Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuwiderhandlung an sich.

Rn 14 Anknüpfungspunkt für die Verhängung von Ordnungsmitteln ist eine Zuwiderhandlung gegen die im Titel aufgeführte Unterlassungs- oder Duldungspflicht (Gegenbsp etwa OVG Hamburg 7.7.16 – 5 So 110/15 und LAG SchlH 23.6.16 – 1 Ta 68/16), s zu deren Auslegung bereits oben. An einer Zuwiderhandlung fehlt es bspw, wenn ein Unterlassungstitel gegen das Angebot ›gefälschter‹ War...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Materiell-rechtliche Berücksichtigung.

Rn 45 Materiell-rechtliche Berücksichtigung hat Tradition in verschiedenen Mitgliedstaaten und wird durch Art 9 III nicht eingegrenzt: dieser modifiziert weder Verträge noch staatliches materielles Recht. Dies hat nun der EuGH in Sachen griechischer Spargesetze bestätigt (EuGH Rs C-135/15 Nikiforidis Rz 51 ff, dem folgend Frankf NJW 18, 3591 [OLG Frankfurt am Main 25.09.2018...mehr

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FoVo 06/2023, Die Anlagen zum Gerichtsvollzieherauftrag nach der neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV; hierzu Goebel, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung – Ein erster Überblick, FoVo 2023, 1) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Nach den zuständigkeitsbezogenen Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unerheblicher qualitativer Mangel, V 2.

Rn 43 Bei einer nicht vertragsgemäßen Leistung (was im Gegensatz zu V 1 einen Qualitätsmangel meint) soll der Gläubiger wegen einer unerheblichen Pflichtverletzung nicht zurücktreten können, V 2. Das findet für den Schadensersatz statt der Leistung eine Parallele in § 281 I 3. Beides steht im Gegensatz zu § 459 I 2 aF, wonach eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der T...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 2 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Pflichten des AP und des bei der Prüfung eingesetzten Personals sind nach § 323 Abs. 1 Satz 1f.: Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit sowie das Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. In § 43 Abs. 1 WPO nennt der Gesetzgeber u. a. Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit, Unpartei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundzüge.

Rn 19 Die mit dem natürlichen Elternrecht verbundene Elternverantwortung begründet die Pflicht der Eltern das Wohl des Kindes bestmöglichst zu fördern und nicht zu beeinträchtigen. Dem Kindeswohl entspricht es aber am besten, wenn die Eltern auch noch nach der Trennung auf der Elternebene einvernehmlich zusammenarbeiten und die Konflikte, die zur Trennung geführt haben, wede...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Sanktionen

Rz. 14 Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen die Bestimmung des § 105 BetrVG führt nicht zur Unwirksamkeit der Maßnahme gegenüber einem leitendem Angestellten, insbesondere führt eine unterbliebene Information des Betriebsrats nicht zu einer Unwirksamkeit der Kündigung. Der Arbeitgeber kann auch nicht gem. § 101 BetrVG (auch nicht durch analoge Anwendung) gezwungen werden, eine...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Folgen bei Verstoß gegen Vorgaben aus ArbZG

Rz. 9 Der Arbeitgeber ist öffentlich-rechtlich verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die Aufsichtsbehörde kontrolliert nach § 17 ArbZG. Daraus ergibt sich auch eine arbeitsvertragliche Pflicht und damit korrespondierend ein arbeitsvertraglicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Einhaltung der Schutzvorschri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6.2 Entscheidungsmöglichkeiten

Rz. 27 Das Arbeitsgericht hat, sofern es gleichzeitig über den Feststellungsantrag und den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung entscheidet, vier Entscheidungsmöglichkeiten [1]: Beide Anträge sind begründet, d. h. das Arbeitsgericht ist der Auffassung, dass die Einstellung/Versetzung dringlich war und der Betriebsrat die Zustimmung zu Unrecht verweigert hat. Der Arbeitgeber kan...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietpreisbremse in Berlin zeigt wenig Wirkung

Überblick Die Wirkung der Mietpreisbremse ist umstritten. Acht Jahre nach Einführung zieht der Berliner Mieterverein eine vernichtende Bilanz. Viele Vermieter ignorierten oder umgingen die gesetzlichen Regeln bei Neuvermietung. Der Berliner Mieterverein ließ nach eigenen Angaben rund 6.000 Beschwerden in 935 Fällen genauer prüfen – alle aus dem Jahr 2021 – und kommt zu dem S...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsbezogene Pro... / 2 Prinzipien der nachhaltigkeitsbezogenen Produktkommunikation

7 Prinzipien unterstützen eine zielgerichtete und transparente Kommunikation nachhaltigkeitsbezogener Produktvorteile. Generell gilt: Irreführende Aussagen sollten unterlassen werden. Weiterhin empfiehlt es sich immer – wo vorhanden – Aussagen zu Produkteigenschaften mit einem entsprechenden Label oder Zertifikat in der Konsumentenkommunikation zu belegen. 1. Faktenbasis Die V...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 43 Aufrechnung / 3 Literatur

Rz. 38 Berlit, Minderung der verfügbaren Mittel – Sanktionen und Aufrechnung im SGB II, ZfSH/SGB 2012 S. 561. Blüggel, Schulden im SGB II, NZS 2018 S. 677. Conradis, Der Zwang zum Leben unterhalb des Existenzminimums, info also 2021 S. 104. Guttenberger, Die Reihung und Bewirkung der Aufrechnungen nach dem Inkrafttreten des 9. SGB II-Änderungsgesetz, info also 2017 S. 57. ders.,...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.10 Verfahrensfragen/Rechtsschutz

Rz. 37 Die Meldeaufforderung des Grundsicherungsträgers ist ein Verwaltungsakt gegen den Widerspruch und Anfechtungsklage möglich ist (Mushoff, in: BeckOK, SGB II, § 59 Rz. 10). Ein Widerspruch gegen eine Meldeaufforderung entfaltet nach § 39 Nr. 4 keine aufschiebende Wirkung (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 30.11.2015, L 19 AS 1799/15 B ER). Die Anordnung der aufschie...mehr

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Sauer, SGB II § 53 Statisti... / 2.1 Überblick über das 7. Kapitel

Rz. 12a Das Siebte Kapitel enthält Regelungen zur Statistik und Wirkungsforschung. Die Regelung über Eingliederungsbilanzen ist zum 1.1.2023 gestrichen worden. Die Aktivitäten und Instrumente nach dem 7. Kapitel sind geeignet, Transparenz über die Vorgänge nach dem SGB II zu schaffen. Die daraus gelieferten Informationen sind von vielfältiger Bedeutung. Als relevanter Träger...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 57 Auskunft... / 2.4 Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 5 Der Umfang der Auskunftspflicht ist nach dem Wortlaut der Vorschrift weit gefasst. Der Arbeitgeber muss der Agentur für Arbeit alle Tatsachen mitteilen, die für den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II erheblich sein können. Zu den Tatsachen gehören auch die Vorschriften des einschlägigen Tarifvertrages. Rechtliche Wertungen braucht der Arbeitgeber dagegen nicht vor...mehr

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Sauer, SGB II § 59 Meldepfl... / 2.1.1 Aufforderung des Trägers der Grundsicherung

Rz. 5 Nach § 309 Abs. 1 Satz 1 SGB III hat sich der Arbeitslose während der Zeit, für die er Anspruch auf Arbeitslosengeld erhebt bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Bundesagentur ihn dazu auffordert. Die Meldepflicht wird ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abmahnung: Voraussetzungen ... / 3.2.3 Hinweis auf die Gefährdung des Arbeitsverhältnisses im Wiederholungsfall

Damit der Arbeitnehmer die Bedeutung der Abmahnung erkennt, ist er darauf hinzuweisen, dass sein Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall in seinem Bestand gefährdet ist. Der Arbeitgeber ist zwar nicht gezwungen, die genauen arbeitsvertraglichen Konsequenzen (z. B. weitere Abmahnung, ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung), die bei einer Wiederholung des Fehlverhaltens gezo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Sanktionen gegen den Arbeitgeber

Rz. 24 § 23 Abs. 3 BetrVG stellt als Gegenstück zu § 23 Abs. 1 und 2 BetrVG Sanktionen gegen den Arbeitgeber bei groben Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung. Es kann die Unterlassung einer Handlung, die Duldung einer Handlung oder die Vornahme einer Handlung mithilfe des Arbeitsgerichts durchgesetzt werden. Dabei gibt die Vorschrift einen entsprechende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebskriminalität: Wege ... / 1.2 Aufklärung und Sanktionen von Unrechtstatbeständen

Nach den KPMG-Studien werden in allen Unternehmen die Taten überwiegend durch Hinweise von Unternehmensinternen oder sogar durch Zufall aufgedeckt.[1] Ebenso setzen sowohl die mittelständischen Unternehmen als auch die Großunternehmen anschließend auf Mitarbeiterinterviews als primäre Aufklärungsmaßnahme, gefolgt von Hintergrundrecherchen und der Auswertung der physischen Un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 23 BetrVG regelt das Sanktionensystem bei Verstößen des Betriebsrats oder seiner Mitglieder einerseits, bzw. des Arbeitgebers andererseits gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten. Dabei sind die Sanktionen gegen den Betriebsrat (Auflösung) und seine Mitglieder (Ausschluss) abschließend in § 23 Abs. 1 BetrVG geregelt. Andere Sanktionen sind nach ganz herrschende...mehr

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Beschädigung der Mieträume / 2.1.2 Sachbeschädigung (Substanzbeschädigung)

Wird die Mietsache vom Mieter schuldhaft beschädigt, so kann der Vermieter "Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen".[1] Der Schadensersatz richtet sich nach Wahl des Vermieters auf Schadensbeseitigung (Naturalherstellung) oder Geldersatz.[2] Das Wahlrecht des Vermieters besteht von Anfang an; eine Fristsetzung zur Schadensbeseitigung ist nicht erforderlich.[3] Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung... / 8.1 Was kann der Verwalter unternehmen?

Um es vorweg zu nehmen, der Verwalter hat gegen den störenden Mieter keine direkte Handhabe. Die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes und dessen Sanktionen sind auf das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander zugeschnitten. Vertragliche Beziehungen bestehen ausschließlich zwischen Wohnungseigentümer und Mieter, nicht hingegen zwischen Verwalter und Mieter. Sollt...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Anpassung von Vorauszahlungen

Jede Partei kann durch einseitige Erklärung (Textform)[1] eine Anpassung der vereinbarten Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen, wenn sich aus der Betriebskostenabrechnung über die vorausgegangene Periode ergibt, dass die geleistete Vorauszahlung infolge stark gestiegener oder gesunkener Betriebskosten nicht mehr den tatsächlich anfallenden Betriebskosten entsp...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 15 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die steuerlichen Nebenleistungen dienen – anders als eine Steuer (> Rz 1–11) – nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern dazu, eine nach dem Gesetz geschuldete Steuer festzusetzen und rechtzeitig zu erheben bzw im Falle der Zinsen, einen Ausgleich zu schaffen für verspätete Zahlungen oder Rückzahlungen. Sie sind in § 3 Abs 4 AO abschließend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Vollstreckungsverfahren

Rz. 35 Im Vollstreckungsverfahren ist zu unterscheiden, ob der Arbeitgeber eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden hat, § 23 Abs. 3 S. 2 BetrVG, oder eine Handlung vorzunehmen hat, § 23 Abs. 3 S. 3 BetrVG. 4.3.2.1 Unterlassung und Duldung Rz. 36 Handelt der Arbeitgeber einer rechtskräftigen Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder die Vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.5 Verhältnis zur allgemeinen Zwangsvollstreckung

Rz. 42 § 23 Abs. 3 BetrVG schließt auch im Hinblick auf die Zwangsvollstreckung die allgemeinen Vorschriften der ZPO (anwendbar über § 85 ArbGG) nicht aus, sondern trifft nur für seinen Geltungsbereich eine nicht abschließende Sonderregelung (h. M.). Auf Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes als Maßnahme der Zwangsvollstreckung finden somit die allgemeinen Regeln des ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Antragsberechtigung

Rz. 26 Antragsberechtigt im Rahmen des § 23 Abs. 3 BetrVG sind lediglich der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft, nicht aber einzelne Betriebsratsmitglieder.[1] Anders als bei § 23 Abs. 1 BetrVG haben die Arbeitnehmer selbst keine Möglichkeit der Antragstellung.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Gerichtliches Verfahren

Rz. 32 Das Verfahren gliedert sich in das Erkenntnisverfahren nach § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG und das Vollstreckungsverfahren nach § 23 Abs. 3 S. 2 bis 3 BetrVG. Zur Berechnung des Gegenstandswerts vgl. LAG Hamm, Beschluss v. 16.11.2007, 13 Ta 524/07, Beschluss v. 2.2.2009, 10 Ta 801/08; Beschluss v. 6.3.2009, 13 TaBV 846/08 sowie Beschluss v. 23.3.2009, 10 Ta 83/09. 4.3.1 Erken...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2.1 Unterlassung und Duldung

Rz. 36 Handelt der Arbeitgeber einer rechtskräftigen Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, zuwider, kann das Arbeitsgericht gegen ihn auf Antrag des Betriebsrats oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nach § 23 Abs. 3 S. 3 BetrVG in Verbindung mit § 23 Abs. 3 S. 5 BetrVG ein Ordnungsgeld von bis 10.000,00 EUR verhänge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2.2 Vornahme einer Handlung

Rz. 38 Befolgt der Arbeitgeber die ihm vom Arbeitsgericht rechtskräftig auferlegte Verpflichtung, eine Handlung vorzunehmen, nicht, kann das Arbeitsgericht auf Antrag des Betriebsrats oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft nach § 23 Abs. 3 S. 4 BetrVG i. V. m. § 23 Abs. 3 S. 5 BetrVG ein Zwangsgeld von bis zu 10.000,00 EUR verhängen. Einer vorherigen Androhung bedarf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Erkenntnisverfahren

Rz. 33 Das Arbeitsgericht entscheidet über den – hinreichend bestimmten – Antrag des Betriebsrats oder der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, §§ 80 ff. ArbGG. Die Verfolgung der Ansprüche aus § 23 S. 3 BetrVG kann nach bisher h. M. nicht im Wege der Einstweiligen Verfügung erfolgen. Die Vollstreckung setze eine rechtskräf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Verhältnis zu anderen Ansprüchen

Rz. 41 Nach ganz herrschender Meinung enthält § 23 Abs. 3 BetrVG keine abschließende Regelung. Dies bedeutet, dass Betriebsrat und Gewerkschaften ihre Ansprüche auf Unterlassung, Duldung bzw. Vornahme einer Handlung auch von § 23 Abs. 3 BetrVG unabhängig im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, §§ 80ff. BetrVG vor dem Arbeitsgericht verfolgen können. Dies gilt z....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 § 17 Abs. 2 AGG

Rz. 43 Einen dem § 23 Abs. 3 BetrVG sehr ähnlichen Rechtsbehelf enthält § 17 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Nach dieser Norm können der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft bei einem groben Verstoß des Arbeitgebers gegen arbeitsrechtliche Vorschriften des AGG die in § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG genannten Rechte gerichtlich geltend mach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Grobe Pflichtverletzung

Rz. 10 Um eine grobe Pflichtverletzung annehmen zu können, muss der Pflichtenverstoß objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein.[1] Rz. 11 Es muss sich um einen Verstoß gegen gesetzliche Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz handeln, auch soweit die Pflichten durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung näher definiert sind.[2] Es muss sich um Pflichtverst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Grobe Pflichtverletzung

Rz. 27 § 23 Abs. 3 BetrVG betrifft nur den Verstoß gegen Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Jedoch werden auch die betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten aus anderen Gesetzen sowie Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen erfasst.[1] Rz. 28 Die Pflichtverletzung ist – wie bei § 23 Abs. 1 BetrVG – grob, wenn sie objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigungsgrund – Vertragsv... / 2.1 Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Hinweis Geringe Vertragsverletzung Diese Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zur fristlosen Kündig...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Green Claims Directive: Neu... / 3 Wie soll die Green Claims Directive Greenwashing bekämpfen?

Die Richtlinie soll sicherstellen, dass Werbung für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen wahrheitsgemäß und verständlich ist und keine irreführenden oder falschen Angaben enthält. Dadurch soll mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit geschaffen werden, um das Vertrauen der Verbraucher in ökologische Produkte und Dienstleistungen zu stärken. Befürworter der Green Claims Direc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erstmalige Einrichtung eine... / 5. Zielgröße Frauenanteil

Gemäß § 52 Abs. 2 S. 2 GmbHG hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsführern sowie Fristen zur Erreichung festzulegen. Die Festlegung erzeugt aber keine rechtliche Bindung und begründet auch keine Rechte von Dritten. Möglichkeit zur Änderung von Zielgrößen und Fristen: Das zuständige Organ kann jederzeit durch einen neuen B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 2 Vorvertragliche Informationspflichten

Der Darlehensnehmer kann vom Darlehensgeber einen Entwurf des Verbraucherdarlehensvertrags verlangen. Dies gilt nicht, solange der Darlehensgeber zum Vertragsabschluss nicht bereit ist.[1] Ein Verbraucher muss schon vor Abschluss eines Darlehensvertrags über die wesentlichen Bestandteile des Kredits informiert werden.[2] Der Darlehensgeber ist gem. § 491a Abs. 3 Satz 1 BGB v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Change Management / 3.4 Zusammenarbeit und Kommunikation

Das hohe Veränderungstempo des Unternehmensumfelds verlangt von Unternehmen, dass sie sehr nahe am Markt und eng abgestimmt mit ihren Partnern sind, um schnell auf neue Rahmenbedingungen reagieren zu können. Kunden und Partner werden vermehrt sogar in die eigene Wertschöpfungskette integriert (z.B. Uber, Airbnb, Upwork). Das Denken in Unternehmensgrenzen weicht dem Denken in...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.8 Absolute Nebentätigkeitsverbote

Rz. 41 Bei der Formulierung einer Nebentätigkeitsklausel muss das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB beachtet werden. Dieses ist gegeben, wenn die Voraussetzungen, unter denen eine Verletzung von berechtigten Interessen des Arbeitgebers vorliegt, konkret benannt werden. Die maßgeblichen Arbeitgeberinteressen sollten daher möglichst eingehend konkretisiert werden. E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff "Compliance" ist ursprünglich ein amerikanischer Rechtsbegriff und umschreibt die Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens innerhalb eines Unternehmens. Er hat in den letzten Jahren – nicht zuletzt aufgrund öffentlicher Skandale um massive Gesetzesverstöße in deutschen Großunternehmen – an immenser Bedeutung gewonnen. Compliance ist mittlerweile als eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2023, Dogmatische F... / 1. Rechtszustand bei einer Beschwerde des Testamentsvollstreckers gegen eine stattgebende erstinstanzliche Entscheidung

Der Beschluss, durch den der Testamentsvollstrecker entlassen wird, kann nach § 58 ff. FamFG mit der Beschwerde zum OLG (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG) angegriffen werden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Der Entlassungsbeschluss ist nach § 40 Abs. 1 FamFG sofort wirksam. Das Beschwerdegericht kann jedoch durch eine einstweilige Anordnung nach § 64 Abs. 3 FamF...mehr

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FoVo 05/2023, Angabe eines ... / 2 II. Die Entscheidung

Beschwerde ist mangels Beschwer unzulässig Die Beschwerde ist nicht zulässig und daher gemäß § 572 Abs. 2 ZPO zu verwerfen. Im Grundsatz kann ein Ordnungsmittelbeschluss gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Der Antragsteller hat auch die zweiwöchige Notfrist gemäß § 569 Abs. 1 ZPO eingehalten. Er ist jedoch nicht beschwert. Streit...mehr

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zfs 05/2023, Eignung zum Fü... / 3. Entscheidungen, bei denen es nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis kam

Auch eine einmalige erhebliche (hier 101 km/h bei erlaubten 50 km/h i.g.O.) Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigt im Regelfall für sich genommen weder die Entziehung der allgemeinen FE noch werden hierdurch so massive Zweifel an der charakterlichen Eignung begründet, die ein Gutachten erfordern.[15] In der Entscheidung wird festgestellt: "… Dass diese Interessenabwägun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul D – Die Anlagen

Rz. 33 Ungeachtet des Willens des Verordnungsgebers, die Anträge in der Zwangsvollstreckung zu strukturieren und damit die Grundlage für eine digitalisierte Einreichung, eine elektronische Bearbeitung und damit langfristig auch automatisierte Verarbeitung zu schaffen, ist das Formular nach Anlage 1 ZVFV schon aufgrund einer – möglicherweise überregulierten – Zwangsvollstreck...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 4.5 Sanktionen

Rz. 20 Die Nicht- oder (in wesentlichen Punkten) Falschabgabe der Erklärung stellt handelsrechtlich sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat eine Ordnungswidrigkeit nach § 334 Abs. 1 Nr. 3 HGB dar. Gesellschaftsrechtlich kann eine Nicht- oder Falschangabe als schwerwiegende Pflichtverletzung gewertet werden.mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.5 Anhang, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung, Offenlegungspflichten, Sanktionen

Rz. 19 Im Anhang der Komplementär-GmbH sind anzugeben: Name, Sitz, Registergericht, HR-Nr. sowie Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist.[1] Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 3 HGB können diese Angaben unterbleiben; auch eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist möglich.[2] Im Anhang der GmbH & Co. KG sind Name...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel enthält die Regelungen über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zu Anreizen und Sanktionen. Darüber hinaus werden Rückgriffsmöglichkeiten und Ersatzansprüche der Jobcenter umfassend geregelt. Es ist das umfangreichste Kapitel des SGB II. Das Leistungsspektrum wird in die beiden Kernleistungsbereiche Leistungen zur Eingliederung...mehr