Fachbeiträge & Kommentare zu Schwerbehinderte

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 2.1 Veränderung der Pflichtquote

Rz. 3 Die Regelung in Nr. 1 ermächtigt die Bundesregierung, die Pflichtquote nach § 154 Abs. 1 nach dem jeweiligen Bedarf an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu ändern (auf bis zu 10 % zu erhöhen oder auf bis zu 4 % zu senken), wobei der Pflichtsatz für öffentliche Arbeitgeber höher festgesetzt werden kann als für private Arbeitgeber. Die Bundesregierung hat in de...mehr

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 2.4 Herabsetzung der Ausgleichsabgabe

Rz. 10 Die Regelung in Nr. 4 sieht die Möglichkeit zum Erlass einer Rechtsverordnung vor, mit der die Ausgleichsabgabe bei Arbeitgebern, die über weniger als 30 Arbeitsplätze verfügen, für einen bestimmten Zeitraum allgemein oder für einzelne Bundesländer herabgesetzt oder erlassen werden kann. Eine solche Rechtsverordnung ist unter der Voraussetzung möglich, dass die Zahl de...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.5 Weitere gleichgestellte behinderte Menschen

Rz. 17 Abs. 4 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.5.2004 (s. Art. 7 Abs. 1 dieses Gesetzes) angefügt worden. Mit diesem Gesetz wird als ein Schwerpunkt das Ziel verfolgt, die Chancen behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener bei der Teilhabe a...mehr

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Sauer, SGB IX § 225 Anerken... / 2.3 Verzeichnis

Rz. 11 Die Bundesagentur für Arbeit führt ein Verzeichnis der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen. In diesem Verzeichnis sind die Werkstätten mit ihrem Liefer- und Leistungsangebot aufgeführt, sodass Auftraggeber auch hierdurch einen Überblick über das entsprechende Angebot der Werkstätten erhalten können. Aus diesem Grund wird die Anerkennung auch mit der Auflag...mehr

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Sauer, SGB IX § 161 Ausglei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift nimmt Bezug auf die Aufgaben des nach § 86 gebildeten Beirats für die Teilhabe behinderter Menschen, zu dessen Aufgaben es insbesondere auch gehört, das zuständige Bundesministerium bei der Förderung von Rehabilitationseinrichtungen zu unterstützen und bei der Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds mitzuwirken. Die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeveror...mehr

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Sauer, SGB IX § 196 Finanzi... / 2.1 Verwendung von Mitteln der Ausgleichsabgabe

Rz. 3 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass die Integrationsämter für die Vergütung der Inanspruchnahme des Integrationsfachdienstes Mittel der Ausgleichsabgabe verwenden können. Die Regelung, nach der auch die Arbeitsämter hierzu Mittel der Ausgleichsabgabe des Bundes, also Mittel aus dem Ausgleichsfonds, in Anspruch nehmen konnten, ist mit Wirkung zum 31.12.2004 aufgehoben worden. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.1.1 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe

Rz. 4 Auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden auch schwerbehinderte Menschen, die auf Stellen nach § 156 Abs. 2 Nr. 1 oder 4 beschäftigt sind, also auf Stellen, die nicht als Arbeitsplätze gelten und demzufolge bei der Ermittlung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Zahl der Pflichtarbeitsplätze unberücksichtigt bleiben. Die Aufzählung ist abschließend,...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.4 Zuständiger Rehabilitationsträger (Abs. 2)

Rz. 27 Nach § 29 Abs. 2 sind für die Teilhabeleistungen die in den §§ 19 bis 24a, 27 und 28 genannten Leistungsträger und die Integrationsämter, die in einigen Bundesländern auch als Inklusionsämter bezeichnet werden, zuständig. Der Gesetzgeber wählt das Wort "Leistungsträger", welches sich an dem in § 12 genannten und definierten Begriff des Sozialleistungsträgers orientier...mehr

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Sauer, SGB IX § 199 Beendig... / 2.2 Auswirkungen bei anderen Rechtsbereichen

Rz. 6 Das Erlöschen des Schwerbehindertenschutzes hat nicht nur Bedeutung für die Anwendung der Vorschriften nach dem Teil 3 SGB IX, sondern auch für andere Rechtsvorschriften. Im Gegensatz zu der "Auslauffrist" bezüglich der Anwendung der Regelungen des Teils 3, tritt das Erlöschen des Schwerbehindertenschutzes in den nachfolgend genannten Fällen direkt ein. Zu nennen sind ...mehr

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Sauer, SGB IX § 206 Arbeits... / 2.1 Verbot der Minderung des Arbeitsentgeltes

Rz. 2 Abs. 1 untersagt es dem Arbeitgeber, bei der Bemessung des an den schwerbehinderten Beschäftigten zu zahlenden Arbeitsentgelt wegen der Behinderung gezahlte Renten entgeltmindernd anzurechnen. Aus dieser Regelung ergibt sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem schwerbehinderten Menschen für seine Arbeit die gleiche Entlohnung zu leisten, wie anderen Beschäftigten a...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.3 Konkretes Arbeitsplatzangebot

Rz. 11 Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes setzt kein konkretes Arbeitsplatzangebot voraus (BSG, Urteil v. 2.3.2000, B 7 AL 46/99). Das BSG führt in seinen Entscheidungsgründen aus, eine solche Bedingung stünde im Widerspruch zu dem Gleichstellungsgebot ("soll" gleichgestellt werden). Auch für schwerbehinderte...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.2.1 Mehrfachanrechnung besonderes betroffener schwerbehinderter Menschen

Rz. 6 Der Gesetzgeber hat sich im Interesse der Verbesserung der Beschäftigungschancen wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen in begrenztem Umfang für die Ermöglichung einer Mehrfachanrechnung entschieden, diese Möglichkeit aber auf einen eng definierten Personenkreis beschränkt. Dieser Personenkreis muss dadurch gekennzeich...mehr

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Sauer, SGB IX § 212 Unabhän... / 2.1 Voraussetzung

Rz. 2 Voraussetzung für eine Bevorzugung ist, dass die fachliche Eignung sowie die für die Ausübung der entsprechenden selbständigen Tätigkeit geforderten gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Berufsordnungen und ggf. weiterer spezifischer Regelungen vorliegen. Eine fachliche Eignung kann beispielsweise ein bestimmter schulischer Abschluss oder eine universitäre Ausbil...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.2 Mehrfachanrechnung

Rz. 4 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist § 159, in dem hier zugelassen wird, dass ein schwerbehinderter Mensch auch auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden kann. In Betracht kommt eine Anrechnung auf höchstens drei Pflichtarbeitsplätze. Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Arbeitgeber mit der Beschäftigung nur eines schwerbehinderten Menschen bis zu drei...mehr

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Sauer, SGB IX § 207 Mehrarbeit / 2.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für alle schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Beschäftigten unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit. Sie ist auch unabhängig davon anwendbar, ob die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 Abs. 1 oder auf einer Stelle i. S. d. § 156 Abs. 2 ausgeübt wird, die nicht als Arbeitsplatz gilt. Rz. 3 Anspruch auf Frei...mehr

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 2.2 Verwendung der Ausgleichsabgabe

Rz. 5 Mit der Regelung in Nr. 2 wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Vorschriften über die Verwendung der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter (§ 160 Abs. 5) sowie die Gestaltung des Ausgleichsfonds und die Verwendung der Mittel durch ihn für die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen mit ...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.1.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen

Rz. 6 Stellen nach § 156 Abs. 2 Nr. 4 sind solche, auf denen Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen nach dem SGB III beschäftigt sind. Die Regelung, schwerbehinderte Teilnehmer an solchen Maßnahmen auf einen Pflichtarbeitsplatz anzurechnen, soll die Förderung schwerbehinderter Menschen in diesen Maßnahmen unterstützen. Träger von Arbeitsbe...mehr

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Sauer, SGB IX § 206 Arbeits... / 2.2 Ausnahme

Rz. 4 Abs. 2 trifft eine abweichende Regelung für die Zeiträume, in denen ein Beschäftigungsverhältnis zwar rechtlich fortbesteht, die Beschäftigung aber tatsächlich nicht ausgeübt wird. Anlass für die im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.8.1998 getroffenen Regelung war es, eine Ungleichbehandlung von nichtbehinderten und schwerbeh...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.2 Anrechnung Teilzeitbeschäftigter

Rz. 8 Die Vorschrift regelt die Anrechnung schwerbehinderter Menschen, die in Teilzeit beschäftigt sind. Voraussetzung ist nach Satz 1, dass die wöchentliche Arbeitszeit wenigstens 18 Stunden beträgt. Diese Untergrenze entspricht der Grenze des § 156 Abs. 3, wonach nur diejenigen Stellen nicht als Arbeitsplätze gelten, bei denen die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 18 St...mehr

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Sauer, SGB IX § 193 Aufgaben / 2.2.3 Begleitung bei der betrieblichen Berufsausbildung

Rz. 11b Die Begleitung schwerbehinderter Jugendlicher bei der betrieblichen Berufsausbildung gehört ebenfalls zu den mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erweiterten Aufgaben der Integrationsfachdienste. Im Wettbewerb um einen Ausbildungsplatz sind behinderte und schwerbehinderte junge Menschen besonders benachteiligt. Mit ...mehr

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Sauer, SGB IX § 210 Beschäf... / 2.2 Kündigungsfrist

Rz. 5 In § 29 des Heimarbeitsgesetzes ist die Kündigungsfrist für die in Heimarbeit beschäftigten und diesen gleichgestellten Menschen geregelt. § 29 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes regelt für diejenigen Beschäftigten, die von einem Auftraggeber oder Zwischenmeister beschäftigt werden, dass das Beschäftigungsverhältnis beiderseits nur mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt we...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.5 Fortgeltung alten Rechts

Rz. 16 Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Schwerbehindertengesetzes (Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft – Schwerbehindertengesetz – i. d. F. v. 26.8.1986, BGBl. I S. 1421, 1550) ist die Mehrfachanrechnung auf höchsten bis zu 3 Pflicht-(Arbeits-)plätze beschränkt worden. Um vor der Rechtsänderung zum 1.8.1986 ergang...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.1 Zweck

Rz. 5 In § 10 werden die rehabilitationsträgerübergreifenden Leitvorstellungen zur Verbesserung der Situation von behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Menschen aufgelistet. Im Mittelpunkt stehen die Hilfen zur Überwindung von gesundheitlichen Barrieren im schulischen, beruflichen und gesellschaftlichen Bereich, beim gesellschaftlichen Leben und bei der Selbstversorgung...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt den Grundsatz, für welchen Personenkreis — neben den Regelungen des Teils 1 des SGB IX — die besonderen Regelungen des Teils 3, des Schwerbehindertenrechts, gelten. Sie gelten ausschließlich für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen.mehr

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Sauer, SGB IX § 170 Antrags... / 2.2 Pflichten des Integrationsamtes

Rz. 5 Das Integrationsamt hat im Zustimmungsverfahren, um seine Ermessensentscheidung in sachgerechter Weise treffen zu können, anknüpfend an den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung und von ihm ausgehend, von Amts wegen all das zu ermitteln und dann auch zu berücksichtigen, was erforderlich ist, um die gegensätzlichen Interessen der schwerbehinderten Menschen und seines Arbe...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift befasst sich mit der Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen.mehr

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Sauer, SGB IX § 198 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird in Abs. 1 ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über den Begriff und die Aufgaben des Integrationsfachdienstes, die für sie geltenden fachlichen Anforderungen und die finanziellen Leistungen zu regeln. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zum Erlass einer solchen Veror...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.4 Anrechnung schwerbehinderter Arbeitgeber

Rz. 14 Nach dieser Vorschrift wird ein schwerbehinderter Arbeitgeber auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen angerechnet. Diese Vorschrift gilt nur für natürliche Personen, nicht jedoch für Arbeitgeber, die juristische Personen oder Personengesamtheiten oder Personen, die Organe oder gesetzliche Vertreter juristischer Personen oder Personengesamtheiten sin...mehr

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Sauer, SGB IX § 210 Beschäf... / 2.1 Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze

Rz. 2 Die Vorschrift des § 210 stellt eine systematische Verbindung zum Heimarbeitsgesetz (HAG) her und regelt insbesondere, dass schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen, die in Heimarbeit beschäftigt oder diesen nach § 1 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes gleichgestellt sind und in der Hauptsache für den gleichen Auftraggeber arbeiten, auf die Pf...mehr

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Sauer, SGB IX § 210 Beschäf... / 2.5 Erstattung von Aufwendungen

Rz. 10 Die Vorschrift regelt, dass der Auftraggeber, auf dessen Pflichtarbeitsplätze der in Heimarbeit beschäftigte schwerbehinderte Mensch angerechnet wird, dem Hausgewerbetreibenden die ihm als Arbeitgeber entstehenden Aufwendungen für den Zusatzurlaub nach § 208 erstattet. Auch diese Regelung ist sachgerecht, weil der Auftraggeber aufgrund der Anrechnung des schwerbehinde...mehr

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Sauer, SGB IX § 196 Finanzi... / 2.2 Kostentragung im Übrigen

Rz. 7 Aufgrund der Zweckbindung der Mittel der Ausgleichsabgabe, die nur für die besonderen Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben verwendet werden dürfen, kann die Vergütung für die Inanspruchnahme des Integrationsfachdienstes aus diesen Mitteln nur geleistet werden, soweit der I...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.1 Beschäftigte auf Arbeitsplätzen

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt, dass schwerbehinderte Menschen, die auf Arbeitsplätzen i. S. d. § 156 Abs. 1 beschäftigt sind, auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden. Bei den Arbeitsplätzen i. S. d. § 156 Abs. 1 handelt es sich um solche, die bei der Ermittlung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Zahl der Pflichtarbeitsplätze berücksichtigt werden. (§ 154 Abs...mehr

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Sauer, SGB IX § 199 Beendig... / 2.4 Anrechnung auf Pflichtarbeitsplätze

Rz. 12 Abs. 3 regelt die Anrechnung schwerbehinderter und diesen gleichgestellter behinderter Menschen auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze der Arbeitgeber so lange, wie für die schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen selbst die besonderen Regelungen des Teils 3 angewendet werden. Das bedeutet, dass schwerbehinderte Menschen, bei denen sich der Grad der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.3 Anrechnung von Werkstattbeschäftigten

Rz. 12 Der mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen eingefügte Abs. 2a (in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung Abs. 3) ermöglicht die Anrechnung eines schwerbehinderten Menschen, der im Rahmen einer Maßnahme zur Förderung des Übergangs aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt wird, au...mehr

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Klose, SGB I § 10 Teilhabe ... / 2.3.2.5 Entgegenwirken von Benachteiligungen (Nr. 5)

Rz. 28 Nr. 5 befasst sich mit den Hilfen, die nicht durch Nr. 1 bis 4 abgedeckt werden. Insofern hat die Nr. 5 eine Art Auffangfunktion hinsichtlich der Zielsetzung des § 10. Entscheidend ist, dass behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen nicht benachteiligt werden. Dieses Grundrecht ergibt sich allerdings auch schon aus dem Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 210 Beschäf... / 2.4 Fremde Hilfskräfte von Hausgewerbetreibenden

Rz. 8 Abs. 4 regelt die Anrechnung schwerbehinderter Menschen, die als fremde Hilfskräfte eines Hausgewerbetreibenden beschäftigt werden, auf Pflichtarbeitsplätze (zur Definition des Hausgewerbetreibenden s. § 2 Abs. 2 des Heimarbeitsgesetzes). Sind diese Hausgewerbetreibenden als Arbeitgeber des schwerbehinderten Menschen in der Hauptsache, also überwiegend für einen Auftra...mehr

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Sauer, SGB IX § 207 Mehrarbeit / 2.2 Begriff der Mehrarbeit

Rz. 4 Unter Mehrarbeit i. S. d. § 207 ist nicht die über die individuelle Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen hinausgehende tägliche Arbeitszeit zu verstehen, sondern die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden (BAG, Urteile v. 8.11.1989, 5 AZR 642/88, v. 3.12.2002, 9 AZR 462/01, und v. 21.11.2006, 9 AZR 176/06). Nach § 3 Satz 1 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) v. 6.6.19...mehr

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Sauer, SGB IX § 205 Vorrang... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Im Hinblick auf entsprechende Obliegenheiten zur bevorzugten Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist festzustellen, dass betroffene Personen keinen individuellen Einstellungsanspruch aus derartigen Regelungen herleiten können (vgl. BAG, Urteil v. 5.10.1995, 2 AZR 923/94). Der einzelne schwerbehinderte Mensch kann seine Einstellung also nicht etwa mithilfe eines ...mehr

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Sauer, SGB IX § 204 Verfahr... / 2.3 Anhörung von Beteiligten

Rz. 6 Die Vorschrift verpflichtet die Widerspruchsausschüsse zur Anhörung der Beteiligten. Da ausdrücklich der Begriff "Widerspruchsführer" genannt ist, geht es um die Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsverfahrensrechts, also die Verpflichtung zur Anhörung nach § 24 SGB X vor Erlass eines Verwaltungsaktes, hier einer Widerspruchsentscheidung nach § 73 der Verwaltungsgericht...mehr

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Sauer, SGB IX § 214 Statistik / 2.1 Tatbestände

Rz. 2 In Abs. 1 Nr. 1 bis 3 sind die zu erhebenden Merkmale benannt. Erhoben wird nach Nr. 1 nur die Zahl der schwerbehinderten Menschen mit einem gültigen Ausweis gem. § 152 Abs. 5. Nur mit einem solchen Ausweis können Leistungen und sonstige Hilfen, die schwerbehinderten Menschen nach dem Schwerbehindertenrecht oder nach sonstigen Rechtsvorschriften zustehen, in Anspruch ge...mehr

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Sauer, SGB IX § 203 Widersp... / 2.1 Zusammensetzung

Rz. 3 Die Vorschrift bestimmt, dass die Bundesagentur für Arbeit Widerspruchsausschüsse einrichtet, die aus 7 Mitgliedern bestehen. Abs. 1 ist durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wesentlich neu gefasst worden. Der Neuformulierung liegt der Grundsatz des Dritten und des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen zugrunde, wonach den Landesar...mehr

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Sauer, SGB IX § 197 Ergebni... / 2.2 Angaben

Rz. 4 Die Angaben sind dem jeweiligen Auftraggeber jährlich und geschlechtsdifferenziert vorzulegen, wobei personenbezogene Daten in anonymisierter Form zu übermitteln sind. Rz. 5 Die Auftraggeber haben zum Umfang der zu übermittelnden Daten gemeinsame Maßgaben zu entwickeln. In den "Grundsätzen zur Nutzung und Mitfinanzierung der Integrationsfachdienste" (vgl. Komm. zu § 192...mehr

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Sauer, SGB IX § 223 Anrechn... / 2.7 Zusammenschlüsse anerkannter Werkstätten

Rz. 18 Die Möglichkeit zur Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe besteht auch für Aufträge an Zusammenschlüsse anerkannter Werkstätten. Solche Zusammenschlüsse, die ihrerseits nicht eigenständig als Werkstätten anerkannt sind, sind in dem Verzeichnis der Bundesanstalt für Arbeit (§ 225 Satz 3) ausgewiesen. Derartige Zusammenschlüsse (vereinzelt auch als Genossenschaften bezeic...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.3 Besondere Leistungen und Hilfen im Rahmen des "Schwerbehindertenrechts" (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 25 Die in Abs. 1 Nr. 5 aufgeführten Hilfen nach dem 3. Teil des SGB IX (ab § 151 SGB IX) können ausschließlich schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen (vgl. hierzu § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) beanspruchen. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Hilfen: Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Besetzung eines freien Arbeitsplatzes mit einem schwerbehinderten Me...mehr

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Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

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Lohnzusatzkosten / 3 Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung schwerbehinderter Menschen

Zu den Lohnnebenkosten lässt sich auch die Ausgleichsabgabe bei Nichtbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen zählen. Nach § 154 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen grundsätzlich wenigstens 5 % schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Abweichend davon haben kleinere Arbeitgeber mit jahresdur...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.2 Gesetz und Verordnung

Ganz allgemein ist kein Beschäftigter verpflichtet, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeitsleistungen zu erbringen. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten aufgrund des Weisungsrechts zugewiesen werden. Der Arbeitgeber hat gesetzliche Beschränkungen bei der Ausübung seines Weisungsrechts zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschri...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 6.10 Anspruch auf Ausübung des Weisungsrechts

Das Weisungsrecht ist nicht nur ein Recht des Arbeitgebers zur Gestaltung des konkreten Arbeitsverhältnisses. Die Möglichkeit, dadurch Einfluss auf die konkreten Umstände zu nehmen, kann auch zu einer Verpflichtung führen, das Weisungsrecht zum Schutz der Beschäftigten auszuüben.[1] Praxis-Beispiel Die Beschäftigten haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, vor den Gesundhei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.3 Entgeltzahlungspflicht (Abs. 2)

Rz. 24 Nach § 19 Abs. 2 Halbsatz 1 KSchG ist der Arbeitgeber im Fall der Kurzarbeit berechtigt, die Vergütung der mit verkürzter Arbeitszeit beschäftigten Arbeitnehmer entsprechend zu kürzen. Umstritten ist, ob bei der Vergütung von Auszubildenden § 19 Abs. 1 Nr. 2a BBiG zu beachten ist.[1] Dies ist allerdings abzulehnen, da einer wirksam vereinbarten Kurzarbeitsregelung der...mehr

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Sauer, SGB III § 113 Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 56 AFG. Der Gesetzgeber hatte mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) in Kraft ab 1.1.1997 die ursprüngliche Pflichtleistung, mit erheblicher Kritik, weitestgehend in einen Ermessensanspruch umgewandelt. Ein Rechtsanspruch bestand nur noch für anerkannte Schwerbehinderte und Rehabilit...mehr