Fachbeiträge & Kommentare zu Schwerbehinderte

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.2 Beispielsfälle

Rz. 9 Auswahlrichtlinien können völlig unterschiedliche Gesichtspunkte enthalten. Im fachlichen Bereich z.B.: Festlegung der Anforderungen des Arbeitsplatzes anhand einer Stellenbeschreibung Anforderungsprofile Schul- und Berufsbildung, erforderliche Grund- und Spezialkenntnisse Betrieblicher Werdegang Praxiserfahrung Im persönlichen Bereich können z. B. folgende Aspekte berücksic... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 EFZG regelt umfassend die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts. In § 4 Abs. 1 EFZG ist zunächst der allgemeine Grundsatz enthalten, dass für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.[1] § 4 Abs. 1a EFZG nimmt Überstunden und Aufwendungsleistu... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Behinderungen

Rz. 11 Das Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft ist seit Geltung des AGG ohne einen konkreten Bezug zur Tätigkeit nicht mehr gegeben. Nur in dem Fall, in dem sich der Arbeitgeber nach der konkreten Eignung des Bewerbers für die zu vergebende Tätigkeit erkundigt, ist ihm das Fragerecht zuzustehen. Dem Arbeitgeber steht das Fragerecht demnach dann ... mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Pers... / 1.1 Personalplanung

Unter Personalplanung wird regelmäßig jede Planung verstanden, die sich auf den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht, auf deren Deckung im weitesten Sinne und auf den abstrakten Einsatz der personellen Kapazität bezieht.[1] Den Kern der Personalplanung stellt die Personalbedarfsplanung dar. Sie dient der Ermittlung des Person... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Betriebsrat

Rz. 31 Der Betriebsrat und der Arbeitgeber sind die wichtigsten Organe der Betriebsverfassung. Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Die Arbeitnehmer dagegen haben von wenigen Ausnahmen (vgl. §§ 81 ff. BetrVG) abgesehen keine Befugnisse im Rahmen des BetrVG, die sie selbst ausüben können. Die kollektiven Mitwirkungsrechte werden d... mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung

Zu den Zielsetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gehört insbesondere die Förderung von lebensphasengerechten Teilzeitmodellen. Dabei räumt das Gesetz dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung ein. Diese kann auch nur befristet erfolgen, um eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung bzw. dem vorherigen Teilzeit-Niveau zu ermöglichen und so die "Teilzeit... mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 3 Verordnungen/Verordnungsermächtigungen

Rz. 16 In den Wortlaut des Neunten Buches wurde eine Reihe von Ermächtigungen aufgenommen, die insbesondere der Bundesregierung und dem BMAS den Erlass von Verordnungen erlauben: Rz. 17 § 11 Abs. 3 ermächtigt das BMAS, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln, ob und inwieweit die Jobcenter nach § 6d des Zweiten Buches, die Bundesagentur für Arbeit und ... mehr

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Sauer, SGB IX Einführung / 4 Änderungshistorie zum SGB IX i. d. F. des Bundesteilhabegesetzes

Rz. 57 Das SGB IX i. d. F. des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde geändert: Rz. 58 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541) – 1.1.2018 § 6, § 19, § 35, § 138, § 170, § 173, § 225, § 231, § 232, ... mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.3.2 Behinderte Menschen in Inklusionsbetrieben (Nr. 2a)

Rz. 11 Bei einem Teil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen ist eine Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur dann möglich, wenn der (Wieder-)Eingliederung eine längere Phase der Beschäftigung und Qualifizierung vorausgeht. Für diese arbeitslosen schwerbehinderten Menschen, für die regelmäßig auch die Werkstatt für Behinderte nicht die adäquate Einrichtung zur... mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.6.2 Behinderte Menschen in Inklusionsbetrieben (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 25 Wie Abs. 1 Nr. 2 wurde auch Nr. 2a durch Art. 7 (Nr. 9b) des Bundesteilhabegesetzes v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 geändert. Nach den Wörtern "Werkstatt für behinderte Menschen" wurden die Wörter "oder nach einer Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt, das Wort "Integrationsprojekt" wurde durch das Wort ... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.1 Entstehen und Dauer des Urlaubsanspruchs

Rz. 72 Der Urlaub beträgt gem. § 8 Nr. 1.1 BRTV Bau 30 Arbeitstage im Kalenderjahr als Urlaubsjahr, wobei gem. § 8 Nr. 1.3 BRTV Bau Samstage nicht als Arbeitstage gelten. Für schwerbehinderte Menschen erhöht sich der Urlaubsanspruch um 5 Arbeitstage (§ 8 Nr. 1.2 BRTV Bau). Es handelt sich um eine inhaltsgleiche Regelung zu § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, sodass durch die tarifli... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.8 Urlaubsabgeltung (§§ 1, 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 BUrlG)

Rz. 64 Beispiel In einem Tarifvertrag ist zur Urlaubsabgeltung Folgendes geregelt: "Eine Abgeltung des Urlaubsanspruchs ist unzulässig, es sei denn, dass ausscheidenden Arbeitnehmern der Urlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen nicht mehr gewährt werden kann." Der Tarifvertrag regelt zudem einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen kalenderjährlich.... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.1 Erlassvertrag/Schuldanerkenntnis

Rz. 33 Beispiel Ausgleichsklausel Eine Arbeitnehmerin und eine Arbeitgeberin schließen im Juni 2023 einen Aufhebungsvertrag zum 31.10.2023. Sie vereinbaren darin u. a.: 5. URLAUB Der Arbeitnehmerin steht für das Kalenderjahr 2023 der volle Urlaubsanspruch von 20 Tagen zu. … 9. AUSGLEICHSKLAUSEL Mit dieser Vereinbarung sind alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und... mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.9 Schwerbehinderung (Abs. 2)

Rz. 26 Wegen der behinderungsbedingten Nachteile und Mehraufwendungen sieht das SGB IX Schutzrechte und Ausgleichsansprüche in seinem Teil 3 (beginnend mit § 151) für den schwerbehinderten Personenkreis vor; z. B. müssen Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen wenigstens 5 % davon für schwerbehinderte Menschen bereitstellen. Andernfalls ist eine monatliche Ausgleichsabgab... mehr

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Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.16 Kassenbeitritt – Kassenwechsel

Rz. 42 Wird die Versicherungspflicht nicht gesetzlich, sondern durch Beitritt begründet, so können insbesondere bei der Versorgung mit Hilfsmitteln ähnliche Probleme wie beim satzungsmäßigen Ausschluss der Einstandspflicht der Krankenkasse für bereits vor dem Versicherungsbeginn bestehende Krankheiten entstehen. Das BSG hat entschieden, dass die Krankenkasse einen beigetrete... mehr

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Sauer, SGB IX § 2 Begriffsb... / 2.10 Gleichstellung (Abs. 3)

Rz. 32 Nach § 2 Abs. 3 können Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung nicht in der Lage sind, einen geeigneten Arbeitsplatz zu behalten. Die Gleichstellung ist bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.... mehr

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Barrierefreiheitsstärkungsg... / 7 Chancen und Erfolgsbeispiele

Trotz der Herausforderungen bietet die Umsetzung des BFSG auch zahlreiche Chancen für Innovation und Wachstum, z.B.: Erweiterung der Zielgruppe: Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen erschließen neue Kundengruppen. In Deutschland leben etwa 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen, die von verbesserten Zugangsmöglichkeiten profitieren würden. Verbesserung der Nutzererfahr... mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.1 Begriff der "begründeten Veranlassung"

Einzige Voraussetzung um den Beschäftigten im laufenden Arbeitsverhältnis nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L wirksam zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und damit auch zur Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung zu verpflichten ist das Vorliegen einer begründeten Veranlassung seitens des Arbeitgebers. Das bedeutet, der Arbeitgeber darf eine ärztliche Untersuchun... mehr

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Gleichbehandlungsgrundsatz / 3.5 Gleichbehandlung von schwerbehinderten Menschen

Schwerbehinderte Bewerber und Mitarbeiter dürfen gegenüber anderen Bewerbern und Mitarbeitern nicht benachteiligt werden.[1] Der Schutz schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen richtet sich im Einzelnen gemäß § 164 Abs. 2 Satz 2 SGB IX und nach dem AGG. mehr

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Arbeitsrechtlicher Gleichbe... / 1.2.4 Abgrenzung zu weiteren gesetzlichen Regelungen

Diskriminierungsschutz von schwerbehinderten Menschen § 164 Abs. 2 SGB IX verbietet dem Arbeitgeber, schwerbehinderte Beschäftigte "wegen ihrer Behinderung" zu benachteiligen. Hinsichtlich der Einzelheiten und Rechtsfolgen verweist die Norm jedoch auf die Regelungen des AGG, dem der Diskriminierungsschutz insgesamt überantwortet ist. Das schwerbehindertenrechtliche Benachteil... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 2.5 Schwerbehindertenrecht

Rz. 24 Schwerbehinderten Beschäftigten steht nach § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX) ein spezieller Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zu, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Rz. 25 Der Anspruch nach § 164 Abs. 5 SGB IX kann im Gegensatz zu dem Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG von Beginn des Arbe... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.3.2.1 Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 116b Die Aufhebung des sog. Anschlussverbots ist nach § 41 Abs. 2 Satz 1 SGB VI nur für Arbeitnehmer vorgesehen, die die Regelaltersgrenze nach § 35 Satz 1, § 235 SGB VI erreicht haben.[1] Dies ist mit Vollendung des 67. Lebensjahres der Fall (§ 35 Satz 2 SGB VI), bei Arbeitnehmern, die vor dem 1.1.1964 geboren sind, bereits zu einem früheren Zeitpunkt zwischen der Volle... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.3.1 Beendigungszeitpunkt

Rz. 58 Nach § 8 Abs. 3 ATG ist die Befristung des Teilzeitarbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Rente wegen Alters hat, zulässig. Diese Regelung dient dem gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.[1] Zu den Renten wegen Alters i. S. dieser Bestimmung gehören neben Renten nach Altersteilzeit gemäß § 237 SGB VI auch Regelaltersr... mehr

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Einstellung / 5.3 Weitere zusätzliche Pflicht für öffentliche Arbeitgeber zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch (§ 165 SGB IX)

Gemäß § 165 Satz 1 SGB IX melden die Dienststellen der öffentlichen Arbeitgeber den Agenturen für Arbeit frühzeitig nach einer erfolglosen Prüfung zur internen Besetzung des Arbeitsplatzes frei werdende und neu zu besetzende sowie neue Arbeitsplätze. Gemäß § 165 Satz 3 SGB IX werden schwerbehinderte Menschen, die sich um einen solchen Arbeitsplatz beworben haben oder von der... mehr

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Einstellung / 5 Sonderfall der Bewerbung eines behinderten Menschen

Das Europarecht unterscheidet nicht zwischen Behinderung und Schwerbehinderung. Ein Schwellenwert, wie ihn der Schwerbehindertenbegriff des SGB IX erfordert, ist daher für das AGG nicht erforderlich. Der Schutz vor Diskriminierungen nach dem AGG kommt mithin allen Behinderten unabhängig vom Grad ihrer Behinderung zu. Der Begriff der Behinderung ist hierbei gemeinschaftsrecht... mehr

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Einstellung / 12.6 Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen

Bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen hat die Dienststelle sowohl die Schwerbehindertenvertretung als auch den Personalrat bzw. Betriebsrat unmittelbar nach Eingang der Bewerbung zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; die beabsichtigte Entscheidung ist den genannten Beschäftigtenvertretungen unverzüglich mitzuteilen (§ 164 Abs. 1 SGB IX, § 178 Abs. 2 ... mehr

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Einstellung / 6 Fragerecht

Vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden im Allgemeinen Einstellungsverhandlungen geführt, bei denen beiden Parteien Mitteilungs- und Aufklärungspflichten obliegen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Bewerber insbesondere über die in Aussicht gestellte Aufgabe bzw. Tätigkeit oder die zu tragende Verantwortung zu unterrichten. Dasselbe gilt auch hinsichtlich von Anfor... mehr

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Einstellung / 4 Bewerbung, Bewerbungsunterlagen, Auswahlentscheidung für das Vorstellungsgespräch

Für die Auswahl aller Beschäftigten, vom Sachbearbeiter über Dienstvorstand, Geschäftsführer, Beigeordneter bis Bürgermeister, werden Bewerbungsunterlagen als erste Informationsquelle benutzt. Ziel der Bewerbung ist deshalb auch, einen ersten Eindruck zu vermitteln und über die Hürde der Vorauslese in die persönliche Vorstellung zu kommen. Die Bewerbungsunterlagen vermitteln... mehr

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Einstellung / 5.1 Besondere Verhaltenspflichten des Arbeitgebers

Bei schwerbehinderten Menschen und ihnen Gleichgestellten treffen nach § 164 Abs. 1 SGB IX den Arbeitgeber insbesondere folgende Pflichten: Prüfung, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können (§ 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob Bewerbungen schwerbehinderter Menschen bereits vorliegen, ob der Arbeitgeber mehr ... mehr

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Befristete Beschäftigung im... / Zusammenfassung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das nur rudimentäre Regelungen für das Arbeitsrecht enthält, verbietet grundsätzlich keine befristeten Arbeitsverhältnisse; vielmehr ist auch die Möglichkeit einer Befristung gesetzlich ausdrücklich angesprochen und vorgesehen. Befristete Arbeitsverhältnisse enden automatisch mit Auslaufen der Frist, es bedarf also keiner Kündigung und die Be... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / Zusammenfassung

Überblick Schwerbehinderte Menschen als Mitarbeiter genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser ist wie alle anderen Arbeitgeberpflichten rund um schwerbehinderte Mitarbeiter im SGB IX verankert. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne vorherige Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam. Der folgende Beitrag be... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3 Ordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

Infographic 3.1 Anhörung der Schwerbehindertenvertretung Nach § 178 Abs. 2 SGB IX muss der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend unterrichten und vor einer Entscheidung anhören. Er hat diese Anhörungspflicht daher auch bei jeder Kündigung. Die... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2 Pflichten des Arbeitgebers während der Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter

Hat der Arbeitgeber schwerbehinderte Arbeitnehmer eingestellt, resultieren daraus für ihn zahlreiche Pflichten – gegenüber dem eingestellten Mitarbeiter selbst, aber auch gegenüber den zuständigen Ämtern. 2.1 Zusammenwirken mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und den Integrationsämtern (§ 163 SGB IX) Die Agenturen für Arbeit und Integrationsämter können nur dann ordnungsgemä... mehr

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Schwerbehinderte Menschen als Arbeitnehmer: Besonderer Kündigungsschutz

Zusammenfassung Überblick Schwerbehinderte Menschen als Mitarbeiter genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser ist wie alle anderen Arbeitgeberpflichten rund um schwerbehinderte Mitarbeiter im SGB IX verankert. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne vorherige Anhörung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht, ist unwirksam. Der folg... mehr

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Schwerbehinderte Menschen als Arbeitnehmer: Arbeitgeberpflichten bei Einstellung und Beschäftigung

Zusammenfassung Überblick Die Nachteile schwerbehinderter Menschen und sog. Gleichgestellter im Arbeitsleben versucht das Sozialgesetzbuch (SGB IX) auszugleichen. Insgesamt zählt das SGB IX zum Sozialrecht. Es enthält aber auch die für den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen relevanten arbeitsrechtlichen Vorschriften wie z. B.... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.3 Befreiung von Mehrarbeit

Auf Verlangen muss der Arbeitgeber seine schwerbehinderten Arbeitnehmer von Mehrarbeit freistellen.[1] Schwerbehinderte Arbeitnehmer müssen nicht länger als 8 Stunden täglich arbeiten. Das gilt auch für Bereitschaftsdienste.[2] Sie haben aber keinen Anspruch auf Befreiung von Nacht- und Wochenendschichten. Ausnahmen kann es nur dann geben, wenn die Arbeit nachts nicht behind... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.4 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen pro Urlaubsjahr.[1] Der Anspruch auf Zusatzurlaub tritt dem Urlaubsanspruch hinzu, den der Beschäftigte ohne Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung beanspruchen kann.[2] Ist die regelmäßige Arbeitszeit des Mitarbeiters auf mehr oder weniger als 5 Tage pro Woche verteilt, ve... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2 Die Pflichten des Arbeitgebers nach § 164 SGB IX und AGG

§ 164 SGB IX enthält einen Katalog von Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber seinen schwerbehinderten Mitarbeitern. 2.2.1 Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG Das Benachteiligungsverbot nach § 164 Abs. 2 SGB IX i. V. m. § 7 AGG gilt auch nach der Einstellung eines Mitarbeiters mit (Schwer-)Behinderungen im laufenden Arbeitsverhältnis weiter, in... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1 Pflichten des Arbeitgebers bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen

Neben der grundsätzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen regelt das SGB IX noch eine ganze Reihe weiterer Verpflichtungen des Arbeitgebers, die zum Teil bereits vor der Einstellung von schwerbehinderten Arbeitnehmern einsetzen. 1.1 Prüfpflichten des Arbeitgebers bei der Besetzung von Arbeitsplätzen Schwerbehinderung Bei jedem frei werdenden Arbeitsplatz mu... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1.3 Einladung zum Vorstellungsgespräch

Private Arbeitgeber können grundsätzlich – nach der Unterrichtung von Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat – frei entscheiden, welche Bewerber sie zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind dagegen dazu verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Die Einladungspflicht gilt auch für interne Stelle... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.1.1 Verzeichnisführung

Gemäß § 163 Abs. 1 SGB IX müssen Arbeitgeber laufend ein Verzeichnis über die bei ihnen beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter sowie über sonstige anrechnungsfähige Personen führen. Für dieses Verzeichnis hat der Arbeitgeber die Vordrucke der Bundesagentur für Arbeit zu verwenden.[1] Auf Verlangen muss er es den zuständigen Vertretern der Agenturen ... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.4 Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen

Den Arbeitgebern obliegt es nach § 164 Abs. 5 SGB IX Teilzeitarbeitsplätze einzurichten. Gemäß § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art und Schwere der Behinderung notwendig ist. Das Verlangen eines schwerbehinderten Menschen nach § 164 Abs. 5 SGB IX bewirkt unmittelbar eine Verringe... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.6 Prävention – Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung

Eine weitere Verpflichtung des Arbeitgebers liegt in der Prävention.[1] Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Beteiligten das Arbeitsverhältnis dauerhaft fortsetzen können und hierfür sämtliche Hilfen zur Beratung sowie alle finanziellen Möglichkeiten möglichst frühzeitig ausschöpfen. Das bedeutet konkret: Der Arbeitgeber ist nach § 167 Abs. 1 SGB IX verpflichtet, so fr... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1.1 Prüfpflichten des Arbeitgebers bei der Besetzung von Arbeitsplätzen

Schwerbehinderung Bei jedem frei werdenden Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber prüfen, ob dieser mit einem als arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann.[1] Hierfür nimmt er möglichst frühzeitig Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf oder schreibt die Stelle aus. Die Agentur für Arbeit oder ein Integrationsfachdienst schlagen darau... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / Zusammenfassung

Überblick Die Nachteile schwerbehinderter Menschen und sog. Gleichgestellter im Arbeitsleben versucht das Sozialgesetzbuch (SGB IX) auszugleichen. Insgesamt zählt das SGB IX zum Sozialrecht. Es enthält aber auch die für den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen relevanten arbeitsrechtlichen Vorschriften wie z. B. seine besonder... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1.4 Fragerecht und Offenbarungspflicht im Bewerbungsgespräch

Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist ausnahmsweise zulässig, wenn eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eine wesentliche und entscheidende Anforderung des konkreten Arbeitsplatzes ist. Demnach darf der Arbeitgeber danach fragen, ob der Bewerber an gesundheitlichen, seelischen oder ähnlichen Beeinträchtigungen leidet, durch di... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.1.3 Auskünfte

Verlangen die Bundesagentur für Arbeit oder die Integrationsämter Auskünfte, die zur Durchführung des Gesetzes nötig sind, hat der Arbeitgeber sie schriftlich oder mündlich zu erteilen.[1] Ferner ist er verpflichtet, der Bundesagentur und dem zuständigen Integrationsamt Einblick in seinen Betrieb zu gewähren, sofern dies im Interesse der schwerbehinderten Menschen erforderli... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.2 Behindertengerechte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat durch die geeigneten Maßnahmen sicherzustellen, dass zumindest die vorgeschriebene Zahl von Mitarbeitern mit Behinderungen eine dauerhafte, behindertengerechte Beschäftigung in seinem Unternehmen finden.[1] Bei der Erfüllung dieser Pflichten unterstützen die Integrationsämter und die Agenturen für Arbeit den Arbeitgeber mit einem breiten Leistungsspektrum... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.2 Antrag beim Integrationsamt

Die Zustimmung des zuständigen Integrationsamts hat der Arbeitgeber nach § 170 Abs. 1 SGB IX schriftlich zu beantragen und eigenhändig zu unterzeichnen. Die Unterschrift eines Bevollmächtigten ist ebenfalls ausreichend. Reicht der Arbeitgeber den Antrag bei einem örtlich unzuständigen Integrationsamt ein, ist dieses verpflichtet, das Schreiben an das zuständige Amt weiterzul... mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 3.6 Entscheidungsfristen

Das Integrationsamt soll seine Entscheidung innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags treffen.[1] Es darf diese Frist aus sachlichen Gründen überschreiten. Fehlen allerdings sachliche Gründe für ein Überziehen der Frist, hat der Arbeitgeber unter Umständen Schadensersatzansprüche nach § 839 BGB, Art. 34 GG. In den Fällen des § 172 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 SGB IX ist das... mehr