Fachbeiträge & Kommentare zu Schwerbehinderte

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.3 Unentgeltliche Beförderung der Begleitperson (Abs. 6)

Rz. 24 Unentgeltlich zu befördern sind auch Begleitpersonen schwerbehinderter Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, wenn die zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind (§ 229 Abs. 2) und dies im Ausweis des schwerbehinderten Menschen eingetragen ist. Der Nachweis ist in dem Ausweis ...mehr

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Sauer, SGB IX § 226 Blinden... / 2.4 Förderung

Rz. 7 Anerkannte Blindenwerkstätten, die nicht gleichzeitig als Werkstätten für behinderte Menschen anerkannt sind, sind dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen. Das heißt, für die Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in den Blindenwerkstätten können die allgemeinen Förderleistungen nach dem SGB III (etwa Eingliederungszuschüsse bei erschwerter Vermittlung...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.1.2 Hilflos

Rz. 4 Welche schwerbehinderten Menschen hilflos sind, bestimmt § 228 ebenfalls nicht selbst. Maßgeblich ist der im Einkommensteuergesetz geregelte Begriff (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Schwerbehinderten-Ausweisverordnung in der durch Art. 56 SGB IX geänderten Fassung: "... wenn der schwerbehinderte Mensch hilflos i. S. d. § 33b EStG oder entsprechender Vorschriften ist"). Rz. 5 Hilf...mehr

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Sauer, SGB IX § 229 Persönl... / 2.7 Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen (Abs. 3)

Rz. 13 Abs. 3 wurde durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 30.12.2016 angefügt. In ihm wird der Personenkreis neu definiert, der zur Nutzung von Behindertenparkplätzen berechtigt sein soll. Die Regelung wurde vom Gesetzgeber in die Vo...mehr

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Sauer, SGB IX § 229 Persönl... / 2.6 Begleitperson (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 bestimmt, welche schwerbehinderten Menschen zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt sind. Dies sind schwerbehinderte Menschen, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Diese Definition ist durch Änderung des Satzes 1 im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und an...mehr

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Sauer, SGB IX § 186 Beraten... / 2.1 Aufgabe

Rz. 2 Bei jedem Integrationsamt ist ein Beratender Ausschuss für behinderte Menschen zu bilden. Aufgabe dieses Ausschusses ist es, die Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben zu fördern, das Integrationsamt bei der Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen und bei der Vergabe von Mitteln der Au...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.4 Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen

Rz. 19 Aus der Aufgabenstellung der Werkstätten folgen Mindestanforderungen an den aufzunehmenden Personenkreis. Werkstätten sind Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben i. S. d. Kapitels 10 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben für diejenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.2.2 Wertmarke

Rz. 9 Voraussetzung für die unentgeltliche Beförderung in Zügen des Nahverkehrs ist weiterhin, dass der Ausweis mit einer Wertmarke versehen ist (Abs. 1 Satz 2). Diese Wertmarke wird durch das für die Ausstellung der Ausweise zuständige Versorgungsamt auf Antrag des schwerbehinderten Menschen mit einem Beiblatt ausgegeben, das nur mit dem Ausweis gültig ist (§ 3 a Abs. 1 und...mehr

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Sauer, SGB IX § 217 Finanzi... / 2.1 Projektförderung

Rz. 3 Bei den finanziellen Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe handelt es sich um eine Projektförderung. Die Integrationsämter erbringen die Leistungen aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe (§ 185 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX, § 17 Abs. 1 Nr. 3, § 28 a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – SchwbAV). Die bei der Schaffung des Instrumentariu...mehr

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Sauer, SGB IX § 192 Begriff... / 2.2 Auftraggeber

Rz. 5 Die in Abs. 1 getroffene Regelung ermöglicht, Integrationsfachdienste bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu beteiligen. Rz. 6 In der durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 mit Wirkung zum 1.10.2000 geschaffenen und zum 1.7.2001 in das SGB IX übernommenen Vorgängervorschr...mehr

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Sauer, SGB IX § 181 Inklusi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Nach dieser Vorschrift ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen. Diese Verpflichtung ist nicht nur auf die Arbeitgeber beschränkt, die aufgrund ihrer Betriebsgröße zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind, die Verpflichtung gilt für alle Arbeitgeber. Aufgabe des Inklusionsbeauftragten ist es, den Arbeitgeber in...mehr

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Sauer, SGB IX § 194 Beauftr... / 2.6 Einrichtung von Integrationsfachdiensten

Rz. 16 Der bisherige Abs. 5, der die Bundesanstalt für Arbeit verpflichtete, darauf hinzuwirken, dass Integrationsfachdienste in ausreichender Zahl eingerichtet werden, wurde durch Art. 1 Nr. 28d, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit Wirkung zum 1.5.2004 neu gefasst. Die Aufhebung des ursprünglichen Abs. 5 t...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.4 Unentgeltlich zu befördernde Gegenstände

Rz. 26 Neben einer notwendigen Begleitperson sind im Nahverkehr und im Fernverkehr unentgeltlich zu befördern: Handgepäck, ein mitgeführter Krankenfahrstuhl unter der Voraussetzung, dass die Beschaffenheit des Verkehrsmittels eine solche Beförderung zulässt, sonstige orthopädische Hilfsmittel und ein (Blinden-)Führhund. Unübliche Gegenstände wie insbesondere Fahrräder können...mehr

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Sauer, SGB IX § 200 Entzieh... / 2.1 Entziehung der besonderen Hilfen

Rz. 2 Die Regelung gibt dem Integrationsamt die Befugnis, schwerbehinderten Menschen und gleichgestellten behinderten Menschen (Abs. 1 Satz 2), die durch ihr Verhalten ihre Teilhabe am Arbeitsleben schuldhaft vereiteln, die besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen (bis 30.6.2001 in § 39 des Schwerbehindertengesetzes: "die Vorteile dieses Gesetzes") zeitweilig zu entzi...mehr

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Sauer, SGB IX § 216 Aufgaben / 2.1.2 Vorbereitung auf eine Beschäftigung

Rz. 4 Aufgabe der Inklusionsbetriebe ist es ausdrücklich auch, schwerbehinderte Menschen auf eine Beschäftigung in dem Inklusionsbetrieb selbst vorzubereiten. Diese zusätzliche Aufgabe ist in § 216 aufgenommen worden, um es zu ermöglichen, auch solche, insbesondere seelisch schwerbehinderte Menschen durch geeignete Fördermaßnahmen mit Leistungen des zuständigen Rehabilitatio...mehr

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Sauer, SGB IX § 186 Beraten... / 2.2 Zusammensetzung

Rz. 7 Die Vorschrift bestimmt die Zahl der Mitglieder und die Zusammensetzung des Ausschusses. Rz. 8 Der Ausschuss besteht aus 10 Mitgliedern, und zwar aus zwei Mitgliedern, die die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vertreten, zwei Mitgliedern, die die privaten und öffentlichen Arbeitgeber vertreten, vier Mitgliedern, die die Organisationen behinderter Menschen vertreten, einem ...mehr

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Sauer, SGB IX § 230 Nah- un... / 2.1.5.1 50-km-Umkreis

Rz. 9 Die unentgeltliche Nutzung dieser Verkehrsmittel war bis zum 1.9.2011 auf einen Umkreis von 50 km um den Wohnsitz oder – wenn ein schwerbehinderter Mensch keinen Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes hat – den gewöhnlichen Aufenthaltsort beschränkt. Maßgebend ist der Ortsmittelpunkt der Gemeinde, in der der schwerbehinderte Mensch wohnt oder – im Falle seines Wohnsi...mehr

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Sauer, SGB IX § 208 Zusatzu... / 2.1 Anspruch

Rz. 2 Die Vorschrift des § 208 begründet für schwerbehinderte Menschen ergänzend zu den spezifischen arbeitsrechtlichen Regelungen einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von 5 Arbeitstagen je Kalenderjahr, der auf den grundsätzlich bestehenden Urlaubsanspruch addiert wird. Dieser Zusatzurlaub von 5 Tagen wird dem tatsächlich bestehenden, arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruch zuge...mehr

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Sauer, SGB IX § 195 Fachlic... / 2.3 Stellenbesetzung der Integrationsfachdienste

Rz. 6 Der Gesetzgeber hat großen Wert darauf gelegt, dass Integrationsfachdienste bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen selbst eine Vorbildfunktion wahrnehmen. Deshalb sind die Integrationsfachdienste verpflichtet, bei der Stellenbesetzung mit Fachpersonal schwerbehinderte Menschen bevorzugt zu berücksichtigen. Hiermit kann auch dem vielfachen Grundsatz der Beratu...mehr

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Sauer, SGB IX § 49 Leistung... / 2.8.4 Arbeitsassistenz (Abs. 8 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 135 Unter Arbeitsassistenz wird die regelmäßig wiederkehrende Unterstützung schwerbehinderter Menschen bei der Ausübung ihres Berufs verstanden. Die Unterstützung geht über einzelne bedarfsbezogene Hilfestellungen hinaus, die Arbeitsassistenz fungiert mit Einverständnis des Arbeitgebers als eine von dem schwerbehinderten Menschen beauftragte Arbeitskraft oder wird aus de...mehr

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Sauer, SGB IX § 208 Zusatzu... / 2.2 Dauer

Rz. 5 Die Dauer des Zusatzurlaubs ist grundsätzlich auf 5 Arbeitstage festgelegt, dies entspricht in der Regel einer Arbeitswoche. In den Fällen, in denen sich die regelmäßige Arbeitszeit auf mehr oder weniger als 5 Tage in der Kalenderwoche verteilt, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Maßgebend ist die personenbezogene, nicht die betriebsbezogene Arb...mehr

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Sauer, SGB IX § 229 Persönl... / 2.5 Nachweis

Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 ist eine Vorschrift im Zusammenhang mit kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Regelungen. In diesen Regelungen aus dem Jahre 1979 sind schwerbehinderte Menschen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigsten 80 % stets als in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt angesehen worden. Diese Regelungen, die auch für den Bereich der unentgeltlichen Beförderu...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.5 Förderung des Übergangs

Rz. 24 Die Werkstätten sind im Rahmen ihrer Aufgabenstellung verpflichtet, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Seit dem 1.8.1996 ist die Förderung des Übergangs geeigneter Beschäftigter aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt als fachliche Anforderung an die Werkstätten für behinderte Menschen verordnungsrechtlich geregelt (vgl. § 5 Abs. 4 der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 192 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelungen zur Beauftragung von Integrationsfachdiensten zur Unterstützung der Aufgabenträger der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben wurden durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) in das Schwerbehindertengesetz eingefügt. Die Abs. 1 und 4 wurden durch das Gesetz zur Förderung d...mehr

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Sauer, SGB IX § 219 Begriff... / 2.2.2 Beschäftigung

Rz. 8 Aufgabe der Werkstätten als Einrichtungen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben ist es, den Menschen eine Beschäftigung zu einem der Arbeitsleistung angemessenen Arbeitsentgelt anzubieten. Rz. 9 Die behinderten Menschen werden im Arbeitsbereich beschäftigt. Hier sollen die Werkstätten über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen verfügen, di...mehr

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Sauer, SGB IX § 217 Finanzi... / 2.3 Individuelle Leistungen

Rz. 9 Neben den Leistungen der Projektförderung können grundsätzlich auch in den Inklusionsbetrieben individuelle Leistungen erbracht werden, wie sie die Ausgleichsabgabeverordnung für Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen vorsehen, jedoch nur insoweit, als sie durch Leistungen der Projektförderung nicht abgedeckt sind. Zu den möglichen Leistungen gehören auch Einglieder...mehr

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Sauer, SGB IX § 230 Nah- un... / 2.1 Nahverkehr

Rz. 2 In Abs. 1 Nr. 1 bis 7 sind die Beförderungsmittel aufgeführt, mit denen schwerbehinderte Menschen und ihre notwendigen Begleitpersonen (§ 229 Abs. 2) im Nahverkehr unentgeltlich befördert werden können. 2.1.1 Straßenbahnen, Omnibusse Rz. 3 Nahverkehr ist der Verkehr mit Straßenbahnen und Omnibussen i. S. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Abs. 1 Nr. 1). Rz. 4 Der B...mehr

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Sauer, SGB IX § 231 Erstatt... / 2.4.3 Ausweise schwerbehinderter Menschen mit Begleitperson

Rz. 16 Der ermittelten Zwischensumme ist die Zahl der Ausweise derjenigen schwerbehinderten Menschen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben und in deren Ausweisen die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson (vgl. hierzu § 229 Abs. 2 und Komm. dort) eingetragen ist, hinzuzurechnen. Bei dieser Ermittlung kommt es auf die Zahl der Ausweise und nicht auf die Zahl der Wertm...mehr

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Sauer, SGB IX § 194 Beauftr... / 2.1 Beauftragung

Rz. 2 Die Vorschrift stellt klar, dass die Integrationsfachdienste im Auftrag tätig werden, und benennt die Auftraggeber. Auftraggeber sind die Integrationsämter als die für die Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zuständigen Behörden der Länder, ferner auch die Rehabilitationsträger. Durch Art. 1 Nr. 28a, Art. 7 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderu...mehr

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Sauer, SGB IX § 50 Leistung... / 2.5 Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb

Rz. 33 Nach dem Recht der Arbeitsförderung sind Arbeitshilfen nach § 46 Abs. 2 SGB III möglich. Arbeitgeber können danach Zuschüsse für eine behinderungsgerechte Ausgestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen erhalten, soweit dies erforderlich ist, um die dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen oder zu sichern und eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgeber...mehr

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Sauer, SGB IX § 208 Zusatzu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt den zusätzlichen Urlaub für schwerbehinderte Menschenmehr

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Sauer, SGB IX § 217 Finanzi... / 2.6 Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe

Rz. 13 Die Frage, ob die für anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen geltenden Auftragsanreize, nämlich den Auftraggebern die Anrechnung erteilter Aufträge auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe zu ermöglichen (vgl. hierzu im Einzelnen § 223), auch auf Betriebe und Unternehmen, die in erheblichem Umfang schwerbehinderte Menschen beschäftigen, also etwa auf "Integrations...mehr

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Sauer, SGB IX § 230 Nah- un... / 2.1.5 Eisenbahnen des Bundes im Nahverkehr

Rz. 8 Im Gegensatz zu den in Abs. 1 Nr. 1 bis 4 (auch Nr. 6 und 7) genannten Verkehrsmitteln, die der schwerbehinderte Mensch auch außerhalb seines Wohnortes und über einen festgelegten km-Radius hinaus unentgeltlich nutzen kann, galt bis zum August 2011 für die in Abs. 1 Nr. 5 aufgeführten Verkehrsmittel eine wesentliche Einschränkung. 2.1.5.1 50-km-Umkreis Rz. 9 Die unentgel...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.1 Personenkreis

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 beschreibt den Personenkreis schwerbehinderter Menschen (nicht Gleichgestellte, für diese finden die Vorschriften des Kap. 13 keine Anwendung), die infolge ihrer Behinderung Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr haben. Im Einzelnen sind dies schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erh...mehr

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Sauer, SGB IX § 181 Inklusi... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift befasst sich mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers und seinen Aufgaben. Der Inklusionsbeauftragte ist Ansprechpartner für schwerbehinderte Beschäftigte im Betrieb, für die Schwerbehindertenvertretung und für die Betriebs- und Personalräte und stellt eine Verbindungsperson zwischen Betrieb, Agentur für Arbeit und Integrations- bzw. Inklusionsam...mehr

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Sauer, SGB IX § 227 Verordn... / 2.1 Ermächtigung zum Erlass einer Werkstättenverordnung

Rz. 2 Abs. 1 hat in erweiterter Form die früher in § 57 Abs. 2 SchwbG enthaltene Ermächtigungsvorschrift übernommen, weitere genannte Einzelheiten zu den Vorschriften der §§ 219 bis 221 durch Verordnung zu regeln. Rz. 3 Die auf der Grundlage der seinerzeitigen Ermächtigungsvorschrift des Schwerbehindertengesetzes erlassene Verordnung ist die Werkstättenverordnung v. 13.8.1980...mehr

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Sauer, SGB IX § 231 Erstatt... / 2.1 Grundsatz der Erstattung

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt, dass die Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach einem Prozentsatz der von den Unternehmen nachgewiesenen Fahrgeldeinnahmen im Nahverkehr erstattet werden. Erstattungsberechtigt sind die Verkehrsunternehmen, die zur unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen verpflichtet sind. Durch die Ergänzung aufgrund des Art. 1 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes...mehr

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Sauer, SGB IX § 229 Persönl... / 2.2 Innere Leiden

Rz. 7 Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören auch schwerbehinderte Menschen, deren Gehvermögen durch innere Leiden beeinträchtigt ist. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Gehvermögens liegt deshalb auch vor bei Krankheiten des Herzens mit Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z. B. Spazieren gehen, Treppensteigen bis zu einem Stockw...mehr

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Sauer, SGB IX § 230 Nah- un... / 2.1.5.3 Streckenverzeichnis

Rz. 13 Zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung in Zügen des Nahverkehrs benötigt der schwerbehinderte Mensch zu dem Ausweis (§ 152 Abs. 5 SGB IX i. V. m. § 1 Abs. 2 der Ausweisverordnung) ein Beiblatt mit Wertmarke (§ 3a der Ausweisverordnung). Ein Streckenverzeichnis gemäß § 7 Abs. 2 der Ausweisverordnung wird seit dem 1.9.2011 nicht mehr benötigt. Rz. 14/15 (unb...mehr

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Sauer, SGB IX § 216 Aufgaben / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 ein Satz 2 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behi...mehr

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Sauer, SGB IX § 209 Nachtei... / 2.2 Nachteilsausgleiche in anderen Rechtsbereichen

Rz. 4 Auch in anderen Rechtsvorschriften wird der Grundsatz deutlich, dass Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen an Art oder Schwere der Behinderung orientiert sind. Rz. 5 Im Einkommensteuerrecht (§ 33b EStG) sind die Steuerpauschbeträge nach der Schwere der Behinderung gestaffelt und tragen im übrigen auch der Art der Behinderung Rechnung...mehr

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Sauer, SGB IX § 217 Finanzi... / 2.2 Anteilsförderung

Rz. 7 Da die Mittel der Ausgleichsabgabeverordnung zweckgebunden nur für die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet werden dürfen, kommt eine Förderung der Inklusionsbetriebe nur nach dem Anteil der in diesen Projekten beschäftigten schwerbehinderten Menschen in Betracht. Dabei muss es sich um Arbeitsplätze i. S.d. § 156 Abs. 1 oder um so...mehr

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Sauer, SGB IX § 231 Erstatt... / 2.4.2 Zuschlag von 20 %

Rz. 15 Die Erhöhung der Zahl der Wertmarken um einen Zuschlag von 20 % ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zum 1.5.2004 gestrichen worden (Art. 1 Nr. 33a, Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes). Dieser Zuschlag wurde eingeführt, weil man davon ausgegangen war, dass schwerbehinderte Menschen öffentliche Verkehrsmittel bei unentge...mehr

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Sauer, SGB IX § 230 Nah- un... / 2.3 Verpflichtung der Unternehmer zum Hinweis

Rz. 22 Abs. 3 verpflichtet die Unternehmer, darauf hinzuweisen, inwieweit eine Pflicht zur unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr nicht besteht. Diese Regelung kann nicht so verstanden werden, dass der Unternehmen durch einen solchen Hinweis die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen ausschließen kann, obgleich es sich bei dem von ihm unterhaltenen Verkehrs...mehr

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Sauer, SGB IX § 217 Finanzi... / 2.7 Sonstige Vergünstigungen

Rz. 14 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist ein für viele Inklusionsbetriebe existenzielles Problem gelöst worden. Zunehmend hatten bestehende Inklusionsbetriebe über Probleme bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit geklagt. Mit dem o. a. Gesetz wurde (Art. 1a) die Abgabenordnung in § 68 dahingehend ergänzt, dass Integ...mehr

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Sauer, SGB IX § 202 Widersp... / 2.1 Zusammensetzung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Zusammensetzung des Widerspruchsausschusses. Er besteht aus 7 Mitgliedern. Aufgabe der Widerspruchsausschüsse ist die Entscheidung über Widersprüche gegen Entscheidungen der Integrationsämter und der örtlichen Fürsorgestellen (§ 201 Abs. 1 Satz 1). Dem Widerspruchsausschuss ist ferner die Befugnis übertragen, das Erlöschen des Amtes einer Vert...mehr

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Sauer, SGB IX § 194 Beauftr... / 2.2 Verantwortlichkeit

Rz. 4 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass die Aufgabenträger auch dann, wenn sie den Integrationsfachdienst mit der weiteren Betreuung eines schwerbehinderten Menschen beauftragt haben, für die Ausführung der Leistung weiter verantwortlich bleiben. Das heißt, dass der Integrationsfachdienst bei den Bemühungen zur Vermittlung eines schwerbehinderten Menschen die gleichen Grundsätze ...mehr

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Sauer, SGB IX § 209 Nachtei... / 2.1 Nachteilsausgleiche im Bereich des Schwerbehindertenrechts

Rz. 2 Abs. 1 spricht nicht von Hilfen für schwerbehinderte, sondern allgemein von behinderten Menschen. Die Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen sind unabhängig von der Ursache der Behinderung ausschließlich der Art oder Schwere der Behinderung zu leisten. Diese Verpflichtung bezieht sich nicht allein auf Nachteilsausgleiche nach dem Sch...mehr

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Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die allgemeinen Leistungen verweisen auf das standardisierte Regelinstrumentarium der Bundesagentur für Arbeit und stehen daher gleichberechtigt auch Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Sie sind nicht auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, mit Ausnahme der Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen in §...mehr

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Sauer, SGB IX § 228 Unentge... / 2.2.2.1.2 Rückgabe (Abs. 3)

Rz. 12 Abs. 3 Satz 1 und 2 regeln die Rückerstattung von Teilbeträgen in den Fällen, in denen die für ein volles oder für ein halbes Jahr erworbene kostenpflichtige Wertmarke nicht für die volle Geltungsdauer ausgenutzt worden ist. Hierin kommt der Gedanke zum Ausdruck, den schwerbehinderten Menschen nur für die Dauer der Nutzung eines Anspruchs auf unentgeltliche Beförderun...mehr