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Nachhaltigkeit in KMU: Die Rolle der Lieferkette / 1.2 CSDDD: Neue EU-Richtlinie zur Lieferkette

Joachim Gutmann
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Auf Europäischer Ebene könnten Umweltsorgfaltspflichten in der Lieferkette bald noch kleinere Unternehmen betreffen. Die Europäische Union hat im Sommer 2024 eine EU-weite "Lieferkettenrichtlinie" Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verabschiedet. Damit werden Europäische und ausländische Unternehmen EU-weit verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen. Konzeptionell baut die CSDDD auf dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf, enthält aber insbesondere im Umweltbereich bedeutsame Veränderungen. Die CSDDD muss zwei Jahre nach Inkrafttreten in nationales Recht umgesetzt werden.

Die CSDDD gilt für EU-Unternehmen, die mehr als 1.000 Beschäftigte und einen jährlichen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen EUR haben; für ausländische Unternehmen gilt sie, wenn diese mehr als 450 Millionen EUR Nettoumsatz in der Union generiert haben. Ausgenommen von der Anwendung der CSDDD ist zunächst die Finanzbranche.

 
Hinweis

Niedrigere Schwellenwerte für Unternehmen in Hochrisikobranchen

Die CSDDD gilt auch für kleinere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 40 Millionen EUR, wenn diese mindestens 20 Millionen EUR in sogenannten Hochrisikobranchen (aufgrund hoher Umwelt- und Menschenrechtsgefährdungen: Textilbranche, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Gewinnung von und Handel mit mineralischen Ressourcen) erwirtschaften.

Die Richtlinie sieht ein gestaffeltes Inkrafttreten in 3 Phasen vor.

  • Für EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1.500 Millionen EUR Netto-Jahresumsatz sowie ausländische Unternehmen mit einem entsprechenden Umsatz gilt die Richtlinie bereits drei Jahre nach Inkrafttreten.
  • Vier Jahre nach Inkraft...

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