Fachbeiträge & Kommentare zu Schwerbehinderte

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.3 Mehrfachanrechnung auf Pflichtarbeitsplätze

Grundsätzlich wird ein schwerbehinderter Mensch, den der Arbeitgeber beschäftigt, auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet. Die Agentur für Arbeit kann aber die Anrechnung eines schwerbehinderten Beschäftigten auf maximal 3 Pflichtplätze zulassen.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber einen Mitarbeiter beschäftigt, dessen Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund seine...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen als Arbeitnehmer: Beschäftigungs- und Anzeigepflicht

Zusammenfassung Überblick Die Nachteile schwerbehinderter Menschen und sog. Gleichgestellter im Arbeitsleben versucht das Sozialgesetzbuch (SGB IX) auszugleichen. Insgesamt zählt das SGB IX zum Sozialrecht. Ein wichtiger Bereich innerhalb des SGB IX betrifft die Pflicht von Arbeitgebern, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Der folgende Beitrag behandelt umfassend die A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 4.2 Folgen fehlender oder verspäteter Zahlungen

Ist der Arbeitgeber mit der Zahlung der Ausgleichsabgabe über 3 Monate im Rückstand, erlässt das Integrationsamt einen Feststellungsbescheid über die rückständigen Beträge und treibt diese ein.[1] Zusätzlich erhebt es für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen Säumniszuschlag von 1 % des Betrags. Die zur Erhebung eines Säumniszuschlags verpflichtende Säumnis des Schuldner...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 1 Geschützter Personenkreis

Jeder Arbeitgeber mit einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern hat nach dem SGB IX die Pflicht, einen gewissen Anteil schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen. Wann ein Arbeitnehmer als schwerbehindert bzw. als gleichgestellt gilt, definiert § 2 SGB IX. 1.1 Schwerbehinderte Menschen Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 3.3 Teilzeitbeschäftigte des Vorjahres

In Spalte 3 ist die Anzahl der Teilzeitarbeitskräfte einzutragen, deren Arbeitszeit sich unter 18 Wochenstunden beläuft sowie die Anzahl der Stellen, die vertraglich oder nach der Natur der Arbeit nur für die Dauer von höchstens 8 Wochen besetzt sind.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 3 Meldefrist und -pflicht des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Anzahl der im Unternehmen beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter und die ggf. zu zahlende Ausgleichsquote jährlich zu melden. Dabei haben sie selbst zu prüfen, ob sie in ausreichendem Umfang schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Hinweis Meldefrist 31.3. Die unter Umständen erforderliche Meldung ist rückwirkend für das abgelaufene Kalen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 4.1 Höhe

Gleichzeitig mit der Meldung, ebenfalls spätestens bis zum 31.3., müssen Arbeitgeber die ggf. zu zahlende Ausgleichsabgabe an das für den Arbeitgeber-Hauptsitz zuständige Integrationsamt überweisen.[1] Grundlage für die Berechnung der Ausgleichsabgabe ist die Meldung der Arbeitsplätze an die Arbeitsagentur. Ob ein Unternehmen zur Zahlung der Ausgleichsabgabe verpflichtet ist...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 5 Verwendung der Ausgleichsabgabe

Nach § 160 Abs. 5 Satz 1 SGB IX darf die Ausgleichsabgabe nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfen verwendet werden – soweit Mittel für denselben Zweck nicht von anderer Seite zu gewährleisten sind oder gewährt werden. Konkret muss die Ausgleichsabgabe nach § 14 Abs. 1 SchwbAV verwend...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2 Arbeitsplatz

Arbeitsplätze nach dem SGB IX sind gemäß § 156 Abs. 1 SGB IX alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Auszubildende sowie andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte, wie z. B. Praktikanten oder Volontäre, beschäftigt werden. Achtung Berücksichtigung von Auszubildenden, Studien- und Rechtsreferendaren Stellen von Auszubildenden und von Studien- sowie Rechtsr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / Zusammenfassung

Überblick Die Nachteile schwerbehinderter Menschen und sog. Gleichgestellter im Arbeitsleben versucht das Sozialgesetzbuch (SGB IX) auszugleichen. Insgesamt zählt das SGB IX zum Sozialrecht. Ein wichtiger Bereich innerhalb des SGB IX betrifft die Pflicht von Arbeitgebern, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Der folgende Beitrag behandelt umfassend die Ausgestaltung de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 1.3 Jugendliche mit Behinderungen in der Berufsausbildung

Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen werden auch Jugendliche mit Behinderungen und junge Erwachsene während ihrer Zeit der Berufsausbildung den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.[1] Das gilt auch, wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder gar nicht festgestellt wurde. Der Nachweis der Behinderung e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 3.2 Ausbildungsplätze des Vorjahres

In Spalte 2 sind die Stellen der Auszubildenden einzutragen. Ausbildungsstellen sind Stellen, auf denen eine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung durchgeführt bzw. ein Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst beschäftigt wird, sowie Stellen von Teilnehmern an einer Einstiegsqualifizierung. In Spalte 2 sind auch die Praktikanten, deren P...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 1.2 Gleichgestellte

Der Arbeitgeber kann seiner Pflicht auch genügen, indem er sog. Gleichgestellte[1] beschäftigt. Als den schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte gelten Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40, die aufgrund ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können. Im Abs. 3 des § 2 SGB IX werden also 2 Fälle geregelt: De...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.4 Folgen der Nichterfüllung der Beschäftigungspflichtquote

Erfüllt der Arbeitgeber die Pflichtquote von 5 % nicht, muss er für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Die Bezahlung dieser Abgabe hebt seine Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen aber nicht auf. Achtung Arbeitgeber ohne schwerbehinderten Mitarbeiter Umgekehrt müssen auch Arbeitgeber, die aus betrieblichen Gründ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.2 Nicht zu berücksichtigende Arbeitsplätze

Ferner muss der Arbeitgeber nach § 156 Abs. 2 SGB IX bestimmte Tätigkeiten/Mitarbeiter nicht bei der Zahl der Arbeitsplätze berücksichtigen. Das sind: Die Tätigkeit von Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an Maßnahmen zur beruflichen Anpassung und Weiterbildung in Betrieben und Dienststellen teilnehmen. Personen, deren Beschäft...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2.1 Berücksichtigung der Arbeitsplätze von Teilzeitbeschäftigten

Bei der Zahl der maßgeblichen Arbeitsplätze kommt es auf die Kopfzahl der Beschäftigten an. Teilzeitbeschäftigte mit einer Wochenstundenzahl von 18 oder mehr werden deshalb ebenfalls mit einem Arbeitsplatz gezählt. Als Arbeitsplätze gelten: Stellen, die – z. B. aufgrund einer Befristung – nur für die Dauer von höchstens 8 Wochen besetzt sind. Verträge, die sich aber anschließe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 3.1 Gesamtarbeitsplätze des Vorjahres

In Spalte 1 der Meldung ist die Anzahl der Arbeitsplätze (monatliche Höchstzahl) anzugeben. Hierzu zählen alle Arbeitsplätze (auch Auszubildende, Minijobber etc.). Die Stelle des Arbeitgebers ist kein Arbeitsplatz. Arbeitsplätze sind auch Stellen, auf denen Personen beschäftigt sind, deren Beschäftigungsverhältnis ruht. Praxis-Beispiel Berücksichtigung von schwerbehinderten M...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Integrationsamt / 1 Zustimmung bei Kündigung von Schwerbehinderten

Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, auch die Änderungskündigung, bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts.[1] Ohne diese vorherige Zustimmung ist sie unwirksam. Das gilt auch für die außerordentliche Kündigung eines schwerbehinderten Auszubildenden.[2] Die Kündigungsfrist bei schwerbehinderten Menschen beträgt gemäß § 169 SGB IX mindestens 4 Wochen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Integrationsamt / 6 Arbeitskämpfe

Schwerbehinderte Menschen, denen lediglich wegen eines Arbeitskampfes fristlos gekündigt worden ist, sind nach Streik oder Aussperrung wieder einzustellen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Integrationsamt / 3 Grundsätze für die Zustimmung

Das Integrationsamt entscheidet nach freiem, pflichtgemäßem Ermessen. Eine Einschränkung der Ermessensentscheidung regelt das Gesetz für die Zustimmung zu Kündigungen in Betrieben und Dienststellen, die nicht nur vorübergehend eingestellt oder aufgelöst werden, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem Tag, bis zu dem Lohn oder Gehalt gezahlt wird, mindestens 3 Monate lieg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Integrationsamt / 4 Ausnahmen

Keine Anwendung finden die Kündigungsschutzvorschriften nach § 173 SGB IX bei schwerbehinderten Menschen, deren Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als 6 Monate besteht oder deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorwiegend durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestim...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Integrationsamt / 10 Kündigung bei Unkenntnis des Arbeitgebers von Schwerbehinderteneigenschaft

Der Arbeitgeber bedarf zur Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Menschen dann nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts, wenn der Arbeitnehmer bis zur Kündigung weder einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten noch wenigstens innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen einen entsprechenden Antrag beim Versorgungsamt oder einen Gleichs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Integrationsamt / 2 Zustimmungsverfahren

Die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung ist vom Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch beim Integrationsamt zu beantragen.[1] Der Arbeitgeber hat stets zuerst den Antrag auf Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung eines Schwerbehinderten zu stellen und die zustimmende Entscheidung des Integrationsamts abzuwarten, ehe er die Kündigung ausspricht. Das Integrationsamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Integrationsamt / 9 Präventionsverfahren

Bei erkennbaren personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits-, Dienst- und Ausbildungsverhältnis, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses führen können, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schwierigkeiten und alle in Betracht kommenden inner- und außerbetrieblichen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung mit den innerbetrieblichen Funktionsträgern...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Integrationsamt / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsrecht: Das "Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben (Integrationsamt, in Bayern und NRW "Inklusionsamt")" ist eine Landesbehörde, die Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht erfüllt. Den Integrationsämtern obliegt gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit die Durchführung der Regelungen zum Schutz und zur Integration ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachtarbeit / 9 Nachtarbeitsverbote

Nachtarbeitsverbote gelten für werdende und stillende Mütter [1] und für Jugendliche.[2] Achtung Schwerbehinderte Arbeitnehmer und Nachtarbeit Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind grundsätzlich auch zur Leistung von Nachtarbeit verpflichtet, wenn damit keine Mehrarbeit [3] verbunden ist. Allerdings können sie nach § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX einen einklagbaren Anspruch auf behindert...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 4 Ausgleichsabgabe nach dem SGB IX

Nach § 154 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Solange der Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl beschäftigter schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt, hat er für jeden unbesetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.[1] Bei nicht rechtzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hausgewerbetreibende / Zusammenfassung

Begriff Hausgewerbetreibende zählen nicht zu den Arbeitnehmern. Sie gehören zu den gewerblich tätigen Selbstständigen. Sie können weitgehend selbst über die Art, den Umfang, den Beginn und das Ende der Arbeit sowie über die Beschäftigung von bis zu 2 fremden Hilfskräften oder Heimarbeitern entscheiden. Hausgewerbetreibende arbeiten wesentlich mit und überlassen die Verwertun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hausgewerbetreibende / Arbeitsrecht

Hausgewerbetreibende im Sinne von § 2 Abs. 2 HAG zählen zu den "in Heimarbeit Beschäftigten" und genießen als solche trotz ihrer Selbstständigkeit den gleichen Schutz nach dem HAG [1] wie Heimarbeiter. Die Hausgewerbetreibenden unterscheiden sich nur insofern von den Heimarbeitern, als sie selber am Stück mitarbeiten und nicht nur ein Teilprodukt herstellen. Sie sind in eigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umlageverfahren bei Mutters... / 3 Teilnehmende Betriebe

Unabhängig von der Beschäftigtenzahl nehmen alle Arbeitgeber am U2-Verfahren teil. Am U2-Verfahren nehmen auch solche Arbeitgeber teil, die beispielsweise nur Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende oder schwerbehinderte Menschen beschäftigen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen

Zusammenfassung Begriff Schwerbehinderte Menschen sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gemindert sind. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Bei mehreren sich gegenseitig beeinflussenden Funkt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 1 Schwerbehinderte Menschen und gleichgestellte Menschen mit Behinderungen

Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50.[1] Behinderung im Sinne des SGB IX ist eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung, die den einzelnen Menschen in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 12 Arbeitskämpfe

Bei Aussperrung oder Streik haben schwerbehinderte Menschen, denen lediglich aus diesem Anlass fristlos gekündigt worden ist oder deren Arbeitsverhältnis bei Aussperrung ausnahmsweise durch Gesamtlösung beendet wurde, im Unterschied zu sonstigen Arbeitnehmern, auch bei Fehlen einer Wiedereinstellungsklausel im Tarifvertrag, einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 15 Arbeitsentgelt

Bei der Bemessung des Arbeitsentgelts von schwerbehinderten Menschen dürfen Renten und vergleichbare Leistungen, die wegen der Behinderung bezogen werden, nicht berücksichtigt werden. Vor allem ist es unzulässig, sie ganz oder teilweise auf das Arbeitsentgelt anzurechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 9 Teilzeitarbeit

Arbeitgeber sind auf der Grundlage von § 164 Abs. 5 SGB IX verpflichtet, die Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu fördern. Sie werden dabei von den Integrationsämtern unterstützt. Schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist. Dieser Anspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 14 Mehrarbeit

Schwerbehinderte Menschen sind auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen.[1] Mehrarbeit ist eine über 8 Stunden werktäglich hinausgehende Arbeit.[2] Die individuell vereinbarte oder tarifliche regelmäßige Arbeitszeit stellt nach Auffassung des BAG keinen geeigneten Maßstab für die Bestimmung des Begriffs Mehrarbeit i. S. v. § 207 SGB IX dar.[3] Aus dem Verbot der Mehrarb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / Zusammenfassung

Begriff Schwerbehinderte Menschen sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gemindert sind. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Bei mehreren sich gegenseitig beeinflussenden Funktionsbeeinträcht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 7 Sonstige Arbeitgeberpflichten

Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Diese Verpflichtung aus § 164 Abs. 1 Satz 1 SGB IX trifft jeden Arbeitgeber unabhängig davon, ob er die Beschäftigungsquote[1] erfüllt hat. Damit ist zwar weder ein Einste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 10 Schwerbehindertenvertretung

Als Schwerbehindertenvertretung ist eine Vertrauensperson bei ständiger Beschäftigung von wenigstens 5 schwerbehinderten Menschen zu ihrer Interessenvertretung zu wählen.[1] Die Schwerbehindertenvertretung ist von Arbeitgeber und Betriebsrat vor jeder Entscheidung, die Schwerbehinderte betrifft, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und bei Entscheidungen über die Einste...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / Arbeitsrecht

1 Schwerbehinderte Menschen und gleichgestellte Menschen mit Behinderungen Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50.[1] Behinderung im Sinne des SGB IX ist eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung, die den einzelnen Menschen in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 6 Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten

Bis zum 31.3. hat der Arbeitgeber jährlich der Agentur für Arbeit für das vorausgegangene Kalenderjahr Anzeige zu erstatten, insbesondere über die Zahl der zu berücksichtigenden Arbeitsplätze, die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen, Gleichgestellten und sonstigen anrechnungsfähigen Personen (z. B. Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen) sowie über die geschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 3 Verfahren

Das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung stellen auf Antrag des Menschen mit Behinderungen die Versorgungsämter und die versorgungsärztlichen Untersuchungsstellen fest. Sind das Vorliegen der Behinderung und ihr Grad schon in einem Rentenbescheid oder einer entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung festgestellt worden, so genügt dies.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 16 Erlöschen des Schwerbehindertenschutzes

Der Schwerbehindertenschutz erlischt automatisch, wenn seine Voraussetzungen entfallen. Wenn die Behinderung sich jedoch nur bessert, ohne ganz behoben zu sein, und sich der GdB dabei auf weniger als 50 verringert, erlischt der Schwerbehindertenschutz erst nach einem förmlichen Verfahren durch die Versorgungsverwaltung, und zwar erst am Ende des dritten Kalendermonats nach U...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 4 Beschäftigungspflicht

Private und öffentliche Arbeitgeber müssen auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderten Menschen beschäftigen, sofern sie über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen.[1] Der Arbeitgeber ist grundsätzlich frei in der Auswahl der schwerbehinderten Menschen und auch der Arbeitsplätze, die er in Erfüllung der Beschäftigungspflicht besetzen will. Jedoch müssen sich unter d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 17 Ordnungswidrigkeiten

Mit Geldbuße bis 10.000 EUR können Arbeitgeber belegt werden, die vorsätzlich oder fahrlässig Vorschriften des SGB IX (über die Beschäftigungspflicht, Führen und Vorzeigen des Schwerbehindertenverzeichnisses, Erstattung von Anzeigen, Auskunftserteilung, Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung) nicht beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 5 Ausgleichsabgabe

Beschäftigt der Arbeitgeber nicht die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen, muss eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Die Ausgleichsabgabe beträgt auf der Grundlage von § 160 SGB IX je Monat und unbesetztem Pflichtplatz ab dem Erhebungsjahr 2025[1] 155 EUR, wenn die Beschäftigungsquote zwischen 3 % und unter 5 % liegt, 275 EUR, wenn sie zwischen 2 % und unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 11 Kündigungsschutz

Der Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen ist in den §§ 168 ff. SGB IX geregelt. Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber (auch eine Änderungs- oder eine außerordentliche Kündigung) bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Integrationsamt (in Bayern und NRW Inklusionsamt). Eine ohne die erforderliche Zustimmung au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 2 Benachteiligungsverbot/Schadensersatz und Entschädigung

Nach dem Grundgesetz [1] darf "niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Dieses Grundrecht müssen unmittelbar Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung beachten. Überdies wirkt es als objektive Wertentscheidung auch auf private Rechtsbeziehungen, wie das Arbeitsrecht, ein, Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte müssen es z. B. im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht beim Schutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 8 Bewerbung

Arbeitgeber müssen die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebs- oder Personalrat über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen und die Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit oder eines Integrationsfachdienstes unmittelbar nach Eingang unterrichten.[1]"Unmittelbar nach Eingang" bedeutet, dass die Unterrichtung umgehend bzw. sofort zu erfolgen hat. Die Pfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 13 Zusatzurlaub

Ein bezahlter Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr steht schwerbehinderten Menschen (nicht Gleichgestellten) in der 5-Tage-Woche zu, soweit nicht tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen einen längeren Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen vorsehen. In der 6-Tage-Woche beträgt der Zusatzurlaub 6 Arbeitstage, in der 4-Tage-Woche 4 Arbeitstage.[1...mehr