Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstverwaltung

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 2.3 Gefahrklassenberechnung (Abs. 3)

Rz. 31 Der Grad der Unfallgefahr wird allerdings nicht individuell auf das einzelne Unternehmen bezogen festgestellt. Die Gefahrklasse gibt den Grad der durchschnittlichen Unfall- und Berufskrankheitengefahr aller in einer bestimmten Tarifstelle zusammengefassten Unternehmen an. Entscheidender Faktor bei der Gefahrklassenberechnung i. S. d. Abs. 3 ist die Zahl und die Schwer...mehr

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Sommer, SGB V § 76 Freie Ar... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind Abs. 1 Satz 1, 3 und 4, der Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 geändert und Satz 2 angefügt sowie...mehr

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Jung, SGB VII § 162 Zuschlä... / 2.1.7 Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (Satz 7)

Rz. 29 Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft kann durch Satzung ein entsprechendes Beitragsausgleichsverfahren bestimmen (Abs. 1 Satz 7). Sie hat insoweit im Gegensatz zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherung Bund und Bahn ein Ermessen. Das der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eingeräumte Ermessen resultiert aus der Tatsache, dass...mehr

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Sommer, SGB V § 90a Gemeins... / 2.2 Rechtsfähigkeit

Rz. 17 Soweit es um die Wahrnehmung seiner Rechte geht, ist das Gemeinsame Landesgremien teilrechtsfähig (Vahldiek, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 90a Rz. 6). Das bedeutet, dass es nach § 70 Nr. 4 SGG zur Beteiligung fähig ist. Da der Gemeinsame Landesausschuss keine Außenzuständigkeit besitzt, ist er nicht als Behörde anzusehen (str., a. A. Vahldiek, a. a. O., Rz. 22.). Die Gege...mehr

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Jung, SGB VII § 162 Zuschlä... / 2.1.4 Höhe der Zuschläge und Nachlässe (Satz 4)

Rz. 18 Die Höhe der Zuschläge und Nachlässe richtet sich gemäß Abs. 1 Satz 4 nach der Zahl, der Schwere und den Kosten der anzuzeigenden Versicherungsfälle oder nach mehreren dieser Merkmale. Das Gesetz orientiert sich ausdrücklich an den im Betrieb konkret aufgetretenen Versicherungsfällen. Der Gesetzeswortlaut rechtfertigt nicht die Annahme, dass der Beitragsnachlass einen...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 1.2 Inhalt der Vorschrift

Rz. 7 Die Regelung verbindet Bedarfsplanungsvorgaben nach § 101 und die Bedarfsplanungsrichtlinie (BPL-RL) mit den Entscheidungen der Zulassungsgremien (Pawlita, jurisPK-SGB V, § 103 Rz. 24). Sie regelt für die vertragsärztliche Versorgung insbesondere die Konsequenzen, die sich aus einer angeordneten Zulassungsbeschränkung bei Überversorgung ergeben können, wie das Nachbese...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind mit Wirkung...mehr

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Jung, SGB VII § 157 Gefahrt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Brosius-Gersdorf, Reformbedarf bei der Lastenverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 2024, 189. Brosius-Gersdorf, Die Gliederung des Gefahrtarifs der Unfallversicherungsträger nach Tarifstellen – Teil 1 – Am Beispiel des 4. Gefahrtarifs der BG Bau, SGb 2023, 461. Brosius-Gersdorf, Die Gliederung des Gefahrtarifs der Unfallversicherungsträger nach Tarifste...mehr

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Sommer, SGB V § 90a Gemeins... / 1.2 Einrichtung von Landesgremien

Rz. 3 § 90a Abs. 1 ist eine Ermächtigungsnorm. Die Bundesländer haben im Rahmen der allgemeinen Daseinsfürsorge die Pflicht, eine flächendeckende, umfassende medizinische Versorgung sicherzustellen. Diese Verpflichtung ist der gesetzlichen Sicherstellungspflicht einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung übergeordnet, so...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.2 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 9 Abs. 2 trägt der wachsenden Bedeutung des Ehrenamtes bei der Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben Rechnung. Die Regelung baut Hindernisse ab, die der Übernahme von Ehrenämtern trotz hohen gesellschaftlichen Bedürfnissen entgegenstehen. Arbeitslose sollen wie Beschäftigte ehrenamtlich tätig sein können. Abs. 2 tritt der These des BSG entgegen, wonach Verfügbarkeit ausg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Registrierung im Berufsregister und Qualitätskontrolle (§ 319 Abs. 1 Satz 3f.)

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit Verabschiedung des APAReG wurde die Teilnahmebescheinigung nach § 57a Abs. 1 WPO (a. F.) abgeschafft und durch die Anzeige und Eintragung in das Berufsregister ersetzt (vgl. § 38 Nr. 1 lit. h) WPO für WP und § 38 Nr. 2 lit. f) WPO für WPG). Nach § 57a Abs. 1 WPO müssen WP und WPG, die gesetzliche AP durchführen, dies der WPK zwei Wochen n...mehr

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Sommer, SGB V § 106c Prüfun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch die Vorschrift werden Vorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung gemacht. Die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung erfolgt durch gemeinsame Prüfungseinrichtungen, und zwar in 1. Instanz durch die Prüfungsstelle und in 2. Instanz durch den Beschwerdeausschuss. Beide Prüfungseinrichtungen nehmen ihre Aufgaben eigenve...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2.3 Arzneimittelabrechnungsvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 16 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete Spitzenorganisation der Apotheker (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – www.abda.de) vereinbaren in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung näheres über die in Nr. 1 bis 5 genannten Regelungsgegenstände (Satz 1; Arzneimi...mehr

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Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Abs. 1 Nr. 1 trat zum 1.1.1993 in Kraft. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat ab 1.1.1993 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gesetzliche Träger der Sozialversicherung

Rz. 17 Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung, einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und auf wirtschaftli...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / bb) Anwaltszwang

Rz. 48 Die ursprünglich in § 26 Nr. 1 EGZPO enthaltene Regelung, wonach diejenigen Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen, über die das OLG als Beschwerdegericht entscheidet, bis zum 31.12.2008 auch von einem nur beim Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden, soweit es sich nicht um eine familienrechtliche Entscheidung handelt, ist mit dem Gesetz zur...mehr

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Ungarn / a) Erbrecht der lokalen Gemeinde

Rz. 86 Seit dem 1.7.2023 erbt die inländische Liegenschaft des (mangels sonstigen Erben verstorbenen) Erblassers die lokale Gemeinde (lokale Selbstverwaltung) in dessen Bezirk die Liegenschaft belegen ist. Das gesetzliche Erbrecht der Gemeinde erstreckt sich auch auf die zum Eigentum des Erblassers gehörenden beweglichen Sachen, die in der betroffenen Liegenschaft aufzufinde...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.1.1 Rechtsprechung zur Beurteilung der Entgelte

Die wesentlichen Entgeltfragen sind bereits höchstrichterlich entschieden.[1] Von der Abgabepflicht sind auch Entgelte an solche selbstständige Publizisten/Künstler erfasst, die aus der besonderen Versicherungspflicht nach dem KSVG wegen anderweitiger gesetzlicher sozialer Sicherung[2] oder beamtenrechtlicher Absicherung[3] ausgeschlossen sind. Einbezogen sind auch lediglich ...mehr

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Die Genossenschaft als Unte... / 2.1 Selbsthilfe, Selbstorganschaft und Selbstverwaltung

Nach den zwingenden Vorgaben des § 1 GenG sind Genossenschaften folglich "Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (…)". Insofern stellen Genossenschaften im Licht ihrer ökonomischen Au...mehr

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Die Mitgliedschaft / 3.3.3.1 Fallbeispiel Kritik an den Genossenschaftsorganen

Rz. 257 Die Prinzipien der Selbstverwaltung und Selbstverantwortung als Ausdruck der individualistischen Organisationsform einer genossenschaftlichen Gemeinschaft zeigen sich in der Verflechtung der Mitgliedsrechte und der Besetzung der Organe: Mitglieder/Vertreter wählen den Aufsichtsrat und dieser nach Satzung den Vorstand. Diese Verflechtung wird getragen vom gegenseitige...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.4 Prüfungsverfolgung

Der Vorstand und auch der Aufsichtsrat sind verpflichtet, die bei den Prüfungsfeststellungen festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben.[1] Prüfungsbeanstandungen werden als Teil seiner beratenden und betreuenden Aufgabe vom Prüfungsverband überwacht. Der gesetzliche Prüfungsauftrag des Prüfungsverbands umfasst nach Abschluss der eigentlichen Prüfung und Vorlage des Prüfu...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.7 Prüfung des Förderzwecks der Genossenschaft

Das Genossenschaftsgesetz formuliert den Förderzweck als zentrales genossenschaftliches Prinzip und verpflichtet die Organe zu dessen Einhaltung. Gemäß § 1 Abs. 1 GenG sind Genossenschaften "Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch ...mehr

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Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 8.3 Vergütung des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsmitglieder sind in der Regel auf der Grundlage eines Auftragsverhältnisses (§§ 662 ff. BGB) tätig. Dies ist eine Folge des Prinzips der Selbstverwaltung, nach dem die Mitglieder der Genossenschaft ihre Angelegenheiten selbst regeln. Aufsichtsratsmitglieder haben einen Anspruch auf einen angemessenen Auslagenersatz, auch in pauschalierter Form (§ 670 BGB).[1]...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.3 Bundesrechnungshof (Abs. 3)

Rz. 9 Das Prüfrecht des Bundesrechnungshofes sichert Aspekte der Aufsicht und Finanzkontrolle des Bundes. Im Hinblick auf die im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführten Prüfrechte und -pflichten des BMAS kann Abs. 3 allerdings auch mehr als eine Kontrolle der Prüfungen durch das BMAS verstanden werden, auch wenn der Bundesrechn...mehr

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Hochschulassistent

Begriff Ein Hochschulassistent ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Professors, der nach Abschluss seiner Promotion die Habilitation anstrebt. Während er seine wissenschaftliche Arbeit anfertigt, ist er am Lehrstuhl der Universität in den Bereichen Lehre, Forschung oder universitäre Selbstverwaltung beschäftigt. Die Beschäftigung ist i. d. R. zeitlich auf 1 bis 4 Ja...mehr

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Innungskrankenkasse / Zusammenfassung

Begriff Innungskrankenkassen gehören zu den Trägern der Krankenversicherung. Sie sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Innungskrankenkassen wurden von Handwerksinnungen errichtet und waren für die Beschäftigten der Betriebe dieser Handwerksinnungen zuständig. Die Betriebe mussten in die Handwerksrolle eingetragen sein. Innungskrankenk...mehr

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Deutsche Rentenversicherung / 1 Rechtsform

Die Rentenversicherung wird von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, den Rentenversicherungsträgern durchgeführt. Sie verwalten sich selbst durch eigene Organe (Vertreterversammlung, Vorstand).[1]mehr

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GKV–Spitzenverband / Zusammenfassung

Begriff Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV–Spitzenverband) vertritt die Interessen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und arbeitet dabei wettbewerbs- und damit kassenartenneutral. Er hat die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Der GKV-Spitzenverband gestaltet die Rahmenbedingungen für die gesundheitliche Versorgung ...mehr

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Krankenkasse / 1 Rechtsform

Krankenkassen sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.[1] Sie gehören zur mittelbaren Staatsverwaltung und handeln durch den Verwaltungsrat (Selbstverwaltungsorgan) und den hauptamtlichen Vorstand, die ihre gesetzlichen Vertreter sind. Dabei stehen sie unter der Aufsicht des Bundesamts für Soziale Sicherung oder einer nach Landesrecht be...mehr

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GKV–Spitzenverband / 3.2 Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das einzige Selbstverwaltungsorgan des GKV-Spitzenverbands. Die Mitglieder des Verwaltungsrats gehören der Selbstverwaltung der Mitgliedskassen an (Verwaltungsrat, Vertreterversammlung oder ehrenamtlicher Vorstand). Der Verwaltungsrat hat höchstens 52 Mitglieder. Das Organ ist grundsätzlich paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie geschlech...mehr

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GKV–Spitzenverband / 2 Aufgaben

Der GKV-Spitzenverband nimmt die gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahr.[1] Dazu gehören u. a. Rahmenverträge und Vergütungsvereinbarungen für die stationäre, ambulante und zahnärztliche Versorgung, Unterstützung der Krankenkassen und ihrer Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben (insbesondere durch die Entwicklung von und Abstimmung zu Datendefinitionen – Formate, Stru...mehr

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Allgemeine Ortskrankenkasse / Zusammenfassung

Begriff Die Allgemeinen Ortskrankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Zum Stichtag 1.7.2021 betreuten 11 Ortskrankenkassen ca. 27 Millionen Versicherte, davon ca. 21 Millionen Mitglieder und ca. 6 Millionen Familienangehörige. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung besteht eine AOK für eine begrenzte Region. Die meisten Ortskranken...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Gesetzliches Schuldverhältnis

Rz. 23 Der Testamentsvollstrecker verdrängt die Miterben aus der Verwaltung des ihnen gehörenden Nachlasses und nimmt die Nachlassgegenstände in Besitz. Zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis, auf das weitgehend die Auftragsregeln anwendbar sind, § 2218 Abs. 1 BGB. Aus diesem Schuldverhältnis ergeben sich folgende Rechte d...mehr

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§ 1 Grundlagen / A. Historie der Nachlassinsolvenz

Rz. 1 Das Rechtsinstitut der Nachlassinsolvenz besteht in seiner derzeitigen Form seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1.1.1999. Es geht zurück auf das ähnliche, in der nunmehr durch die InsO abgelösten Konkursordnung (KO) normierte Nachlasskonkursverfahren. Die 1877 in Kraft getretene Konkursordnung, die sich in ihrer Geltung auf das gesamte Deutsche Reich erstrec...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 114 Die Befristung aufgrund zeitlich begrenzt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, z.B. für bestimmte Forschungsprojekte, ist sachlich gerechtfertigt.[360] Sie war schon vor der Geltung des TzBfG als Unterfall des lediglich vorübergehenden Bedarfs anerkannt.[361] Jedoch zweifelt das BAG an der Vereinbarkeit dieses Befristungsgrundes mit Unionsrecht aufgrund einer mög...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift normiert den bereits seit dem 1.7.2004 bestehenden Anerkennungsbeirat als Beirat bei der Bundesagentur für Arbeit nunmehr seit dem 1.4.2012 im SGB III. Damit wird nach allgemeiner Ansicht die demokratische Legitimation des Beirates erhöht. Er hat die Funktion als Ratgeber für die Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf die Zulassung von Trägern und Maßnahm...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.2 Mitglieder des Beirates und Berufung (Abs. 2), Vorschlagsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 bestimmt die Anzahl der Mitglieder des Beirates mit 11. Hiervon darf der Beirat weder nach oben noch nach unten abweichen. Der Gesetzgeber bestimmt Anzahl und Funktionen der Mitglieder nach ihrer Herkunft und bestimmt damit den Proporz im Beirat, der nicht verändert werden darf, um eine möglichst ausgeglichene Interessenvertretung zu gewährleisten. Die V...mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.1 Vergütung der Einzugsstellen (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 wird die Rechtsgrundlage für die pauschale Vergütung der von den Einzugsstellen, den Trägern der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit für andere Sozialversicherungsträger vorgenommenen Arbeiten im Rahmen des gemeinsamen Beitragseinzugs geregelt. Die Regelung gilt entsprechend für die Künstlersozialkasse. Rz. 9 Mit dieser Vergütung werden alle d...mehr

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Sauer, SGB III § 135 Erprob... / 2.4 Evaluation der Förderung

Rz. 20 Abs. 2 regelt eine intensive Einbindung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit. Die Frage, ob es der Regelung bedurfte, kann dahinstehen. Der Verwaltungsrat stellt den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit fest (§ 71a Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Er überwacht den Vorstand und die Verwaltung (§ 373 Abs. 1). Dazu kann er nicht nur jederzeit Auskunft über die Geschä...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 7 Beispiele zur Berechnung der Grundsteuer im dreistufigen Verfahren

Nachdem die Finanzverwaltung den Grundsteuerwert des Grundstücks festgestellt hat (per Grundsteuerwertbescheid), bildet die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags die zweite Stufe bei der Grundsteuererhebung. Dazu wendet die Finanzverwaltung die einschlägige Steuermesszahl auf den Grundsteuerwert an und setzt als Ergebnis den Grundsteuermessbetrag per Grundsteuermessbescheid ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 2.4.2 Reform der Abschlussprüfung

Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nicht zuletzt in Reaktion auf die Finanzkrise und den dadurch zutage getretenen Handlungsbedarf wurde seitens der EU auch die Harmonisierung der Abschlussprüfung weiter vorangetrieben.[1] Dazu legte die Kommission im Oktober 2010 das Grünbuch "Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise" vor, mit dem im allgemeinen...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 2.1 Faktoren der Beitragshöhe

Die Beitragshöhe richtet sich vor allem nach dem Finanzbedarf (Umlagesoll), dem Arbeitsentgelt der Versicherten und der Art des Unternehmens und damit den Gefahrklassen der Gefahrtarifstellen, in die jedes Unternehmen nach dem Grad seiner Unfallgefahr eingestuft ist. Die Beitragshöhe wird u. a. zusätzlich durch Zuschläge und Nachlässe gestaltet. Daneben können die Berufsgenossen...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.6 Monitoring (Abs. 2d)

Rz. 4g Die KBV trifft erstmals bis zum 30.6.2022 die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten, die im Rahmen des telemedizinischen Monitorings verarbeitet werden (Satz 1). Die Festlegungen sind fortlaufend fortzuschreiben (Satz 2). In Folge des am 31.3.2021 in Kraft getretenen Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-B...mehr

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Sommer, SGB V § 303d Forsch... / 2.2 Arbeitskreis der Nutzungsberechtigten (Abs. 2)

Rz. 9 Das Forschungsdatenzentrum richtet einen Arbeitskreis zur Sekundärnutzung von Versorgungsdaten (§ 303e Abs. 1) ein (Satz 1). Dazu hat es sich mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ins Benehmen zu setzen. Mit der Regelung soll es Nutzungsberechtigten ermöglicht werden, in einem partizipativen Prozess an der Ausgesta...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze für Zielvereinbarungen

Rz. 9 Die Vorschrift ist im Kapitel 5 über die Finanzierung und die Aufsicht der Grundsicherung für Arbeitsuchende angesiedelt worden. Sie steht in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den Vorschriften über die Aufsicht des Bundes über die Bundesagentur für Arbeit sowie der Länder über die kommunalen Träger (§ 47) und über die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träge...mehr

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Sommer, SGB V § 303c Vertra... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Vorschrift regelt die Aufgaben der Vertrauensstelle. Es soll eine Datenbasis für gesundheitspolitische Entscheidungen der Politik und der Selbstverwaltung geschaffen werden, damit Finanzmittel zielgerichtet eingesetzt sowie Fehlsteuerungen rechtzeitig erkannt und vermieden werden. Der Datenschutz der Versicherten und Leistungserbringer wird gewahrt. Rz. 6a §§ 303a f...mehr

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Sommer, SGB V § 303d Forsch... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Datenaufbereitungsstelle wird zu einem Forschungsdatenzentrum mit einem deutlich erweiterten und aktuelleren Datenangebot entwickelt. Die Vorschrift regelt dessen Aufgaben. Damit wird eine Datenbasis für gesundheitspolitische Entscheidungen der Politik und der Selbstverwaltung geschaffen, damit Finanzmittel zielgerichtet eingesetzt sowie Fehlsteuerungen rechtzeitig...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.1 Rehabilitationsträger (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 zählt auf, welche der nach § 12 SGB I für Sozialleistungen zuständigen Körperschaften (mitgliedschaftlich organisierte und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisationen, die ihre Rechtssubjektivität einem Hoheitsakt verdanken; es handelt sich i. S. d. Sozialrechts hier um Sozialversicherungsträger, die der gegenseitigen sozialen Hilfe ihrer Mitg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erläuterung zur Stellung der Deutschen Rentenversicherung Bund innerhalb der FinVerw

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Unterbrechung der Ausbildung

Rn. 380 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Beurlaubung vom Studium zum Zwecke der Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung führt zu einer Unterbrechung der Berufsausbildung, BFH v 04.02.2014, III B 87/13, BFH/NV 2014, 690; ebenso eine Beurlaubung zur Kindererziehung, FG Brandenburg v 02.07.1998, 5 K 1257/97 Kg, EFG 1998, 1417. Dies gilt auch für eine Beurlaubung vom Stud...mehr