Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.11.1 Freie Rücklagen (§ 62 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 114 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 62 Abs 1 Nr 3 AO sieht vor, dass eine Kö höchstens ein Drittel des Überschusses der Einnahmen über die Kosten aus der Vermögensverwaltung und darüber hinaus höchstens 10 % ihrer sonstigen nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO zeitnah zu verwendenden Mittel einer freien Rücklage zuführen kann. Die freie Rücklage aus den Erträgen des Vermögensverwaltungsbere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO)

Tz. 213 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zum Begriff der Wohlfahrtspflege s § 66 Abs 2 AO. Die Wohlfahrtspflege darf gem § 66 Abs 2 AO nicht um des "Erwerbs willen" ausgeübt werden (ebenso s Urt des BFH v 17.02.2010, DB 2010, 1104). Der BFH hat in seinem Urt v 17.11.2013 (BStBl II 2016, 68) wes Grundsätze auch zu der Frage entwickelt, unter welchen Voraussetzungen ein ZwB iSd § 66...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.7 Unterhaltsleistungen durch Stiftungen (§ 58 Nr 6 AO)

Tz. 103 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im Gegensatz zu § 58 Nr 1–5 AO enthält § 58 Nr 6 AO eine Regelung, nach der eine Mittelverwendung außerhalb des st-begünstigten Bereichs zulässig ist. Nach dieser Vorschrift darf eine Stiftung höchstens ein Drittel ihres Einkommens zum angemessenen Unterhalt des Stifters und seiner nächsten Angehörigen zur Pflege ihrer Gräber und zur Ehrung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.1 Grundsätze

Tz. 45 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach Auff der Fin-Verw gilt Folgendes: In § 55 Abs 1 Nr 1 AO wird die Mittelverwendung der Kö vorgeschrieben. Sie ist danach nur für die satzungsmäßigen Zwecke zulässig; s AEAO Nr 3 zu § 55 Abs 1 Nr 1; § 58 AO lässt hiervon jedoch Ausnahmen zu. Zum Nachw der entspr Mittelverwendung durch eine sog Mittelverwendungsrechnung s Thiel (DB 1992, 190...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauhoff, Verlust der Gemeinnützigke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klähn, Aktuelle Fragen aus der Praxis der Außenprüfung – Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Arzneimittelabgabe von Krankenhausapotheken, StBP 2006, 197. Tz. 216 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zum Begriff des Krankenhauses s § 2 Nr 1 Krankenhausfinanzierungsges idF v 10.04.1991 (BGBl I 1991, 887). Danach sind Krankenhäuser Einrichtungen, in denen durch ärztliche und pflege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.2 Begriff der sportlichen Veranstaltung

Tz. 222 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Als sportliche Veranstaltungen iSd § 67a AO sind nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 25.06.1996, BStBl II 1997, 154; s Beschl des BFH v 07.05.1997, BFH/NV 1998, 96; v 30.03.2000, BStBl II 2000, 705; s Beschl des BFH v 20.11.2008, BFH/NV 2009, 430; Urt des BFH v 09.08.2007, BFH/NV 2007, 2713) organisatorische Maßnahmen eines Sportvereins ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.1 Vermietung von Räumlichkeiten an eine steuerpflichtige Tochter-GmbH

Tz. 202 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht sind insbes folgende Sachverhalte zu unterscheiden: Sachverhalt 1: Überlassung von einem ZwB gewidmeten Räumlichkeiten an eine stpfl Dienstleistungs-GmbH Die gemeinnützige Mutter-Kö unterhält einen ZwB iSd §§ 65–68 AO . Die bisherigen Hilfstätigkeiten (zB Küche, Wäscherei, Reinigungsdienst, Buchführungsd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.8.1 Abstandnahme von der Kapitalertragsteuer für Erträge aus Vermögensverwendung

Tz. 175 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die Abstandnahme vom St-Abzug nach § 44 a Abs 4 und Abs 7 EStG für Zinserträge, Dividenden aus GmbH-Anteilen und Dividenden aus Anteilen an nicht börsennotierten AG ist nach dem BMF-Schr v 18.01.2016 (BStBl I 2016, 85 Rn 295) unter Berücksichtigung der Änderung durch die BMF-Schr v 20.04.2016 (BStBl I 2016, 475) und v 16.06.2016 (BStBl ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Anzeigepflicht (Abs. 1 und 2)

Rz. 5 [Autor/Stand] Allein das zuständige Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt besitzt die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz über die Steuerpflicht eines Erwerbsvorgangs.[2] Deshalb besteht – außerhalb des Anwendungsbereichs des § 30 Abs. 3 ErbStG und, blendet man Abs. 5 aus (s. Rz. 30 ff.), selbstverständlich nicht vor dem Steuerentstehungszeitpunkt[3] – die Anzeigepf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.4 Begriff des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§§ 14, 64 Abs 1 AO)

Tz. 169 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ein wG liegt gem § 14 AO vor, wenn eine selbständige nachhaltige Tätigkeit ausgeübt wird, durch die Einnahmen oder andere wirtsch Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen der Vermögensverwaltung (s § 14 S 3 AO) hinausgeht. Dabei ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich (s § 14 S 2 AO). Zum Begriff der "Nachhaltigkeit" bei w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.8 Grundsatz der Vermögensbindung (§ 55 Abs 1 Nr 4 AO)

Tz. 68 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Vorschrift des § 55 Abs 1 Nr 4 AO enthält den Grundsatz der Vermögensbindung als wes Voraussetzung für die Selbstlosigkeit. Nach S 1 der Vorschrift darf das Vermögen der Kö bei ihrer Auflösung (Aufhebung) oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks nur für st-begünstigte Zwecke verwendet werden. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn entweder d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Zulässiges Ausmaß des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 167 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 64 AO enthält keine Aussage zu einem zulässigen Ausmaß des wG im Verhältnis zur eigentlichen st-begünstigten Tätigkeit der Kö. Daher kann uE auch ein besonders großer Umfang eines wG (zB beim Bundesliga-Fußball) oder ein besonders großes Gewinnstreben eines wG grds nicht zum Verlust der StBefreiung für die Kö insges führen. UE kann vielme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Kein überwiegendes Verfolgen eigenwirtschaftlicher Zwecke (§ 55 Abs 1 S 1, 1. HSAO)

Tz. 43 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Das in § 55 Abs 1 S 1, 1. HS AO festgelegte Erfordernis bezieht sich unmittelbar auf die st-begünstigte Tätigkeit der Kö selbst. Dies ergibt sich daraus, dass mit den Begriffen Förderung und Unterstützung an die Definition der gemeinnützigen und kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1 bzw § 54 Abs 1 AO) bzw der mildtätigen Zwecke (s § 53, 1. HS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.4 Aufwendungen für Mitglieder- und Spendenwerbung

Tz. 51 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Mit der Selbstlosigkeit grds vereinbar ist die Mitgliederwerbung oder Spendenwerbung für eine st-begünstigte Kö, wenn sich die Werbeausgaben im angemessenen Rahmen halten (ebenso Gutachten der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, 36). Die Fin-Verw hielt eine 10 %-Grenze für angemessen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Bestimmtheit der Satzungszwecke und der Art ihrer Verwirklichung (§ 60 Abs 1 AO)

Tz. 129 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 § 60 Abs 1 S 1 AO schreibt vor, dass die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bezeichnet sein müssen, dass aufgr der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die StBefreiung geprüft werden können (s Urt des BFH v 23.07.1988, BFH/NV 1989, 479; v 23.11.1988, BStBl II 1989, 391; und v 10.11.1998, HFR 1999, 481). In de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gemeinnützigkeitsanforderungen an den Grundbesitz nutzendes Krankenhaus (Nr. 6 Satz 1)

Rz. 611 [Autor/Stand] Gemäß § 4 Nr. 6 Satz 1 GrStG ist Grundbesitz, der für die Zwecke eines Krankenhauses benutzt wird, unter den Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 bzw. § 67 Abs. 2 AO von der Grundsteuer befreit. Bei § 67 AO handelt es sich um eine Sondervorschrift für Krankenhäuser. Zweck ist die steuerliche Begünstigung der allgemeinen stationären medizinische Versorgung in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.6 Behandlung der Mitglieder bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung bzw Aufhebung der Körperschaft (§ 55 Abs 1 Nr 2 AO)

Tz. 65 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Gem § 55 Abs 1 Nr 2 AO dürfen die Mitglieder auch bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung (Aufhebung) der Kö nicht mehr als ihre eingezahlten Kap-Anteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten. Die Vorschrift bezieht sich nur auf Kap-Ges (s den Klammerzusatz in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO) sowie auf Stiftungen und Bg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.1 Altenheime, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen (§ 68 Nr 1 AO)

Tz. 230 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die in § 68 Nr 1 AO aufgeführten ZwB zählen gleichzeitig zu den Wohlfahrtspflegeeinrichtungen iSd § 66 AO (s AEAO Nr 7 zu § 66 und Nr 1 zu § 68), ohne dass bei den in Buchst b der Vorschrift aufgeführten ZwB die Voraussetzungen des § 53 AO erfüllt sein müssen (ebenso s AEAO Nr 3 zu § 68 Nr 1). Im Einzelnen: Zum Begriff der Altenheime, Altenwo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.12 Die Mittelverwendungsrechnung

Tz. 118 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Alle Rücklagen müssen von der st-begünstigten Kö in ihrer Rechnungslegung (zB Vermögensübersicht) – ggf in einer Nebenrechnung – in einer solch klaren Form gesondert ausgewiesen werden, dass eine Kontrolle jederzeit und ohne besonderen Aufwand möglich ist. Soweit Mittel nicht schon im Jahr des Zuflusses für die st-begünstigten Zwecke verwen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.4 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 228 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die nachstehende Übersicht zeigt, wie nach Auff der Fin-Verw einzelne Leistungen des Vereins aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind. Hinsichtlich der Definition eines Mitglieds wird auf AEAO Nr 12 zu § 67a verwiesen. Danach ist es für Gastmitgliedschaften nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Auslagerung wirtschaftlicher Aktivitäten zur Vermeidung einer partiellen Steuerpflicht

Tz. 186 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Fall 1 : Verpachtung von Werberechten Tz. 187 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Verpachtete Trikotwerbung und Verpachtung der Werberechte auf den Sportgeräten ist immer ein wG (vgl AEAO Nr 9 zu § 67a). Die Trikotwerbung bei Sportvereinen ist grds ein stpfl wG. Allerdings kann nach dem Urt des FG Köln v 17.02.2006 (EFG 2006, 1108) hiervon eine Ausnah...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / b) "Interpolation"

Rz. 95 Auch im Rahmen des § 3 Nr. 6 GrEStG kann eine Zusammenschau mit anderen Befreiungsvorschriften des § 3 GrEStG zu Steuerbefreiungen führen, die im Wortlaut der einzelnen Befreiungsvorschriften nicht zum Ausdruck kommen (sogenannte Interpolation).[93] Bei dem Erwerb von Nachlassimmobilien kommen dabei z.B. folgende Konstellationen in Betracht:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / II. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 7 Sofern keine unbeschränkte Steuerpflicht besteht, sind Erwerbe steuerbar, soweit sie Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG betreffen, § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG. Es besteht mithin eine auf diese Vermögensgegenstände beschränkte Steuerpflicht. Diese betrifft insbesondere den Erwerb von inländischem Grundvermögen und Nutzungsrechten (Nießbrauch oder Wohnrecht) hieran, von ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7.8.1973[2] wurde die Befreiungsvorschrift des § 4 GrStG mit den dort erfassten Katalogtatbeständen neu gefasst, um Unstimmigkeiten zu beseitigen, eine verbesserte Systematik zu erreichen und bisherige Vorschriften der Grundsteuer-Durchführungsverordnung in das Grundsteuergesetz zu übernehmen.[3] Rz. 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfang und Begriff

Rz. 13 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts ist es von entscheidender Bedeutung, was zum Umfang der wirtschaftlichen Einheit gehört. § 243 BewG definiert für Zwecke der Grundsteuer den Umfang des Grundvermögens. Ebenso wird der Begriff des Grundvermögens bestimmt und von anderen Vermögensarten abgegrenzt. Rz. 14 [Autor/Stand] Die Zugehörigkeit zum Grundvermög...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: "Anlage Gegenleistungen und Auflagen" abrechnen

Frage: Ein Mandant hat Immobilien unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen. Wir sind mit Erstellung der entsprechenden Schenkungsteuererklärung beauftragt. Dabei ist auch die "Anlage Gegenleistungen und Auflagen" erforderlich. Sieht die StBVV für diese Anlage einen eigenen Abrechnungsmodus vor? Antwort: Bei Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt ist der Schenkungsteuererklärung ...mehr

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Besteuerung von Geldleistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Kommentar Das BMF äußert sich zur einkommensteuerlichen Behandlung von Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen. Neu sind insbesondere Aussagen zur Steuerfreiheit von Pflegegeldern eines freien Trägers der Jugendhilfe Geldleistungen für Kinder in Betreuung Wenn Kinder und Jugendliche bei ihrem Start ins Leben auf Hilfestellungen angewiese...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / 4. Rechtsfolgen der Steuerbefreiung

Die sachliche Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 EStG begründet einerseits die Steuerfreiheit der Einnahmen aus dem Stipendium. Andererseits hat die Steuerbefreiung nach § 3c Abs. 1 EStG zur Folge, dass alle mit den steuerfreien Einnahmen "in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang" stehenden Aufwendungen nicht mehr als BA oder WK abziehbar sind. Dieser unmittelbare wirtscha...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.5 Ausnahmen von der Steuerbefreiung

Um eine doppelte Besteuerung mit Körperschaftsteuer zu vermeiden, sieht § 8b KStG die Steuerbefreiung für Beteiligungserträge bzw. für Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen vor. Doch hierzu musste wegen EU-rechtlicher Vorgaben[1] nachgebessert und die Besteuerung inländischer Streubesitzdividenden an die Besteuerung ausländischer Bezüge angepasst werden. Zudem traten in der P...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / III. Rechtsfolgen bei fehlender Steuerbefreiung

Die Vorschrift des § 3 Nr. 44 EStG legt die Vermutung nahe, dass Stipendien bei einem Verstoß gegen die Tatbestandsvoraussetzungen der ESt unterliegen. In Betracht kommen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG oder aus selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Subsidiär könnten sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / II. Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 EStG

Die zentrale Befreiungsnorm für Stipendien ist § 3 Nr. 44 EStG. Danach sind Stipendien steuerfrei, die aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen, denen die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied angehört, oder von den in § 3 Nr. 44 S. 2 EStG genannten Stipendiengebern zur Förderung der Forschung oder zur Förderung der wissensch...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 7.2 Steuerfreie Einnahmen einer Körperschaft

Buchungstechnisch hat eine Kapitalgesellschaft auch bei steuerfreien Einnahmen nur die Möglichkeit, diese als Betriebseinnahmen zu buchen. Zur Korrektur erfolgt eine Kürzung außerhalb der Bilanz im Rahmen der Einkommensermittlung. Am häufigsten anzuwenden ist dies auf Gewinnausschüttungen bzw. Dividenden, die eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft von einer ebenfalls...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.5.1 Streubesitzdividende

Ein neu gefasster § 8b Abs. 4 KStG nimmt Beteiligungserträge von der Steuerbefreiung aus, sofern die Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahrs unmittelbar weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals betragen hat. Damit ist die steuerliche Gleichbehandlung von Bezügen inländischer und ausländischer Körperschaften sichergestellt. Diese Ausnahme von der Steuerbefreiung gilt er...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / d) Uneigennützigkeit

Schließlich setzt die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 S. 3 Buchst. b EStG eine "uneigennützige" Vergabe voraus. Dies setzt eine Entscheidungsfreiheit des Stipendiaten innerhalb des Forschungsthemas voraus. Allerdings darf das Stipendium themengebunden vergeben werden. Keine offene oder verdeckte Vergütung für eine Arbeitsleistung: Der Empfänger darf im Zusammenhang mit dem St...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / e) Verfahren

Betriebs-FA des Stipendiengebers: Die Prüfung der Steuerbefreiung erfolgt durch das FA, das für die Veranlagung des Stipendiengebers zuständig ist oder im Fall der Steuerpflicht für diesen zuständig wäre (R 3.44 EStR). Dieses FA hat auf Anforderung des Stipendienempfängers oder des für ihn zuständigen FA eine Bescheinigung über die Voraussetzungen des § 3 Nr. 44 S. 3 Buchsta...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.5.2 Hybride Finanzierungen

Eine sog. hybride Finanzierung kann in 2 Staaten unterschiedlich rechtlich eingestuft werden. Wird diese Finanzierungsform in einem Staat als Eigenkapital und im anderen Staat als Fremdkapital qualifiziert, könnten steuerbefreite Erträge trotz eines Betriebsausgabenabzugs im anderen Staat vorliegen. Um dies zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die bereits im Bereich der Dividend...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / 1. Person des Stipendiengebers

Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass die Stipendien von bestimmten Stellen gezahlt werden. a) Stipendien aus "öffentlichen Mitteln" Begünstigt sind solche Stipendien, die "unmittelbar aus öffentlichen Mitteln" geleistet werden. Insoweit kommt es entscheidend darauf an, dass die Mittel aus einem öffentlichen Haushalt stammen. Erfasst sind ferner Gelder, die von einer zwischen-...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / b) Zweckbindung

Nach § 3 Nr. 44 S. 3 Buchst. a Alt. 1 EStG darf das Stipendium den "zur Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen". Daraus folgt, dass im Falle des Übersteigens auch die zur Bestreitung des Lebensunterhalts dienenden Zuwendungen nicht steuerbefreit sind[5]. Höchs...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / 3. Weitere Voraussetzungen der Steuerfreiheit

a) Ausgangssituation Die in § 3 Nr. 44 S. 3 EStG geregelten zusätzlichen Voraussetzungen betreffen sowohl Stipendien i.S.d. § 3 Nr. 44 S. 1 EStG – also solche Stipendien, die "unmittelbar aus öffentlichen Mitteln" geleistet werden – als auch i.S.d. § 3 Nr. 44 S. 2 EStG – also solche, die von gemeinnützigen Körperschaften gewährt werden. Stipendien sind daher nur steuerbefreit,...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / a) Stipendien aus "öffentlichen Mitteln"

Begünstigt sind solche Stipendien, die "unmittelbar aus öffentlichen Mitteln" geleistet werden. Insoweit kommt es entscheidend darauf an, dass die Mittel aus einem öffentlichen Haushalt stammen. Erfasst sind ferner Gelder, die von einer zwischen- und überstaatlichen Einrichtung, der die Bundesrepublik Deutschland angehört, geleistet werden.mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / 3. Sonstige Einkünfte

§ 22 Nr. 1 S. 1 EStG: Wiederkehrende Bezüge i.S.d. § 22 Nr. 1 S. 1 EStG sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die einer Person auf Grund eines bestimmten Verpflichtungsgrundes oder wenigstens auf Grund eines einheitlichen Entschlusses mit einer gewissen Regelmäßigkeit – wenn auch nicht immer in gleicher Höhe – zufließen. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, sofern die Steue...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / a) Ausgangssituation

Die in § 3 Nr. 44 S. 3 EStG geregelten zusätzlichen Voraussetzungen betreffen sowohl Stipendien i.S.d. § 3 Nr. 44 S. 1 EStG – also solche Stipendien, die "unmittelbar aus öffentlichen Mitteln" geleistet werden – als auch i.S.d. § 3 Nr. 44 S. 2 EStG – also solche, die von gemeinnützigen Körperschaften gewährt werden. Stipendien sind daher nur steuerbefreit, wenn eine Zweckbindu...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / 2. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit

Bezug des Stipendiums für sich allein begründet keinen freiberuflichen Betrieb: Ein Forschungsstipendiat erbringt zwar eine wissenschaftliche Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. Diese Tätigkeit wird aber nicht gegen Entgelt am Markt erbracht und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten. Ein Stipendium ist nicht auf einen Leistungsaustausch gerichtet, sondern wird u...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.5.3 Wertpapierleihe

Bereits früher kam es zu Steuergestaltungen im Zusammenhang mit einer Wertpapierleihe. So wurden Beteiligungserträge durch eine Wertpapierleihe von einer Körperschaft, bei der diese Erträge nicht steuerfrei wären, auf eine andere Körperschaft übertragen, welche die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nach § 8b Abs. 1 KStG erfüllte. Dies wurde durch § 8b Abs. 10 KStG unter...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / c) Vergabe nach Richtlinien

Die Steuerfreiheit des Stipendiums setzt neben der Erforderlichkeit der Stipendienhöhe außerdem voraus, dass die Stipendien "nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden". Diese Bindung an die vom Geber erlassenen Richtlinien soll eine vom Einzelfall losgelöste einheitliche Vergabepraxis bewirken und damit eine missbräuchliche Anwendung verhindern. "Richtlini...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.7 Verdeckte Gewinnausschüttungen,

Wie bereits erwähnt,[1] scheidet die Anwendung des § 12 EStG bei Kapitalgesellschaften aus. Dessen Korrekturfunktion übernimmt in Teilen das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), welche nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG eine Minderung des Einkommens verhindert bzw. eine unterbliebene Vermögensmehrung ausgleicht. Eine vGA liegt insbesondere in Fällen mit unangemes...mehr

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Ertragsteuerliche Beurteilu... / 2. Begünstigter Förderzweck

Die Steuerfreiheit der Stipendien hängt nicht nur von der Person des Stipendiengebers, sondern auch vom Förderzweck ab. Begünstigt sind daher nur solche Unterstützungsleistungen, die "zur Förderung der Forschung oder wissenschaftlichen oder künstlerischen Aus- oder Fortbildung" gewährt werden. Beachten Sie: Dabei kommt esnicht allein auf die rein subjektive Zweckbestimmung d...mehr