Landwirte, die für die Sonderregelung für landwirtschaftliche Erzeuger registriert sind, reichen jährliche MwSt-Erklärungen ein.
Außerdem können bestimmte andere Kategorien von Steuerpflichtigen nach Genehmigung durch die MwSt-Behörde monatliche MwSt-Erklärungen einreichen (Unternehmer, denen die Steuer erstattet wird, wie z. B. Exporteure).
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