Der Urlaub für jugendliche Arbeitnehmer, die am 1.1. des Urlaubsjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.[1] Abweichend von § 19 Abs. 2 JArbSchG beträgt der Urlaub grundsätzlich 30 Arbeitstage (Schwerbehinderte 35 Arbeitstage).

Jugendliche Arbeitnehmer erhalten 125 % aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Darin enthalten ist ein zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 25 %.

[1] § 8 Abs. 11 BRTV.

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