Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstverwaltung

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die allgemeinen Bestimmungen über die Ausübung der in §§ 173, 174 eingeräumten Wahlrechte und das dabei zu beachtende Verfahren für die Wahl einer Krankenkasse oder einen Krankenkassenwechsel. Rz. 3 Abs. 1 regelt die Grundsätze des Wahlrechts, so in Satz 1 die Wahlrechtserklärung, in Satz 2 den Kontrahierungszwang und in Satz 3 den Ausschluss des ...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.2 Inhalt der Norm

Rz. 12 Abs. 1 beinhaltet die grundsätzlichen Voraussetzungen, um bei einer Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft von einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 13 ausgehen zu können. Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 regelt die notwendigen Voraussetzungen, die an die Leistungspflicht der Solidargemeinschaft zu stellen sind, damit von einer gleichwertig...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.3 Betriebskrankenkasse des Beschäftigungs- oder Wohnort (Nr. 3)

Rz. 60 Auch Betriebskrankenkassen werden nicht mehr kraft Gesetzes für die in den Betrieben Beschäftigten zuständig, sondern sind von diesen wählbar. Nach Nr. 3 können Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte daher auch die Betriebskrankenkasse wählen, wenn sie in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die Betriebskrankenkasse besteht. Rz. 61 Durch das Gesetz für e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage S (Einkünfte aus sel... / 7 Ratsmitglieder und andere ehrenamtliche Tätigkeiten

Unter engen Voraussetzungen sind Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei, wenn es sich um aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlte Bezüge handelt, die gesetzlich als Aufwandsentschädigung gezahlt und im Haushaltsplan ausgewiesen werden (§ 3 Nr. 12 Satz 1 EStG) oder wenn es sich um andere Bezüge handelt, die als Aufwandsentschädigung aus öffentlichen Kassen a...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / D. Zusammensetzung (Abs. 1 S. 1)

Rz. 16 Der Verwaltungsbeirat besteht gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 WEG aus einer nunmehr frei bestimmbaren Zahl von Wohnungseigentümern; bei mehreren Beiratsmitgliedern muss ein Vorsitzender und ein Beisitzer bestellt werden. Dies kann bereits durch Beschluss der Eigentümerversammlung geschehen, subsidiär durch die Beiratsmitglieder selbst. Die Zahl der Beiratsmitglieder und die Zu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das Aufgebot soll dem Erben zunächst eine zuverlässige Übersicht über die Verschuldung und damit zusammen mit dem Inventar über den Stand des Nachlasses geben.[1] Auf dieser Grundlage soll er sich entscheiden können, ob er eine amtliche Nachlassliquidation durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenzverfahren beantragt oder den Nachlass in Selbstverwaltung behält un...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.4 Aufgabe der Berufsgenossenschaften

Rz. 34 Bei den Berufsgenossenschaften handelt es sich um die Träger der Sozialversicherung. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind sie in Selbstverwaltung organisiert und finanzieren sich im Wesentlichen aus den Beiträgen der ihnen durch Pflichtmitgliedschaft zugewiesenen Unternehmen. Sie haben die Aufgabe (§ 14 SGB VII), Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie a...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.3 Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 33 Das Sozialgesetzbuch V enthält in vielen Vorschriften Regelungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Schwangere und Mütter. Die Krankenkassen als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach der Verfassung (Art. 87 Abs. 2 des Grundgesetzes) rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit eigenständige Verwaltungsträger ...mehr

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Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.11 Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse (Abs. 6)

Rz. 12a Der GKV-Spitzenverband trifft Entscheidungen, die bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse im Zusammenhang mit dem Mitgliederübergang der Versicherten erforderlich sind, um die Leistungsansprüche der Versicherten sicherzustellen und die Leistungen abzurechnen. Wenn Mitglieder nach der Schließung ihrer Krankenkasse oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahre...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2.1 Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung

Rz. 11 Zum einen ist zunächst im Arbeitsverhältnis das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) relevant. Das ArbSchG dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der (d. h. aller) Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Es gilt in allen Tätigkeitsbereichen. Dabei geht es beim generellen Arbeitsschutz um Maßnahmen zur Verhütung von...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2.2 Mutterschafts-Richtlinie als Vorgabe und Maßstab ärztlicher Versorgung

Rz. 31 Die Mutterschafts-Richtlinie[1] dient der Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Betreuung der Versicherten während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. Die Richtlinie definiert dabei den fachlichen S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.12 Sicherstellungszuschläge der KV oder KZV (Abs. 4)

Rz. 46 Mit der Neufassung des Abs. 4 durch das TSVG sind die KVen und KZVen gesetzlich verpflichtet worden, Sicherstellungszuschläge dann an ihre Mitglieder zu zahlen, wenn der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw. der Zahnärzte und Krankenkassen eine Feststellung nach § 100 Abs. 1 oder Abs. 3 getroffen hat. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Formulierung "sind...mehr

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Kindergeld / 8.13 Hochschulausbildung

Die Hochschulausbildung beginnt mit dem offiziellen Semesterbeginn.[1] Der Besuch einer (öffentlichen oder privaten) Hochschule ist als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn und solange das Kind im In- oder Ausland[2] als ordentlicher Studierender immatrikuliert ist.[3] Für die Berücksichtigung von Prüfungszeiten ist es nicht erforderlich, dass das Kind weiterhin immatrikuliert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / d) Selbstverwaltungsangelegenheit

Rz. 507 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerfestsetzung und -erhebung handelt es sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit i.S.d. § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO. Denn nach Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG umfasst die Gewährleistung der Selbstverwaltung auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung. Konkretisiert wird diese finanzielle Eigenverantwortung in Hessen durch § 93 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Zweites Betriebsrentenstärk... / 2 Umsetzung

Das Gesetz soll folgendermaßen umgesetzt werden: Erleichterung von Opting-Out-Systemen: Das 2018 eingeführte Modell, bei dem Betriebsrenten auf Tarifverträgen basieren, wird erweitert. Bisher konnte das Opting-Out-System nur durch Tarifverträge umgesetzt werden. Nun ist dies auch durch Betriebsvereinbarungen auf Betriebsebene möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 20 KSchG enthält Regelungen im Hinblick auf die Kompetenzverteilung, die Zusammensetzung des Entscheidungsträgers sowie das Verfahren und die Kriterien bei Entscheidungen über die Verkürzung oder die Verlängerung der Entlassungssperre bei anzeigepflichtigen Massenentlassungen. Die Zuständigkeitszuweisung an einen bei der Agentur für Arbeit zu bildenden Ausschuss bzw....mehr

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Outsourcing im HR-Bereich / 2.2 Employee Self Service (ESS)

Mit einem Employee Self Service (Mitarbeiter-Selbstverwaltung) haben Mitarbeiter mit Hilfe einer webbsierten Anwendungs-Software oder einer mobilen Anwendung (App), Zugriff auf ihre eigenen Stammdaten und können personalbezogene Daten selbst anlegen, anzeigen, ändern oder Genehmigungsprozesse starten. Damit können die Mitarbeiter z. B. Anwesenheiten und Fehlzeiten selbst erfa...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.4 Wahrnehmung staatsbürgerlicher Pflichten

Der Arbeitnehmer kann staatsbürgerliche Pflichten und hoheitliche Prüfungstermine in der Regel nicht ablehnen oder verschieben, nur weil er berufstätig ist. Der Arbeitnehmer darf in diesen Fällen nur solange fehlen, wie die Betätigung einschließlich der An- und Abfahrtzeit dauert. Als persönliche Verhinderungsgründe kommen in Betracht: Inanspruchnahme als ehrenamtlicher Rich...mehr

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Sauer, SGB III § 288 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine umfassende Ermächtigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) einerseits zum Erlass einer oder mehrerer Rechtsverordnungen und andererseits zur Erteilung von Weisungen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 7 enthält Ermächtigungen und bestimmt Ausnahmen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.8 Bundeseinheitliche Bestimmungen nach Abs. 6

Rz. 23 Die KBV und die KZBV sind nach Abs. 6 beauftragt, bis zum 1.1.2017 einheitliche Bestimmungen über die einheitliche Organisation der Einrichtungen nach Abs. 1 Satz 1 bei ihren Mitgliedern, die Ausübung der Kontrollen nach Abs. 1 Satz 2, die Prüfung der Hinweise nach Abs. 2, die Zusammenarbeit nach Abs. 3, die Unterrichtung nach Abs. 4 und die Berichte nach Abs. 5 zu treffen. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.1 Verpflichtung zur Einrichtung der Prüfstelle

Rz. 7 Die Verpflichtung, eine Ermittlungs- und Prüfstelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei jeder KV/KZV und bei der KBV sowie der KZBV einzurichten, ergibt sich aus Abs. 1 Satz 1. Die Worte "richten ein" lassen den Beteiligten keinen Spielraum und der Abs. 5 mit der ständigen Berichtspflicht im Abstand von 2 Jahren hält die vertrags(zahn)ärztliche Sel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 81a Stellen... / 2.2.3 Ermittlungsumfang

Rz. 12 Nicht zum Aufgabenbereich der Prüf- und Ermittlungsstelle der vertrags­(zahn)ärztlichen Selbstverwaltung gehören jedoch die Feststellung der Unwirtschaftlichkeit, der Rechtmäßigkeit und der Plausibilität der abgerechneten Behandlungs- oder Verordnungsweise. Hierfür gibt es die die spezielle Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung nach dem Neunten Titel SGB V (vgl....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebskrankenkassen

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Eine BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse iSd § 4 SGB V. Zu Einzelheiten > Krankenkassen, > Sozialversicherung, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 15 ff. Die BKK ist eine rechtsfähige > Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs 1 SGB V). Sie ist > Öffentliche Kasse (vgl H 3.11 – Öffentliche Kassen – LStH; EFG 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III

Rz. 26 Steuerfrei sind die Arbeitsförderleistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB III , d. h. nach § 29ff. SGB III, an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende oder Ausbildungssuchende. Arbeitsförderleistungen nach dem SGB III können neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III einschlie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Zuständige Behörden und Aufsichtsbehörden

Rz. 6 Auf eine Auflistung aller nach landesrechtlichen Rechtsverordnungen und Anordnungen in Deutschland über die für die Ausführung des BEEG zuständigen Stellen wird hier verzichtet. Antragsteller oder Ratsuchende können die aktuellen Adressen auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter folgender Internetadresse abrufen: h...mehr

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Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 20 Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts und des Dienstrechts der gesetzlichen Krankenkassen durch das GSG, NZS 1994, 1. Kirchhof , Die eigenständige Rechtsetzung der gesetzlichen Krankenkassen – Struktur, Rechtsquellen und Reichweite, VSSR 1983, 175. Kruse/Kruse, Gesundheitsstrukturgesetz – Die Umgestaltung der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung...mehr

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Sommer, SGB V § 194d Evalui... / 2.3 Evaluationsergebnis

Rz. 8 Entgegen der mit der Einführung der Online-Wahl erhofften Steigerung der Wahlbeteiligung haben von 51,3 Mio. Wahlberechtigten 2023 nur 11,5 Mio. (22,43 %) ihre Stimme abgegeben. Die ohnehin seit Jahren sinkende Wahlbeteiligung ist im Vergleich zum Jahr 2017 (30,42 %) auch bei allen an der Online-Wahl teilnehmenden Krankenkassen weiter gesunken. Es ist das zweitniedrigs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 197 Verwalt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift unterstreicht die besondere Bedeutung des Verwaltungsrates als das Selbstverwaltungsorgan der Versicherten und deren Arbeitgeber (Ausnahme bei Ersatzkassen, bei denen Arbeitgeber nicht vertreten sind, soweit die Ersatzkasse sich nicht mit einer Krankenkasse mit Arbeitgeberbeteiligung im Verwaltungsrat vereinigt hatte – vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IV), als...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.7 Berichtspflicht (Abs. 5)

Rz. 34 Der Vorstand der Krankenkasse bzw. des Landesverbandes bzw. des Spitzenverbandes Bund hat dem Verwaltungsrat sowohl über die Arbeit als auch die Ergebnisse der Tätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten als organisatorische Einheit zu berichten. Diese Berichtspflicht besteht zwingend im Abstand von jeweils 2 Jahren, erstmals jedoch schon bis zum 31.12.2005...mehr

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Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 2.1 Genehmigungsbedürftigkeit der Satzung (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 stellt in Übereinstimmung mit § 34 Abs. 1 SGB IV klar, dass auch die Satzungen der Krankenkassen als Träger der Sozialversicherung und trotz deren Selbstverwaltung der Genehmigung bedürfen. Bei dem Erlass einer Satzung oder deren Änderung handelt es sich um einen Rechtsetzungsakt selbständiger staatlicher Verwaltungsträger zur hoheitlichen Regelung der eigenen o...mehr

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Sommer, SGB V § 197b Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Krankenkassen haben nach dem Recht zur Selbstverwaltung die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben dem Grunde nach selbst und in eigener Verantwortung zu erfüllen und durchzuführen (§ 30 und § 29 Abs. 3 SGB IV und Kom. dort). Die Regelung knüpft daran an, dass Krankenkassen auch bereits vor dem 1.4.2007 (vgl. Dortants/v. Hansemann, NZS 1999, 542 und Sichert, NZS 20...mehr

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Sommer, SGB V § 197b Aufgab... / 2.1 Aufgabenübertragung (Satz 1)

Rz. 4 Mit Satz 1 wird nur den Krankenkassen die Befugnis eingeräumt, eigentlich ihr selbst als Sozialversicherungsträger obliegende Aufgaben durch Arbeitsgemeinschaften oder Dritte wahrnehmen zu lassen. Als Auftraggeber dürfen mithin weder Krankenkassenverbände noch die Pflegekassen fungieren. Eine analoge Anwendung auf die Pflegekassen scheidet aus, weil es insoweit an eine...mehr

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Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.2 Wirkungsforschung

Rz. 9 Zu den Abs. 2 bis 4 wird in der Gesetzesbegründung ausgeführt, dass die Wirkungsforschung als Aspekt der Arbeitsmarktforschung konkretisiert wird. Über deren Notwendigkeit bestehe Einvernehmen innerhalb der Bundesregierung, der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit und im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit. Wirkungsforschung habe besondere ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 83 Anlegun... / 2.5 Anlagen für bestimmte Zwecke (Abs. 3)

Rz. 13 Bei der Auswahl der Anlageform sind Anlagen nach ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien vorrangig zu berücksichtigen. Diese sog. ESG-Kriterien ("Environmental, Social and Governance"), die im Regierungsentwurf noch als "Nachhaltigkeitsgesichtspunkte" zusammengefasst waren, sind von den Versicherungsträgern zu beachten, soweit entsprechende Produkte angeboten ...mehr

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Sauer, SGB III § 283 Arbeit... / 2.3 Weisungsrecht

Rz. 12 Abs. 2 räumt dem BMAS ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit ein. Das fachliche Weisungsrecht des BMAS geht über die Rechtsaufsicht hinaus und betont damit die besondere politische Bedeutung der statistischen Ergebnisse und der Arbeitsmarktberichterstattung, für die die Verantwortlichkeit der Ministerien besteht. Es handelt sich um eine K...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 3.4 Wirtschaftsprüferkammer- Pflichtmitgliedschaft und freiwillige Mitgliedschaft

Die Wirtschaftsprüferkammer ist eine Institution der beruflichen Selbstverwaltung. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Berlin. Es besteht Pflichtmitgliedschaft. Pflichtmitglieder sind die bestellten Wirtschaftsprüfer, die Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, nach dem Partnerschaftsgesellsch...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 3.3 Rechtsanwaltskammern – Pflichtmitgliedschaft

Rechtsanwaltskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie dienen der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft. Ziel ist die Sicherung der Anwaltschaft von staatlicher Einflussnahme. Neben der Bundesrechtsanwaltskammer bestehen 28 regionale Rechtsanwaltskammern einschließlich der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. An jedem Sitz eines Oberlandesgerichts gibt...mehr

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Jung, SGB VII § 223 Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 39 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) mit Wirkung zum 5.11.2008 neu in das SGB VII eingefügt. Sie regelt die Vorgehensweise bei der Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger mit dem klaren Ziel,...mehr

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Jung, SGB VII § 221b Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/7916 S. 40) weist darauf hin, dass mit der Schaffung eines Bundesträgers eine völlig neue Solidargemeinschaft entsteht. Der Beitragsbemessungsmaßstab muss für diesen Bereich neu entwickelt werden. Die in der früheren Fassung der Norm enthaltenen Regelungen, die die einzelnen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften betrafen, werden...mehr

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Jung, SGB VII § 221b Überga... / 3 Literatur

Rz. 8 Freund/Giesberts-Kaminski, Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SdL 2012, 20. v. Hofe, Die Einführung bundeseinheitlicher Beitragsmaßstäbe in der landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung im Rahmen der Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SDL 2013, 111 und 121. Schmidt/Ho...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mitwirkung in Gremien richterlicher Selbstverwaltung.

Rn 24 Nicht zur Gerichtsverwaltung in diesem Verständnis gehört die Betätigung in Präsidial- oder Richterräten, bei denen sich die Weisungsfreiheit bereits aus der jeweiligen Aufgabenstellung ergibt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begriffliche Abgrenzung.

Rn 11 Die richterliche Geschäftsverteilung als richterliche Selbstverwaltung zur Organisation der Rspr im gerichtlichen Internum ist deshalb abzugrenzen von der Justizverwaltung und der Gerichtsverwaltung, die begrifflich in Mehrdeutigkeit nebeneinander stehen. Justiz- und Gerichtsverwaltung sind daher zunächst im Unterschied zur richterlichen Selbstverwaltung zu verstehen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsnatur des GVP.

Rn 85 Die Rechtsnatur des präsidialen Geschäftsverteilungsplans ist umstr. Die Frage hat Bedeutung für den Rechtsweg und die Gestaltung der gerichtlichen Überprüfung seines Inhalts insb durch die betroffenen Richter. Rn 86 Meinungsstand. § 21e ist nicht ausdrücklich zu entnehmen, welche Rechtsnatur der Beschl des Präsidiums über die Geschäftsverteilung haben muss. Rn 87 Nach e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ziel.

Rn 4 Die Regelung dient der Stärkung des Grundsatzes der Selbstverwaltung der Gerichte durch die Präsidien als deren zentrales Organ der richterlichen Geschäftsverteilung und dadurch der Festigung der Unabhängigkeit der Gerichte (BTDrs VI 557, 15). Ihr Kern ist die Geschäftsverteilungskompetenz des Präsidiums, das bei jedem ordentlichen Gericht grds durch Wahl und ausnw kraf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entwicklung.

Rn 1 §§ 21a–21i sind durch das ›Gesetz zur Änderung der Bezeichnung der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte‹ v 26.5.72 (BGBl I, 841 ff) in das GVG als Zweiter Titel ›Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung‹ neu gefasst und nach § 21 eingefügt. Zugleich wurde die seit dem In-Kraft-Treten des GVG v 27.1.187...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Organqualität.

Rn 5 Das Präsidium ist Organ richterlicher Selbstverwaltung mit gesetzlich fixierter Zuständigkeit (Kissel/Mayer § 21a Rz 7; Schilken Rz 364). Die Klage eines Richters gg eine seine Unabhängigkeit berührende Geschäftsverteilung ist nach überwiegender Auffassung gg den Rechtsträger (Land bzw im Falle von Bundesgerichten: BRD) zu richten (VGH Baden-Württemberg NJW-RR 11, 861 [...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 19 Das Prinzip des gesetzlichen Richters wird einfachgesetzlich ua durch den sog Stetigkeitsgrundsatz (Jährlichkeitsprinzip) des § 21e I GVG ausgestaltet (vgl zu der fehlenden subjektiven Rechtsbetroffenheit einzelner Richter bei Änderungen der Geschäftsverteilung unter Verstoß hiergegen OVG Koblenz DVBl 08, 266). Die gerichtliche Selbstverwaltung (§§ 21a ff GVG) gehört z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 21a I ordnet an, dass bei jedem Gericht ein Präsidium zu bilden ist. Das Präsidium ist nach der Systematik des Zweiten Titels der Urheber der gerichtsinternen Geschäftsverteilung. Das Präsidium ist der Träger der richterlichen Selbstverwaltung, aufgrund seiner konkludent zum Zwecke der Gewaltenteilung mitgeregelten Unabhängigkeit der Präsidiumsmitglieder hinsichtlich de...mehr