Es bestehen folgende Sonderregelungen:

  • Sonderregelung für Landwirte;
  • Ausgleichsregelungen für Mutter- und Tochterunternehmen;
  • Regelung für Reisebüros (Marge);
  • Cash-Accounting-System für Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz bis 2 Mio. EUR.

Andere Sonderregelungen gelten ferner nach Artikel 74 des Dekrets des Staatspräsidenten Nr. 633/72 v. 26.10.1972 für:

  • den Handel mit Salz und Tabak;
  • den Handel mit Zündhölzern;
  • den Verkauf von Tageszeitungen, Zeitschriften, Beilagen und Büchern;
  • die Überlassung von öffentlichen Fernsprechstellen, von der Öffentlichkeit zugänglichen Fernsprechapparaten und öffentlichen Fernsprechzellen;
  • die Ausgabe von Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr durch autorisierte Vertreiber;
  • Einrichtungen und Unternehmen, die der Öffentlichkeit Dienstleistungen erbringen, die aufgrund ihrer Einheitlichkeit, Häufigkeit und ihres Umfangs für Zeiträume von über 1 Monat in Rechnung gestellt werden, können vom Finanzminister ermächtigt werden, ihre periodischen Erklärungen im Einklang mit Artikel 27 des Präsidentendekrets Nr. 633/72 abzugeben und die Zahlungen vierteljährlich anstatt monatlich vorzunehmen;
  • Veranstaltungen und Glücksspiele;
  • Lieferungen von Metallschrott und entsprechenden Bearbeitungsabfällen;
  • Auktionsgeschäfte;
  • Auftragsvergabe an Subunternehmer.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge