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Die Norm wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur Stärkung der über sie geführten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz) v. 21.2.2017 (BGBl. I S. 265) mit Wirkung zum 1.3.2017 eingeführt. Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Die Neuregelung schafft ein neues aufsichtsrechtliches Instrumentarium, mit dem die Aufsichtsbehörde niedrigschwellige Maßnahmen zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands ergreifen kann.

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