Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstverwaltung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.5.1 Beratung

Rz. 6 Stellt die Aufsichtsbehörde einen drohenden oder bereits eingetretenen Rechtsverstoß fest und hat sie sich zum Einschreiten entschlossen, so gilt Abs. 1 Satz 1. Die Beratung ist Ausdruck des Bemühens um partnerschaftliche Kooperation zwischen Selbstverwaltung und Aufsicht (BSG, Urteil v. 11.12.2003, B 1 A 1/02 R, SozR 4-2400 § 89 Nr. 29). Sie stellt keinen belastenden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.2 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 9 Abs. 2 trägt der wachsenden Bedeutung des Ehrenamtes bei der Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben Rechnung. Die Regelung baut Hindernisse ab, die der Übernahme von Ehrenämtern trotz hohen gesellschaftlichen Bedürfnissen entgegenstehen. Arbeitslose sollen wie Beschäftigte ehrenamtlich tätig sein können. Abs. 2 tritt der These des BSG entgegen, wonach Verfügbarkeit ausg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / 1. Ehewille und Ehefähigkeitsalter

Rz. 1 Materielle Voraussetzungen für die Eheschließung sind die freiwillige Übereinkunft von Mann und Frau und das Ehefähigkeitsalter beider (Art. 12 Abs. 1 FGB). Am Ehewillen mangelt es, wenn einer der Eheschließenden gezwungen oder arglistig getäuscht wurde, sich im Irrtum befindet oder infolge seines Zustands während der standesamtlichen Trauung die Bedeutung seines Hande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / II. Zuständige Behörde und Verfahren

Rz. 8 In der Russischen Föderation (RF) werden nur vor dem Standesamt (ZAGS) geschlossene Ehen anerkannt (Art. 1 Abs. 2 FGB). Eine religiös oder nach den jeweiligen örtlichen bzw. nationalen Bräuchen geschlossene Ehe bewirkt keine Rechtsfolgen.[13] Eine einzige Ausnahme wird durch die Übergangsbestimmungen des Art. 169 FGB geregelt: Kirchliche Trauungen russischer Staatsange...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 162 Zuschlä... / 2.1 Zuschlags- und Nachlassverfahren (Abs. 1)

Rz. 3 Die gewerblichen Berufsgenossenschaften (§ 114 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) sowie die Unfallversicherung Bund und Bahn (§125 Abs. 2) sind gemäß Abs. 1 Satz 1 gesetzlich verpflichtet, in der Satzung Zuschläge und Nachlässe festzulegen. Zuschlags- bzw. Nachlasssysteme kommen in der Praxis ebenso vor wie kombinierte Verfahren. So ergeben sich folgende Möglichkeiten: isolierte Zusc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 75 Allgemei... / 2.3 Vorrangregelung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 37 Abs. 2 Satz 1 regelt, dass die Träger der Sozialhilfe zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Einrichtungen nur dann neu schaffen sollen, soweit nicht geeignete Einrichtungen anderer Träger vorhanden sind, ausgebaut oder geschaffen werden können. Rz. 38 Die Vorschrift beinhaltet unverändert die umfassende Gewährleistungsverpflichtung der Sozialhilfeträger. Die Vorschrift k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 3 Literatur

Rz. 12 Gesetzentwurf der Bundesregierung (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz), BT-Drs. 18/10605. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11009. Borrmann, Keine Stärkung der Selbstverwaltung durch Wirtschaftsprüfung – Kritik an den Eckpunkten eines Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes, WzS 2016 S. 229. Rixen, Schwächung der Selb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) v. 21.2.2017 (BGBl. I S. 265) mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführt. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217e Satzung / 2.3 Bindungswirkung

Rz. 14 Die vom GKV-Spitzenverband geschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für die Mitgliedskassen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Versicherten. Sie sind als untergesetzliches Recht verbindlich, womit dem GKV-Spitzenverband insoweit eine gesetzgeberähnliche Befugnis verliehen wird. Der Gesetzgeber leitet die Legitimation für den Abschlus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 3 Literatur

Rz. 11 Gesetzentwurf der Bundesregierung (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz), BT-Drs. 18/10605. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11009. Rixen, Schwächung der Selbstverwaltung? – Die Rolle des GKV-Spitzenverbandes nach dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, KrV 2017 S. 138. Seewald, Das GKV-Selbstverwaltungsstärkung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) v. 21.2.2017 (BGBl. I S. 265) mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführt. Die Vorschrift ist während des Gesetzgebungsverfahrens ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium für Gesundheit hat dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages jährlich zum 1.3. zu berichten. Erstmalig war der Bericht zum 1.3.2018 fällig. Die Berichtspflicht dient der Transparenz der aufsichtsrechtlichen Kontrolle über die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene (BT-Drs. 18...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die alte Fassung enthielt Regelungen zum Errichtungsbeauftragten des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 66a des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2983) mit Wirkung zum 1.1.2012 aufgehoben. Durch das Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 3 Literatur

Rz. 13 Gesetzentwurf der Bundesregierung (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz), BT-Drs. 18/10605. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11009. Rixen, Schwächung der Selbstverwaltung? – Die Rolle des GKV-Spitzenverbandes nach dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, KrV 2017 S. 138. Seewald, Das GKV-Selbstverwaltungsstärkung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 3 Literatur

Rz. 6 Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/10605. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11009. Rixen, Schwächung der Selbstverwaltung? – Die Rolle des GKV-Spitzenverbandes nach dem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, KrV 2017 S. 138. Seewald, Das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz und der Spitzenverband Bund der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) v. 21.2.2017 (BGBl. I S. 265) mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführt. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die Neuregelu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.1 Entsandte Person (Abs. 1)

Rz. 3 Wenn die ordnungsgemäße Verwaltung beim GKV-Spitzenverband gefährdet ist, kann die Aufsichtsbehörde eine Person an den GKV-Spitzenverband entsenden (Satz 1). Die Person wird mit der Wahrnehmung von Aufgaben betraut und erhält dafür die erforderlichen Befugnisse. Das Instrument ermöglicht der Aufsichtsbehörde, zeitnah und flexibel auf externen Sachverstand zurückzugreif...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dessen Einkommensverhältnissen anknüp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ausübung des Heberechts

Rz. 19 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 GrStG legt fest, dass der Gemeinde als kleinste Gebietskörperschaft die aus dem Selbstverwaltungsrecht abgeleitete Entscheidung zur Erhebung der Grundsteuer obliegt. Diese Entscheidungskompetenz ist Ausfluss der Ertragshoheit, die das Aufkommen der Grundsteuer allein den Kommunen zuweist.[2] Um die den Landesfinanzbehörden zustehende Verwaltun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Dienstwohnung

Rz. 426 [Autor/Stand] Das Vorliegen einer Dienstwohnung ist nach dem Gesamtbild unter Berücksichtigung der Entwicklung der Verhältnisse zu beurteilen.[2] Eine Dienstwohnung i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 GrStG setzt neben der Zugehörigkeit zu einem Stellenfonds, ggf. in Form einer kirchlichen Stiftung, allgemein voraus, dass ihre Benutzung dem kirchlichen Stelleninhab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern und dort zum Zweiten Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten mit dem Fünften Titel Schiedswesen. In der Vorschrift werden mit den Schiedsämtern auf der Landes- bzw. Landesteilebene sowie auf der Bundesebene die zentralen Schlichtungsinstanzen für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1.1 Bildung der Bundesschiedsämter

Rz. 6 Nach Abs. 2 bilden die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, also die KBV bzw. die KZBV, und der GKV-Spitzenverband auf Bundesebene jeweils ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung und ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung. Auch diesen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte/Zahnärzte und Krankenkassen st...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der Begründung zum TSVG setzt eine bedarfs- und zukunftsgerechte Gesundheitsversorgung voraus, dass die ambulante und stationäre Leistungserbringung möglichst weitgehend aufeinander abgestimmt sind. Dabei sind ein gutes Zusammenwirken und die Vernetzung der verschiedenen Akteure über die Sektoren hinweg für eine bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Pati...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz -GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2482) eingeführt worden und gilt ab 1.1.1989. Sie hat den bis 31.12.1988 geltenden § 368n Abs. 2 RVO abgelöst. Abs. 1 Satz 1 ist durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundhei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1 Bildung der Schiedsämter auf der Landes- bzw. Landesteilebene

Rz. 5 Nach Abs. 1 bilden die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen je ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung und ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung. Zwar sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Abs. 1 nicht expressis verbis aufgeführt, aber es gilt der Grundsa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 135 Nachve... / 2.1 Versicherungsfreie Beschäftigte bei einem Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 4 Bei Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, dass Beamte oder sonstige Beschäftigte (DO-Angestellte) von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Anspruch auf Versorgung nach be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.2 Wirkungsforschung

Rz. 9 Zu den Abs. 2 bis 4 wird in der Gesetzesbegründung ausgeführt, dass die Wirkungsforschung als Aspekt der Arbeitsmarktforschung konkretisiert wird. Über deren Notwendigkeit bestehe Einvernehmen innerhalb der Bundesregierung, der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit und im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit. Wirkungsforschung habe besondere ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 2.3 Gefahrklassenberechnung (Abs. 3)

Rz. 12 Der Grad der Unfallgefahr wird allerdings nicht individuell auf das einzelne Unternehmen bezogen festgestellt. Die Gefahrklasse gibt, wie bereits unter Rz. 3 angesprochen, den Grad der durchschnittlichen Unfall- und Berufskrankheitengefahr aller in einer bestimmten Tarifstelle zusammengefassten Unternehmen an. Entscheidender Faktor bei der Gefahrklassenberechnung i. S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Antillen

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba sind Bestandteil des Königreichs der Niederlande. Sie genießen – ebenso wie Aruba, > Curaçao und Sint Maarten, – innere Selbstverwaltung innerhalb des Königreichs. Die völkerrechtlichen Übereinkünfte, die das Königreich der Niederlande für die ehemals Niederländischen Antillen geschlossen hat, gelte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139a Instit... / 2.1.1 Gründung

Rz. 9 Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird vom G-BA gegründet, der zugleich Träger des Instituts ist (Satz 1). Damit ist das Institut mittelbar an die gemeinsame Selbstverwaltung angebunden, da der G-BA von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 210 Satzung... / 2.3.2 Zahl und Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und ihrer Vertreter (Nr. 2)

Rz. 6 Die Satzung enthält Bestimmungen über die Zahl und Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und ihrer Vertreter aufzunehmen. Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats richtet sich nach der Anzahl der Mitgliedskassen im Landesverband und ist auf höchsten 30 begrenzt (§ 209 Abs. 1). Sofern sich die Anzahl der Mitglieder des Verbandes während einer Wahlperiode ändert, ka...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Früherkennungsmaßnahmen für Kinder waren schon Gegenstand einer Regelung in § 181 Abs. 1 Nr. 1 RVO. Allerdings wurden nur Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres erfasst. Die Norm wurde durch das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt und begründete einen Anspruch auf Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bis zur Vollend...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 79 regelt den Verantwortungsbereich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese Norm ist eine Fundamentalnorm, dient der Qualitätssicherung und begründet eine jugendhilferechtliche Garantenstellung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (so Kunkel, LPK-SGB VIII, § 79 Rz. 3 und Wiesner, SGB VIII § 79, Rz. 1). Sie soll den Vollzug des Gesetzes sicherstellen und ist...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.2 Örtliche Träger

Rz. 3a Örtliche Träger sind demnach die Kreise und kreisfreien Städte. Sie nehmen diese Aufgaben als Selbstverwaltungsaufgaben wahr. Dabei handelt es sich um die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Für diese garantiert Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG den Gemeinden das Recht zur Selbstverwaltung. Zu den Selbstverwaltungsangelegenheiten gehört traditionell die öffentliche Für...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 79a Qualit... / 2.2 Orientierungsrahmen für die Umsetzung

Rz. 4 Aufgrund der Tatsache, dass es in der Kinder- und Jugendhilfe keine allgemein verbindlichen Grundsätze gibt, die durch ein fachliches Gremium gesteuert werden, hat der Bundesgesetzgeber auf eine gesetzliche Ausgestaltung eines Orientierungsrahmens verzichtet, dies auch deshalb, weil Aufgaben des SGB VIII im Rahmen kommunaler Selbstverwaltung wahrgenommen werden (so die...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.3 Ausstattungsverpflichtung

Rz. 10 Abs. 3 schließlich konkretisiert die Gesamtverantwortung nach Abs. 1 in verwaltungsorganisatorischer Hinsicht. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind demnach verpflichtet, für eine der ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe im jeweiligen Zuständigkeitsbereich gerecht werdende finanzielle, sachliche und personelle Ausstattung der Jugendämter bzw. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 155 Abwickl... / 2.1 Abwicklung der Geschäfte, Abwicklungsorgan (Abs. 1)

Rz. 5 Mit der Wirksamkeit der Auflösung oder der Schließung einer BKK durch die Aufsichtsbehörde endet deren rechtliche Existenz als Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit insbesondere auch deren Rechtsfähigkeit. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht aber die BKK noch und hat auch bis dahin ihre öffentlich-rechtlichen Aufgaben wahrzunehmen. Sie wird daher zum Schließungsze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.1 Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans (Abs. 1)

Rz. 3 § 70 Abs. 1 bestimmt für alle Träger der Sozialversicherung (gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung einschließlich Alterssicherung der Landwirte sowie soziale Pflegeversicherung) einheitlich, dass der Haushaltsplan vom Vorstand aufgestellt und durch die Vertreterversammlung bzw. den Verwaltungsrat festgestellt wird. Die Regelung in Abs. 1 ordnet zunächst ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 78 Verordn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Da die Vorschriften der §§ 67 ff. lediglich einen Teil der Regelungen, die für das Haushaltsrecht von Bedeutung sind, umfassen, ist durch die Verordnungsermächtigung die Möglichkeit gegeben, weitere Grundsätze des Haushaltsrechts in Anlehnung an das HGrG zu regeln, wie z. B. die Übertragbarkeit und die Deckungsfähigkeit und angemessenen Raum für gesetzliche Regelungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 71a Hausha... / 2.1 Aufstellung und Feststellung des Haushaltsplans (Abs. 1)

Rz. 2 Während bei den übrigen Trägern der Sozialversicherung sich der Haushaltsplan an die für sie jeweils geltenden Kontenrahmen anlehnt, bestimmt sich die Aufstellung und die Ausführung des Haushaltsplans der BA sinngemäß nach der Systematik der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Hierauf verweist § 77a Satz 1. Die BA ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öff...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 77 Rechnun... / 2.3 Entlastung (Abs. 1 Satz 2 bis 4)

Rz. 5 Mit der Entlastung wegen der Jahresrechnung schließt der Haushalt für das Haushaltsjahr, für das Rechnung gelegt wurde. Mit der Entlastung wird die Geschäftstätigkeit in diesem Haushaltsjahr gebilligt. Die Durchführung des Verfahrens zur Entlastung von Vorstand und Geschäftsführung ist Aufgabe der Vertreterversammlung. Bei den in § 35a Abs. 1 genannten Orts-, Betriebs- ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 71d Hausha... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Vor Inkrafttreten des LSVOrgG wurden die landwirtschaftlichen Krankenkassen sowie die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in den Vorschriften über das Haushaltsrecht in der Sozialversicherung nicht ausdrücklich genannt. Lediglich die landwirtschaftlichen Alterskassen waren in § 70 Abs. 3 Satz 1 im Zusammenhang mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und vergleichbaren Einrichtungen gemäß § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG

Rn. 240 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG sind als Altersvorsorgeaufwendungen zunächst Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen als SA abziehbar. Berücksichtigt werden nach § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG Beiträge an folgende Träger der gesetzlichen Rentenversicherung: Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Aufgebot soll dem Erben zunächst eine zuverlässige Übersicht über die Verschuldung und damit zusammen mit dem Inventar über den Stand des Nachlasses geben.[1] Auf dieser Grundlage soll er sich entscheiden können, ob er eine amtliche Nachlassliquidation durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren beantragt oder den Nachlass in Selbstverwaltung behält un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 60 Ausschließ... / 2.2.6 § 41 Nr. 4 ZPO

Rz. 32 Ebenfalls ausgeschlossen sind Richter (oder Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, § 49 ZPO) in Sachen, in denen sie als Prozessbevollmächtigte oder Beistand eines Beteiligten bestellt oder als gesetzliche Vertreter einer Partei aufzutreten berechtigt sind oder gewesen sind. Rz. 33 Der Ausschließungsgrund trägt dem Umstand Rechnung, dass die Stellung als Interessenvertrete...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2 Präsidium

Rz. 4 Nach § 21a Abs. 1 GVG ist bei jedem Gericht, auch bei kleineren Gerichten[1] ein Präsidium zu bilden.[2] Aufgabe des Präsidiums ist danach die Bestimmung der Besetzung der Spruchkörper mit den einzelnen Richtern und deren Vertretung bei vorübergehender Verhinderung (Rz. 7) sowie die Geschäftsverteilung auf die Senate (Rz. 10). Rz. 5 Das Präsidium ist ein Organ der richt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1 Unabhängigkeit der Gerichte

Rz. 1 Die Finanzgerichtsbarkeit ist Teil der rechtsprechenden Gewalt i. S. v. Art. 92 GG [1] und insoweit ein besonderer Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit.[2] § 1 FGO ist Grundlage der Einrichtung der Finanzgerichtsbarkeit[3] und stellt damit zugleich klar, dass die gerichtliche Tätigkeit in Finanzangelegenheiten[4] nur durch die Finanzgerichtsbarkeit, nicht jedoch durch ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.1 Prüfvereinbarungen

Rz. 4 Das Wort "Prüfvereinbarung" ergibt sich nicht aus dem Gesetzestext, wo von "vereinbaren" oder "Vereinbarung" die Rede ist, sondern ist von den regionalen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung gebildet worden. Um die Inhalte der regionalen Prüfvereinbarungen näher zu erläutern, wird nachstehend beispielhaft auf die ab 1.1.2017 gültige Prüfvereinbarung zwischen der KV ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.1 Verpflichtung zur Einrichtung der Prüfstelle

Rz. 2 Die Verpflichtung, eine Ermittlungs- und Prüfstelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei jeder KV/KZV und bei der KBV sowie der KZBV einzurichten, ergibt sich aus Abs. 1 Satz 1. Die Worte "richten ein" lassen den Beteiligten keinen Spielraum und der Abs. 5 mit der ständigen Berichtspflicht im Abstand von 2 Jahren hält die vertrags(zahn)ärztliche Sel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.6 Bundeseinheitliche Bestimmungen nach Abs. 6

Rz. 11 Die KBV und die KZBV sind nach Abs. 6 beauftragt, bis zum 1.1.2017 einheitliche Bestimmungen über die einheitliche Organisation der Einrichtungen nach Abs. 1 Satz 1 bei ihren Mitgliedern, die Ausübung der Kontrollen nach Abs. 1 Satz 2, die Prüfung der Hinweise nach Abs. 2, die Zusammenarbeit nach Abs. 3, die Unterrichtung nach Abs. 4 und die Berichte nach Abs. 5 zu treffen. ...mehr