Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstverwaltung

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Sauer, SGB III § 386 Innenr... / 2.3 Risikomanagement

Rz. 23 Die Gewinnung geeigneter Prüfthemen unterliegt einer Vielzahl von Einflussfaktoren, z. B. aktuelle gesetzliche Änderungen, das öffentliche Interesse oder konkrete Hinweise auf Fehlbearbeitungen in den Agenturen für Arbeit. Rz. 24 Die Innenrevision ist (zumindest auch) Instrument des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit. Sie unterstützt die Leitung durch Übernahme von...mehr

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Sauer, SGB III § 383 Geschä... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit wird nicht wie beim Vorstand von einer Richtlinienkompetenz für den vorsitzenden Geschäftsführer und im Übrigen dem Ressortprinzip geprägt. Daraus ergibt sich zunächst, dass auch bei einer Aufteilung der Aufgaben auf die Mitglieder der Geschäftsführung der vorsitzende Geschäftsführer von seiner Gesamtverantwortung nicht entbu...mehr

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Sauer, SGB III § 374 Verwal... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die konstitutiven Regelungen zu den Verwaltungsausschüssen bei den Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Ebene neben dem zentral angesiedelten und agierenden Verwaltungsrat als oberstem Selbstverwaltungsorgan bei der Bundesagentur für Arbeit. Bei den Regionaldirektionen in der Mittelinstanz bestehen keine Selbstverwaltungsorgane. Rz. 3 Abs. 1 bes...mehr

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Sauer, SGB III § 387 Person... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen über das Personal der Bundesagentur für Arbeit. In erster Linie werden das Instrument der sog. In-sich-Beurlaubung eingeführt und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen bestimmt, auch in Bezug auf einzelne Fallgestaltungen bei Übernahme von Aufgaben nach dem SGB II. Rz. 2a Abs. 1 bestimmt grundsätzlich, dass das Personal der Bundesagent...mehr

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Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.4 Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten

Der Arbeitnehmer kann staatsbürgerliche Pflichten und hoheitliche Prüfungstermine in der Regel nicht ablehnen oder verschieben, nur weil er berufstätig ist. Der Arbeitnehmer darf in diesen Fällen nur solange fehlen, wie die Betätigung einschließlich der An- und Abfahrtzeit dauert. Als persönliche Verhinderungsgründe kommen in Betracht: Inanspruchnahme als ehrenamtlicher Richt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Registrierung im Berufsregister und Qualitätskontrolle (§ 319 Abs. 1 Satz 3f.)

Rn. 18 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Mit Verabschiedung des APAReG wurde die Teilnahmebescheinigung nach § 57a Abs. 1 WPO (a. F.) abgeschafft und durch die Anzeige und Eintragung in das Berufsregister ersetzt (vgl. § 38 Nr. 1 lit. h) WPO für WP und § 38 Nr. 2 lit. f) WPO für WPG). Nach § 57a Abs. 1 WPO müssen WP und WPG, die gesetzliche AP durchführen, dies der WPK zwei Wochen n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.1 Allgemeines

Rz. 109 Ausgehend von der Unterscheidung zwischen Ertragshoheit nach Art. 106, 107 GG und Verwaltungshoheit nach Art. 106 GG kann die die Steuer verwaltende Körperschaft und die insoweit ertragsberechtigte Körperschaft auseinanderfallen. Ein Auseinanderfallen der Verwaltungs- und Ertragshoheit liegt insb. für Gewerbesteuer- und Grundsteuermessbescheide vor, die im Rahmen der ...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.3.4 Hongkong

Die ehemalige britische Kolonie Hongkong stellt jetzt eine Sonderverwaltungszone innerhalb der Volksrepublik China mit eigenem Rechtssystem und eingeschränkter politischer Selbstverwaltung dar, wenngleich der politische Druck aus Peking in den letzten Jahren zu einem erheblichen Rückgang der persönlichen Freiheiten der Bewohner geführt hat. Hongkong ist einer der wichtigsten...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält sowohl Regeln der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Versorgung als auch für die vertragszahnärztliche Versorgung von Patienten. Die Abs. 3 und 3a zeigen, dass die eigentliche Bedeutung der Vorschrift in der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung besteht. Die bisherigen vielfältigen Änderungen der Vorschrift sind ein Indiz für den Einfluss...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.10 Besonderheiten der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung

Rz. 91 Bereits in der Begründung zum Gesundheitsstrukturgesetz war zum Ausdruck gekommen, dass es bisher nicht gelungen sei, der Zahnerhaltung und der Prävention Vorrang vor den Zahnersatzleistungen einzuräumen. Der Grund dafür wurde damals schon in der vorhandenen Überbewertung der Vergütung der Zahnersatzleistungen gesehen. Betriebswirtschaftliche Gutachten, welche die Reg...mehr

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Sommer, SGB XI § 64 Rücklage / 2.2 Rücklagesoll (Abs. 2)

Rz. 4 Abs. 2 bestimmt die Höhe des Rücklagesolls: Die Pflegekassen haben einheitlich eine Rücklage in Höhe von 50 vom Hundert des nach dem Haushaltsplan durchschnittlich auf den Monat entfallenden Betrages der Ausgaben zu bilden. In der Pflegeversicherung wird die Höhe der zu bildenden Rücklage nicht wie in der Krankenversicherung der Selbstverwaltung überlassen. Während die ...mehr

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Sommer, SGB V § 340 Ausgabe... / 2.2 Handwerksbetriebe (Abs. 2)

Rz. 8 Für Handwerksbetriebe nach Nr. 33 bis 37 der Anlage A zur Handwerksordnung (z. B. Augenoptiker oder Orthopädietechniker) kann die Zuständigkeit nach Abs. 1 Satz 1 im Rahmen ihrer Kompetenzen (§ 91 Abs. 1 HWO) auf die Handwerkskammern übertragen werden. Eine entsprechende Regelung ist am 1.7.2021 wirksam geworden (§ 91 Abs. 1 Nr. 14 HWO). Bei den entsprechenden Handwerk...mehr

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Sommer, SGB V § 355 Festleg... / 2.6 Monitoring (Abs. 2d)

Rz. 4g Die KBV trifft erstmals bis zum 30.6.2022 die notwendigen Festlegungen für die semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten, die im Rahmen des telemedizinischen Monitorings verarbeitet werden (Satz 1). Die Festlegungen sind fortlaufend fortzuschreiben (Satz 2). In Folge des am 31.3.2021 in Kraft getretenen Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-B...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Sie hat § 368f RVO ersetzt und zugleich die Überschrift "Gesamtvergütung" übernommen. Mit dem Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen ...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 305 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Neu gefasst wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) mit Wirkung zum 1.1.1996. Das Zwei...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.7 Vereinbarungen auf Ebene der Bundesmantelverträge (Abs. 3)

Rz. 24 Die Regelung verpflichtet die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und den GKV-Spitzenverband als Bestandteil der Bundesmantelverträge Form und Inhalt der Abrechnungsunterlagen für die vertragsärztlichen Leistungen, Form und Inhalt der im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erforderlichen Vordrucke, die Erfüllung der Pflichten der Vertragsärzte nach Abs. 1, 4, die Er...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.8 Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung (Abs. 4)

Rz. 80 Die Verteilung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung ist mit Wirkung zum 1.1.2012 in § 87b geregelt, so dass Abs. 4 der Vorschrift sich auf die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung beschränkt. Die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung stellt die zweite Stufe im System der Gesamtvergütung dar und ist Teil der zahnärztlichen Selbstverwal...mehr

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Gesundheitskompetenz als Ha... / 2.2 Allianz für Gesundheitskompetenz: Nationaler Aktionsplan Gesundheitskompetenz

Basierend auf diesen Ergebnissen und weiteren vergleichbaren Studien, haben anerkannte Experten im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Anschluss an die Gründung der "Allianz für Gesundheitskompetenz" im Jahr 2018 aus wissenschaftlicher Perspektive einen "Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz" erarbeitet. Der Aktionsplan ist mit Repräsentanten aus Poli...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.11 Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse (Abs. 6)

Rz. 12a Der GKV-Spitzenverband trifft Entscheidungen, die bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse im Zusammenhang mit dem Mitgliederübergang der Versicherten erforderlich sind, um die Leistungsansprüche der Versicherten sicherzustellen und die Leistungen abzurechnen. Wenn Mitglieder nach der Schließung ihrer Krankenkasse oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahre...mehr

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Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 3 Literatur

Rz. 12 Dudda/Polaszek, Kontrollfunktion des Verwaltungsrats und Risikomanagement, KrV 2004, 216. Dudda, Die Binnenstruktur der Krankenversicherungsträger nach dem Gesundheitsstrukturgesetz, 1996. ders., Der Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungsrat und Vorstand, BKK 1997, 392. Hofmann u. a., Mehrwert der Selbstverwaltung – Schriften zur Gesundheitspolitik und zum Gesundheitsrec...mehr

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Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 2.1 Bildung des Verwaltungsrats (Abs. 1)

Rz. 3 Die Landesverbände der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sind, wie die Krankenkassen selbst, Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (vgl. §§ 4 Abs. 1, 207 Abs. 1 Satz 2). Als Selbstverwaltungsorgan wird daher wie bei den Krankenkassen ein Verwaltungsrat nach näherer Bestimmung der Satzung (vgl. § 210 Abs. 1) gebildet (Satz 1). Die Bildung e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1 Krankenversicherung

Die Mitgliedschaft ist ein umfassendes Rechtsverhältnis, das aufgrund der Pflichtversicherung oder einer freiwilligen Versicherung für den Versicherungspflichtigen oder Versicherungsberechtigten begründet wird. Personen, die in der Krankenversicherung mitversichert sind[1], erwerben keine Mitgliedschaftsrechte. Sie haben gegenüber der Krankenkasse, bei der sie kostenfrei mit...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.4 IT-Dienstleistungen für andere Bundesbehörden

Rz. 12c Abs. 2 ermächtigt u. a. die Bundesagentur für Arbeit (BA), IT-Dienstleistungen mit Zustimmung des Verwaltungsrates der BA gegen Kostenerstattung ohne Beeinträchtigung der originären Aufgabenerledigung zu erbringen. Die Dienstleistungen dürfen den Rahmen nicht verlassen, der durch den Rat der IT-Beauftragten festgelegt wird. Rz. 12d Die BA und die Deutsche Rentenversic...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.1 Ordnungswidrigkeiten

Rz. 3 § 346 verweist auf weitere Bußgeldvorschriften in § 111 SGB IV, die in Zusammenhang mit der Beitragstragung bei Beschäftigten stehen (vgl. Komm. dort). Rz. 4 Für die Aufgliederung der Bußgeldtatbestände in die Abs. 1 und 2 sind keine zwingenden Gründe ersichtlich. Weder der Unrechtsgehalt der Ordnungswidrigkeiten noch die angedrohte Bußgeldhöhe dient als Ordnungskriteri...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.10 Verwaltungsvereinbarungen auf örtlicher Ebene

Rz. 32 Abs. 5 ist als Ergänzung zu § 9 anzusehen. Die Agenturen für Arbeit erhalten den gesetzlichen Auftrag, mit den Kreisen und Gemeinden verbindliche öffentlich-rechtliche Verträge über die Zusammenarbeit zu schließen. Die Ausgestaltung der Regelung als Kann-Vorschrift ist eher dahin zu verstehen, dass die Agenturen für Arbeit diese Verträge nur bei angemessenen Bedingung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 9 Weitere Änderungen des SGB III in den Jahren 2011 und 2012

Rz. 52 Mit Wirkung zum 3.5.2011 wurde der Bundesfreiwilligendienst als Nachfolge des Zivildienstes durch das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes v. 28.4.2011 (BGBl. I S. 687) den Tatbeständen hinzugefügt, deren Zeiten bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes außer Betracht bleiben. Rz. 53 Durch das Gesetz zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicher...mehr

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Sauer, SGB III § 366 Bildun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Verwendung von Überschüssen der Bundesagentur für Arbeit. Grundsätzlich werden die Leistungen der Arbeitsförderung und die sonstigen Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit durch Beiträge zur Arbeitsförderung der versicherungspflichtigen Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und Dritter sowie durch Umlagen und sonstige Einnahmen finanziert (vgl. § 340...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.2 Zuständigkeit der Leistungsträger

Rz. 8 Leistungsträger sind die Agenturen für Arbeit für die Bundesagentur sowie grundsätzlich die Kreise und kreisfreien Städte. 104 zugelassene Kreise bzw. kreisfreie Städte fungieren als alleinige Träger der Grundsicherung, d. h., sie übernehmen auch die eigentlich den Agenturen für Arbeit obliegenden Aufgaben. Durch Gebietsreformen und Rückgabe von Optionen schwankt die t...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 19... / 2.5 Zuständigkeit des Leistungsträgers

Rz. 14 Abs. 2 weist der Bundesagentur für Arbeit mit ihrem bundesweiten Netz an Agenturen für Arbeit die Zuständigkeit für die Leistungen der Arbeitsförderung zu. Die Bundesagentur für Arbeit gehört zu den Trägern mit Selbstverwaltung, die von Arbeitnehmervertretern, Arbeitgebervertretern und Vertretern der öffentlichen Hand drittelparitätisch wahrgenommen wird. Dies gilt je...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.1.3 Bestellung der Mitglieder

Rz. 9 § 92b enthält keine näheren Regelungen zur Bestellung der Mitglieder des Ausschusses. Die Bestellung bleibt der Geschäftsordnung vorbehalten (Abs. 2 Satz 11). Die Geschäfts- und Verfahrensordnungen bedürfen der Genehmigung des Bundesministeriums der Gesundheit (Abs. 2 Satz 12). Jede Organisation der gemeinsamen Selbstverwaltung und jedes beteiligte Bundesministerium be...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.10.11 Empfehlungen zur Überführung in die Regelversorgung

Rz. 73 Nach § 13 Abs. 1 der Verfahrensordnung berät der Innovationsausschuss bei geförderten Vorhaben zu neuen Versorgungsformen den jeweiligen Bericht über die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Vorhaben (Evaluationsbericht) und berücksichtigt dabei den jeweiligen Schluss- und Ergebnisbericht. Er beschließt jeweils spätestens 3 Monate nach Eingang der jeweilige...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.8 Zuständigkeit

Rz. 11 Abs. 2 bestimmt getrennt für die einzelnen Zweige der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Rentenversicherung, knappschaftliche Rentenversicherung sowie Alterssicherung der Landwirte) die grundsätzliche Zuständigkeit. Eine differenziertere Regelung enthalten die §§ 125 ff. SGB VI. Durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 4 ... / 2.1.1 Begriff der Sozialversicherung

Rz. 5 Der in Abs. 1 verwandte Begriff der Sozialversicherung ist nicht näher definiert (zum Entstehen der Sozialversicherung zur Abwendung "gemeingefährlicher Bestrebungen" und weniger als Schutzgesetz mit dem Ziel der sozialen Vorsorge vgl. Knospe, NZS 2017, 670). Auch Art. 74 Nr. 12 GG enthält keine inhaltliche Bestimmung, sondern setzt diese voraus. Das BVerfG (z. B. Besc...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 12... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Eine öffentlich-rechtliche Stiftung ist kein Leistungsträger i. S. d. SGB. Daher konnte auf diesen Begriff verzichtet werden. Private Krankenversicherungen sind auch dann keine Leistungsträger, wenn sie die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen (vgl. die Begrenzung in § 21a auf die Pflegekassen). Auch Arbeitgeber sind keine Leistungsträger i. S. d. § 12, selbs...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 119 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, B+P 2018, 425. Beyme, Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer RA-GmbH – Sozialversicherungsrecht sticht Berufsrecht – Anm. zu: BSG, Urteil v. 28.6.2022, B 12 R 4/20 R, AnwBl BE 2023, 93. Cranshaw, Sozialversicherungspflicht von Mitgliedern der Vertretungsorgane ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.3 Sonstige Einzelfälle – von A wie Arzt bis Z wie Zivildienstleistender

Rz. 42 Studierende, die eine ansonsten (versicherungspflichtige) Beschäftigung ausüben, genießen in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht das sog. Werkstudentenprivileg; danach sind Studierende, die neben dem Studium arbeiten, dann zwar in der Sozialversicherung sozialversicherungsfrei, wenn ihr Studium die Hauptsache und die Beschäftigung die Nebensache bleibt. Bewerte...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und gilt mit Wirkung zum 1.1.1989. Der Wortlaut des Abs. 1 Satz 1, soweit er sich auf die Sicherstellung und die damit verbundene Gewährleistung der vertragsärztlichen Versorgung bezieht, entspricht dem § 3...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 KSchG enthält Regelungen im Hinblick auf die Kompetenzverteilung, die Zusammensetzung des Entscheidungsträgers sowie das Verfahren und die Kriterien bei Entscheidungen über die Verkürzung oder die Verlängerung der Entlassungssperre bei anzeigepflichtigen Massenentlassungen. Die Zuständigkeitszuweisung an einen bei der Agentur für Arbeit zu bildenden Ausschuss bzw....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Betätigung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wird eine ehrenamtliche Person für eine öffentlich-rechtliche Person tätig, ist die Vergütung nach § 4 Nr. 26 Buchst. a UStG grundsätzlich steuerfrei, weil regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass es sich immer um einen angemessenen Auslagenersatz handelt. Das gilt jedoch nur für den hoheitlichen Bereich, der i. d. R. durch Gesetz ausdrü...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Leistungen von Vereinsfunktionären und anderen Personen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen eines Vorstandsmitglieds gegenüber dem Verein gegen Gewährung von Aufwendungsersatz sind regelmäßig steuerbar. Sie sind auch steuerpflichtig, wenn zwischen einer Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Dieser Zusammenhang muss sich aus einem zwischen dem ...mehr

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§ 2 Außerordentliche Kündig... / XI. Mandatsträger

Rz. 101 Mandatsträger haben Sonderkündigungsschutz, z.B. als Mitglied des Ortsgemeinderats, Stadtrats u.a. So ist z.B. nach § 18a Abs. 4 GemO Rh-Pf die Kündigung der Arbeitsverhältnisse der Ratsmitglieder, der ehrenamtlichen Bürgermeister, Beigeordneten und Ortsvorsteher unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung nach § 626 BGB berec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.7 Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe (§ 28e Abs. 3a)

Rz. 57 Mit Art. 3 Nr. 4 des zum 1.1.2002 in Kraft getretenen Gesetzes zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit v. 23.7.2002 (hierzu Rz. 1) wurde § 28e um die Abs. 3a bis 3f ergänzt. Hierdurch wurde die Generalunternehmerhaftung zunächst begrenzt auf die Baubranche übertragen. Grund hierfür war der vielfältige Einsatz von Subunternehmern ...mehr

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Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und hat inhaltlich § 368l Abs. 4 bis 6 RVO ersetzt. Aufgrund des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16....mehr

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Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist im systematischen Zusammenhang mit § 79 zu sehen. Dort ist in Satz 1 bestimmt, dass bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Vertreterversammlung als Selbstverwaltungsorgan sowie ein hauptamtlicher Vorstand als Verwaltungsorgan gebildet wird. Die Vertreterversammlung ist das alleinige Selbstv...mehr

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Sommer, SGB V § 80 Wahl und... / 2.2.1 Wahl zur Vertreterversammlung der KV

Rz. 8 Im Gesetz aufgeführte Wahlgrundsätze sind die unmittelbare und die geheime Wahl. Mit dem Erfordernis der geheimen Wahl ist eine offene Abstimmung über Kandidaten ausgeschlossen (Rademacker, in: BeckOK, SGB V, § 80 Rz. 3). Die Wahl wird in Form von Listen oder Einzelvorschlägen vollzogen. Die Grundsätze von Allgemeinheit, Freiheit und Wahlrechtsgleichheit sind zwar nich...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.7 Abweichungen durch Tarifvertrag (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 355 Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG kann durch Tarifvertrag die Anzahl der Vertragsverlängerungen oder die Höchstbefristungsdauer abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Das Wort "oder" in § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG ist als "und/oder" zu verstehen.[1] Das entspricht der Gesetzesbegründung, wonach tarifvertraglich eine andere (höhere oder niedrigere) Anzahl von zulässigen Ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten, B+P 2015, 703. Bokeloh, Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung, SGb 2023, 292. Dombrowsky, Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus – Kurze Anmerkung zu dem Beschluss des BSG vom 12.12.2018 – B 12 KR 32/18 B, NZS 2023, 3...mehr

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Jansen, SGB IV Einführung

Einführung zum Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – Das SGB IV vom 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und bildete damit das zweite Teilstück eines umfangreichen Gesetzesvorhabens, dessen Ziel es war, das gesamte Sozialrecht zu harmonisieren und in einem einheitlichen Gesetzeswerk, den Sozialge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79c Beraten... / 2.1 Bildung der Fachausschüsse

Rz. 3 Die Bildung eines beratenden Fachausschusses für die hausärztliche Versorgung und eines beratenden Fachausschusses für die fachärztliche Versorgung ist zwingend, ein Dispositionsrecht besteht nicht. Dasselbe gilt für den beratenden Fachausschuss für angestellte Ärztinnen und Ärzte, der in der ärztlichen Selbstverwaltung die Belange dieser Arztgruppe vertritt. Die Verpf...mehr

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Sommer, SGB V § 81 Satzung / 1.2 Satzungsbeschluss

Rz. 3 Einen ausdrücklichen Hinweis auf einen Satzungsbeschluss enthält die Vorschrift anders als § 144 nicht. Aus dem Prinzip der Selbstverwaltung folgt als funktionale Anforderung, dass ein Satzungsbeschluss erforderlich ist (vgl. auch Vahldiek, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 81 Rz. 6).mehr