Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 3.2 Verantwortung

Wie die Aufgabendarstellung in Abschn. 3.1 erkennen lässt, müssen die beiden Akteure sehr viel gemeinsam und einiges auch allein erledigen. Was sie jedoch nicht haben, ist Verantwortung im originären Sinne, außer der, ihre jeweiligen Aufgaben gut und umfassend zu erledigen. Soweit bei ihnen das Thema "Verantwortung" eine Rolle spielt, liegt sie darin, den Arbeitgeber und Unt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 52... / 5.2 Katalogzwecke im Einzelnen

Rz. 20 Nr. 1 Die Förderung von Wissenschaft und Forschung Die Begriffe Wissenschaft und Forschung umfassen jeden nach Inhalt und Form ernsthaften, planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit.[1] Wissenschaftlich tätig ist, wer schöpferische oder forschende Arbeit leistet oder wer das aus der Forschung hervorgegangene Wissen und Erkennen auf konkrete Vorgänge anwendet. Von...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 1 Rechtliche Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsschutzes

Für die Antwort auf die Frage, wer in rechtlicher Hinsicht Verantwortung für den betrieblichen Arbeitsschutz trägt, ist zu differenzieren zwischen öffentlich-rechtlicher bzw. verwaltungsrechtlicher Verantwortung, straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlicher Verantwortung, zivilrechtlicher Verantwortung. Soweit § 13 ArbSchG von "verantwortlichen Personen" spricht, ist damit allein d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zurückbehaltungsrecht (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Zurückbehaltungsrecht hat im Bereich des Wohnungseigentumsrechts eine eher untergeordnete Bedeutung. Jedenfalls beim Erwerb einer Eigentumswohnung können die Wohnungseigentümer u. U. ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Bauträger bzw. Veräußerer geltend machen, ansonsten ist dies regelmäßig ausgeschlossen. Dem Verwalter jedenfalls steht ein Zurückbehaltungsrec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.13.1 Verpflichtungen im inneren Anwendungsbereich

Rz. 320 Art. 213 bis 273 MwStSystRL enthalten eine ansatzweise Harmonisierung des Verfahrensrechts zur USt. Die Vorschriften regeln im Wesentlichen die Anzeige der Aufnahme, des Wechsels und der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, die Zuteilung von MwSt-Identifikationsnummern, die Erteilung von Rechnungen mit spezifischen Angaben, die elektronische Übermittlung von R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20 Regelungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr

Rz. 395 Die MwStSystRL enthält (anders noch Art. 28a ff. 6. EG-Richtlinie) die Bestimmungen für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr, verteilt über die gesamte Richtlinie. Ergänzend dazu bestimmen Art. 402 bis 404 MwStSystRL den Übergangscharakter dieser Bestimmungen. Rz. 396 Art. 20ff. MwStSystRL regeln den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenstände...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Richtlinie 92/111/EWG – 1. Vereinfachungs-Richtlinie

Rz. 458 Mit der Richtlinie 92/111/EWG[1] waren die mit der Binnenmarkt-Richtlinie vorgenommenen Änderungen der 6. EG-Richtlinie – noch vor deren Inkrafttreten zum 1.1.1993 – teilweise redaktionell überarbeitet und vereinfacht worden. Rz. 459 Neu war insbesondere die Regelung für sog. innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte. Bei einer Lieferbeziehung von drei Beteiligten aus ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.9 Artikel 260 AEUV – Folgepflicht der Mitgliedstaaten aus EuGH-Urteilen

Rz. 14 Nach Art. 260 Abs. 1 AEUV müssen die Mitgliedstaaten bei durch den EuGH festgestellten Vertragsverstößen die entsprechenden innerstaatlichen Gesetzes- oder Verwaltungsmaßnahmen ergreifen, um dem Urteil des EuGH gerecht zu werden. So war z. B. § 25 Abs. 2 UStG aufgrund des EuGH-Urteils v. 27.10.1992[1] geändert worden, mit der Maßgabe, dass eine Reiseleistung nur steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11 Vorsteuerabzug

Rz. 261 Materiell-rechtliche Grundlage für den Vorsteuerabzug sind die Art. 167 bis 192 MwStSystRL. Nach Art. 167 MwStSystRL entsteht das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer entsteht. Die Regelung stellt sicher, dass der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer beim leistenden Unternehmer und der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfän...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Compliance im Arbeitsrecht / Zusammenfassung

Überblick Der Begriff "Compliance" ist ursprünglich ein amerikanischer Rechtsbegriff und umschreibt die Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens innerhalb eines Unternehmens. Er hat in den letzten Jahren im deutschen Sprachgebrauch – nicht zuletzt aufgrund öffentlicher Skandale um massive Gesetzesverstöße in deutschen Großunternehmen – an immenser Bedeutung gewonnen. Complia...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Einführung einer sicherheit... / 8 Regeln im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Viele Unternehmen haben bereits seit Jahren Regeln und Vorschriften erarbeitet und im Unternehmen implementiert. Trotz dieser internen Verhaltensregeln kommt es immer noch zu Abweichungen oder klaren Regelverstößen, welche dann zu schweren Arbeitsunfällen führen. In solchen Fällen reagieren die Führungskräfte oftmals mit Unverständnis. In der Unfalluntersuchung wird dann auf ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum zählt der Arbeits- un... / 1.5 Folgen von Verstößen

Nimmt ein Mitarbeiter ihm übertragene Aufgaben bewusst nicht wahr, muss er mit disziplinarischen Konsequenzen bis zur Abmahnung rechnen. In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber auch Schadensersatzansprüche an den Unfallverursacher stellen. Die möglichen Folgen für Mitarbeiter, wenn sie gegen Arbeitsschutzforderungen bewusst verstoßen haben, ergeben sich aus den Sanktionsmöglic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2.3 Unentschuldigtes Fernbleiben

Rz. 52 Voraussetzung für den Anspruchsausschluss ist nach § 2 Abs. 3 EFZG das unentschuldigte Fernbleiben. Das bedeutet, dass objektiv eine Vertragsverletzung vorliegt und dem Arbeitnehmer subjektiv ein Verschulden vorgeworfen werden kann (BAG, Urteil v. 28.10.1966, 3 AZR 186/66 [1]). Eine objektive Vertragsverletzung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeit verpflichtet wa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Drogenmissbrauch / 3.3.3 Stufengespräche

Stufengespräche sind Teil eines arbeitsrechtlichen Prozesses, der (sinnvollerweise für alle psychoaktiven Substanzen, auch Alkohol) in einer Betriebsvereinbarung festgeschrieben werden sollte, die in letzter Konsequenz auch die Kündigung umfasst. Es werden offensichtlich suchtbedingte Pflichtverletzungen angesprochen, ein bestimmtes Verhalten gefordert und Sanktionen, abgest...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.2 Sanktionen

Rz. 120 Die Rechtsfolgen der Verletzung der arbeitgeberseitigen Nebenpflichten richten sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Bei Verstößen gegen Nebenleistungspflichten sowie gegen Schutzpflichten kommen als Sanktionen Erfüllungs-, Beseitigungs- bzw. Unterlassungsansprüche des Arbeitnehmers in Betracht. Bei einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitgebers kann der Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prostitution im Wohnungseig... / 3 Sanktionen

Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann gegen die zweckwidrige Nutzung den Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB i. V. m. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG im Klageweg geltend machen (s. "Unterlassungsanspruch"). Dies gilt auch bei einer vermieteten Eigentumswohnung. Hinweis Entziehung des Wohnungseigentums Die Nutzung der Eigentumswohnung als Bordell kann gar zur Entziehung des Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstätten / 3 Kontrolle und Sanktionen

Zur Umsetzung dieser Vorschriften ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Dazu bedient er sich im Betrieb seiner betrieblichen Beauftragten, der Sicherheitsfachkraft wie auch des Managements. Jeder Arbeitnehmer ist zudem gehalten, seinen Arbeitsplatz in einer – den Vorschriften entsprechenden – ordnungsgemäßen Form zu erhalten. Die Aufsicht führen in erster Linie die sta...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.5 Rechtsfolgen des Verstoßes

Rz. 95 Einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers, die den Arbeitnehmer unter Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes benachteiligen, sind unwirksam gem. § 134 BGB . Auch eine benachteiligende Vereinbarung ist unwirksam, soweit der Arbeitnehmer von einer begünstigenden Regelung ausgenommen wird. Rechtsgeschäfte, die andere Arbeitnehmer gleichheitswidrig begünstigen, sind demge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.3.1 Wettbewerbsverbot bei bestehendem Arbeitsverhältnis

Rz. 165 Das BAG hat ein an den Arbeitnehmer gerichtetes Verbot, mit dem Arbeitgeber während Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Wettbewerb zu treten, aus einer aus dem Arbeitsvertrag folgenden Neben- bzw. Treuepflicht[1] hergeleitet.[2] Es besteht mithin auch dann, wenn der Einzelarbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelungen enthält.[3] Eine eigene gesetzlich schadensersat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.3.2 Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 169 Wird ein während des Arbeitsverhältnisses bestehendes Wettbewerbsverbot als vertragliche Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag hergeleitet, so entfällt mit dessen Beendigung auch die Nebenpflicht. Zur Begründung eines über die Beendigung hinaus wirkenden Wettbewerbsverbots bedarf es daher stets eines besonderen Geltungsgrunds, nämlich der Vereinbarung zwischen Arbeitge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prostitution im Wohnungseig... / Zusammenfassung

Begriff Die Ausübung der Prostitution in einer Eigentumswohnung stellt eine Beeinträchtigung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der übrigen Miteigentümer dar und muss von diesen nicht geduldet werden. Gleiches gilt überwiegend auch für die Räume des Teileigentums und für Bordellbetriebe und ähnliche Etablissements. Die zweckwidrige Nutzung kann zu erheblichen Sankti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.1 Verschwiegenheit

Rz. 161 Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich – auch ohne explizite vertragliche Festschreibung[1] – eine Pflicht für den Arbeitnehmer, über ihm bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Dabei liegt ein Betriebsgeheimnis[2] vor, wenn Tatsachen im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Androhung von Strafe

Rz. 17 [Autor/Stand] Zu unterscheiden sind die Steuerstraftaten insb. von den Steuerordnungswidrigkeiten und Normen mit besonderen steuerrechtlichen oder sonstigen Sanktionen wie dem Verspätungs- (§ 152 AO) oder Säumniszuschlag (§ 240 AO) bzw. dem nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO zu zahlenden Geldbetrag (s. § 398a Rz. 4 m.w.N.). Entscheidend für die Einordnung als Strafnorm ist d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Beschleunigungsgrundsatz

Ergänzender Hinweis: Nr. 6, 8, 38 Abs. 1, Nr. 130–133 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 6, 8, 38, 130 ff.) Rz. 38.1 [Autor/Stand] Auch im Bußgeldverfahren gilt der Beschleunigungsgrundsatz (s. grundlegend § 385 Rz. 29, 1373 ff.; § 370 Rz. 1064 ff.). Im Bußgeldrecht haben Verfahrensverzögerungen zwar grds. nicht die gleiche Wirkung wie im Strafrecht, da die Sanktion bloße Pflichte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Ahndung

Rz. 72 [Autor/Stand] Liegen keine Verfahrenshindernisse vor und hält die BuStra (HZA) nach Aufklärung des Sachverhalts eine Steuerordnungswidrigkeit für erwiesen und deren Ahndung mit einer Geldbuße nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 47 Abs. 1 OWiG) für geboten, so erlässt sie gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid (vgl. § 65 OWiG). Als zulässige Sanktion kann im Bußgeldbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Im Zweifel großzügige Beurteilung?

Rn. 141 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 In der Literatur wird teilweise die Auffassung vertreten, aus dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Gleichbehandlung der StPfl sei eine großzügige Auslegung der als Generalklausel zu verstehenden Regelung der "ähnlichen Berufe" geboten. Auch habe sich der Gesetzgeber wiederholt zu Erweiterungen d...mehr

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ZErb 02/2022, Zur Versicher... / 2 Gründe

Die Revision des Klägers hat Erfolg, diejenige des Beklagten ist weitgehend unbegründet. Soweit die Revisionen Erfolg haben, ist das Berufungsurteil aufzuheben und die Sache an das Berufungsgericht zurückzuverweisen. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts kann der Pflichtteilsberechtigte nach – hier vorliegender – Erfüllung des Auskunftsanspruchs unter den Voraussetzungen de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Evokationsrecht der Staatsanwaltschaft (§ 386 Abs. 4 Satz 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 22 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 22) sowie Nr. 267 Abs. 1 RiStBV Schrifttum: Bach, Die LGT-Falle: Sitzt der gesetzliche Richter wirklich in Bochum?, PStR 2009, 70; Heerspink, Die Ermittlungen zur Liechtenstein-Affäre – Fehlende Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, Beweisverwertungsverbote und Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige?, AO-StB 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begriffsbestimmung

Rn. 129 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei der Begriffsbestimmung geht die Rspr und die ihr folgende (noch) hM vom Prinzip der Einzelähnlichkeit aus. Da weder die freiberufliche Tätigkeit eindeutig definiert noch ein übergreifender Begriff des Katalogberufs entwickelt worden sei (BFH BStBl III 1956, 89), genügt es hiernach nicht, bei dem vorzunehmenden Ähnlichkeitsvergleich alle...mehr

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ZErb 02/2022, Anfechtung de... / 1 Gründe

I. Am XX.XX.2020 verstarb die zuletzt in Ort1 sich aufhaltende Erblasserin. Sie hinterließ keine letztwillige Verfügung. Zunächst in Betracht kommende gesetzliche Erben schlugen mit notarieller Urkunde vom 7.4.2020 die Erbschaft aus. Daraufhin ordnete das Nachlassgericht auf Antrag der Vermieterin der Erblasserin Nachlasspflegschaft an und bestellte den Beteiligten zu 1) mit ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 7. Ankündigung der Sanktionen erforderlich

Rz. 152 Wird die Nutzung der Kommunikationseinrichtungen nur teilweise erlaubt, für bestimmte Bereiche eingeschränkt oder aber gänzlich verboten, sollte es der Arbeitgeber bei diesen Regelungen nicht belassen. Vielmehr sollte er ausdrücklich regeln, welche Sanktionen im Falle eines Verstoßes drohen und vorgesehen sind. Neben den üblichen Sanktionen (Abmahnung, ordentliche un...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / c) Sanktionen

Rz. 31 Ein Arbeitgeber, der vorsätzlich oder fahrlässig einen Arbeitnehmer entgegen § 3 ArbZG über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt, handelt nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG ordnungswidrig. Ein solcher Verstoß liegt z.B. dann vor, wenn ein Arbeitnehmer an einem Werktag länger als zehn Stunden beschäftigt wird und der nach § 3 S. 2 ArbZG erforderliche Ausgleich nich...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / d) Sanktionen

Rz. 40 Ein Arbeitgeber, der vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 ArbZG Ruhepausen nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt, handelt gem. § 22 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG ordnungswidrig. Handelt der Arbeitgeber vorsätzlich und gefährdet er dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft des Arbeitnehmers, oder verstößt er beharrlich gegen § 4 ArbZG, kann er g...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / c) Sanktionen

Rz. 49 Ein Arbeitgeber, der vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Abs. 1 ArbZG die Mindestruhezeit nicht gewährt, handelt gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG ordnungswidrig. Handelt der Arbeitgeber vorsätzlich und gefährdet er dadurch Gesundheit und Arbeitskraft des Arbeitnehmers, oder verstößt er beharrlich gegen § 22 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG, kann er gemäß § 23 Abs. 1 ArbZG mit eine...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / c) Sanktionen

Rz. 63 Ein Arbeitgeber, der vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 9 Abs. 1 ArbZG einen Arbeitnehmer an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt, handelt ordnungswidrig nach § 22 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG. Rz. 64 Ein Arbeitgeber, der den Verstoß gegen § 9 Abs. 1 ArbZG vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder beharrlich wiederholt, wird ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / V. Weitere Sanktionen

Rz. 133 Dem Arbeitgeber stehen nicht nur Abmahnung oder Kündigung zur Verfügung, um auf Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers zu reagieren. Zu nennen ist das gegenüber der Abmahnung mildere Mittel einer Ermahnung bzw. Rüge, die Versetzung des Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsplatz, die Sperrung des Internetzugangs und schließlich ggf. die Lohnkürzung sowie die Geltendma...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / b) Sexuelle Inhalte

Rz. 127 Wird festgestellt, dass ein Arbeitnehmer Internetseiten mit pornografischen Inhalten aufgerufen hat, wird allein aus diesem Grunde die Sanktion der fristlosen Kündigung erwogen. Es wurde bereits an verschiedener Stelle darauf hingewiesen (siehe auch Rdn 96), dass unterschiedliche Moralvorstellungen für sich genommenen keinen Trennungsgrund darstellen. Ist die Privatn...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 1. Abmahnung

Rz. 71 Im Falle einer verbotswidrigen Nutzung von dienstlichen Kommunikationsmitteln für private Zwecke hat der Arbeitgeber zunächst die Möglichkeit, eine unzulässige Privatnutzung abzumahnen. [52] Rz. 72 Die Duldung eines bestimmten Verhaltens kann einen Vertrauenstatbestand bei dem Arbeitnehmer begründen, der eine spätere Sanktion ausschließt.[53] Duldet der Arbeitgeber beis...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / VI. Sanktionsmöglichkeiten

Rz. 67 Verstöße des Arbeitnehmers gegen die Grenzen der Nutzung von Arbeitsmitteln stellen grundsätzlich eine Arbeitsvertragsverletzung dar, die mit arbeitsrechtlichen Sanktionen bedacht werden kann. Dies führt von der Ermahnung bis hin zur außerordentlichen Kündigung. In welcher Intensität Sanktionen in Betracht kommen, ist jeweils eine Frage der Umstände des Einzelfalls, i...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 4. Lohnkürzung und Schadensersatzansprüche

Rz. 139 Die Lohnkürzung als generelle Reaktion auf eine unerlaubte Internetnutzung ist grundsätzlich unzulässig. Die Lohnkürzung ist keine taugliche Sanktion im Arbeitsrecht. Dem Arbeitgeber stehen nur die üblichen Sanktionsmittel der Abmahnung, Kündigung oder aber der milderen Mittel einer Ermahnung, Rüge oder Versetzung zur Verfügung. In das arbeitsvertraglich vereinbarte ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 1. Grundsätze

Rz. 105 Bei dem Missbrauch betrieblicher Kommunikationseinrichtungen handelt es sich um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers. Kündigungsschutzrechtlich handelt es sich damit um eine verhaltensbedingte Kündigung.[133] Die verhaltensbedingte Kündigung ist von der personenbedingten Kündigung abzugrenzen, bei der auf die fehlende Eignung oder Fähigkeit zur Erbringung der ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / I. Einleitung

Rz. 65 Missbraucht der Arbeitnehmer die ihm zur Verfügung gestellten Kommunikationseinrichtungen so ist hierin regelmäßig eine (Neben-)Pflichtverletzung zu sehen und es stellt sich die Frage nach Handlungsmöglichkeiten. Vorrangig kommen die üblichen arbeitsrechtlichen Disziplinarmaßnahmen in Betracht, also Abmahnung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung. Möglich sind ...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 9. Formulierungsvorschläge

Rz. 32 Die nachfolgend wiedergegebenen Formulierungsvorschläge verstehen sich in erster Linie als Anregung. Sie können Grundlage einer Betriebsvereinbarung sein. Allerdings müssen dort, wo eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden soll, die jeweiligen betrieblichen Besonderheiten Beachtung finden. Auch ist die Sensibilität für den Datenschutz höchst unterschiedlich ausg...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 1. Ermahnung/Rüge

Rz. 134 Das gegenüber einer formalen Abmahnung (vgl. Rdn 70 ff.) mildere Mittel ist der Ausspruch einer ­Ermahnung und/oder einer Rüge. Hierbei handelt es sich um die Vorstufe zur Abmahnung. Die Ermahnung ist kündigungsschutzrechtlich nicht relevant.[189] Es fehlt insbesondere an der konkreten Kündigungsandrohung. Vielmehr soll der Arbeitnehmer auf die Einhaltung seiner arbe...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 2. Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 71 Eine Abmahnung kann grundsätzlich formfrei ausgesprochen werden, also insbesondere auch mündlich.[91] Wegen der strengen inhaltlichen Anforderungen kann jedoch nur dringend empfohlen werden, die Schriftform zur Beweissicherung einzuhalten. Abmahnungsberechtigt sind diejenigen Vorgesetzten, die maßgebliche Weisungsbefugnisse gegenüber dem betroffenen Mitarbeiter haben....mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / a) § 2 Abs. 1 S. 1 und S. 3 NachwG: Arbeitsvertragsbedingungen

Rz. 78 Der Nachweis der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen hat schriftlich zu erfolgen. § 2 NachwG begründet aber nur ein zwingendes, nicht aber ein konstitutives Formerfordernis.[41] Nach § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Vertragsbeginn schriftlich niederzulegen, die Niederschrift z...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / V. Beweisverwertung

Rz. 16 Die prozessuale Verwertung der durch die Videoüberwachung gewonnenen Beweise hat in aller Regel für den Arbeitgeber große Bedeutung. Im Kündigungsschutzprozess trifft ihn die Beweislast. Deshalb ist er bspw. darauf angewiesen, den bestrittenen Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung (auch wegen etwaiger strafrechtlicher Delikte zu Lasten des Arbeitgebers) durch d...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 3. Versetzung

Rz. 138 Soll die Internetnutzung sicher unterbunden werden, kann der Arbeitnehmer an einen Arbeitsplatz ohne entsprechende Betriebsmittel versetzt werden. Ist ein Computer nicht vorhanden, erübrigt sich jede weitere Kontrolle. In modernen Unternehmen ist diese Maßnahme allerdings häufig nicht umsetzbar, denn ohne entsprechende Vernetzung kann praktisch keine Arbeitsleistung ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 5. Verstöße als Anlass für klare Regelungen

Rz. 150 Die Rechtsprechung verlangt von dem Arbeitgeber klare Regelungen über den Umfang und die Zulässigkeit der Privatnutzung. Wird ein Missbrauchsfall aufgedeckt und existierten bislang keine klaren Regelungen, sollte der Vorfall zum Anlass genommen werden, den Mitarbeiter lediglich zu ermahnen (siehe Rdn 133 f.) und für die Zukunft klare Regelungen zu schaffen. In diesen...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / a) Rufschädigung

Rz. 35 Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitnehmers, wie er seine Freizeit gestaltet. Grenzen finden seine außerdienstlichen Aktivitäten jedoch dort, wo berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt werden. Denn der Arbeitnehmer hat aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Nebenpflicht angemessen Rücksicht zu nehmen und die Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies vo...mehr