Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm regelt den Zugriff auf den elektronischen Medikationsplan, die elektronischen Notfalldaten und die elektronische Patientenkurzakte (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 5 und 7). Die Legitimation der Datenverarbeitung ergibt sich aus einem Zusammenspiel der informierten Einwilligung des Versicherten und der gesetzlichen Befugnisnorm zum konkreten Umfang der Datenverarbe...mehr

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Sommer, SGB V § 372 Festleg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Primärsysteme der Leistungserbringer, um personenbezogene Patientendaten zu verarbeiten (z. B. Praxisverwaltungssysteme oder Krankenhausinformationssysteme), werden in deren administrativer Verantwortung betrieben. Sie müssen allerdings ermöglichen, Patientendaten zu archivieren oder in andere Systeme zu übertragen, elektronische Verordnungen auszustellen, erforder...mehr

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Sommer, SGB V § 372 Festleg... / 2.3 Abrechnungsbegründende Dokumentation (Abs. 3)

Rz. 9 Damit die Daten sektorenübergreifend ausgetauscht werden können, dürfen die Vertragsärzte und Vertragszahnärzte ab dem 1.1.2021 nur noch solche informationstechnischen Systeme für die abrechnungsbegründende Dokumentation einsetzen, die von KBV oder KZBV bestätigt worden sind (Satz 1). Die Einzelheiten des Bestätigungsverfahrens werden für den vertragsärztlichen und ver...mehr

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Sommer, SGB V § 370a Unters... / 2.1 Vermittlung telemedizinischer Leistungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die KBV unterstützt die KV u. a. durch ein elektronisch gestütztes Verfahren bei der Terminvermittlung (§ 75 Abs. 1a Satz 16; www.eterminservice.de). In diesem Rahmen wird die KBV beauftragt, ein Portal zur Vermittlung telemedizinischer Leistungen an Versicherte zu errichten und zu betreiben (Satz 1). Das Portal unterstützt die KV, muss bundesweit nutzbar sein und Vers...mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.1 Zugriffsberechtigte Personen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift definiert den Personenkreis, der auf den Medikationsplan, die Notfalldaten oder die Patientenkurzakte zugreifen darf. Den zugriffsberechtigten Personen wird es durch die Regelungen ermöglicht, die ihnen erlaubten Tätigkeiten unter Nutzung der Gesundheitskarte auszuüben (BT-Drs. 15/1525 S. 145 zu § 291a). Ein Zugriff der genannten Leistungserbringer ist n...mehr

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Sommer, SGB V § 365 Vereinb... / 2.2 Schlichtungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 7 Kommt die Vereinbarung nach Abs. 1 nicht zustande, ist auf Antrag eines der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. Antragsberechtigt sind sowohl die KBV als auch der GKV-Spitzenverband. Fristen sind in der Vorschrift nicht genannt. Eine wirksame Vereinbarung existiert seit dem 1.10.2016 als Anlage 31...mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2.3 Sicherheit (Abs. 3)

Rz. 8 Der Vertragsarzt darf für den elektronischen Arztbrief nur die sichereren Verfahren der gematik nach § 311 Abs. 6 Satz 1 nutzen. Die Richtlinien (Abs. 2) enthalten eine entsprechende Festlegung (Satz 1). Der Vertragsarzt darf dafür nur zertifizierte Systeme einsetzen (Abs. 4). Rz. 9 Die Richtlinie ist auch bei einer Änderung oder Ergänzung dem Bundesministerium für Gesu...mehr

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Sommer, SGB V § 368 Vereinb... / 2.2 Schlichtungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 5 Kommt die Vereinbarung nach Abs. 1 nicht zustande, ist auf Antrag eines der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. Antragsberechtigt sind sowohl die KBV als auch der GKV-Spitzenverband. Fristen sind in der Vorschrift nicht genannt. Eine wirksame Vereinbarung existiert seit dem 1.10.2019, die allerdin...mehr

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Sommer, SGB V § 370a Unters... / 2.3 Verfahrensordnung (Abs. 3)

Rz. 5 Die KBV regelt die Nutzung des Portals durch Dritte in einer Verfahrensordnung (Satz 1). Die Verfahrensordnung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG; Satz 2). In der Verfahrensordnung ist ausdrücklich zu regeln, dass die Termine diskriminierungsfrei an Patienten vermittelt werden und keine Selektion nach Versicherun...mehr

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Sommer, SGB V § 361 Zugriff... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Zugriffsrechte auf elektronische Verordnungen (www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_eRezept.pdf, www.gematik.de/media/gematik/Medien/E-Rezept/Dokumente/gematik_Anleitung_e_Rezept_Apothekenpersonal_V05.pdf; zuletzt abgerufen: 12.8.2022). Die Versicherten erteilen dazu ihre Einwilligung gegenüber dem zugriffsberechtigten Leistungserbringer. Der...mehr

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Sommer, SGB V § 369 Prüfung... / 2.2 Stellungnahme (Abs. 2)

Rz. 4 Bevor das BMG eine Ermessensentscheidung darüber trifft, ob die vorgelegte Vereinbarung zu beanstanden ist, haben der BfDI und das BSI eine Gelegenheit zur Stellungnahme (Satz 1). Dafür kann das BMG eine angemessene Frist setzen (Satz 2). Die Frist ist so zu bemessen, dass dem BMG ggf. eine Beanstandung innerhalb der Frist nach Abs. 3 möglich ist.mehr

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Sommer, SGB V § 361 Zugriff... / 2.1 Zugriffsberechtigte Personen (Abs. 1)

Rz. 3 Einen Zugriff auf vertragsärztliche elektronische Verordnungen haben bestimmte Berufsgruppen. Sie benötigen dazu die Einwilligung des Versicherten. Für den Zugriff sind ein Heilberufs- oder Berufsausweis sowie eine zusätzliche technische Komponente zur Authentifizierung der Leistungserbringerinstitution (z. B. Praxis, Apotheke, Krankenhaus oder Organisationseinheit ein...mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2.1 Pauschale (Abs. 1)

Rz. 3 Leistungserbringer in der vertragsärztlichen Versorgung (§ 72 Abs. 1) erhalten neben der Erstattung für Investitions- und Betriebskosten (§ 378 Abs. 1) eine pauschale Abgeltung für elektronische Arztbriefe (Satz 1). Die Pauschale ist an Voraussetzungen geknüpft: Der Arztbrief wird durch sichere elektronische Verfahren versandt; der Versand durch Post-, Boten- oder Kurie...mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.3 Zugriff auf die Notfalldaten und die Patientenkurzakte (Abs. 3)

Rz. 5 Für den Zugriff auf Notfalldaten und die Patientenkurzakte wird im Interesse der möglicherweise nicht mehr mitwirkungsfähigen Versicherten eine Autorisierung im Einzelfall nicht vorausgesetzt, da von einem mutmaßlichen Einverständnis auszugehen ist (Satz 1 Nr. 1). Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Versicherte sein grundsätzliches Einverständnis erteilt haben muss...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.2 Sitzungsteilnahme Dritter, § 32 BetrVG

Rz. 48 Da § 65 Abs. 1 nicht auf § 32 BetrVG verweist, haben Dritte kein Recht, an Sitzungen der JAV teilzunehmen. Dies gilt für die Schwerbehindertenvertretung nach § 94 SGB IX ebenso wie für den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden (§ 3 Abs. 1 ZDVG).mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2.2 Abgrenzung des § 38 SGB V zu § 74 SGB IX

Rz. 6 Die Vorschriften des SGB IX – und damit auch § 74 SGB IX – finden nur dann Anwendung, wenn die rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften (z. B. des SGB V) für bestimmte Leistungsbereiche nichts Abweichendes regeln (§ 7 Abs. 1 sowie BSG, Urteile vgl. Rz. 5). Der Anspruch auf Haushaltshilfe zulasten der Krankenversicherung wird umfassend in § 38 SGB V geregelt. Für §...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2.2.1 Zuzahlung

Rz. 7 Die Vorschrift des § 38 Abs. 5 SGB V sieht bei Haushaltshilfe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eine Zuzahlung vom Versicherten i. H. v. 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 und höchstens 10,00 EUR je Tag, vor (allerdings nicht mehr als die Kosten der Leistung selbst). § 74 SGB IX kennt dagegen keinerlei Zuzahlung des Leistungsempfängers. Wenn Rehabilitan...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2.1 Überblick

Rz. 5 Nach § 7 gelten die Vorschriften des SGB IX nur, wenn das jeweilige rehabilitationsträgerspezifische Recht (z. B. SGB V für die Krankenversicherung) nicht etwas Abweichendes regelt (vgl. auch BSG, Urteile v. 22.3.2012, B 8 SO 30/10 R, v. 31.1.2012, B 2 U 1/11 R, und v. 26.6.2007, B 1 KR 36/06 R). Im Übrigen richten sich die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die...mehr

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Jansen, SGB VI § 300 Grundsatz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist § 300 mit Wirkung zum 1.1.1992 um die Abs. 3a und 3b erweitert worden. Das RÜ-ErgG v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) änderte rückwirkend zum 1.1.1992 Abs. 3a, der dann durch das Gesetz zur Reform d...mehr

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Jansen, SGB VI § 304 Waisenrente

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt worden. Der jetzige Abs. 1 gilt seitdem unverändert. Durch das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1055) ist rückwirkend zum 1.1.2020 Abs. 2 angefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 § 304 Abs. 1, der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 301 Leistungen zur Teilhabe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift, die durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) eingeführt worden ist, gilt in den alten Bundesländern mit Wirkung seit 1.1.1992. In den neuen Bundesländern ist sie aufgrund der Regelungen im Einigungsvertrag seit 1.1.1991 anzuwenden. Mit Wirkung vom 1.1.2001 ist Abs. 1 um Satz 2 erweitert worden. Ferner ist Abs. 3 angefügt w...mehr

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Jansen, SGB VI § 301a Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 301a ist durch das Gesetz zur Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz) v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1971) mit Wirkung zum 1.1.2001 eingefügt worden und gilt seitdem unverändert. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine übergangsrechtliche Folgeänderung wege...mehr

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Jansen, SGB VI § 303 Witwerrente

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingefügt. Sie gilt seitdem unverändert. 1 Allgemeines Rz. 2 § 303 ersetzt Art. 2 § 19a ArNVG i. V. m. § 1266 RVO (Art. 2 § 18a AnVNG i. V. m. § 43 AVG) und schafft eine Besitzschutzregelung für diejenigen Fälle, in denen die versicherte Frau vor dem 1.1.19...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 67 trat durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die fast gleichlautende Vorgängervorschrift war § 47. Diese trat aufgrund Art. 1 i. V. m. Art. 68 Abs. 1 SGB IX am 1.7.2001 in Kraft (BGBl. I S. 1046) und aufgrund des BTHG am 31.12.2...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.2.2.2 Mehrleistungen der Krankenkasse im Rahmen der Satzungsregelung

Rz. 9 Die Krankenversicherungsträger haben als einzige Rehabilitationsträger nach § 38 Abs. 2 SGB V die Möglichkeit, durch ihre Satzungen zu bestimmen, dass auch in anderen als den in § 38 Abs. 1 SGB V genannten Fällen Haushaltshilfe erbracht werden kann, wenn die Haushaltsführung wegen Krankheit nicht möglich ist. In der Praxis wurde die Altersgrenze für das anspruchsberech...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis und grundsätzlicher Anspruchsumfang (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 Anspruch auf ein Persönliches Budget haben Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen i. S. d. § 2 Abs. 1, also Menschen, die leistungsberechtigt i. S. d. SGB IX sind (u. a. muss der Teilhabebedarf wegen einer eingetretenen oder einer konkret zu erwartenden Behinderung für eine Dauer von mindestens 6 Monaten bestehen, wobei die Dauer der Behinderung...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 67 regelt die Berechnung des Regelentgelts von Arbeitnehmern, die zulasten folgender Rehabilitationsträger Übergangsgeld erhalten: zulasten des Rentenversicherungsträgers entweder bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zulasten des Unfallversicherungsträgers bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zulasten ...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5 Auswahlrecht: Vom Rehabilitationsträger gestellte und vom Rehabilitanden selbst ausgewählte Haushaltskräfte

Rz. 23 Gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 Abs. 4 SGB V kann der die Teilhabeleistung durchführende Rehabilitationsträger dem Rehabilitanden zum Zweck der Weiterführung des Haushalts eine bei dem Rehabilitationsträger angestellte, professionelle Haushaltskraft stellen (vgl. Rz. 24), eine professionell tätige Haushaltskraft über einen Vertragspartner des Rehabilitatio...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.4 Kurzarbeitergeld (Abs. 3)

Rz. 43 Wenn Betriebe aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses die Arbeitszeit vorübergehend verringern und Kurzarbeit anzeigen, zahlt die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation richtet sich das fortzuzahlende Arbeitsentgelt nach der verkürzten Arbeit...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 74 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die bis dahin geltende Vorgängervorschrift war § 54. § 74 entspricht bis auf redaktionelle Anpassungen dem bisherigen § 54. Um eine Dynamisierung der Pauschbeträge zu bezwecken, ...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.3.2 Höhe der Kostenerstattung

Rz. 27 Bei einer vom Rehabilitanden selbst gewählten Ersatzkraft erstattet der Rehabilitationsträger die Auslagen des Rehabilitanden gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 SGB V in angemessener Höhe. Dieses bedeutet, dass die zu erstattenden Kosten das Maß des Notwendigen nicht übersteigen dürfen – es gilt der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz (vgl. BSG, Urteil v. 3.7.1985...mehr

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Jansen, SGB VI § 302b Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 302b ist durch das SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) mit Wirkung zum 1.1.1996 eingefügt worden und betraf Regelungen zu Hinzuverdienstgrenzen. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2001 einen vollkommen neuen Inhalt erhalten. Die Vo...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechnung des Regelentgelts

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 67 trat durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die fast gleichlautende Vorgängervorschrift war § 47. Diese trat aufgrund Art. 1 i. V. m. Art. 68 Abs. 1 SGB IX am 1.7.2001 in Kraft (BGBl. I S. 1046) und aufgrund ...mehr

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Jansen, SGB VI § 302 Anspruch auf Altersrente in Sonderfällen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 eingeführt. Bereits vor dem Inkrafttreten ist § 302 durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 geändert worden. Abs. 2 wurde neu gefasst und Abs. 3 ist eingefügt worden. Mit dem RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ist mit W...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönliches Budget

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 17 Abs. 2 bis 4. Seit dem 1.1.2008 besteht auf Leistungen in Form des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 302a Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Bergmannsvollrenten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 302a ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und durch das RÜG v. 24.6.1993 (BGBl. I S. 1038) ergänzt worden. Mit Wirkung zum 1.4.1999 ist Abs. 2 Satz 1 aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) geändert worden. Durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) ist mit Wirkung zum 1....mehr

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Jansen, SGB VI § 303a Große Witwenrente und große Witwerrente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 eingefügt. Sie gilt seither unverändert. Eine Vorgängernorm bestand nicht. 1 Allgemeines Rz. 2 § 303a ist eine Sonderregelung zu §§ 46, 242a, 243. Diese war erforderlich, um übergangsrechtliche Problem...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 74 trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) am 1.1.2018 in Kraft. Die bis dahin geltende Vorgängervorschrift war § 54. § 74 entspricht bis auf redaktionelle Anpassungen dem bisherigen § 54. Um eine Dynamisierung der Pauschbet...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.3 Budgetfähige Leistungen unterschiedlicher Träger (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 6 Nach § 29 Abs. 1 Satz 1 sind alle Leistungen zur Teilhabe budgetfähig, die von § 5 erfasst werden. Hierzu zählen Leistungen im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1), zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Nr. 2), zur Teilhabe an Bildung (§ 5 Nr. 4) und zur sozialen Teilhabe (§ 5 Nr. 5). Neben diesen Teilhabe-Hauptleistungen können ergänzende Leistung...mehr

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Jansen, SGB VI § 301a Einma... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine übergangsrechtliche Folgeänderung wegen der Einbeziehung einmal gezahlten Arbeitsentgelts bei der Berechnung der Höhe des Übergangsgeldes gemäß § 21. Die Neuregelung der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Einmalzahlungen war aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss v. 24.5.2000, 1 BvL 1/98, NJW 2000 S. 2264) erforderlich,...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.2 Rehabilitationsträger stellt eine professionelle Ersatzkraft eines Vertragspartners

Rz. 25 Die Haushaltshilfe ist vom Rehabilitationsträger grundsätzlich als Dienstleistung (Naturalleistung) zur Verfügung zu stellen. Da die Rehabilitationsträger i. d. R. keine eigenen Arbeitskräfte mehr beschäftigen, vermitteln sie diese Kräfte über Wohlfahrtsorganisationen und sonstige Vertragspartner, sofern Rehabilitationsträger entsprechende Verträge mit diesen Organisa...mehr

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Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.2.1 Zu berücksichtigende Arbeitsentgelte

Rz. 36 Nach § 67 Abs. 1 Satz 6 ist das aus dem laufenden Arbeitsentgelt berechnete Regelentgelt um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts zu erhöhen, welches in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 23a SGB IV der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie z. B. Weihna...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.9 Kündigung der Zielvereinbarung

Rz. 29 Gemäß § 29 Abs. 4 Satz 8 wird die Zielvereinbarung wegen des Persönlichen Budgets nach erfolgtem Bedarfsermittlungsverfahren für die Dauer des Bewilligungszeitraumes abgeschlossen. Bei laufenden Leistungen hat sich in der Praxis ein Budgetzeitraum von 12 bis maximal 24 Monaten bewährt. In die Zielvereinbarung kann eine automatische Verlängerung der Budgetlaufzeit aufg...mehr

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Jansen, SGB VI § 303a Große... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Mit der Regelung in § 303a wird sichergestellt, dass große Witwen- und Witwerrenten, auf die am 31.12.2000 ein Anspruch bestand, so lange geleistet werden, wie die Voraussetzungen dafür nach dem bis dahin geltenden Recht vorliegen (§§ 43, 44 i. d. F. bis zum 31.12.2000). Entscheidend ist, dass der Rentenanspruch dem Grunde nach bestanden hat. Nach der Rechtsprechung de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 301 Leistu... / 2.1 Zeitpunkt

Rz. 3 Altes Recht kann nur angewendet werden, wenn der entsprechende Teilhabeantrag vor Inkrafttreten des RRG gestellt worden ist, wobei es auf den Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger oder aber bei den in § 16 SGB I genannten Stellen ankommt. Soweit die Antragstellung nicht erforderlich ist (etwa bei Rehabilitationsleistungen von Amts wegen mit Zustimmung des ...mehr

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Schell, SGB IX § 29 Persönl... / 2.5.1 Geldleistung/Gutscheine (Abs. 2 Satz 1 bis 3)

Rz. 10 Nach § 29 Abs. 2 Satz 1 werden Persönliche Budgets i. d. R. als Geldleistung ausgeführt, bei laufenden Leistungen monatlich. Das schließt nach Meinung des Autors nicht aus, dass das Budget bei kleinen Beträgen mit Einwilligung des Budgetnehmers auch in größeren Zeitabständen gezahlt werden kann. In der Sache setzt die Erbringung eines Persönlichen Budgets einen Anspruc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.2 Verwandte und Verschwägerte ab dem 3. Grad

Rz. 29 Ist die Ersatzkraft mit dem Rehabilitanden nicht oder nur ab dem 3. Grad verwandt oder verschwägert, können auch die Einsatzstunden angemessen vergütet bzw. erstattet werden – und zwar für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag. Als angemessen werden bei einem achtstündigen Einsatz die (durch Quittung etc.) nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem täglichen Höchstb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.6 Arbeitsentgelt für Zeiten einer Freistellung oder als Wertguthaben (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 32 Seit dem Jahr 1998 gibt es die Möglichkeit, im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt in einem sog. Wertguthaben anzusparen und diese zur Finanzierung einer längerfristigen Freistellung von der Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt einzusetzen (§§ 7b ff. SGB IV). Diese Wertguthaben können z. B. aus Teilen des laufenden Arbeitsentgelts od...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.2.1 Personenkreis

Rz. 24 Zum Personenkreis der Arbeitnehmer mit monatlich gleichbleibender Grundvergütung zählen insbesondere Arbeiter oder Angestellte, deren Höhe des Arbeitsentgelts nicht von den im Monat geleisteten Arbeitstagen beziehungsweise Arbeitsstunden oder dem Ergebnis der Arbeit (z. B. Akkord) abhängig ist. Dass neben einer dem Grunde nach gleichbleibenden Grundvergütung noch erfo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 67 Berechn... / 2.1.3 Stück- und Akkordlöhner (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 28 Bei Akkord- und Stücklöhnern ist die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts von der erbrachten Arbeitsleistung abhängig und deshalb von Monat zu Monat unterschiedlich. Zu Ihnen zählen auch Arbeitnehmer, die ausschließlich eine Provision als monatliches Arbeitsentgelt erhalten. Laut Kapitel IV, Abschnitt I, Ziff. 2.2.4.2 des Gemeinsamen Rundschreibens der Rentenversicheru...mehr