Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bußgeld, Eintragung in das Gewerbezentralregister

Rz. 25 [Autor/Zitation] Als Sanktionen stehen ein Bußgeld gegen den Täter selbst sowie eine Verbandsgeldbuße (§ 30 OWiG) im Raum. Des Weiteren sind rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, die einen Betrag von mehr als 200 EUR zum Inhalt haben, gem. § 149 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GewO in das Gewerbezentralregister einzutragen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Keine oder unzureichende Einrichtung eines Prüfungsausschusses

Rz. 402 [Autor/Zitation] Sanktionen können sowohl bei Rechtsverstößen auf der organisatorischen Ebene der Einrichtung eines Prüfungsausschusses als auch bei der Aufgabenerfüllung durch die Ausschussmitglieder (Rz. 411 ff.) eingreifen. Neben den juristischen Folgen von Sorgfaltspflichtverletzungen, Ordnungswidrigkeiten und strafbewehrtem Verhalten können auch andere Konsequenz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Antragsberechtigter Personenkreis

Rz. 340 [Autor/Zitation] Der Personenkreis, der einen Ersetzungsantrag nach § 318 Abs. 3 stellen kann, wird in § 318 Abs. 3 Satz 1 und 6 abschließend festgelegt. Auch wenn im Gesellschaftsvertrag einer GmbH ein besonderes Organ für die Wahl des Abschlussprüfers vorgesehen ist (§ 318 Abs. 1 Satz 2), sind dessen Mitglieder nicht befugt, einen Ersetzungsantrag nach § 318 Abs. 3 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2025, Erstattung der... / II. Sachverständigenkosten nur ausnahmsweise erstattungsfähig

Zu Recht geht der Verteidiger nach Auffassung des LG Zwickau davon aus, dass für eine effektive Verteidigung die Einholung eines privaten Sachverständigengutachtens notwendig gewesen ist . In erster Instanz habe er bereits vorgetragen, dass dies verfassungsrechtlich aus Gründen der "Waffengleichheit" auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren notwendig sei. 1. Grundsätze für die E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Fehlende Prüfereigenschaft (Satz 1 Nr. 2, 2. Fall)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Bei den dem PublG unterliegenden Unternehmen (§§ 1, 3) darf die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des JA und Lageberichts wie nach HGB (§ 319 Abs. 1 Satz 1 HGB) nur von Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt werden (vgl. § 6 PublG Rz. 18). Vereidigte Buchprüfer oder Buchprüfungsgesellschaften sind hierzu nicht berechtig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Der Einführung des § 331a lagen die gesetzgeberischen Bestrebungen der Verschärfung des Bilanzstrafrechts in Reaktion auf Finanzskandale zu Grunde. Zu diesem Zweck wurde die Abgabe der falschen Versicherung, der sog. Bilanzeid, für Mitglieder vertretungsberechtigter Organe kapitalmarktorientierter Gesellschaften sanktioniert. So sollte durch die Einführ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Ziel des § 18 PublG ist es, den unehrlich berichtenden Abschlussprüfer zu bestrafen. Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Berichterstattung eines Abschlussprüfers über die von ihm durchgeführte Abschlussprüfung soll den subjektiven Feststellungen des Abschlussprüfers entsprechen. Diese Berichterstattung erfolgt durch den Prüfungsbericht und durch den Bestätigungsve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Unternehmensteuerreform und JStG 2008: Änderungen mit Auswirkung auf die Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und die Alterseinkünfte, DStZ 2007, 802; Riewe, Rechtsfolgen bei der Abfindung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften, DB 2010, 2503; Killat-Risthaus, Einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen, DB 2010, 2304; G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) 2017 bis 2025

Rz. 93 [Autor/Zitation] Eine wesentliche Erweiterung der möglichen Tatgegenstände erfuhr § 331 über das CSR-RUG v. 11.4.2017 (Art. 1 Nr. 16; BGBl. I 2017, 802) durch die Aufnahme der gesondert genannten nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung im (Konzern-)Lagebericht bzw. alternativ des gesonderten nichtfinanziellen (Konzern-)Berichts in § 331 Nr. 1 und 2. Die Strafvorschriften...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gaßmann, Frist verpasst, was nun? Offenlegungspflichten nach HGB und Sanktionen bei einem Verstoß, BBP 2019, 46.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, PublG § 21a PublG Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

Schrifttum: Lenz, Abschlussprüfungsaufsichtsreformgesetz: Die Prüfung der Prüfer, DB 2016, 875. Rz. 1 [Autor/Zitation] § 21a PublG ist § 335c HGB nachgebildet und dient ebenso der Umsetzung der Art. 30 Abs. 1, Art. 30a Abs. 1 Buchst. b, Art. 30c und 30f der Abschlussprüferrichtlinie (BT-Drucks. 18/7219, 55; vgl. § 335c HGB Rz. 1 ff.). Die Vorschrift wurde durch das AReG v. 10.5...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 36 [Autor/Zitation] Zu den zivilrechtlichen Folgen der unberechtigten Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 326 und die damit nicht vollständig erfolgte Offenlegung eines Unternehmensabschlusses vgl. § 325 Rz. 197 ff.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Andere Prüfungsvorschriften und Offenlegung

Rz. 59 [Autor/Zitation] Neben dem Prüfungsbericht gibt es weitere, mit dem Bestätigungsvermerk oder den Vermerk über die Versagung unmittelbar zusammenhängende oder sich darauf beziehende Vorschriften im HGB. Dazu gehören insbes. (ohne Nennung wirtschaftszweig- oder rechtsformspezifischer Vorschriften): § 316 Abs. 3 Satz 2 über die Ergänzung des Bestätigungsvermerks bei nachtr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 319b sichert die innere und äußere Unabhängigkeit eines in ein Netzwerk eingebundenen Abschlussprüfers. Dafür statuiert die Netzwerkregelung aber keine eigenen netzwerkspezifischen Ausschlussgründe, sondern dehnt die bestehenden Ausschlussgründe des § 319 auf das Netzwerk des Abschlussprüfers aus, soweit diese im jeweiligen Einzelfall, zB durch die so...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 20 Abs. 1 Nr. 5 PublG). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig (§ 20 Abs. 4 PublG). Rz. 22 [Autor/Zitation] Weiterhin kann die Offenlegung eines unrichtigen Unternehmensabschlusses den Strafta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.1 Veräußerung des Betriebs

Tz. 35 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die Fin-Verw wendet für die Frage, ob der Betrieb veräußert worden ist, uE zutr die allg Grundsätze zu § 16 EStG an (s UmwSt-Erl 2025 Rn 18.06). Nach R 16 Abs 1 EStR 2012 liegt eine Veräußerung des ganzen Gew vor, wenn der Betrieb mit seinen wes Grundlagen gegen Entgelt in der Weise auf einen Erwerber übertragen wird, dass der Betrieb als ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Einrichtung beim BMJ

Rz. 14 [Autor/Zitation] Ein Rechnungslegungsbeirat mit den Aufgaben gem. § 342q Abs. 1 Satz 1 ist nach § 342r Abs. 1 iVm. Abs. 9 einzurichten, wenn kein privates Rechnungslegungsgremium vom BMJ anerkannt wurde. Wird auch in diesem Fall entgegen dem Wortlaut der Norm ("wird eingerichtet") auf die Einrichtung verzichtet, "sieht § 324r HGB keinerlei Sanktionen oder direkte Recht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 63 [Autor/Zitation] Zu den zivilrechtlichen Folgen der Verletzung von § 325a vgl. die Ausführungen zu § 325 (§ 325 Rz. 197 ff.), wobei allerdings zu beachten ist, dass sich insofern erhebliche Probleme im Hinblick auf das internationale Privat- und das internationale Zivilprozessrecht ergeben.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Festsetzung

Rz. 44 [Autor/Zitation] Wird die Offenlegung nicht innerhalb der Sechswochenfrist nachgeholt, so ist das angedrohte Ordnungsgeld festzusetzen, sofern nicht eine Reduzierung nach § 335 Abs. 4 Satz 2 geboten ist. Ferner ist die Androhungsverfügung gem. § 335 Abs. 4 Satz 1 zu wiederholen, wobei ein idR aufgrund des Sanktions- und Beugecharakters nochmals höheres Ordnungsgeld anz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bußgeldrahmen (Abs. 3)

Rz. 26 [Autor/Zitation] Für die Bemessung der Geldbuße sind gem. § 17 Abs. 3 OWiG die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft, sowie seine wirtschaftlichen Verhältnisse relevant. Hinsichtlich der in § 20 Abs. 3 PublG festgelegten Maximalhöhe ist – wie auch bei § 334 HGB – danach zu differenzieren, ob das betroffene Unternehmen kapitalmarktorient...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 20 [Autor/Zitation] Zu den zivilrechtlichen Folgen der unberechtigten Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 327 und die damit nicht vollständig erfolgte Offenlegung eines Unternehmensabschlusses vgl. die Ausführungen zu § 325 (§ 325 Rz. 197 ff.); dabei ist allerdings zu beachten, dass ein Verstoß gegen die Gliederungserleichterungen nach Nr. 1 (Rz. 9 ff.) idR kaum ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unrichtige Darstellung

Rz. 356 [Autor/Zitation] Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens bzw. im Falle eines Einzelkaufmanns dessen Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter die Verhältnisse des Unternehmens im JA oder Lagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert (weit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

Rz. 46 [Autor/Zitation] Für kapitalmarktorientierte KapGes. iSd. § 264d und ihre Organmitglieder gilt seit 2015 ein variabler Höchstbetrag. Dieser bemisst sich danach, ob 10 Mio. EUR oder 5 % des jährlichen Gesamtumsatzes oder das Zweifache des aus dem Unterlassen der Offenlegung gezogenen Vorteils der höhere Betrag ist. Der Betrag des gezogenen Vorteils kann geschätzt werden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Mangelnde Mitwirkung

Rz. 34 [Autor/Zitation] Bei einem Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten nach § 145 Abs. 1 bis 3 AktG kann der Prüfer auf das Instrument der Leistungsklage gegen das Unternehmen zurückgreifen (s. dazu Mock in BeckOGK, § 145 AktG Rz. 28 ff. mwN [10/2023]; Staake in Staake/Schülke, § 2 PublG Rz. 63). Teilweise wird unter entsprechender Anwendung der §§ 335 bis 335b HGB die Verhä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder

Rn. 1854 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Neben Geldbußen fallen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG auch Ordnungsgelder unter die Vorschrift. Hierzu gehören die nach deutschem Recht so bezeichneten Forderungen, die insbesondere in den Verfahrensordnungen oder in verfahrensrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze enthalten sind. Ordnungsgelder sind zB das Ordnungsgeld wegen Ausbleibens ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 55 [Autor/Zitation] Die Verletzung der inhaltlichen Anforderungen an die Offenlegung und die anderweitige Veröffentlichung begründet keinen Beschlussmangel, und zwar weder hinsichtlich des Gewinnverwendungsbeschlusses noch hinsichtlich des Feststellungsbeschlusses. Rz. 56 [Autor/Zitation] Eine Haftung der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern oder den Vertragspartner...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ordnungswidrigkeiten

Rz. 90 [Autor/Zitation] Eine Ordnungswidrigkeit liegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 und 4 PublG vor (s. § 20 Rz. 1 ff.), wenn die gesetzlichen Vertreter des MU bzw. im Falle eines Einzelkaufmanns als MU dessen Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter einer der folgenden Vorschriften zuwiderhandelt: bei der Aufstellung des (Teil-)KA: § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG iVm. einer der folgenden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 194 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Als Täter kommen aber nur die Geschäftsleiter, nicht auch die Aufsichtsratsmitglieder in Betracht (Merkt in Hopt44, § 325 HGB Rz. 14). Ein etwaiges Verschulden des S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 23 [Autor/Zitation] Für die Verletzung der Offenlegungspflicht des § 9 PublG gelten die gleichen Grundsätze wie bei § 325 PublG (§ 325 HGB Rz. 194 ff.).mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen des ESRS S2 sind im Teilbereich "Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen" vier zentrale Offenlegungspflichten definiert, die auch für den Einkauf weitreichende Auswirkungen haben: ESRS S2-1: Richtlinien und Policies in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Dieser Teilstandard verlangt von Unternehmen eine detaillierte Darstellung ihrer Strategie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 61 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Rz. 62 [Autor/Zitation] Die Offenlegung eines unrichtigen Unternehmensabschlusses kann nicht den Straftatbestand der unrichtigen Darstellung nach § 331 erfüllen, da sic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Blick nach Österreich

Rz. 39 [Autor/Zitation] In Österreich wurde Art. 30 Bilanz-RL in § 227 öUGB umgesetzt, der in weiten Teilen mit § 325 übereinstimmt. Unterschiede bestehen vor allem hinsichtlich der Frist (neun statt zwölf Monate [§ 277 Abs. 1 öUGB einerseits und Abs. 1a andererseits]), hinsichtlich des Veröffentlichungsmediums (§ 277 Abs. 2 öUGB, Pflicht für den Vorstand einer großen Aktieng...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ordnungswidrigkeiten

Rz. 357 [Autor/Zitation] Eine Ordnungswidrigkeit liegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 3 PublG vor, wenn die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens bzw. im Falle eines Einzelkaufmanns dessen Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter bei der Aufstellung des JA einer Vorschrift über Form und Inhalt, die Bewertung, die Gliederung oder die im Anhang zu machenden Angaben zuwiderhandelt....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 18 [Autor/Zitation] Eine unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichterungen von § 327 begründet eine Verletzung der Offenlegungspflicht und kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Rz. 19 [Autor/Zitation] Weiterhin kann die unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichteru...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verbandsgeldbuße gem. § 30 OWiG

Rz. 28 [Autor/Zitation] Gegen das Unternehmen selbst kann eine Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG verhängt werden. Bei Verstößen gegen Abs. 1 ist bei kapitalmarktorientierten Unternehmen iSv. § 264d HGB der Bußgeldrahmen des Abs. 3a heranzuziehen. Danach beträgt die Geldbuße höchstens den höheren der folgenden Beträge: 10 Mio. EUR, 5 % des jährlichen Gesamtumsatzes, den das Untern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jesse, Das Abzugsverbot für Geldstrafen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG, DB 1987, 810; Brandenberg, Abzug von Geldbußen als BA, DB 1991, 2103; Sarrazin, Änderungen des EStG durch das StÄndG 1992 im Bereich der Unternehmensbesteuerung, NWB F 3 b, 3959; Depping, Strafverteidigungskosten als BA, DStR 1994, 1487; Raupach, Darf das Steuerrecht andere Teile der Rechtsordnung stören, Fest...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unrichtige Darstellung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 4 PublG wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter eines MU bei Aufklärungen oder Nachweisen, die gem. § 12 Abs. 3 Satz 3 iVm. § 2 Abs. 3 Satz 4 PublG iVm. § 145 Abs. 2 und 3 AktG einem Prüfer vorgelegt werden, unrichtige Angaben macht oder die Verhältnisse ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Unterlassene oder nicht rechtzeitige Übermittlung der Erklärung nach § 12 Abs. 2 PublG

Rz. 35 [Autor/Zitation] Eine unterlassene oder nicht rechtzeitige Übermittlung der Erklärung nach § 12 Abs. 2 PublG stellt gem. § 20 Abs. 1a PublG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann (§ 20 Abs. 3 Satz 1 PublG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen

Rn. 1860 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Werden Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen in einem berufsgerichtlichen Verfahren erteilt, so unterliegen sie nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 S 2 EStG auch dem Abzugsverbot, wenn sie nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen. Als derartige Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 54 [Autor/Zitation] Die Verletzung der inhaltlichen Anforderungen an die Offenlegung und die anderweitige Veröffentlichung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5). Dass von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch gemacht wird, dürfte jedenfalls im Hinblick auf die Vorgaben des Abs. 2 (Rz. 28 ff.) zweifelhaft sein, da derartige Verstöße den zuständigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückzahlung von Geldbußen, Ordnungsgeldern, Verwarnungsgeldern und Rückstellungen

Rn. 1862 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 S 3 EStG darf die Rückzahlung von Geldbußen, Ordnungsgeldern, Verwarnungsgeldern und Leistungen zur Erfüllung einer in einem berufsgerichtlichen Verfahren erteilten Auflage oder Weisung den Gewinn nicht erhöhen. Diese Regelung bezweckt, dass die Rückzahlung durch die erhebende Behörde mit der Zahlung an sie gleichbe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Anwendung der §§ 335 bis 335b (Abs. 2) und Zuständigkeit

Rz. 10 [Autor/Zitation] Gemäß § 340o Abs. 2 sind §§ 335 bis 335b auf die Festsetzung von Ordnungsgeld nach § 340o entsprechend anzuwenden. §§ 335 bis 335b normieren insbes. die Voraussetzungen und das Verfahren zur Festsetzung eines Ordnungsgeldes sowie die in Betracht kommenden Sanktionen. Rz. 11 [Autor/Zitation] Verstöße gegen die Offenlegungsvorschriften des § 340l werden mi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 34 [Autor/Zitation] Eine unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichterungen von § 326 begründet eine Verletzung der Offenlegungspflicht und kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Rz. 35 [Autor/Zitation] Weiterhin kann die unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichteru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Änderungen durch das sog JStG 2019

Rn. 1865 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Zur Gewährleistung der Wettbewerbsneutralität und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie zur Bekräftigung der Ahndungswirkung wurden durch Neuformulierung des S 1 in § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG auch die durch andere EU-Mitgliedstaaten festgesetzten Geldbußen in das BA-Verbot einbezogen. Damit wurden auch Forderungen des Bundesrechnungshofes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Erfordernis

Rz. 25 [Autor/Zitation] Die Rspr. sowie die überwiegende Meinung im Schrifttum leiten dies zunächst aus dem strafähnlichen Charakter des Ordnungsgeldes ab (OLG Köln v. 1.7.2015 – 28 Wx 8/15; OLG Köln v. 21.9.2015 – 28 Wx 15/15; LG Bonn v. 6.12.2007 – 11 T 11/07, juris). Das LG Bonn rezipiert hierzu die Rspr. des BVerfG, nach der für alle staatlichen Maßnahmen mit Strafcharakt...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Vorlage einer Übersetzung (Abs. 3)

Rz. 17 [Autor/Zitation] In Abs. 3 ist zudem die Befugnis der das Unternehmensregister führenden Stelle vorgesehen, im Einzelfall eine deutsche Übersetzung der Unterlagen der Rechnungslegung zu verlangen, was nur dann der Fall sein kann, wenn von der Sprachoption des § 325a Abs. 1 Satz 5 (§ 325a Rz. 42 ff.) oder des § 340l Abs. 2 Satz 5 (§ 340l Rz. 40 ff.) Gebrauch gemacht wur...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unrichtige Darstellung

Rz. 89 [Autor/Zitation] Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 PublG wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter eines MU bzw. im Falle eines Einzelkaufmanns als MU dessen Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter die Verhältnisse des (Teil-)Konzerns im (Teil-)KA oder (Teil-)Konzernlagebericht unrichtig wiedergibt ode...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kulla, Rückstellungen für Bergbauwagnisse, DB 1977, 1281; Barke, Rückstellungen für Bergschäden, Gruben- u Schachtversatz nach aktienrechtlichen u steuerrechtlichen Grundsätzen, Beil DB 4/1978; Emmerich, Zur Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen von Bergschäden, Gruben- u Schachtversatzauswirkungen, DB 1978, 2133; Bordewin, Rückstellungen für Grubenversatz u Schachtversat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 197 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht begründet keinen Beschlussmangel, und zwar weder hinsichtlich des Gewinnverwendungsbeschlusses noch hinsichtlich des Feststellungsbeschlusses (im Ergebnis auch Drinhausen/Granzow in BeckOGK HGB, § 325 Rz. 93 [12/2023]; Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 380; Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 52; Kers...mehr