Von diesem Familienroheinkommen können Abzugsbeträge[1] und Freibeträge[2] abgezogen werden. Dies sind beispielsweise:

  • pauschal jeweils 10 % für die Leistung von Steuern vom Einkommen, für die Leistung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und für die Leistung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.[3] Freiwillige Beiträge zur Sozialversicherung sowie Beiträge zu privaten Krankenversicherungen und Lebensversicherungen werden in der tatsächlich geleisteten Höhe abgezogen, jedoch höchstens 10 %;
  • 1.800 EUR für jedes schwerbehinderte und zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 % oder unter 100 %, sofern Pflegebedürftigkeit i. S. d. § 14 SGB XI und eine häusliche Kurzzeitpflege oder teilstationäre Pflege erfolgt;
  • 1.320 EUR, wenn ein berücksichtigungsfähiges Haushaltsmitglied ausschließlich mit 1 Kind oder mehreren Kindern Wohnraum gemeinsam bewohnt und mindestens eines der Kinder noch nicht 18 Jahre alt ist und Kindergeld bewilligt wurde;
  • 750 EUR für jedes zu berücksichtigende Haushaltsmitglied, das Opfer einer nationalsozialistischen Verfolgung oder entsprechend i. S. d. Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) gleichgestellt ist;
  • ein Betrag in Höhe des Einkommens des Kindes, jedoch höchstens 1.200 EUR, wenn es ein Haushaltsmitglied und noch nicht 25 Jahre alt ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge