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Rechtliche Grundlage eines Insolvenzverfahrens gegen natürliche und juristische Personen mit Sitz in Estland ist die estnische Insolvenzordnung (Pankrotiseadus), nachfolgend InsO. Neben dem Insolvenzverfahren gibt es in Estland seit 4.12.2008 mit dem Sanierungsgesetz (Saneerimisseadus) unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, durch ein Restrukturierungsverfahren die Gesellschaft vor der Insolvenz zu bewahren. Neben der InsO findet seit dem Beitritt Estlands zur EU auch die EuInsVO, welche das Insolvenzrecht innerhalb der EU regelt, Anwendung. Grundsätzlich wird das Insolvenzverfahren im Mitgliedstaat des Sitzes des Schuldners nach der nationalstaatlichen Verfahrensordnung durchgeführt (Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 EuInsVO).

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