Fachbeiträge & Kommentare zu Schwerbehinderte

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.1 Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Integrationsämtern (§ 163 SGB IX)

Die Agenturen für Arbeit und Integrationsämter können nur dann ordnungsgemäß überwachen, ob Arbeitgeber die Vorschriften des SGB IX beachten, wenn diese die notwendigen Angaben der jeweils zuständigen Stelle übermitteln. Im Einzelnen haben Unternehmen die folgenden Pflichten: 2.1.1 Verzeichnisführung Gemäß § 163 Abs. 1 SGB IX müssen Arbeitgeber laufend ein Verzeichnis über die... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.1.2 Pflicht zur Anzeige von Daten

Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, sind verpflichtet, der zuständigen Agentur für Arbeit einmal jährlich die Daten anzuzeigen, die zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe sowie zur Überwachung ihrer Erfüllung erforderlich sind.[1] Für die Anzeige muss der Arbeitgeber ebenfalls Vordrucke der Bundesagentur für Arbe... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.1 Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG

Das Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG gilt auch nach der Einstellung eines Mitarbeiters mit (Schwer-)Behinderungen im laufenden Arbeitsverhältnis weiter, insbesondere bei Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, Arbeitsentgelt, der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Auch hierbei darf der Arbeitgeber seine schwerbehinderten Mitarbeiter nicht... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.3 Besondere Ansprüche der Arbeitnehmer

§ 164 Abs. 4 SGB IX regelt Ansprüche der schwerbehinderten Mitarbeiter gegenüber ihren Arbeitgebern. Sie haben Anspruch auf eine Beschäftigung, in der sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können, bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens, Erleichte... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.5 Inklusionsvereinbarung

Nach § 166 SGB IX muss der Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung und der betrieblichen Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abschließen. Das Initiativrecht für den Abschluss dieser Vereinbarung liegt bei der Schwerbehindertenvertretung oder – ist diese nicht ... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.3 Verfahren beim Integrationsamt

Das Integrationsamt hört den schwerbehinderten Mitarbeiter selbst schriftlich oder mündlich an.[1] Eine Pflicht des Integrationsamts, den Arbeitnehmer mündlich zu hören, besteht jedoch nur dann, wenn dieser es ausdrücklich wünscht. Ferner holt das Amt eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit ein, die sich zur Vermittelbarkeit des schwerbehinderten Menschen und über die vorau... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.1 Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

Nach § 178 Abs. 2 SGB IX muss der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend unterrichten und vor einer Entscheidung anhören. Er hat diese Anhörungspflicht daher auch bei jeder Kündigung. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Ar... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.5 Entscheidung des Integrationsamts

Das Integrationsamt erklärt schließlich seine Zustimmung zur Kündigung oder verweigert sie. Es kann außerdem seine Zustimmung unter einer Bedingung oder unter Auflage erteilen. Erhält der Arbeitgeber die Zustimmung, muss er die Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Zustimmung erklären.[1] Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Zustimmung. Bei unverändertem Kündigung... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2 Besonderer Kündigungsschutz

Besonderer Kündigungsschutz bedeutet: Möchte der Arbeitgeber einen schwerbehinderten Mitarbeiter entlassen, benötigt er hierfür die Zustimmung des Integrationsamts. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB muss sich der Betriebsübernehmer die Kenntnis des Betriebsveräußerers von der Schwerbehinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers zurechnen lassen.[1] Der Sonderkündigungss... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1 Die Kündigung von schwerbehinderten Menschen

Schwerbehinderung Bei der Kündigung von schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten muss der Arbeitgeber besondere Vorschriften des SGB IX beachten, denn diese Arbeitnehmer genießen Sonderkündigungsschutz. Das betrifft sowohl ordentliche als auch Änderungskündigungen. Auch im Fall von außerordentlichen Kündigungen stehen die schwerbehinderten Mitarbeiter unter besonderem ... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.4 Ermessen des Integrationsamts

Bevor es eine Entscheidung trifft, muss das Integrationsamt auf eine gütliche Einigung hinwirken[1], d. h. zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermitteln. Als Ergebnis einer solchen Einigung ist z. B. denkbar: Die Zurücknahme des Zustimmungsantrags durch den Arbeitgeber oder eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Einvernehmen. Kann keine Einigung erzielt werden, trifft da... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1.5 Diskriminierungsverbot bei der Einstellung

Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses nicht benachteiligen.[1] Das gilt nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) allerdings nur dann, wenn der Bewerber die Schwerbehinderung deutlich mitteilt. Tut er das nicht, kann er sich auch nicht auf eine Diskriminierung wegen seiner Schwerbehinderung berufen. H... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.1.4 Schwerbehindertenvertretung und Arbeitgeberbeauftragter

In Betrieben, in denen mindestens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und eine Vertretung dieser Person als Schwerbehindertenvertretung gewählt.[1] Der Arbeitgeber muss die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglic... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1.2 Unterrichtung von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat

Im Verlauf des Bewerbungsverfahrens hat der Arbeitgeber gegenüber der Schwerbehindertenvertretung sowie gegenüber dem Betriebsrat folgende Informations- und Erörterungspflichten: Der Arbeitgeber muss die Schwerbehindertenvertretung und die betriebliche Interessenvertretung (Betriebs- oder Personalrat) über die Vermittlungsvorschläge und die Bewerbung schwerbehinderter Mensche... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 4 Außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

Auch für eine außerordentliche Kündigung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Nach § 174 Abs. 1 SGB IX läuft das Verfahren dabei im Wesentlichen wie bei der ordentlichen Kündigung ab. Ausnahmen: Der Arbeitgeber kann die Zustimmung nur innerhalb von 2 Wochen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat, beantragen. Maßgebend ist der Eingang... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.1 Anwendungsbereich des Mitbestimmungsrechts

Rz. 104 Der Arbeitgeber ist bei der Festlegung der Lage des Urlaubs durch die dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG zustehenden Mitbestimmungsrechte beschränkt. Ungewöhnlich an der Regelung ist, dass diese nicht nur einen kollektiven Bezug hat. Der Bogen spannt sich von den allgemeinen Urlaubsgrundsätzen über den konkreten Urlaubsplan bis hin zu Streitigkeiten über d... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.4 Übertragung nach dem TVöD

Rz. 141 Durch die Regelung des TVöD sind im Gegensatz zum BAT die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr wesentlich vereinfacht worden. § 26 TVöD regelt den "Erholungsurlaub" und legt in Abs. 1 die Höhe des Urlaubsanspruchs fest. Die Regelung der Übertragung ergibt sich im Zusammenspiel zwischen § 26 Abs. 2 TVöD und BUrlG. Zunächst legt der TVöD fe... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5 Festsetzung durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Unabhängig von der Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verpflichtet, den Urlaub durch Festsetzung des Urlaubszeitraums zu gewähren. Mit der Freistellungserklärung als Leistungshandlung nach § 243 Abs. 2 BGB erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Festsetzung. Rz. 27 Im Normalfall wurde seit der Entscheidung des BAG v... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 5 Tarifvertraglicher und einzelvertraglicher Mehrurlaub

Rz. 212 Die Entscheidungen des EuGH und des BAG betreffen zunächst nur den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen (24 Werktage). Daneben betrifft die neue Rechtsprechung auch den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen, da der Zusatzurlaubsanspruch aus § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX an das rechtliche Schicksal des Mindesturlaubsanspruchs gebunden ist.[1] Rz. 213 Das ... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 4.2.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 198 Der Urlaubsabgeltungsanspruch knüpft an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung, kommt es nicht an. Daher besteht der Urlaubsabgeltungsanspruch auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichens der Altersgrenze. [1] Auch die Anfechtung des Arbeitsvertrags führt zur Bee... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.6 Verjährung des Anspruchs auf Urlaub

Rz. 148 Nach den Entscheidungen des BAG[1] kann es bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Mitwirkungsobliegenheiten zu einem uneingeschränkten Kumulieren von Urlaubsansprüchen über mehrere Jahre kommen. Eine Grenze für das Kumulieren der Urlaubsansprüche gibt es nicht. Die 15-Monatsfrist bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auch auf die Fälle, in denen... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.2 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 7 Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, den Urlaub von sich aus festzusetzen. Nach langjähriger Rechtsprechung des BAG musste der Arbeitnehmer auch nicht auf die Möglichkeit der Geltendmachung hingewiesen werden.[1] Der EuGH hatte in der Vergangenheit nationale Regelungen, die den Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitr... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Eingliederung schutzbedürftiger Personen

Rz. 26 Nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG hat der Betriebsrat die Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern. Hierzu zählen insbesondere körperlich, geistig oder seelisch Behinderte, auch wenn sie nicht Schwerbehinderte im Sinne des SGB IX sind. Zur Erfüllung dieser Aufgabe hat der Betriebsrat Sorge dafür zu tragen, dass die die ... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Aufgabe des Betriebsrats im weitesten Sinn ist die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs gegenüber dem Arbeitgeber. Diese Aufgabe wird durch die einzelnen Vorschriften des BetrVG näher konkretisiert und hinsichtlich der einzelnen Aufgabenbereiche im Hinblick auf ihre Wahrnehmung jeweils in unterschiedlicher Weise ausgestaltet. Neben den Mitbestimmungs... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3 Sondervorschriften

Rz. 13 Für bestimmte in Heimarbeit beschäftigte Personen bzw. Personengruppen gelten hinsichtlich des gesetzlichen Urlaubsanspruchs Sondervorschriften. Dies ist der Fall für in Heimarbeit beschäftigte Schwerbehinderte gem. § 210 SGB IX [1] und Jugendliche gem. § 19 JArbSchG. [2] mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 3.3 Bruchteile außerhalb der Zwölftelungsregelung des § 5

Rz. 36 Die Bruchteilsregelung in § 5 Abs. 2 BUrlG gilt nur für die Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 BUrlG. Ergeben sich außerhalb der Zwölftelungsregelung des § 5 Abs. 1 BUrlG bei der Berechnung von Urlaubsansprüchen Bruchteile von mindestens 0,5, findet keine Aufrundung statt. § 5 Abs. 2 BUrlG als Sonderregelung kann nicht verallgemeinert werden.[1] Es kommt daher insbes... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 1 Mitwirkungsobliegenheiten

Rz. 1 § 5 BUrlG zählt 3 Fallgestaltungen auf, in denen es zu einer Zwölftelung des gesetzlichen Jahresurlaubsanspruchs kommt. Ein Teilurlaubsanspruch entsteht, wenn im Eintrittsjahr die Wartezeit nicht erfüllt werden kann (§ 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG) oder der Arbeitnehmer vor erfüllter Wartezeit wieder ausscheidet (§ 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG). Ein Teilurlaubsanspruch entsteht a... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Berechnung des Zusatzurlaubsentgelts

Rz. 4 Gemäß § 210 Abs. 3 Satz 1 SGB IX erfolgt die Bezahlung des zusätzlichen Urlaubs der in Heimarbeit beschäftigten oder diesen gleichgestellten schwerbehinderten Menschen nach den für die Bezahlung ihres sonstigen Urlaubs geltenden Berechnungsgrundsätzen. Rz. 5 Nach einer Entscheidung des BAG kann die in der Vorauflage vertretene Auffassung, dass schwerbehinderte Menschen ... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 210 Abs. 3 SGB IX ist anzuwenden auf in Heimarbeit Beschäftigte gem. § 2 Abs. 1 HAG (Heimarbeiter und diesen nach § 2 Abs. 2 HAG Gleichgestellte), welche schwerbehinderte Menschen gem. § 2 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 SGB IX (Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50) sind.[1] Rz. 3 Den schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Personen gem. § 2 Abs. 3 SGB IX... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Heimarbeit beschäftigte schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte sind nach § 12 BUrlG urlaubsrechtlich den übrigen Arbeitnehmern gleichgestellt. § 210 Abs. 3 SGB IX bezieht die in Heimarbeit Beschäftigten schwerbehinderten Menschen in den Zusatzurlaubsanspruch der schwerbehinderten Arbeitnehmer nach § 208 SGB IX mit ein. Ferner regelt die Norm die Bezahlu... mehr

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Mindestlohn / 3.7.5 Beschäftigte mit Behinderung in Werkstätten

Behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürften regelmäßig in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen (vgl. § 221 Abs. 1 SGB IX). Die Unterscheidung zwischen einem Werkstattverhältnis (arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis) und einem Arbeitsverhältnis erfolgt nicht nach dem Maß der Weisungsgebundenheit, sonder... mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 2.4 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a)

Vor der fünften Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 wurde der jetzige § 3a als § 3 geführt. Mit der Änderung wurde zudem Abs. 1 der Vorschrift geringfügig umformuliert, um eine Anpassung an den neuen § 3 zu erreichen. Inhaltlich wesentlich bedeutsamer griff die ArbStättV-Reform 2016 in den Regelungsbestand ein. Neben mehreren klarstellenden Textänderungen wurde in § 3 a Abs... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 2 Mindesturlaubsdauer

Rz. 2 Die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs von 24 Werktagen bemisst sich nach der Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (hierzu unten Rz. 3), damit regelmäßig die Tage Montag bis Sonnabend. Arbeitet der Arbeitnehmer an weniger als an 6 Tagen in der Woche, werden die im Gesetz gena... mehr

Beitrag aus der verein wissen
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Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 9 Weitere relevante Änderungen mit Wirkung ab 2026 im Überblick:

Anhebung des ESt-Tarifs beim Grundfreibetrag auf 12.348 Euro/24.696 Euro Kinderfreibetragsanhebung, Anhebung Kindergeld auf 259 Euro monatlich Anhebung der Freigrenze beim Soli auf 20.350 Euro/40.70 Euro an festgesetzter ESt. Weiterführung der Mobilitätsprämie von 14 % der Entfernungspauschale für Bezieher von geringem Einkommen; Das Aktivrentengesetz nach § 3 Nr. 21 EStG sieht ... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.2 Benachteiligungsverbot von Menschen mit Behinderung

Eine Behinderung eines Menschen i. S. d. § 1 AGG liegt dann vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eines Menschen langfristig eingeschränkt ist und dadurch seine Teilhabe an der Gesellschaft, wozu auch die Teilhabe am Berufsleben gehört, substanziell beeinträchtigt sein kann. Auf einen bestimmten Grad der Behinderung kommt es nicht ... mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 4 Urlaubsdauer (Abs. 2)

Rz. 8 Die Dauer des Urlaubs bemisst sich nach der am Alter des Anspruchsberechtigten orientierten Staffelung. Stichtag ist jeweils der 1.1. eines Kalenderjahres. Gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JArbSchG hat ein noch nicht 16 Jahre alter Anspruchsberechtigter einen Anspruch auf 30 Werktage Erholungsurlaub. § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JArbSchG ist entsprechend der Systematik (Orient... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 2.1 Schwerbehinderte Menschen

Rz. 2 Anspruchsberechtigt sind schwerbehinderte Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 SGB IX, d.h. Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Ob die jeweilige Person auf einem Arbeitsplatz i.S.v. § 156 SGB IX beschäftigt wird und ob die Einstellung im Rahmen der Pflichtquote oder darüber hinaus erfolgte, ist gleichgültig. Entscheidend ist die objektive Schwerbehi... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 2.3 Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 4 Auch wenn der Anspruch beim Vorliegen einer objektiven Schwerbehinderung bereits gegeben ist, so muss der Anspruch auf Zusatzurlaub dennoch gegenüber dem Arbeitgeber ausdrücklich geltend gemacht werden[1] und zwar während des Urlaubsjahres oder bei Vorliegen der tarifvertraglichen oder gesetzlichen Übertragungsvoraussetzungen bis zum Ende des Übertragungszeitraums. Ans... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Schwerbehinderte Menschen haben gem. § 208 SGB IX Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Günstigere landesrechtliche, tarifliche, betriebliche oder vertragliche Bestimmungen bleiben unberührt. Ziel des Zusatzurlaubs ist es, die aufgrund der Behinderung unter Umständen eingeschränkte oder gefährdete Arbeitskraft zu sichern und... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Koppelung an den Erholungsurlaub

Rz. 6 Bei dem Urlaub nach § 208 SGB IX handelt es sich um "Zusatz"-Urlaub. D. h., er kommt zu dem Erholungsurlaub hinzu und ist regelmäßig mit diesem zusammen zu gewähren. Ein Anspruch auf den vollen Zusatzurlaub besteht deshalb z.B. erst, wenn die für den regulären Erholungsurlaub maßgebliche 6-monatige Wartezeit erfüllt ist.[1] Da der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, abg... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 4 Dauer des Zusatzurlaubs

Rz. 7 Der Anspruch auf Zusatzurlaub beträgt 5 Arbeitstage, sofern die individuelle Arbeitszeit regelmäßig auf 5 Tage pro Woche verteilt ist. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend, § 208 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz SGB IX... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 8 Unabdingbarkeit

Rz. 19 Der (Mindest-)Umfang des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach § 208 SGB IX ist – wie der Umfang des Urlaubs nach dem BUrlG – zwingendes Recht. Er unterliegt weder der Disposition der Tarifvertragsparteien zum Nachteil des schwerbehinderten Arbeitnehmers[1] noch der Disposition der Arbeitsvertragsparteien[2]. Der Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub für schwerbehinderte Mens... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 6 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 17 Der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist nicht unionsrechtlich gewährleistet. Er unterliegt deshalb nicht den unionsrechtlichen Vorgaben von Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG.[1] Deshalb ist der nationale Gesetzgeber frei, die Anforderungen an diesen zu regeln. Nach der Rechtsprechung des für das Urlaubsrecht zuständigen Neunten Senats des BAG sind di... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2 9. Buch Sozialgesetzbuch

Rz. 4 Das SGB IX ist an die Stelle des seit 1963 geltenden SchwBeschG und des in der Zwischenzeit anzuwendenden SchwbG getreten. Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 208 SGB IX tritt zum gesetzlich geschuldeten Erholungsurlaub hinzu.[1] mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 5 Übertragung/Verfall/Erlöschen

Rz. 16 Bereits nach dem seit 1.4.2004 geltenden § 125 Abs. 3 SGB IX a. F. galt bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft die Regelung des § 7 Abs. 3 BUrlG auch für die Übertragung des Zusatzurlaubs aus dem vorangegangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei § 208 SGB IX seit 1.1.2018 unverändert. D. h., auch der Zusatzurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kale... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 7 Vergütung/Abgeltung

Rz. 18 Die Vergütung des Zusatzurlaubs erfolgt nach den Regeln über den regulären Erholungsurlaub. Dem Arbeitnehmer steht für den Zusatzurlaub dieselbe Vergütung zu, wie für jeden Tag des Grundurlaubs.[1] Hinweis Anspruch auf zusätzliches Urlaubsentgelt? Ob der Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt für den Schwerbehindertenzusatzurlaub auch ein zusätzliches Urlaubsentgelt... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 497 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[899] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits festg... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Altersrente (für schwerbehinderte Menschen)

Zusammenfassung Begriff Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann nach Erreichen des 65. Lebensjahres ohne Rentenabschläge in Anspruch genommen werden. Mit Rentenabschlägen kann diese Rente ab Vollendung des 62. Lebensjahres bezogen werden. Für vor 1964 geborene Versicherte gelten niedrigere Altersgrenzen. Wer z. B. im Jahr 1962 geboren ist, kann die Altersrente für ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Einholung der Zustimmung des Integrationsamts

Rz. 544 Hinweis: Die Integrationsämter bieten Vordrucke zum Download an. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.40: Einholung der Zustimmung des Integrationsamts An das Integrationsamt Betr.: Schwerbehinderte(r): _________________________ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, falls bekannt: Aktenzeichen des zuständigen Versorgungsamtes) Wir beantragen die Z... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Altersrente (für schwerbehi... / 2 Ausweis über die Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen erhalten von den Versorgungsämtern auf Antrag einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch sowie die Art und der Umfang ihrer Behinderung. Mit dem Ausweis wird der Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft geführt. In der Regel wird der Ausweis befristet für 5 Jahre ausgestellt. Für einen Rentenanspruch muss ein Grad der Behin... mehr