Fachbeiträge & Kommentare zu Schwerbehinderte

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Anhebung der Altersgrenzen / 2.5 Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Für Versicherte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, werden die Altersgrenzen für diese Altersrente durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz zum wiederholten Male angehoben. Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbeginn wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre, die Altersgrenze für eine vorzeitige Inanspruchnahme von 60 auf 62 Jahre angehoben. Durch diese parallele A... mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Versicherte haben einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann vorzeitig bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch... mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann nach Erreichen des 65. Lebensjahres ohne Rentenabschläge in Anspruch genommen werden. Mit Rentenabschlägen kann diese Rente ab Vollendung des 62. Lebensjahres bezogen werden. Für vor 1964 geborene Versicherte gelten niedrigere Altersgrenzen. Wer z. B. im Jahr 1962 geboren ist, kann die Altersrente für schwerbehindert... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Einhaltung des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 866 Es ist festzustellen, ob und ggf. welche Mitarbeiter Sonderkündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte) haben. Außerdem ist festzustellen, ob eventuell ein tariflicher Sonderkündigungsschutz, z.B. wegen Alters, in Betracht kommt. mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 3 Anhebung der Altersgrenzen

3.1 Personenkreis Die Altersgrenzen vom vollendeten 65. Lebensjahr für den abschlagsfreien und vollendeten 62. Lebensjahr für den vorzeitigen Rentenanspruch mit Rentenabschlägen gelten erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 ohne Vertrauensschutz werden die Altersgrenzen von 63/60 Jahren stufenweise auf das 6... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Durchführung des Sozialplanverfahrens (§§ 112, 112a BetrVG)

Rz. 841 Gegenstand des Sozialplanverfahrens ist die Regelung eines Ausgleiches oder einer Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den betroffenen Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan soll in der Planungsphase, also vor Durchführung der Betriebsänderung aufgestellt werden. Der Abschluss eines vorsorglichen Sozialplanes ist nicht vom Betri... mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 2.2 Schwerbehinderteneigenschaft in der Schonfrist/Schutzfrist

Hat sich der GdB auf unter 50 % verringert, liegt also keine Schwerbehinderteneigenschaft mehr vor, und wird der Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung aufgehoben, so besteht die Schwerbehinderteneigenschaft für eine sog. Schonfrist (Schutzfrist) von 3 Kalendermonaten fort.[1] Praxis-Beispiel Schwerbehinderung in der Schonfrist Schwerbehinderung liegt vor seit 202... mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 3.1 Personenkreis

Die Altersgrenzen vom vollendeten 65. Lebensjahr für den abschlagsfreien und vollendeten 62. Lebensjahr für den vorzeitigen Rentenanspruch mit Rentenabschlägen gelten erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 ohne Vertrauensschutz werden die Altersgrenzen von 63/60 Jahren stufenweise auf das 65./62. Lebensjahr... mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 3.2 Vertrauensschutz

Im Zusammenhang mit der Anhebung der Altersgrenzen besteht bei dieser Altersrente eine Reihe von Vertrauensschutzregelungen: Bei Versicherten, die vor 1952 geboren sind oder in den Jahren 1952 bis 1954 geboren sind, am 1.1.2007 als schwerbehinderte Menschen anerkannt waren und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben oder in den Jahren 1952 bis 1963 geboren sind un... mehr

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Menschen mit Behinderung / Arbeitsrecht

Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 sind Schwerbehinderte i. S. d. SGB IX.[1] Bei Einstellungsverhandlungen hat der Arbeitnehmer über Behinderungen, die für das konkrete Arbeitsverhältnis von Bedeutung sein können, Auskunft zu geben.[2] Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 könn... mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Drittes Zeitfenster: Erwerbsminderungsrente/Verletztenrente

Rz. 86 Wenn die Erwerbsfähigkeit des Geschädigten auf Dauer beeinträchtigt ist, wird ihm vom zuständigen Träger der Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente (§ 33 SGB VI) gewährt, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, dann hat der Geschädigte ggf. Anspruch auf eine Verletztenrente (§ 56 Abs. 1 SGB VII) seines gesetzliche... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Sonstige Teilzeitansprüche

Rz. 260 Schwerbehinderte Menschen haben nach § 164 Abs. 5 SGB IX Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Die Geltendmachung des Anspruchs nach § 164 Abs. 5 SGB IX ist an keine Form, Frist, Wartezeit oder Mindestbeschäftigtenzahl gebunden.[473] Das Verlangen des schwerbehinderten Menschen nach § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX bewirkt unmittelbar eine Verringerung der geschuldeten A... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Muster: Anschreiben Urlaubsansprüche und deren drohender Verfall

Rz. 149 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.14: Anschreiben Urlaubsansprüche und deren drohender Verfall Urlaubsansprüche im Kalenderjahr _________________________ Sehr geehrte Frau/Herr _________________________, zu Beginn des neuen Jahres möchten wir Sie über Ihre Urlaubsansprüche in diesem Kalenderjahr informieren: Nach den für Sie geltenden Regelungen... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGG

Rz. 9 Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Nach § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigung

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Altersrente (für schwerbehi... / 2.1 Schwerbehinderteneigenschaft bei Rentenbeginn

Für den Rentenanspruch ist der Tag entscheidend, an dem die Schwerbehinderung eingetreten ist. Der Zeitpunkt der behördlichen Anerkennung ist für den Rentenanspruch nicht relevant. Die Schwerbehinderteneigenschaft muss ausschließlich bei Rentenbeginn – also direkt an diesem Tag – vorliegen. Praxis-Beispiel Rentenbeginn Die alters- und versicherungsmäßigen Voraussetzungen sind ... mehr

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Aufbewahrungspflicht / 5.2 Aufbewahrungsfristen für sonstige Unterlagen im Personalbereich

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung, Weiterbeschäftigung

Rz. 823 Beim Anspruch auf Beschäftigung ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch bei Freistellung, im Falle der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und dem Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist. mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Sozialplan

Rz. 871 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.93: Sozialplan Sozialplan zwischen der xy-GmbH _________________________ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsitzende(n) _________________________ mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (6) Kündigung

Rz. 109 Bei der vertraglichen Regelung von Kündigungsfristen sind die gesetzlichen und tarifvertraglichen Mindestkündigungsfristen zu beachten (§ 622 BGB). Da eine ordentliche Kündigung im befristeten Arbeitsverhältnis generell ausgeschlossen ist, bedarf es einer vertraglichen Regelung des Rechts zur ordentlichen fristgerechten Kündigung, was insbesondere bei einer längeren V... mehr

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Altersrente / 5 Rentenarten

Altersrenten können gegenwärtig beantragt und gezahlt werden als Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Praxis-Beispiel Rentenbeginn bei verschiedenen Altersrenten Ein Versicherter ist am 2.2.1962 geboren und e... mehr

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Altersrente / 4 Altersgrenzen/Rentenminderung

Altersrenten werden nur gezahlt, wenn die versicherte Person ein bestimmtes Lebensalter vollendet hat. Die höchste Altersgrenze ist die sog. Regelaltersgrenze. Sie ist das Lebensalter, das für einen Anspruch auf Regelaltersrente vollendet sein muss. Alle anderen Altersrenten können bereits nach Vollendung eines früheren Lebensalters in Anspruch genommen werden. Hinweis Vorzei... mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 2.2.1 Zu berücksichtigende Arbeitnehmer

Bei der Prüfung, ob der Arbeitgeber nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt, ist von der Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer auszugehen. Dabei sind grundsätzlich alle Beschäftigten mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen. Dazu zählen auch Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstatt oder Arbeitnehmer der Werkstatt. Teilzeitbeschäftigte Teilze... mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.3 Umlagepflichtige Arbeitsentgelte

Für die Umlage des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit ist Bemessungsgrundlage das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur allgemeinen Rentenversicherung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden bemessen werden oder bei Versicherungspflicht zu bemessen wären. Wichtig Berücksichtigung des Arbeitsentge... mehr

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Befristetes Arbeitsverhältnis / 5 Rechtsfolgen einer wirksamen Befristungsabrede

Der befristete Arbeitsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.[1] Das bedeutet im Einzelnen: Die Vorschriften des BGB über die Kündigungsfristen[2] sind nicht zu beachten, die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes finden unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Größe des Betriebs keine Anwendung, die Rechtsvorschriften über den besonderen Kündig... mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 1.1 Personenkreis

Der Krankenversicherung können als freiwilliges Mitglied[1] beitreten: Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und die Vorversicherungszeit erfüllen,[2] Personen, deren Familienversicherung erlischt oder deshalb nicht besteht, weil die Versicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V [3] ausgeschlossen ist, wenn sie oder der Elternteil, aus dessen Versic... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Muster: Anschreiben Aufforderung zur Urlaubsnahme

Rz. 150 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.15: Anschreiben Aufforderung zur Urlaubsnahme Aufforderung zur Urlaubsnahme Sehr geehrte Frau/Herr _________________________, am Ende des dritten Quartals möchten wir Sie noch einmal über Ihre Urlaubsansprüche in diesem Kalenderjahr informieren. Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass Sie im laufenden Urlaubsja... mehr

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Umlageverfahren: Besondere ... / 7.1 Teilnehmende Arbeitgeber

Das U2-Verfahren unterscheidet sich vom U1-Verfahren dadurch, dass alle Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße teilnehmen. Auch alle öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber sind in das U2-Verfahren einbezogen. Einer speziellen Feststellung der erstattungsberechtigten Arbeitgeber bedarf es nicht. Die Umlagepflicht bzw. der Erstattungsanspruch wird demnach für den Arbeitgeber... mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 1.2 Altersrenten mit der Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme

Anders verhält es sich bei den sog. vorzeitigen Altersrenten. Dies sind die Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit (ausgelaufene Altersrente), Altersrente für Frauen (ausgelaufene Altersrente). Alle diese Altersrenten können – bei Erfüllung der dafür jeweils notwendigen Vorauss... mehr

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Praxis-Beispiele: Baulohn / 1 Urlaubsanspruch Bauhauptgewerbe, gewerblicher Arbeitnehmer über 18 Jahre (West)

Sachverhalt Ein 30 Jahre alter Arbeitnehmer tritt am 1.5.2026 in ein Unternehmen ein. Vom 1.1.-30.4.2026 war er bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt. Aus dem Vorjahr stehen ihm noch 2,5 Urlaubstage und 355,21 EUR Urlaubsgeld zu. Im Juli 2026 nimmt der Arbeitnehmer 4 Tage Urlaub. Wie wird das Urlaubsgeld für diesen Mitarbeiter berechnet? Ergebnis Die Urlaubsvergütung beträg... mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.7 Kündigungsschutz

Ebenso ergeben sich für geringfügig entlohnte Beschäftigte grundsätzlich keine Besonderheiten beim Kündigungsschutz. Wie alle anderen Teil- und Vollzeitkräfte genießen sie den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie den besonderen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen (z.B. Schwangere oder schwerbehinderte Menschen). Auch geringfügi... mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 2.2.2 Nicht zu berücksichtigende Arbeitnehmer

Einige Personengruppen sind bei der Berechnung der Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer nicht zu berücksichtigen. Dies sind: Auszubildende, einschließlich Personen, die ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ausüben, und Volontäre, Teilnehmer an einem Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (freiw... mehr

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Heimarbeit / 2 Schutzvorschriften

Das HAG und seine Durchführungsverordnung enthalten zugunsten der in Heimarbeit Beschäftigten allgemeine Schutzvorschriften (Anzeige bei erstmaliger Ausgabe von Heimarbeit, Listenführung, Entgeltverzeichnisse, Entgeltbelege), Vorschriften über den Arbeitsschutz (Schutz vor Zeitversäumnissen, Verteilung der Heimarbeit, Gefahrenschutz an der Arbeitsstätte), über die Entgeltreg... mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 4.2 Kündigung von Aushilfsarbeitsverhältnissen

Hinsichtlich des allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutzes bestehen im Rahmen von Aushilfsarbeitsverhältnissen keine Besonderheiten. Fällt das Arbeitsverhältnis unter den betrieblichen Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes [1], kann sich der Arbeitnehmer auf den allgemeinen Kündigungsschutz dann berufen, wenn das Aushilfsarbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigu... mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 3 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz erklärt in § 13 BFDG bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften für entsprechend anwendbar, um einen adäquaten rechtlichen Schutz des Freiwilligen während des Laufs seines Dienstes sicherzustellen. Dies sind zunächst alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes. Wichtige Regelungen sind das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitssch... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Die Festlegung der Tagesordnung

Rz. 4 Auch die Tagesordnung wird vom Vorsitzenden nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt; sofern nicht § 29 Abs. 3 BetrVG eingreift, hat er in jedem Fall die Tagesordnungspunkte festzusetzen, deren Behandlung besonders dringlich ist, z.B. wegen laufender Fristen. Neben Arbeitgeber und einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann auch die Schwerbehindertenvertretung na... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.5.1 Schwerbehindertenvertretung

Rz. 13 Nach § 32 BetrVG kann die gesamte Schwerbehindertenvertretung an allen Betriebsratssitzungen beratend teilnehmen; nach § 29 Abs. 2 Satz 4 BetrVG muss sie der Betriebsratsvorsitzende zu jeder Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung einladen. Eine Teilnahmepflicht besteht jedoch nicht. Das Teilnahmerecht ist nicht auf die Themen beschränkt, die für die Schwerbehindert... mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.1.1 Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in der Wartezeit ohne Präventionsverfahren

BAG, Urteil v. 3.4.2025, 2 AZR 178/24 Problemstellung: Der schwerbehinderte Arbeitnehmer wurde in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG) vom Arbeitgeber ordentlich gekündigt. Da die Wartezeit nicht erfüllt war, genoss er (noch) keinen allgemeinen Kündigungsschutz und auch die Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung war nicht erfor... mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 3.2 Aktuelles zum Schwerbehindertenrecht – Bestellung eines Inklusionsbeauftragten

BAG, Urteil v. 26.6.2025, 8 AZR 276/24 Problemstellung: Ergreift der Arbeitgeber gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer für diesen nachteilige Maßnahmen, stellt sich immer die Frage, ob diese Maßnahmen möglicherweise eine Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung sind. Den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Maßnahme und der Schwerbehinderung, also dass die benach... mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.2 Bayern

Art. 43 BayPVG Art. 43 Abs. 1 BayPVG ist identisch mit der Bestimmung des BPersVG. Auch die in § 45 Abs. 3 BPersVG eingeführte Möglichkeit der Sprechstunde per Video- oder Telefonkonferenz ist in Art 43 Abs. 1 S. 3 Bay PersVG übernommen. Art. 43 Abs. 2 BayPVG regelt ein Recht der Teilnahme der Jugend- und Ausbildungsvertreter an den Sprechstunden für den Fall, dass diese keine ... mehr

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Praxis-Beispiele: Tod des A... / 1 Tod im laufenden Arbeitsverhältnis und Auswirkung auf Urlaubsansprüche

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer verstirbt nach einem Unfall am 15.11. Bis einschließlich Oktober ist die Vergütung bereits bezahlt. Allerdings sind noch 4 Wochen Urlaub offen. Der Arbeitgeber überlegt, ob das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen ist und welche Ansprüche auf die Erben übergegangen sind. Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakte... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1.1 Schwerbehinderte Menschen

Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt.[1] Behinderung bedeutet: die körperliche Funktion, die geistige Fähigkeit oder die seelische Gesundheit des Betreffenden weicht höchstwahrscheinlich für länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab und beeinträchtigt seine Teilhabe am Leben in der Gesell... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 4 Höhe und Zahlungsfrist der Ausgleichsabgabe

4.1 Höhe Gleichzeitig mit der Meldung, ebenfalls spätestens bis zum 31.3., müssen Arbeitgeber die ggf. zu zahlende Ausgleichsabgabe an das für den Arbeitgeber-Hauptsitz zuständige Integrationsamt überweisen.[1] Grundlage für die Berechnung der Ausgleichsabgabe ist die Meldung der Arbeitsplätze an die Arbeitsagentur. Ob ein Unternehmen zur Zahlung der Ausgleichsabgabe verpflic... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.4 Gesamtergebnis

In Spalte 4 sind von den Arbeitsplätzen aus Spalte 1 die Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse aus den Spalten 2 und 3 abzuziehen. Das Ergebnis ist die Anzahl der berücksichtigenden Arbeitsplätze. mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2 Die Arbeitgeberpflicht zur Einstellung von schwerbehinderten Menschen

2.1 Beschäftigungspflichtquote Die Pflicht eines Arbeitgebers zur Einstellung von schwerbehinderten Menschen besteht, wenn er jahresdurchschnittlich monatlich 20 Arbeitnehmer oder mehr beschäftigt.[1] Er hat dann mindestens 5 % seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Schwerbehinderte Mitarbeiter, deren Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt wurde, da... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.1 Beschäftigungspflichtquote

Die Pflicht eines Arbeitgebers zur Einstellung von schwerbehinderten Menschen besteht, wenn er jahresdurchschnittlich monatlich 20 Arbeitnehmer oder mehr beschäftigt.[1] Er hat dann mindestens 5 % seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Schwerbehinderte Mitarbeiter, deren Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt wurde, darf das Unternehmen auch rückwi... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.3 Mehrfachanrechnung auf Pflichtarbeitsplätze

Grundsätzlich wird ein schwerbehinderter Mensch, den der Arbeitgeber beschäftigt, auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet. Die Agentur für Arbeit kann aber die Anrechnung eines schwerbehinderten Beschäftigten auf maximal 3 Pflichtplätze zulassen.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber einen Mitarbeiter beschäftigt, dessen Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund seine... mehr

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Schwerbehinderte Menschen als Arbeitnehmer: Beschäftigungs- und Anzeigepflicht

Zusammenfassung Überblick Die Nachteile schwerbehinderter Menschen und sog. Gleichgestellter im Arbeitsleben versucht das Sozialgesetzbuch (SGB IX) auszugleichen. Insgesamt zählt das SGB IX zum Sozialrecht. Ein wichtiger Bereich innerhalb des SGB IX betrifft die Pflicht von Arbeitgebern, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Der folgende Beitrag behandelt umfassend die A... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 4.2 Folgen fehlender oder verspäteter Zahlungen

Ist der Arbeitgeber mit der Zahlung der Ausgleichsabgabe über 3 Monate im Rückstand, erlässt das Integrationsamt einen Feststellungsbescheid über die rückständigen Beträge und treibt diese ein.[1] Zusätzlich erhebt es für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von 1 % des Betrags. Die zur Erhebung eines Säumniszuschlags verpflichtende Säumnis des Schuldner... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.3 Teilzeitbeschäftigte des Vorjahres

In Spalte 3 ist die Anzahl der Teilzeitarbeitskräfte einzutragen, deren Arbeitszeit sich unter 18 Wochenstunden beläuft sowie die Anzahl der Stellen, die vertraglich oder nach der Natur der Arbeit nur für die Dauer von höchstens 8 Wochen besetzt sind. mehr