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Die Norm wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) v. 21.2.2017 (BGBl. I S. 265) mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführt. Die Vorschrift ist während des Gesetzgebungsverfahrens durch den Bundestagsausschuss für Gesundheit eingefügt worden (BT-Drs. 18/11009). Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Es wird eine Berichtspflicht des Bundesministeriums für Gesundheit an den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages eingeführt.

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