Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geltendmachung.

Rn 5 Mit dem Erbfall gehört der Anspruch zum pfändbaren oder in der Insolvenz (vgl §§ 35, 36 I InsO) beschlagsfähigen Vermögen des Berechtigten (BGH NJW 97, 2384; Brandbg FamRZ 99, 1436). Es bleibt aber in sein Belieben gestellt, den aus dem familiären Umfeld entspringenden Anspruch geltend zu machen (BGH NJW 82, 2771, 2772; 93, 2876; 97, 2384; LG Hildesheim FamRZ 09, 1440, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausbildungsobliegenheit.

Rn 11 Voraussetzungen des § 1574 III sind, dass zur Aufnahme einer angemessenen Erwerbstätigkeit eine Aus- oder Fortbildung erforderlich ist ein erfolgreicher Abschluss zu erwarten ist und mit der erstrebten Ausbildung eine realistische Chance auf dem Arbeitsmarkt besteht (BGH FamRZ 86, 553). Die Obliegenheit zur Ausbildung, Fortbildung und Umschulung nach III ergibt sich aus de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / A. Vorbemerkungen

§ 10 OWiG regelt, dass grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, es sei denn, dass das Gesetz ausdrücklich auch fahrlässiges Handeln mit Geldbuße bedroht. Die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) gründet auf der Annahme von "gewöhnlichen" Tatumständen, die bei fahrlässiger Begehung im Abschnitt I (Nr. 1 bis 243) und bei vorsätzlicher im...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / ee) Die materielle Prozessleitung.

Rn 44 Die Erfüllung der in § 139 normierten Pflicht des Gerichts zur Aufklärung und zu Hinweisen führt solange nicht zu einer Besorgnis der Befangenheit, wie sich der Richter in den Grenzen dieser Norm sowie in deren Konkretisierungen in §§ 136 III, 273 II, 278 II 2, 279 III bewegt, selbst wenn dadurch die Erfolgsaussichten einer Partei verringert werden (BVerfGE 42, 88, 90 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / F. Verteidigertaktik

Können die Ordnungsgemäßheit der Messung oder andere für eine Verurteilung wesentliche formale Voraussetzungen vom Verteidiger nicht mehr erfolgreich problematisiert werden und ist eine vorsätzliche Begehung vorgeworfen oder droht als Vorwurf, ist die Darlegung der Umstände, die für eine fahrlässige Begehung sprechen, die Auffanglinie der Verteidigung. Es geht dann darum, di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung nach Lage der Akten.

Rn 3 Wenn Entscheidungsreife vorliegt und beide Parteien in einem früheren mündlichen Verhandlungstermin desselben Rechtszuges mündlich verhandelt, dh zumindest die Anträge im Termin gestellt und damit konkludent zur Sache verhandelt haben (zum Begriff der mündlichen Verhandlung vgl § 128 Rn 8; näher Anders/Gehle AssEx Rz A-12 f; s.a. Frankf BeckRS 13, 10987 – Abbruch nach S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Die Ausrichtung am geltenden Recht.

Rn 6 § 19 I 2 sieht als eine Sollvorschrift ausdrücklich vor, dass sich der Schlichtungsvorschlag am geltenden Recht ausrichtet und insbesondere die zwingenden Verbraucherschutzgesetze beachtet. Andererseits verlangen die §§ 16 I Nr 3, 19 III 1, dass die Verbraucherschlichtungsstelle die Parteien darüber unterrichtet, dass der Schlichtungsvorschlag von dem Ergebnis eines ger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Schutzzweck der verletzten Verbotsnorm/Endgültigkeit der Vermögensverschiebung.

Rn 13 Der in § 817 2 Hs 2 zu Tage tretende Rechtsgedanke einer wertenden Beurteilung der durch den Gesetzes- oder Sittenverstoß geschaffenen Vermögenssituation erlangt auch in anderem Zusammenhang Bedeutung. So besteht bspw bei Wucherdarlehen die unredliche Vermögensverschiebung nicht in der Gewährung der Darlehenssumme, sondern in der Überlassung von Kapital auf Zeit, wofür...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Partnerschaftsverträge und vermögensrechtliche Beziehungen.

Rn 6 Das unverheiratete Zusammenleben der Partner wird heute nicht mehr als generell sittenwidrig angesehen, auch dann nicht, wenn einer von beiden noch verheiratet ist (BGH FamRZ 91, 168; FamRZ 10, 277). Deshalb können die Partner auch Partnerschaftsverträge miteinander abschließen, mit denen sie ihr Zusammenleben gestalten. Derartige Verträge sind wirksam, solange sich nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Beispielfälle.

Rn 20 Präjudiziell ist bspw: die rechtskräftige Feststellung des Eigentums an einer Sache für einen nachfolgenden Anspruch auf Herausgabe der Sache; das Urt auf Herausgabe einer Sache für den Anspruch auf Vergütung der nach Rechtshängigkeit gezogenen Nutzungen (BGH NJW 81, 1517 [BGH 13.03.1981 - V ZR 115/80]); die Feststellung des Erbrechts für das Erbscheinsverfahren (Münch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Bindungen des Kindes.

Rn 43 Ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Prüfung des Kindeswohls sind die Bindungen des Kindes. Damit sind die gefühlsmäßigen Neigungen gemeint, die das Kind zu seinen Eltern und Geschwistern, aber auch zu anderen nahestehenden Personen hat (J/H/A/Lack § 1671 Rz 68; vgl Zweibr FamRZ 10, 138). Das Entstehen und Erhalten stabiler emotionaler Beziehungen ist für eine gesu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Funktionen des Deliktsrechts.

Rn 2 Grundfunktion des Deliktsrechts – wie des Privatrechts überhaupt – ist der Ausgleich widerstreitender Interessen, hier der Handlungsfreiheit des Schädigers und des Integritätsschutzes des Geschädigten. Dieser wird jedoch – ebenso wie die im Folgenden spezifizierten Funktionen – durch kollektive Systeme des Schadensausgleichs überlagert (krit zu den tradierten Funktionen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verstoß.

Rn 10 Schriftsatzfrist (§ 283), Vertagung (§ 227) oder Präklusion möglich, wenn Rechtsstreit verzögert wird und Verspätung grob nachlässig ist (§ 296 II; vgl Geisler AnwBl 06, 524). Daneben Sanktionen durch Auferlegung der Kosten (§ 95) oder Verzögerungsgebühr (§ 38 GKG).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schuldhafte Zuwiderhandlung.

Rn 20 Der Zuwiderhandelnde muss den Verstoß zudem schuldhaft herbeigeführt haben (BVerfGE 84, 82, 87; 58, 159, 162; BVerfG NJW-RR 17, 957, 959 [BVerfG 09.05.2017 - 2 BvR 335/17]; BGH NJW 94, 45, 46 [BGH 30.09.1993 - I ZR 54/91]; BayVGH 14.8.14 – 2 C 13.1324, insoweit zust BayVerfGH BayVBl 17, 282; Schlesw MDR 14, 561; Hamm 3.3.17 – 7 WF 130/16 Rz 50; LAG Berlin-Brandenburg P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rechtsfolgen.

Rn 31 Der Unterhaltsanspruch kann betragsmäßig herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden. Außerdem ist auch sein völliger Wegfall möglich. Welche dieser Sanktionen unter Berücksichtigung aller Umstände der Billigkeit entspr, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung vorzunehmen. Entscheidend ist, welche dieser Maßnahmen dem Unterhaltsverpflichteten aufgrund einer Abwägung aller Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. S 1: Wechselseitige Loyalitätspflicht der Eltern.

1. Grundzüge. Rn 19 Die mit dem natürlichen Elternrecht verbundene Elternverantwortung begründet die Pflicht der Eltern das Wohl des Kindes bestmöglichst zu fördern und nicht zu beeinträchtigen. Dem Kindeswohl entspricht es aber am besten, wenn die Eltern auch noch nach der Trennung auf der Elternebene einvernehmlich zusammenarbeiten und die Konflikte, die zur Trennung geführ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen u Inhalt.

Rn 1 Der halbzwingende (§ 512 1) § 505d gilt für Allgemein- u Immobiliar-Verbraucherdarlehen. I 1–4 u II regeln ohne konkrete Vorgaben in der WoImmobKrRL abgestufte zivilrechtliche Sanktionen bzw Nachteile bei einem Verstoß gg die Pflicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit, gleichgültig, ob eine Prüfung nicht, unvollständig o sonst fehlerhaft durchgeführt wurde. Der Gesetzgebe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 21 regelt die Rechtsfolgen nicht gerechtfertigter Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr iSd § 19 (VGH München BayVBl 13, 308). Nach europarechtlicher Vorgabe müssen die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (§ 15 Rn 1; RL 2000/43/EG, Art 15; RL 2004/113/EG, Art 14). I bis III sind nicht zu Lasten des Gläubigers abdingbar (IV).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. S 2: Loyalitätspflicht zwischen Eltern und Obhutspersonen.

Rn 22 Befindet sich das Kind in der Obhut (tatsächliche Betreuung) anderer Personen, wie etwa der Großeltern, Pflegeeltern, des Vormunds oder Pflegers, so haben die Eltern in gleicher Weise die Pflicht zum Wohlverhalten ggü diesen. Aber auch die Obhutspersonen trifft diese Pflicht ggü den Eltern.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Analysephase

Tz. 61 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Analysephase schließt sich an die Entscheidungsphase an und stellt den Beginn des eigentlichen Prozesses des Implementierens eines Tax CMS dar. Zu Beginn muss stets der status quo des Vereins ermittelt werden, d. h. wo dieser steuerlich eigentlich steht und welchen Aufwandes es künftig bedarf, um eine steuerkonforme Organisation aufzubau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Formen des Nachteilsausgleichs

Rn. 67 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die rechtswidrige (vgl. HdR-E, Einf AktG §§ 311–318, Rn. 19ff.) Nachteilszufügung zieht gemäß § 311 Abs. 1 AktG dann keine Sanktionen nach sich, wenn die Nachteile noch innerhalb des gleichen GJ (vgl. § 311 Abs. 2 AktG) tatsächlich ausgeglichen werden. In welcher Form (Barausgleich, Anspruchseinräumung) das herrschende UN die kompensierenden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Antrag (Abs 1).

Rn 3 Der Antrag bedarf keiner besonderen Form. Sein Inhalt muss verdeutlichen, was das Ziel des Antragstellers ist. Dazu soll der Antrag begründet werden (Abs 1 S 1). Es kann sowohl ein Verfahrensantrag als auch ein Sachantrag vorliegen. Ein fehlender Antrag kann nachgeholt werden. Ein unklarer oder fehlerhafter Antrag kann durch Verbesserung ex nunc geheilt werden. In allen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verstoß.

Rn 4 Ein Verstoß gegen die Sollvorschrift des Abs 1 S 1 bzw die zwingende Norm des Abs 2 begründet keine sachlichen Nachteile für die hiergegen verstoßende Partei. Insbesondere finden die Präklusionsvorschriften der §§ 282 II, 296 II keine Anwendung (BGH JurBüro 12, 210, 211). Konsequenzen ergeben sich aber für das Gericht daraus, dass es notfalls zur genügenden Vorbereitung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zeitlicher Rahmen.

Rn 2 Gegenstand ist die Ungebühr in der Sitzung. Das Fehlverhalten muss verfahrensrelevant sein (Kissel/Mayer § 178 Rz 10). § 178 ermächtigt auch zu Sanktionen wegen Verhaltensweisen unmittelbar vor Sitzungsbeginn (Hamm Beschl v 18.2.05 – 2 Ws 36/05 – BeckRS 05, 06194). Wiederholte Ungebühr iR einer Hauptverhandlung kann jew einzeln geahndet werden (Hamm 2.7.20 – 5 Ws 179/20...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 324a

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Weder die Straf- und Bußgeldvorschriften noch die Bestimmungen über Ordnungsgelder (vgl. §§ 331ff.) enthalten unmittelbare Sanktionen für den Fall einer Nichtbeachtung des § 324a. Schließlich werden in diesem Kontext lediglich Verweise, Fiktionen und ein Wahlrecht im Zusammenhang mit einem fakultativ offenzulegenden IFRS-EA geregelt. Rn. 19 St...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispielsbereiche.

Rn 9 Das AGG ist über § 2 I Nr 7 AEntG nF (ex § 7 I Nr 7 AEntG) bei Beschäftigung im Inland zwingend anzuwenden (ErfK/Franzen § 2 AEntG Rz 5; vgl Calliess/Renner/Renner Art 9 Rz 25); iÜ hat zum AGG die Diskussion erst begonnen (Junker 30; Schrader/Straube NZA 07, 184; Mansel FS Canaris I 809), viel spricht für Eingriffsnormcharakter (umfassend Lüttringhaus Grenzüberschreiten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Überprüfung von Maßnahmen ohne Strafcharakter.

Rn 29 Sonstige Maßnahmen, die keine Sanktionen darstellen, werden nach den gleichen Grundsätzen wie Vereinsstrafen überprüft (Rn 21–28), zB die Benutzungsregelung für Vereinseinrichtungen (Celle WM 88, 495). Wenn ein Verein Einrichtungen eines Dritten anmietet, um den Mitgliedern deren Benutzung zu ermöglichen, gelten mit dem Dritten vereinbarte Nutzungsbeschränkungen auch f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Sitzungspolizei.

Rn 1 § 176 stellt die Rechtsgrundlage für Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung dar. Die Wahrnehmung der Sitzungspolizei ist Aufgabe des Vorsitzenden. Sie fällt unter die rechtsprechende Tätigkeit, unterscheidet sich aber von der Prozessleitung (§ 136 ZPO). Die Anordnung selbst ist nicht mit einem Rechtsmittel angreifbar. Wird der Anordnung keine Folge geleistet, sin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Säumnis in der mündlichen Verhandlung (Abs 3).

Rn 4 Das eigentliche Versäumnisverfahren der §§ 330 ff wird im schiedsgerichtlichen Verfahren in Abs 3 aufgenommen. Hier ist Voraussetzung, dass eine der beiden Parteien (oder beide Parteien) eine mündliche Verhandlung durch Nichterscheinen versäumen. Die Konsequenzen eines solchen Fehlens in der mündlichen Verhandlung sind abw vom staatlichen Verfahren ausschließlich die Fo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auswanderung.

Rn 21 Grds steht die Wohlverhaltensklausel des II einer Auswanderung des betreuenden Elternteils mit dem Kind ebensowenig entgegen wie § 1626 III (BGH FamRZ 10, 1060, 1062; aA Oldbg FamRZ 80, 78). Dies gilt erst recht für einen Umzug innerhalb Deutschlands, der die Entfernung zum umgangsberechtigten Elternteil erheblich vergrößert (vgl BGH FamRZ 87, 356, 358; 90, 392, 393; K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Als Grundwertung für den Regelungskomplex der §§ 311–318 AktG bestimmt § 311 Abs. 1 AktG das an alle beherrschenden UN gerichtete Verbot der Veranlassung faktisch abhängiger Gesellschaften (AG, KGaA und SE) zu nachteiligen Handlungen. Die Durchsetzung des rechtspolitisch gesehen selbstverständlich anmutenden Verbots wird indes – und hier liegt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Das selbstständige Strafversprechen, § 343 II.

Rn 16 Das selbstständige Strafversprechen unterscheidet sich von der echten Vertragsstrafe durch das Fehlen einer Primärpflicht und also auch der Akzessorietät (vgl Vor §§ 339–345 Rn 1): Die Strafe wird nicht für die Nicht- oder Schlechterfüllung einer Verbindlichkeit (also für eine Pflichtverletzung) versprochen, sondern für die (nicht geschuldete) Vornahme oder Unterlassun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessuale Folgen.

Rn 6 Das Gesetz selbst sieht für einen Verstoß gegen die Wahrheits- und Vollständigkeitspflicht zunächst keine Sanktionen vor. Ein erkennbar – weil zB durch Beweis ermittelt – falscher Tatsachenvortrag der Partei bleibt vom Gericht schlicht unberücksichtigt. Ebenfalls tritt die nach § 331 I folgende Geständniswirkung bei Säumnis des Beklagten nicht ein, wenn das Gericht den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 16 setzt Art 9 RL 2000/43/EG, Art 11 RL 2000/78/EG, Art 7 RL 76/207/EWG um (BTDrs 16/1780, 38). Entsprechende Regelungen finden sich in § 612a BGB, § 84 III BetrVG, § 5 TzBfG (BTDrs 16/1780, 38 f). Der Beschäftigte soll seine Rechte ausüben können, ohne deswegen Sanktionen befürchten zu müssen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Mitwirkung in Verfahren.

Rn 8 Die Mitglieder konsularischer Vertretungen können in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren als Zeugen geladen werden, sind aber weder verpflichtet, Angaben zu Angelegenheiten zu machen, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer konsularischen Aufgaben stehen, noch müssen sie insoweit amtlich errichtete Schriftstücke vorlegen (Art 44 WÜK, entspr für Honorarkonsularbeamt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ordnungsgeld.

Rn 27 Das einzelne Ordnungsgeld muss mindestens fünf (Art 6 I 1 EGStGB) und darf höchstens 250.000 EUR (Abs 1 S 2) betragen. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt vollstreckungsrechtliche Sanktionen zwar nicht aus (s.o.), kann aber bei der Bemessung des Ordnungsgeldes berücksichtigt werden (BGHZ 138, 67, 70f). Zur Höhe des Ordnungsgeldes s.o. Rn 25. Die Bemessung ha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Durchführung der Anhörung.

Rn 2 Die Anhörung ist in allen Fällen des Abs 1 zwingend, soweit nicht ein Ausnahmefall von Abs 2 oder 3 vorliegt. Dagegen unterliegen Ort, Zeit und Ausgestaltung der Anhörung dem Ermessen des Gerichts. Unzulässig ist ein Verzicht der Beteiligten auf die Anhörung (BGH FamRZ 10, 1650). Unzulässig ist auch ein Absehen von der Anhörung mit der Begründung, der Beteiligte werde n...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Eingrenzung durch ›Erfüllungsort‹, Praxis, Interessen, Abwehr.

Rn 35 Kann drittstaatlichen Eingriffsnormen nach III Wirkung verliehen werden, so bemüht sich Art 9 um Eingrenzungen, sollte aber im Kontext der bisherigen Praxis, der Interessen und des Gesamtproblems gesehen werden. Nur von den Eingriffsnormen des Staates, ›in dem die durch den Vertrag begründeten Verpflichtungen erfüllt werden sollen oder erfüllt worden sind‹, spricht Art...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanwendbare Vorschriften.

Rn 3 § 373 (Beweisantritt) → § 403 (§§ 404f). § 377 III (Schriftliche Beantwortung der Beweisfrage), s § 411 Rn 5; zu Abs 1 und 2 s.o. Rn 2. § 380 (Sanktionsmöglichkeiten) → § 409. § 385 (Ausnahmen vom Verweigerungsrecht), da gegenstandslos. § 390 (Sanktionen) → § 409 (zu Abs 1 s aber § 410 Rn 6). § 392 S 1 und 3 (Nacheid, Eidesnorm) → § 410; zu S 2 s.o. Rn 2. § 401 (Entschä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Compliance-Ziele

Tz. 45 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die mit der Einführung eines Tax CMS verfolgten Ziele können vielfältig sein und müssen sich nicht auf die Vermeidung strafrechtlicher Sanktionen beschränken. Beispielhaft können etwa die Verwaltungsvereinfachung, das Erreichen einer fehlerfreien Buchführung, die zeitnahe steuerliche Erfassung von Sachverhalten, die Ordnungsgemäßheit zu erst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigenart und Beispiele.

Rn 14 Vereinsstrafen dienen der Funktionsfähigkeit der Organisation des Vereins entspr seinem auf den Vereinszweck bezogenen Selbstverständnis. Sie sind ein Ausfluss der Vereinsautonomie und ein eigenständiges verbandsrechtliches Institut (BGH MDR 03, 402), nicht etwa eine Vertragsstrafe nach §§ 339 ff (so aber Soergel/Hadding Rz 38 mwN). Anlässe für Vereinsstrafen sind rege...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 251

Rn. 81 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die vorsätzliche Nichtbeachtung der Angabepflichten des § 251 durch ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder AR gilt nach § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) bzw. Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 lit. b) bei KapG und ihnen qua § 264a gleichgestellten PersG als Ordnungswidrigkeit (vgl. im Einzelnen Fey (1989), S. 258ff.; Beck Bil-Komm. (2022), § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 § 612a erfasst nicht nur die Ausübung von Rechten aus dem Arbeitsverhältnis, sondern jede Form der Ausübung von Rechten durch Arbeitnehmer (auch kollektiv über den Betriebsrat, BAG NZA 13, 1104 [BAG 16.05.2012 - 10 AZR 174/11]) und gewährleistet umfassenden Schutz als allg Maßregelungsverbot. Geschützt ist nur die Ausübung tatsächlich bestehender Rechte in zulässiger We...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 7 EuMVVO – Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls.

Gesetzestext (1) Der Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls ist unter Verwendung des Formblatts A gemäß Anhang I zu stellen. (2) Der Antrag muss Folgendes beinhalten:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Rechtsfolgen der Privilegierung des faktischen Konzerns für das Organverhalten

Rn. 77 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Freistellung des herrschenden UN von Sanktionen bei im GJ erfolgten Ausgleichsmaßnahmen muss sich zwangsläufig auf die Rechts- und Pflichtenstellung des Vorstands der abhängigen Gesellschaft auswirken. Dieser ist zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, die nachteiligen Weisungen des beherrschenden UN umzusetzen bzw. nachteilige Maßnahme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inlandsbezug.

Rn 15 Weist der Sachverhalt im Entscheidungszeitpunkt (Hamm IPRspr 60–61 Nr 115; LG Regensburg IPRspr 54–55 Nr 120; MüKo/Sonnenberger Rz 83) keine über den deutschen Gerichtsstand hinaus gehende Beziehung zum Inland auf, so ist 1 unanwendbar (Hamm IPRax 82, 197; Grüneberg/Thorn Rz 6; Kegel/Schurig § 16 III 2b; Looschelders Rz 18; Soergel/Kegel Rz 27). Denn ob ein Verstoß vor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Insolvenzverwa... / VII. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des AG Hannover ist nur bedingt zuzustimmen. Selbstredend sind Zuschlagstatbestände als "ultima ratio" und Abweichung des Regelfalls besonders darzulegen. Erfolgt dies nicht, ist es nur konsequent, eine zusätzliche Vergütung abzulehnen. Sofern also – wie augenscheinlich geschehen – lediglich mittels unkonkreter Darlegung von Zuschlägen ausgegangen wurde, ste...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Konzernlageberichts

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen gem. § 315e Abs. 1 HGB ihren verpflichtend aufzustellenden IFRS-Konzernabschluss um einen Konzernlagebericht nach § 315 HGB erweitern (vgl. Grottel/Kreher, in: Beck Bil.-Komm., 11. Aufl., § 315e, Tz. 10). Die Regelungen des § 315e HGB gelten sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aktueller Stand der Rspr.

Rn 32 Heute ist das Apr weit über den enumerativen Schutz einzelner besonderer Persönlichkeitsrechte hinaus zu einer Generalklausel verdichtet. Diese entzieht sich einer genauen Definition und wird in Rspr und Praxis durch einzelne Fallgruppen konkretisiert. Im Kern geht es darum, das Recht des Einzelnen vor ungerechtfertigter Beeinträchtigung und Verletzung seiner gesamten ...mehr