Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstverwaltung

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Jansen, SGB IV § 52 Wahl de... / 2.1 Verfahren der Wahl (Abs. 1)

Rz. 2 Die Wahl ist im Gegensatz zur Wahl der Vertreterversammlung keine Urwahl: Nicht die Angehörigen der Gruppen nach § 47, die Träger der Selbstverwaltung sind, wählen den Vorstand, sondern die ihrerseits von diesen Gruppen in Urwahl in die Vertreterversammlung gewählten Mitglieder der Vertreterversammlung. Rz. 3 Die Wahl ist ferner keine Persönlichkeitswahl, sondern eine L...mehr

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Jansen, SGB IV § 94 Bundesa... / 2.1.2 Mitwirkung

Rz. 3 Neben der Aufsichtsführung hat das Bundesamt für Soziale Sicherung eine Fülle von Mitwirkungsaufgaben wahrzunehmen. Mit der Mitwirkung bei Entscheidungen der Selbstverwaltung hat sich der Staat ein Mitspracherecht vorbehalten. In diesem Bereich ist das Bundesamt für Soziale Sicherung nicht auf die Rechtskontrolle (wie bei der Aufsicht) beschränkt. Es hat vielmehr einen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 64a Hybrid... / 2.3 Digitale Sitzungen

Rz. 5 Abs. 2 regelt, in welchen Fällen und unter welchen weiteren Voraussetzungen die Durchführung von Sitzungen der Selbstverwaltungsorgane in vollständig digitaler Form zulässig ist. Solche Sitzungen dürfen nach Satz 1 zum einen in außergewöhnlichen Notsituationen stattfinden. Außergewöhnliche Notsituationen sind z. B. Katastrophen, epidemische Lagen oder andere gravierend...mehr

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Jansen, SGB IV § 47 Gruppen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schließt an die Regelung des § 46 an, in der die Gruppen bestimmter Personen – insbesondere die der Versicherten und der Arbeitgeber – als die maßgebenden Träger der Selbstverwaltung herausgestellt werden. Sie regelt mit einer Reihe von Differenzierungen die Gruppenzugehörigkeit im Einzelnen. Dabei betrifft Abs. 1 die Gruppe der Versicherten, Abs. 2 die Gr...mehr

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Jansen, SGB IV § 91 Arten / 1 Allgemeines

Rz. 1a Das Gesetz bestimmt in § 91 Abs. 1 Satz 1, dass die Versicherungsämter und das Bundesamt für Soziale Sicherung Versicherungsbehörden sind. Satz 2 enthält die Ermächtigung für den Landesgesetzgeber, weitere Versicherungsbehörden zu schaffen. Die Versicherungsbehörden sind gemäß § 1 Abs. 1 nur für die Sozialversicherungsträger zuständig, somit nicht für die Arbeitsförde...mehr

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Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält für Beamte landesunmittelbarer Rentenversicherungsträger ergänzende Regelungen zur Anwendung der jeweiligen Landesbeamtengesetze. Abs. 1 bestimmt, dass landesunmittelbare Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung "Dienstherrnfähigkeit" i. S. v. § 2 des Beamtenstatusgesetzes besitzen. Nach Abs. 2 der Vorschrift sind die bei landesunmittelbaren...mehr

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Jansen, SGB VI § 144 Landes... / 2.2 Dienstherrnfähigkeit

Rz. 5 Der Begriff "Dienstherrnfähigkeit" ist in § 2 des Beamtenstatusgesetzes definiert. Danach besitzen Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts das Recht, Beamte zu haben, wenn sie dieses Recht im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beamtenstatusgesetzes (zum 1.4.2009) bereits besaßen oder es ihnen zu ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 21 L... / 2.3 Zuständige Krankenkasse

Rz. 15 Abs. 2 nennt in abschließender Aufzählung die Leistungsträger, die für die Durchführung der gesetzlichen Krankenversicherung sachlich zuständig sind (Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen, die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau als landwirtschaftliche Krankenkasse – SVFLG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See – Knappschaft ...mehr

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Sauer, SGB IX § 39 Aufgaben / 1 Allgemeines

Rz. 2 Um die Rehabilitation und die heutigen Leistungen zur Teilhabe noch wirksamer zu gestalten, bildeten die Vereinigungen der Rehabilitationsträger (einschließlich der Bundesagentur für Arbeit) und die Spitzenverbände der Sozialpartner auf der Grundlage der Selbstverwaltung gemeinsam mit Bund und Ländern unter Wahrung der Selbstständigkeit der Rehabilitationsträger und ih...mehr

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Sommer, SGB V § 78a Aufsich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Neuregelung der Vorschrift ist für bestimmte Fallkonstellationen ein effektives, gestrafftes und klar umschriebenes aufsichtsrechtliches Verfahren vorgegeben, für das eine bestimmte formale Vorgehensweisevorgeschrieben wird. Im Bereich der Sozialversicherungsträger gibt es bereits spezielle Rechtsgrundlagen, welche z. B. die ersatzweise Vornahme von Beschlüssen...mehr

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Jansen, SGB IV § 61 Wahl de... / 2.1 Wahl der Versichertenältesten und Vertrauenspersonen

Rz. 4 Die Fassung des Abs. 1 betrifft die Wahl der Versichertenältesten und Vertrauensleute bei den Versicherungsträgern. In Satz 1 erklärt sie folgende für die Wahl der Selbstverwaltungsorgane geltenden Vorschriften für entsprechend anwendbar: § 52 (Wahl des Vorstandes), § 56 (Wahlordnung), § 57 (Rechtsbehelfe), § 58 (Amtsdauer), § 59 (Verlust der Mitgliedschaft), § 60 (Erg...mehr

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Sommer, SGB V § 26 Gesundhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Früherkennungsmaßnahmen für Kinder waren schon Gegenstand einer Regelung in § 181 Abs. 1 Nr. 1 RVO. Allerdings wurden nur Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres erfasst. Die Norm wurde durch das Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt und begründete einen Anspruch auf Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bis zur Vollend...mehr

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Jansen, SGB IV § 43 Mitglie... / 1.2 Auswirkungen der Organisationsreform der Rentenversicherung

Rz. 3 Im Jahr 2005 ist eine umfassende Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt worden, die nicht ohne Auswirkung auf einen Teil der Regelungen des Zweiten Titels bleiben konnte. Diese Reform ist im Wesentlichen durch Beratungen der Rentenversicherungsträger und des Dachverbandes (damals des VDR) vorbereitet worden, die zu einem einvernehmlichen V...mehr

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Jansen, SGB IV § 48 Vorschl... / 2.2 Unterschriftenquorum (Abs. 2 bis 5)

Rz. 10 Je nach Größe des jeweiligen Versicherungsträgers müssen die Vorschlagslisten eine bestimmte Zahl von Unterschriften solcher Personen tragen, die das aktive Wahlrecht nach § 50 oder das passive Wahlrecht nach § 51 Abs. 1 Satz 2 am Tage der Wahlausschreibung besitzen Dies sieht Abs. 3 Satz 1 vor. Durch das Gesetz Digitale Rentenübersicht ist eine deutliche Absenkung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

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Sauer, SGB IX § 124 Geeigne... / 2.1 Vorrang geeigneter externer Leistungserbringer (Abs. 1 Satz 1) – Sicherstellungsauftrag § 95

Rz. 6 Die Träger der Eingliederungshilfe sollen – wie bisher schon die Träger der Sozialhilfe – zur Erfüllung ihrer Aufgaben eigene Leistungserbringer nicht neu schaffen, soweit geeignete Leistungserbringer anderer Träger vorhanden sind (vgl. Begründung Regierungsentwurf BTHG, BR-Drs. 428/16 S. 300). Im Gegensatz zum Recht bis zum 31.12.2019 verzichtet der Gesetzgeber auf den...mehr

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Jansen, SGB IV § 28q Prüfun... / 2.1.1 Aufgabenzuweisung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 19 Hiernach sind die Träger der Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, bei den Einzugsstellen die Durchführung der Aufgaben, für die diese eine Vergütung nach § 28l Abs. 1 SGB IV erhalten, mindestens alle 4 Jahre zu prüfen (§ 28q Abs. 1 Satz 1). Die Prüfungen werden ausschließlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Kritik seitens der kommunalen Familie

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Urheber des Gesetzentwurfs sehen in der Differenzierungsmöglichkeit beim Hebesatz innerhalb des Grundvermögens eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.[2] Die kommunale Familie in Nordrhein-Westfalen hatte sich jedoch sofort gegen dieses Regelungsanliegen gewendet. [3] Sie gab zu bedenken, schon früh auf die drohende Belastungsverschiebung zulas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 77b Besonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) v. 21.2.2017 (BGBl. I S. 265) mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführt worden. Aufgrund des Art. 5 des Siebten Gesetzes zur Än...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Verlängerung der nachgeburtlichen Schutzfrist in besonderen Fällen (§ 3 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 15 Auch nach der Entbindung besteht ein generelles Beschäftigungsverbot, das in besonderen Fällen eine längere gesetzliche Frist vorsieht. Dieser nachgeburtliche Mutterschutz beginnt mit der Entbindung. Mit der Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib ist die Entbindung vollendet. In der deutschen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes wird von einer Lebend...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 22 Ab... / 5 Kirchliche Arbeitsvertragsregelungen

Rz. 10 In der Vorgängervorschrift von § 22 TzBfG, § 6 Abs. 3 BeschFG 1985, wurden Kirchen und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften den Tarifvertragsparteien gleichgestellt. Auch ihnen wurde das Recht zugestanden, von den Regelungen des TzBfG abweichende Vereinbarungen zu treffen. In § 22 TzBfG wurde diese Regelung nicht mehr aufgenommen. Ob durch kirchliche Arbeitsv...mehr

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BEM: Ziele und Verfahren / 1.4 Sonstige Beteiligte

Infographic Verantwortlich für die Durchführung des Eingliederungsmanagements ist zunächst der Arbeitgeber. Nach dem Wortlaut von § 167 Abs. 2 SGB IX ist sein Gesprächspartner die zuständige Interessenvertretung i. S. v. § 176 SGB IX, d. h. der Betriebsrat oder der Personalrat.[1] Sonstige Interessenvertretungen der Mitarbeiter, z. B. die bei kirchlichen Arbeitgebern existier...mehr

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Roscher, GrStG § 1 Heberecht / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 5 Rz. 5 Entsprechend der Gesetzesbegründung (siehe Rz. 3) ist insbesondere auf den verfassungsrechtlichen Kontext der Vorschrift hinzuweisen. Nach Art. 106 Abs. 6 S. 1 GG steht das Aufkommen aus der Grundsteuer den Gemeinden zu. Ihnen ist gem. Art. 106 Abs. 6 S. 2 GG das Recht einzuräumen, die Hebesätze der Grundsteuer im Rahmen der Gesetze festzusetzen. Diese Regelungen ...mehr

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Gesundheitsversorgungsstärk... / 2 Umsetzung

Die Ziele sollen durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden: Stärkung der Vertretungen: Die Interessenvertretungen der Pflegeberufe und der Patienten werden gestärkt, und die Mitsprachemöglichkeiten der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und anderer relevanter Akteure werden ausgebaut. Effizientere Selbstverwaltung: Die Möglichkeit zur Durchführung hybrider und di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Dienstwohnung

Rz. 426 [Autor/Stand] Das Vorliegen einer Dienstwohnung ist nach dem Gesamtbild unter Berücksichtigung der Entwicklung der Verhältnisse zu beurteilen.[2] Eine Dienstwohnung i.S.d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 GrStG setzt neben der Zugehörigkeit zu einem Stellenfonds, ggf. in Form einer kirchlichen Stiftung, allgemein voraus, dass ihre Benutzung dem kirchlichen Stelleninhab...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.5 Ehrenamtlich Tätige im Bereich der Landwirtschaft (Nr. 5 Buchst. d und e)

Rz. 58 Versichert sind darüber hinaus zwei Arten von ehrenamtlich Tätigen. Nach Nr. 5 Buchst. d sind Personen versichert, wenn und solange sie für Unternehmen tätig sind, die der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft unmittelbar und überwiegend dienen; nach Nr. 5 Buchst. e sind auch die in Berufsverbänden der Landwirtschaft tätigen Personen versichert. Rz....mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.7 Vereinbarungen auf Ebene der Bundesmantelverträge (Abs. 3)

Rz. 24 Die Regelung verpflichtet die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und den GKV-Spitzenverband als Bestandteil der Bundesmantelverträge Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für die vertragsärztlichen Leistungen, Form und Inhalt der im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Vordrucke, die Erfüllung der Pflichten der Vertragsärzte nach Abs. 1, 4, die Er...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 6 Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften und für Einkreisungen

Rz. 20 Mit Art. 26 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[1] wurde durch eine Neufassung des § 4 Nr. 4 GrEStG eine Grunderwerbsteuerbefreiung für Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften und für die Aufhebung der Kreisfreiheit von Gemeinden in das GrEStG aufgenommen. Danach sind von der Besteuerung a...mehr

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Gewerkschaften / 5 Aufgaben

Zu den Aufgaben der Gewerkschaften gehört in erster Linie der Abschluss von Tarifverträgen. Zur Durchsetzung der Gewerkschaftsforderungen im Rahmen der Tarifverhandlungen steht ihnen das Mittel des Arbeitskampfes zur Verfügung, der ebenso wie die Organisation selbst durch Art 9 Abs. 3 GG geschützt ist. Sie können auch durch den Abschluss von Schlichtungsvereinbarungen den Ab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 1.2 Verschuldensmaßstab

Der allgemeine zivilrechtliche Verschuldensmaßstab ist in § 276 BGB geregelt. Gemäß § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB haftet der Verwalter für Vorsatz und Fahrlässigkeit, sofern nichts anderes bestimmt ist. Grundsätzlich haftet er also auch für nur leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen. Fahrlässigkeit ist bereits dann gegeben, wenn sich der Verwalter verhört oder versprich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 1.2 Inhalt der Vorschrift

Rz. 7 Die Regelung verbindet Bedarfsplanungsvorgaben nach § 101 und die Bedarfsplanungsrichtlinie (BPL-RL) mit den Entscheidungen der Zulassungsgremien (Pawlita, jurisPK-SGB V, § 103 Rz. 24). Sie regelt für die vertragsärztliche Versorgung insbesondere die Konsequenzen, die sich aus einer angeordneten Zulassungsbeschränkung bei Überversorgung ergeben können, wie das Nachbese...mehr

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Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind mit Wirkung...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.2 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 9 Abs. 2 trägt der wachsenden Bedeutung des Ehrenamtes bei der Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben Rechnung. Die Regelung baut Hindernisse ab, die der Übernahme von Ehrenämtern trotz hohen gesellschaftlichen Bedürfnissen entgegenstehen. Arbeitslose sollen wie Beschäftigte ehrenamtlich tätig sein können. Abs. 2 tritt der These des BSG entgegen, wonach Verfügbarkeit ausg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Registrierung im Berufsregister und Qualitätskontrolle (§ 319 Abs. 1 Satz 3f.)

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit Verabschiedung des APAReG wurde die Teilnahmebescheinigung nach § 57a Abs. 1 WPO (a. F.) abgeschafft und durch die Anzeige und Eintragung in das Berufsregister ersetzt (vgl. § 38 Nr. 1 lit. h) WPO für WP und § 38 Nr. 2 lit. f) WPO für WPG). Nach § 57a Abs. 1 WPO müssen WP und WPG, die gesetzliche AP durchführen, dies der WPK zwei Wochen n...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 2.3 Arzneimittelabrechnungsvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 16 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete Spitzenorganisation der Apotheker (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – www.abda.de) vereinbaren in der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung näheres über die in Nr. 1 bis 5 genannten Regelungsgegenstände (Satz 1; Arzneimi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 300 Abrechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Abs. 1 Nr. 1 trat zum 1.1.1993 in Kraft. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat ab 1.1.1993 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gesetzliche Träger der Sozialversicherung

Rz. 17 Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung, einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und auf wirtschaftli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / bb) Anwaltszwang

Rz. 48 Die ursprünglich in § 26 Nr. 1 EGZPO enthaltene Regelung, wonach diejenigen Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen, über die das OLG als Beschwerdegericht entscheidet, bis zum 31.12.2008 auch von einem nur beim Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden, soweit es sich nicht um eine familienrechtliche Entscheidung handelt, ist mit dem Gesetz zur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / a) Erbrecht der lokalen Gemeinde

Rz. 86 Seit dem 1.7.2023 erbt die inländische Liegenschaft des (mangels sonstigen Erben verstorbenen) Erblassers die lokale Gemeinde (lokale Selbstverwaltung) in dessen Bezirk die Liegenschaft belegen ist. Das gesetzliche Erbrecht der Gemeinde erstreckt sich auch auf die zum Eigentum des Erblassers gehörenden beweglichen Sachen, die in der betroffenen Liegenschaft aufzufinde...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Genossenschaft als Unte... / 2.1 Selbsthilfe, Selbstorganschaft und Selbstverwaltung

Nach den zwingenden Vorgaben des § 1 GenG sind Genossenschaften folglich "Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (…)". Insofern stellen Genossenschaften im Licht ihrer ökonomischen Au...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 3.3.3.1 Fallbeispiel Kritik an den Genossenschaftsorganen

Rz. 257 Die Prinzipien der Selbstverwaltung und Selbstverantwortung als Ausdruck der individualistischen Organisationsform einer genossenschaftlichen Gemeinschaft zeigen sich in der Verflechtung der Mitgliedsrechte und der Besetzung der Organe: Mitglieder/Vertreter wählen den Aufsichtsrat und dieser nach Satzung den Vorstand. Diese Verflechtung wird getragen vom gegenseitige...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.4 Prüfungsverfolgung

Der Vorstand und auch der Aufsichtsrat sind verpflichtet, die bei den Prüfungsfeststellungen festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben.[1] Prüfungsbeanstandungen werden als Teil seiner beratenden und betreuenden Aufgabe vom Prüfungsverband überwacht. Der gesetzliche Prüfungsauftrag des Prüfungsverbands umfasst nach Abschluss der eigentlichen Prüfung und Vorlage des Prüfu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 8.3 Vergütung des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsmitglieder sind in der Regel auf der Grundlage eines Auftragsverhältnisses (§§ 662 ff. BGB) tätig. Dies ist eine Folge des Prinzips der Selbstverwaltung, nach dem die Mitglieder der Genossenschaft ihre Angelegenheiten selbst regeln. Aufsichtsratsmitglieder haben einen Anspruch auf einen angemessenen Auslagenersatz, auch in pauschalierter Form (§ 670 BGB).[1]...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufgaben des Aufsichtsrats ... / 2.7 Prüfung des Förderzwecks der Genossenschaft

Das Genossenschaftsgesetz formuliert den Förderzweck als zentrales genossenschaftliches Prinzip und verpflichtet die Organe zu dessen Einhaltung. Gemäß § 1 Abs. 1 GenG sind Genossenschaften "Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch ...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.3 Bundesrechnungshof (Abs. 3)

Rz. 9 Das Prüfrecht des Bundesrechnungshofes sichert Aspekte der Aufsicht und Finanzkontrolle des Bundes. Im Hinblick auf die im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführten Prüfrechte und -pflichten des BMAS kann Abs. 3 allerdings auch mehr als eine Kontrolle der Prüfungen durch das BMAS verstanden werden, auch wenn der Bundesrechn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Allgemeine Ortskrankenkasse / Zusammenfassung

Begriff Die Allgemeinen Ortskrankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Zum Stichtag 1.7.2021 betreuten 11 Ortskrankenkassen ca. 27 Millionen Versicherte, davon ca. 21 Millionen Mitglieder und ca. 6 Millionen Familienangehörige. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung besteht eine AOK für eine begrenzte Region. Die meisten Ortskranken...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Gesetzliches Schuldverhältnis

Rz. 23 Der Testamentsvollstrecker verdrängt die Miterben aus der Verwaltung des ihnen gehörenden Nachlasses und nimmt die Nachlassgegenstände in Besitz. Zwischen den Erben und dem Testamentsvollstrecker besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis, auf das weitgehend die Auftragsregeln anwendbar sind, § 2218 Abs. 1 BGB. Aus diesem Schuldverhältnis ergeben sich folgende Rechte d...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Rechtliche Grundlagen

Rz. 114 Die Befristung aufgrund zeitlich begrenzt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, z.B. für bestimmte Forschungsprojekte, ist sachlich gerechtfertigt.[360] Sie war schon vor der Geltung des TzBfG als Unterfall des lediglich vorübergehenden Bedarfs anerkannt.[361] Jedoch zweifelt das BAG an der Vereinbarkeit dieses Befristungsgrundes mit Unionsrecht aufgrund einer mög...mehr