Fachbeiträge & Kommentare zu Schwerbehinderte

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.3 Beratung der Arbeitgeber

Rz. 18 Abs. 5 konkretisiert die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitgeberberatung bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen nach § 187 Abs. 1 Nr. 2. Hierzu werden den Arbeitgebern geeignete arbeitssuchende Personen mit Schwerbehinderung mit einer Beschreibung der individuellen Leistungsfähigkeit und der Auswirkungen der konkreten Behinderung auf ... mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.4 Umkehr der Beweislast

Rz. 28 § 81 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 sah bislang für schwerbehinderte Menschen eine vollständige Umkehr der Beweislast vor. Satz 3 erleichterte dem schwerbehinderten Menschen die Beweisführung bei der Behauptung, er sei wegen seiner Behinderung benachteiligt worden. Allerdings reichte eine bloße Behauptung nicht aus, der schwerbehinderte Mensch musste die Tatsachen glaubhaft mache... mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.1.2 Aufgaben gegenüber den schwerbehinderten Beschäftigten

Rz. 9 Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ist die Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden schwerbehinderter Menschen und die Verhandlung mit dem Arbeitgeber hierüber. Rz. 10 Der schwerbehinderte Mensch, der in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigt ist, ist nicht verpflichtet, sich mit Anregungen und Beschwerden an die Schwerbehinderte... mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.2 Recht auf Unterrichtung und Anhörung

Rz. 16 Abs. 2 Satz 1 gibt der Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen berühren, ein Recht auf unverzügliche und umfassende Unterrichtung und Anhörung. Was die Unterrichtung und Anhörung in Angelegenheiten der Besetzung freier Arbeitsplätze angeht, ist dies überdies in Satz 3 geregelt, der die Verpflichtung des Arbeitgebers auf § 16... mehr

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Sauer, SGB IX § 169 Kündigu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Frist ist eine Mindestfrist. Sehen gesetzliche Vorschriften oder tarifvertragliche Regelungen längere Kündigungsfristen vor, gelten diese. Rz. 3 Die Regelung steht im Kapitel 4 über den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen. Da die Vorschriften dieses Kapitels aber nicht für schwerbehinderte Menschen gelten, deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt ... mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.2.3 Verbot der Benachteiligung beim beruflichen Aufstieg

Rz. 25 Verboten ist eine Benachteiligung beim beruflichen Aufstieg. Hierunter fällt jedes Verhalten, durch das der schwerbehinderte Beschäftigte in seinem beruflichen Werdegang wegen seiner Behinderung benachteiligt wird. Die ist etwa der Fall, wenn der schwerbehinderte Beschäftigte wegen der Behinderung nicht zu Fortbildungsmaßnahmen zugelassen wird, obwohl er die Voraussetz... mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.3 Weitere Ausnahmen

Rz. 12 Abs. 1 Nr. 3 sieht vor, dass die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung nicht erforderlich ist, wenn der schwerbehinderte Mensch dadurch sozial abgesichert ist, dass er entweder nach Vollendung des 58. Lebensjahres Anspruch auf Leistungen aus einem Sozialplan hat oder Knappschaftsleistungen nach dem SGB VI oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Be... mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.1.2 Stellvertretende Mitglieder/Aufgaben

Rz. 3 Voraussetzung für das Zustandekommen einer Schwerbehindertenvertretung ist aber nicht, dass auch ein stellvertretendes Mitglied gewählt wird. Geht für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds kein gültiger Wahlvorschlag ein, hat dies der Wahlvorstand unverzüglich bekannt zu machen und eine Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen zu setzen (§ 7 Abs. 3 i. V. ... mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.4 Leistungen an Einrichtungen und Organisationen

Rz. 22 Für die Leistungen nach Abs. 3 Nr. 3 gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: an freie gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen zu den Kosten einer psychosozialen Betreuung § 28 SchwbAV, an Integrationsfachdienste § 27 a SchwbAV, an Inklusionsbetriebe § 28 a SchwbAV, Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen § 29 SchwbAV. A... mehr

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Sauer, SGB IX § 167 Prävention / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Art. 1 des Gesetzes) v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wird Abs. 2 neu gefasst und Abs. 4 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Durch Art. 8 Nr. 3a des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) erfo... mehr

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Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Bereits mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 waren zum 1.10.2000 im damaligen Schwerbehindertengesetz Intergrationsfachdienste als besondere arbeits- und berufsbegleitende Fachdienste bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben und zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen worden. Bereits... mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.1.1 Aufgaben gegenüber dem Arbeitgeber

Rz. 5 Die Schwerbehindertenvertretung hat darüber zu wachen, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden. Rz. 6 Diese Verpflichtung umfasst nicht nur die Aufgabe, darüber zu wachen, dass die nach den besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehin... mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.6 Arbeitsassistenz

Rz. 23 Abs. 5 regelt den Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Während die übrigen Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben als Ermessensleistungen erbracht werden, besteht auf die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz ein Rechtsanspruch. Der Rechtsanspruch besteht zwar "aus den zur Verfügu... mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.5.1 Höhe der Entschädigung

Rz. 32 § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG begrenzt die Höhe der Entschädigung in den Fällen, in denen ein schwerbehinderter Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre, auf höchstens 3 Monatsverdienste. Der Entschädigungsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der schwerbehinderte Bewerber auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt wo... mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.6 Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch im Zeitpunkt der Kündigung

Rz. 17 Mit der Regelung des Abs. 2a (ab 1.1.2018 Abs. 3) ist eine weitere Ausnahme von der Anwendung der Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz eingefügt worden. Der Bundesrat sah es für erforderlich an, zunehmendem Missbrauch des Kündigungsschutzes entgegenzuwirken, der sich darin zeigte, dass Arbeitnehmer ein von vornherein aussichtsloses Feststellungs- oder Glei... mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2.5 Übernahme der Kosten einer Berufsbegleitung nach § 55

Rz. 22a Der mit dem Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung v. 22.12.2008 (BGBl. I S. 2959) zum 30.12.2008 neu eingefügte Abs. 3a (ab 1.1.2018 Abs. 4) regelt den Anspruch schwerbehinderter Menschen (und gleichgestellter behinderter Menschen, § 151 Abs. 3) auf Übernahme der Kosten einer Berufsbegleitung nach § 55. Wie der in Abs. 5 bestimmte Anspruch auf Übernahme d... mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.1 Prüfpflicht der Arbeitgeber

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet alle Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie auf wenigstens 5 % ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen haben, zur Prüfung, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. 2.1.1 Beteiligung der Agenturen für Arbeit Rz. 3 Bei dieser Prüfung hat der Arbeitgeber die Agenturen für Arbeit zu beteilige... mehr

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Sauer, SGB IX § 180 Konzern... / 2.2 Wahl einer Konzernschwerbehindertenvertretung

Rz. 7 Abs. 2 ist durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in das Schwerbehindertengesetz (§ 27 Abs. 1a) eingefügt worden. Die Regelung stellt sicher, dass die Gesamtschwerbehindertenvertretungen in den Unternehmen eine Konzernschwerbehindertenvertretung wählen, wenn im Konzern ein Konzernbetriebsrat errichtet ist. Satz 2 ist im Gesetzgebungsverf... mehr

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Sauer, SGB IX § 180 Konzern... / 2.1 Wahl einer Gesamtschwerbehindertenvertretung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Wahl einer Gesamtschwerbehindertenvertretung bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern. Voraussetzung ist jeweils, dass der private Arbeitgeber (Unternehmen) über mehrere Betriebe und der öffentliche Arbeitgeber über mehrere Dienststellen verfügt und deshalb ein Gesamtbetriebsrat (§ 47 BetrVG) oder ein Gesamtpersonalrat besteht. Rz. 3 Wahlbere... mehr

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Sauer, SGB IX § 166 Inklusi... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter v. 29.9.2000 (BGBl. I S. 1394) als § 14 b in das Schwerbehindertengesetz (SchwbG, seit dem 1.7.2001 außer Kraft) übernommen. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wird mit Wirkung zum 1.1.2004 in Abs. 1 die Bezeichnung ... mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.7 Besonderheit bei der Bundeswehr

Rz. 18 Mit der durch Art. 2 des Bundesteilhabegesetzes v. 23.12.2016 mit Wirkung zum 30.12.2016 in Abs. 4 erfolgten Streichung des Satzteils "bei denen eine Vertretung der Soldaten nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz zu wählen ist" wird nunmehr allen Soldatinnen und Soldaten die Wählbarkeit und darüber hinaus den schwerbehinderten Soldatinnen und Soldaten die Wahlberech... mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.7.2 Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung

Rz. 42 Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber den Arbeitgebern Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens (Abs. 4 Nr. 2). Dieser Anspruch besteht als Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an innerbetrieblichen Maßnahmen. Er besteht aber nur insoweit, als der schwerbeh... mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.10 Verpflichtung zur Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen

Rz. 49 Abs. 5 Satz 1 bestimmt die Verpflichtung der Arbeitgeber, die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen zu fördern. Auch hier sind die Integrationsämter verpflichtet, die Arbeitgeber dabei zu unterstützen. Entsprechend der Rechtsprechung bestimmt Abs. 5 Satz 3 einen Anspruch schwerbehinderter Menschen auf eine Teilzeitbeschäftigung, wenn diese wegen Art oder Schwere der ... mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.1 Heranziehung des stellvertretenden Mitglieds

Rz. 13 Abs. 1 Satz 4 ermöglicht es der Schwerbehindertenvertretung, deren Amt ja nicht von einem mehrköpfigen Organ, sondern allein von einer Person wahrgenommen wird (§ 177 Abs. 1 Satz 1), das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranzuziehen. Voraussetzung dafür ist, dass in dem Betrieb oder in der Dienststelle mehr als 10... mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954), wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 2 eine redaktionelle Anpassung an die neue Bezeichnung der Bundesagentur für Arbeit vorgenommen. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirk... mehr

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Sauer, SGB IX § 184 Zusamme... / 2.1 Bezeichnung der Integrationsämter

Rz. 3 Die Bezeichnung "Integrationsämter" hat zum 1.7.2001 die im Schwerbehindertengesetz noch gebräuchliche Bezeichnung "Hauptfürsorgestellen", ersetzt, um die Aufgaben dieser Ämter besser zu verdeutlichen (Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages, BT-Drs. 14/5800 S. 37). Aufgabe dieser Ämter ist nicht die Fürsorge für schwerbehinderte ... mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.4 Recht auf Beteiligung bei Akteneinsicht

Rz. 23 Der schwerbehinderte Mensch hat wie jeder Beschäftigte das Recht auf Einsicht in seine Personalakte. Hierbei ist die Hinzuziehung der betrieblichen Interessenvertretung, also des betriebs- oder Personalrats, sofern der Beschäftigte dies ausdrücklich wünscht, übliche Praxis. Abs. 3 Satz 1 räumt dem schwerbehinderten Menschen daneben ausdrücklich das Recht ein, die Schw... mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.3 Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretungen

Rz. 36 Abs. 7 trägt der Tatsache Rechnung, dass bei Gerichten – sofern die notwendige Zahl schwerbehinderter Menschen beschäftigt ist – zwei Schwerbehindertenvertretungen eingerichtet sind, eine Schwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richterinnen und Richter (§ 177 Abs. 1 Satz 2) und eine Schwerbehindertenvertretung der übrigen schwerbehinderten Beschäftigten. Des... mehr

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Sauer, SGB IX § 171 Entsche... / 2.4 Aufschiebende Wirkung

Rz. 15 Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur (ordentliche und außerordentliche Kündigung vgl. § 174, der insoweit nichts Abweichendes vorsieht) Kündigung haben keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, der Arbeitgeber kann (und muss, wenn er die Frist des Abs. 3 nicht versäumen will) die Kündigung auch dann aussprechen, wenn der schwer... mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.1.1 Vertrauensperson

Rz. 2 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass in Betrieben und Dienststellen, in denen mindestens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, eine Schwerbehindertenvertretung zu wählen ist. Die Schwerbehindertenvertretung ist kein Kollektivorgan, dessen Mitgliederzahl von der Zahl der Beschäftigten abhängig ist, vielmehr besteht die Schwerbehindertenvertretung... mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.4 Zusammenfassung von Betrieben und Dienststellen

Rz. 10 Nach Abs. 1 Satz 4 können für die Wahl von Schwerbehindertenvertretungen Betriebe und Dienststellen, in denen jeweils weniger als 5 schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind und die deshalb keine eigene Schwerbehindertenvertretung wählen können, für die Wahl mit räumlich nahe liegenden Betrieben des Arbeitgebers oder gleichstufigen Dienststellen derselben Verwaltung ... mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.4 Geltung des Kündigungsschutzes

Rz. 14 Die Aufzählung der Stellen i. S. d. § 156 Abs. 2, bei denen der besondere Kündigungsschutz nicht gilt, ist abschließend. Nicht aufgeführt sind die Stellen, auf denen behinderte Menschen beschäftigt sind, die an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betrieben und Dienststellen nach § 49 Abs. 3 Nr. 4 teilnehmen (§ 156 Abs. 2 Nr. 1), sowie Stellen von Personen, dere... mehr

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Sauer, SGB IX § 185a Einhei... / 2.1 Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen (Abs. 1 und 2)

Rz. 4 Aufgabe der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber ist es, Betriebe, die schwerbehinderte Menschen einstellen wollen oder beschäftigen, zu informieren, zu beraten und bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen. Der Kernauftrag besteht also darin, Arbeitgeber bei allen Fragen der "Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung u... mehr

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Sauer, SGB IX § 177 Wahl un... / 2.2 Schwerbehindertenvertretung der Richterinnen und Richter

Rz. 8 Nach Abs. 1 Satz 2 wählen Richterinnen und Richter eine eigene Schwerbehindertenvertretung, wenn dem jeweiligen Gericht wenigstens 5 schwerbehinderte Richterinnen oder Richter angehören. In Angelegenheiten, in denen sowohl die Interessen der schwerbehinderten Richterinnen und Richter sowie die Interessen der übrigen schwerbehinderten Beschäftigten desselben Gerichts ge... mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.1.4 Psychosoziale Betreuung

Rz. 10 Abs. 2 Satz 4 trägt den Erfahrungen der Praxis Rechnung, dass schwerbehinderte Menschen, oftmals in erster Linie seelisch behinderte Menschen, die im Arbeitsleben stehen, häufig auch einer speziellen psychosozialen Betreuung bedürfen. Hierfür können die Integrationsämter ausdrücklich – unter Finanzierung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, § 28 SchwbAV – ganz oder teilw... mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.6 Organisation der Betriebe und Dienststellen

Rz. 38 Die Vorschrift regelt die Verpflichtung des Arbeitgebers, seinen Betrieb oder seine Dienststelle so zu organisieren, dass wenigstens die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen in dem Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigt werden kann. Die Aufforderung richtet sich also an die Arbeitgeber, die verpflichtet sind, auf wenigstens 5 % ihrer Arbeitsplätze sch... mehr

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Sauer, SGB IX § 172 Einschr... / 2.1.3 Einschränkung des Ermessens bei Sicherung eines Arbeitsplatzes

Rz. 13 Abs. 2 schränkt ebenso wie Abs. 1 Satz 2 und 3 das Ermessen des Integrationsamtes ein, wenn dem schwerbehinderten Menschen ein angemessener und zumutbarer Arbeitsplatz gesichert ist. "Angemessen" und "zumutbar" heißt, dass der schwerbehinderte Mensch nicht schlechter gestellt werden darf. Hierzu darf eine Zustimmung zur Kündigung also nicht führen, weil es auch der Au... mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.9 Zumutbarkeit

Rz. 48 Die Erfüllung der Ansprüche muss für den Arbeitgeber im Übrigen zumutbar und darf nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden sein. Ferner dürfen staatliche und berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzvorschriften oder – was öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse angeht – beamtenrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Wenn also staatliche oder berufsgenossen... mehr

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Sauer, SGB IX § 174 Außeror... / 2.1 Geltung der Regelungen

Rz. 2 Die Regelung besagt in Abs. 1, dass die Vorschriften über den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen auch in den Fällen der außerordentlichen Kündigung gelten. Der Arbeitgeber hat auch in den Fällen, in denen ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen. Wird eine solche Zust... mehr

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Sauer, SGB IX § 187 Aufgabe... / 2.2 Einrichtung besonderer Stellen in den Agenturen für Arbeit

Rz. 16 Angesichts des Umfangs der Aufgaben, die der Bundesagentur bei der beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen nach dem Schwerbehindertenrecht und dem SGB III (Beratung und Vermittlung, §§ 29 ff. SGB III) übertragen sind, ist die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, für die Beratung und Vermittlung schwerbehinderter Menschen, aber auch zur Durchführung der ... mehr

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Sauer, SGB IX § 184 Zusamme... / 2.2 Durchführung der Aufgaben

Rz. 4 Die Aufgaben der Integrationsämter sind in § 185, die Aufgaben der Bundesagentur in § 187 — nicht abschließend — beschrieben (vgl. im Einzelnen dort). Rz. 5 Die Integrationsämter und die Bundesagentur für Arbeit haben bei der Durchführung der ihnen jeweils übertragenen Aufgaben eng zusammenzuarbeiten. Konkretisiert werden diese Pflichten in den jeweiligen Vorschriften. ... mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurden mit Wirkung zum 1.1.2005 redaktionelle Anpassungen in Abs. 1 und 4 an die neuen Bezeichnungen der Arbeitsämter vorgenommen. Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde mit Wirkung z... mehr

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Sauer, SGB IX § 178 Aufgabe... / 2.2.8 Versammlungen der schwerbehinderten Menschen

Rz. 34 Nach Abs. 6 hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht, wenigstens einmal jährlich alle in dem Betrieb oder der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen zu einer Versammlung einzuladen. Zweck einer solchen Versammlung ist die Unterrichtung der beschäftigten schwerbehinderten Menschen über die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung. In dieser Versamm... mehr

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Sauer, SGB IX § 10 Sicherun... / 2.3 Beteiligung des Integrationsamtes (Abs. 3)

Rz. 14 Bei der Prüfung einer möglichen Notwendigkeit von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben i. S. d. § 10 Abs. 1 und 2 hat der prüfende Rehabilitationsträger zur Klärung eines Hilfebedarfs bei schwerbehinderten Erwerbstätigen (§ 2 Abs. 2) oder bei ihren Gleichgestellten (§ 2 Abs. 3) auch das Integrationsamt zu beteiligen (Abs. 3). Die Schwerbehinderung wird meistens dur... mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.2.1 Verbot der Benachteiligung bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 23 Ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot besteht in § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG bei der Begründung eines Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses. Dies dürfte, wie bei der Vorschrift des § 611a BGB, der Hauptanwendungsfall der Vorschrift in der Praxis sein. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber infolge des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Berufsausübung frei in ... mehr

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Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.3 Zulässigkeit unterschiedlicher Behandlung

Rz. 27 Die Zulässigkeit unterschiedlicher Behandlung ist nun gleichfalls im AGG geregelt. Zulässig ist eine unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen (§ 8 AGG). Sie ist danach zulässig, wenn an die Art der auszuübenden Tätigkeit oder die Bedingungen zu ihrer Ausübung wesentliche und entscheidende Anforderungen gestellt werden und der Zweck rechtmäßig und di... mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.1.5 Beauftragung von Integrationsfachdiensten

Rz. 11 Nach Abs. 2 Satz 5 können die Integrationsämter ausdrücklich auch Integrationsfachdienste bei der Durchführung der begleitenden Hilfe beauftragen. Hierbei geht es um die in § 193 Abs. 2 Nr. 8 und Nr. 9 beschriebenen Aufgaben der Integrationsfachdienste, nämlich die Durchführung einer Nachbetreuung, der Krisenintervention oder der psychosozialen Betreuung sowie die Fun... mehr

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Sauer, SGB IX § 185 Aufgabe... / 2.2 Leistungen der begleitenden Hilfe

Rz. 13 Abs. 3 zählt die Geldleistungen auf, die die Integrationsämter im Rahmen der Zuständigkeit für die begleitende Hilfe erbringen können, Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Nr. 1), Leistungen an Arbeitgeber (Nr. 2) und Leistungen an Träger bestimmter übertragener Aufgaben (Nr. 3). Die in diesem Absatz aufgezählten Geldleistungen werden als Ermessensleistungen aus d... mehr

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Sauer, SGB IX § 173 Ausnahmen / 2.2 Beschäftigte auf Stellen nach § 156 Abs. 2 Nr. 2 bis 5

Rz. 5 Ein besonderer Kündigungsschutz besteht nach Abs. 1 Nr. 2 nicht in den Fällen, in denen schwerbehinderte Menschen auf Stellen nach § 156 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 beschäftigt sind. Rz. 6 Dies sind Stellen, auf denen Personen beschäftigt sind, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestim... mehr

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Sauer, SGB IX § 168 Erforde... / 2.2 Kenntnis von der Schwerbehinderteneigenschaft

Rz. 9 Zur Frage, ob der Kündigungsschutz auch dann besteht, wenn dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft des beschäftigten schwerbehinderten Menschen nicht bekannt ist, hat die Rechtsprechung Grundsätze aufgestellt. Rz. 10 Ist die Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt der Kündigung festgestellt oder wenigstens ein Antrag gestellt, besteht der Kündigungsschutz au... mehr