Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstverwaltung

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Sommer, SGB V § 47a Beitrag... / 2.1 Gleichstellung der Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Abs. 1)

Rz. 3 Aufgrund des zum 1.1.2016 eingeführten § 47a werden Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Rz. 5), die von einer gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld beziehen, den in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten gleichgestellt: Die Krankenkasse berechnen bei diesen Krankengeldbeziehern auf der Grundlage von 80 % des Bruttoarbeitsentgelts...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 3 Literatur

Rz. 12 Grüner u. a., Zukunft der Selbstverwaltung in der GKV, SozSich 2009 S. 165. Leopold, Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, 6. Aufl., 2008. Welti, Abschied vom Normarbeitsverhältnis, SGb 2010 S. 441. Winkler, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz, 2004.mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 2.5 Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen

Rz. 9 Die zunehmende Komplexität der zu entscheidenden Materien der Selbstverwaltungsmitglieder erfordert eine immer umfangreichere Einarbeitungszeit. Verstärkt werden betriebswirtschaftliche Kenntnisse und spartenbezogenes Wissen vorausgesetzt. Den gestiegenen inhaltlichen Ansprüchen an die Tätigkeit der Selbstverwaltungsmitglieder muss durch eine angemessene Fort- und Weit...mehr

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Jansen, SGB IV § 37 Verhind... / 2.1 Selbstverwaltungsorgane

Rz. 2 Die Regelung in Abs. 1, die eine Notverwaltung des Versicherungsträgers durch die Aufsichtsbehörde ermöglicht, bezieht sich auf den Fall der Verhinderung eines Selbstverwaltungsorgans. Dazu zählen der Vorstand, die Vertreterversammlung, bei den Krankenversicherungsträgern der Verwaltungsrat (§ 31 Abs. 3a) sowie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Bundesvertre...mehr

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Jansen, SGB IV § 40 Ehrenämter / 2.4 Behinderung und Benachteiligung

Rz. 7 Das allgemeine Verbot, dass niemand in der Übernahme oder Ausübung eines Ehrenamtes behindert oder deswegen benachteiligt werden darf, richtet sich gegen jedermann, nicht nur gegen den Arbeitgeber. Es besteht ein grundsätzliches Recht des Ehrenamtsinhabers, zur Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit von der Arbeit freigestellt zu werden. Jedoch wird der Ehrenamtsinhaber...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.7 Empfehlungsvereinbarung der Sozialpartner

Rz. 13 Empfehlungsvereinbarung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in der Renten- und Unfallversicherung DGB und BDA sind der Auffassung, dass die Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch künftig durch Beschlüsse der Vertreterversammlungen u...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 2.3 Selbstverwaltung

Rz. 12 Die Selbstverwaltung wird in der Sozialversicherung grundsätzlich durch eine paritätische Beteiligung von Versicherten und Arbeitgebern in den Selbstverwaltungsorganen verwirklicht. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind bei den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Drittelkapazität durch Versicherte, Arbeitgeber und S...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 3 Literatur

Rz. 14 Bieback, Rechtliche Probleme von Organisationsstruktur und Selbstverwaltung der Unfallversicherung, Festschrift für Wolfgang Gitter 1995. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Hassel/Hopf/Hinne, Selbstverwaltung und Geschäftsführung als Träger des sozialen Fortschritts, in: Fe...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 3 Literatur

Rz. 17 Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts und des Dienstrechts der gesetzlichen Krankenkassen durch das GSG, NZS 1994 S. 1. Cassel, Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung – Anspruch und Wirklichkeit, SGb 1993 S. 97. Finkelnbusch, Die Satzung der Krankenversicherungsträger, WzS 1992 S. 1. Fuchs, Aufgaben, Handlungsgrundlagen und -instrumente – Der V...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 3 Literatur

Rz. 12 Balzer, Änderungen des Selbstverwaltungsrechts und des Dienstrechts der gesetzlichen Krankenkassen durch das GStruktG, NZS 1994 S. 1. Cassel, Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Anspruch und Wirklichkeit, SGb 1993 S. 97. Finkenbusch, Die organrechtliche Stellung des Geschäftsführers einer Krankenkasse, WzS 1992 S. 97. Füßer, Einzelgeschäftsfü...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.3 Vertretung des Versicherungsträgers gegenüber dem Vorstand

Rz. 11 Im Allgemeinen obliegt die Vertretung des Versicherungsträgers dem Vorstand (§ 35), dem Bundesvorstand bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (§ 31 Abs. 3b, § 35 Abs. 3) und dem Geschäftsführer (§ 36). In einzelnen Fällen kann sich aber eine Interessenkollision zwischen dem Versicherungsträger und dem Vorstand bzw. dem Bundesvorstand ergeben, insbesondere wenn es u...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 29 ist die Grundnorm hinsichtlich der Organisation der Sozialversicherung und ihrer Träger. Er legt die Grundsätze für die Rechtsstellung sowie die innere Ordnung fest. Anders als in den Normen, die im früheren Recht lediglich Teilkodifikationen darstellten, hat der Gesetzgeber im SGB IV die für alle Sozialversicherungszweige geltenden organisationsrechtlichen Vorsch...mehr

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Jansen, SGB IV § 34 Satzung / 2.3 Genehmigung

Rz. 4 Die Satzung bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Diese wird jeweils durch die besonderen Vorschriften der einzelnen Versicherungszweige bestimmt (z. B. § 195 Abs. 1 SGB V, § 114 Abs. 2 SGB VII, § 47 Abs. 2 SGB XI, § 51 ALG) und ist in den meisten Fällen – jedoch nicht immer – die Aufsichtsbehörde des betreffenden Versicherungszweiges (§ 90). Der Genehmi...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2 Zuständigkeitsbereich

Rz. 4 Der Zuständigkeitsbereich der Vertreterversammlung im Einzelnen ist breit gefächert und in den verschiedenen Versicherungszweigen vielfach unterschiedlich geregelt. Als Hauptaufgabe weist das Gesetz der Vertreterversammlung jedoch die wichtigste Selbstverwaltungsaufgabe schlechthin zu, nämlich die autonome Rechtssetzung. Autonomes Recht ist damit kein staatlich gesetzt...mehr

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Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 2.2 Rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts

Rz. 7 Körperschaften des öffentlichen Rechts sind mitgliedschaftlich organisierte, rechtsfähige Verbände, die staatliche Aufgaben mit hoheitlichen Mitteln unter staatlicher Aufsicht wahrnehmen (Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, § 84 Rz. 101 ff.). Als juristische Person hat eine Körperschaft allgemeine Rechtsfähigkeit; sie ist selbständige Trägerin von Rechten und Pfli...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Organisatorische und diszip... / 2.2.4 Anspruch auf Stabsstelle

Ausgehend von diesen Grundsätzen hat die Klägerin einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf die direkte – auch dienstaufsichtliche – Unterstellung in Form einer Stabsstelle beim Oberbürgermeister der beklagten Landeshauptstadt. Gem. § 16 ASiG gehören zur öffentlichen Verwaltung u. a. die Gemeinden. Um eine solche handelt es sich bei der Beklagten. Die Klägerin ist bei ihr als F...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Organisatorische und diszip... / 2.1 Zum Sachverhalt

Die Parteien streiten über die organisatorische und disziplinarische Einordnung der als Sicherheitsingenieurin (Fachkraft für Arbeitssicherheit) beschäftigten Klägerin. Die Klägerin ist seit 1.3.2000 bei der beklagten Landeshauptstadt beschäftigt und übt dort seit dem 1.7.2006 kraft entsprechender Bestellung die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit aus. Seit 1999 war d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner, Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Helfer von Wohltätigkeitsorganisationen, FR 1991, 683; Stübe, Die einkommensteuerliche Behandlung von Wahlkampfkosten anlässlich der Kandidatur für ein politisches Amt, FR 1994, 385; Stadtaus, Entschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse in Brandenburg, FiWi (Finanzwirtschaft) 1995, 242; Jac...mehr

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Sommer, SGB XI § 53 Aufgabe... / 2.2 Aufgaben auf Bundesebene

Rz. 4 Für die Aufgaben auf Bundesebene gilt nach Abs. 1 Satz 2 § 217f. SGB V entsprechend (zur Einstufung als konstitutive Verweisung Baier, in: Krauskopf, SGB XI, 106. EL., § 53 Rz. 5 f.). Hierbei nimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen sämtliche ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben der Pflegeversicherung als eigene Aufgabe unter der Bezeichnung "Spitzenverband Bund...mehr

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Sommer, SGB V § 134a Versor... / 2.6 Bildung der Schiedsstelle

Rz. 13 Abs. 4 regelt die Bildung der Schiedsstelle, die vom GKV-Spitzenverband und den auf Bundesebene für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Hebammen/Entbindungspfleger maßgeblichen Berufsverbänden sowie dem Netzwerk der Geburtshäuser, also den Vertragspartnern, im Rahmen ihrer Selbstverwaltung errichtet wird. Vertreter der Krankenkassen und der Hebammen ge...mehr

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Sommer, SGB V § 266 Zuweisu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt. Sie sah einen Finanzausgleich auf der Ebene der Landesverbände bei überdurchschnittlichen Bedarfssätzen vor und war vom 1.1.1989 bis zum 31.12.1995 gültig. Rz. 2 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Siche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. Berufsbild und Ausblick

Rz. 28 Die Neuregelung des Rechtsberatungsrechtes 2008 mit den nachfolgenden Novellierungen in 2013 und 2021 und die damit einhergehende Erweiterung des Tätigkeitsspektrums für die Inkassodienstleister hat deren wirtschaftliche Bedeutung für die Gläubiger und die Gesamtwirtschaft einerseits weiter gestärkt. Die teilweise drastischen und in ihrer Verhältnismäßigkeit und Angem...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Schätzungsrichtlinien

Rz. 45 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zur Vereinfachung und Gleichbehandlung enthalten die LStR Pauschalbeträge, bis zu denen die FinVerw AE idR ohne Weiteres steuerfrei belässt; zu Ausnahmen > Rz 43, 44. Hierbei wird wie folgt verfahren (> R 3.12 Abs 3 LStR): Rz. 46 Stand: EL 128 – ET: 11/2021mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / A. Einführung

Rz. 1 Das Gesellschaftsrecht ist in Litauen vor allem im Zweiten Buch des Zivilgesetzbuches (im Folgenden: ZGB) und in einzelnen Gesetzen wie dem Aktiengesellschaftengesetz (im Folgenden: AGG), dem Kommanditgesellschaftengesetz (im Folgenden: KGG) und dem Personalunternehmensgesetz (im Folgenden: PUG) enthalten. Rz. 2 Die übliche Form der Gesellschaft ist die uždaroji akcinė ...mehr

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Ukraine / I. Grundlagen

Rz. 53 Das Handelsregister wird zu dem Zwecke geführt, dass den Staatsorganen und Organen der örtlichen Selbstverwaltung sowie den Teilnehmern des Rechtsverkehrs zuverlässige Informationen hinsichtlich juristischer Personen, öffentlicher Körperschaften, die nicht den Status einer juristischen Person haben, und natürlicher Personen-Unternehmer zur Verfügung stehen, Art. 7 Abs...mehr

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Ukraine / a) Grundlagen

Rz. 164 Das geschäftsführende Organ der Gesellschaft handelt in deren Namen im durch die Gesetzgebung und Satzung der Gesellschaft festgelegten Rahmen. Dabei dürfen die zwingenden Bestimmungen der Gesetzgebung nicht durch Satzung der Gesellschaft geändert werden. Rz. 165 Das geschäftsführende Organ entscheidet über alle Fragen der Gesellschaftstätigkeit mit Ausnahme derjenige...mehr

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Russland / II. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 147 Die Gesellschaften sind gem. Art. 19 Steuerkodex der RF verpflichtet, die in der Russischen Föderation festgelegten Steuern und Abgaben zu zahlen. Zu den Steuern und Abgaben zählen die föderalen (die auf dem gesamten Gebiet der RF obligatorisch zu zahlen sind), die regionalen (die von den Subjekten der RF festgesetzt werden) und die örtlichen (die von der örtlichen S...mehr

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Jansen, SGB VI § 132 Versicherungsträger

1 Rechtsentwicklung/Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992). Bis zum 31.12.2004 bestimmte sie die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte als sachlich zuständigen Träger der Angestelltenversicherung. Durch das RVOrgG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) wurde die Vorschrift ...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind Abs. 2a eingefügt und in Abs. 3 Satz 2 angefügt worden. Mit dem Zw...mehr

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Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.1 Mittelbare Staatsverwaltung

Rz. 2 Die Sozialversicherung ist ein Teil staatlicher Daseinsvorsorge. Sie schließt bestimmte Personengruppen mit dem Ziel zusammen, die Belastungen im Fall der Krankheit, des Unfalls, der Erwerbsminderung und des Alters auf eine organisierte Gesamtheit zu verteilen (BVerfGE 11 S. 112; BSGE 6 S. 228). Die auf diesem Gebiet tätigen Versicherungsträger (§ 21 Abs. 2, § 21a Abs....mehr

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Jansen, SGB IV § 87 Umfang ... / 2.5 Aufsichtsformen

Rz. 8 Nach Abs. 1 Satz 2 hat die Aufsicht darüber zu wachen, dass die Versicherungsträger Gesetz und sonstiges Recht beachten. Der Gesetzgeber hat sich damit für die Rechtsaufsicht entschieden. In Zweckmäßigkeitsüberlegungen darf die Aufsicht deshalb nicht eingreifen. Hat ein Versicherungsträger die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder hat er von dem Erme...mehr

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Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 2.3.10 Vorschriften über das Ehrenamt in der Sozialversicherung (Abs. 3 und 3a)

Rz. 13 Nach Abs. 3 Nr. 1 handelt ordnungswidrig, wer andere im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines Ehrenamts in der Sozialversicherung benachteiligt. Die Vorschrift i. V. m. der entsprechenden Bußgeldandrohung gibt den Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane sowie den Versichertenältesten und den Vertrauensmännern, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben, einen umfassende...mehr

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Jansen, SGB IV § 88 Prüfung... / 2.1 Aufsichtsprüfungen

Rz. 2 Über Ort und Zeit einer Prüfung gibt die Vorschrift keine Auskunft. Aus dem umfassenden Prüfrecht ergibt sich jedoch, dass die Aufsichtsbehörde darüber zu entscheiden hat, wo, wann und wie eine Prüfung vorzunehmen ist, um eine Grundlage für die rechtliche Bewertung der Geschäfte eines Versicherungsträgers zu erhalten. Dabei hat sie jedoch den Grundsatz der Verhältnismä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 14 regelt in Abs. 1, wie der Rechtsanwalt die Höhe seiner Gebühr im Einzelfall bestimmt, wenn für seine Tätigkeit ein Gebührenrahmen vorgesehen ist. Er selbst hat die Höhe der Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der in Abs. 1 S. 1 und 2 genannten Kriterien zu bestimmen. Diese Bestimmung ist grundsätzlich verbindlich, und zwar für b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Koppelungsvorschriften

Rz. 22 [Autor/Stand] Nach den Koppelungsvorschriften in § 26 GrStG können die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer landesrechtlich miteinander verknüpft werden. Der Landesgesetzgeber kann damit Einfluss auf das Verhältnis der Belastungshöhe dieser Steuerarten nehmen. Eine entsprechende Vorschrift findet sich auch in § 16 Abs. 5 GewStG. Die Koppelungsvorschrift...mehr

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Sommer, SGB V § 119b Ambula... / 2.6 Bundesvereinbarungen zu einheitlichen Anforderungen für die elektronische Kommunikation Einsatz der Telemedizin in der Zusammenarbeit

Rz. 27 Der mit Wirkung zum 1.1.2019 eingeführte Abs. 2a verpflichtet die Selbstverwaltung der Bundesebene, einheitliche und verbindliche Anforderungen für die elektronische Kommunikation zwischen den stationären Pflegeeinrichtungen und den mit ihnen kooperierenden Ärzten zu bestimmen, damit die elektronische Zusammenarbeit schnittstellen- und sektorenübergreifend erfolgen ka...mehr

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Sommer, SGB V § 86 Verwendu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel SGB V "Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern", zum 2. Abschnitt "Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten" sowie zum 3. Titel "Verträge auf Bundes- und Landesebene". Aufgrund des Art. 12 des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung sind die Organe der Selbstverwaltung auf Bundeseben...mehr

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Sommer, SGB V § 86 Verwendu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Ergänzung der Überschrift um die Wörter "und Empfehlungen" stellt eine Anpassung an den neuen Regelungsgehalt der Vorschrift dar. Die Überschrift entspricht dadurch dem durch das PDSG eingeführten Abs. 3, welcher Bundesempfehlungen bei der Verwendung apothekenpflichtiger, jedoch nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel in elektronischer Form als Bestandteil der...mehr

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Sommer, SGB V § 140f Beteil... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Neufassung der Vorschrift soll mit dazu beitragen, die Patientensouveränität in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stärken. Dabei verkennt die Gesetzesbegründung, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen von Anfang an eine Einrichtung der Selbstverwaltung ist, deren Organe nach den Vorschriften des SGB IV gewählt werden. Die Versicherteninteressen, die zum ...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Zweiten Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-Neuordnungsgesetz – 2. GKV-NOG) v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) mit Wirkung zum 1.7.1997 eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11....mehr

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Sommer, SGB V § 119b Ambula... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift zielt darauf ab, die gelegentlich als unzureichend bezeichnete ambulante ärztliche Betreuung von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen zu verbessern, Schnittstellenprobleme abzubauen und der gesetzlichen Krankenversicherung damit unnötige Transport- und Krankenhauskosten zu ersparen. Insbesondere an Wochenenden und zu anderen sprechstunden...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege war bis 31.12.1988 in § 185b RVO geregelt, welcher als § 132 mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB V übernommen worden ist. Vom 1.1.1989 bis 30.6.1997 war die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege zusammen mit der Versorgung mit Haushaltshilfe Bestandteil des § 132, bevor mit Wirkung zum 1.7.1997 die Versorgung mit häuslicher...mehr

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Sommer, SGB XI § 83 Verordn... / 2.3 Folgen der erlassenen Rechtsverordnung

Rz. 15 Hat der Gesetzgeber (Bundesregierung) von seinem Recht zum Erlass der Rechtsverordnung Gebrauch gemacht, und sei es auch nur korrigierend, so sind Rahmenvertrag oder Schiedsstellenregelung zu den von der Verordnung erfassten Regelungsbereichen nicht mehr zulässig. Das Gestaltungsrecht der Selbstverwaltung ist in diesem Fall und in diesem Umfang verwirkt. Die Landesver...mehr

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Sommer, SGB V § 219 Besonde... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Abs. 2 wurde zum 1.1.1993 durch Art. 1 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1990 eingeführt worden. Damit wurde eine Beratungsprüfung der Krankenkassen eingeführt, die eigenständig neben die Prüfungen zur Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden getreten ist. Rz. 2 Durch das Zweite Gesetz zur Ände...mehr

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FF 04/2021, Unzulässige Ver... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beschwerdeführer ist ein Landkreis und Träger eines Jugendamts. Mit seiner Verfassungsbeschwerde macht er geltend, dass seine Rechte und die Rechte eines Kindes verletzt seien, weil zu dessen Schutz ein Sorgerechtsentzug erforderlich gewesen, dieser durch die Familiengerichte aber nicht vorgenommen worden sei. [2] 1. Im Zuständigkeitsbereich des Beschwerdef...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 263 betrifft solche Einrichtungen von Gemeinden, Gemeindeverbänden und Zweckverbänden, die ohne eigene Rechtspersönlichkeit die Kaufmannseigenschaft gemäß der §§ 1f. erfüllen und deshalb nach den Vorschriften des Ersten Abschnitts des Dritten Buchs des HGB (vgl. §§ 238–261) zur Buchführung verpflichtet wären. Anwendungsvoraussetzung ist somi...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Kinderfreundliche Kommune: ... / 4 Anleitung zur Umsetzung in Kommunen: Das Handbuch "Kinderrechte kommunal verwirklichen"

Die zahlreichen Erfahrungen aus den kinderfreundlichen Kommunen sind nun im Handbuch "Kinderechte kommunal verwirklichen" zusammengetragen[1] Dieses Handbuch will einen Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland leisten. Es konzentriert sich dabei auf die kommunale Ebene. Die kommunale Selbstverwaltung bietet eine Fülle von konkreten kinderfreundlichen Gestaltungs...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.5.1 Beratung

Rz. 6 Stellt die Aufsichtsbehörde einen drohenden oder bereits eingetretenen Rechtsverstoß fest und hat sie sich zum Einschreiten entschlossen, so gilt Abs. 1 Satz 1. Die Beratung ist Ausdruck des Bemühens um partnerschaftliche Kooperation zwischen Selbstverwaltung und Aufsicht (BSG, Urteil v. 11.12.2003, B 1 A 1/02 R, SozR 4-2400 § 89 Nr. 29). Sie stellt keinen belastenden ...mehr

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Jansen, SGB IV § 89 Aufsich... / 2.8 Einberufung von Sitzungen

Rz. 13 Sitzungen der Selbstverwaltungsorgane können gemäß Abs. 3 einberufen werden. Der Beratungsgegenstand ist dem Versicherungsträger mitzuteilen. Das Verlangen ist ein Verwaltungsakt. Wenn der Versicherungsträger dem Ansinnen der Aufsichtsbehörde nicht entspricht, gilt Abs. 3 Satz 2. Maßnahmen nach Abs. 3 bedürfen nicht eines bestandskräftigen Verwaltungsakts; denn die en...mehr