Der Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderung und schwerbehinderte Menschen ist, dem speziellen Eingliederungsbedarf dieses Personenkreises entsprechend, in seinen Konditionen erheblich günstiger als der allgemeine Eingliederungszuschuss. Zudem kann für diesen Personenkreis nach Auslegung der Bundesagentur für Arbeit ein Eingliederungszuschuss auch zum Erhalt eines Arbeitsplatzes gezahlt werden, wenn der Beschäftigte seine bisherige Tätigkeit aus behinderungsbedingten Gründen nicht mehr ausüben kann und nur durch die Förderung dauerhaft beruflich eingegliedert bleibt.[1]

  • Grundsätzlich kann ein Zuschuss von bis zu 70 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für eine Förderdauer von bis zu 24 Monaten bewilligt werden.[2]
  • Bei Einstellung schwerbehinderter Menschen, deren Eingliederung besonders erschwert ist, oder ihnen gleichgestellten Menschen mit Behinderung (besonders betroffene schwerbehinderte Menschen) kann ein Zuschuss von bis zu 70 % für bis zu 60 Monate gezahlt werden.
  • Haben besonders betroffene schwerbehinderte Menschen das 55. Lebensjahr vollendet, kann die Förderdauer bis zu 96 Monate betragen.[3]
 
Praxis-Tipp

Positive Würdigung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht

Sofern ein Arbeitgeber seine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen[4] bereits ohne die Einstellung des Arbeitnehmers erfüllt, ist gesetzlich festgelegt, dass diese Tatsache bei der Ermessensentscheidung zum Förderumfang positiv zu würdigen ist.[5]

 
Praxis-Beispiel

Besonders betroffene schwerbehinderte Menschen

Zu dem Kreis der besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen und ihnen gleichgestellten Menschen mit Behinderung gehören

  • Personen, deren Teilhabe am Arbeitsmarkt wegen Art und Schwere der Behinderung oder aus sonstigen Umständen erheblich erschwert ist,
  • Personen, die langzeitarbeitslos sind,
  • Personen, die als Teilzeitbeschäftigte eingestellt werden sowie
  • Personen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder einem Integrationsprojekt beruflich eingegliedert werden sollen.

Zuschusshöhe sinkt im Laufe der Förderung

Aufgrund der hohen Förderkonditionen ist die Zuschusshöhe stufenweise zu senken. Nach Ablauf einer Förderdauer von jeweils 12 Monaten ist der Zuschuss um 10 % zu vermindern. Mindestens verbleibt jedoch eine Zuschusshöhe von 30 %.

Der Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ist frühestens nach 24 Monaten zu vermindern.

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