Fachbeiträge & Kommentare zu Schwerbehinderte

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.1 Gesetzliche Unwirksamkeitsgründe

Rz. 35 Hierher gehören gesetzliche Bestimmungen im weitesten Sinne, freilich auch die Bestimmungen des Grundgesetzes , die aber selten unmittelbar zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen und in erster Linie für die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des einfachen Rechts, vor allem der §§ 138, 242 und 612a BGB, von Bedeutung sind. Rz. 36 Eine Kündigung ist nach den allg...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.3 Unwirksamkeit von Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 49 Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017 wurde in § 17 Abs. 1 Satz 3 die entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 auf Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers, die im Hinblick auf eine Kündigung der Frau trifft, angeordnet. Eine auf noch während des Sonderkündigungsschutzes durchgeführte Vorbereitungsmaßnahmen gestützte Kündigun...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7.3.3 Ermessen, Nebenbestimmungen

Rz. 83 Auch bei Vorliegen beider Voraussetzungen ist die Behörde nicht verpflichtet, die Kündigung für zulässig zu erklären. Die Zulässigkeitserklärung steht vielmehr in ihrem pflichtgemäßen Ermessen nach § 40 VwVfG . Allerdings ist das Ermessen durch das Wort "ausnahmsweise" in Abs. 2 Satz 1 eingeschränkt. Hierin wird die Anweisung des Gesetzgebers gesehen, grds. zugunsten d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TVöD Office Premium
Hinweis auf Schwerbehinderung in Bewerbung

Leitsatz 1. Will ein Arbeitnehmer begründen, dass er aufgrund einer erfolglosen Bewerbung rechtzeitig i.S.v. § 15 Abs. 4 AGG einen Entschädigungsanspruch geltend gemacht hat, so ist hierfür die bloße Vorlage einer Sendungsverfolgung nicht ausreichend (Anschluss an BAG 30. Januar 2025 – 2 AZR 68/24). 2. Es ist nicht davon auszugehen, dass dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft des Bewerbers bekannt war oder er sie kennen musste, wenn sich die einzige Information hierzu aus einem unvollst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 2.1.2 Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers

Nach der Beendigung der tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers besteht Versicherungspflicht solange das der Beschäftigung zugrunde liegende Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis und der sich daraus ergebende vertragsmäßige Entgeltanspruch des dienstbereiten Arbeitnehmers weiter bestehen. Wichtig Entscheidung des Arbeitsgerichts für Versicherungspflicht maßgeblich Solan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Schwerbehinderte

Eine Drohverlustrückstellung kommt in Betracht, wenn der Wert der zukünftigen Leistung des schwerbehinderten Arbeitnehmers hinter den vom Unternehmen zukünftig aufzuwendenden Gegenleistungen (Arbeitsentgelt und Nebenleistungen) liegt. I. d. R. wird der Wert der zukünftigen Arbeitsleistung nicht zuverlässig zu bestimmen sein, sodass die Ausgeglichenheitsvermutung für schweben...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe

I. d. R. wird es sich um eine Verbindlichkeit handeln, da Höhe und zeitlicher Anfall der Ausgleichsabgabe zuverlässig ermittelt werden können. Eine Rückstellung kommt in Betracht, wenn Unsicherheit bzgl. der Anzahl der besetzten Pflichtplätze und damit der Rückstellungshöhe besteht.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Soziallasten

Nach Ansicht der Rechtsprechung ist für Soziallasten keine Rückstellung für drohende Verluste zulässig, da hier die Ausgeglichenheitsvermutung des Arbeitsverhältnisses greift.[1] Allerdings sind auch bei Arbeitsverhältnissen in Einzelfällen Drohverlustrückstellungen möglich. Vgl. "Altersteilzeit", "Arbeitnehmer", "Beihilfe", "Mutterschutz", "Schwerbehinderte", "Sozialplan".mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rückstellungen: ABC / Arbeitnehmer

Aus Arbeitsverhältnissen können sich vielfältige Verpflichtungen ergeben, die rückstellungsrelevant sind. Diese begründen regelmäßig Verbindlichkeitsrückstellungen. Ein Ansatz von Drohverlustrückstellungen ist mangels objektivierter Bewertung des Beitrags zum Unternehmenserfolg häufig nicht möglich.[1] Vgl. auch "Abfindung", "Altersteilzeitverpflichtungen", "Beihilfe", "Beru...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.2 Leistungen an schwerbehinderte Menschen

Rz. 15 Die in Abs. 3 genannten Leistungen sind in der Ausgleichsabgabeverordnung aufgeführt. Für die Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Nr. 1) sind dies die folgenden Vorschriften: für technische Arbeitshilfen (Beschaffung, Wartung, Instandsetzung und Ausbildung des schwerbehinderten Menschen im Gebrauch: § 19 SchwbAV), zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20 SchwbAV), zur...mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.1.1 Aufgaben nach Abs. 1

Rz. 4 Die Aufgaben der Berufsberatung, der Ausbildungsvermittlung und der Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen ist der Bundesagentur bereits im SGB III übertragen. Besonders herausgehoben wird die Vermittlung von behinderten Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter i. S. d. § 60 beschäftigt sind, aber für den Über...mehr

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Sauer, SGB IX § 168 Erforde... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem am 1.1.2018 in Kraft getretenen Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 85 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 168. Die Vorschrift entspricht inhaltlich dem bisherigen § 85 (vgl. BGBl. I 2001 S. 1046). Rz. 1a Die Regelung des § 1...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.2.4 Verbot der Benachteiligung bei Kündigung

Rz. 26 Eine Benachteiligung bei einer Kündigung liegt dann vor, wenn die Notwendigkeit der Kündigung mit der Behinderung begründet wird. Das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis anders als Arbeitsverhältnisse anderer Beschäftigter nur befristet abgeschlossen wird, um den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen zu umgehen. In § 2 Abs. 4 AGG wird bestimmt...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.1.3 Begriff des Arbeitsplatzes

Rz. 9 Abs. 2 Satz 3 stellt klar, dass die begleitende Hilfe im Arbeitsleben nicht nur bei unbefristeten, sondern auch bei befristeten Voll- und Teilzeitarbeitsverhältnissen i. S. v. § 156 Abs. 1, bei Teilzeitarbeitsverhältnissen abweichend von § 156 Abs. 3 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von wenigstens 15 Stunden gilt. Diese Regelung ist im Rahmen des Gesetzes zur Bekämp...mehr

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Sauer, SGB IX § 167 Prävention / 2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 5 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen neu gefasst worden, um ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei gesundheitlichen Störungen sicherzustellen. Beabsichtigt ist eine frühzeitige Intervention im Sinne von Rehabilitation statt Entlassung beim Auftreten gesundheitlicher Störungen. Ziel ist es, die Bes...mehr

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Sauer, SGB IX § 165 Besonde... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Diese öffentlichen Arbeitgeber sind verpflichtet, alle frei werdenden und neu zu besetzenden Arbeitsplätze i. S. d. § 156 Abs. 1 frühzeitig den Agenturen für Arbeit zu melden. Frühzeitig heißt, solche – und dies betrifft insbesondere frei werdende – Arbeitsplätze nicht erst dann zu melden, wenn der Stelleninhaber aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet, sond...mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.1.2 Berichtspflicht

Rz. 10 Abs. 2 erlegt der Bundesagentur im Zusammenhang mit der Einordnung der Förderung der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in das SGB III (vgl. zu Abs. 2 Nr. 3) eine besondere Berichtspflicht auf. Die Berichterstattung soll die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem SGB III aus Haushaltsmitteln der Bundesagentur f...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.7.3 Erleichterungen zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung

Rz. 43 Der schwerbehinderte Mensch hat nach Abs. 4 Nr. 3 Anspruch auf Erleichterungen zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung. Dieser Anspruch auf Erleichterung besteht jedoch nur in zumutbarem Umfang. Solche Erleichterungen können in der Freistellung von der Arbeit bestehen, aber auch in der Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kosten ganz oder ...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.7.1 Anspruch auf Verwertung und Weiterentwicklung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse

Rz. 41 Abs. 4 Nr. 1 entspricht der in § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG in der bis zum 30.9.2000 geregelten Verpflichtung des Arbeitgebers. Diese ist wie die anderen in den Abs. 4 Nr. 2 bis 5 aufgeführten Tatbestände durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in einen Anspruch des schwerbehinderten Menschen umgewandelt worden. Für den Anspruch auf Beschäf...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift hat ihren Ursprung in ersten Initiativen und Gesetzesvorhaben zur Unterstützung kriegsgeschädigter und hinterbleibender Personen nach dem Ersten Weltkrieg. Die Reichsregierung schuf im Wege einer Verordnung vom 8.2.1919 die Grundlagen für die Schaffung der ersten sog. Hauptfürsorgestellen der Kriegsgeschädigten- und Kriegshinterbliebenenfürsorge (vgl. RG...mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.1.3 Durchführung befristeter Arbeitsmarktprogramme

Rz. 11 Abs. 3 stellt klar, dass die Durchführung befristeter überregionaler und regionaler Arbeitsmarktprogramme zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen, hierunter besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen, sowie zur Förderung des Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit ist. Besonders hervorgehoben wir...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.1.2 Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen und der Schwerbehindertenvertretungen

Rz. 5 Abs. 1 Satz 4 verpflichtet die Arbeitgeber, sowohl über eingegangene Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit oder eines Integrationsfachdienstes als auch über Bewerbungen schwerbehinderter Menschen, die sich ohne Beteiligung des Arbeitsamtes beworben haben, die Schwerbehindertenvertretung (§ 177) als auch die betrieblichen Interessenvertretungen (§ 176) unverzügl...mehr

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Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 2.4 Finanzierung der Einheitlichen Ansprechstellen

Rz. 7 Mit Art. 13c des Teilhabestärkungsgesetzes ist mit Inkrafttreten zum 1.1.2022 auch die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) geändert worden. Durch die Änderung in § 14 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAV wird geregelt, dass die Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auch die Information, Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern umfassen. Die Integration...mehr

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Sauer, SGB IX § 175 Erweite... / 2.3 Nichtanwendung

Rz. 9 § 175 findet keine Anwendung in den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis wegen des Bezuges von Renten auf Zeit nicht endet, sondern "ruht". In diesen Fällen besteht das Arbeitsverhältnis rechtlich fort, lediglich die gegenseitigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis – Arbeitsleistung, Arbeitsentgelt – ruhen. In diesen Fällen ist das Integrationsamt nicht zu beteilige...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.1.3 Aufgaben gegenüber behinderten Beschäftigten

Rz. 12 Abs. 1 Satz 3 ist durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) als weitere Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung eingeführt und zum 1.7.2001 in das SGB IX übernommen worden. Danach hat die Schwerbehindertenvertretung eine Verpflichtung auch gegenüber denjenigen in den Betrieben und Dienststellen beschäftigten ...mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.5 Wahlberechtigung

Rz. 13 Abs. 2 bestimmt die Wahlberechtigung. Das aktive Wahlrecht kommt nur schwerbehinderten Menschen zu, nicht auch den nichtbehinderten Beschäftigten (zur Wählbarkeit vgl. Abs. 3). Es kommt nicht darauf an, dass die wahlberechtigten schwerbehinderten Menschen auf Arbeitsplätzen i. S.d. § 156 Abs. 1 beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind auch die schwerbehinderten Menschen,...mehr

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Sauer, SGB IX § 166 Inklusi... / 2.1 Verpflichtung der Arbeitgeber

Rz. 3 Die Vorschrift verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber (zu der Ausnahme für öffentliche Arbeitgeber vgl. § 165) mit der Schwerbehindertenvertretung und den betrieblichen Interessenvertretungen in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abzuschließen (zu den Inhalten vgl. Abs. 2 und Abs. 3). Rz. 4 D...mehr

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Sauer, SGB IX § 180 Konzern... / 2.7 Geltung von Vorschriften

Rz. 20 Abs. 7 ordnet die entsprechende Geltung von Vorschriften über die Wahl und Amtszeit (§ 177), die Aufgaben (§ 178) und die persönliche Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung auch für die Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung an. Es sind dies die folgenden Vorschriften: Rz. 21 § 177 Abs. 3 bis 8: Wählbarkeit (Abs. 3), Wählbarkeit von Sol...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.1.1 Beteiligung der Agenturen für Arbeit

Rz. 3 Bei dieser Prüfung hat der Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit zu beteiligen; Abs. 1 Satz 2 schreibt nämlich vor, dass der Arbeitgeber hierzu frühzeitig mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufzunehmen hat. Frühzeitig heißt, dass der Arbeitgeber nicht erst dann Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen soll, wenn eine Stelle zur Besetzung ausgeschrieben ist. Die Pfli...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.5 Recht auf Teilnahme an Sitzungen der betrieblichen Interessenvertretungen

Rz. 25 Abs. 4 Satz 1 gibt der Schwerbehindertenvertretung das Recht, an allen Sitzungen der betrieblichen Interessenvertretungen teilzunehmen. Voraussetzung ist ausdrücklich nicht, dass es sich um solche Sitzungen handeln muss, auf denen Angelegenheiten im Hinblick auf schwerbehinderte Menschen behandelt werden sollen, das Teilnahmerecht besteht ausdrücklich für alle Sitzung...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.2.3 Verbot der Benachteiligung beim beruflichen Aufstieg

Rz. 25 Verboten ist eine Benachteiligung beim beruflichen Aufstieg. Hierunter fällt jedes Verhalten, durch das der schwerbehinderte Beschäftigte in seinem beruflichen Werdegang wegen seiner Behinderung benachteiligt wird. Die ist etwa der Fall, wenn der schwerbehinderte Beschäftigte wegen der Behinderung nicht zu Fortbildungsmaßnahmen zugelassen wird, obwohl er die Voraussetz...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.1.2 Aufgaben gegenüber den schwerbehinderten Beschäftigten

Rz. 9 Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ist die Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden schwerbehinderter Menschen und die Verhandlung mit dem Arbeitgeber hierüber. Rz. 10 Der schwerbehinderte Mensch, der in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigt ist, ist nicht verpflichtet, sich mit Anregungen und Beschwerden an die Schwerbehinderte...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.3 Weitere Ausnahmen

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 3 sieht vor, dass die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung nicht erforderlich ist, wenn der schwerbehinderte Mensch dadurch sozial abgesichert ist, dass er entweder nach Vollendung des 58. Lebensjahres Anspruch auf Leistungen aus einem Sozialplan hat oder Knappschaftsleistungen nach dem SGB VI oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Be...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.4 Umkehr der Beweislast

Rz. 28 § 81 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 sah bislang für schwerbehinderte Menschen eine vollständige Umkehr der Beweislast vor. Satz 3 erleichterte dem schwerbehinderten Menschen die Beweisführung bei der Behauptung, er sei wegen seiner Behinderung benachteiligt worden. Allerdings reichte eine bloße Behauptung nicht aus, der schwerbehinderte Mensch musste die Tatsachen glaubhaft mache...mehr

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Sauer, SGB IX § 169 Kündigu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Frist ist eine Mindestfrist. Sehen gesetzliche Vorschriften oder tarifvertragliche Regelungen längere Kündigungsfristen vor, gelten diese. Rz. 3 Die Regelung steht im Kapitel 4 über den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Da die Vorschriften dieses Kapitels aber nicht für schwerbehinderte Menschen gelten, deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt ...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.2 Recht auf Unterrichtung und Anhörung

Rz. 16 Abs. 2 Satz 1 gibt der Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen berühren, ein Recht auf unverzügliche und umfassende Unterrichtung und Anhörung. Was die Unterrichtung und Anhörung in Angelegenheiten der Besetzung freier Arbeitsplätze angeht, ist dies überdies in Satz 3 geregelt, der die Verpflichtung des Arbeitgebers auf § 16...mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.1.2 Stellvertretende Mitglieder/Aufgaben

Rz. 3 Voraussetzung für das Zustandekommen einer Schwerbehindertenvertretung ist aber nicht, dass auch ein stellvertretendes Mitglied gewählt wird. Geht für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds kein gültiger Wahlvorschlag ein, hat dies der Wahlvorstand unverzüglich bekannt zu machen und eine Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen zu setzen (§ 7 Abs. 3 i. V. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 172 Einschr... / 2.1.2 Folgen

Rz. 11 Ist der Arbeitgeber nicht bereit, die in Abs. 1 Satz 1 oder Satz 2 geforderte Bedingung zu erfüllen, bedeutet das nicht, dass das Integrationsamt den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung ablehnen muss. Vielmehr richtet sich in solchen Fällen das Zustimmungsverfahren nach den für ein Zustimmungsverfahren für eine ordentliche Kündigung sonst geltenden Grundsätzen, das In...mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.3 Beratung der Arbeitgeber

Rz. 18 Abs. 5 konkretisiert die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitgeberberatung bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen nach § 187 Abs. 1 Nr. 2. Hierzu werden den Arbeitgebern geeignete arbeitssuchende Personen mit Schwerbehinderung mit einer Beschreibung der individuellen Leistungsfähigkeit und der Auswirkungen der konkreten Behinderung auf ...mehr

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Sauer, SGB IX § 167 Prävention / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Art. 1 des Gesetzes) v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wird Abs. 2 neu gefasst und Abs. 4 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Durch Art. 8 Nr. 3a des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) erfo...mehr

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Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bereits mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 waren zum 1.10.2000 im damaligen Schwerbehindertengesetz Intergrationsfachdienste als besondere arbeits- und berufsbegleitende Fachdienste bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben und zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen worden. Bereits...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.4 Leistungen an Einrichtungen und Organisationen

Rz. 22 Für die Leistungen nach Abs. 3 Nr. 3 gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: an freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen zu den Kosten einer psychosozialen Betreuung § 28 SchwbAV, an Integrationsfachdienste § 27 a SchwbAV, an Inklusionsbetriebe § 28 a SchwbAV, Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen § 29 SchwbAV. A...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.1 Prüfpflicht der Arbeitgeber

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet alle Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie auf wenigstens 5 % ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen haben, zur Prüfung, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. 2.1.1 Beteiligung der Agenturen für Arbeit Rz. 3 Bei dieser Prüfung hat der Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit zu beteilige...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.5 Übernahme der Kosten einer Berufsbegleitung nach § 55

Rz. 22a Der mit dem Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) zum 30.12.2008 neu eingefügte Abs. 3a (ab 1.1.2018 Abs. 4) regelt den Anspruch schwerbehinderter Menschen (und gleichgestellter behinderter Menschen, § 151 Abs. 3) auf Übernahme der Kosten einer Berufsbegleitung nach § 55. Wie der in Abs. 5 bestimmte Anspruch auf Übernahme d...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.5.1 Höhe der Entschädigung

Rz. 32 § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG begrenzt die Höhe der Entschädigung in den Fällen, in denen ein schwerbehinderter Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, auf höchstens 3 Monatsverdienste. Der Entschädigungsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der schwerbehinderte Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt wo...mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.6 Arbeitsassistenz

Rz. 23 Abs. 5 regelt den Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Während die übrigen Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben als Ermessensleistungen erbracht werden, besteht auf die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz ein Rechtsanspruch. Der Rechtsanspruch besteht zwar "aus den zur Verfügu...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.1.1 Aufgaben gegenüber dem Arbeitgeber

Rz. 5 Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden. Rz. 6 Diese Verpflichtung umfasst nicht nur die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die nach den besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehin...mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.6 Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch im Zeitpunkt der Kündigung

Rz. 17 Mit der Regelung des Abs. 2a (ab 1.1.2018 Abs. 3) ist eine weitere Ausnahme von der Anwendung der Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz eingefügt worden. Der Bundesrat sah es für erforderlich an, zunehmendem Missbrauch des Kündigungsschutzes entgegenzuwirken, der sich darin zeigte, dass Arbeitnehmer ein von vornherein aussichtsloses Feststellungs- oder Glei...mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.9 Zumutbarkeit

Rz. 48 Die Erfüllung der Ansprüche muss für den Arbeitgeber im Übrigen zumutbar und darf nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden sein. Ferner dürfen staatliche und berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzvorschriften oder – was öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse angeht – beamtenrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Wenn also staatliche oder berufsgenossen...mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.3 Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretungen

Rz. 36 Abs. 7 trägt der Tatsache Rechnung, dass bei Gerichten – sofern die notwendige Zahl schwerbehinderter Menschen beschäftigt ist – zwei Schwerbehindertenvertretungen eingerichtet sind, eine Schwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richterinnen und Richter (§ 177 Abs. 1 Satz 2) und eine Schwerbehindertenvertretung der übrigen schwerbehinderten Beschäftigten. Des...mehr