Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Erwerb mit teilweisem Auslandsvermögen (§ 21 Abs. 1 S. 2 ErbStG)

Rz. 80 Besteht der Erwerb nur zum Teil aus Auslandsvermögen – d. h. daneben auch zum Teil aus Inlandsvermögen –, so bedarf es zur Durchführung der Anrechnung einer Aufteilung der deutschen Erbschaftsteuer im Verhältnis des steuerpflichtigen Auslandsvermögens zum steuerlichen Gesamtvermögen.[1] Dieses Aufteilungsgebot ergibt sich aus § 21 Abs. 1 S. 2 ErbStG. Die Anrechenbarke...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Haftung bei unentgeltlicher Weiterübertragung des Erwerbs (§ 20 Abs. Abs. 5 ErbStG)

Rz. 60 § 20 Abs. 5 ErbStG ordnet eine Haftung desjenigen Dritten an, dem seitens des Ersterwerbers (z. B. Erben oder Beschenkten) vor Entrichtung der Erbschaftsteuer sein Erwerb oder Teile davon objektiv unentgeltlich zugewendet werden.[1] Die Vorschrift betrifft ausschließlich die persönliche Haftung des Zweiterwerbers für die von dem Ersterwerber geschuldete Steuer. Der Zw...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Steuerschuldner bei Vorerbschaft (§ 20 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 40 Der Vorerbe wird gem. § 6 Abs. 1 ErbStG als Vollerbe behandelt und ist als solcher nach § 20 Abs. 1 ErbStG Steuerschuldner. Hierzu ordnet § 20 Abs. 4 ErbStG ergänzend an, dass der Vorerbe die durch die Vorerbschaft veranlasste Steuer[1] aus den Mitteln der Vorerbschaft zu entrichten hat und mithin dem Vorerbschaftsvermögen entnehmen darf.[2] Die Besteuerung der Vorerb...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.1 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 31 Die Anrechnung ausländischer Steuern kommt gem. § 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG nur bei Erwerben in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, d. h. nur bei Erbfällen und Schenkungen mit unbeschränkter (einschl. erweitert unbeschränkter) Steuerpflicht [1] in Betracht. Erwerber können auch ausländische Körperschaften usw. i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ErbStG sein. In den Fäl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Auslandsvermögen in mehreren Staaten (§ 21 Abs. 1 S. 3 ErbStG)

Rz. 85 Sofern sich das Auslandsvermögen in verschiedenen ausländischen Staaten befindet, ist der darauf jeweils entfallende Teil der deutschen Erbschaftsteuer gem. § 21 Abs. 1 S. 3 ErbStG für jeden Staat gesondert zu berechnen. Die Ermittlung des Höchstbetrags hat mithin für jeden einzelnen Staat gesondert zu erfolgen (sog. per-country-limitation). Rz. 86 Diese differenzierte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2 Haftung der Versicherungsunternehmen

Rz. 74 § 20 Abs. 6 S. 1 ErbStG betrifft die Haftung der Versicherungsunternehmen. Für die Anwendung dieser Vorschrift kommt es – anders als bei § 20 Abs. 6 S. 2 ErbStG beim Vermögensverwahrer – nicht darauf an, ob diesem ein Verschulden zur Last fällt oder ob ihm die Ausländereigenschaft des Berechtigten bekannt ist.[1] Mithin löst bereits die bloße Tatsache der Zahlung oder...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Nachweis von Anrechnungsvoraussetzungen (§ 21 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 120 § 21 Abs. 3 S. 1 ErbStG konkretisiert die wegen des Auslandsbezugs der Anrechnung bestehende erhöhte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO. Die Vorschrift verpflichtet den Erwerber, über die Höhe des Auslandsvermögens und über die Festsetzung und Zahlung der ausländischen Steuer einen Nachweis durch Vorlage entsprechender Urkunden zu führen. Bezüglich der Höhe des A...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Maßgebender Zeitpunkt für Inländereigenschaft

Rz. 24 Die Inländereigenschaft bestimmt sich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG für den Erblasser nach seinem Todeszeitpunkt, für den Schenker nach dem Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung und für den Erwerber nach dem sich aus § 9 ErbStG ergebenden Zeitpunkt der Entstehung der Steuer. Die Bestimmung hat für den häufigsten Fall, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Tode...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Kein Abzug von der Bemessungsgrundlage

Rz. 9 Nach seinem eindeutigen Wortlaut lässt § 21 ErbStG einen Abzug der ausländischen Steuer von der Bemessungsgrundlage der deutschen ErbSt als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 ErbStG nicht zu, es sei denn, es handelt sich um eine noch in der Person des Erblassers entstandene Erblasserschuld.[1] Dies wird aus dem Abzugsverbot des § 10 Abs. 8 ErbStG gefolgert.[2] Rz...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Allgemeines

Rz. 70 § 20 Abs. 6 ErbStG regelt die Haftung der Versicherungsunternehmen und Vermögensverwahrer – insbesondere der Banken – bei Zahlung der Versicherungssumme bzw. Verbringung von Nachlassvermögen ins Ausland oder Zurverfügungstellung an ausländische Berechtigte vor Entrichtung der Steuer. Die Vorschrift soll verhindern, dass die Besteuerung durch Verbringen von Vermögen in...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Gesamtschuldnerschaft und Folgen

Rz. 9 Die Gesamtschuldnerschaft hat zur Folge, dass die Erfüllung des Steueranspruchs gem. § 44 Abs. 2 S. 1 AO auch für die übrigen Steuerschuldner wirkt. Ebenso wirkt eine Aufrechnung sowie eine geleistete Sicherheit gem. § 44 Abs. 2 S. 2 AO für die übrigen Gesamtschuldner.[1] Alle anderen Tatsachen (Stundung, Erlass, Aussetzung der Vollziehung) wirken hingegen gem. § 44 Ab...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der 4. Abschnitt des ErbStG regelt in den §§ 20–29 ErbStG die Steuerfestsetzung, in den §§ 30–35 die Steuererhebung. § 20 ErbStG betrifft Fragen der Steuer- und Haftungsschuld und gehört somit systematisch in den Abschnitt 1 des Gesetzes.[1] § 20 Abs. 1 und 2 ErbStG treffen – als einzelsteuergesetzliche Bestimmungen i. S. d. § 43 AO – nähere Regelungen über den Steuers...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Gesamtschuldner und Auswahlentscheidung

Rz. 5 Die Entscheidung, welcher von mehreren Gesamtschuldnern aus demselben Rechtsgrund in Anspruch genommen werden soll, steht nicht im freien Belieben, sondern im pflichtgemäßen Auswahlermessen der Behörde, für das die allgemeinen Grundsätze des § 5 AO gelten. Der einzelne Abgabenschuldner kann daher nur aufgrund einer Ermessensentscheidung unter Beachtung des Grundsatzes ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG)

Rz. 29 Als Inländer gelten gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG natürliche Personen, die im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die so definierte Inländereigenschaft ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit[1] und allein nach den tatsächlichen Umständen zu ermitteln. Ob rechtliche Hindernisse (z. B. ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Haftung des Nachlasses (§ 20 Abs. 3 ErbStG)

Rz. 30 Nach § 20 Abs. 3 ErbStG haftet der Nachlass bis zur Auseinandersetzung gem. § 2042 BGB [1] für die Steuer der am Erbfall Beteiligten. Die Nachlasshaftung ist auf den ungeteilten Nachlass beschränkt, weil jeder Miterbe nach der Auseinandersetzung frei über das ihm angefallene Vermögen verfügen kann. Ein Miterbe soll nicht deshalb mit seinem Vermögensanfall dafür haften ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Antrag

Rz. 33 Die Anrechnung der ausländischen Steuer erfolgt nur auf Antrag (§ 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG). Wird er gestellt und sind die Anrechnungsvoraussetzungen erfüllt, so besteht ein Rechtsanspruch auf Anrechnung; das FA hat insoweit keinen Ermessensspielraum.[1] Der Antrag ist nicht an eine bestimmte Form gebunden und kann, da eine besondere Frist für die Antragstellung nicht vo...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 ErbStG regelt die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer in Fällen, in denen Erwerber für Auslandsvermögen (§ 21 Abs. 2 ErbStG) zu einer ausländischen Steuer herangezogen werden. Die Vorschrift ist gem. § 1 Abs. 2 ErbStG ebenso auf die Schenkungsteuer anzuwenden. § 21 ErbStG steht im systematischen Zusammenhang mit § 2 ErbStG. Die Anknüpfung der unbeschränkten S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Weiter Auslandsvermögensbegriff (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 114 War der Erblasser zur Zeit seines Todes kein Inländer, so ist der maßgebliche Umfang des Auslandsvermögens durch § 21 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG erheblich erweitert. Hiernach gehören zum Auslandsvermögen alle Vermögensposten, die nicht Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG sind. Mit § 21 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG wird mithin – anders als mit § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG – das maßgeblic...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Anrechnung aufgrund eines DBA (§ 21 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 140 § 21 Abs. 4 ErbStG bestimmt, dass eine in einem DBA vereinbarte Steueranrechnung nach den Grundsätzen des § 21 Abs. 1–3 ErbStG vorzunehmen ist. Die Vorschrift regelt lediglich die technischen Anwendungsmodalitäten der Anrechnung ausländischer Steuern, sofern in einem DBA die Anrechnungsmethode [1] vereinbart ist und das DBA für die Anrechnung selbst keine näheren Rege...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 4 AStG)

Rz. 130 Die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach § 4 AStG [1] ist der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 2 AStG angeglichen. Bei Wegzug eines unbeschränkt Stpfl. in ein einkommensteuerrechtliches Niedrigsteuergebiet wird unterstellt, dass oftmals auch die Erbschaftsteuer entsprechend niedrig gehalten ist. Ist Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 A...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Auslandsvermögen (§ 21 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 110 Bezüglich des bei der Anrechnung der ausländischen Steuer maßgebenden Auslandsvermögens differenziert § 21 Abs. 2 ErbStG danach, ob der Erblasser zur Zeit seines Todes bzw. der Schenker bei Ausführung der Zuwendung Inländer (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) oder nicht Inländer (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG) war.[1] Der Umfang des Auslandsvermögens ist in beiden Fallvarianten un...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Steuerschuldner bei Zweckzuwendungen

Rz. 14a Bei einer Zweckzuwendung i. S. d. § 8 ErbStG bestimmt § 20 Abs. 1 ErbStG den mit der Ausführung Beschwerten als Steuerschuldner. Der Vorschrift liegt die Vorstellung zugrunde, dass der Beschwerte die Steuer aus den für die Zuwendung erlangten Mitteln begleichen wird und sein privates Vermögen ungeschmälert bleibt.[1]mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.3 Subsidiarität der Anrechnung

Rz. 35 Die Anrechnung der ausländischen Steuer ist ausgeschlossen, "sofern" – d. h. wenn und soweit – die Vorschriften eines DBA anzuwenden sind.[1] Die Anrechnung ist nur in dem Umfang ausgeschlossen, in dem die Doppelbesteuerung durch ein DBA tatsächlich beseitigt wird. Soweit z. B. ein DBA nur das bewegliche Nachlassvermögen erfasst – so etwa das DBA Griechenland –, bleib...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Aufbau des Steuertatbestands – Subjekt, Objekt, Bemessungsgrundlage und Steuersatz – stellt sich regelmäßig die Frage nach dem Subjekt der subjektiven Steuerpflicht, also die Frage, wer Schuldner der Steuer ist. Die Antwort hierauf gibt § 20 ErbStG. § 2 ErbStG regelt dagegen, inwieweit die in § 1 ErbStG genannten Vermögenserwerbe der deutschen Erbschaftsteuer unterl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 (Sachlich) unbeschränkte Steuerpflicht für Vermögensanfälle (§ 2 Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 20 Für den gesamten Vermögensanfall tritt die Steuerpflicht ein, wenn einer der Beteiligten – Erblasser, Schenker oder Erwerber – zur Zeit der Entstehung der Steuer gem. § 9 ErbStG Inländer ist. Das Gesetz stellt dabei auf die steuerliche Inländereigenschaft der Beteiligten ab, nicht auf deren Staatsangehörigkeit. Auch ausländische Staatsangehörige können daher Inländer ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Anrechnung und Kapitalverkehrsfreiheit

Rz. 5 Gehören Bankguthaben eines Inländers bei einem Kreditinstitut im Ausland nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG nicht zum Auslandsvermögen, scheidet eine Anrechnung der im Ausland auf diese gezahlten Erbschaft- oder Schenkungsteuer aus.[1] Rz. 6 Die fehlende Anrechnungsmöglichkeit verstößt nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 65 AEUV. [2] Zwar kann eine, ggf. erst zuk...mehr

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Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 1.1 Trinkgelder sind Betriebsausgaben

Trinkgeldzahlungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Diese Kosten werden durch den Betrieb veranlasst.[1] Das heißt: Für das Unternehmen wurde eine Dienstleistung erbracht, die aber, abweichend von den vereinbarten Kosten, besonders honoriert wird.mehr

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Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 1.2 Trinkgeldzahlungen müssen nachgewiesen werden

Aber, wie kann der Unternehmer diese Ausgaben nachweisen? Hierzu hat er zwei Möglichkeiten: Der Trinkgeldempfänger quittiert das erhaltene Trinkgeld. Der Unternehmer erstellt einen Eigenbeleg. 1.2.1 Eine ordnungsgemäße Rechnung ist Voraussetzung In der Gastronomie wird für Speisen und Getränke eine Rechnung ausgestellt. Um geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten geltend machen...mehr

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Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 1.2.4 Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Umsatzsteuersätze in der Gastronomie haben sich seit 2020 mehrfach geändert. Welche Mehrwertsteuer gilt in der Gastronomie in seit 2020? Schon seit Juli 2020 werden Restaurant- und Verpflegungsdienstleist...mehr

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Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 1.2.2 Das Trinkgeld kann im oder auf dem Beleg quittiert werden

Das gezahlte Trinkgeld kann in der maschinell erstellten und registrierten Rechnung (dem Kassenbon oder der Rechnung, bzw. Kleinbetragsrechnung) gesondert ausgewiesen werden. In der Praxis wird dies relativ selten praktiziert und das zusätzlich gewährte Trinkgeld nicht ausgewiesen. Grund hierfür ist, dass der Kunde nach der Rechnung verlangt und erst dann über die Trinkgeldh...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.1.2 Gewinnbeteiligung der Mitarbeiter

Ein wesentlicher Faktor bei den ökonomischen Maßnahmen liegt bei der Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Es liegt an allen, die Zukunft von FSM zu gestalten, das Geschäftsmodell weiterzuentwickeln und die Zusammenarbeit zu optimieren. Alle Mitarbeiter tragen Verantwortung für die Arbeit und sind dafür auch am Gewinn des Unternehmens beteiligt. So werden aus M...mehr

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Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 1.2.1 Eine ordnungsgemäße Rechnung ist Voraussetzung

In der Gastronomie wird für Speisen und Getränke eine Rechnung ausgestellt. Um geschäftlich veranlasste Bewirtungskosten geltend machen zu können, müssen die Aufwendungen nachgewiesen werden. Unternehmer sollten unbedingt darauf achten, dass es sich um eine maschinell registrierte Quittung (Rechnung oder Kleinbetragsrechnung) handelt. Hieraus müssen sich folgende Daten[1] er...mehr

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Trinkgelder an Arbeitnehmer... / 1.2.3 Es geht auch ohne Nachweis – ein Eigenbeleg hilft

Die angestellten Trinkgeldnehmer scheuen sich, den Erhalt des Trinkgelds zu quittieren, da sie die steuerliche Handhabung nicht kennen. Vielfach gehen Sie davon aus, dass sie das quittierte Trinkgeld in der Steuererklärung angeben müssen. Ihnen ist nicht bewusst, dass auch das quittierte Trinkgeld steuerfrei[1] ist. Als Notlösung bietet sich für den Trinkgeldgeber der Eigenbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / 3. Rechtsfolgen beim Leistungsempfänger

Für den Veranstalter als Leistungsempfänger liegen die Probleme – unabhängig von der Abrechnungsmethode – an anderer Stelle. Denn wie zuvor dargestellt ist – selbst im Gutschriftsverfahren -nur der leistende Unternehmer Schuldner des Differenzbetrages der zu hoch ausgewiesenen Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 1 UStG. Allerdings wirkt sich die Anwendung des unrichtigen Steuersatz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / 4. Ergebnis

Die Anwendung des unrichtigen Steuersatzes führt mithin zu dem umsatzsteuerrechtlichen Ergebnis, dass der Referent die zu hoch ausgewiesene Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG schuldet, sofern die Rechnung nicht berichtigt wird oder er im Gutschriftsverfahren der Rechnung nicht widerspricht. Der Veranstalter hingegen darf nur die Vorsteuer i.H.v. 7 % geltend machen, unabhängig dav...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / aa) Nettopreisvereinbarung

Bei der Nettopreisvereinbarung wird typischerweise ein Entgelt "zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer" vereinbart. Aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt sich durch Auslegung, dass nach dem Willen der Parteien nur der materiell-zutreffende Umsatzsteuerbetrag gezahlt werden muss.[79] Deshalb hat der Leistungsempfänger – sofern er die zu hoch ausgewiesene Steuer bezahlt hat...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / III. Anwendbarer Steuersatz für Online-Seminare

§ 12 Abs. 2 UStG-Tatbestände sind Ausnahmeregelungen: Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet hinsichtlich des anzuwendenden Steuersatzes zwischen dem Regelsteuersatz i.H.v. 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG und dem ermäßigten Steuersatz i.H.v. 7 % nach § 12 Abs. 2 UStG. Dabei sind die in § 12 Abs. 2 UStG normierten Tatbestände als Ausnahmeregelungen zu verstehen, die eng auszulegen s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuerfragen im Zusam... / b) Vermeidung der Steuerschuldnerschaft nach § 14c Abs. 1 UStG

Die zuvor dargestellte Rechtsfolge des § 14c Abs. 1 UStG kann durch eine spätere Rechnungsberichtigung des Leistenden nach § 14c Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 17 UStG vermieden werden. Dafür muss aber der überhöht ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag an den Leistungsempfänger zurückgezahlt werden, sofern der Leistungsempfänger einen zivilrechtlichen Anspruch[68] hat.[69] Die Berichtung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuere Entwicklungen beim V... / 1. Holdingformen und Unternehmerstatus

Ausgangspunkt des Vorsteuerabzugs einer sog. Holding ist die Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG. Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Unternehmenszweck darin besteht, unmittelbar oder mittelbar Beteiligungen an einem oder mehreren rechtlich selbständigen Wirtschaftsgebilden zu erwerben, zu halten oder zu veräußern, wobei die Gesellschaft die Beteiligungen an anderen U...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität im Unternehmen / 5 E-Zweiräder

Rund 30 Millionen Arbeitnehmer pendeln jeden Tag zur Arbeit. Dabei fahren 80 % der Pendler weniger als 25 km pro Strecke. Für diese Aufgaben sind Pedelecs, S-Pedelecs, E-Bikes, E-Roller, E-Scooter und E-Lastenräder geradezu prädestiniert. Auch innerbetriebliche Fahrten bei einem großen Betriebsgelände, Lieferungen und Kundenbesuche lassen sich mit den elektrischen Zweirädern...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität im Unternehmen / 6 Das Fuhrparkmanagement

Unter Fuhrparkmanagement wird verstanden, den Einsatz der Fahrzeugflotte im Unternehmen (Fuhrpark) zu verwalten, zu planen, zu steuern und zu überwachen. Das primäre Ziel ist, die Kostenstruktur in allen Bereichen des Fahrzeugeinsatzes (Beschaffung, Nutzung, Kraftstoff, Reparaturen, Steuern) zu optimieren. Ein Fuhrpark- und Flottenmanagement soll dabei helfen, alle Ressource...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer

Leitsatz 1. Wurde eine nach Unionsrecht fakultative Steuerbegünstigung (hier: ermäßigter Steuersatz nach § 9 Abs. 3 StromStG a.F.) zu Unrecht nicht gewährt, so dass der Steuerpflichtige Vorauszahlungen geleistet hat, ist ein daraus resultierender Erstattungsanspruch zu verzinsen. 2. Der Verzinsungszeitraum beginnt mit der Leistung der jeweiligen Vorauszahlung und endet mit de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 18 Klage auf Vergütungsrückzahlung

Wenn der Arbeitgeber irrtümlich zuviel Entgelt an den Arbeitnehmer zahlt, ist dieser nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung verpflichtet, den zu Unrecht erhaltenen Brutto-Mehrbetrag an den Arbeitnehmer zurückzuzahlen.[1] Zu beachten ist, dass hinsichtlich des Rückzahlungsanspruchs des Arbeitgebers die tariflichen Ausschlussfristen gelten. Dabei kann si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 4 Klagen auf Arbeitslohn

Ein in der Praxis häufiger Fall sind Zahlungsklagen des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Arbeitsentgelt oder Entgeltbestandteile (siehe hierzu Arbeitshilfe: Klageschrift auf Arbeitsvergütung). Praxis-Beispiel Klageantrag Zahlungsklage 1. Der/Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger/die Klägerin … EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz nach § ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 2.1.1 Aktivierungswahlrechte

Rz. 65 Handelsrechtliche Aktivierungswahlrechte bestehen für: Rz. 66 Darüber hinaus besteht ein Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB.mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführerhaftung: Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen

Leitsatz Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen. Wer den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht entsprechen kann, muss von der Übernahme der Geschäftsführung absehen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.4 Auswirkungen auf grenzüberschreitende Beziehungen

Rz. 220 Die optierende Gesellschaft erfüllt die abkommensrechtlichen Voraussetzungen einer "Gesellschaft" entsprechend Art. 3 Abs. 1 Buchst. b OECD-MA 2017. Für Zwecke der Anwendung eines DBA ist sie "ein Rechtsträger, der für die Besteuerung wie eine juristische Person behandelt wird". Eine optierende Gesellschaft, die ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland hat, ist in De...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Zypern / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Jeder im MwSt-Register verzeichnete Steuerpflichtige muss MwSt-Erklärungen einreichen, auch wenn er keine MwSt schuldet. Kommt ein Steuerpflichtiger dieser Pflicht nicht nach, werden von der Verwaltung und ggf. auch anderen Stellen Bußgelder verhängt (pro verspätete Abgabe der MwSt-Erklärung 51 EUR bis 100 EUR). Bei einer verspäteten Zahlung der MwSt kann das Bußgeld bis zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Zypern / 6.3 Sonderregelungen für Kleinunternehmen und/oder bestimmte Unternehmenskategorien im Hinblick auf periodische Mehrwertsteuererklärungen

Landwirte, die für die Sonderregelung für landwirtschaftliche Erzeuger registriert sind, reichen jährliche MwSt-Erklärungen ein. Außerdem können bestimmte andere Kategorien von Steuerpflichtigen nach Genehmigung durch die MwSt-Behörde monatliche MwSt-Erklärungen einreichen (Unternehmer, denen die Steuer erstattet wird, wie z. B. Exporteure).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.1 Optionsfähige Gesellschaften

Rz. 20 Nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG können den Antrag auf Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft nur Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften stellen. Insoweit sind nur diejenigen Personengesellschaften nach § 1a KStG antragsberechtigt, die auch real in eine kst-pflichtige Person umgewandelt werden können. Formwechselnde Rechtsträger können nach § 191 Abs. 1 Nr. 1 U...mehr