Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 365 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 3 KVB und GKV-Spitzenverband vereinbaren in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (koordinationsrechtlicher Vertrag) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung (Satz 1). Sie setzen sich dazu mit der gematik ins Benehmen (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Vid...mehr

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Sommer, SGB V § 373 Festleg... / 2.1 Festlegungen (Abs. 1)

Rz. 4 Die gematik ist beauftragt, für die in den Krankenhäusern eingesetzten informationstechnischen Primärsysteme (Krankenhausinformationssysteme; fachportal.gematik.de/hersteller-anbieter/primaersysteme; abgerufen: 8.4.2021) Festlegungen für offene oder standardisierte Schnittstellen zu erarbeiten (Satz 1). Die Festlegungen sind im Benehmen mit der DKG sowie den für die Wa...mehr

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Sommer, SGB V § 366 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 3 KZVB und GKV-Spitzenverband vereinbaren in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (koordinationsrechtlicher Vertrag) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Satz 1). Sie setzen sich dazu mit der gematik ins Benehmen (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zu...mehr

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Sommer, SGB V § 361 Zugriff... / 2.5 Grenzüberschreitender Austausch von Gesundheitsdaten (Abs. 5)

Rz. 7 Die Verarbeitung von Daten der elektronischen Verordnung (Abs. 2) zum grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten über die jeweiligen nationalen eHealth-Kontaktstellen an einen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union berechtigten Leistungserbringer ist zulässig, wenn der Versicherte vor der Übermittlung seine Einwilligung in die Nutzung des Überm...mehr

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Sommer, SGB V § 373 Festleg... / 2.5 Bestätigungsverfahren (Abs. 5)

Rz. 11 Damit die Daten sektorenübergreifend ausgetauscht werden können, dürfen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste ausschließlich informationstechnischen Systeme einsetzen, die von der gematik bestätigt worden sind (Satz 1). Der Einsatz ist für Krankenhäuser ab dem 30.6.2021 und für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste 2 Jahre nachdem die jeweiligen Festlegun...mehr

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Sommer, SGB V § 371 Integra... / 2.1 Schnittstellen für die Versorgung durch Ärzte, Zahnärzte oder Krankenhäuser (Abs. 1)

Rz. 3 Die Primärsysteme in der vertragsärztlichen Versorgung, in der vertragszahnärztlichen Versorgung und in Krankenhäusern sind mit bestimmten offenen und standardisierten Schnittstellen auszustatten. Rz. 4 In das Primärsystem sind offene und standardisierte Schnittstellen zur systemneutralen Archivierung von Patientendaten sowie zur Übertragung von Patientendaten bei einem...mehr

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Sommer, SGB V § 366 Vereinb... / 2.2 Schlichtungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 8 Kommt die Vereinbarung nach Abs. 1 nicht zustande, ist auf Antrag eines der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. Antragsberechtigt sind sowohl die KZBV als auch der GKV-Spitzenverband. Fristen sind in der Vorschrift nicht genannt. Eine wirksame Vereinbarung existiert seit dem 1.7.2020.mehr

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Sommer, SGB V § 354 Festleg... / 2.1 Funktionen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Regelung enthält den Auftrag an die gematik, die Funktionen der elektronischen Patientenakte festzulegen. Dabei ist der jeweilige Stand der Technik zu beachten. Die zeitliche Umsetzung orientiert sich an der stufenweisen Realisierung der Patientenakte. Die gematik hat die folgenden (teilweise bereits realisierten) technischen und organisatorischen Verfahren festzul...mehr

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Sommer, SGB V § 371 Integra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Primärsysteme der Leistungserbringer, um personenbezogene Patientendaten zu verarbeiten (z. B. Praxisverwaltungssysteme oder Krankenhausinformationssysteme), werden in deren administrativer Verantwortung betrieben. Sie müssen allerdings ermöglichen, Patientendaten zu archivieren oder in andere Systeme zu übertragen, elektronische Verordnungen auszustellen, erforder...mehr

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Sommer, SGB V § 371 Integra... / 2.3 Frist für die Integration (Abs. 3, 4)

Rz. 8 Die Integration der Schnittstellen muss spätestens innerhalb von 2 Jahren erfolgen, nachdem die jeweiligen Festlegungen (§§ 372, 373) in das Interoperabilitätsverzeichnis der gematik (§ 385) aufgenommen worden sind (Abs. 3). Eine Rechtspflicht zur sofortigen Integration von Schnittstellen ist damit nicht verbunden. Informationstechnische Systeme sind ggf. erst in späte...mehr

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Sommer, SGB V § 354 Festleg... / 2.3 Infektionsschutzgesetz (Abs. 3)

Rz. 5 Versicherte erhalten eine Impfdokumentation, die u. a. Hinweise auf zweckmäßiges Verhalten bei ungewöhnlichen Impfreaktionen und auf mögliche Entschädigungsansprüche enthält (§ 22 Abs. 3 IfSG). Die gematik hat zu prüfen, inwieweit die Vorgaben in der elektronischen Patientenakte umgesetzt werden können. Der Auftrag ist nicht fristgebunden.mehr

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Sommer, SGB V § 373 Festleg... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 16 Beyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen – Patienten-Datenschutz-Gesetz (PDSG) und die Neuerungen insbesondere für die elektronische Patientenakte, WzS 2021 S. 263. IZT (Herausg.), Fachanwendung Notfalldaten-Management (NFDM): Risikoanalyse, fachportal.gematik.de/fileadmin/user_upload/fachportal/files/Service/Berichte/NFDM_Risikoanalyse_Fin...mehr

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Sommer, SGB V § 374 Abstimm... / 2.1 Einheitliche Vorgaben (Satz 1)

Rz. 4 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Gesellschaft für Telematik und Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene sowie der Verbände der Pflegeberufe auf Bundesebene sind an den Festlegungen für offene und standardisierte Schnittstellen (§§ 371 bis 373) beteiligt. Sie sind verpflich...mehr

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Sommer, SGB V § 362 Nutzung... / 2.2 Versichertennummer (Abs. 2)

Rz. 4 Als Versichertennummer kann der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer (§ 290 Abs. 1 Satz 2) genutzt werden (Satz 1). Die Regelung ermöglicht es, die Karte oder digitale Identität bei einem Wechsel in ein anderes Sicherungssystem lückenlos zu nutzen. Die Krankenversichertennummer kann aus der Rentenversicherungsnummer generiert werden (Satz 2). Die Versicher...mehr

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Sommer, SGB V § 374 Abstimm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Primärsysteme der Leistungserbringer, um personenbezogene Patientendaten zu verarbeiten (z. B. Praxisverwaltungssysteme oder Krankenhausinformationssysteme), werden in deren administrativer Verantwortung betrieben. Sie müssen allerdings ermöglichen, Patientendaten zu archivieren oder in andere Systeme zu übertragen, elektronische Verordnungen auszustellen, erforder...mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 4 Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren bis zum 31.3.2022 die Anforderungen an technische Verfahren zum datengestützten zeitnahen Management von Krankheiten über eine räumliche Distanz (telemedizinisches Monitoring; Satz 1). Die Vereinbarung wird im Benehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), dem Bundesamt für die...mehr

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Sommer, SGB V § 375 Verordn... / 2.2 Elektronische Verordnungen (Abs. 2)

Rz. 5 Die Integration von Schnittstellen zu elektronischen Programmen für ärztliche Verordnungen muss spätestens innerhalb von 2 Jahren erfolgen, nachdem die jeweiligen Festlegungen (§§ 372, 373) in das Interoperabilitätsverzeichnis der gematik (§ 384) aufgenommen worden sind. Das BMG kann in der Rechtsverordnung nach § 73 Abs. 9 Satz 2 eine abweichende Frist festlegen.mehr

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Sommer, SGB V § 367 Vereinb... / 2.2 Schlichtungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 4 Kommt die Vereinbarung nach Abs. 1 nicht zustande, ist auf Antrag eines der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. Antragsberechtigt sind sowohl die KBV, KZBV, DKG als auch der GKV-Spitzenverband. Eine wirksame Vereinbarung existiert seit dem 1.7.2020.mehr

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Sommer, SGB V § 375 Verordn... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 7 Beyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen – Patienten-Datenschutz-Gesetz (PDSG) und die Neuerungen insbesondere für die elektronische Patientenakte, WzS 2021 S. 263. BMG (Referentenentwurf), Verordnung über die Umsetzung von offenen und standardisierten Schnittstellen in informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen, www.bundesgesundhe...mehr

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Sommer, SGB V § 382 Erstatt... / 2.1 Erstattungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen leisten ab 1.1.2021 an die Rechtsträger der für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden (z. B. Kommunen als Träger der Gesundheitsämter) die in § 376 Satz 1 genannten Erstattungen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Damit werden die Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, ...mehr

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Sommer, SGB V § 370 Entsche... / 2.1 Entscheidungsvorschlag (Abs. 1)

Rz. 3 Das Schlichtungsverfahren ist bei der Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik (gematik; § 319) zu beantragen. Damit wird das förmliche Schlichtungsverfahren eingeleitet. Antragsberechtigt sind die in §§ 364 bis 368 genannten Vertragspartner. Der Antrag ist zulässig, wenn eine Vereinbarung (z. B. nach einer Kündigung einer der bestehenden Vereinbarungen) oder ...mehr

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Sommer, SGB V § 370a Unters... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1 Nr. 65 des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1309) hat die Vorschrift mit Wirkung zum 9.6.2021 eingefügt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wird zur Unterstützung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) beauftragt, ein bundesweit nutzba...mehr

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Sommer, SGB V § 365 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vereinbart mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung. Hintergrund sind die zunehmende Spezialisierung, der demographische Wandel und die si...mehr

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Sommer, SGB V § 365 Vereinb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Asendorpf, Der Doktor wird Ihnen gleich zugeschaltet, Zeit online 2020, www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-04/videosprechstunden-aerzte-behandlung-coronavirus?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F; abgerufen am 30.3.2021. Hahn, Die Neuregelung der Videosprechstunde im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), NZS 2019 S. 253. ders., Die Weiterentwicklung der Videospr...mehr

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Sommer, SGB V § 372 Festleg... / 2.2 Interoperabilitätsverzeichnis (Abs. 2)

Rz. 8 Die gematik betreibt ein elektronisches Interoperabilitätsverzeichnis, in dem technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen aufgeführt werden (§ 385; www.vesta-gematik.de; abgerufen: 12.8.2022). Die Festlegungen von KBV und KZBV sind darin aufzunehmen. Dem Verzeichnis ist der jeweilige Status der Fest...mehr

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Sommer, SGB V § 368 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) vereinbaren im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein technisches Verfahren zur Authentifizierung der Versicherten im Rahmen der Videosprechstunde. Die Kassenzahnärztliche Bun...mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.4 Grenzüberschreitender Austausch von Gesundheitsdaten (Abs. 4)

Rz. 8 Voraussetzung für die Verarbeitung der Daten der elektronischen Patientenkurzakte beim grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten ist, dass der Versicherte vor der Reise in das europäische Ausland seine Einwilligung in die Nutzung des Übermittlungsverfahrens im Behandlungsfall über die nationale eHealth-Kontaktstelle erteilt (Satz 1). Eine weitere technische ...mehr

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Sommer, SGB V § 364 Vereinb... / 2.2 Schlichtungsverfahren (Abs. 2)

Rz. 5 Kommt die Vereinbarung nach Abs. 1 nicht zustande, ist auf Antrag eines der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. Antragsberechtigt sind sowohl die KBV als auch der GKV-Spitzenverband. Fristen sind in der Vorschrift nicht genannt. Eine wirksame Vereinbarung existiert seit dem 1.7.2016.mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2.2 Richtlinie (Abs. 2)

Rz. 7 Die KBV regelt in einer Richtlinie Einzelheiten zu den Anforderungen an ein sicheres elektronisches Verfahren sowie an informationstechnische Systeme für elektronische Arztbriefe. Dazu hat sie Einvernehmen mit dem GKV-Spitzenverband, der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) herzustellen. Die Richtlinie ist zum 1.4.2021 in Kraft getr...mehr

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Sommer, SGB V § 368 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 3 Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren ein technisches Verfahren zur Authentifizierung der Versicherten im Rahmen der Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung (Satz 1). Dazu enthält die Anlage 4b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) in § 2 eine Übergangsregelung, die ab 1.10.2021 durch eine neue Vereinbarung abgelöst werden soll (Vereinbarung übe...mehr

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Sommer, SGB V § 370a Unters... / 2.2 Nutzung durch Dritte (Abs. 2)

Rz. 4 Die KBV stellt die Informationen und Vermittlungsdienste, die sie im Rahmen des Systems nach Abs. 1 verarbeitet bzw. bereitstellt, Dritten zur Verfügung (Satz 1). Dritte sind etwa Fachgesellschaften, Organisationen der Selbsthilfe oder sonstige Stellen, die Gesundheitsinformationen anbieten und diese mit dem Angebot einer Videosprechstunde verbinden möchten. Dritte kön...mehr

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Sommer, SGB V § 359 Zugriff... / 2.2 Zugriff auf den Medikationsplan (Abs. 2)

Rz. 4 Grundsätzlich darf auf den elektronischen Medikationsplan (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4) nur mit Einwilligung des Versicherten zugegriffen werden (Satz 1). Eine vorherige Einwilligung durch eine eindeutige bestätigenden Handlung durch technische Zugriffsfreigabe des Versicherten ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn der Versicherte darauf verzichtet hat und die Zugriff...mehr

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Sommer, SGB V § 373 Festleg... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Primärsysteme der Leistungserbringer, um personenbezogene Patientendaten zu verarbeiten (z. B. Praxisverwaltungssysteme oder Krankenhausinformationssysteme), werden in deren administrativer Verantwortung betrieben. Sie müssen allerdings ermöglichen, Patientendaten zu archivieren oder in andere Systeme zu übertragen, elektronische Verordnungen auszustellen, erforder...mehr

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Sommer, SGB V § 369 Prüfung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vereinbarungen nach §§ 364 bis 368 werden dem BMG zur Prüfung vorgelegt. Vorher haben der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Gelegenheit, zu den Vereinbarungen Stellung zu nehmen. Für eine Beanstandung durch das BMG ist eine Frist gesetzt.mehr

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Sommer, SGB V § 383 Erstatt... / 2.4 Richtlinienkonformität (Abs. 4)

Rz. 10 Die Leistungserbringer dürfen nur informationstechnische Systeme einsetzen, deren Anbieter eine Bestätigung der KBV besitzen, dass das System richtlinienkonform ist. Die Bestätigung ist durch den Anbieter zu beantragen (Satz 1). Die bestätigten Systeme werden durch die KBV veröffentlicht (Satz 2; https://update.kbv.de/ita-update/Service-Informationen/Zulassungsverzeic...mehr

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Sommer, SGB V § 361 Zugriff... / 2.2 Voraussetzungen des Zugriffs (Abs. 2)

Rz. 4 Auf die Daten dürfen Berechtigte (Abs. 1) nur mittels eines elektronischen Heilberufsausweises, eines elektronischen Berufsausweises oder einer digitalen Identität (§ 340 Abs. 6) zugreifen. Zusätzlich wird eine Komponente zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen benötigt. Die Zugriffe werden elektronisch protokolliert (Satz 2). Die Protokollierungspfli...mehr

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Sommer, SGB V § 370a Unters... / 2.4 Gebühren (Abs. 4)

Rz. 6 Die Nutzung der von der KBV im Portal bereitgestellten Informationen durch Dritte ist gebührenpflichtig (Satz 1). Die Gebühren werden im Rahmen einer Rechtsverordnung durch das BMG festgelegt (Satz 2). Diese kann auch Gebührenbefreiungen für gemeinnützige Personen des Privatrechts, etwa medizinische Fachgesellschaften, vorsehen, die Gesundheitsinformationen mit dem Zug...mehr

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Sommer, SGB V § 373 Festleg... / 2.4 Interoperabilitätsverzeichnis (Abs. 4)

Rz. 10 Die gematik betreibt ein elektronisches Interoperabilitätsverzeichnis, in dem technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen aufgeführt werden (§ 385; www.vesta-gematik.de). Die Festlegungen (Abs. 1 bis 3) sind darin aufzunehmen. Dem Verzeichnis ist der jeweilige Status der Festlegung zu entnehmen (z....mehr

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Sommer, SGB V § 373 Festleg... / 2.6 Vertragsärztliche Versorgung in Krankenhäusern (Abs. 6)

Rz. 13 In der vertragsärztlichen Versorgung in Krankenhäusern ist eine Bestätigung für eine offene und standardisierte Schnittstelle für elektronische Verordnungen (§ 371 Abs. 1 Nr 2) entbehrlich, wenn hierfür der Nachweis einer Bestätigung nach § 372 Abs. 3 bereits vorliegt.mehr

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Sommer, SGB V § 366 Vereinb... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Asendorpf, Der Doktor wird Ihnen gleich zugeschaltet, Zeit online 2020, www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-04/videosprechstunden-aerzte-behandlung-coronavirus?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F; abgerufen: 30.3.2021. Hahn, Die Neuregelung der Videosprechstunde im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), NZS 2019 S. 253. ders., Die Weiterentwicklung der Videosprec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 354 Festleg... / 2.2 Aufträge (Abs. 2)

Rz. 4 Der Absatz enthält weitere Aufträge an die gematik: Die gematik legt insbesondere die technischen Spezifikationen und das Zulassungsverfahren fest, damit Daten des Zahnbonusheftes, des elektronischen Untersuchungsheftes für Kinder, des elektronischen Mutterpasses und des elektronischen Impfausweises in der elektronischen Patientenakte verarbeitet werden können. Dem Versi...mehr

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Sommer, SGB V § 373 Festleg... / 2.8 Verordnungsermächtigung (Abs. 8)

Rz. 15 Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die gebührenpflichtigen Tatbestände zu bestimmen und dabei feste Sätze oder Rahmensätze vorzusehen sowie Regelungen über die Gebührenentstehung, die Gebührenerhebung, die Erstattung von Auslagen, den Gebührenschuldner, Gebührenbefreiungen, die Fälligkeit, die Stundung, die Niederschlagung, de...mehr

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Sommer, SGB V § 367a Verein... / 2.2 Schlichtung (Abs. 2)

Rz. 6 Kommt die Vereinbarung nach Abs. 1 nicht zustande, so ist auf Antrag eines der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle der gematik (§ 319) einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren kann frühestens nach der abgelaufenen Frist (Abs. 1 Satz 1) beantragt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich die KBV und der GKV-Spitzenverba...mehr

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Sommer, SGB V § 371 Integra... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 9 Beyer, Neuregelungen zur Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen – Patienten-Datenschutz-Gesetz (PDSG) und die Neuerungen insbesondere für die elektronische Patientenakte, WzS 2021 S. 263. gematik (Herausg.), Interoperabilität dank ISiK, fachportal.gematik.de/informationen-fuer/isik; abgerufen: 2.4.2021. Krüger-Brand, IT-Systeme: Offene Schnittstellen werden Pflicht...mehr

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Sommer, SGB V § 354 Festleg... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 6 DG Digitales Gesundheitswesen (Herausg.), Vom Stammdatenabgleich zur Patientenakte, www.digitales-gesundheitswesen.de/vom-stammdatenabgleich-zur-patientenakte-der-plan-zur-einfuehrung-der-ti-anwendungen-im-ueberblick; zuletzt abgerufen: 12.8.2022. Wissenschaftlicher Dienst Deutscher Bundestag, Die elektronische Patientenakte Entwicklungsstand in Deutschland und in ausge...mehr

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Sommer, SGB V § 362 Nutzung... / 2.1 Gesundheitskarte und digitale Identität (Abs. 1)

Rz. 3 Neben den gesetzlichen Krankenkassen können folgende Stellen eine elektronische Gesundheitskarte oder digitale Identität ausgeben: Die Gesundheitskart...mehr

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Sommer, SGB V § 375 Verordn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Primärsysteme der Leistungserbringer, um personenbezogene Patientendaten zu verarbeiten (z. B. Praxisverwaltungssysteme oder Krankenhausinformationssysteme), werden in deren administrativer Verantwortung betrieben. Sie müssen allerdings ermöglichen, Patientendaten zu archivieren oder in andere Systeme zu übertragen, elektronische Verordnungen auszustellen, erforder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 367 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV, KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vereinbaren mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) die Anforderungen an die technischen Verfahren zu telemedizinischen Konsilien. Ein Telekonsilium ist die zeitgleiche bzw. zeitversetzte Kommunikation zwischen einem einholenden Arzt/Zahnarzt u...mehr

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Sommer, SGB V § 364 Vereinb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vereinbart mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Benehmen mit der Gesellschaft für Telematik (gematik) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Erbringung der konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen in der vertragsärztlichen Versorgung. Hintergrund sin...mehr

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Sommer, SGB V § 370a Unters... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Versicherte sollen besser über telemedizinische Versorgungsangebote informiert werden und einen besseren Zugang zu dieser Form der Leistungserbringung zu erhalten. Die KBV wird dafür zur Unterstützung der KV beauftragt, ein bundesweit nutzbares zentrales Vermittlungsportal bereitzustellen, in dem Versicherte Termine der Videosprechstunde buchen können. Die Norm dient d...mehr