Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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Abmahnung / 9.3 Abmahnung von Personalrats-/Betriebsratsmitgliedern

Auch die Abmahnung von Personalrats- und Betriebsratsmitgliedern ist grundsätzlich zulässig, sofern die Verletzung von allgemeinen Arbeitspflichten gerügt wird, da insoweit Mandatsträger wie alle anderen Beschäftigten ohne entsprechende Funktionen und Ämter zu behandeln sind.[1] Dies gilt selbst dann, wenn das vom Arbeitgeber beanstandete Fehlverhalten zugleich auch als Verl...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 7 Würdigung der Bilanzpolitik nach IFRS

Rz. 144 Durch die Orientierung an der Informationsfunktion und die übergeordnete Stellung der Generalnorm war und ist Bilanzpolitik nach deutschem Verständnis nach den IFRS qua Definition ausgeschlossen (Rz. 3a). Offene und verdeckte Wahlrechte sollen vom Bilanzierenden so genutzt werden, dass die bestmögliche (tatsachengetreue) Abbildung für die Adressaten herauskommt. Glei...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sanktionen bei einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung

Zusammenfassung Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung ist illegal, wenn keine Überlassungserlaubnis vorliegt, die Höchstüberlassungsdauer überschritten wurde, das Offenlegungsverbot gemäß § 1 Abs. 1 Satz 5 und 6 AÜG missachtet wurde. In diesen Fällen sind die Verträge zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer grundsätzlich unwirksam.[1] Daneben sind zahlreiche andere Sanktionen mö...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / Zusammenfassung

Überblick Eine Arbeitnehmerüberlassung ist illegal, wenn keine Überlassungserlaubnis vorliegt, die Höchstüberlassungsdauer überschritten wurde, das Offenlegungsverbot gemäß § 1 Abs. 1 Satz 5 und 6 AÜG missachtet wurde. In diesen Fällen sind die Verträge zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer grundsätzlich unwirksam.[1] Daneben sind zahlreiche andere Sanktionen möglich, darunter...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.2 Verbot des Ketten-, Zwischen- und Weiterverleihs

Verleiher dürfen nur bei Ihnen angestellte Arbeitnehmer überlassen. Verstoßen sie gegen dieses Gebot, kann darin eine Ordnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG liegen, welche mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 EUR geahndet werden kann. Zudem kann die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis infrage gestellt werden.mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1 Ursachen einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung

1.1 Verstoß gegen Erlaubnispflicht § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG sieht zum Schutz der Leiharbeitnehmer eine Erlaubnispflicht[1] für den Verleiher vor. Dies bedeutet, dass der Einsatz von Leiharbeitnehmern ohne eine Erlaubnis dazu verboten ist. Ein Verstoß gegen diese Erlaubnispflicht ist in zwei unterschiedlichen Varianten möglich: in offener Weise, in verdeckter Weise. Ein offener Vers...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.4 Verstoß gegen das Offenlegungsgebot

§ 1 Abs. 1 Sätze 5 und 6 AÜG normieren ein sog. Offenlegungsgebot. Dieses Gebot beinhaltet 2 Pflichten, die Kennzeichnungs- und die Konkretisierungspflicht: Die Kennzeichnungspflicht gem. § 1 Abs. 1 Satz 5 AÜG bestimmt, dass die Überlassung des Arbeitnehmers ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung zu bezeichnen ist. Die Konkretisierungspflicht gem. § 1 Abs. 1 Satz 6 AÜG verpf...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 2 Zuständige Behörden zur Kontrolle der Arbeitnehmerüberlassung

Die Einhaltung der Vorschriften des AÜG überwacht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 AÜG die Bundesagentur für Arbeit.[1] Zudem obliegt die Prüfung der Einhaltung der Lohnuntergrenze nach § 8 Abs. 5 AÜG den Behörden der Zollverwaltung nach Maßgabe der §§ 17a bis 18 AÜG.[2] Hierfür stehen den Zollbehörden umfassende Informations- und Einsichtsrechte zu, z. B. ergeben sich aus § 17b AÜG b...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.3 Verstoß gegen die Höchstüberlassungsdauer

Die Überlassung von Arbeitnehmer ist ihrer Natur nach nur vorübergehend vorgesehen.[1] § 1 Abs. 1 Buchst. b Satz 1 AÜG sieht eine Überlassungshöchstdauer grundsätzlich von 18 Monaten vor, von der nur in engen Grenzen abgewichen werden darf. Ein Verstoß gegen die normierte Höchstüberlassungsdauer führt ebenfalls dazu, dass der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitne...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.1 Verstoß gegen Erlaubnispflicht

§ 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG sieht zum Schutz der Leiharbeitnehmer eine Erlaubnispflicht[1] für den Verleiher vor. Dies bedeutet, dass der Einsatz von Leiharbeitnehmern ohne eine Erlaubnis dazu verboten ist. Ein Verstoß gegen diese Erlaubnispflicht ist in zwei unterschiedlichen Varianten möglich: in offener Weise, in verdeckter Weise. Ein offener Verstoß gegen die Erlaubnispflicht lie...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Sa... / 1.5 Verstoß gegen die Equal-Pay- und Equal-Treatment-Grundsätze

§ 8 Abs. 1 AÜG regelt den Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern mit den vergleichbaren Stammarbeitnehmern (Gebot des sog. Equal Pay und Equal Treatment). Dem Leiharbeitnehmer wird ein ergänzender bzw. korrigierender gesetzlicher Anspruch auf die beim Entleiher geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen für einen vergleichbaren Arbeitnehmer gewährt.[1] In Ausnahme ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 2 Inanspruchnahme von Rechten

Rz. 4 Voraussetzung für das Benachteiligungsverbot ist die Inanspruchnahme von Rechten, die das TzBfG dem Arbeitnehmer einräumt. Dabei bindet das Maßregelungsverbot nicht nur isoliert den Arbeitgeber, sondern auch die Betriebsparteien. Diese haben auch bei Betriebsvereinbarungen das Maßregelungsverbot des § 5 TzBfG (und die anderen Benachteiligungsverbote) zu beachten.[1]. D...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 3 Folgen der illegalen Arbeitnehmerüberlassung

Werden die vorgenannten Vorgaben der Arbeitnehmerüberlassung nicht erfüllt, kann dies weitreichende Konsequenzen haben, die jedoch divergieren nach Art und Schwere des Verstoßes. Generell stellen Verstöße gegen das AÜG Ordnungswidrigkeiten dar. § 16 AÜG sieht insofern einen detaillierten Katalog vor. Sie können aber auch von strafrechtlicher Relevanz sein, wenn im Ergebnis a...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Vo... / 2.1 Erlaubnispflicht

Ein Verleiher bedarf nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG zunächst einer behördlichen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Die Überlassungserlaubnis kann bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt werden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmerüberlassung nur von zuverlässigen Verleihern betrieben wird, die den sozialen Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten.[...mehr

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Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 7 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Erlaubnispflicht

Verfügt der Verleiher nicht über die notwendige Erlaubnis, ist die Arbeitnehmerüberlassung illegal und die Verträge zwischen Verleiher und Entleiher sowie zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer sind grundsätzlich unwirksam.[1] Zwischen dem Entleiher und dem illegal verliehenen Leiharbeitnehmer wird ein Arbeitsverhältnis fingiert, wenn der Leiharbeitnehmer dem nicht wirksam ...mehr

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FAQ-Papier des BAFA zum risikobasierten Vorgehen beim LkSG: Pauschales Anschreiben von Zulieferern wird nun riskant

Zusammenfassung Aus dem LkSG sowie der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ergibt sich, dass Unter-nehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten risikobasiert vorgehen müssen. Dies bedeutet, dass sie Risiken und Maßnahmen priorisieren und dabei die Risikodisposition ihrer Zulieferer in der Lieferkette berücksichtigen sollen. Im Februar 2025 hat das Bundesamt für Wirtschaft ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36a Steuer... / 2.3.3 Ausnahme rechtzeitige Kenntnisgabe nach Satz 2

Rz. 53 § 36a Abs. 3 Satz 2 sieht eine Ausnahme von der Kenntnisgabe vor der Selbstbeschaffung nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 vor. Der Leistungsempfänger behält ausnahmsweise seinen Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, obwohl er den Träger nicht rechtzeitig über den Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt hat. Dies wird abhän...mehr

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Arbeiten trotz Krankschreibung / 2.4 Aufforderung zur Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber trotz AU-Bescheinigung

Im beruflichen Kontext kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmer trotz vorliegender Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber gebeten werden, Arbeitsaufträge zu erfüllen. Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitszeit und des Arbeitsorts gehen häufig mit der Erwartung einher, jederzeit verfügbar zu sein. Dies führt zu Situationen, in denen krankgeschriebene Arbeitnehmer aufgefor...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.3 Sonstige Rechtsfolgen von Korruptionsdelikten

Rz. 24a Geldwäsche Da es sich bei den Geldbeträgen, die etwa mittels einer Bestechung erzielt werden, um Gelder aus strafbaren Handlungen handelt, liegt bei Bestechungssachverhalten fast immer auch zugleich der Tatbestand der Geldwäsche gem. § 261 StGB vor. Untreue Der Straftatbestand der Untreue nach § 266 StGB ist erfüllt, wenn jemand seine Pflicht zur Wahrung fremder Vermöge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schmiergelder und Bestechun... / 1.1 Wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung

Rz. 1 Obgleich die Korruptionsbekämpfung in den vergangenen Jahren erheblich verstärkt wurde, gehören Schmier- und Bestechungsgelder noch immer zum kleinen Einmaleins "erfolgreicher" Geschäftsbeziehungen in zahlreichen Staaten, mit denen Geschäfte abgewickelt werden. Der wirtschaftliche Umfang und die Bedeutung dieser Bestechungs- und Schmiergelder haben in letzter Zeit im R...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.1 Tatbestände

Rz. 17 Erforderlich für das Eingreifen des Abzugsverbotes ist, dass die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines deutschen Strafgesetzes (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB) oder einer Bußgeldvorschrift erfüllt. Das sind u. a.:[1] , [2] Bestechung im in- und ausländischen geschäftlichen Verkehr, § 299 Abs. 2 und 3 StGB Vorteilsgewährung, § 333 ...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.2 Ausdehnung der Angestelltenbestechung auf den Weltmarkt

Rz. 19 Der Tatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB, setzt voraus, dass der Steuerpflichtige (Vorteilsgeber) einem Dritten (Vorteilsempfänger), z. B. einem Angestellten eines Unternehmens, der aufgrund seiner gegenwärtigen Stellung im Unternehmen berechtigt ist, für den Betrieb zu handeln, einen Einfluss auf die im Unternehmen zu treffenden Entscheidun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.3 Dreijähriger Besteuerungszeitraum

Rz. 40 Der Besteuerungszeitraum soll 3 Jahre nicht übersteigen. Die Angabe bezieht sich auf 3 Zeitjahre (36 Monate) und nicht 3 Wirtschaftsjahre.[1] Die Vorschrift ist eine Sollvorschrift, deren Anwendung im pflichtgemäßen Ermessen der Steuerbehörden liegt.[2] Rz. 41 Dauert die Abwicklung länger als 3 Jahre, kann die Finanzverwaltung auch einen längeren Besteuerungszeitraum z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance: Cloud Computing... / 4.1 Übersicht ausgewählter Risiken

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Compliance: Cloud Computing... / 4.2.10 Verstoß gegen Exportkontrollvorschriften

Obwohl sich viele Unternehmen dieses Risikos nicht bewusst sind, kann es durchaus sein, dass die Inanspruchnahme von Cloud-Dienstleistungen und die damit verbundene Datenübermittlung den Vorschriften der Exportkontrolle unterliegen. Grundsätzlich unterliegt ein Unternehmen der Exportkontrolle, wenn es genehmigungspflichtige Güter ausführt und/oder Güter in ein kritisches Land...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B4-7 Embargobestimmung

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vere...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Verzicht und Vergleich über Ersatzansprüche

Rz. 5 Bei der AG sind im Vergleich zur GmbH die Organhaftungsansprüche stärker zugunsten der AG und insbesondere mittelbar zugunsten der Gläubiger vor einem Verzicht oder Vergleich geschützt. Haftungsbeschränkende Vereinbarungen im Vorfeld, z. B. der Ausschluss für einfach fahrlässige Pflichtverletzungen sind bei der AG wegen der formellen Satzungsstrenge gemäß § 23 Abs. 5 S...mehr

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B. AVB D&O / b. Regressfähigkeit von Verbandsgeldbußen

Rz. 153 Die Voraussetzungen des Rückgriffs beim Geschäftsführer ist Gegenstand einer langjährigen Diskussion.[1] Der Streit entzündet sich vor allem bei Kartellbußen. Diese sind häufig exorbitant hoch. Sie sollen das Unternehmen treffen, das die Kartellverstöße begangen hat. Beim sog. Schienenkartell hat das LAG Düsseldorf deswegen eine Regressfähigkeit einer Kartellbuße ver...mehr

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B. Allgemeiner Teil / IV. Speziell: Aufklärungsobliegenheit (B3-3.2 c AVB D&O)

Rz. 19 In B3-3.1 c AVB D&O ist vertraglich eine Aufklärungsobliegenheit verankert. Die Erfüllung der Aufklärungsobliegenheit ist für den Versicherer von zentraler Bedeutung. Durch diese wird er in die Lage versetzt den Haftungsfall und die Erfolgsaussichten einer Verteidigung zu prüfen. Genauso wichtig wie die Prüfung des geltend gemachten Ersatzanspruchs ist für den Versich...mehr

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B. AVB D&O / I. Überblick

Rz. 1 Nach der VVG Reform 2008 darf durch Einführung des § 108 Abs. 2 VVG die Abtretung des Freistellungsanspruchs durch Versicherungsbedingungen an den geschädigten Dritten nicht mehr ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme gilt nach bestrittener Auffassung auch nicht dann, wenn ein Großrisiko vorliegt (§ 210 VVG).[1] Die Abtretung des Freistellungsanspruches hat in der Praxis...mehr

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B. Allgemeiner Teil / I. Überblick und Adressat der Obliegenheiten

Rz. 1 In B3-3 AVB D&O werden dem Versicherungsnehmer umfangreiche Obliegenheiten auferlegt. Die AVB D&O nehmen hierbei die "übliche" Unterscheidung zwischen Obliegenheiten vor, die "vor" und solchen die "bei" oder "nach" dem Versicherungsfall zu erfüllen sind. So sind vor Eintritt des Versicherungsfalls gefahrdrohende Umstände zu beseitigen (siehe dazu unten bei II). Nach od...mehr

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B. AVB D&O / 8. Kosten der Strafverteidigung (A-6.1 Abs. 4 AVB D&O)

Rz. 31 Wird im Zusammenhang mit dem Haftungsanspruch ein Ermittlungsverfahren geführt, weil auch strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen, etwa der Vorwurf eines Vermögensdeliktes, wie z. B. eine Untreue, hat der Versicherer ggf. ein Interesse daran, dass eine strafrechtliche Verurteilung abgewehrt wird. Bereits das VVG sieht in § 101 Abs. 1 Satz 2 vor, dass die Versicherung a...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1. Überblick

Rz. 2 In jedem Einzelfall ist zunächst festzustellen, ob eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers vorliegt. Diese muss zudem ursächlich zu dem geltend gemachten Schaden geführt haben. Geschäftsführer ist der formell bestellte Geschäftsführer, auch wenn er nur Strohmann bzw. Scheingeschäftsführer ist und daneben ein ggf. vorhandener faktischer Geschäftsführer (siehe zu die...mehr

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B. Allgemeiner Teil / I. Grundlagen vorvertragliche Anzeigeobliegenheit und Anfechtung

Rz. 1 Der Versicherer muss entscheiden können, ob und zu welcher Prämie er Risiken abdeckt bzw. welche Kapazitäten er hierfür zur Verfügung stellt bzw. in welchem Umfang er die Risiken zeichnet. Für dieses sog. Underwriting braucht der Versicherer Informationen, dies können Auskünfte oder Unterlagen sein. Beliebt und verbreitet sind Antragsfragen, die in Textform gestellt we...mehr

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B. AVB D&O / 7. Trennungsprinzip und Bindungswirkung

Rz. 25 Die Haftungsfrage ist von der Deckung zu trennen. Dies bedeutet, dass die Frage der Haftung unabhängig von der Frage der versicherungsrechtlichen Deckung festgestellt wird (Trennungsprinzip[1]). Gleichwohl kann der Versicherer die Feststellungen im Haftungsprozess nicht ausblenden und die Haftungsfrage eigenständig für die Deckung prüfen. Die Bindungswirkung folgt aus...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Einzelfälle der Gefahrerhöhung

Rz. 3 Bei der D&O-Versicherung können Umstände von Dauer eine Gefahrerhöhung begründen, die die Gefahr steigern, dass Pflichtverletzungen der Organe begangen werden. Diese sind für jeden Einzelfall festzustellen, in Betracht kommen, z. B.: Fusion oder andere Umwandlungsmaßnahmen, Börsengang des Unternehmens Änderungen des Unternehmensgegenstandes, der Händler wird z. B. zum Prod...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / 2. Sanktionen und Kostenersatzansprüche

Als leistungsrechtliche Reaktion auf zurechenbare Pflichtverletzungen von Sozialhilfeempfängern finden sich sowohl im SGB II als auch im SGB XII normierte Sanktionsmöglichkeiten.[16] Bewirkt der Sozialhilfeempfänger seine eigene Teilhabe am Nachlass bzw. wirkt er daran mit, kann eine solche Rechtsgestaltung ein entsprechendes Risiko darstellen und muss deshalb bei dessen Eff...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / bb. Wirksamkeit der Ausschlagung einer Erbschaft zulasten der Allgemeinheit

Von größerer Bedeutung ist demgegenüber die Frage, ob die Ausschlagung der Erbschaft durch einen Sozialhilfeempfänger sittenwidrig ist. Dieser kann die Erbschaft ausschlagen, um mit dem nächstberufenen Erben eine ihn begünstigende Abfindungsvereinbarung zu schließen. Konkret kann es sich dabei um einen Vertrag handeln, in dem sich der nächstberufene Erbe nach billigem Ermess...mehr

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ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / aa. Wirksamkeit der Annahme einer Erbschaft zulasten der Allgemeinheit

Eine nachteilige Wirkung durch die Annahme einer Erbschaft kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein als Erbe berufener Pflichtteilsberechtigter i.S.v. § 2306 Abs. 1 Hs. 1 BGB beschwert oder beschränkt ist.[21] Nimmt der Sozialhilfeempfänger eine solche Erbschaft an, kann er aufgrund der Beschränkungen und Beschwerungen nicht frei über den Nachlass verfügen. Dementsprechend...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verzögerungsgeld

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Verzögerungsgelder sind > Steuerliche Nebenleistungen Rz 2ff (§ 3 Abs 4 Nr 1 AO). Mit der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes (§ 146 Abs 2c AO) erhält die FinVerw ein Druckmittel ua für den Fall, dass der Stpfl > Mitwirkungspflichten iSv § 200 Abs 1 AO nicht zeitnah erfüllt (vgl zB Neumann, DStR 2013, 1213), besonders im Rahmen der > Außenprüfung R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6 Einkommensermittlung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 171 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Einkommensermittlung der wG gelten die allg Grundsätze. Sind iRd wG geltend gemachte Aufwendungen nach den einschlägigen Regeln der Gewinnermittlung tw nicht als BA anzuerkennen oder dürfen sie aus den gleichen Gründen den Gewinn nicht mindern, verbleibt es bei dieser insoweit durch die Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehenen Sank...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / I. Untersuchungsgegenstand der Arbeit

Eine "dogmatische Betrachtung effektiver Gestaltungsmöglichkeiten vor und nach dem Erbfall" beinhaltet nicht nur den Blick auf die Gestaltung des Erblassers zur Beteiligung des Sozialhilfeempfängers am Nachlass,[2] sondern auch die eigens bewirkte Teilhabe durch rechtsgeschäftliches Agieren des Sozialhilfeempfängers selbst. Mit effektiven Gestaltungsmöglichkeiten sind solche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / b. Der flankierende Pflichtteilsverzicht als bilaterale Gestaltungsmöglichkeit

Besteht bei der erbrechtlichen Gestaltung die Bereitschaft des Sozialhilfeempfängers zur Mitwirkung, ist es kautelarjuristisch interessant, einen Pflichtteilsverzicht des Sozialhilfeempfängers mit den vorherigen Gestaltungsmöglichkeiten zu flankieren. Bereits der isolierte Pflichtteilsverzicht des Sozialhilfeempfängers ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wirksam und v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / 5

Auf einen Blick Die Nachlassteilhabe von Sozialhilfeempfängern kann durch eigenständige Gestaltungsmöglichkeiten des Sozialhilfeempfängers nach dem Erbfall geregelt werden. In Betracht kommt die Ausschlagung der Erbschaft oder der Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch – jeweils verbunden mit einer Abfindungsvereinbarung, durch die der Lebensstandard des Sozialhi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2025, Keine vorläufig... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten sind die verheirateten, gemeinsam sorgeberechtigten Eltern des Kindes L., geb. am … Sie leben getrennt, wobei zum genauen Trennungszeitpunkt bisher unterschiedliche Angaben gemacht wurden. Jedenfalls ist die Antragsgegnerin – im Einverständnis mit dem Antragsteller – gemeinsam mit L. im Januar 2023 aus der Ehewohnung ausgezogen und in eine eige...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2025, Die Nachlasst... / b. Der Sozialhilfeempfänger als Inhaber eines ihm durch den Erbfall entstandenen Anspruchs oder Rechts

Neben oder anstelle einer Erbenstellung können Sozialhilfeempfänger durch einen Erbfall auch Inhaber eines Anspruchs oder Rechts werden. Mittels der sozialhilferechtlichen Regressvorschriften gem. § 33 SGB II sowie § 93 SGB XII und § 141 SGB IX können Ansprüche auf den Sozialhilfeträger übergehen, wenn diese zu berücksichtigungsfähigem – also sozialhilferechtlich unverschont...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Polizei

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bestimmte Sachbezüge und andere Zuwendungen des Dienstherrn an Polizeibeamte sind steuerfrei , und zwar Rz. 2 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Rz. 3 Stand: EL 141 – ET: 03/2025mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.15 Hilfeleistung bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not, Lebensretter (Nr. 13 Buchst. a)

Rz. 123 Der Versicherungstatbestand nach Nr. 13 Buchst. a bezieht Personen als Versicherte in den Schutz der GUV ein, die in Zusammenhang mit bei Unglücksfällen, Not und Gefahr und der Strafbarkeit wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) einer Handlungspflicht unterliegen (BSG, Urteil v. 22.6.1976, 8 RU 124/75; BSG, Urteil v. 13.9.2005, B 2 U 6/05 R ). Die Vorschrift ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnungskonto / 1.1 Im Namen und für Rechnung eines anderen: Fremdgeld als durchlaufender Posten

Einnahmen und Ausgaben, die beim Einnahmen-Überschuss-Rechner[1] im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden, sind für diesen "durchlaufende Posten", beeinflussen also seinen Gewinn nicht. Der BFH hat entschieden, dass veruntreute Fremdgelder auch dann keine steuerbaren Einnahmen für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen der Einkünfte aus se...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2024 / 5 Gemeinnützigkeit: Probleme mit der Vermögensbindung § 61 AO

Bei gemeinnützigen Vereinen spielt die sogenannte Vermögensbindungsklausel eine wichtige Rolle. Nach § 61 Abs. 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO muss die Satzung eines gemeinnützigen Vereins regeln, an welchen anderen Verein oder an welche andere Organisation das Vermögen des Vereins fällt, wenn er aufgelöst wird. Fehlerhafte oder unvollständige Satzungsregelungen in diesem Pu...mehr