Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Entschädigungsanspruch, Abs 2.

Rn 6 Insb der verschuldensunabhängige (BAG NZA 16, 1131; 888 [BAG 17.12.2015 - 8 AZR 421/14]; 10, 1129 [BAG 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08]; 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]) Anspruch auf Entschädigung gem II trägt den Forderungen des EuGH (Rn 1) nach verschuldensunabhängiger Sanktion (EuGH NZA 97, 984 – Draempahl; 91, 172 – Dekker) Rechnung. II regelt allerdings keine Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Ordnungsmittel (Abs 4).

Rn 16 Erscheint ein ordnungsgemäß geladener Ehegatte unentschuldigt (vgl § 381 ZPO; vgl Naumbg FamRZ 07, 909) nicht, ist gegen ihn wie gegen einen Zeugen zu verfahren, sodass die in § 380 ZPO genannten Ordnungsmittel verhängt werden können. Hiervon macht das FamFG eine Ausnahme, als die Anordnung einer Ordnungshaft nicht (auch nicht ersatzweise) in Betracht kommt, Abs 4 Hs 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Ordnungsgeld.

Rn 196 Bei einer Sanktion gegen Parteien, Zeugen oder Sachverständige ist wegen der Festgebühren nach Nr 2111, 2121, 2124 KV Anl 1 GKG und mangels Gebührentatbestandes im RVG eine Wertfestsetzung nur für Anwaltskosten in der Beschwerde geboten; den Wert bestimmt die Höhe des Ordnungsgelds. Weiter s Zwangsvollstreckung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätzliches.

Rn 15 Die Erklärung mit Nichtwissen nach Abs 4 stellt einen Sonderfall des Bestreitens dar. Sie ist dann zulässig, wenn der Erklärende tatsächlich keine Kenntnis der von der gegnerischen Partei behaupteten Tatsachen hat, weil sie zB nicht Gegenstand seiner eigenen Wahrnehmung waren, oder weil er sie vergessen hat. Um nicht von der Sanktion des Abs 3 erfasst zu werden, erlaub...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Einwendungen und Gegenansprüche.

Rn 6 Die Festsetzung der Vergütung kann vom Gericht jederzeit für die Zukunft geändert werden. Auch die gesamte Entziehung der Vergütung ist möglich, wobei eine fehlerhafte Bestellung des Betreuers oder eine zu lange aufrechterhaltene Betreuung einem Vergütungsanspruch nicht entgegenstehen (BayObLG NJWE-FER 97, 154). Eine Entziehung kommt dagegen als Sanktion für ein rechtsw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fortführung des Darlehensvertrages (Abs 1 u 2).

Rn 2 Der Darlehensnehmer ist bei unechten Abschnittsfinanzierungen mit gebundenem Sollzinssatz (§ 489 V) spätestens drei Monate vor Ende der Sollzinsbindung über die Bereitschaft zu einer neuen Sollzinsbindungsabrede (I) bzw bei sonstigen Verbraucherdarlehen, auch echten Abschnittsfinanzierungen, spätestens 3 Monate vor Beendigung des Darlehensvertrages über die Bereitschaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 Nichtvorlage der Urkunde trotz Anordnung und Nichterfüllung der Nachforschungspflicht sind als Fälle der Beweisvereitelung zu qualifizieren, die das Gesetz mit möglichen Beweisnachteilen sanktioniert. Die Würdigung bleibt dem Gericht überlassen; § 427 gibt kein Beweisergebnis vor. Das Gericht kann in freier richterlicher Beweiswürdigung über die Beschaffenheit und den I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Abschließende Regelung.

Rn 18 Der Einwendungsdurchgriff von I beruht ua auf der alten, letztlich auf § 242 gestützten Rspr. Auf diese kann aber bei Unanwendbarkeit des I nicht zurückgegriffen werden; dieser bildet also eine abschließende Regelung (MüKo/Habersack Rz 20, Grüneberg/Grüneberg Rz 1, vgl BGH NJW 04, 1376, 1378 [BGH 27.01.2004 - XI ZR 37/03]). Dagegen bleiben Aufklärungspflichten des Darl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Adressat der Zwangsmittelanordnung.

Rn 39 Adressat der Zwangsmittelfestsetzung ist grds der Schuldner, auch im Falle der Prozessunfähigkeit (hM; Zweibr OLGR 03, 347, 348; Kobl FamRZ 03, 1486; BGH WM 21, 2340 Rz 70, 73 ff m Anm Schörnig MDR 22, 141, Herberger NJW 22, 399 und Damrau ZEV 22, 30). Zwangsgeld wird also in sein Vermögen vollstreckt. Zwangsgeld kann auch dann angeordnet werden, wenn die geschuldete A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen verbotener Kopplung (Abs 2).

Rn 4 Als Sanktion (Art 38 I WoImmoKrRL) eines Verstoßes gg das gesetzliche Verbot (§ 134) des I 1 ordnet II nicht die Nichtigkeit des Immobiliardarlehens, sondern abweichend von der Auslegungsregel des § 139 nur des Kopplungsteils sowie bei mehreren Verträgen nur der Kopplungsgeschäfte an (MüKo/Weber Rz 6). Ist ein Teil der mehreren Kopplungsgeschäfte nach § 492b zulässig, s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berufung auf den allg geleisteten Eid.

Rn 4 Diese ist der Beeidigung nach Abs 1 in zivilverfahrensrechtlicher, aber auch in strafrechtlicher Hinsicht gleichgestellt (§ 155 Nr 2 StGB). Das gilt jedoch nur, wenn das Gericht überhaupt die Beeidigung angeordnet hat (str, St/J/Berger § 410 Rz 9). Voraussetzung ist eine allg Beeidigung (zum Verhältnis zur öffentlichen Bestellung s § 404 Rn 11) entspr den landesgesetzli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Weigerungsrechte.

Rn 11 Wird die Anordnung einer Urkundenvorlage ggü einer Partei vom Gericht ausgesprochen, so enthält das Gesetz ggü der Partei keine Weigerungsrechte, wie sie etwa beim Zeugenbeweis bestehen (§§ 383 ff) oder wie sie der Gesetzgeber im Hinblick auf dritte Personen geregelt hat (Abs 2). Darin kommt eine bewusste Unterscheidung von Partei, Zeuge und dritter Person zum Ausdruck...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Günstigkeitsprinzip.

Rn 9 Zieht der Formverstoß nach den alternativ berufenen Rechtsordnungen unterschiedliche Folgen nach sich, o ist die mildeste Sanktion anzuwenden (RGZ 133, 161 ff). Fehlt es im Recht des Vornahmestaates an Formvorschriften (›Formenleere‹), weil diesem Recht das betr Rechtsgeschäft unbekannt ist (zur GmbH-Anteilsübertragung in der Schweiz Weller, Der Konzern 08, 256), so ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 7 EuGFVO – Abschluss des Verfahrens.

Gesetzestext 1) Innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Antworten des Beklagten oder des Klägers unter Einhaltung der Frist des Artikels 5 Absatz 3 oder Absatz 6 eingegangen sind, erlässt das Gericht ein Urteil oder verfährt wie folgt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 19 Findet der GV die Sache nicht vor, kann der Gläubiger gem § 883 II verlangen, dass der Schuldner an Eides statt versichert, sie weder zu besitzen noch zu wissen, wo sie sich befindet. §§ 887 f sind daneben nicht anwendbar (Köln DGVZ 83, 75). Die Richtigkeit seiner Angaben muss der Schuldner eidesstattlich versichern. § 883 III eröffnet die Möglichkeit, die Eidesformel ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unwirksamkeit des Vertrags, IV.

Rn 5 Missachtet der Anbieter die Pflichten nach III, so ordnet IV als Sanktion die Unwirksamkeit des Vertrags an. Kritikwürdig ist daran, dass eine im vorvertraglichen Bereich liegende Pflichtverletzung nicht lediglich Schadensersatzansprüche auslöst (die ggf auch auf Vertragsauflösung gehen, allg dazu § 311 Rn 66), sondern den Vertrag stets und ohne Ausnahme vernichtet. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 112 GVG – [Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Richter].

Gesetzestext Die ehrenamtlichen Richter haben während der Dauer ihres Amts in Beziehung auf dasselbe alle Rechte und Pflichten eines Richters. Rn 1 Die Handelsrichter sind sachlich und persönlich unabhängig (§ 45 I 1 DRiG). Sie werden auf Zeit ernannt und können ihr Amt vor Ablauf der Zeit nur in Ausnahmefällen (vgl § 108 Rn 1, § 113) und durch gerichtlichen Beschluss oder a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Prüfungsmaßstab.

Rn 2 Zum op des Forumstaates gehören sowohl autonome mitgliedstaatliche Rechtsgrundsätze als auch solche europäischen Ursprungs (Guiliano/Lagarde BTDrs 10/503, 70; s Art 6 EGBGB Rn 10), auch wenn auf die deklaratorische Erwähnung eines ›europäischen ordre public‹ in Art 21 entgegen dem Vorschlag des MPI für Internationales und Ausl Privatrecht (MPI RabelsZ 71 [2007] 337) ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss der Vorfälligkeitsentschädigung (Abs 2).

Rn 3 Der Ausschluss des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung in II Nr 2, der seit dem 21.3.16 (§ 491 Rn 7) auch für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt, beinhaltet eine zusätzliche Sanktion, sollte der Darlehensgeber den Vorgaben aus § 492 II iVm Art 247 § 7 Nr 3 EGBGB nicht o nicht ausreichend nachkommen. Vgl dazu auch § 494 Rn 9 ff. Die Vertragsangaben über die Berech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Säumnis des Beklagten (Abs 2).

Rn 3 Analog zur Säumnis in Abs 1 regelt Abs 2 den Fall, dass der Beklagte entgegen § 1046 I es versäumt, zur Klage Stellung zu nehmen. Auch hier knüpft die Säumnis also nicht an die Versäumnis eines Termins an, sondern an die Versäumung einer Mitwirkungspflicht und einer vom Schiedsgericht gesetzten Frist. In bewusster und erkennbarer Abweichung von § 331 betont hier Abs 2, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 888 regelt die Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Vornahme unvertretbarer, ausschl vom Schuldnerwillen abhängiger Handlungen mittels Beugezwang. Zwangsgeld/Zwangshaft sind hier eine Beugemaßnahme und nicht wie in § 890 repressive Sanktion für einen erfolgten Verstoß (Frankf GRUR-RR 15, 408 Rz 14; Karlsr 17.1.20 – 12 U 27/19 Rz 29; München 10.11.22...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anleitung des Sachverständigen.

Rn 5 Im Verfahren vor dem staatlichen Gericht wird das Gericht durch § 404a verpflichtet, die Tätigkeit des Sachverständigen zu leiten und ihm für Art und Umfang seiner Tätigkeit Weisungen zu erteilen. Darüber ist im schiedsrichterlichen Verfahren im Einzelnen nichts gesagt. Die Weite der Befugnis des Schiedsgerichts bei der Beweisaufnahme lässt es aber nicht zweifelhaft sei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht (Abs 2).

Rn 4 Die Wahrheitspflicht bedeutet für die Beteiligten eine Verpflichtung zur subjektiven Wahrheit. Es geht weder um die objektive Wahrheit noch um das Verbot von Behauptungen, die nur vermutet werden. Vielmehr soll allein die bewusste prozessuale Lüge ausgeschlossen werden. IE darf ein Beteiligter also vortragen, er halte gewisse Ereignisse für wahrscheinlich oder er vermut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Haftungsprivileg bei Anwendung kollektivrechtlicher Vereinbarungen, Abs 3.

Rn 11 Bei Anwendung kollektiv-rechtlicher Vereinbarungen (Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen) haftet der ArbG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (aA Jacobs RdA 09, 193). Dies gilt bei normativer Geltung ebenso wie bei bloß arbeitsvertraglicher Inbezugnahme der kollektiven Regelungen (BTDrs 16/1780, 38). Die höhere Richtigkeitsgewähr kollektiver Regelung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 108 GVG – [Ernennung der ehrenamtlichen Richter].

Gesetzestext Die ehrenamtlichen Richter werden auf gutachtlichen Vorschlag der Industrie- und Handelskammern für die Dauer von fünf Jahren ernannt; eine wiederholte Ernennung ist nicht ausgeschlossen. Rn 1 Voraussetzung der Ernennung ist zunächst ein gutachtlicher Vorschlag der IHK (zu Organisation und Aufgaben: Rosenkranz Jura 09, 597; vgl auch § 44 Ia DRiG). Dieser ist abe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verwirkungsklauseln.

Rn 5 Kraft einer Verwirkungsklausel braucht der Schuldner nicht – wie bei der Vertragsstrafe – eine zusätzliche Leistung zu erbringen. Vielmehr verliert er eigene Rechte. Beim vereinbarten Verlust aller Rechte deutet § 354 das in einen Rücktrittsvorbehalt um. Für eine weniger weitgehende Sanktion gilt das nicht. Doch ist dann der Unterschied zur Vertragsstrafe nicht so gewic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Objektiver Tatbestand.

Rn 11 Es werden nur unrichtige Angaben berücksichtigt, die die Partei in der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gem §§ 115, 117 gemacht hat. Berücksichtigt werden fehlerhafte Angaben über das Einkommen. Auch die Zahl der Unterhaltsberechtigten ist ein Entscheidungskriterium, ebenso wie die Höhe der geleisteten Unterhaltszahlungen. Die Aufhebung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 135 Der Schutz vor Mehrfachkonten erfolgt mit unterschiedlichen Instrumentarien. Bei Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos muss der Schuldner in einer formalisierten Erklärung versichern, keine weiteren Pfändungsschutzkonten zu unterhalten, Abs 8 S 2. Bei dieser Regelung handelt es sich um kein Schutzgesetz iSv § 823 II BGB. Die Einrichtung mehrerer Pfändungsschutzkonte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 15 setzt Art 15 RL 2000/43/EG, Art 17 RL 2000/78/EG und Art 6 und 8d RL 67/207 EWG um, und kommt Forderung des EuGH nach Sanktion mit ›wirklich abschreckender Wirkung ggü dem Arbeitgeber, (…) und in jedem Fall in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden‹ (EuGH DB 97, 983 – Draehmpaehl; BAG AP AGG § 8 Nr 3 m Anm Krieger) nach. I regelt verschuldensabhängige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung.

Rn 10 Das Gericht ordnet die Vorlage der Urkunde vAw an. In der mündlichen Verhandlung ergeht diese Anordnung durch Beschl, iÜ kann außerhalb der mündlichen Verhandlung nach § 273 Abs 2 Nr 5 eine Anordnung auch durch Verfügung erfolgen. Im Hinblick auf die erforderliche Ermessensbetätigung (s.o. Rn 9) ist eine Begründung der Anordnung durch das Gericht zwingend erforderlich....mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / IV. Voreintragungen

Einschlägige Voreintragungen werden von manchen Gerichten als Indiz für Vorsatz für Vorsatz angenommen.[30] Es muss betont werden, dass es sich zumindest um einschlägige Voreintragungen handeln muss. Auch eine Vielzahl von Rotlicht- oder Abstandsverstößen im FAER sprechen deshalb nicht für den Vorsatz bei einem Geschwindigkeitsverstoß. Es gibt allerdings auch Gerichte, die d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das in erster Linie auf Sanktion ausgerichtete Säumnisverfahren im staatlichen Prozess (§§ 330–347) passt auf ein schiedsgerichtliches Verfahren nicht. Deshalb regelt die Norm abw von den §§ 330 ff alle Fälle einer möglichen Säumnis isoliert. Auch hierbei hat freilich eine Parteivereinbarung Vorrang (Abs 4 S 2). Insgesamt zeigt die Regelung, dass dem Schiedsgericht mögl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Da durch Eheverträge die Verpflichtungs- und Verfügungsbefugnisse der Ehegatten, ihre Haftung für Verbindlichkeiten und sogar die dingliche Zuordnung von Vermögensgegenständen berührt sein können, können sie Auswirkungen auch auf das Außenverhältnis zu Dritten haben, weshalb es des Schutzes dieser Dritten bedarf. Rn 2 Die Vorschrift wurde aufgrund des Gesetzes zur Abscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fristbeginn.

Rn 11 Die wichtigste Sanktion steht in § 356 III 1: Bei Verträgen über Finanzdienstleistungen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, beginnt die Frist nicht vor Erfüllung der Informationspflicht des Art 246b § 2 I EGBGB. Danach hat der Unternehmer den Verbraucher die Vertragsbestimmungen (einschl der AGB) sowie die in Art 246b § 2 I EGBGB g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streit über Vorlegungspflicht, Folgen der Nichtvorlage.

Rn 10 Bestreitet der Beweisgegner die Vorlegungspflicht, so kann hierüber durch Zwischenurteil entschieden werden (R/S/G § 120 Rz 39; Wieczorek/Schütze/Ahrens § 422 Rz 26; s.a. BGH ZZP 92 [1979], 362 mit Anm Gottwald). Bestreitet der Gegner, dass die Urkunde sich in seinem Besitz befindet, so ist er nach § 426 über den Verbleib der Urkunde zu vernehmen. Legt der Beweisgegner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 8 Es gilt das Trennungsprinzip, dh die juristische Person ist ggü ihren Mitgliedern verselbstständigt, die Vermögenssphären sind streng getrennt. Soweit kein besonderer Haftungsgrund vorliegt (zB Übernahme einer Bürgschaft, Delikt oder § 278 I AktG) haften die Mitglieder der juristischen Person nicht; der Gläubiger kann also nicht direkt auf die Mitglieder ›durchgreifen‹....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einschränkung der Schiedsrichterablehnung.

Rn 4 Anders als bei staatlichen Gerichten ist beim Schiedsgericht zu bedenken, dass die Schiedsrichter von den Parteien selbst bestellt worden sind. Daher enthält Abs 2 S 2 eine Einschränkung des Ablehnungsrechts für diejenige Partei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, den sie selbst bestellt hat oder an dessen Bestellung sie mitgewirkt hat. Als Ablehnungsgründe kommen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfügungsgewalt des Beweisgegners.

Rn 4 Hat der Beweisgegner ein geeignetes Vergleichsstück in Händen, erfolgt der Beweisantritt durch den Antrag auf Vorlegungsanordnung gem §§ 442 III 2, 421. Dabei sind die Spezifizierungsanforderungen des § 424 abzuschwächen, weil bei einem Beweis durch Schriftvergleich ein beliebiges Dokument genügt, solange es nur den Schriftvergleich ermöglicht (Wieczorek/Schütze/Ahrens ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der SV ist regelmäßig austauschbar, so dass es keiner allg Pflicht zur Erstattung von Gutachten bedarf. Die ZPO sieht deshalb eine Pflicht nur für bestimmte Personengruppen kraft beruflicher Stellung (Abs 1) und diejenigen vor, die sich zur Erstattung bereit erklärt haben (Abs 2). Zum Verweigerungsrecht s § 408; zu möglichen Folgen einer unberechtigten Weigerung s § 409...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Nichterscheinen.

Rn 3 Die Verhängung von Sanktionen wegen Nichterscheinens setzt voraus, dass der SV trotz ordnungsgemäßer Ladung (§ 377 I, II) und Pflicht zum Erscheinen (ausgenommen im Falle der §§ 402, 386 III, 375 II, 382) nicht erscheint. Umfasst ist eine verfrühte Entfernung, auch die sitzungspolizeiliche (§ 158). Sanktionen sind nicht möglich bei hinreichender Entschuldigung, §§ 402, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit 525 ZPO 13 Sache körperliche 808 ZPO 2; 846 ZPO 3 vertretbar 884 ZPO 1 Sachleitung 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung 50 ZPO 11, 33; 51 ZPO 1; 56 ZPO 1; Einleitung ZPO 10 Beweislast 56 ZPO 5 Heilung 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit 56 ZPO 4 Prüfung vAw 56 ZPO 2 Rechtsmi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 9 II verweist auf Art 247 §§ 6 bis 13 EGBGB u damit auf eine Vielzahl abschließend aufgeführter Pflichtangaben. Diese orientieren sich im Grundsatz an § 491a iVm Art 247 § 3 I Nr 1–14 EGBGB (§ 491a Rn 13 ff). Der Verbraucher erhält zahlreiche vorvertraglich zu erteilende Informationen also noch einmal (was kaum sinnvoll ist) in Form vertraglicher Pflichtangaben (zur Sankt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 5 Zum Formstatut gehört, ob eine Form überhaupt erforderlich ist (Lorenz IPRax 94, 196 [KG Berlin 27.04.1993 - 1 W 1902/93]), wer sich ihrer bedienen muss oder darf (Volljährigkeit für eigenhändiges Testament, vgl Kropholler § 41 III 3b), die Folgen von Formverstößen (Looschelders Rz 15) und die einzelnen Anforderungen, zB das Erfordernis einer Verkörperung (mündlich, sch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 27 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Anspruchsberechtigt aus § 323 sind das geprüfte UN und ein mit ihm nach den §§ 271 Abs. 2, 290 verbundenes UN, sofern dieses geschädigt wurde. Voraussetzungen für das Entstehen eines Schadensersatzanspruchs sind (vgl. ADS (2000), § 323, Rn. 76): Rn. 28 Stand: EL 39 – ET: 06/2023mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 31 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 31 Brüssel Ia-VO(1) Ist für die Verfahren die ausschließliche Zuständigkeit mehrerer Gerichte gegeben, so hat sich das zuletzt angerufene Gericht zugunsten des zuerst angerufenen Gerichts für unzuständig zu erklären. (2) Wird ein Gericht eines Mitgliedstaats angerufen, das gemäß einer Vereinbarung nach Artikel 25 ausschließlich zuständig ist, so setzt da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss von Vertragsstrafen.

Rn 7 Die Vertragsstrafe ist für den Versprechenden insofern gefährlich, als er regelmäßig davon ausgeht, es werde nicht zu einem Verfall kommen. Daher gibt es Beschränkungen: Nach § 555 kann sich der Wohnungsvermieter vom Mieter keine Vertragsstrafe versprechen lassen (zur Abgrenzung BGH NJW 10, 859 [BGH 14.10.2009 - VIII ZR 272/08]). § 344 erklärt Strafversprechen für unwir...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 2 Die Norm steht in ihrer Fassung seit dem ZPO-RG 2002 in erkennbarem Zusammenhang mit dem Versuch des Gesetzgebers, die 1. Instanz zu stärken und die Rechtsmittelmöglichkeiten zu beschränken. Die Norm soll durch die Erweiterung von Editionspflichten die Aufklärungsmöglichkeiten von Gericht und Parteien erweitern. Sie hat damit freilich in mehrfacher Hinsicht systematisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geltendmachung.

Rn 5 Mit dem Erbfall gehört der Anspruch zum pfändbaren oder in der Insolvenz (vgl §§ 35, 36 I InsO) beschlagsfähigen Vermögen des Berechtigten (BGH NJW 97, 2384; Brandbg FamRZ 99, 1436). Es bleibt aber in sein Belieben gestellt, den aus dem familiären Umfeld entspringenden Anspruch geltend zu machen (BGH NJW 82, 2771, 2772; 93, 2876; 97, 2384; LG Hildesheim FamRZ 09, 1440, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausbildungsobliegenheit.

Rn 11 Voraussetzungen des § 1574 III sind, dass zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit eine Aus- oder Fortbildung erforderlich ist ein erfolgreicher Abschluss zu erwarten ist und mit der erstrebten Ausbildung eine realistische Chance auf dem Arbeitsmarkt besteht (BGH FamRZ 86, 553). Die Obliegenheit zur Ausbildung, Fortbildung und Umschulung nach III ergibt sich aus de...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / A. Vorbemerkungen

§ 10 OWiG regelt, dass grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, es sei denn, dass das Gesetz ausdrücklich auch fahrlässiges Handeln mit Geldbuße bedroht. Die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) gründet auf der Annahme von "gewöhnlichen" Tatumständen, die bei fahrlässiger Begehung im Abschnitt I (Nr. 1 bis 243) und bei vorsätzlicher im...mehr