Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Konzernsachverhalte

Rz. 118 Grenzüberschreitende Konzernzusammenbrüche bilden einen Hauptanwendungsfall des Internationalen Insolvenzrechts und befruchten, wie zahlreiche Beispielsfälle zeigen, stets die juristische Diskussion.[300] Mit den Art. 56 ff. finden sich hierzu nunmehr auch Regelungen in der neugefassten EuInsVO (vgl. Rdn 123). Die EuInsVO 2000 hielt dagegen für Konzernsachverhalte no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Überschneidungen mit dem Gesellschaftsstatut

Rz. 156 Bei verschiedenen, gem. Art. 7 Abs. 2 Satz 2 EuInsVO dem Insolvenzstatut zugeordneten Gegenständen kann es zu Überschneidungen mit dem Gesellschaftsstatut kommen, was eine genaue Abgrenzung erforderlich macht. Die noch unter der Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG prima facie gesellschaftsrechtlichen Eigenkapitalersatzregeln führten innerhalb des Anwendungsbereich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / IV. Insolvenzverschleppung

Rz. 146 Insolvenzverschleppung ist die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags. Unternehmen bzw. dessen Geschäftsführern, welche vor dem Inkrafttreten des VAE-Insolvenzgesetzes bei Vorliegen der gesetzlich definierten Voraussetzungen keinen Insolvenzantrag gestellt haben, drohten teilweise empfindliche strafrechtliche Sanktionen. Rz. 147 Die Tatsache der Insolvenzverschlep...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 1. Verrechnungsteuer

Rz. 201 Erträge auf beweglichem Kapitalvermögen unterliegen der Verrechnungsteuer. Zu den steuerbaren Erträgen gehören insbesondere jegliche geldwerten Leistungen an die Inhaber von Stammanteilen, die keine Rückzahlung von Anteilen am Stammkapital darstellen (z.B. Dividenden, Liquidationsüberschüsse aber auch verdeckte Gewinnausschüttungen). Steuerpflichtig ist der Schuldner ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 51 Folgende Unterlagen sind i.d.R. der Anmeldung zur Eintragung der OOD beizulegen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / II. Gesellschafter

Rz. 12 Aus den allgemeinen Bestimmungen des HGB geht hervor, dass der Gründer der GmbH eine natürliche oder juristische Person sein kann, wobei unerheblich ist, ob es sich um eine in- oder ausländische Person handelt. Die Gesellschaft kann auch nur von einer Person gegründet werden. Rz. 13 Das HGB schränkt das Recht auf Gründung einer GmbH ein, wie folgt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 4. Feststellung der Forderungen

Rz. 262 Die nächsten Schritte sind die Prüfung der Forderungen, ggf. die Herausgabe von Gegenständen aus der Masse an Gläubiger (Art. 228 ZVG) und der Verkauf der Massegegenstände und Verwertung bzw. Beitreibung der Forderungen (Art. 229 ZVG). Die Forderungsliste ist innerhalb von drei Monaten nach Bestellung der Konkursverwaltung unter Mitwirkung des Konkursschuldners zu er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 2. Vergleichsverfahren zur Abwendung einer Insolvenz

Rz. 141 Ein solcher Antrag kann von einem Schuldner gestellt werden, der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, jedoch noch nicht als insolvent gilt. Ziel ist es, sich mit seinen Gläubigern im Wege des Vergleichs unter Mitwirkung des Gerichts zu einigen und eine drohende Insolvenz abzuwenden. Voraussetzung ist eine Antragstellung, bevor fällige Forderungen länger als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 6. Verwertung

Rz. 265 Die Verwertung des Massevermögens erfolgt in der Regel im Wege der Versteigerung (açık artırma suretiyle satış) oder, auf Beschluss der Gläubigerversammlung, im freihändigen Verkauf (pazarlık suretiyle satış). Wer ganz oder teilweise leer ausgeht, bekommt eine Pfandlosbescheinigung (aciz belgesi), mit welcher er im Falle der Erholung des Konkursschuldners auf diesen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / 2. Gründung der Gesellschaft

Rz. 8 Voraussetzung für die Gründung einer GmbH mit mehr als einem Gesellschafter ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Der Gesellschaftsvertrag gilt dann als abgeschlossen, und die Gesellschaft damit als gegründet, sobald er von allen Gesellschaftern unterzeichnet worden ist. Durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags werden die gegenseitigen Beziehungen zwische...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 3. Reorganisation

Rz. 161 Zweck des Reorganisationsverfahrens nach Chapter 11 ist es, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und das Unternehmen am Leben zu erhalten. Die Geschäftsführung der Gesellschaft bleibt grundsätzlich weiterhin im Amt und kann die Geschäfte der Gesellschaft fortführen (§ 1107 BC). Auf Antrag eines Gläubigers oder Gesellschafters kann das Insolvenzgericht einen Sachwalter (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / I. Geschäftsführer

Rz. 107 Vertretungsorgan der Gesellschaft ist/sind ein oder mehrere Geschäftsführer. Geschäftsführer kann nur eine natürliche, mündige und unbescholtene Person sein. Eine Person, die als Schuldner im Register der erteilten Vollstreckungsermächtigungen eingetragen ist, darf nicht als Geschäftsführer bestellt werden. Es gibt keine weiteren speziellen Anforderungen an die Perso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / V. Internationales Insolvenzverfahren

Rz. 144 Gemäß den – aufgrund der Europäischen Verordnung Nr. 2015/848 vom 20.5.2015 über Insolvenzverfahren (Insolvenzverordnung) – durchgeführten Anpassungen im belgischen Insolvenzrecht kann ein Schuldner in Belgien für insolvent erklärt werden, selbst wenn das Zentrum seiner Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegen ist. In den Art. XX.202 bi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / I. Allgemeines

Rz. 105 Das serbische Konkursgesetz[9] unterscheidet grundsätzlich zwischen dem Konkurs und der Reorganisation. Während der Konkurs auf die Befriedigung der Gläubigerforderungen durch den aus der Veräußerung der insolventen Gesellschaft erzielten Ertrag ausgerichtet ist und damit die Beendigung der Gesellschaft nach sich zieht, ist es das Ziel einer Reorganisation, dem zahlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / IV. Haftung der Geschäftsführer

Rz. 142 Einer der häufigsten Fälle für eine Haftung der Geschäftsführer ist die Insolvenz der Gesellschaft. Hierbei handelt es sich um eine besondere Form der Haftung. Tatsächlich ist die Haftung der Geschäftsführer aber auch auf verschiedenen anderen Feldern denkbar, die nachfolgend aufgezeigt werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Insolvenzorgane

Rz. 305 Die Reform des Insolvenzrechts durch die LC hat den Gerichten für Handelssachen (Juzgados de lo Mercantil) als Insolvenzgerichte im Rahmen des Insolvenzverfahrens die ausschließliche Zuständigkeit für alle Angelegenheiten zugewiesen, denen eine besondere Bedeutung für das Schuldnervermögen zukommt, auch wenn diese aufgrund ihres Gegenstands ansonsten in die sachliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien1 Der ursprüngliche... / 2. Haftung vor Eintragung im Handelsregister

Rz. 38 Das kroatische Gesellschaftsrecht kennt die Vorgesellschaft (siehe Rdn 6). Sie ist in Art. 6 ZTD geregelt. Werden im Namen der d.o.o. Geschäfte vor Eintragung in das Handelsregister getätigt und ist das Gesellschaftsvermögen im Zeitpunkt der Eintragung geringer als im Gründungsakt bestimmt, sind die Gründer verpflichtet, zugunsten der Gesellschaft den Differenzbetrag ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 5. Verbleibender Anwendungsbereich des autonomen Internationalen Insolvenzrechts

Rz. 111 Die Bedeutung des autonomen deutschen Internationalen Insolvenzrechts ist durch die weit reichende Geltung der EuInsVO stark beschränkt. Die §§ 335 ff. InsO sind innerhalb der Bereichsausnahmen des Art. 1 Abs. 2 EuInsVO sowie dann maßgeblich, wenn der Interessenmittelpunkt des Schuldners nicht in der Gemeinschaft belegen ist. Da dann aber auch der nach § 3 InsO maßge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Recht zur sofortigen Beschwerde

Rz. 146 Die Beschwerdebefugnis im Rahmen des Eröffnungsverfahrens vor deutschen Gerichten ist in § 34 InsO, Art. 102 § 3 Abs. 1 Satz 3, § 4 Abs. 1 Satz 3 EGInsO geregelt. Nach § 34 Abs. 1 InsO steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu, wenn die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt wird. Art. 102 § 3 Abs. 1 Satz 3 EGInsO spricht dem Verwalter eines im Ausland eröffnet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Singapur / I. Kapitalaufbringung

Rz. 47 Das Kapital der Gesellschaft ist von ihren Anteilseignern aufzubringen. Dabei wird zwischen ausgegebenem Kapital (issued capital) und eingezahltem Kapital (paid-up capital) unterschieden. Das ausgegebene Kapital ist das von den Subscriber gezeichnete Kapital, während das eingezahlte Kapital den Stand widerspiegelt, zu dem die Subscriber ihre Gegenleistung durch Bar- o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / II. Insolvenzabwendendes Vergleichsverfahren

Rz. 204 Das insolvenzabwendende Vergleichsverfahren (concordato preventivo, Art. 160 f. LF), das nunmehr weitgehend reformiert wurde, bietet weitere Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer, die in der Lage sind, den Gläubigern einen überzeugenden Vorschlag zu unterbreiten. Der Plan kann verschiedene Lösungen anbieten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / II. Auflösung der Gesellschaft

Rz. 201 Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt durch die Übertragung ihres gesamten Vermögens, ihrer Rechte und Pflichten auf andere Gesellschaften bzw. Rechtsnachfolger bei der Reorganisation (Verschmelzung, Eingliederung, Spaltung, Umwandlung) oder im Rahmen einer Liquidation, Art. 104 Abs. 1 ZGB, Art. 48 Abs. 1 GmbHG. Die Gesellschaft erlischt mit ihrer Löschung aus dem Ha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Insolvenztypische Annexverfahren

Rz. 105 Neben den originär insolvenzrechtlichen Maßnahmen oder solchen im Vorfeld der Eröffnung gibt es weitere Verfahren, die sachlich eng mit einem Insolvenzverfahren zusammenhängen, jedoch außerhalb des insolvenzmäßigen Gesamtverfahrens als kontradiktorische Verfahren ausgestaltet sind. Um solche insolvenztypischen Annexverfahren handelt es sich etwa bei Einzelklagen auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / I. Kapitalaufbringung

Rz. 25 Das Mindeststammkapital einer bulgarischen OOD beträgt 2 BGN (ca. 1 EUR) (Art. 117 TZ). Die Summe der Stammeinlagen, die verschieden hoch sein können, muss das Stammkapital ergeben. Zur Eintragung der OOD muss das gesetzlich vorgesehene Mindeststammkapital eingezahlt sein. Wenn jedoch das Stammkapital höher als der gesetzliche Mindestbetrag ist, sind bei der Gründung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Insolvenzrechtliche Qualifikation von Schutzinstituten

Rz. 44 Im Hinblick auf verschiedene, prima facie gesellschaftsrechtliche Rechtsinstitute (siehe im Einzelnen Rdn 162 ff.), die eine inhaltliche Nähe zum Insolvenzrecht aufweisen, wird eine insolvenzrechtliche Qualifikation vorgeschlagen, um die betroffenen Rechtsfragen dadurch dem Insolvenzstatut anstelle des Gründungs- bzw. Herkunftsrechts zu überantworten. Betroffen sind n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Haftung der Gesellschafter

Rz. 125 Bei der unechten Auslandsgesellschaft (Scheinauslandsgesellschaft) haften seit dem 1.2.2021 alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (§§ 128 ff. HGB).[97] Die Haftung ist zwingend. Eine Beschränkung der Haftung ist nicht möglich (auch nicht analog § 139 HGB). Rz. 126 Die Haftung trifft alle Gesellschafter. Auf Art, Umf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / (2) Einzelheiten der Einkommensermittlung

Rz. 561 Steuerliche Gewinnermittlungsregeln. Zwar setzt das englische Recht für die steuerliche Gewinnermittlung auf der handelsrechtlichen Gewinnermittlung auf und ermittelt im Wege einer steuerlichen Überleitungsrechnung hieraus das steuerpflichtige Einkommen. Ein gesetzliches Maßgeblichkeitsprinzip wie im deutschen Recht existiert jedoch nicht. Die Realisation von Einkünf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Auflösung durch Beschluss der Hauptversammlung, Liquidation

Rz. 273 Wird die Gesellschaft infolge einer Entscheidung der Hauptversammlung aufgelöst, ist in dem Beschluss auch ein Liquidator (vereffenaar) bzw. sind mehrere Liquidatoren zu bestellen. Der Gesellschaftsvertrag wird meistens bestimmen, dass ein Mitglied der Geschäftsführung als Liquidator auftreten wird. Es ist aber auch möglich, dass eine andere Person bestellt wird. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
England und Wales1 England ... / b) Form für die Übertragung von Geschäftsanteilen und Stempelsteuer

Rz. 325 Die Vereinbarung über die Anteilsübertragung von certificated shares wie im Fall der Ltd. verlangt Schriftform. Die gesetzlichen Vorgaben zu den formalen Anforderungen sind grundsätrzlich dem Stock Transfer Act 1963 zu entnehmen, der für volleingezahlte Anteile (Regelfall der Ltd.) und teilweise eingezahlte Anteile unterschiedliche Anforderungen enthält. Das Gesetz v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 294 Steuerpflichtig für die Einkommensteuer (Inkomstenbelasting) sind natürliche Personen, die Einwohner der Niederlande sind (inländische Steuerpflichtige), und natürliche Personen, die nicht in den Niederlanden wohnen und – bestimmte – niederländische Einkünfte erzielen. Der Veranlagungszeitraum für die Einkommensteuer von natürlichen Personen entspricht dem Kalenderja...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderfälle bei der Rechnun... / 7 Sonstige Leistungen an EU-Empfänger mit USt-IdNr.

Erbringt ein im Inland ansässiger Unternehmer sonstige Leistungen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen, unterliegen diese i. d. R. der Umsatzsteuer des EU-Lands, in dem der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt.[1] Dies gilt ebenso, wenn der Leistungsempfänger eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person mit erteilter USt-IdNr. ist. Für die ggf. im ande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / II. Antragstellung

Rz. 136 Der Antrag an das Gericht, das Unternehmen für insolvent zu erklären, kann von verschiedenen Personen gestellt werden (Art. XX.100 WGB). Zunächst sind der oder die Geschäftsführer einer Gesellschaft verpflichtet, im Falle der Zahlungseinstellung die Insolvenz anzuzeigen. Diese Anzeige muss seit dem 1.5.2018 zwingend auf elektronischem Weg via www.regsol.be vorgenommen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Haftung aus Insolvenzverschleppung

Rz. 91 Die Haftung der Gesellschafter und der Geschäftsführer unterliegt grundsätzlich dem Gesellschaftsstatut. Insoweit könnte man das Gleiche auch für die Haftung aus Insolvenzverschleppung denken.[121] Freilich ergibt sich hier ein markanter Differenzierungsgrund: Die Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer wird deswegen dem Gesellschaftsstatut unterstellt, weil au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / II. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 136 Mit der Gründung der GmbH entsteht zwischen der GmbH und den Gesellschaftern sowie den Gesellschaftern untereinander ein Rechtsverhältnis, aus dem sich verschiedene Teilhabe- und Mitwirkungsrechte, Schutzrechte und wirtschaftliche Rechte herleiten. Rz. 137 Die Teilhabe- und Mitwirkungsrechte betreffen das Recht, Einfluss auf die Unternehmenspolitik und die Geschäftsfü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / I. Allgemein

Rz. 247 Als Subjekt des Handelsverkehrs unterliegt eine GmbH auch den Vorschriften zur Insolvenz (iflâs) (Art. 18 Abs. 1 HGB).[73] Gemäß Art. 633 f. HGB sind auf den Fall der Insolvenz bzw. des vollständigen Verlusts des Kapitals die Vorschriften aus dem Aktienrecht anzuwenden. Bei Eintritt des Konkursfalles ist der Geschäftsführer verpflichtet, unverzüglich die Generalversa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 1. Übersicht

Rz. 251 Das Konkursverfahren ähnelt in vieler Hinsicht dem Zwangsvollstreckungsverfahren. Es handelt sich dabei um ein Gesamtvollstreckungsverfahren, in welchem aufgrund eines Beschlusses der Kammer für Handelssachen alles pfändbare Vermögen des Insolventen (müflis) zum Zwecke der Befriedigung der Gläubiger verwertet wird. Dabei wird das gesamte Vermögen des Schuldners zur "...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / IV. Haftung der Geschäftsführer

Rz. 128 Nach Eintritt der Insolvenz dürfen die Geschäftsführer der Gesellschaft keine Zahlungen in deren Namen mehr veranlassen, es sei denn, diese erfolgen mit Rücksicht auf die notwendige Sorgfalt in dieser Situation. Die Geschäftsführer haften gegenüber der Gesellschaft für Zahlungen, die entgegen der notwendigen Sorgfalt nach Eintritt der Insolvenz getätigt werden. Wird ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Reichweite des Insolvenzstatuts

Rz. 153 Der Gang des Insolvenzverfahrens, d.h. die Insolvenzverfahrensregeln, ist zentraler Bestandteil des Insolvenzstatuts. Gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 1 EuInsVO regelt das Recht des Eröffnungsstaates, unter welchen Voraussetzungen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, wie es durchzuführen und zu beenden ist. Diese generalklauselartige Umschreibung wird flankiert durch die ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / III. Insolvenzverfahren

Rz. 131 Das Insolvenzverfahren wird eröffnet, um das Vermögen des Schuldners zu verwerten und den Erlös zwischen den Gläubigern zu verteilen oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens zu treffen. Rz. 132 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei einer GmbH setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Zu den Eröffnungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / III. Konkursverfahren

Rz. 231 Das Konkursverfahren dient der Befriedigung der Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners im Wege seiner Auflösung und Beendigung seiner körperschaftlichen Existenz und ist in den §§ 22–70 Cstv. geregelt. 1. Einleitung des Konkursverfahrens Rz. 232 Antragsberechtigt sind sowohl der Schuldner selbst als auch jeder Gläubiger gem. §§ 23, 24 Cstv., weiterhin das Registe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 2. Abwicklung

Rz. 158 Zweck des Abwicklungsverfahrens nach Chapter 7 ist es, die Gesellschaft zu liquidieren und den Liquidationserlös zwischen den Gläubigern zu verteilen. Gibt das Gericht dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens statt, ist zunächst ein vorläufiger Sachwalter (interim trustee) durch das Gericht zu bestimmen, der das Vermögen der Gesellschaft übernimmt (§ 701(a)(1) BC). In...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / I. Kapitalaufbringung

Rz. 29 Die Aufbringung eines Mindestkapitals zur Gründung einer SRL ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Obwohl das Gesetz nur für die Gründung einer SA ein Mindestkapital i.H.v ARG $ 100.000 verlangt, vertritt die Justizaufsichtsbehörde (IGJ) gegenwärtig die Ansicht, dass das Stammkapital mit dem Gesellschaftsgegenstand korrespondieren muss. Dies bedeutet, dass sich die Höh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / III. Haftung

Rz. 136 Im Falle des Konkurses der Gesellschaft haften die Gesellschafter grundsätzlich nur bis zur Höhe der durch sie übernommenen Stammeinlage. Nach Art. 169 IG haften die Mitglieder der Leitungsorgane (Geschäftsführer, Direktoren, Zensoren etc.) sowie andere Personen, die den Insolvenzzustand herbeigeführt haben (somit grundsätzlich auch die Gesellschafter), persönlich, f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Sacheinlagen

Rz. 93 Neben oder anstatt von Geldeinlagen ist die Einbringung von Sacheinlagen (aportaciones no dinerarias) zulässig. Dies gilt sowohl für die Gründung als auch bei einer Kapitalerhöhung. Die Sacheinlagen sind im Einzelnen genau zu beschreiben und wertmäßig anzugeben. Zulässig ist die Einbringung von beweglichen oder unbeweglichen Sachen, von Forderungen, Gewerbebetrieben, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / I. Voraussetzungen

Rz. 272 Die sonstigen Fallgruppen des Gesetzes sehen die Auflösung einer GmbH im Wege einer gerichtlichen Entscheidung vor:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 124 Rechtliche Grundlage eines Insolvenzverfahrens gegen natürliche und juristische Personen mit Sitz in Estland ist die estnische Insolvenzordnung (Pankrotiseadus), nachfolgend InsO. Neben dem Insolvenzverfahren gibt es in Estland seit 4.12.2008 mit dem Sanierungsgesetz (Saneerimisseadus) unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, durch ein Restrukturierungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Die GmbH im internation... / (1) Zins- oder Lizenzzahlungen

Rz. 55 Gemäß Art. 2a der Richtlinie sind Zinsen Einkünfte aus Forderungen jeder Art, auch wenn die Forderungen durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert oder mit einer Beteiligung am Gewinn des Schuldners ausgestattet sind. Zuschläge für verspätete Zahlungen gelten nicht als Zinsen. Der deutsche Gesetzgeber hat von der in Art. 4 der Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit Gebr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
China / 2. Umwandlungsverfahren

Rz. 144 Die Genehmigungsbehörde hat binnen 45 Tagen dem Grunde nach zu erklären, ob sie der Verschmelzung oder Spaltung zustimmt. Hierauf haben die beteiligten Unternehmen die Verschmelzung oder Spaltung mindestens dreimal binnen eines Monats in einer landesweiten Zeitung bekannt zu machen und bekannte Gläubiger von der bevorstehenden Spaltung bzw. Verschmelzung zu verständi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mexiko / 4. Sacheinlagen

Rz. 56 Sacheinlagen sieht das Gesetz nach Art. 6 VI HS 2 LGSM ausdrücklich vor; es muss dann der Wert der Sacheinlagen nach festen, bereits im Gesellschaftsvertrag dargelegten Kriterien ermittelbar sein. Dienstleistungen als Einlagen kennt das mexikanische Recht nicht; sie sind nach Art. 70 Abs. 2 LGSM unzulässig. Rz. 57 Art. 11 LGSM enthält eine besondere Bestimmung für den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Schnittstellen des Inte... / III. Korrekturbedarf durch Anwendung inländischer Schutzvorschriften

Rz. 37 Teilweise wird in der Öffnung des nationalen Rechtsverkehrs für ausländische Rechtsformen eine besondere Chance durch mehr Wettbewerb der Rechtsordnungen erblickt und dafür plädiert, den Rechtsverkehr auf – die im Urteil des EuGH in Sachen Inspire Art in Bezug genommenen[110] – Selbstschutzmechanismen oder aber auf die nach dem Gründungsstatut verfügbaren Schutzinstru...mehr