Fachbeiträge & Kommentare zu Schwerbehinderte

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

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Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 4 Urlaubsdauer (Abs. 2)

Rz. 8 Die Dauer des Urlaubs bemisst sich nach der am Alter des Anspruchsberechtigten orientierten Staffelung. Stichtag ist jeweils der 1.1. eines Kalenderjahres. Gem. § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JArbSchG hat ein noch nicht 16 Jahre alter Anspruchsberechtigter einen Anspruch auf 30 Werktage Erholungsurlaub. § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JArbSchG ist entsprechend der Systematik (Orient...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 2.1 Schwerbehinderte Menschen

Rz. 2 Anspruchsberechtigt sind schwerbehinderte Menschen i.S.v. § 2 Abs. 2 SGB IX, d.h. Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Ob die jeweilige Person auf einem Arbeitsplatz i.S.v. § 156 SGB IX beschäftigt wird und ob die Einstellung im Rahmen der Pflichtquote oder darüber hinaus erfolgte, ist gleichgültig. Entscheidend ist die objektive Schwerbehi...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 2.3 Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 4 Auch wenn der Anspruch beim Vorliegen einer objektiven Schwerbehinderung bereits gegeben ist, so muss der Anspruch auf Zusatzurlaub dennoch gegenüber dem Arbeitgeber ausdrücklich geltend gemacht werden[1] und zwar während des Urlaubsjahres oder bei Vorliegen der tarifvertraglichen oder gesetzlichen Übertragungsvoraussetzungen bis zum Ende des Übertragungszeitraums. Ans...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Schwerbehinderte Menschen haben gem. § 208 SGB IX Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr. Günstigere landesrechtliche, tarifliche, betriebliche oder vertragliche Bestimmungen bleiben unberührt. Ziel des Zusatzurlaubs ist es, die aufgrund der Behinderung unter Umständen eingeschränkte oder gefährdete Arbeitskraft zu sichern und...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Koppelung an den Erholungsurlaub

Rz. 6 Bei dem Urlaub nach § 208 SGB IX handelt es sich um "Zusatz"-Urlaub. D. h., er kommt zu dem Erholungsurlaub hinzu und ist regelmäßig mit diesem zusammen zu gewähren. Ein Anspruch auf den vollen Zusatzurlaub besteht deshalb z.B. erst, wenn die für den regulären Erholungsurlaub maßgebliche 6-monatige Wartezeit erfüllt ist.[1] Da der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, abg...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 4 Dauer des Zusatzurlaubs

Rz. 7 Der Anspruch auf Zusatzurlaub beträgt 5 Arbeitstage, sofern die individuelle Arbeitszeit regelmäßig auf 5 Tage pro Woche verteilt ist. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend, § 208 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz SGB IX...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 8 Unabdingbarkeit

Rz. 19 Der (Mindest-)Umfang des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach § 208 SGB IX ist – wie der Umfang des Urlaubs nach dem BUrlG – zwingendes Recht. Er unterliegt weder der Disposition der Tarifvertragsparteien zum Nachteil des schwerbehinderten Arbeitnehmers[1] noch der Disposition der Arbeitsvertragsparteien[2]. Der Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub für schwerbehinderte Mens...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 6 Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Rz. 17 Der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist nicht unionsrechtlich gewährleistet. Er unterliegt deshalb nicht den unionsrechtlichen Vorgaben von Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG.[1] Deshalb ist der nationale Gesetzgeber frei, die Anforderungen an diesen zu regeln. Nach der Rechtsprechung des für das Urlaubsrecht zuständigen Neunten Senats des BAG sind di...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2 9. Buch Sozialgesetzbuch

Rz. 4 Das SGB IX ist an die Stelle des seit 1963 geltenden SchwBeschG und des in der Zwischenzeit anzuwendenden SchwbG getreten. Der Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen nach § 208 SGB IX tritt zum gesetzlich geschuldeten Erholungsurlaub hinzu.[1]mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 5 Übertragung/Verfall/Erlöschen

Rz. 16 Bereits nach dem seit 1.4.2004 geltenden § 125 Abs. 3 SGB IX a. F. galt bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft die Regelung des § 7 Abs. 3 BUrlG auch für die Übertragung des Zusatzurlaubs aus dem vorangegangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei § 208 SGB IX seit 1.1.2018 unverändert. D. h., auch der Zusatzurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kale...mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 7 Vergütung/Abgeltung

Rz. 18 Die Vergütung des Zusatzurlaubs erfolgt nach den Regeln über den regulären Erholungsurlaub. Dem Arbeitnehmer steht für den Zusatzurlaub dieselbe Vergütung zu, wie für jeden Tag des Grundurlaubs.[1] Hinweis Anspruch auf zusätzliches Urlaubsentgelt? Ob der Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt für den Schwerbehindertenzusatzurlaub auch ein zusätzliches Urlaubsentgelt...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 497 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[899] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits festg...mehr

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Altersrente (für schwerbehinderte Menschen)

Zusammenfassung Begriff Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann nach Erreichen des 65. Lebensjahres ohne Rentenabschläge in Anspruch genommen werden. Mit Rentenabschlägen kann diese Rente ab Vollendung des 62. Lebensjahres bezogen werden. Für vor 1964 geborene Versicherte gelten niedrigere Altersgrenzen. Wer z. B. im Jahr 1962 geboren ist, kann die Altersrente für ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Muster: Einholung der Zustimmung des Integrationsamts

Rz. 544 Hinweis: Die Integrationsämter bieten Vordrucke zum Download an. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.40: Einholung der Zustimmung des Integrationsamts An das Integrationsamt Betr.: Schwerbehinderte(r): _________________________ (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, falls bekannt: Aktenzeichen des zuständigen Versorgungsamtes) Wir beantragen die Z...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1 Urlaubsverfahren

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Altersrente (für schwerbehi... / 2 Ausweis über die Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen erhalten von den Versorgungsämtern auf Antrag einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch sowie die Art und der Umfang ihrer Behinderung. Mit dem Ausweis wird der Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft geführt. In der Regel wird der Ausweis befristet für 5 Jahre ausgestellt. Für einen Rentenanspruch muss ein Grad der Behin...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 2.5 Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Für Versicherte, die nach dem 31.12.1951 geboren sind, werden die Altersgrenzen für diese Altersrente durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz zum wiederholten Male angehoben. Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbeginn wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre, die Altersgrenze für eine vorzeitige Inanspruchnahme von 60 auf 62 Jahre angehoben. Durch diese parallele A...mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann nach Erreichen des 65. Lebensjahres ohne Rentenabschläge in Anspruch genommen werden. Mit Rentenabschlägen kann diese Rente ab Vollendung des 62. Lebensjahres bezogen werden. Für vor 1964 geborene Versicherte gelten niedrigere Altersgrenzen. Wer z. B. im Jahr 1962 geboren ist, kann die Altersrente für schwerbehindert...mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Versicherte haben einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann vorzeitig bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / m) Einhaltung des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 866 Es ist festzustellen, ob und ggf. welche Mitarbeiter Sonderkündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte) haben. Außerdem ist festzustellen, ob eventuell ein tariflicher Sonderkündigungsschutz, z.B. wegen Alters, in Betracht kommt.mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 3 Anhebung der Altersgrenzen

3.1 Personenkreis Die Altersgrenzen vom vollendeten 65. Lebensjahr für den abschlagsfreien und vollendeten 62. Lebensjahr für den vorzeitigen Rentenanspruch mit Rentenabschlägen gelten erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 ohne Vertrauensschutz werden die Altersgrenzen von 63/60 Jahren stufenweise auf das 6...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Durchführung des Sozialplanverfahrens (§§ 112, 112a BetrVG)

Rz. 841 Gegenstand des Sozialplanverfahrens ist die Regelung eines Ausgleiches oder einer Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den betroffenen Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan soll in der Planungsphase, also vor Durchführung der Betriebsänderung aufgestellt werden. Der Abschluss eines vorsorglichen Sozialplanes ist nicht vom Betri...mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 3.2 Vertrauensschutz

Im Zusammenhang mit der Anhebung der Altersgrenzen besteht bei dieser Altersrente eine Reihe von Vertrauensschutzregelungen: Bei Versicherten, die vor 1952 geboren sind oder in den Jahren 1952 bis 1954 geboren sind, am 1.1.2007 als schwerbehinderte Menschen anerkannt waren und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben oder in den Jahren 1952 bis 1963 geboren sind un...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.3 Urlaubsvergütung und zusätzliches Urlaubsgeld

Gewerbliche Arbeitnehmer (§ 8.4 BRTV) Der Arbeitnehmer erhält für seinen entstandenen Urlaub 14,25 % des Bruttolohns als Urlaubsvergütung. Schwerbehinderte Arbeitnehmer (SB) erhalten 16,63 %. Die Urlaubsvergütung setzt sich zusammen aus dem Urlaubsentgelt (11,4 %/SB 13,3 %) und dem zusätzlichen Urlaubsgeld (25 % auf Urlaubsentgelt = 2,85 %/SB = 3,33 %). Zum Bruttolohn zählen a...mehr

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Menschen mit Behinderung / Arbeitsrecht

Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 sind Schwerbehinderte i. S. d. SGB IX.[1] Bei Einstellungsverhandlungen hat der Arbeitnehmer über Behinderungen, die für das konkrete Arbeitsverhältnis von Bedeutung sein können, Auskunft zu geben.[2] Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 könn...mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 3.1 Personenkreis

Die Altersgrenzen vom vollendeten 65. Lebensjahr für den abschlagsfreien und vollendeten 62. Lebensjahr für den vorzeitigen Rentenanspruch mit Rentenabschlägen gelten erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 ohne Vertrauensschutz werden die Altersgrenzen von 63/60 Jahren stufenweise auf das 65./62. Lebensjahr...mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 2.2 Schwerbehinderteneigenschaft in der Schonfrist/Schutzfrist

Hat sich der GdB auf unter 50 % verringert, liegt also keine Schwerbehinderteneigenschaft mehr vor, und wird der Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung aufgehoben, so besteht die Schwerbehinderteneigenschaft für eine sog. Schonfrist (Schutzfrist) von 3 Kalendermonaten fort.[1] Praxis-Beispiel Schwerbehinderung in der Schonfrist Schwerbehinderung liegt vor seit 202...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Sonstige Teilzeitansprüche

Rz. 260 Schwerbehinderte Menschen haben nach § 164 Abs. 5 SGB IX Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Die Geltendmachung des Anspruchs nach § 164 Abs. 5 SGB IX ist an keine Form, Frist, Wartezeit oder Mindestbeschäftigtenzahl gebunden.[473] Das Verlangen des schwerbehinderten Menschen nach § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX bewirkt unmittelbar eine Verringerung der geschuldeten A...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Drittes Zeitfenster: Erwerbsminderungsrente/Verletztenrente

Rz. 86 Wenn die Erwerbsfähigkeit des Geschädigten auf Dauer beeinträchtigt ist, wird ihm vom zuständigen Träger der Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente (§ 33 SGB VI) gewährt, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, dann hat der Geschädigte ggf. Anspruch auf eine Verletztenrente (§ 56 Abs. 1 SGB VII) seines gesetzliche...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / i) Muster: Anschreiben Urlaubsansprüche und deren drohender Verfall

Rz. 149 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.14: Anschreiben Urlaubsansprüche und deren drohender Verfall Urlaubsansprüche im Kalenderjahr _________________________ Sehr geehrte Frau/Herr _________________________, zu Beginn des neuen Jahres möchten wir Sie über Ihre Urlaubsansprüche in diesem Kalenderjahr informieren: Nach den für Sie geltenden Regelungen...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGG

Rz. 9 Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Nach § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Kündigung

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflicht / 5.2 Aufbewahrungsfristen für sonstige Unterlagen im Personalbereich

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Altersrente (für schwerbehi... / 2.1 Schwerbehinderteneigenschaft bei Rentenbeginn

Für den Rentenanspruch ist der Tag entscheidend, an dem die Schwerbehinderung eingetreten ist. Der Zeitpunkt der behördlichen Anerkennung ist für den Rentenanspruch nicht relevant. Die Schwerbehinderteneigenschaft muss ausschließlich bei Rentenbeginn – also direkt an diesem Tag – vorliegen. Praxis-Beispiel Rentenbeginn Die alters- und versicherungsmäßigen Voraussetzungen sind ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (6) Kündigung

Rz. 109 Bei der vertraglichen Regelung von Kündigungsfristen sind die gesetzlichen und tarifvertraglichen Mindestkündigungsfristen zu beachten (§ 622 BGB). Da eine ordentliche Kündigung im befristeten Arbeitsverhältnis generell ausgeschlossen ist, bedarf es einer vertraglichen Regelung des Rechts zur ordentlichen fristgerechten Kündigung, was insbesondere bei einer längeren V...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung, Weiterbeschäftigung

Rz. 823 Beim Anspruch auf Beschäftigung ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch bei Freistellung, im Falle der Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und dem Weiterbeschäftigungsanspruch bei Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist.mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Sozialplan

Rz. 871 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.93: Sozialplan Sozialplan zwischen der xy-GmbH _________________________ (Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ und dem Betriebsrat der xy-GmbH, vertreten durch die/den Betriebsratsvorsitzende(n) _________________________mehr

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Altersrente / 5 Rentenarten

Altersrenten können gegenwärtig beantragt und gezahlt werden als Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Praxis-Beispiel Rentenbeginn bei verschiedenen Altersrenten Ein Versicherter ist am 2.2.1962 geboren und e...mehr

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Rentenminderung/Rentenabsch... / 1.1.2 Vorzeitige Altersrente

Altersrenten können dann vorzeitig mit Rentenabschlägen beansprucht werden, wenn nach der Anspruchsnorm der jeweiligen Rentenart eine vorzeitige Inanspruchnahme möglich ist. In diesem Zusammenhang ist die Anhebung der Altersgrenzen zu beachten. Gegenwärtig kommen für die vorzeitige Inanspruchnahme ausschließlich die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente ...mehr

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Rentenminderung/Rentenabsch... / 6 Endzeitpunkt einer Beitragszahlung

Eine Ausgleichszahlung kann längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze vorgenommen werden. Seit dem 1.7.2017 gibt es weitere Einschränkungen hinsichtlich des Zeitpunktes, bis zu dem eine Beitragszahlung zum Abschlagsabkauf zulässig ist. So ist eine Beitragszahlung nicht mehr zulässig, wenn das Ziel der Ausgleichszahlung, d. h. der Rückkauf der Rentenabschläge auf Grun...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentenaus... / 1 Wunsch nach Abkauf von Rentenabschlägen

Praxis-Beispiel Sachverhalt Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer im Alter von 55 Jahren informiert seinen Arbeitgeber darüber, dass er einen früheren Renteneintritt plant. Er beabsichtigt, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres und damit 3 Jahre vorzeitig mit einem Rentenabschlag von 10,8 % in Anspruch zu nehmen. Die zum Ausgl...mehr

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Altersteilzeit (rentenrecht... / 1 Altersrente nach Altersteilzeitarbeit

Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, wenn sie u. a. ihre Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeit im Sinne von §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 AltersTZG für mind. 24 Kalendermonate vermindert haben. Dieser Rentenanspruch ist allerdings auf Versicherte beschränkt, die vor dem 1.1.1952 geboren sind. Pflichtbeiträge aus ein...mehr

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Ausbildungsbeihilfen / 3.2 Zuschüsse zur Ausbildung/Qualifizierung von Menschen mit Behinderung

Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung[1] eine betriebliche Ausbildung oder eine Weiterbildung ermöglichen, können Zuschüsse zu der Ausbildungsvergütung oder der vergleichbaren Vergütung erhalten. Voraussetzung ist, dass die Aus- oder Weiterbildung sonst nicht zu erreichen oder gefährdet ist.[2] Eine Förderung kann auch dann erfolgen, wenn sich erst nach Beginn der Maßnahm...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 1.1 Personenkreis

Der Krankenversicherung können als freiwilliges Mitglied[1] beitreten: Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und die Vorversicherungszeit erfüllen,[2] Personen, deren Familienversicherung erlischt oder deshalb nicht besteht, weil die Versicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V [3] ausgeschlossen ist, wenn sie oder der Elternteil, aus dessen Versic...mehr

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Anhebung der Altersgrenzen / 1.2 Altersrenten mit der Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme

Anders verhält es sich bei den sog. vorzeitigen Altersrenten. Dies sind die Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit (ausgelaufene Altersrente), Altersrente für Frauen (ausgelaufene Altersrente). Alle diese Altersrenten können – bei Erfüllung der dafür jeweils notwendigen Vorauss...mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.3 Umlagepflichtige Arbeitsentgelte

Für die Umlage des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit ist Bemessungsgrundlage das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur allgemeinen Rentenversicherung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden bemessen werden oder bei Versicherungspflicht zu bemessen wären. Wichtig Berücksichtigung des Arbeitsentge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befristetes Arbeitsverhältnis / 5 Rechtsfolgen einer wirksamen Befristungsabrede

Der befristete Arbeitsvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.[1] Das bedeutet im Einzelnen: Die Vorschriften des BGB über die Kündigungsfristen[2] sind nicht zu beachten, die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes finden unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Größe des Betriebs keine Anwendung, die Rechtsvorschriften über den besonderen Kündig...mehr

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Altersteilzeit (rentenrecht... / 2 Vertrauensschutz bei der Altersgrenzenanhebung

Im Rahmen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes mit dessen schrittweiser Anhebung der Regelaltersgrenze für die Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre werden auch die Altersgrenzen bei der Altersrente für langjährig Versicherte und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen entsprechend angehoben. Von der Anhebung der Altersgrenzen sind Versicherte ausgenommen, die vor d...mehr

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Umlageverfahren: Besondere ... / 7.1 Teilnehmende Arbeitgeber

Das U2-Verfahren unterscheidet sich vom U1-Verfahren dadurch, dass alle Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße teilnehmen. Auch alle öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber sind in das U2-Verfahren einbezogen. Einer speziellen Feststellung der erstattungsberechtigten Arbeitgeber bedarf es nicht. Die Umlagepflicht bzw. der Erstattungsanspruch wird demnach für den Arbeitgeber...mehr