Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Einrichtung beim BMJ

Rz. 14 [Autor/Zitation] Ein Rechnungslegungsbeirat mit den Aufgaben gem. § 342q Abs. 1 Satz 1 ist nach § 342r Abs. 1 iVm. Abs. 9 einzurichten, wenn kein privates Rechnungslegungsgremium vom BMJ anerkannt wurde. Wird auch in diesem Fall entgegen dem Wortlaut der Norm ("wird eingerichtet") auf die Einrichtung verzichtet, "sieht § 324r HGB keinerlei Sanktionen oder direkte Recht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 63 [Autor/Zitation] Zu den zivilrechtlichen Folgen der Verletzung von § 325a vgl. die Ausführungen zu § 325 (§ 325 Rz. 197 ff.), wobei allerdings zu beachten ist, dass sich insofern erhebliche Probleme im Hinblick auf das internationale Privat- und das internationale Zivilprozessrecht ergeben.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Festsetzung

Rz. 44 [Autor/Zitation] Wird die Offenlegung nicht innerhalb der Sechswochenfrist nachgeholt, so ist das angedrohte Ordnungsgeld festzusetzen, sofern nicht eine Reduzierung nach § 335 Abs. 4 Satz 2 geboten ist. Ferner ist die Androhungsverfügung gem. § 335 Abs. 4 Satz 1 zu wiederholen, wobei ein idR aufgrund des Sanktions- und Beugecharakters nochmals höheres Ordnungsgeld anz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bußgeldrahmen (Abs. 3)

Rz. 26 [Autor/Zitation] Für die Bemessung der Geldbuße sind gem. § 17 Abs. 3 OWiG die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft, sowie seine wirtschaftlichen Verhältnisse relevant. Hinsichtlich der in § 20 Abs. 3 PublG festgelegten Maximalhöhe ist – wie auch bei § 334 HGB – danach zu differenzieren, ob das betroffene Unternehmen kapitalmarktorient...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 20 [Autor/Zitation] Zu den zivilrechtlichen Folgen der unberechtigten Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 327 und die damit nicht vollständig erfolgte Offenlegung eines Unternehmensabschlusses vgl. die Ausführungen zu § 325 (§ 325 Rz. 197 ff.); dabei ist allerdings zu beachten, dass ein Verstoß gegen die Gliederungserleichterungen nach Nr. 1 (Rz. 9 ff.) idR kaum ein...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unrichtige Darstellung

Rz. 356 [Autor/Zitation] Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 PublG wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, wer als gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens bzw. im Falle eines Einzelkaufmanns dessen Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter die Verhältnisse des Unternehmens im JA oder Lagebericht unrichtig wiedergibt oder verschleiert (weit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

Rz. 46 [Autor/Zitation] Für kapitalmarktorientierte KapGes. iSd. § 264d und ihre Organmitglieder gilt seit 2015 ein variabler Höchstbetrag. Dieser bemisst sich danach, ob 10 Mio. EUR oder 5 % des jährlichen Gesamtumsatzes oder das Zweifache des aus dem Unterlassen der Offenlegung gezogenen Vorteils der höhere Betrag ist. Der Betrag des gezogenen Vorteils kann geschätzt werden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Mangelnde Mitwirkung

Rz. 34 [Autor/Zitation] Bei einem Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten nach § 145 Abs. 1 bis 3 AktG kann der Prüfer auf das Instrument der Leistungsklage gegen das Unternehmen zurückgreifen (s. dazu Mock in BeckOGK, § 145 AktG Rz. 28 ff. mwN [10/2023]; Staake in Staake/Schülke, § 2 PublG Rz. 63). Teilweise wird unter entsprechender Anwendung der §§ 335 bis 335b HGB die Verhä...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 55 [Autor/Zitation] Die Verletzung der inhaltlichen Anforderungen an die Offenlegung und die anderweitige Veröffentlichung begründet keinen Beschlussmangel, und zwar weder hinsichtlich des Gewinnverwendungsbeschlusses noch hinsichtlich des Feststellungsbeschlusses. Rz. 56 [Autor/Zitation] Eine Haftung der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern oder den Vertragspartner...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 23 [Autor/Zitation] Für die Verletzung der Offenlegungspflicht des § 9 PublG gelten die gleichen Grundsätze wie bei § 325 PublG (§ 325 HGB Rz. 194 ff.).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jesse, Das Abzugsverbot für Geldstrafen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG, DB 1987, 810; Brandenberg, Abzug von Geldbußen als BA, DB 1991, 2103; Sarrazin, Änderungen des EStG durch das StÄndG 1992 im Bereich der Unternehmensbesteuerung, NWB F 3 b, 3959; Depping, Strafverteidigungskosten als BA, DStR 1994, 1487; Raupach, Darf das Steuerrecht andere Teile der Rechtsordnung stören, Fest...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ordnungswidrigkeiten

Rz. 90 [Autor/Zitation] Eine Ordnungswidrigkeit liegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 2 und 4 PublG vor (s. § 20 Rz. 1 ff.), wenn die gesetzlichen Vertreter des MU bzw. im Falle eines Einzelkaufmanns als MU dessen Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter einer der folgenden Vorschriften zuwiderhandelt: bei der Aufstellung des (Teil-)KA: § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG iVm. einer der folgenden...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 194 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Als Täter kommen aber nur die Geschäftsleiter, nicht auch die Aufsichtsratsmitglieder in Betracht (Merkt in Hopt44, § 325 HGB Rz. 14). Ein etwaiges Verschulden des S...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen

Rn. 1860 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Werden Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen in einem berufsgerichtlichen Verfahren erteilt, so unterliegen sie nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 S 2 EStG auch dem Abzugsverbot, wenn sie nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen. Als derartige Leistungen zur Erfüllung von Auflagen und Weisungen...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS S2: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Im Rahmen des ESRS S2 sind im Teilbereich "Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen" vier zentrale Offenlegungspflichten definiert, die auch für den Einkauf weitreichende Auswirkungen haben: ESRS S2-1: Richtlinien und Policies in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Dieser Teilstandard verlangt von Unternehmen eine detaillierte Darstellung ihrer Strategie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Rückzahlung von Geldbußen, Ordnungsgeldern, Verwarnungsgeldern und Rückstellungen

Rn. 1862 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 S 3 EStG darf die Rückzahlung von Geldbußen, Ordnungsgeldern, Verwarnungsgeldern und Leistungen zur Erfüllung einer in einem berufsgerichtlichen Verfahren erteilten Auflage oder Weisung den Gewinn nicht erhöhen. Diese Regelung bezweckt, dass die Rückzahlung durch die erhebende Behörde mit der Zahlung an sie gleichbe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 61 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Rz. 62 [Autor/Zitation] Die Offenlegung eines unrichtigen Unternehmensabschlusses kann nicht den Straftatbestand der unrichtigen Darstellung nach § 331 erfüllen, da sic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Blick nach Österreich

Rz. 39 [Autor/Zitation] In Österreich wurde Art. 30 Bilanz-RL in § 227 öUGB umgesetzt, der in weiten Teilen mit § 325 übereinstimmt. Unterschiede bestehen vor allem hinsichtlich der Frist (neun statt zwölf Monate [§ 277 Abs. 1 öUGB einerseits und Abs. 1a andererseits]), hinsichtlich des Veröffentlichungsmediums (§ 277 Abs. 2 öUGB, Pflicht für den Vorstand einer großen Aktieng...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ordnungswidrigkeiten

Rz. 357 [Autor/Zitation] Eine Ordnungswidrigkeit liegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 3 PublG vor, wenn die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens bzw. im Falle eines Einzelkaufmanns dessen Inhaber oder dessen gesetzlicher Vertreter bei der Aufstellung des JA einer Vorschrift über Form und Inhalt, die Bewertung, die Gliederung oder die im Anhang zu machenden Angaben zuwiderhandelt....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rz. 18 [Autor/Zitation] Eine unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichterungen von § 327 begründet eine Verletzung der Offenlegungspflicht und kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen (§ 334 Abs. 1 Nr. 5, § 328). Für das Bußgeldverfahren ist das Bundesamt für Justiz zuständig (§ 334 Abs. 4). Rz. 19 [Autor/Zitation] Weiterhin kann die unberechtigte Inanspruchnahme der Erleichteru...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verbandsgeldbuße gem. § 30 OWiG

Rz. 28 [Autor/Zitation] Gegen das Unternehmen selbst kann eine Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG verhängt werden. Bei Verstößen gegen Abs. 1 ist bei kapitalmarktorientierten Unternehmen iSv. § 264d HGB der Bußgeldrahmen des Abs. 3a heranzuziehen. Danach beträgt die Geldbuße höchstens den höheren der folgenden Beträge: 10 Mio. EUR, 5 % des jährlichen Gesamtumsatzes, den das Untern...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 365 [Autor/Zitation] Der Antrag an das Gericht muss die Gründe darlegen, aus denen heraus die Bestellung eines anderen Abschlussprüfers angestrebt wird (vgl. Bormann in BeckOGK HGB, § 318 Rz. 192 ff. [1/2024]). Dabei muss der Antragsteller Tatbestände darlegen, die objektiv die Besorgnis rechtfertigen, dass der Prüfer befangen ist oder dass ein sonstiger die Abberufung re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kulla, Rückstellungen für Bergbauwagnisse, DB 1977, 1281; Barke, Rückstellungen für Bergschäden, Gruben- u Schachtversatz nach aktienrechtlichen u steuerrechtlichen Grundsätzen, Beil DB 4/1978; Emmerich, Zur Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen von Bergschäden, Gruben- u Schachtversatzauswirkungen, DB 1978, 2133; Bordewin, Rückstellungen für Grubenversatz u Schachtversat...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Tatgegenstände, Tatmittel

Rz. 98 [Autor/Zitation] § 242 Abs. 1 Satz 1 verlangt, dass ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz als einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen hat. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für die Bilanz als Teil des JA geltenden Vorschriften anzuwenden; mit ihr beginnt die laufende Buchführung und si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsfolgen bei Unterbleiben der Pflichtprüfung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 104 [Autor/Zitation] Anders als der JA bedarf ein Konzernabschluss mangels Ergebnisverwendungsgrundlage oder anderer an ihn knüpfender Rechtsfolgen (vgl. BT-Drucks. 14/8769, 22) keiner Feststellung, weswegen § 316 in seinem Abs. 2 nicht auf seinen Abs. 1 Satz 2 verweist, auch nicht auf dessen sinngemäße Anwendung. Der Konzernabschluss ist auch ohne Feststellung existent u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung

Tz. 64 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die vorstehenden Ausführungen (s Tz 35 ff) gelten für die Aufgabe oder Veräußerung eines Teilbetriebs innerhalb von fünf Jahren nach der Umw entspr. Hinsichtlich des Teilbetriebsbegriffs ist uE auf den des § 16 EStG und damit auf den nationalen und nicht auf den EU-rechtlichen abzustellen. Denn iRd § 18 Abs 3 UmwStG geht es nicht um die Umstr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1850 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die ausschließlich mit einem betrieblichen bzw beruflichen Fehlverhalten zusammenhängen, sind als BA zu qualifizieren. § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG ordnet hinsichtlich dieser Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Einschränkend gilt das Abzugsverbot nicht, soweit mit der Geldbuße auch der durch den Ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Zivilrecht

Rz. 197 [Autor/Zitation] Die Verletzung der Offenlegungspflicht begründet keinen Beschlussmangel, und zwar weder hinsichtlich des Gewinnverwendungsbeschlusses noch hinsichtlich des Feststellungsbeschlusses (im Ergebnis auch Drinhausen/Granzow in BeckOGK HGB, § 325 Rz. 93 [12/2023]; Grottel in Beck BilKomm.14, § 325 HGB Rz. 380; Keller in Heidel/Schall4, § 325 HGB Rz. 52; Kers...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung der nach § 320 bestehenden Pflichten

Rz. 93 [Autor/Zitation] Verweigern die gesetzlichen Vertreter oder Abschlussprüfer der Einzelabschlüsse (§ 320 Abs. 3 Satz 2) die Erfüllung der ihnen nach § 320 obliegenden Pflichten, ohne dazu berechtigt zu sein, so kann der Abschlussprüfer auf verschiedene Weise seine Rechte durchsetzen. Dabei scheiden eine Klage oder eine einstweilige Verfügung zur Erzwingung der Rechte au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Insolvenz

Rz. 50 [Autor/Zitation] Im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen der KapGes. ist zu differenzieren. Soweit Unternehmensabschlüsse für vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossene Geschäftsjahre noch nicht offengelegt wurden, bleiben die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs weiter verpflichtet; dem stehen auch nicht die §§ 80, 155 Ins...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zweck

Rz. 5 [Autor/Zitation] Schutzgut von § 335 ist der effektive Schutz des Wirtschaftsverkehrs durch Information der Marktteilnehmer (Dannecker/Bauer/Bülte in Großkomm. HGB6, § 335 Rz. 1 mwN). Die Vorschrift wurde in ihrer ursprünglichen Fassung im Jahr 1985 in das HGB eingefügt. In ihrer aktuellen Form geht sie auf das EHUG v. 10.11.2006 zurück (BGBl. I 2006, 2553). Die Abschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Geltende Rechtslage

Tz. 75 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Mit der Abschaffung der früheren Verlustübertragungsmöglichkeit wollte der Ges-Geber insbes vermeiden, dass bei grenzüberschreitenden Hereinverschmelzungen unter Berufung auf EU-Recht verlangt wird, Ausl-Verluste in D zu berücksichtigen. Nach der hM in der Fach-Lit (s Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, BB 2006, 1657; s Maiterth/Müller, DStR 2006, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geldbußen

Rn. 1852 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG sind die Maßnahmen, die in deutschen Rechtsvorschriften als Geldbußen bezeichnet werden und von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich des EStG oder von Organen der EG festgesetzt wurden. Im Einzelnen kommen für das Abzugsverbot in Betracht: Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Abschlussprüferhaftung und Europäische Union

Rz. 12 [Autor/Zitation] In allen europäischen Mitgliedstaaten ist die Finanzberichterstattung verpflichtend zu prüfen. Die Prüfer sind einem objektiven Sorgfaltsmaßstab zu unterstellen (Art. 21 RL 2006/43/EG). Entsprechend kennen die europäischen Rechtsordnungen auch eine zivilrechtliche Haftung des Abschlussprüfers (London Economics, Study on the Economic Impact of Auditor's...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklung der Norm

Rn. 5 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufgrund Art 4 Abs 27 BFinVwNeuOG v 22.09.2006 (BGBl I 2005, 2809) wurde mit Wirkung ab 2006 in § 22a Abs 2 S 2 EStG und § 52 Abs 38a EStG aF die Bezeichnung "Bundesamt für Finanzen" jeweils durch die Wörter "Bundeszentralamt für Steuern" ersetzt. Dies entsprach einer Anpassung an entsprechende Änderungen im FVG (Art 1 BFinVwNeuOG). Mit dem JS...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfungs- und Auskunftsrecht gegenüber dem Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen (Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1)

Rz. 72 [Autor/Zitation] Nach § 320 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 hat der Konzernabschlussprüfer "die Rechte nach Absatz 1 Satz 2 und nach Absatz 2 bei dem Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen". Mit dem Begriff Mutterunternehmen ist das den Konzernabschluss aufstellende MU gemeint. Die Vorschrift bedeutet, dass die gesetzlichen Vertreter des MU und aller einbezogenen und nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Veräußerung oder Aufgabe eines (mittelbaren) Anteils an der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung

Tz. 65 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die vorstehenden Ausführungen (s Tz 35 ff) gelten für die Aufgabe oder Veräußerung eines (ggf mittelbaren) Anteils an der Pers-Ges innerhalb von fünf Jahren nach der Umw entspr. Fraglich ist, ob § 18 Abs 3 UmwStG die Veräußerung des Anteils an einer sog Zebragesellschaft insoweit erfasst, als der Anteil zu einem BV des Gesellschafters gehört....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Verpflichtete Unternehmen nach Abs. 1

Rz. 5 [Autor/Zitation] Sind die Größenkriterien nach § 1 PublG überschritten, unterliegen die folgenden in § 3 Abs. 1 PublG genannten Rechtsformen den erweiterten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten des PublG: Einzelkaufleute (Nr. 1 Alt. 2), Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen des § 264a HGB fallen (Nr. 1 Alt. 1), Vereine, deren Zweck...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Zuweisung einer anderen Bes... / 4.2 Dienstliche oder betriebliche Gründe

Eine Versetzung ist nur zulässig, wenn dienstliche oder betriebliche Gründe vorliegen. Durch diese im Verhältnis zu dem allgemeinen Weisungsrecht gesteigerten Anforderungen wird einem Missbrauch vorgebeugt. Bei diesen Begriffen handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die gerichtlich voll überprüfbar sind. Andererseits sind unter diese Begriffe nahezu alle Maßnahmen zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vertragsstrafen im Arbeitsv... / 3.3 Arbeitszeit

Unpünktlichkeit, zeitweises Fernbleiben von der Arbeit und unentschuldigtes Fehlen kommen in der Praxis als Auslösungstatbestand für eine Vertragsstrafe selten vor. Ihre Zulässigkeit begegnet Bedenken, obwohl die dem Arbeitgeber hieraus entstehenden Schäden beachtlich sein können, weil derartigem Fehlverhalten kündigungsrechtliche Sanktionen gegenüberstehen. Es handelt sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 4 Folgen einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung

Nach § 9 Abs. 1 AÜG ist der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer insbesondere dann unwirksam, wenn keine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis vorliegt, die Arbeitnehmerüberlassung entgegen § 1 Abs. 1 Sätze 5 und 6 AÜG nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird und der Leiharbeitnehmer nicht konkretisiert worden ist, sowie die nach § 1 Abs. 1b AÜG zulässige Höchstüber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 1.1 Das Leiharbeitsverhältnis

Das Leiharbeitsverhältnis wird begründet durch den Abschluss des Leiharbeitsvertrags. Dieser Leiharbeitsvertrag ist seinem Wesen nach ein "normaler" Arbeitsvertrag, sodass auch für ihn die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln gelten. In ihm muss aber auch der Besonderheit Rechnung getragen werden, dass der Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht bei seinem Arbeitgeber ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 2.2 Nebenpflichten des Entleihers

Doch auch der Entleiher hat gegenüber dem Leiharbeitnehmer eine Reihe von Nebenpflichten. So sieht der Gesetzgeber etwa in § 13a Satz 1 AÜG die Verpflichtung des Entleihers vor, den Leiharbeitnehmer über Arbeitsplätze des Entleihers, die besetzt werden sollen, zu informieren. Information über offene Stellen im Betrieb Die Information kann nach § 13a Satz 2 AÜG durch allgemeine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dokumentationspflichten (Sanktionen) – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Der Gesetzgeber hat in § 90 Abs. 3 AO eine grundsätzliche Dokumentationspflicht für Verrechnungspreise zwischen nahestehenden Personen bzw. für die Zurechnung der Einkünfte zu Stammhaus und Betriebsstätten normiert. Zu Einzelheiten der Dokumentationsanforderungen wird auf die GAufzV, auf die Verwaltungsgrundsätze 2020 vom 3.12.2020 (BStBl I 2020, 13...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dokumentationspflichten (Sa... / 1 Systematische Einordnung

Der Gesetzgeber hat in § 90 Abs. 3 AO eine grundsätzliche Dokumentationspflicht für Verrechnungspreise zwischen nahestehenden Personen bzw. für die Zurechnung der Einkünfte zu Stammhaus und Betriebsstätten normiert. Zu Einzelheiten der Dokumentationsanforderungen wird auf die GAufzV, auf die Verwaltungsgrundsätze 2020 vom 3.12.2020 (BStBl I 2020, 1325) und den Anwendungserla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dokumentationspflichten (Sa... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dokumentationspflichten (Sa... / 3 Hinweise

Es ist zu beachten, dass auch nach der Vorlage einer den Anforderungen genügenden Aufzeichnung i. S. v. § 90 Abs. 3 S. 1 ff. AO (weitere) Mitwirkungs- und Auskunftspflichten gem.§ 200 Abs. 1 S. 1f. AO i. V. m. § 90 Abs. 1 und 2 AO während der steuerlichen Außenprüfung genügend zu beachten sind. D.h., selbst wenn die Pflichten gem. § 90 Abs. 3 und 4 AO i. V. m. der GAufzV ins...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dokumentationspflichten (Sa... / 2 Inhalt

Sofern der Stpfl. seine Pflichten aus § 90 Abs. 3 AO nicht erfüllt, also keine Aufzeichnungen vorlegt, die vorgelegten Unterlagen im Wesentlichen unverwertbar sind oder die Aufzeichnungen für außergewöhnliche Geschäftsvorfälle nicht zeitnah erstellt hat, wird widerlegbar vermutet, dass die inländischen Einkünfte durch unangemessene Verrechnungspreise gemindert wurden. Insowe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beweislast (Darlegungslast)... / 3 Praxisfragen

Über die allgemeinen, den Stpfl. bereits sehr belastenden Darlegungspflichten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten hinaus bestehen weitere Vorschriften für bestimmte Sachbereiche. Bei Verrechnungspreisen und der Abgrenzung der Einkünfte bei Betriebsstätten wird die Darlegung des Sachverhalts nach § 90 Abs. 3 AO zusätzlich in bestimmter Form und innerhalb bestimmter Fristen...mehr