tätigkeit sich auf die Teilnahme am allgemeinen Geschäftsleben bezieht, erzielen regelmäßig Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Für diese Stiftungen gelten die allgemeinen Regeln für die Ermittlung der Einkünfte. Ne...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.8.2.1 Allgemeines

Rz. 122 Ein Verlustabzug nach § 10d EStG kommt in Betracht, wenn sich bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte eines Vz nach Durchführung des horizontalen und vertikalen Verlustausgleichs ein negativer Betrag ergibt.[1] Der Verlustabzug besteht aus Verlustrücktrag und -vortrag. Abzugsfähig sind nur Verluste, soweit sie auch ausgleichsfähig sind; die Verlustausgleic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.13 Optierte Personengesellschaften, § 1a KStG

Rz. 558a Die optierende Personengesellschaft als Besteuerungssubjekt ist Ergebnis der durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. 25.6.2021[1] eingeführten Option zur Körperschaftsbesteuerung für bestimmte Personenhandelsgesellschaften oder Partnerschaftsgesellschaften nach § 1a KStG. § 34 Abs. 1a KStG regelt, dass die Besteuerung der optierenden Gese...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.8.2.3 Ausländische Verluste

Rz. 134 Da im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht das Welteinkommensprinzip gilt[1], sind grundsätzlich auch Verluste zu berücksichtigen, die ihre Quelle im Ausland haben. Allerdings kann die Verlustberücksichtigung insoweit durch ein DBA ausgeschlossen sein. Enthält das DBA für in Deutschland unbeschränkt Stpfl. die Freistellungsmethode, gilt die Freistellung im Grundsa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.1 Systematik der Vorschrift

Rz. 580 § 8 Abs. 7 S. 1 KStG bestimmt, dass allein der Umstand, dass ein Betrieb gewerblicher Art (Nr. 1) oder eine Kapitalgesellschaft, die unmittelbar oder mittelbar von der öffentlichen Hand beherrscht wird (Nr. 2), ein Dauerverlustgeschäft unterhält, die Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht auslöst. S. 2 definiert den Begriff des Dauerverlustgeschäfts. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.5 Körperschaften mit anderen Einkünften als solchen aus Gewerbebetrieb

Rz. 101 Für Körperschaften, die ihren Gewinn nicht nach den handelsrechtlichen GoB ermitteln müssen, gilt das Maßgeblichkeitsprinzip nicht. Diese Körperschaften haben zwar keine Privatsphäre[1], sondern nur eine "körperschaftliche" Sphäre. Bei ihnen ist es aber möglich, in die steuerliche Gewinn- bzw. Überschussermittlung nur solches Vermögen bzw. nur solche Einnahmen und Au...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.6 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbefreiter Körperschaften

Rz. 530 Ist eine Körperschaft von der KSt nach § 5 KStG befreit, gilt die Steuerfreiheit in bestimmten Fällen nicht für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO.[1] Dies ist bei folgenden Steuerbefreiungen der Fall: Berufsverbände[2]; politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen[3]; gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften[4]; Gesamthafenb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 5.3.2.4 Gemischte Mitgliederbeiträge – pauschalierte Aufteilung

Rz. 572 Ein Leistungsaustausch kann auch dann vorliegen, wenn die Leistungen des Vereins durch Pauschbeträge abgegolten werden.[1] Es kann davon ausgegangen werden, dass die Beiträge auch dann regelmäßig pauschalierte Gegenleistungen für die Förderung durch den Verein darstellen, wenn der Verein keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausübt, sofern das Schwergewicht in der...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.2 Dauerverlustgeschäfte bei Betrieben gewerblicher Art (Abs. 7 S. 1 Nr. 1)

Rz. 585 Nach Nr. 1 führt ein Dauerverlustgeschäft nicht zu den Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn es von einem Betrieb gewerblicher Art betrieben wird.[1] Ein Betrieb gewerblicher Art braucht nicht mit Gewinnerzielungsabsicht zu handeln[2]; die Absicht, Einnahmen zu erzielen, genügt. Daher liegt auch bei bloßer Einnahmeerzielungsabsicht ein steuerpflichti...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.2.3.4 Korrespondenzprinzip bei verdeckter Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 4 – 6 KStG)

Rz. 227 Die ertragsteuerliche Konzeption der verdeckten Einlage, nach der der Vermögenszugang bei der Körperschaft nicht steuerbar ist, kann in besonders gelagerten Fällen durchbrochen werden. Der Gesetzgeber hat dies dann als regelungsbedürftig angesehen, wenn auf der Ebene der Körperschaft eine steuerneutrale Einlage vorliegt, diese Einlage auf der Ebene des Gesellschafter...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3 Abzugsverbot bei beschränkter Steuerpflicht (§ 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG)

Rz. 260 Bei der beschränkten Steuerpflicht[1] ist Besteuerungsgrundlage ausschließlich das Inlandsvermögen. § 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG beschränkt die abzugsfähigen Schulden und Lasten auf solche, die mit diesen Gegenständen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Sofern die dem Inlandsvermögen zuzuordnenden Vermögensgegenstände nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 ErbStG steuerbefrei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.9.1 Rechtsfolgen für Zwecke des ErbStG

Rz. 222 Bei Vorliegen einer wirksamen Poolvereinbarung werden die dem Erblasser bzw. Schenker "unmittelbar zuzurechnenden Anteile" und die Anteile der weiteren (gebundenen) Gesellschafter zusammengerechnet.[1] Maßgebend ist, ob die Summe dieser Anteile die Mindestbeteiligung von mehr als 25 % erreicht. Rz. 223 Nach dem Gesetzeswortlaut sind nur unmittelbare Beteiligungen an K...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.3 Betriebsvermögen im Ausland

Rz. 92 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bachem, Erbschaftsteuer und Kapitalverkehrsfreiheit: eine "never ending story"?, ZEV 2022, 189; Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bron, Der Brexit in der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Internationaler Anwendungsbereich

Rz. 43 Die Verschonungsregelungen, bei denen es auf das "begünstigte Vermögen" ankommt gelten bei unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Zum begünstigten Vermögen gehört grundsätzlich nur das Vermögen in den EU-/EWR-Mitgliedstaaten, nicht aber Vermögen in Drittstaaten.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Anwartschaft eines Nacherben (§ 10 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 95 § 10 Abs. 4 ErbStG enthält eine spezielle Regelung zu der in § 6 ErbStG geregelten Besteuerung der Vor- und Nacherbfolge. Die Vorschrift betrifft den Fall, dass der Nacherbe nach Eintritt des Vor-, aber vor Eintritt des Nacherbfalls stirbt. Bürgerlich-rechtlich erwirbt der Nacherbe mit dem Tod des Erblassers neben seinem zukünftigen Erbrecht ein (auch vererbliches und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.3 Kapitalgesellschaften im Ausland

Rz. 116 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bron, Der Brexit in der Nachfolgeplanung, ErbStB 2016, 177; Corsten/Führich, Europarechtliche Aspekte der Erbschaftste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Übernahme der Steuer (§ 10 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 65 Muss ein Erwerber die Erbschaft- oder Schenkungsteuer für seinen Erwerb nicht zahlen, weil sie ein anderer übernommen hat oder einem anderen auferlegt worden ist, bestimmt § 10 Abs. 2 ErbStG, dass der von der Zahlung befreite Erwerber stets auch diesen Vermögensvorteil, als zusätzliche Bereicherung, zu versteuern hat.[1] Mit einer – sachlich und rechnerisch vereinfach...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermittler / 4 Steuerfreie Vermittlungsleistungen

Die Vermittlung u. a. folgender Umsätze ist steuerfrei (Steuerbefreiungen): Ausfuhrlieferungen; die Vermittlung innergemeinschaftlicher Lieferungen ist nicht steuerfrei; Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr; Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt; grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen und andere Beförderungen und damit im Zusammenhang stehende son...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 14.5 Preisabschlag

Rz. 221 Der festgestellte Letztverbraucherpreis (Einzelhandelspreis einschl. USt) ist, um Bewertungsungenauigkeiten gegenüber dem üblichen Marktpreis auszugleichen, um 4 % zu kürzen (§ 8 Abs. 3 S. 1 EStG), da Rabatte im gewöhnlichen Geschäftsverkehr in dieser Höhe durchaus üblich sind.[1] Darüber hinausgehende Ungenauigkeiten in der Feststellung der Letztverbraucherpreise we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesetzliche Änderungen bei ... / 1. Ein-Betriebs-Fiktion für alle Körperschaften

Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG) verfügen nur über einen (einzigen) Betrieb. Für Zwecke der Zinsschranke werden damit alle Tätigkeiten dieser Kapitalgesellschaften in diesem Betrieb berücksichtigt. Dadurch ist z.B. die Freigrenze von 3 Mio. EUR Nettozinsaufwand (§ 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. a EStG) nur einmal nutzbar. Andere steuerpflich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unbeschränkte und beschränk... / 2.3 Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht

Gemäß § 1 Abs. 3 EStG i. V. m. § 1 a EStG besteht ferner die Möglichkeit, eine unbeschränkte Steuerpflicht auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zu begründen.[1] Voraussetzung ist jedoch, dass der Steuerpflichtige zwar im Ausland ansässig ist, im Inland aber fast ausschließlich seine Einkünfte erzielt. Es handelt sich hier um eine Regelung für sog. Grenzp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unbeschränkte und beschränk... / 2.1 Grundtatbestand der unbeschränkten Steuerpflicht

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG ist eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, in Deutschland unbeschränkt mit ihrem Welteinkommen einkommensteuerpflichtig.[1] Die Definition des Begriffs "Inland" findet sich hierbei in § 1 Abs. 1 Satz 2 EStG.[2] Das Welteinkommensprinzip gilt dabei uneingeschränkt grundsätzlich für alle positiven Eink...mehr