Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstverwaltung

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Jung, SGB VII § 221b Überga... / 3 Literatur

Rz. 8 Freund/Giesberts-Kaminski, Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SdL 2012, 20. v. Hofe, Die Einführung bundeseinheitlicher Beitragsmaßstäbe in der landwirtschaftlichen Unfall- und Krankenversicherung im Rahmen der Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, SDL 2013, 111 und 121. Schmidt/Ho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mitwirkung in Gremien richterlicher Selbstverwaltung.

Rn 24 Nicht zur Gerichtsverwaltung in diesem Verständnis gehört die Betätigung in Präsidial- oder Richterräten, bei denen sich die Weisungsfreiheit bereits aus der jeweiligen Aufgabenstellung ergibt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Begriffliche Abgrenzung.

Rn 11 Die richterliche Geschäftsverteilung als richterliche Selbstverwaltung zur Organisation der Rspr im gerichtlichen Internum ist deshalb abzugrenzen von der Justizverwaltung und der Gerichtsverwaltung, die begrifflich in Mehrdeutigkeit nebeneinander stehen. Justiz- und Gerichtsverwaltung sind daher zunächst im Unterschied zur richterlichen Selbstverwaltung zu verstehen a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ziel.

Rn 4 Die Regelung dient der Stärkung des Grundsatzes der Selbstverwaltung der Gerichte durch die Präsidien als deren zentrales Organ der richterlichen Geschäftsverteilung und dadurch der Festigung der Unabhängigkeit der Gerichte (BTDrs VI 557, 15). Ihr Kern ist die Geschäftsverteilungskompetenz des Präsidiums, das bei jedem ordentlichen Gericht grds durch Wahl und ausnw kraf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Entwicklung.

Rn 1 §§ 21a–21i sind durch das ›Gesetz zur Änderung der Bezeichnung der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte‹ v 26.5.72 (BGBl I, 841 ff) in das GVG als Zweiter Titel ›Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung‹ neu gefasst und nach § 21 eingefügt. Zugleich wurde die seit dem In-Kraft-Treten des GVG v 27.1.187...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsnatur des GVP.

Rn 85 Die Rechtsnatur des präsidialen Geschäftsverteilungsplans ist umstr. Die Frage hat Bedeutung für den Rechtsweg und die Gestaltung der gerichtlichen Überprüfung seines Inhalts insb durch die betroffenen Richter. Rn 86 Meinungsstand. § 21e ist nicht ausdrücklich zu entnehmen, welche Rechtsnatur der Beschl des Präsidiums über die Geschäftsverteilung haben muss. Rn 87 Nach e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Organqualität.

Rn 5 Das Präsidium ist Organ richterlicher Selbstverwaltung mit gesetzlich fixierter Zuständigkeit (Kissel/Mayer § 21a Rz 7; Schilken Rz 364). Die Klage eines Richters gg eine seine Unabhängigkeit berührende Geschäftsverteilung ist nach überwiegender Auffassung gg den Rechtsträger (Land bzw im Falle von Bundesgerichten: BRD) zu richten (VGH Baden-Württemberg NJW-RR 11, 861 [...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Präsident.

Rn 3 Präsidenten (Präsidentinnen) sind durch die Landesgesetze zur Verwaltung und Dienstaufsicht berufen (vgl etwa §§ 16, 17 AGGVG BW; Art 19, 20 AGGVG Bay; §§ 20 ff AGGVG Nds). § 59 hingegen spricht ausschließlich ihre Tätigkeit im Richteramt an (s Rn 4). Darüber hinaus weist das Gesetz den Präsidenten in §§ 21a ff eine eigene Rolle mit Rechten und Pflichten in der Selbstve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 21a I ordnet an, dass bei jedem Gericht ein Präsidium zu bilden ist. Das Präsidium ist nach der Systematik des Zweiten Titels der Urheber der gerichtsinternen Geschäftsverteilung. Das Präsidium ist der Träger der richterlichen Selbstverwaltung, aufgrund seiner konkludent zum Zwecke der Gewaltenteilung mitgeregelten Unabhängigkeit der Präsidiumsmitglieder hinsichtlich de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Diese Regelung erfasst die Aufgaben des Präsidenten bzw des Aufsicht führenden Richters iRd gerichtlichen Selbstverwaltung durch das Präsidium, soweit sie nicht durch das Präsidium selbst zu verteilen sind (BGH NJW 74, 509). Er wird vertreten durch seinen ständigen Vertreter (Vizepräsidenten), bei mehreren ständigen Vertretern in der Reihenfolge des Dienstalters bzw des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 6 Das dem Gewaltenteilungsgrundsatz und dem § 1 GVG zugrunde liegende Verständnis einer hinreichenden organisatorischen und va auch personellen Trennung der Gerichte als Rechtsprechungsorgane von der staatlichen Exekutive, den Verwaltungsbehörden (dazu BVerfG NJW 81, 912 [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvL 114/78]), hat Auswirkungen für die einzelnen Richter. Nach § 4 I DRiG darf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsätze.

Rn 19 Das Prinzip des gesetzlichen Richters wird einfachgesetzlich ua durch den sog Stetigkeitsgrundsatz (Jährlichkeitsprinzip) des § 21e I GVG ausgestaltet (vgl zu der fehlenden subjektiven Rechtsbetroffenheit einzelner Richter bei Änderungen der Geschäftsverteilung unter Verstoß hiergegen OVG Koblenz DVBl 08, 266). Die gerichtliche Selbstverwaltung (§§ 21a ff GVG) gehört z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung für den Rechtsstaat.

Rn 2 Die sachliche Unabhängigkeit der Richter ist ein zentrales Element des funktionierenden Rechtsstaats und gilt für alle Gerichtsbarkeiten. So wird bspw die in ihrer Anfangszeit oft nicht gewollte Unabhängigkeit der Richter in der allg Verwaltungsgerichtsbarkeit speziell von Verwaltungsbehörden von § 1 VwGO ausdrücklich hervorgehoben (entspr für die Sozial- und Finanzgeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuordnung.

Rn 8 Durch die Präsidialverfassung ist allein den Präsidien die Aufgabe zugewiesen, alle Richter des Gerichts auf die Spruchkörper des Gerichts zu verteilen (Richterverteilung). Ferner hat das Präsidium alle dem Gericht insgesamt örtlich und sachlich kraft Gesetzes zugewiesenen Rechtsprechungsaufgaben auf die Spruchkörper zu verteilen (Sachverteilung). Spruchkörperintern ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

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Sommer, SGB V § 147 Deutsch... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als bundesunmittelbarer Träger der Krankenversicherung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landw...mehr

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Sommer, SGB V § 145 Innungs... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Innungskrankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Krankenversicherung der Landwirte, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Ersatzkassen nehmen sie die Aufgaben der gegliederten Krankenversicherung wahr. Rz. 4 Träger einer Innungskrankenkasse sind Handw...mehr

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Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.3.1 Durchgehende Beschäftigung (Satz 1)

Rz. 31 Der Gesetzgeber hat gemäß Abs. 3 die Festlegung der Höhe der Mindestgrenze des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts bei der Beitragsberechnung der Selbstverwaltung überlassen. Die Satzung kann bestimmen, dass der Beitragsberechnung mindestens das Arbeitsentgelt in Höhe des Mindestjahresarbeitsverdienstes für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zugrun...mehr

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Sommer, SGB V § 148 Ersatzk... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Ersatzkassen als bundesunmittelbare Träger der Krankenversicherung sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte und Deutsche Rentenversicherung Knapps...mehr

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Sommer, SGB V § 146 Landwir... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als bundesunmittelbarer Träger der Krankenversicherung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Ersatzkassen nimmt sie unter der...mehr

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Sommer, SGB V § 157 Verfahr... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die zwangsweise Vereinigung setzt den erfolglosen Versuch voraus, die leistungsgefährdete Krankenkasse freiwillig mit einer anderen Krankenkasse derselben Kassenart zu vereinigen. Das entsprechende Verfahren führt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) oder die jeweilige Landesregierung und ersetzt Vereinigungsbeschlüsse der Selbstverwaltung durch eine Rechtsverord...mehr

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Sommer, SGB V § 155 Freiwil... / 2.1 Voraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 4 Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Ersatzkassen können sich freiwillig innerhalb ihrer Kassenart oder Kassenarten übergreifend vereinigen (Satz 1). Dazu sind übereinstimmende Beschlüsse der Verwaltungsräte (§ 64 SGB IV) erforderlich. Die Fusion ist ein Akt der Selbstverwaltung (Koch, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 5. Aufl., § 155 R...mehr

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Sommer, SGB V § 144 Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Betriebskrankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Ortskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Krankenversicherung der Landwirte, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Ersatzkassen nehmen sie die Aufgaben der gegliederten Krankenversicherung wahr. Rz. 4 Träger einer Betriebskrankenkasse ist der A...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 90 Altmann, Versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktikanten, B+P 2015, 703. Bokeloh, Inländerdiskriminierungen in der Rentenversicherung, SGb 2023, 292. Dombrowsky, Keine rückwirkende Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen über den Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 4 SGB VI hinaus – Kurze Anmerkung zu dem Beschluss des BSG vom 12.12.2018 – B 12 KR 32/18 B, NZS 2023, 3...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personenbeförderungsunterne... / 5 Steuersätze

Personenbeförderungen im Inland unterliegen grundsätzlich dem Normalsteuersatz. Allerdings sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG die folgenden Verkehrsarten mit 7 % ermäßigt zu besteuern: Personenbeförderungen im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen (unbefristet), Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (unbefristet), Personenbeförderungen im Verkehr mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist eine der wenigen Vorschriften, deren Gültigkeit weitgehend konstant geblieben ist. Die Vorschrift gehört zum Vierten Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern und dort zum Zweiten Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten mit dem Fünften Titel Schiedswesen. Sie wendet sich nicht nur an die Selbstverwaltung...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.2.2 Bildung der Bundesschiedsämter

Rz. 17 Nach Abs. 2 bilden die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, also die KBV bzw. die KZBV, und der GKV-Spitzenverband auf Bundesebene jeweils ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung und ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung. Auch diesen Partnern der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte/Zahnärzte und Krankenkassen s...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.9 Ausnahmeregelung

Rz. 20 Die Ausnahmeregelung des Abs. 4 ist bedenklich, weil sie das Neutralitätsgebot der Bundesagentur für Arbeit aufhebt. Die Vorschrift unterliegt engsten Grenzen. Sie birgt die Gefahr, dass in der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit durch die Stimmen der öffentlichen Hand im Hinblick auf haushaltsmäßige Belastungen durch Leistungen der Grundsicherung für Arbeit...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist weitgehend wie § 89 aufgebaut. Mit ihr will der Gesetzgeber eine Lücke füllen, weil er in den mehrpolarigen Konstellationen Handlungsbedarf gesehen hat (vgl. Hamdorf, in: Hauck/Noftz, SGB V, § 89a Rz. 2). Nach der Begründung zum TSVG setzt eine bedarfs- und zukunftsgerechte Gesundheitsversorgung voraus, dass die ambulante und stationäre Leistungserbr...mehr

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Sauer, SGB III § 164 Anordn... / 2.2 Anordnungsermächtigung zur Erreichbarkeit

Rz. 3 Die Ermächtigung gibt der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, die Erreichbarkeitspflichten und Möglichkeiten des auswärtigen Aufenthalts jeweils unter Berücksichtigung des geänderten Rahmenrechts im SGB III zu gestalten. Der Arbeitslose soll Vorschlägen der Agentur für Arbeit zeitnah Folge leisten können. Es kommt nicht darauf an, die Agentur...mehr

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Sauer, SGB III § 164 Anordn... / 2.1 Anordnungsermächtigung zu Eigenbemühungen

Rz. 2 Die umfassende Vorschrift des § 138 Abs. 1 eröffnet der Bundesagentur für Arbeit erhebliche gestaltende Möglichkeiten. Von herausragender Bedeutung ist aber die Entwicklung eines Regelungsgeflechts, das der Wirklichkeit des Alltags in den Agenturen für Arbeit einerseits und den objektiv zu fordernden, aber auch subjektiv leistbaren Bemühungen des Arbeitslosen andererse...mehr

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Sauer, SGB III § 164 Anordn... / 2.3 Anordnungsermächtigung zur Zustimmung zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen

Rz. 5 Die Anordnungsermächtigung nach Nr. 3 verfolgt mehrere Ziele. Zum einen soll gewährleistet werden, dass durch die Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit geprüft wird, ob die Förderungsvoraussetzungen des § 81 vorliegen. Daneben können Mindeststandards dafür gesetzt werden, welche Anforderungen an die Abbruchbereitschaft erfüllt werden müssen, um dem Vorrang de...mehr

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Sommer, SGB V § 143 Ortskra... / 2.4 Rechtsschutz gegen Rechtsverordnung/Staatsvertrag

Rz. 16 Einzelnen aufgelösten Ortskrankenkassen stehen gegen Rechtsverordnung/Staatsvertrag keine Rechtsschutzmöglichkeiten zu. Die Ortskrankenkassen (wie auch andere Krankenkassenarten) üben der Sache nach mittelbare Staatsverwaltung aus, deren organisatorische Ausgestaltung dem Gesetzgeber obliegt. Die organisatorische Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung ist ...mehr

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Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.10 Neutralitätsausschuss

Rz. 21 Die Schaffung eines Neutralitätsausschusses wird der Bedeutung seiner Entscheidung für den Arbeitskampf dadurch gerecht, dass Sachverstand und Erfahrungen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite aus der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit in die Entscheidung des Neutralitätsausschusses eingehen und zugleich gewährleistet wird, dass der maßgebliche Sachverhalt...mehr

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Sommer, SGB V § 143 Ortskra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ortskrankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 4 Abs. 1). Zusammen mit Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Krankenversicherung der Landwirte, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und Ersatzkassen nehmen sie die Aufgaben der gegliederten Krankenversicherung wahr. Rz. 2a Die Vorschrift knüpfte in der Ausgangsfass...mehr

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Sommer, SGB V § 194a Modell... / 2.1 Sozialversicherungswahlen 2023 (Abs. 1)

Rz. 5 Bei den Sozialwahlen der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Mitglieder der Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen nach den §§ 35a, 44 Abs. 1, 2 und 4, 45 SGB IV gewählt. Die nähere Ausgestaltung zu den aktiv und passiv Wahlberechtigten, zu den Wahlrechtsgrundsätzen, den Vorschlagslisten, dem Wahlverfahren, der Form, der erforderlichen Stimmenzahl, der ...mehr

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Sommer, SGB V § 89 Schiedsa... / 2.1 Bildung der Schiedsämter auf der Landes- bzw. Landesteilebene

Rz. 11 Nach Abs. 1 bilden die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen je ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung und ein gemeinsames Schiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung. Zwar sind die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Abs. 1 nicht expressis verbis aufgeführt, aber es gilt der Grunds...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.7 Abweichungen durch Tarifvertrag (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 355 Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG kann durch Tarifvertrag die Anzahl der Vertragsverlängerungen oder die Höchstbefristungsdauer abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Das Wort "oder" in § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG ist als "und/oder" zu verstehen.[1] Das entspricht der Gesetzesbegründung, wonach tarifvertraglich eine andere (höhere oder niedrigere) Anzahl von zulässigen Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 2.15 Anpassung des Behandlungsbedarfs

Rz. 42 Die Kriterien, wie der Behandlungsbedarf nach Abs. 3 Satz 2 anzupassen ist, ergeben sich aus Abs. 4, der mit Wirkung zum 1.1.2012 neu gefasst worden ist. Der Bewertungsausschuss hat dabei lediglich eine empfehlende Funktion. Die Vorschrift stärkt die Verantwortung der regionalen Selbstverwaltung (BT-Drs. 17/76906 S. 63). Sie bringt aber auch eine höhere Flexibilität z...mehr

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Sommer, SGB V § 194 Satzung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 37 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts … durch das GSG, NZS 1994, 1. Dürsche, Der satzungsmäßige Doppelsitz bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, NZS 1996, 65. Falk, Renaissance der Selbstverwaltung im GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetzes?, KrV 2004, 31. Finkenbusch...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.3 Spartenausschüsse

Rz. 6 Mit der Errichtung von fachbezogenen besonderen Ausschüssen wird der Vielseitigkeit der Sozialversicherung der Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Rechnung getragen. Die Zusammensetzung der Ausschüsse bestimmt die Selbstverwaltung durch Satzung. Der Aufgabenkreis wird ebenfalls durch die Selbstverwaltung bestimmt; dazu gehört auch die Ausgestaltung von Vorschlagsrech...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Fürst, Die Haftung des Vorstandes und der Geschäftsführung der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, DRV 1986, 657. Füßer, Einzelgeschäftsführer und Wechsel zur kollegialen Geschäftsführung, SozVers 1996, 95. Gitter/Köhler-Fleischmann, Rechtsnatur des Medizinischen Dienstes und die Stellung seiner Organe, Geschäftsführer und Verwaltungsrat, sowie über die Möglichk...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.6 Digitale und hybride Sitzungen

Rz. 12 Mit Anfügung von Abs. 4 erhalten auch die besonderen Ausschüsse die Möglichkeit, Sitzungen digital bzw. hybrid durchzuführen. Zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für digitale und hybride Sitzung wird auf die Kommentierung in § 64a verwiesen. Abs. 4 berücksichtigt aber die (anderen) Größenverhältnisse der besonderen Ausschüsse zu den sonstigen Organen der Selbstverwa...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6.2 Besonderheiten der Vertreterversammlung

Rz. 20 Während die Vertreterversammlungen der Regionalträger und der DRV Knappschaft-Bahn-See lediglich aus Mitgliedern bestehen, die – je zur Hälfte – von den Versicherten und Arbeitgebern dieser Träger gewählt werden, erhält die Bundesvertreterversammlung der DRV Bund zusätzlich von jedem dieser Träger 2 weitere Mitglieder. Die Vertreterversammlungen dieser Träger wählen "...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2 Rechtspraxis

2.1 Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane (Abs. 1) Rz. 5 Nach dem Grundsatz der Parität des Abs. 1 Nr. 1 setzen sich die Selbstverwaltungsorgane je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen. Andere Personen – so z. B. der jeweilige Geschäftsführer des Versicherungsträgers (§ 31 Abs. 1 Satz 2) – können allenfalls mit beratender Stimme an den...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.6 Sonderregelungen für die Deutsche Rentenversicherung Bund (Abs. 5 und 6)

2.6.1 Grund der Sonderregelungen Rz. 17 Die Sonderregelungen sind eine notwendige Konsequenz aus der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Rentenversicherung hatte bis dahin bekanntlich die überwiegende Zahl der bei ihr Versicherten in die Personengruppen der Arbeiter und Angestellten aufgeteilt. Von der Zugehörigkeit zu diesen Gruppen hing die Zuständi...mehr

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Jansen, SGB IV § 44 Zusamme... / 2.3 Sonderregelung für Unfallkassen (Abs. 2a)

Rz. 12 Die Vorschrift des Abs. 2a gilt für die Unfallkassen der Länder und Gemeinden, die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und kommunalen Bereich. Für die ehemalige Unfallkasse des Bundes und die frühere Eisenbahn-Unfallkasse gibt es nun die Unfallversicherung Bund und Bahn mit einer Sonderregelung in Abs. 7. Sie ergänzt die Paritätsregelung des Abs. 1 Nr. 1 hinsicht...mehr