Fachbeiträge & Kommentare zu Schwerbehinderte

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Sauer, SGB IX § 215 Begriff... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter in den 90er Jahren hat gezeigt, dass ein erheblicher Teil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen nicht allein mithilfe des Regelinstrumentariums des Arbeitsförderungsrechts und des Schwerbehindertenrechts wieder in das Arbeitsleben eingegliedert werden kann. Zugleich sind die Werkstätten für behinderte Mensche...mehr

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Sauer, SGB IX § 215 Begriff... / 2.1 Begriff

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 definiert Inklusionsbetriebe als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen sowie als unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen. Da der Unternehmensbegriff auf öffentliche Arbeitgeber i. S.d. § 154 Abs. 3 nicht zutrifft, bestimmt Satz 1 ergänzend, dass auch von öffentlichen Arbeitgebern geführte Betriebe oder Abteilungen als Inklusionsbetri...mehr

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Sauer, SGB IX § 215 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift definiert Inklusionsbetriebe und den beschäftigten Personenkreis. In der ab dem 1.1.2018 geltenden Fassung des § 215 wurden die bisher als Integrationsprojekte bezeichneten Unternehmen in Inklusionsbetriebe umbenannt. Diese Umbenennung geht auf den Beschluss des Deutschen Bundestages v. 24.9.2015 zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD "Inte...mehr

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Sauer, SGB IX § 215 Begriff... / 2.4 Anrechnung auf die Beschäftigungsquote

Rz. 19 Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 Abs. 4 angefügt. Von dieser Neuregelung betroffen sind psychisch kranke Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 12.2 Behinderung als Voraussetzung

Ausmaß und Formen der Behinderung Eine Behinderung i. S. d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG liegt vor, wenn die in § 2 Abs. 1 Satz 1 (= Legaldefinition) und 2 SGB IX genannten Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Dies ist der Fall, wenn das Kind körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen hat, die es in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrier...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 12.4 Ursächlichkeit der Behinderung

Voraussetzung für die Berücksichtigung als behindertes Kind ist, dass das Kind außerstande ist, für seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit oder aufgrund eigenen Vermögens zu sorgen. Die Behinderung muss jedoch die unmittelbare Ursache dafür sein, dass sich das Kind nicht selbst unterhalten kann, also erwerbsunfähig ist. Die Voraussetzung der Ursächlichkeit ist nur erfü...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Besonderheiten bei Kauf vor/aus der Insolvenz

Krise und Insolvenz sind oft Anlass für den Verkauf eines Unternehmens und können eine günstige Gelegenheit für einen Käufer darstellen, sind aber besonders kritisch zu sehen. Neben den Gefahren wie Haftung für Altverbindlichkeiten, kommen für Unternehmenskäufer vor einem eigentlich vernünftigerweise vom Verkäufer zu stellenden Insolvenzantrag weitere, dem Steuerberater bekan...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 1.2.4 Umsetzungsmöglichkeiten und -hindernisse

Bereits während der Konzeptionsphase ist tatsächlich Gewolltes mit rechtlich Machbarem abzugleichen. Eine erfolgreiche Umsetzung setzt voraus, dass mögliche Hindernisse frühzeitig erkannt und in die Planung miteinbezogen werden. Ein zentraler Aspekt ist die Begründung des Wegfalls von Beschäftigungsbedarf. Dieser muss für jede einzelne Tätigkeit nachvollziehbar und beweisbar ...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.2.3 Sozialplan

Der Sozialplan ist eine Einigung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die Arbeitnehmern infolge einer Betriebsänderung entstehen. Es geht darum, die nachteiligen wirtschaftlichen Folgen einer geplanten Betriebsänderung aus Sicht der Belegschaft abzuschwächen. Der Sozialplan hat also grundsätzlich eine zukunftsorientierte Ausgleichs- und Überb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 10/2025, Herabsetzung de... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land (Antragsteller) macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse gegen den Antragsgegner Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht geltend. [2] Der 1974 geborene Antragsgegner ist Vater der im Mai 2012 geborenen Tochter J., die seit der Trennung der Eltern im Jahr 2014 im Haushalt der Kindesmutter lebt. Nachdem der Antragsgegner zuvor länge...mehr

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Sauer, SGB IX § 163 Zusamme... / 2.4 Anzeige nicht beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber

Rz. 17 Die Arbeitgeber, die zur Beschäftigung schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Menschen nicht verpflichtet sind, weil sie (jahresdurchschnittlich) über weniger als 20 Arbeitsplätze verfügen, müssen eine Anzeige nicht jährlich, sondern nur auf Aufforderung durch die Bundesagentur für Arbeit alle 5 Jahre erstatten. Ziel ist, auch die Beschäftigung schwerbehi...mehr

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Sauer, SGB IX § 163 Zusamme... / 2.1 Verzeichnis

Rz. 3 Abs. 1 verpflichtet alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber zur Führung eines Verzeichnisses über die in ihren Betrieben und Dienststellen beschäftigten schwerbehinderten, gleichgestellten und sonstigen anrechenbaren Personen (zu den sonstigen anrechenbaren Personen vgl. § 158 Abs. 3, 4). Die Verpflichtung besteht für alle Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie infol...mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift des § 128 (a. F.) als Vorgängervorschrift zum aktuellen § 211 enthielt ursprünglich die gleichlautenden Regelungen des § 50 des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) v. 26.8.1986 (BGBl. I S. 1421). Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 2 zum 1.5.20...mehr

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Sauer, SGB IX § 237 Verordn... / 2.1 Ermächtigung zum Erlass der Schwerbehinderten-Ausweisverordnung

Rz. 2 Die Vorschriften, zu deren Regelung die Bundesregierung ermächtigt wird, sind in der Schwerbehinderten-Ausweisverordnung v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1739), zuletzt geändert zum 1.1.2018 durch Art. 19 Abs. 20 des Bundesteilhabegesetzes v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234), bereits getroffen worden, und zwar in § 3 a. Schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche B...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.1 Schwerbehinderte Menschen

Rz. 3 Die Personengruppe schwerbehinderter Menschen ist im Teil 1 des SGB IX in § 2 Abs. 2 definiert, weil der zusätzliche Schwerbehindertenbegriff auf dem für das Neunte Buch insgesamt maßgebenden Behindertenbegriff aufbaut. Zusätzlich wird in § 2 Abs. 2 auf eine erhebliche — in Graden der Behinderung — bemessene Schwere der Behinderung abgestellt. Rz. 4 Der Schwerbehinderte...mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 2.3 Geltung für schwerbehinderte Richterinnen und Richter

Rz. 6 Die Verweisung auf Abs. 1 bedeutet, dass die dortigen Vorschriften einschließlich der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richterinnen und Richter auch für schwerbehinderte und gleichgestellte Richterinnen und Richter entsprechende Anwendung finden.mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 2.4 Geltung für schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten

Rz. 7 Die Vorschrift bestimmt in Abs. 3 Satz 1, welche Vorschriften der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen auch für schwerbehinderte Soldatinnen und Soldaten unmittelbar gelten. Von § 2 (Behinderung) galten bis zum 29.12.2016 nur Abs. 1 und 2, dagegen nicht Abs. 3. Eine behinderte Soldatin oder ein behinderter Soldat mit einem Grad der Behinderung von wenigst...mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pflichten öffentlicher Arbeitgeber Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet öffentliche Arbeitgeber, so viele schwerbehinderte Menschen als Beamtinnen und Beamte einzustellen und zu beschäftigen, dass unter den insgesamt beschäftigten schwerbehinderten Menschen in den Dienststellen ein angemessener Teil schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte sind. Es ist dem Dienstherrn keine Quote aufe...mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift befasst sich mit der Art und Weise der Beschäftigung von schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie Soldatinnen und Soldatenmehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 2.1 Pflichten öffentlicher Arbeitgeber

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet öffentliche Arbeitgeber, so viele schwerbehinderte Menschen als Beamtinnen und Beamte einzustellen und zu beschäftigen, dass unter den insgesamt beschäftigten schwerbehinderten Menschen in den Dienststellen ein angemessener Teil schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte sind. Es ist dem Dienstherrn keine Quote auferlegt, allerdings die Aufforderung an ...mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 2.2 Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung

Rz. 5 Der frühere Abs. 2, der für die Fälle der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand oder der Entlassung eines schwerbehinderten Beamten oder einer schwerbehinderten Beamtin eine Verpflichtung der Anhörung des für den Beamten oder die Beamtin zuständigen Integrationsamtes vorsah, ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Mensche...mehr

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Sauer, SGB IX § 211 Schwerb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 128 (a. F.) als Vorgängervorschrift zum aktuellen § 211 enthielt ursprünglich die gleichlautenden Regelungen des § 50 des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) v. 26.8.1986 (BGBl. I S. 1421). Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wurde Abs. 2 zum 1.5.2004 aufgehoben und d...mehr

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 2.3 Veränderung des Verteilerschlüssels und der Zuständigkeit für die Förderung

Rz. 6 Durch die Regelung in Nr. 3 wird die Bundesregierung – nicht in einer eigenständigen Verordnung, sondern in der Verordnung zu Nr. 2, also der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung – in Buchst. a ermächtigt, für den an den Ausgleichsfonds weiterzuleitenden Anteil des Aufkommens an Ausgleichsabgabe und damit für die Verteilung der Ausgleichsabgabe zwischen dem Bun...mehr

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Sauer, SGB IX § 161 Ausglei... / 2.1 Verwendungszwecke (Abs. 1)

Rz. 3 Der Ausgleichsfonds, dessen Bezeichnung in seinem vollen Wortlaut von dem Beirat abgeleitet ist, ist gemäß § 35 SchwbAV ein "nicht rechtsfähiges Sondervermögen" auf Bundesebene, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zweckgebunden verwaltet und verwendet wird und aus dem ebenso wie aus den Mitteln der Integrationsämter Kosten der Verwaltung nicht bestritten...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 75 wird durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBL I S. 606) in Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 2a wurde mit Wirkung v. 1.5.2004 angefügt. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) erfolgt in Abs. 2 mit Wirkung v. 1.1.2005 eine sprachliche Anpass...mehr

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Sauer, SGB IX § 212 Unabhän... / 3.3 Finanzielle Leistungen

Rz. 5 Für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit können auch Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben erbracht werden. So sieht § 185 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. c die Gewährung von Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz vor. Diese Leistung ist konkretisiert in § 21 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) v. 28.3.1988 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 161 Ausglei... / 2.4 Förderung von Modellvorhaben für nicht schwerbehinderte Jugendliche (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 ist durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. Nr. 146) mit Wirkung zum 1.1.2024 eingefügt worden. Diese Regelung ermöglicht die Förderung von Modellvorhaben aus Mitteln des Ausgleichsfonds zur Förderung der Ausbildung für Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht über eine anerkannte Schwerbehinderung verfügen, ...mehr

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung zum 1.1.2005 in Nr. 4 der Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit Rechnung tragend die Bezeichnung "Landesarbeitsamtsbezirke" durch die Bezeichnung "Bundesländer" ersetzt. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderte...mehr

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Sauer, SGB IX § 238 Bußgeld... / 2.1 Tatbestände

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1: Nach dieser Vorschrift handelt der — öffentliche wie private — Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn er seine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt. Aus dem Wortlaut könnte geschlossen werden, dass dies nur auf denjenigen Arbeitgeber zutrifft, der seine Beschäftigungspflicht überhaupt nicht erfüllt, also keinen einzigen schwerbehin...mehr

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Sauer, SGB IX § 161 Ausglei... / 2.3 Verfahren des Ausgleichsfonds

Rz. 9 Das Nähere über die Gestaltung des Ausgleichsfonds, die Verwendungszwecke der Mittel und das Verfahren zur Vergabe der Mittel regeln die §§ 35 bis 46 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (Wegfall der §§ 30 bis 34 SchbAV durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 ab 1.1.2024).mehr

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Sauer, SGB IX § 218 Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das BMAS wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über den Begriff und die Aufgaben der Inklusionsbetriebe, die für sie geltenden fachlichen Anforderungen, die Aufnahmevoraussetzungen und die finanziellen Leistungen zu regeln. Das BMAS ist zum Erlass einer solchen Verordnung nicht verpflichtet, sondern ausdrücklich ermächtigt. Ob...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.4 Mehrfachanrechnung Auszubildender

Rz. 11 Stets auf 2 Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden schwerbehinderte Menschen, die beruflich ausgebildet werden. Dies sind nicht nur betriebliche Ausbildungsstellen in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Hierzu gehören auch Stellen, auf denen Beamtenanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ausgebilde...mehr

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Sauer, SGB IX § 199 Beendig... / 2.1 Wegfall der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, dass die im Teil 3 SGB IX getroffenen besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen nicht mehr anzuwenden sind, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft entfallen ist. § 38 des Schwerbehindertengesetzes in der bis zum 30.6.2001 geltenden Fassung sprach von dem Erlöschen des gesetzlichen Schutzes Schwerbehinderter. Die Voraussetzungen des § 2 ...mehr

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 2.1 Veränderung der Pflichtquote

Rz. 3 Die Regelung in Nr. 1 ermächtigt die Bundesregierung, die Pflichtquote nach § 154 Abs. 1 nach dem jeweiligen Bedarf an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu ändern (auf bis zu 10 % zu erhöhen oder auf bis zu 4 % zu senken), wobei der Pflichtsatz für öffentliche Arbeitgeber höher festgesetzt werden kann als für private Arbeitgeber. Die Bundesregierung hat in de...mehr

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 2.4 Herabsetzung der Ausgleichsabgabe

Rz. 10 Die Regelung in Nr. 4 sieht die Möglichkeit zum Erlass einer Rechtsverordnung vor, mit der die Ausgleichsabgabe bei Arbeitgebern, die über weniger als 30 Arbeitsplätze verfügen, für einen bestimmten Zeitraum allgemein oder für einzelne Bundesländer herabgesetzt oder erlassen werden kann. Eine solche Rechtsverordnung ist unter der Voraussetzung möglich, dass die Zahl de...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.5 Weitere gleichgestellte behinderte Menschen

Rz. 17 Abs. 4 ist durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) mit Wirkung zum 1.5.2004 (s. Art. 7 Abs. 1 dieses Gesetzes) angefügt worden. Mit diesem Gesetz wird als ein Schwerpunkt das Ziel verfolgt, die Chancen behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener bei der Teilhabe a...mehr

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Sauer, SGB IX § 225 Anerken... / 2.3 Verzeichnis

Rz. 11 Die Bundesagentur für Arbeit führt ein Verzeichnis der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen. In diesem Verzeichnis sind die Werkstätten mit ihrem Liefer- und Leistungsangebot aufgeführt, sodass Auftraggeber auch hierdurch einen Überblick über das entsprechende Angebot der Werkstätten erhalten können. Aus diesem Grund wird die Anerkennung auch mit der Auflag...mehr

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Sauer, SGB IX § 161 Ausglei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift nimmt Bezug auf die Aufgaben des nach § 86 gebildeten Beirats für die Teilhabe behinderter Menschen, zu dessen Aufgaben es insbesondere auch gehört, das zuständige Bundesministerium bei der Förderung von Rehabilitationseinrichtungen zu unterstützen und bei der Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds mitzuwirken. Die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeveror...mehr

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Sauer, SGB IX § 196 Finanzi... / 2.1 Verwendung von Mitteln der Ausgleichsabgabe

Rz. 3 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass die Integrationsämter für die Vergütung der Inanspruchnahme des Integrationsfachdienstes Mittel der Ausgleichsabgabe verwenden können. Die Regelung, nach der auch die Arbeitsämter hierzu Mittel der Ausgleichsabgabe des Bundes, also Mittel aus dem Ausgleichsfonds, in Anspruch nehmen konnten, ist mit Wirkung zum 31.12.2004 aufgehoben worden. ...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.1.1 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe

Rz. 4 Auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden auch schwerbehinderte Menschen, die auf Stellen nach § 156 Abs. 2 Nr. 1 oder 4 beschäftigt sind, also auf Stellen, die nicht als Arbeitsplätze gelten und demzufolge bei der Ermittlung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Zahl der Pflichtarbeitsplätze unberücksichtigt bleiben. Die Aufzählung ist abschließend,...mehr

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Sauer, SGB IX § 199 Beendig... / 2.2 Auswirkungen bei anderen Rechtsbereichen

Rz. 6 Das Erlöschen des Schwerbehindertenschutzes hat nicht nur Bedeutung für die Anwendung der Vorschriften nach dem Teil 3 SGB IX, sondern auch für andere Rechtsvorschriften. Im Gegensatz zu der "Auslauffrist" bezüglich der Anwendung der Regelungen des Teils 3, tritt das Erlöschen des Schwerbehindertenschutzes in den nachfolgend genannten Fällen direkt ein. Zu nennen sind ...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.4 Zuständiger Rehabilitationsträger (Abs. 2)

Rz. 27 Nach § 29 Abs. 2 sind für die Teilhabeleistungen die in den §§ 19 bis 24a, 27 und 28 genannten Leistungsträger und die Integrationsämter, die in einigen Bundesländern auch als Inklusionsämter bezeichnet werden, zuständig. Der Gesetzgeber wählt das Wort "Leistungsträger", welches sich an dem in § 12 genannten und definierten Begriff des Sozialleistungsträgers orientier...mehr

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Sauer, SGB IX § 206 Arbeits... / 2.1 Verbot der Minderung des Arbeitsentgeltes

Rz. 2 Abs. 1 untersagt es dem Arbeitgeber, bei der Bemessung des an den schwerbehinderten Beschäftigten zu zahlenden Arbeitsentgelt wegen der Behinderung gezahlte Renten entgeltmindernd anzurechnen. Aus dieser Regelung ergibt sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem schwerbehinderten Menschen für seine Arbeit die gleiche Entlohnung zu leisten, wie anderen Beschäftigten a...mehr

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Sauer, SGB IX § 151 Geltung... / 2.2.3 Konkretes Arbeitsplatzangebot

Rz. 11 Die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes setzt kein konkretes Arbeitsplatzangebot voraus (BSG, Urteil v. 2.3.2000, B 7 AL 46/99). Das BSG führt in seinen Entscheidungsgründen aus, eine solche Bedingung stünde im Widerspruch zu dem Gleichstellungsgebot ("soll" gleichgestellt werden). Auch für schwerbehinderte...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.2.1 Mehrfachanrechnung besonderes betroffener schwerbehinderter Menschen

Rz. 6 Der Gesetzgeber hat sich im Interesse der Verbesserung der Beschäftigungschancen wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen in begrenztem Umfang für die Ermöglichung einer Mehrfachanrechnung entschieden, diese Möglichkeit aber auf einen eng definierten Personenkreis beschränkt. Dieser Personenkreis muss dadurch gekennzeich...mehr

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Sauer, SGB IX § 212 Unabhän... / 2.1 Voraussetzung

Rz. 2 Voraussetzung für eine Bevorzugung ist, dass die fachliche Eignung sowie die für die Ausübung der entsprechenden selbständigen Tätigkeit geforderten gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Berufsordnungen und ggf. weiterer spezifischer Regelungen vorliegen. Eine fachliche Eignung kann beispielsweise ein bestimmter schulischer Abschluss oder eine universitäre Ausbil...mehr

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Sauer, SGB IX § 159 Mehrfac... / 2.2 Mehrfachanrechnung

Rz. 4 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist § 159, in dem hier zugelassen wird, dass ein schwerbehinderter Mensch auch auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden kann. In Betracht kommt eine Anrechnung auf höchstens drei Pflichtarbeitsplätze. Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Arbeitgeber mit der Beschäftigung nur eines schwerbehinderten Menschen bis zu drei...mehr

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Sauer, SGB IX § 207 Mehrarbeit / 2.1 Geltungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für alle schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Beschäftigten unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit. Sie ist auch unabhängig davon anwendbar, ob die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz i. S. d. § 156 Abs. 1 oder auf einer Stelle i. S. d. § 156 Abs. 2 ausgeübt wird, die nicht als Arbeitsplatz gilt. Rz. 3 Anspruch auf Frei...mehr

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Sauer, SGB IX § 162 Verordn... / 2.2 Verwendung der Ausgleichsabgabe

Rz. 5 Mit der Regelung in Nr. 2 wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Vorschriften über die Verwendung der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter (§ 160 Abs. 5) sowie die Gestaltung des Ausgleichsfonds und die Verwendung der Mittel durch ihn für die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen mit ...mehr

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Sauer, SGB IX § 158 Anrechn... / 2.1.2 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen

Rz. 6 Stellen nach § 156 Abs. 2 Nr. 4 sind solche, auf denen Teilnehmer an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen nach dem SGB III beschäftigt sind. Die Regelung, schwerbehinderte Teilnehmer an solchen Maßnahmen auf einen Pflichtarbeitsplatz anzurechnen, soll die Förderung schwerbehinderter Menschen in diesen Maßnahmen unterstützen. Träger von Arbeitsbe...mehr