Rz. 1

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Die Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba sind Bestandteil des Königreichs der Niederlande. Sie genießen – ebenso wie Aruba, > Curaçao und Sint Maarten, – innere Selbstverwaltung innerhalb des Königreichs. Die völkerrechtlichen Übereinkünfte, die das Königreich der Niederlande für die ehemals Niederländischen Antillen geschlossen hat, gelten weiterhin für > Curaçao und Sint Maarten. Die übrigen Inseln – Bonaire, Sint Eustatius und Saba – bilden den karibischen Teil der Niederlande; auch für diese Inseln bleiben die Übereinkünfte in Kraft (Bekanntmachung vom 29.08.2012, BGBl 2012 II, 1027). Ergänzend > Niederlande Rz 2.

 

Rz. 2

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Das DBA mit den Niederlanden ist nicht anwendbar; eine entsprechende Vereinbarung besteht nicht. Eine doppelte Besteuerung wird im Anrechnungswege vermieden (> Ausland Rz 25 ff). Der > Auslandstätigkeitserlass ist anwendbar.

 

Rz. 3

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Die Inseln gehören uE wie die Niederlande zur Ländergruppe 1 (> Anh 2 Ländergruppen). Entsprechendes gilt für die Reisekostensätze; > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Dementsprechend mit Stand zum 01.01.2020 auch kein > Kaufkraftausgleich; vgl aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

 

Rz. 4

Stand: EL 121 – ET: 03/2020

Zu anderen Inseln > Barbados, > Dominica, > Dominikanische Republik, > Grenada, > Haiti, > Jamaika, > Martinique, > St Kitts und Nevis, > St Lucia, > St Vincent und die Grenadinen, > Trinidad und Tobago.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge