Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstverwaltung

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.2 Bundesagentur als Körperschaft des öffentlichen Rechts

Rz. 3 Die Arbeitsförderung erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und damit über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus. Daher wird die Bundesagentur für Arbeit als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt. Eine Körperschaft ist ein rechtlich verselbständigter Personenverband, der auf Mitgliedschaft beruht und in seiner Willensbildung von den Mitgl...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.4 Mitglieder und Stellvertreter im Verwaltungsausschuss

Rz. 18 Abs. 4 bestimmt, dass die Zahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss höchstens 15 betragen darf. Die zulässige Höchstzahl wird jedoch vom Verwaltungsrat festgesetzt. Diese ist für die Amtsperiode, die am 1.7.2022 begonnen hat, einheitlich für alle Agenturen für Arbeit auf regelmäßig 12 Mitglieder, im Ausnahmefall 15 Mitglieder festgesetzt worden. Damit trägt der Verw...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.4 Auskunft über die Geschäftsführung

Rz. 26 Abs. 2 enthält die notwendigen Regeln und Korrektive zu den Auskunftsverlangen der Selbstverwaltung. Satz 1 stellt klar, dass der Verwaltungsrat jederzeit vom Vorstand Auskunft über die Geschäftsführung verlangen kann. Ansprechpartner des Verwaltungsrates ist demnach der Vorstand und nicht die Verwaltung. Eine entsprechende Regelung enthält auch § 381 Abs. 6 als Verpf...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.2 Berufungsstellen und Berufungskriterien

Rz. 9 Berufungsstellen sind das BMAS für die Mitglieder des Verwaltungsrats, im Übrigen der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Die berufenden Stellen werden auf der Grundlage von Vorschlagslisten tätig, die die vorschlagsberechtigten Stellen bei ihnen einzureichen haben. Die Berufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses durch den Verwaltungsrat in einem Umfang...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 1 Allgemeines

Rz. 3 In einem zeitlichen Zusammenhang mit der gesetzlich verfügten Einrichtung einer Innenrevision bei der Bundesagentur für Arbeit stehen die Vorbereitungsarbeiten zur Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention v. 16.8.1998. Dort wird auf die Einrichtung von internen Revisionen in den Behörden des Bundes hingewirkt (§ 6). Die Gesetzesmaterialien zu § 398 a. F...mehr

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Sauer, SGB III § 380 Neutra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 § 380 geht davon aus, dass die Entscheidung über eine nach Art und Umfang gleiche Hauptforderung und der Partizipation mittelbar betroffener Arbeitnehmer am Arbeitskampfergebnis für den Arbeitskampf selbst von besonderer Bedeutung ist und i. d. R. mehrere Tarifbezirke im fachlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages betrifft. Die Vorschrift soll gewährleisten, dass d...mehr

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Sauer, SGB III § 378 Berufu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 In ein Selbstverwaltungsorgan der Bundesagentur für Arbeit können Personen berufen werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das 18. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages vor dem Tag vollendet, an dem der Deutsche Geburtstag hat und 18 Jahre alt wird. Die Volljährigkeit bezieht sich auf die Amtsdauer des berufenen Mitg...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.2 Vorschlagsberechtigung für die Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber

Rz. 9 Abs. 1 bestimmt die Gewerkschaften mit ihren Verbänden und die Arbeitgeberverbände mit ihren Vereinigungen zu den vorschlagsberechtigten Stellen für die Mitglieder der Gruppen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Damit wird den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden per Gesetz die Aufgabe zugeschrieben, unabhängig von ihren Mitgliedern die Interessen der Arbeitnehmer...mehr

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Sauer, SGB III § 375 Amtsdauer / 2.4 Ende der Amtsdauer

Rz. 10 Abs. 4 gewährleistet, dass die Amtsdauer der Stellvertreter nicht über den Zeitpunkt hinaus andauert, zu dem die Amtsdauer der Mitglieder endet. Das betrifft den Fall, dass die Amtsperiode der Selbstverwaltung z. B. durch gesetzliche Bestimmung endet, etwa durch Neuregelung der Selbstverwaltungsstrukturen. Dagegen betrifft die Vorschrift nicht das Ende der Amtsdauer e...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.8 Mitglieder und Stellvertreter

Rz. 40 Abs. 6 begrenzt den Verwaltungsrat vergleichbar größeren Aktiengesellschaften auf 21 Mitglieder. Damit kann jede der 3 Gruppen (Arbeitnehmervertreter, Arbeitgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Körperschaften) 7 Mitglieder im Verwaltungsrat haben. Vorschlag und Berufung richten sich nach den §§ 377 bis 379. Für die Unterstützung eines Vorschlages eines Mitgli...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.6 Vortrag beim BMAS

Rz. 36 Abs. 4 regelt die Möglichkeiten des Verwaltungsrates, die Angelegenheit dem BMAS vorzutragen, wenn er der Auffassung ist, der Vorstand habe seine Pflichten verletzt. Er kann nicht selbst Korrekturen verlangen oder z. B. eine aus seiner Sicht pflichtwidrige Entscheidung aufheben. Ihm bleibt nur der Vortrag beim BMAS. Rz. 37 Das BMAS führt die Aufsicht über die Bundesage...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.8 Berichts- und Auskunftspflicht

Rz. 18 Abs. 6 korrespondiert mit § 373 Abs. 2. Diese Vorschrift bestimmt, dass der Verwaltungsrat jederzeit vom Vorstand Auskunft über die Geschäftsführung verlangen kann. Dem entspricht die Auskunftspflicht des Vorstands auf Verlangen des Verwaltungsrates in Abs. 6. Nach der gesetzlichen Konstruktion ist jedoch die regelmäßige und anlassbezogene Berichterstattung des Vorsta...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.6 Ausschluss von Interessenkonflikten

Rz. 13 Abs. 5 Satz 1 verbietet Vorstandsmitgliedern die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat hat nach § 373 Abs. 1 den Vorstand zu überwachen, während dem Vorstand die Leitung und Geschäftsführung der Bundesagentur für Arbeit übertragen ist. Dadurch wollte der Gesetzgeber eine klare Trennung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Verwaltung und der Selb...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.4 Gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter

Rz. 21 Abs. 4 sollte bis zum 30.4.2015 sicherstellen, dass in den Selbstverwaltungsorganen als Gremien eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern praktiziert wird. Die Vorschrift sah daher eine Doppelbenennung von jeweils einer Frau und einem Mann bei der Ausübung des Vorschlagsrechts vor. Seit dem 1.5.2015 bedarf es der Regelung nicht mehr. Nachdem mit dem Geset...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen über die Größe und die Zusammensetzung des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit. Sie beruht auf einer Änderung der Leitungsstrukturen der Behörde mit dem Ziel, die Verantwortung in der Bundesagentur für Arbeit eindeutig zu bestimmen und zugleich privatwirtschaftliche Führungsstrukturen einzuführen. Damit konnte auch der Reformprozess...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.1 Satzungsautonomie

Rz. 3 Die Satzungsautonomie der Bundesagentur für Arbeit ist aus § 367 Abs. 1 abzuleiten. Sie hat den Zweck, den Abstand zwischen Normgeber und Normadressat dadurch zu verringern, dass den jeweils betroffenen gesellschaftlichen Gruppen die Regelung derjenigen Angelegenheiten eigenverantwortlich überlassen wird, die sie selbst betreffen und die sie in überschaubaren Bereichen...mehr

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Sauer, SGB III § 378 Berufu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Voraussetzungen für eine Berufung in eines der Selbstverwaltungsorgane der Bundesagentur für Arbeit. Sie lehnt sich an die deutsche Staatsangehörigkeit und das passive Wahlrecht zum Deutschen Bundestag an, erlaubt aber auch die Berufung von Ausländern in einen Verwaltungsausschuss oder den Verwaltungsrat. Damit wird dem Umstand Rechnung getra...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 2.2 Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsausschusses

Rz. 10 Der Verwaltungsausschuss stellt ein Kontrollorgan dar. Dementsprechend kann er keine Befugnisse haben, die zur Geschäftsführung der Agentur für Arbeit gehören. Das Gesetz sieht zwischen Geschäftsführung und Selbstverwaltung eine klare Trennung vor. Folgerichtig ist die Verwendung der Haushaltsmittel aus dem Eingliederungstitel für die Ermessensleistungen der aktiven A...mehr

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Sauer, SGB III § 384 Geschä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Geschäftsführung auf der mittleren Verwaltungsebene des 3-stufigen Aufbaus der Bundesagentur für Arbeit. Abs. 1 legt fest, dass die Regionaldirektionen von einer Geschäftsführung und damit von einem Kollegialorgan geleitet werden. Diese besteht nach Abs. 1 Satz 2 aus einem Vorsitzenden der Geschäftsführung und 2 Mitgliedern der Geschäftsführung...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.2 Aufgaben der Selbstverwaltungsorgane

Rz. 13 Die Selbstverwaltungsorgane haben die Verwaltung zu überwachen und in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarkts zu beraten (Abs. 2 Satz 1). Zusätzlich hat der Verwaltungsrat den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit zu überwachen (vgl. § 373 Abs. 1). Die Verwaltungsausschüsse überwachen die Geschäftspolitik und die Umsetzung der geschäftspolitischen Ziele der Bundesage...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt im Wesentlichen Aufgaben und Zuständigkeiten (Rechte) des Verwaltungsrates. Abs. 1 Satz 1 enthält den Grundsatz der Überwachung des Vorstandes. Die Möglichkeit nach Abs. 1 Satz 2, Prüfungen der Innenrevision zu verlangen oder Sachverständige mit Überwachungsaufgaben zu beauftragen, skizziert die Instrumente, die dem Verwaltungsrat für seine Überwac...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.8 Haftung der Selbstverwaltungsmitglieder

Rz. 38 Eine Haftung eines Selbstverwaltungsmitglieds kommt in Betracht, wenn aus seinem pflichtwidrigen Verhalten heraus ein Vermögensschaden entstanden ist, weil die Bundesagentur für Arbeit gegenüber einem Dritten aus hoheitlicher Tätigkeit des Selbstverwaltungsmitglieds haftet (§ 839 BGB, Art. 34 GG), die Bundesagentur für Arbeit gegenüber einem Dritten aus nicht hoheitlich...mehr

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Sauer, SGB III § 383 Geschä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit wird nicht wie beim Vorstand von einer Richtlinienkompetenz für den vorsitzenden Geschäftsführer und im Übrigen dem Ressortprinzip geprägt. Daraus ergibt sich zunächst, dass auch bei einer Aufteilung der Aufgaben auf die Mitglieder der Geschäftsführung der vorsitzende Geschäftsführer von seiner Gesamtverantwortung nicht entbu...mehr

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Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit vorrangig in einem Anstellungsverhältnis beschäftigt werden sollen. Darüber hinaus bestimmt sie Details im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Die Vorschrift soll anders als der Vorgänger den Strukturprinzipien des Beamtenrechts nach Art. 33 ...mehr

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.3 Risikomanagement

Rz. 23 Die Gewinnung geeigneter Prüfthemen unterliegt einer Vielzahl von Einflussfaktoren, z. B. aktuelle gesetzliche Änderungen, das öffentliche Interesse oder konkrete Hinweise auf Fehlbearbeitungen in den Agenturen für Arbeit. Rz. 24 Die Innenrevision ist (zumindest auch) Instrument des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit. Sie unterstützt die Leitung durch Übernahme von...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die konstitutiven Regelungen zu den Verwaltungsausschüssen bei den Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Ebene neben dem zentral angesiedelten und agierenden Verwaltungsrat als oberstem Selbstverwaltungsorgan bei der Bundesagentur für Arbeit. Bei den Regionaldirektionen in der Mittelinstanz bestehen keine Selbstverwaltungsorgane. Rz. 3 Abs. 1 bes...mehr

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Sauer, SGB III § 387 Person... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen über das Personal der Bundesagentur für Arbeit. In erster Linie werden das Instrument der sog. In-sich-Beurlaubung eingeführt und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen bestimmt, auch in Bezug auf einzelne Fallgestaltungen bei Übernahme von Aufgaben nach dem SGB II. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt grundsätzlich, dass das Personal der Bundesagent...mehr

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Sauer, SGB III § 373 Verwal... / 2.3 Innenrevision und Sachverständige

Rz. 14 Abs. 1 Satz 2 trägt der Tatsache Rechnung, dass sich die Mitglieder des Verwaltungsrates bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben sachkundiger Stellen bedienen müssen, weil sie die Aufsicht als Gremium wahrnehmen, nicht aber in der für die Verwaltung typischen Form, etwa durch Fachaufsicht, Steuerung, Controlling usw. Rz. 15 Die Vorschrift nennt die Innenrevision un...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bildet die Grundlage für die autonome Rechtsetzung durch die Bundesagentur für Arbeit als rechtsfähige bundesunmittelbare öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Selbstverwaltung. Damit wird der Grundsatz einer eigenen Willensbildung zur Gestaltung der inneren Ordnung und fachlicher Einflussnahme im Rahmen von gesetzlichen Ermächtigungen realisiert. Die B...mehr

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Sauer, SGB III § 376 Entsch... / 2.3 Erstattungsgrundsätze

Rz. 13 Satz 2 ermächtigt den Verwaltungsrat, feste Sätze zu beschließen. Seit dem 1.9.2020 gelten die aktualisierten Erstattungsgrundsätze des Verwaltungsrats v. 3.7.2020. Rz. 14 Umstritten ist, ob den Stellvertretern außerhalb des Vertretungsfalls eine Entschädigung gezahlt werden kann, wenn sie an den Sitzungen teilnehmen. Dies wird zum Teil verneint, obwohl die Gesetzesmat...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.5 Geschäftsordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 12 Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit hat sich mit Zustimmung des Verwaltungsrates die nach Abs. 4 vorgesehene Geschäftsordnung (GO-V) gegeben (Stand: 11.11.2022, ANBA Dezember 2022). Die Geschäftsordnung sieht im Wesentlichen vor: Zur Geschäftsordnung: Jede Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung ohne lediglich redaktionellen Inhalt bedarf einer einstimmigen Bes...mehr

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Sauer, SGB III § 381 Vorsta... / 2.7 Teilnahmerecht des Vorstands an Sitzungen des Verwaltungsrates

Rz. 15 Abs. 5 Satz 2 und 3 berechtigt die Vorstandsmitglieder zur Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrates und zum jederzeitigen Ergreifen des Wortes. Damit wird dem Vorstand die Möglichkeit gegeben, in die laufende Überwachung durch den Verwaltungsrat einzugreifen. Die Tätigkeit des Verwaltungsrates wird dadurch für den Vorstand transparent. Abgesehen davon, dass die Sit...mehr

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Sauer, SGB III § 380 Neutra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift korrespondiert mit § 160 Abs. 5. Danach hat der Neutralitätsausschuss bei Arbeitslosigkeit in Zusammenhang mit Arbeitskämpfen wie auch bei Kurzarbeit als Folge eines inländischen Arbeitskampfes (§ 100 Abs. 1) darüber zu entscheiden, ob in dem räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages, dem der Betrieb, in dem der Arbeitnehmer zuletzt beschäftigt war, ...mehr

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Sauer, SGB III § 393 Aufsicht / 2.2 Geschäftsbericht

Rz. 6 Der in Abs. 2 bestimmte Geschäftsbericht ist jährlich vorzulegen. Das Gesetz bestimmt nicht, über welchen Zeitraum der Geschäftsbericht jeweils zu erstatten ist. Dabei dürfte es sich jedoch jeweils um das abgelaufene Kalenderjahr handeln. Das ergibt sich schon aus der für einen Geschäftsbericht typischen Übersicht über die Ergebnisse des Haushaltsjahres. Das Gesetz bes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.1 Allgemeines

Rz. 109 Ausgehend von der Unterscheidung zwischen Ertragshoheit nach Art. 106, 107 GG und Verwaltungshoheit nach Art. 106 GG kann die die Steuer verwaltende Körperschaft und die insoweit ertragsberechtigte Körperschaft auseinanderfallen. Ein Auseinanderfallen der Verwaltungs- und Ertragshoheit liegt insb. für Gewerbesteuer- und Grundsteuermessbescheide vor, die im Rahmen der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.3.4 Hongkong

Die ehemalige britische Kolonie Hongkong stellt jetzt eine Sonderverwaltungszone innerhalb der Volksrepublik China mit eigenem Rechtssystem und eingeschränkter politischer Selbstverwaltung dar, wenngleich der politische Druck aus Peking in den letzten Jahren zu einem erheblichen Rückgang der persönlichen Freiheiten der Bewohner geführt hat. Hongkong ist einer der wichtigsten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.10 Besonderheiten der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung

Rz. 91 Bereits in der Begründung zum Gesundheitsstrukturgesetz war zum Ausdruck gekommen, dass es bisher nicht gelungen sei, der Zahnerhaltung und der Prävention Vorrang vor den Zahnersatzleistungen einzuräumen. Der Grund dafür wurde damals schon in der vorhandenen Überbewertung der Vergütung der Zahnersatzleistungen gesehen. Betriebswirtschaftliche Gutachten, welche die Reg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält sowohl Regeln der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung von Patienten. Die Abs. 3 und 3a zeigen, dass die eigentliche Bedeutung der Vorschrift in der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung besteht. Die bisherigen vielfältigen Änderungen der Vorschrift sind ein Indiz für den Einfluss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.2 Handwerksbetriebe (Abs. 2)

Rz. 8 Für Handwerksbetriebe nach Nr. 33 bis 37 der Anlage A zur Handwerksordnung (z. B. Augenoptiker oder Orthopädietechniker) kann die Zuständigkeit nach Abs. 1 Satz 1 im Rahmen ihrer Kompetenzen (§ 91 Abs. 1 HWO) auf die Handwerkskammern übertragen werden. Eine entsprechende Regelung ist am 1.7.2021 wirksam geworden (§ 91 Abs. 1 Nr. 14 HWO). Bei den entsprechenden Handwerk...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.2 Rücklagesoll (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 bestimmt die Höhe des Rücklagesolls: Die Pflegekassen haben einheitlich eine Rücklage in Höhe von 50 vom Hundert des nach dem Haushaltsplan durchschnittlich auf den Monat entfallenden Betrages der Ausgaben zu bilden. In der Pflegeversicherung wird die Höhe der zu bildenden Rücklage nicht wie in der Krankenversicherung der Selbstverwaltung überlassen. Während die ...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.8 Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung (Abs. 4)

Rz. 80 Die Verteilung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung ist mit Wirkung zum 1.1.2012 in § 87b geregelt, so dass Abs. 4 der Vorschrift sich auf die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung beschränkt. Die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung stellt die zweite Stufe im System der Gesamtvergütung dar und ist Teil der zahnärztlichen Selbstverwal...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 368f RVO ersetzt und zugleich die Überschrift "Gesamtvergütung" übernommen. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 305 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Neu gefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1996. Das Zwei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Gesundheitskompetenz als Ha... / 2.2 Allianz für Gesundheitskompetenz: Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz

Basierend auf diesen Ergebnissen und weiteren vergleichbaren Studien, haben anerkannte Experten im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Anschluss an die Gründung der "Allianz für Gesundheitskompetenz" im Jahr 2018 aus wissenschaftlicher Perspektive einen "Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz" erarbeitet. Der Aktionsplan ist mit Repräsentanten aus Poli...mehr

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Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 3 Literatur

Rz. 12 Dudda/Polaszek, Kontrollfunktion des Verwaltungsrats und Risikomanagement, KrV 2004, 216. Dudda, Die Binnenstruktur der Krankenversicherungsträger nach dem Gesundheitsstrukturgesetz, 1996. ders., Der Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungsrat und Vorstand, BKK 1997, 392. Hofmann u. a., Mehrwert der Selbstverwaltung – Schriften zur Gesundheitspolitik und zum Gesundheitsrec...mehr

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Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 2.1 Bildung des Verwaltungsrats (Abs. 1)

Rz. 3 Die Landesverbände der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sind, wie die Krankenkassen selbst, Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (vgl. §§ 4 Abs. 1, 207 Abs. 1 Satz 2). Als Selbstverwaltungsorgan wird daher wie bei den Krankenkassen ein Verwaltungsrat nach näherer Bestimmung der Satzung (vgl. § 210 Abs. 1) gebildet (Satz 1). Die Bildung e...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.1 Ordnungswidrigkeiten

Rz. 3 § 346 verweist auf weitere Bußgeldvorschriften in § 111 SGB IV, die in Zusammenhang mit der Beitragstragung bei Beschäftigten stehen (vgl. Komm. dort). Rz. 4 Für die Aufgliederung der Bußgeldtatbestände in die Abs. 1 und 2 sind keine zwingenden Gründe ersichtlich. Weder der Unrechtsgehalt der Ordnungswidrigkeiten noch die angedrohte Bußgeldhöhe dient als Ordnungskriteri...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 9 Weitere Änderungen des SGB III in den Jahren 2011 und 2012

Rz. 52 Mit Wirkung zum 3.5.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst als Nachfolge des Zivildienstes durch das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 687) den Tatbeständen hinzugefügt, deren Zeiten bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes außer Betracht bleiben. Rz. 53 Durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher...mehr

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Sauer, SGB III § 366 Bildun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Verwendung von Überschüssen der Bundesagentur für Arbeit. Grundsätzlich werden die Leistungen der Arbeitsförderung und die sonstigen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit durch Beiträge zur Arbeitsförderung der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und Dritter sowie durch Umlagen und sonstige Einnahmen finanziert (vgl. § 340...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.2 Zuständigkeit der Leistungsträger

Rz. 8 Leistungsträger sind die Agenturen für Arbeit für die Bundesagentur sowie grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte. 104 zugelassene Kreise bzw. kreisfreie Städte fungieren als alleinige Träger der Grundsicherung, d. h., sie übernehmen auch die eigentlich den Agenturen für Arbeit obliegenden Aufgaben. Durch Gebietsreformen und Rückgabe von Optionen schwankt die t...mehr