Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstverwaltung

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§ 1 Grundlagen / A. Historie der Nachlassinsolvenz

Rz. 1 Das Rechtsinstitut der Nachlassinsolvenz besteht in seiner derzeitigen Form seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 1.1.1999. Es geht zurück auf das ähnliche, in der nunmehr durch die InsO abgelösten Konkursordnung (KO) normierte Nachlasskonkursverfahren. Die 1877 in Kraft getretene Konkursordnung, die sich in ihrer Geltung auf das gesamte Deutsche Reich erstrec...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift normiert den bereits seit dem 1.7.2004 bestehenden Anerkennungsbeirat als Beirat bei der Bundesagentur für Arbeit nunmehr seit dem 1.4.2012 im SGB III. Damit wird nach allgemeiner Ansicht die demokratische Legitimation des Beirates erhöht. Er hat die Funktion als Ratgeber für die Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf die Zulassung von Trägern und Maßnahm...mehr

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Sauer, SGB III § 182 Beirat / 2.2 Mitglieder des Beirates und Berufung (Abs. 2), Vorschlagsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 bestimmt die Anzahl der Mitglieder des Beirates mit 11. Hiervon darf der Beirat weder nach oben noch nach unten abweichen. Der Gesetzgeber bestimmt Anzahl und Funktionen der Mitglieder nach ihrer Herkunft und bestimmt damit den Proporz im Beirat, der nicht verändert werden darf, um eine möglichst ausgeglichene Interessenvertretung zu gewährleisten. Die V...mehr

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Sauer, SGB III § 135 Erprob... / 2.4 Evaluation der Förderung

Rz. 20 Abs. 2 regelt eine intensive Einbindung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit. Die Frage, ob es der Regelung bedurfte, kann dahinstehen. Der Verwaltungsrat stellt den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit fest (§ 71a Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Er überwacht den Vorstand und die Verwaltung (§ 373 Abs. 1). Dazu kann er nicht nur jederzeit Auskunft über die Geschä...mehr

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Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 2.1 Vergütung der Einzugsstellen (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 wird die Rechtsgrundlage für die pauschale Vergütung der von den Einzugsstellen, den Trägern der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit für andere Sozialversicherungsträger vorgenommenen Arbeiten im Rahmen des gemeinsamen Beitragseinzugs geregelt. Die Regelung gilt entsprechend für die Künstlersozialkasse. Rz. 9 Mit dieser Vergütung werden alle d...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 7 Beispiele zur Berechnung der Grundsteuer im dreistufigen Verfahren

Nachdem die Finanzverwaltung den Grundsteuerwert des Grundstücks festgestellt hat (per Grundsteuerwertbescheid), bildet die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags die zweite Stufe bei der Grundsteuererhebung. Dazu wendet die Finanzverwaltung die einschlägige Steuermesszahl auf den Grundsteuerwert an und setzt als Ergebnis den Grundsteuermessbetrag per Grundsteuermessbescheid ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / 2.4.2 Reform der Abschlussprüfung

Rz. 38 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nicht zuletzt in Reaktion auf die Finanzkrise und den dadurch zutage getretenen Handlungsbedarf wurde seitens der EU auch die Harmonisierung der Abschlussprüfung weiter vorangetrieben.[1] Dazu legte die Kommission im Oktober 2010 das Grünbuch "Weiteres Vorgehen im Bereich der Abschlussprüfung: Lehren aus der Krise" vor, mit dem im allgemeinen...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.6 Monitoring (Abs. 2d)

Rz. 4g Die KBV trifft erstmals bis zum 30.6.2022 die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten, die im Rahmen des telemedizinischen Monitorings verarbeitet werden (Satz 1). Die Festlegungen sind fortlaufend fortzuschreiben (Satz 2). In Folge des am 31.3.2021 in Kraft getretenen Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-B...mehr

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Sommer, SGB V § 303d Forsch... / 2.2 Arbeitskreis der Nutzungsberechtigten (Abs. 2)

Rz. 9 Das Forschungsdatenzentrum richtet einen Arbeitskreis zur Sekundärnutzung von Versorgungsdaten (§ 303e Abs. 1) ein (Satz 1). Dazu hat es sich mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ins Benehmen zu setzen. Mit der Regelung soll es Nutzungsberechtigten ermöglicht werden, in einem partizipativen Prozess an der Ausgesta...mehr

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Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze für Zielvereinbarungen

Rz. 9 Die Vorschrift ist im Kapitel 5 über die Finanzierung und die Aufsicht der Grundsicherung für Arbeitsuchende angesiedelt worden. Sie steht in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den Vorschriften über die Aufsicht des Bundes über die Bundesagentur für Arbeit sowie der Länder über die kommunalen Träger (§ 47) und über die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träge...mehr

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Sommer, SGB V § 303c Vertra... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Vorschrift regelt die Aufgaben der Vertrauensstelle. Es soll eine Datenbasis für gesundheitspolitische Entscheidungen der Politik und der Selbstverwaltung geschaffen werden, damit Finanzmittel zielgerichtet eingesetzt sowie Fehlsteuerungen rechtzeitig erkannt und vermieden werden. Der Datenschutz der Versicherten und Leistungserbringer wird gewahrt. Rz. 6a §§ 303a f...mehr

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Sommer, SGB V § 303d Forsch... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Datenaufbereitungsstelle wird zu einem Forschungsdatenzentrum mit einem deutlich erweiterten und aktuelleren Datenangebot entwickelt. Die Vorschrift regelt dessen Aufgaben. Damit wird eine Datenbasis für gesundheitspolitische Entscheidungen der Politik und der Selbstverwaltung geschaffen, damit Finanzmittel zielgerichtet eingesetzt sowie Fehlsteuerungen rechtzeitig...mehr

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Schell, SGB IX § 6 Rehabili... / 2.1 Rehabilitationsträger (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 zählt auf, welche der nach § 12 SGB I für Sozialleistungen zuständigen Körperschaften (mitgliedschaftlich organisierte und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisationen, die ihre Rechtssubjektivität einem Hoheitsakt verdanken; es handelt sich i. S. d. Sozialrechts hier um Sozialversicherungsträger, die der gegenseitigen sozialen Hilfe ihrer Mitg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Erläuterung zur Stellung der Deutschen Rentenversicherung Bund innerhalb der FinVerw

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Stellung der Deutschen Rentenversicherung Bund innerhalb der FinVerw

Rn. 11 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Vorschriften für Steuervergütungen (§ 96 Abs 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aktuell sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie zahlreiche Regionalträger (ehemals Landesversicherungsanstalten). Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung. Der Hauptsitz befindet sich in B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Unterbrechung der Ausbildung

Rn. 380 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Beurlaubung vom Studium zum Zwecke der Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung führt zu einer Unterbrechung der Berufsausbildung, BFH v 04.02.2014, III B 87/13, BFH/NV 2014, 690; ebenso eine Beurlaubung zur Kindererziehung, FG Brandenburg v 02.07.1998, 5 K 1257/97 Kg, EFG 1998, 1417. Dies gilt auch für eine Beurlaubung vom Stud...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.7 Zielvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 52 Abs. 3 trägt den Entwicklungen nach der Neuordnung der Führungsstruktur in der Zentrale der Bundesagentur Rechnung. Der im April 2002 neu gebildete Vorstand verfolgt – teilweise gemeinsam mit dem Verwaltungsrat – eine Geschäftspolitik auch gegenüber der Bundesregierung und dem BMAS, die ihr Handlungsvollmacht sichert. Umgekehrt geht damit im konkret abzugrenzenden Rah...mehr

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Sauer, SGB III § 2 Zusammen... / 2.1 Rolle der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 3 Abs. 1 stellt die Rolle der Bundesagentur für Arbeit als modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt dar, nur verdeckt werden Aufgaben der Arbeits-"Verwaltung" einbezogen. Dadurch kann die Fortsetzung und Vollendung des Reformprozesses innerhalb der Bundesagentur für Arbeit durch den Gesetzgeber beflügelt werden. Tatsächlich ist der Einfluss der Bundesagentur für Arbeit auf...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.3 Umsetzung der Vorschrift

Rz. 15 Von der Bundesagentur für Arbeit wird sowohl ein sorgfältiger und umsichtiger Umgang mit den ihr anvertrauten Beitragsmitteln wie auch ein Höchstmaß an Integrationen der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erwartet. Letzteres hat auch eine finanzielle Komponente, denn mit der Anzahl der Integrationen und der Schnelligkeit von Vermittlungserfolgen sinkt der finanzielle Au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.5 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 49 Ehrenamtliche Tätigkeiten kommen im privaten und öffentlichen Bereich vor. Privatrechtliche Ehrenämter finden sich bei Vereinen oder Standes- oder Wohlfahrtsorganisationen. Öffentlich-rechtliche Ehrenbeamte nehmen aufgrund eines Beamten-(Dienst-)Verhältnisses Verwaltungsaufgaben wahr, wie z. B. ehrenamtliche Bürgermeister, Richter und Schöffen. Die Annahme eines Arbei...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.15 Bewertungsausschüsse

Rz. 156 Neu- und Weiterentwicklung der Bewertungsmaßstäbe für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen obliegen den Bewertungsausschüssen nach Abs. 3. Sie werden von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und dem GKV-Spitzenverband gebildet. Zwar vermittelt der Text den Eindruck, als würde es nur um den Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gehen,...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.1 Rechtscharakter der Krankenkassen (Abs. 1)

Rz. 5 Eine ausdrückliche Regelung über den Rechtsstatus der Krankenkassen enthielt die RVO nicht. In ihrer Eigenschaft als Sozialversicherungsträger folgt ihre körperschaftliche Struktur auch aus Art. 87 Abs. 2 GG. Den Krankenkassen als Trägern der Sozialversicherung war allerdings bereits durch § 29 SGB IV die Rechtsstellung als rechtsfähige Körperschaften mit Selbstverwalt...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.9 Bewertungsausschuss (Abs. 3)

Rz. 43 Der Bewertungsausschuss besteht aus 3 von der KBV bestellten Vertretern sowie 3 vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestellten Vertretern (Satz 1). Dem Bewertungsausschuss ist ein spezieller Aufgabenbereich übertragen worden (BSG, Beschluss v. 10.12.2008, B6 KA 37/08 B). Dem Bundesmantelvertrag ist insoweit die Zuständigkeit entzogen. Da der Sicherstellung kolle...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.21 Vorlagepflicht und Ersatzvornahme

Rz. 180 Abs. 6 regelt die Pflicht zur Vorlage der Beschlüsse der Bewertungsausschüsse einschließlich der Beratungsunterlagen beim BMG und ggf. dessen Ersatzvornahme. Damit ist die gemeinsame Selbstverwaltung noch stärker unter den Einfluss des Staates geraten. Nach der Gesetzesbegründung soll dies der zügigen und vollständigen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Ausgesta...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 2.1.1 Vertragszweck

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 schließen die Landesverbände der Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes sowie des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. mit den Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen zu Zwecken der Sicherstellung einer wirksamen und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung der Versicherten Rahmenve...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.2 Prüfvereinbarungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 Das Wort "Prüfvereinbarung" ergibt sich nicht aus dem Gesetzestext, wo von "vereinbaren" oder "Vereinbarung" die Rede ist, sondern ist von den regionalen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung gebildet worden. Abs. 1 Satz 2 gibt lediglich einen rechtlichen Anhaltspunkt dafür, dass in einer Prüfvereinbarung Inhalt und Durchführung der Beratungen und Prüfungen sowie ...mehr

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Sommer, SGB XI § 75 Rahmenv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zielsetzung der Vorschrift ist es, die gesetzlichen Vorgaben für eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten unter Einbindung des Sachverstands der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe durch Rahmenempfehlungen auf Bundesebene sowie Rahmenverträge auf Landesebene umzusetzen (vgl. BR-Drs. 505/93 S. 138). Die nach dieser Vorsch...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 38 Axer, Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verw 2002, 377. Becker/Kingreen, Der Krankenkassenwettbewerb zwischen Sozial- und Wettbewerbsrecht – Zur geplanten Anwendung des GWB auf das Handeln der Krankenkassen, NZS 2010, 417. Becker, Wettbewerb zwischen öffentlichen Versicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, ZSR 2000, 329. Bloch/Hansen, ...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.2.7 Ersatzkassen

Rz. 15e Die Ersatzkassen wurden mit dem SGB V in die allgemeine Krankenversicherung übernommen. Das nach der Aufbau-VO bestehende Sonderrecht der Ersatzkassen war damit zugleich beseitigt worden (vgl. Komm. zu § 148). Auf das Sonderrecht der Mitgliedschaftsbegründung weist nur noch die Definition in § 148 Satz 1 hin, wonach Ersatzkassen solche Krankenkassen sind, bei denen d...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Bei der Leistungsgewährung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. § 106 bildet die gesetzliche Grundlage für die Überprüfung der vertrags- und zahnärztlichen Versorgung auf ihre Wirtschaftlichkeit. Auch in der Wirtschaftlichkeitsprüfung verwirklicht sich in § 106 das dem SGB V immanente Prinzip gemeinsa...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Wie keine andere hat diese Regelung nicht nur eine Vielzahl redaktioneller, sondern auch sachlicher Änderungen erfahren. Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten und hat, bezogen auf den Bundesmantelvertrag, § 368g Abs. 2 RVO ersetzt. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.14 Vorgaben für die Leistungsbewertung nach dem BEMA

Rz. 150 Eine grundlegende Überarbeitung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen bis zum 31.12.2001 bzw. spätestens bis 30.6.2002 erfolgen. Nach der Gesetzesbegründung basierte der BEMA in wesentlichen Teilen auf der Vereinbarung der Selbstverwaltung aus dem Jahre 1962, sodass eine Anpassung an neue wissenschaftliche Geg...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Brackmann, Der Vorbehalt des Gesetzes i. S. d. Art. I § 31 SGB I, DOK 1977, 470. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000, 1. Francke, Richtlinien, Normsetzungsverträge und neue Behandlungsmethoden, SGb 1999, 5. Hauck, Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – ein unbequemes Kind unserer ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.2 Abweichung von Vorschriften des SGB

Rz. 8 Die privatrechtliche Vereinbarung muss unmittelbar oder mittelbar zur Abweichung von Vorschriften des SGB führen. "Abweichen" meint dabei eine Veränderung der Rechtsposition des Sozialleistungsberechtigten in der Form, dass die Vorschriften des SGB daran andere Rechtsfolgen knüpfen. Dabei kann es sich um Abweichungen von Bestimmungen dieses Buches, aber auch von solch...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.1 Bundesmantelverträge

Rz. 59 Die Bundesmantelverträge dienen im Wesentlichen der Sicherung einer gleichmäßigen (zahn-)medizinischen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (zum Begriff "gleichmäßig" vgl. § 72 Abs. 1), indem diese Verträge einen bundeseinheitlich verbindlich geltenden allgemeinen Vertragsinhalt für alle auf Landesebene bzw. in Nordrhein-Westfalen auf den L...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift war mit der bis 31.12.2016 geltenden Überschrift "Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung" durch Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hatte die Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 368n Abs. 4 und 5...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 8 Die Vorschrift i. d. F. ab 1.1.2017 stellt die Einführungsnorm in die Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung dar. In Kombination mit den §§ 106a bis 106d bildet sie jetzt den Neunten Titel "Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung" des Vierten Kapitels SGB V. Als Einführungsnorm stellt sie die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass regionaler ge...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift beschrieb und beschreibt die gesetzlichen Grundzüge der Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei wurde und wird in Abs. 1 und 2 die bei Inkrafttreten des SGB V aufgrund der Vorschriften der RVO vorhandenen rechtlichen und organisatorischen Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung als gegliedertes Krankenversicherungssystem mit vers...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitglieder kommunaler Vertretungen

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Es handelt sich um kommunale Volksvertreter, die aufgrund einer Wahl auf kommunaler Ebene einer Stadt, eines Landkreises oder vergleichbarer kommunaler Verbünde wie zB eines Landschaftsverbands ein politisches Mandat für eine Wahlperiode erhalten haben, das sie idR ehrenamtlich wahrnehmen. Diese Personen (zB Ratsmitglieder oder Mitglieder ein...mehr

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Sauer, SGB III § 379 Vorsch... / 2.1 Zusammensetzung der Selbstverwaltung aus 3 Gruppen

Rz. 7 Mit § 379 wird die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit den Verbänden und Vereinigungen überlassen und dafür auf eine Wahl verzichtet. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände haben letztlich entscheidenden Einfluss auf die Zusammensetzung jedenfalls des Verwaltungsrats. Angesichts der drittelparitätischen Besetzung der ...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 2.3 Abberufung von Mitgliedern der Selbstverwaltung

Rz. 16 Die abberufenden Stellen sind identisch mit den berufenden Stellen. Von einer Abberufung zu unterscheiden ist das Ende der Amtszeit als Mitglied der Selbstverwaltung, die als Ehrenamt zeitlich befristet ist (im Regelfall 6 Jahre, vgl. § 375). Das trifft auch auf Fälle zu, in denen ein Verwaltungsausschuss aufgrund einer Neuabgrenzung von Agenturbezirken entfällt. Davo...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.5 Zusammensetzung der Organe und Vorsitz in der Selbstverwaltung

Rz. 27 Abs. 5 schreibt die Dreigliedrigkeit der Selbstverwaltung unter Einbeziehung der öffentlichen Körperschaften fest. Die Vertreter der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften bilden als Mitglieder jeweils eine Gruppe innerhalb des Selbstverwaltungsorgans. Jede Gruppe besteht aus einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, dadurch entsteht eine Dritt...mehr

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Sauer, SGB III § 372 Satzun... / 2.2 Satzung der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 5 Die Satzung der Bundesagentur für Arbeit nimmt insbesondere Bezug auf den Organisationsrahmen (Körperschaft mit Selbstverwaltung) und den Verwaltungsaufbau (Vorstand und Verwaltung) in der Bundesagentur für Arbeit, die Zweigliedrigkeit der Selbstverwaltung und sonstige strukturelle Gegebenheiten. Entsprechend der Überschrift des Ersten Unterabschnitts im Elften Kapitel...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen zur Selbstverwaltung – Verfassung, Berufung/Abberufung, Neutralitätsausschuss – beruhen auf § 367 Abs. 1, in dem geregelt ist, dass die Bundesagentur für Arbeit eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist. § 371 ist als grundlegende Vorschrift mit einer Reihe wesentlicher Regelungen anzusehen. Neueru...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.4 Nicht selbstverwalteter Bereich

Rz. 24 Abs. 4 schließt Fachbereiche von der Selbstverwaltung aus, in denen die Bundesagentur für Arbeit ihre Aufgaben unter Fachaufsicht einer obersten Bundesbehörde wahrnimmt. Das ist bei der Erbringung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und bei den Leistungen der Familienkasse (Kindergeld, Kinderzuschlag einschl. Leistungen für Bildung und Teilhabe von Ki...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.6 Aufgabenwahrnehmung

Rz. 31 Mitglieder der Selbstverwaltung stehen in einem Amtsverhältnis, sind aber keine Beamte im beamtenrechtlichen Sinne. Die Tätigkeit als Selbstverwaltungsmitglied ist ehrenamtlich. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme des Amts. Eine solche Verpflichtung kann sich für einen Angehörigen der öffentlichen Körperschaften ggf. aus seinen beamtenrechtlichen ...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 2f Das Elfte Kapitel enthält die Vorschriften zur Organisation der Bundesagentur für Arbeit und über den Datenschutz. Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) und das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist die Organisation der Bundesagen...mehr

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Sauer, SGB III § 371 Selbst... / 2.7 Stellvertretung

Rz. 35 Abs. 7 weist den Mitgliedern als Stellvertretern dieselbe Verantwortung wie ordentlichen Mitgliedern zu. Sie haben bei der Wahrnehmung der Stellvertretung dieselben Rechte und Pflichten wie die ordentlichen Mitglieder. Das bedeutet insbesondere, dass sie einerseits wegen der Wahrnehmung und Ausübung der Stellvertretung keinen Nachteil erleiden dürfen, in ihrer Tätigke...mehr

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Sauer, SGB III § 377 Berufu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berufung und Abberufung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in der Bundesagentur für Arbeit. Der betroffene Unterabschnitt umfasst die §§ 377 bis 379 und ist entgegen der für eine Berufung in die Selbstverwaltung maßgebenden Prozesskette aufgebaut. Die persönlichen Voraussetzungen dafür, berufen werden zu können, regelt § 378. In § 379 ...mehr