Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorlage-, Prüfungs- und Berichtspflichten

Rz. 32 [Autor/Zitation] Verletzen die gesetzlichen Vertreter ihre Vorlagepflicht gegenüber dem AR, kann das Unternehmen, vertreten durch das nach dem jeweiligen Organisationsstatut zuständige Organ, gerichtlich gegen sie vorgehen. Ob die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich individuelle Ansprüche geltend machen und durchsetzen können, hängt vom Organisationsstatut ab ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verpflichteter Personenkreis; Sanktionen

Rz. 30 [Autor/Zitation] Zur Einreichung der Erklärung sind die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens verpflichtet. Dies sind nach § 4 Abs. 1 bei juristischen Personen (zB wirtschaftlicher Verein oder Stiftung) die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs und bei Personenhandelsgesellschaften der oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter (vgl. zu Einzelheiten § 4 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Sanktionen

Rz. 25 [Autor/Zitation] Verstöße gegen Abs. 1 können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 EUR belegt werden. Erfolgte die Ordnungswidrigkeit in Bezug auf eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft nach § 264d, beträgt die Geldbuße in den Fällen des Abs. 1 höchstens den höheren der folgenden Beträge: zwei Millionen oder das Zweifache des aus der Ordnungswidrigkeit gezogenen wirtschaft...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen zu §§ 1–23 P... / D. Zwingende Geltung, Sanktionen

Rz. 14 [Autor/Zitation] Die Bestimmungen des PublG sind als Mindeststandard zwingend und können auch durch Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder Vereinbarung mit Gläubigern nicht abbedungen werden. Weitergehende Anforderungen sind dagegen zulässig. Rz. 15 [Autor/Zitation] Zur Durchsetzung der Regelungen über die Publizität von JA/KA und Lagebericht/Konzernlagebericht enthält ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Sanktionen

Rz. 77 [Autor/Zitation] Von den Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 17–21 PublG bezieht sich lediglich § 17 Abs. 1 Nr. 3 PublG auf eine Verletzung der Aufstellungspflichten gem. § 11 PublG. Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter eines MU bzw. beim Einzelkaufmann als Inhaber oder dessen gesetzlicher Ve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Sonstige Sanktionen

Rz. 282 [Autor/Zitation] Der Verstoß gegen die Ausschlusstatbestände der § 319 Abs. 2–4 stellt gem. § 334 Abs. 2 eine Ordnungswidrigkeit für den Unterzeichner des Bestätigungsvermerks dar. Durch diese Vorschrift soll die Einhaltung der § 319 Abs. 2–4 abgesichert werden (vgl. Begr.RegE, BT-Drucks. 10/317, 101 zu § 289 HGB-E). Rz. 283 [Autor/Zitation] Wird der Bestätigungsvermerk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / K. Rechtsfolgen von Verstößen gegen § 318

Rz. 493 [Autor/Zitation] Wählt das zuständige Organ der Gesellschaft entgegen § 318 Abs. 1 Satz 1 bis 3 bis zum Ablauf des GJ keinen Abschlussprüfer, zieht dies keine Sanktionen nach sich. Um dennoch die Bestellung eines Prüfers zu sichern, greift mit Ablauf des GJ die Pflicht der gesetzlichen Vertreter, einen Antrag auf gerichtliche Bestellung zu stellen (§ 318 Abs. 4 Satz 1...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die durch das AReG v. 10.5.2016 (BGBl. I 2016, 1142) eingefügte Vorschrift soll neben der Sanktion aus dem Bußgeld- oder Strafverfahren der Umsetzung der prüfungsbezogenen Pflichten von Mitgliedern eines Prüfungsausschusses iSd. § 324 Abs. 1 Satz 1 dienen (vgl. Orth/Orth in BKT, Bilanzrecht, § 335c HGB Rz. 10 [3/2025]). Die bei der ARES gebündelte Bekan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verfahrenskosten

Rn. 1861 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Verfahrenskosten fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG (BFH BFH/NV 2011, 460). Bei betrieblich veranlassten Sanktionen sind die im Zusammenhang stehenden Verfahrenskosten auch dann als BA absetzbar, wenn die Sanktion selbst nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG nicht abzugsfähig ist (BFH BStBl II 1982, 467; H 4.13 EStH 202...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Ablieferung und Mängel des Prüfungsberichts

Rz. 248 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat einen fachlich einwandfreien Prüfungsbericht zu erstatten und diesen den gesetzlichen Vertretern bzw. dem AR vorzulegen (§ 321 Abs. 5). Die Gesellschaft hat ihrerseits den Prüfungsbericht abzunehmen (§ 640 BGB; vgl. Kropff in MünchKomm. AktG2, § 163 Rz. 22). Dabei wird in der Entgegennahme des Vorwegexemplars und der Durchführu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 10 [Autor/Zitation] Der § 331a ist angesichts der verschärften Sanktion gegenüber dem § 331 lex specialis. Im Übrigen können an dieser Stelle die Ausführungen zu § 331 herangezogen werden (§ 331 Rz. 1 ff.).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtsnatur des Ordnungsgeldes

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Rechtsnatur des Ordnungsgeldes ist nicht unumstritten (§ 335 HGB Rz. 1). Das BVerfG sieht die Androhung und Festsetzung eines Ordnungsgeldes als Beugemittel mit strafähnlichem Charakter an (vgl. BVerfG v. 9.1.2014 – 1 BvR 299/13, NJW 2014, 1431, 1432). Danach werden mit dem Ordnungsgeld sowohl präventive als auch repressive Zwecke verfolgt. Das Ordn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) 1993 bis 1998

Rz. 87 [Autor/Zitation] Durch das Kreditwesenänderungsgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I 1992, 2211) wurde § 331 Nr. 1, 2 mit Wirkung zum 1.1.1993 geändert und zusätzlich der "Zwischenabschluss nach § 340a Abs. 3" bzw. der "Konzernzwischenabschluss nach § 340i Abs. 4" in die bei Falschdarstellungen ggf. zu sanktionierenden Rechnungslegungsinstrumente aufgenommen (Altenhain in HKMS...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsfolge (Abs. 2)

Rz. 14 [Autor/Zitation] Eine Ordnungswidrigkeit nach § 342o Abs. 1 kann gem. § 342o Abs. 2 mit einer Geldbuße von bis zu 250.000 EUR geahndet werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, dem Vorwurf, der den Täter trifft, sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters (vgl. § 17 OWiG; s. in diesem Zusammenhang auch BT-Drucks. 20/...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Subjektiver Tatbestand

Rz. 24 [Autor/Zitation] Ordnungswidriges Handeln nach § 20 PublG setzt in jedem Fall vorsätzliches Verhalten voraus. Es genügt bedingter Vorsatz (vgl. § 334 HGB Rz. 3). Eine fahrlässige Begehung ist nach dem Wortlaut des Gesetzes und gem. § 10 OWiG nicht sanktioniert. Ein Irrtum über eines der in § 20 PublG enthaltenen Tatbestandsmerkmale führt gem. § 11 Abs. 1 OWiG zu einem ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 193 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Sanktionen für eine Verletzung der Offenlegungspflicht des § 325 muss einerseits zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Rz. 194 ff.) und andererseits Zivilrecht (Rz. 197 ff.) unterschieden werden.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 60 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Sanktionen für eine Verletzung der Offenlegungspflicht des § 325a muss einerseits zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Rz. 61) und andererseits Zivilrecht (Rz. 63) unterschieden werden.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) 1986 bis 1992

Rz. 85 [Autor/Zitation] § 331 wurde im Zuge der Umsetzung der 4. (Jahresabschluss-RL 78/660/EWG), 7. (Konzernabschluss-RL 83/349/EWG) und 8. (Abschlussprüfer-RL 84/253/EWG) EG-Richtlinie durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 als Teil des sechsten Unterabschnitts "Straf- und Bußgeldvorschriften" des zweiten Abschnitts im dritten Buch des HGB eingefügt (Biener/Berneke, Bilanzrichtlin...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 17 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Sanktionen für eine Verletzung der Offenlegungspflicht des § 327 muss einerseits zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Rz. 18 f.) und andererseits Zivilrecht (Rz. 20) unterschieden werden.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 33 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Sanktionen für eine Verletzung der Offenlegungspflicht des § 326 muss einerseits zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Rz. 34 f.) und andererseits Zivilrecht (Rz. 36) unterschieden werden.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die Tatbestände des § 332 sind Offizialdelikte. Sie werden von Amts wegen verfolgt (Bauer, Neuregelung der Strafbarkeit, 2017, 134; Mansdörfer in Heymann3, § 332 HGB Rz. 50). Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Regelung stellt eine Strafvorschrift des HGB dar. Damit gelten der strafrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) und das Analogieverbot im m...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Ausschussmitglieder

Rz. 411 [Autor/Zitation] Mangels spezieller Vorgaben in § 324 zu den Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Prüfungsausschusses gelten die allgemeinen Haftungsregelungen der §§ 116 iVm. 93 AktG entsprechend (Burg/Müller in Kölner Komm. RLR, § 324 HGB Rz. 108; Grottel/Gundel in Beck BilKomm.14, § 324 HGB Rz. 93; Staake in HKMS3, § 324 HGB Rz. 115; Haber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 53 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Sanktionen für eine Verletzung der inhaltlichen Anforderungen an die Offenlegung und die anderweitige Veröffentlichung des § 328 muss zwischen einerseits Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Rz. 54) und andererseits Zivilrecht (Rz. 55 f.) unterschieden werden.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 20 [Autor/Zitation] In Bezug auf die Sanktionen für eine Verletzung der Offenlegungspflicht des § 9 PublG muss zwischen einerseits Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht (Rz. 21 f.) und andererseits Zivilrecht (Rz. 23) unterschieden werden.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bußgeld, Eintragung in das Gewerbezentralregister

Rz. 25 [Autor/Zitation] Als Sanktionen stehen ein Bußgeld gegen den Täter selbst sowie eine Verbandsgeldbuße (§ 30 OWiG) im Raum. Des Weiteren sind rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die einen Betrag von mehr als 200 EUR zum Inhalt haben, gem. § 149 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GewO in das Gewerbezentralregister einzutragen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Keine oder unzureichende Einrichtung eines Prüfungsausschusses

Rz. 402 [Autor/Zitation] Sanktionen können sowohl bei Rechtsverstößen auf der organisatorischen Ebene der Einrichtung eines Prüfungsausschusses als auch bei der Aufgabenerfüllung durch die Ausschussmitglieder (Rz. 411 ff.) eingreifen. Neben den juristischen Folgen von Sorgfaltspflichtverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und strafbewehrtem Verhalten können auch andere Konsequenz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Antragsberechtigter Personenkreis

Rz. 340 [Autor/Zitation] Der Personenkreis, der einen Ersetzungsantrag nach § 318 Abs. 3 stellen kann, wird in § 318 Abs. 3 Satz 1 und 6 abschließend festgelegt. Auch wenn im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ein besonderes Organ für die Wahl des Abschlussprüfers vorgesehen ist (§ 318 Abs. 1 Satz 2), sind dessen Mitglieder nicht befugt, einen Ersetzungsantrag nach § 318 Abs. 3 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Erstattung der... / II. Sachverständigenkosten nur ausnahmsweise erstattungsfähig

Zu Recht geht der Verteidiger nach Auffassung des LG Zwickau davon aus, dass für eine effektive Verteidigung die Einholung eines privaten Sachverständigengutachtens notwendig gewesen ist . In erster Instanz habe er bereits vorgetragen, dass dies verfassungsrechtlich aus Gründen der "Waffengleichheit" auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren notwendig sei. 1. Grundsätze für die E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Fehlende Prüfereigenschaft (Satz 1 Nr. 2, 2. Fall)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei den dem PublG unterliegenden Unternehmen (§§ 1, 3) darf die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des JA und Lageberichts wie nach HGB (§ 319 Abs. 1 Satz 1 HGB) nur von Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt werden (vgl. § 6 PublG Rz. 18). Vereidigte Buchprüfer oder Buchprüfungsgesellschaften sind hierzu nicht berechtig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Der Einführung des § 331a lagen die gesetzgeberischen Bestrebungen der Verschärfung des Bilanzstrafrechts in Reaktion auf Finanzskandale zu Grunde. Zu diesem Zweck wurde die Abgabe der falschen Versicherung, der sog. Bilanzeid, für Mitglieder vertretungsberechtigter Organe kapitalmarktorientierter Gesellschaften sanktioniert. So sollte durch die Einführ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Unternehmensteuerreform und JStG 2008: Änderungen mit Auswirkung auf die Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und die Alterseinkünfte, DStZ 2007, 802; Riewe, Rechtsfolgen bei der Abfindung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften, DB 2010, 2503; Killat-Risthaus, Einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, DB 2010, 2304; G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Ziel des § 18 PublG ist es, den unehrlich berichtenden Abschlussprüfer zu bestrafen. Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung eines Abschlussprüfers über die von ihm durchgeführte Abschlussprüfung soll den subjektiven Feststellungen des Abschlussprüfers entsprechen. Diese Berichterstattung erfolgt durch den Prüfungsbericht und durch den Bestätigungsve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) 2017 bis 2025

Rz. 93 [Autor/Zitation] Eine wesentliche Erweiterung der möglichen Tatgegenstände erfuhr § 331 über das CSR-RUG v. 11.4.2017 (Art. 1 Nr. 16; BGBl. I 2017, 802) durch die Aufnahme der gesondert genannten nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung im (Konzern-)Lagebericht bzw. alternativ des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts in § 331 Nr. 1 und 2. Die Strafvorschriften...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gaßmann, Frist verpasst, was nun? Offenlegungspflichten nach HGB und Sanktionen bei einem Verstoß, BBP 2019, 46.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, PublG § 21a PublG Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

Schrifttum: Lenz, Abschlussprüfungsaufsichtsreformgesetz: Die Prüfung der Prüfer, DB 2016, 875. Rz. 1 [Autor/Zitation] § 21a PublG ist § 335c HGB nachgebildet und dient ebenso der Umsetzung der Art. 30 Abs. 1, Art. 30a Abs. 1 Buchst. b, Art. 30c und 30f der Abschlussprüferrichtlinie (BT-Drucks. 18/7219, 55; vgl. § 335c HGB Rz. 1 ff.). Die Vorschrift wurde durch das AReG v. 10.5...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 36 [Autor/Zitation] Zu den zivilrechtlichen Folgen der unberechtigten Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 326 und die damit nicht vollständig erfolgte Offenlegung eines Unternehmensabschlusses vgl. § 325 Rz. 197 ff.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Prüfungsvorschriften und Offenlegung

Rz. 59 [Autor/Zitation] Neben dem Prüfungsbericht gibt es weitere, mit dem Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über die Versagung unmittelbar zusammenhängende oder sich darauf beziehende Vorschriften im HGB. Dazu gehören insbes. (ohne Nennung wirtschaftszweig- oder rechtsformspezifischer Vorschriften): § 316 Abs. 3 Satz 2 über die Ergänzung des Bestätigungsvermerks bei nachtr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 319b sichert die innere und äußere Unabhängigkeit eines in ein Netzwerk eingebundenen Abschlussprüfers. Dafür statuiert die Netzwerkregelung aber keine eigenen netzwerkspezifischen Ausschlussgründe, sondern dehnt die bestehenden Ausschlussgründe des § 319 auf das Netzwerk des Abschlussprüfers aus, soweit diese im jeweiligen Einzelfall, zB durch die so...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unrichtige Darstellung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 PublG wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter eines MU bei Aufklärungen oder Nachweisen, die gem. § 12 Abs. 3 Satz 3 iVm. § 2 Abs. 3 Satz 4 PublG iVm. § 145 Abs. 2 und 3 AktG einem Prüfer vorgelegt werden, unrichtige Angaben macht oder die Verhältnisse ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Veräußerung des Betriebs

Tz. 35 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb veräußert worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2025 Rn 18.06). Nach R 16 Abs 1 EStR 2012 liegt eine Veräußerung des ganzen Gew vor, wenn der Betrieb mit seinen wes Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Unterlassene oder nicht rechtzeitige Übermittlung der Erklärung nach § 12 Abs. 2 PublG

Rz. 35 [Autor/Zitation] Eine unterlassene oder nicht rechtzeitige Übermittlung der Erklärung nach § 12 Abs. 2 PublG stellt gem. § 20 Abs. 1a PublG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann (§ 20 Abs. 3 Satz 1 PublG).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Verletzung der inhaltlichen Anforderungen an die Offenlegung und die anderweitige Veröffentlichung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5). Dass von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch gemacht wird, dürfte jedenfalls im Hinblick auf die Vorgaben des Abs. 2 (Rz. 28 ff.) zweifelhaft sein, da derartige Verstöße den zuständigen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Anwendung der §§ 335 bis 335b (Abs. 2) und Zuständigkeit

Rz. 10 [Autor/Zitation] Gemäß § 340o Abs. 2 sind §§ 335 bis 335b auf die Festsetzung von Ordnungsgeld nach § 340o entsprechend anzuwenden. §§ 335 bis 335b normieren insbes. die Voraussetzungen und das Verfahren zur Festsetzung eines Ordnungsgeldes sowie die in Betracht kommenden Sanktionen. Rz. 11 [Autor/Zitation] Verstöße gegen die Offenlegungsvorschriften des § 340l werden mi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 34 [Autor/Zitation] Eine unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichterungen von § 326 begründet eine Verletzung der Offenlegungspflicht und kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Rz. 35 [Autor/Zitation] Weiterhin kann die unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichteru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Änderungen durch das sog JStG 2019

Rn. 1865 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zur Gewährleistung der Wettbewerbsneutralität und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie zur Bekräftigung der Ahndungswirkung wurden durch Neuformulierung des S 1 in § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG auch die durch andere EU-Mitgliedstaaten festgesetzten Geldbußen in das BA-Verbot einbezogen. Damit wurden auch Forderungen des Bundesrechnungshofes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erfordernis

Rz. 25 [Autor/Zitation] Die Rspr. sowie die überwiegende Meinung im Schrifttum leiten dies zunächst aus dem strafähnlichen Charakter des Ordnungsgeldes ab (OLG Köln v. 1.7.2015 – 28 Wx 8/15; OLG Köln v. 21.9.2015 – 28 Wx 15/15; LG Bonn v. 6.12.2007 – 11 T 11/07, juris). Das LG Bonn rezipiert hierzu die Rspr. des BVerfG, nach der für alle staatlichen Maßnahmen mit Strafcharakt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder

Rn. 1854 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben Geldbußen fallen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG auch Ordnungsgelder unter die Vorschrift. Hierzu gehören die nach deutschem Recht so bezeichneten Forderungen, die insbesondere in den Verfahrensordnungen oder in verfahrensrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze enthalten sind. Ordnungsgelder sind zB das Ordnungsgeld wegen Ausbleibens ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Vorlage einer Übersetzung (Abs. 3)

Rz. 17 [Autor/Zitation] In Abs. 3 ist zudem die Befugnis der das Unternehmensregister führenden Stelle vorgesehen, im Einzelfall eine deutsche Übersetzung der Unterlagen der Rechnungslegung zu verlangen, was nur dann der Fall sein kann, wenn von der Sprachoption des § 325a Abs. 1 Satz 5 (§ 325a Rz. 42 ff.) oder des § 340l Abs. 2 Satz 5 (§ 340l Rz. 40 ff.) Gebrauch gemacht wur...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unrichtige Darstellung

Rz. 89 [Autor/Zitation] Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 PublG wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter eines MU bzw. im Falle eines Einzelkaufmanns als MU dessen Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter die Verhältnisse des (Teil-)Konzerns im (Teil-)KA oder (Teil-)Konzernlagebericht unrichtig wiedergibt ode...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 20 Abs. 1 Nr. 5 PublG). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig (§ 20 Abs. 4 PublG). Rz. 22 [Autor/Zitation] Weiterhin kann die Offenlegung eines unrichtigen Unternehmensabschlusses den Strafta...mehr