Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstverwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 117 Hochsch... / 2.4 Zustandekommen der Bundesvereinbarung

Rz. 6 Die Festlegung der Gruppen der Patienten, welche wegen Art, Schwere oder Komplexität der Erkrankung einer Versorgung durch die Hochschulambulanzen bedürfen, treffen nach Abs. 1 Satz 3 der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) im Vereinbarungswege. Die Abschl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V Vorbemerkung zu §§ 1 bis 4a

Rechtsgrundlage Fünftes Buch (V): Gesetzliche Krankenversicherung Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften Rz. 1 Die im Ersten Kapitel genannten Vorschriften umfassten bei Inkrafttreten des SGB V mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 die §§ 1, 2, 3 u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Auslagen / 2. Beschränkung auf "ortsansässigen" Anwalt

Rz. 31 Vor dem 1.6.2007 war es aufgrund des Wortlauts des § 121 Abs. 3 ZPO a.F. ("Ein nicht bei dem Prozessgericht zugelassener Rechtsanwalt kann nur beigeordnet werden, wenn…") übliche Praxis, dass die Beiordnung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" eingeschränkt wurde mit der Folge, dass Reisekosten nicht zu erstatten waren. Durch das Gesetz zur Stärkung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verfahrenskostenhilfe / 8. VKH für den Unterbevollmächtigten/Verkehrsanwalt – Reisekosten

Rz. 226 Ein nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt kann nur beigeordnet werden, wenn dadurch weitere Kosten nicht entstehen, § 121 Abs. 3 ZPO. Im Rahmen einer bewilligten VKH ist bei der Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht ansässigen Rechtsanwalts stets zu prüfen, ob besondere Umstände für die Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6d Jobcenter / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vgl. BT-Drs. 17/1555) sah die Bezeichnung Jobcenter allein für die gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und der kommunalen Träger nach § 44b Abs. 1 vor (früher Arbeitsgemeinschaft). Dementsprechend war die Regelung der Bezeichnung zunächst auch in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 64 Vereinba... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1989 durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgsetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) in Kraft getreten. Sie regelte die Befugnis, eine Satzungsbestimmung zur Kostenerstattung einzuführen. Rz. 2 Durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6a Zugelass... / 2.3 Weitere zugelassene kommunale Träger

Rz. 25 Abs. 2 bis 4 enthalten die Regelungen zur Erweiterung der Anzahl der zugelassenen kommunalen Trägerschaften entsprechend dem politischen Kompromiss zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit einer Änderung des Grundgesetzes (Art. 91e GG) zur Ermöglichung der Beibehaltung der Mischverwaltung durch die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger vo...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6a Zugelass... / 2.1 Allgemeines zur zugelassenen kommunalen Trägerschaft

Rz. 17c Das BVerfG führt in seinem Urteil v. 7.10.2014 aus, der verfassungsändernde Gesetzgeber habe mit Art. 91e GG für das Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine umfassende Sonderregelung geschaffen. Er habe auf ein Urteil des BVerfG v. 20.12.2007 reagiert, das die Zusammenarbeit von Agenturen für Arbeit und Kommunen in gemeinsamen Einrichtungen (seinerzeit sog....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten (zu § 4 Nr. 26 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.26.1 Abs. 1 UStAE . Nach § 4 Nr. 26 UStG ist die die ehrenamtliche Tätigkeit steuerfrei, wenn sie für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeübt wird oder wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Der BFH[1] hatte zur Frage der ehrena...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Abzug anteiliger Vorsteuern aus der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes einer Lotsenbrüderschaft beim Seelotsen

Leitsatz Umsatzsteuer auf von einer Lotsenbrüderschaft bezogene Eingangsleistungen, die sie zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Selbstverwaltungsaufgaben verwendet, kann der der Lotsenbrüderschaft zugehörige Seelotse nach anteiliger Umlegung auf ihn – auch unter Beachtung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer – nicht als Vorsteuer abziehen. Normenkette § 15 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitglieder kommunaler Vertretungen

Rz. 1 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Es handelt sich um kommunale Volksvertreter, die auf Grund einer Wahl auf kommunaler Ebene einer Stadt, eines Landkreises oder vergleichbarer kommunaler Verbünde wie zB eines Landschaftsverbands ein politisches Mandat für eine Wahlperiode erhalten haben, das sie idR ehrenamtlich wahrnehmen. Diese Personen (zB Ratsmitglieder oder Mitglieder ei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.3 Bundesrechnungshof (Abs. 3)

Rz. 9 Das Prüfrecht des Bundesrechnungshofes sichert Aspekte der Aufsicht und Finanzkontrolle des Bundes. Im Hinblick auf die im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführten Prüfrechte und -pflichten des BMAS kann Abs. 3 allerdings auch mehr als eine Kontrolle der Prüfungen durch das BMAS verstanden werden, auch wenn der Bundesrechn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997 S. 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994 S. 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996 S. 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004 S. 31. Fin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 2.1 Genehmigungsbedürftigkeit der Satzung (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 stellt in Übereinstimmung mit § 34 Abs. 1 SGB IV klar, dass auch die Satzungen der Krankenkassen als Träger der Sozialversicherung und trotz deren Selbstverwaltung der Genehmigung bedürfen. Bei dem Erlass einer Satzung oder deren Änderung handelt es sich um einen Rechtsetzungsakt selbständiger staatlicher Verwaltungsträger zur hoheitlichen Regelung der eigenen o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 135 Bewertu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Die Überprüfung bereits erbrachter Leistungen (Abs. 1 Satz 2) sieht die Regelung seit dem 1.7.1997 durch das Zweite Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 135 Bewertu... / 2.4 Verfahrensgrundsätze

Rz. 25 Der G-BA entscheidet bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nur auf Antrag, nicht von Amts wegen. Die Überprüfung erbrachter vertragsärztlicher Leistungen kann ebenfalls auf Antrag erfolgen; bezogen auf die Auswirkungen positiver oder negativer Entscheidungen des G-BA besteht nach 1. Kap. § 7 Abs. 4 der Verfahrensordnung des GBA eine Überprüfungspflicht, won...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II Vorbemerkungen zum Fünften Kapitel Finanzierung und Aufsicht (§§ 46 bis 49)

Rz. 1 Das Fünfte Kapitel enthält die Regelungen zur Finanzierung der Leistungen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Aufsichtsrecht und das Konzept des Gesetzgebers zur "Unternehmensüberwachung". Die Regelung wird seit Jahren dazu genutzt, über die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung Kommunen Finanzmittel für spezielle Leistungen und im Zusam...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 2. Reform der Abschlussprüfung

Tz. 37 Nicht zuletzt in Reaktion auf die Finanzkrise und den dadurch zutage getretenen Handlungsbedarf wurde seitens der EU auch die Harmonisierung der Abschlussprüfung weiter vorangetrieben.[73] Dazu legte die Kommission im Oktober 2010 das Grünbuch "Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise" vor, mit dem im allgemeinen Zusammenhang mit der Fin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 135 Erprob... / 2.4 Evaluation der Förderung

Rz. 20 Abs. 2 regelt eine intensive Einbindung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit. Die Frage, ob es der Regelung bedurfte, kann dahinstehen. Der Verwaltungsrat stellt den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit fest (§ 71a Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Er überwacht den Vorstand und die Verwaltung (§ 373 Abs. 1). Dazu kann er nicht nur jederzeit Auskunft über die Geschä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.5 Berichtspflicht (Abs. 5)

Rz. 15 Der Vorstand der Krankenkasse bzw. des Landesverbandes bzw. des Spitzenverbandes Bund hat dem Verwaltungsrat sowohl über die Arbeit als auch die Ergebnisse der Tätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten als organisatorische Einheit zu berichten. Diese Berichtspflicht besteht zwingend im Abstand von jeweils 2 Jahren, erstmals jedoch schon bis zum 31.12.2005...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 9 Wichtige Gesetzesverkündungen im Überblick

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 2. Träger der sozialen Pflegeversicherung

Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen; ihre Aufgaben werden von den Krankenkassen wahrgenommen. § 1 Abs. 3 SGB XI. Die Pflegekassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Organe der Pflegekassen sind die Organe der Krankenkassen, bei denen sie errichtet sind. Arbeitgeber (Dienstherr) der für die Pflegekasse tätig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2016, Das Bankgeschä... / a) Genossenschaftsbanken

1.052 Kreditinstitute in der Unternehmensform der eingetragenen Genossenschaft (eG) – Hauptrechtsform im Bankengeschäft – haben als Zweck die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder (§ 1 GenG), die sich an den genossenschaftlichen Grundgedanken der Selbstverwaltung, Selbstverantwortung und Selbsthilfe orientiert. Aufsichtsrat und Vorstand stehen in einem besonderen Treuev...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2017, Grundlagen des ... / 2. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind gem. § 4 Abs. 1 SGB V die Krankenkassen als rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die Krankenversicherung ist in folgende Kassenarten gegliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / Einwände gegen Änderungen im Wegenutzungsrecht

Vertreter mehrerer Anwaltskanzleien haben zum Teil erhebliche Einwände gegen die von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Wegenutzungsrecht erhoben. In einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie zu dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / ZAP beruft neuen Herausgeber

Der Ravensburger Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer ist neuer Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. Er wurde Mitte September in der Hauptversammlung der BRAK von den Präsidenten der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern gewählt. Traditionell knüpft an das Amt des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer die Herausgeberschaft der ZAP an. Damit tritt Schäfer die Nachfolge von Axel ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Anwaltsmagazin / Fortbildungspflicht wird konkret

Eigentlich gibt es sie schon: Die Fortbildungspflicht für alle Rechtsanwälte ist in § 43a Abs. 6 BRAO festgeschrieben. Die Vorschrift lautet: "Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden." Das "Wie" dieser Fortbildung sowie auch die Konsequenzen im Falle der Nichtbefolgung lässt die Norm allerdings offen. An einer näheren Ausgestaltung der Fortbildungspflicht sahen s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2017, Anwaltsmagazin / Bundesrat billigt zahlreiche Gesetze

In seiner erster Plenarsitzung des neuen Jahres hatte sich der Bundesrat ein strammes Programm vorgenommen: Über 100 Vorlagen standen am 10. Februar zur Abstimmung an. Zu rund 20 Gesetzesvorhaben und einer Reihe von Verordnungsentwürfen erteilten die Länder abschließend ihre Zustimmung. Grünes Licht bekamen insbesondere Änderungen im Gesundheitsrecht, im Straf- sowie im Stra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 18/2016, Das besondere ... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Frage: Was ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und warum wird ein solches eingeführt? Durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (ZustRG) vom 25.6.2001 (BGBl I, S. 1206), das am 1.1.2002 in Kraft getreten ist, und das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den moderne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2016, Erstattung fikt... / 2 Aus den Gründen

Es entspricht wohl ganz überwiegender Auffassung, dass aufgrund des das gesamte Kostenrecht und damit auch § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO beherrschenden Grundsatzes der Kostenminimierung (vgl. dazu auch § 162 Abs. 1 VwGO) die Reisekosten eines Rechtsanwalts in der Regel nur dann voll zu erstatten sind, wenn er seine Kanzlei am Sitz oder im Bezirk des angerufenen Gerichts oder am Woh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 31 Dienstaufsicht

Rz. 1 Nach § 26 Abs. 1 DRiG untersteht der Richter einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht seine durch Art. 97 GG garantierte Unabhängigkeit beeinträchtigt wird. Die Unabhängigkeit des Richters findet jedoch ihre Grenzen, wenn der Justizgewährleistungsanspruch des rechtssuchenden Bürgers[1] durch nicht sachgemäßes Verhalten des Richters nicht mehr garantiert ist. Hier hat der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 2.1 Aufsicht

Rz. 3 Die Rechtsaufsicht über die Bundesagentur für Arbeit entspricht der Tradition hinsichtlich der rechtsfähigen Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, um das Gleichgewicht zwischen staatlicher Gewalt und dem zugestandenen Recht auf Selbstverwaltung zu wahren. Rz. 4 Neben § 393 gelten die Vorschriften des SGB IV, soweit § 393 nicht als Spezialvorschrif...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 48 Vorschl... / 2.2 Unterschriftenquorum (Abs. 2 bis 5)

Rz. 10 Je nach Größe des jeweiligen Versicherungsträgers müssen die Vorschlagslisten eine bestimmte Zahl von Unterschriften solcher Personen tragen, die das aktive Wahlrecht nach § 50 oder das passive Wahlrecht nach § 51 Abs. 1 Satz 2 am Tage der Wahlausschreibung besitzen Dies sieht Abs. 3 Satz 1 vor. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob jemand das aktive oder passive W...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schließt an die Regelung des § 46 an, in der die Gruppen bestimmter Personen – insbesondere die der Versicherten und der Arbeitgeber – als die maßgebenden Träger der Selbstverwaltung herausgestellt werden. Sie regelt mit einer Reihe von Differenzierungen die Gruppenzugehörigkeit im Einzelnen. Dabei betrifft Abs. 1 die Gruppe der Versicherten, Abs. 2 die Gr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 32 Verbot na... / 2.2 Abweichung von Vorschriften des SGB

Rz. 8 Die privatrechtliche Vereinbarung muss unmittelbar oder mittelbar zur Abweichung von Vorschriften des SGB führen. Dabei kann es sich um Abweichungen von Bestimmungen dieses Buches, aber auch von solchen der besonderen Bücher des SGB (§ 68) oder von Rechtsverordnungen handeln, deren Ermächtigungsgrundlage sich im SGB befindet. Rz. 8a Die Nichtigkeit von Vereinbarungen is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit vorrangig in einem Anstellungsverhältnis beschäftigt werden sollen. Darüber hinaus bestimmt sie Details im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Abs. 1 Satz 1 listet die Funktionen auf, die obersten Führungskräften der Bundesagentur für Arbeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 2.2 Geschäftsbericht

Rz. 6 Der in Abs. 2 bestimmte Geschäftsbericht ist jährlich vorzulegen. Das Gesetz bestimmt nicht, über welchen Zeitraum der Geschäftsbericht jeweils zu erstatten ist. Dabei dürfte es sich jedoch jeweils um das abgelaufene Kalenderjahr handeln. Das ergibt sich schon aus der für einen Geschäftsbericht typischen Übersicht über die Ergebnisse des Haushaltsjahres. Das Gesetz bes...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 31 Vorbehalt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Brackmann, Der Vorbehalt des Gesetzes i. S. d. Art. I § 31 SGB I, DOK 1977 S. 470. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Francke, Richtlinien, Normsetzungsverträge und neue Behandlungsmethoden, SGb 1999 S. 5. Hauck, Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – ein unbequemes Kind un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6.2 Besonderheiten der Vertreterversammlung

Rz. 20 Während die Vertreterversammlungen der Regionalträger und der DRV Knappschaft-Bahn-See lediglich aus Mitgliedern bestehen, die – je zur Hälfte – von den Versicherten und Arbeitgebern dieser Träger gewählt werden, erhält die Bundesvertreterversammlung der DRV Bund zusätzlich von jedem dieser Träger 2 weitere Mitglieder. Die Vertreterversammlungen dieser Träger wählen "...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane (Abs. 1) Rz. 5 Nach dem Grundsatz der Parität des Abs. 1 Nr. 1 setzen sich die Selbstverwaltungsorgane je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Andere Personen – so z. B. der jeweilige Geschäftsführer des Versicherungsträgers (§ 31 Abs. 1 Satz 2) – können allenfalls mit beratender Stimme an den...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6 Sonderregelungen für die Deutsche Rentenversicherung Bund (Abs. 5 und 6)

2.6.1 Grund der Sonderregelungen Rz. 17 Die Sonderregelungen sind eine notwendige Konsequenz aus der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenversicherung hatte bis dahin bekanntlich die überwiegende Zahl der bei ihr Versicherten in die Personengruppen der Arbeiter und Angestellten aufgeteilt. Von der Zugehörigkeit zu diesen Gruppen hing die Zuständi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.2 Sonderregelung für Betriebskrankenkassen (Abs. 2)

Rz. 9 Die Regelung in Abs. 2 Satz 1 und 2 betrifft aufgrund des Umstandes, dass sehr viele Betriebskrankenkassen eine Öffnungsklausel haben, nicht mehr die Mehrheit der Betriebskrankenkassen. Das Gemeinsame dieser Versicherungsträger ist der Umstand, dass sie nur einen Arbeitgeber haben, der den Selbstverwaltungsorganen als sog. geborenes Mitglied angehört. Um die Parität he...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.4 Sonderregelung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (Abs. 3)

Rz. 14 Die Sonderregelung in Abs. 3 betrifft die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Die Kreise der Versicherten der bei diesem Sozialversicherungsträger zusammengefassten Bereiche sind aber nicht deckungsgleich, da die Krankenversicherung und die Alterssicherung der Landwirte lediglich Selbständige betrifft. Deshalb sieht die Regelung in Abs. 3 in ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.7 Unfallversicherung Bund und Bahn (Abs. 7)

Rz. 24 Die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane der Unfallversicherung Bund und Bahn wird in Abs. 7 geregelt. Die Arbeitgebervertreter werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Vorschlag der gleichen Behörden wie bei der ehemaligen Unfallkasse des Bundes ernannt. Um einen hinreichenden Einfluss der Mitgliedsunternehmen der ehemaligen Eisenbahn-Unfallkas...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.1 Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane (Abs. 1)

Rz. 5 Nach dem Grundsatz der Parität des Abs. 1 Nr. 1 setzen sich die Selbstverwaltungsorgane je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Andere Personen – so z. B. der jeweilige Geschäftsführer des Versicherungsträgers (§ 31 Abs. 1 Satz 2) – können allenfalls mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gremiums teilnehmen. Rz. 6 Eine der in Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.3 Sonderregelung für Unfallkassen (Abs. 2a)

Rz. 12 Die Vorschrift des Abs. 2a gilt für die Unfallkassen der Länder und Gemeinden, die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und kommunalen Bereich sowie die Unfallkasse Post und Telekom. Für die ehemalige Unfallkasse des Bundes und die frühere Eisenbahn-Unfallkasse gibt es nun die Unfallversicherung Bund und Bahn mit einer Sonderregelung in Abs. 7. Sie ergänzt die Par...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.5 Sonderregelung für den Verwaltungsrat der Krankenkassen (Abs. 4)

Rz. 16 Bei den in § 35a genannten Krankenkassen, also den Orts-, Betriebs-, Innungs- sowie den Ersatzkassen, bei denen anstelle der Vertreterversammlung ein Verwaltungsrat gebildet wird (§ 31 Abs. 3a, § 33 Abs. 3), kann die Zusammensetzung dieses Verwaltungsrats grundsätzlich anders geregelt werden, als dies in den Abs. 1 und 2 der Fall ist. Erforderlich für eine abweichende...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6.3 Besonderheiten des Vorstandes

Rz. 23 Der ebenfalls je zur Hälfte mit Versicherten- und Arbeitnehmervertretern besetzte Bundesvorstand der DRV Bund besteht aus 22 Mitgliedern. Auch die Besetzung des Bundesvorstandes trägt der Doppelfunktion der DRV Bund Rechnung: 14 der 22 Mitglieder sind auf Vorschlag der Regionalträger (12 Mitglieder) und der DRV Knappschaft-Bahn-See (2 Mitglieder) zu wählen. Die Mitgli...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift betrifft die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane, die im Sinne von Rahmenbestimmungen auch schon in der vorhergehenden Regelung des § 43 berührt worden ist. Sie regelt die Frage, welches bei den Sozialversicherungsinstitutionen die Träger der politischen Selbstverwaltung sind. In Abs. 1 Nr. 1 wird dabei der Grundsatz festgelegt, dass diese Träger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Sie hat die Funktion des bis dahin geltenden § 2 Abs. 1 bis 3 des Selbstverwaltungsgesetzes (SVwG) sowie § 52 Abs. 1 Satz 2 KVLG und § 19 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte übernommen. Die Erstfassung der Vorschrift wurde wie folgt geändert: Das Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die S...mehr