Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Das Modell resultiert aus der ursprünglichen Intention von Altersteilzeit, nämlich Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und freie Stellen (vorzeitig) zur Nachbesetzung zu schaffen. Dieses Bedürfn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IV. Ausnahmen vom "Trennungsgebot" und "Durchgriff"

Rz. 9 Eine direkte Inanspruchnahme ("Durchgriff") der Gesellschafter oder Geschäftsführer durch Gläubiger der GmbH ist nach § 13 Abs. 2 grundsätzlich ausgeschlossen (zur ökonomischen Rechtfertigung der beschränkten Haftung Scholz/Bitter § 13 Rz. 60 f.). Insoweit besteht Einigkeit, dass von diesem Grundsatz das Gesamtgefüge der GmbH beherrscht wird und die Rechtsform der juri...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Incentives

Rz. Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als Incentives werden allgemein Leistungen eines Unternehmens oder eines ArbG bezeichnet, die Kunden, G...mehr

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§ 4 Begründung eines Erbbau... / 2. Wiederaufbau des Bauwerks im Falle der Zerstörung, § 2 Nr. 2 ErbbauRG

Rz. 65 Es liegt in der Logik der zulässigen und üblichen Vereinbarungen über die Errichtung, Instandhaltung, Verwendung und Versicherung des Bauwerks, auch eine Vereinbarung über ein worst-case-Szenario vorzusehen, für den Fall der Zerstörung des Bauwerks. Entsprechende Vereinbarungen gehören zum vertragsmäßigen, dinglichen Inhalt des Erbbaurechts, § 2 Nr. 2 ErbbauRG.[531] B...mehr

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§ 3 Prozessrecht / g) Zwangsvollstreckung

Rz. 711 In der Praxis bedarf die einstweilige Verfügung häufig keiner Zwangsvollstreckung. Der Wahlvorstand hält sich von sich aus daran. Aber darauf sollte man sich als Anwalt des Antragstellers nicht verlassen, vor allem nicht in einem Fall wie dem Beispielsfall. Daher sind die folgenden Erwägungen zu berücksichtigen: Die einstweilige Verfügung wird im arbeitsgerichtlichen ...mehr

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§ 19 Die Medizinisch-Psycho... / B. Stellung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung im Fahrerlaubniswesen

Rz. 10 Der öffentliche Straßenverkehr ist ein sehr komplexes Zusammenspiel vieler verschiedener Teilnehmer und wird aufgrund seines hohen Gefährdungspotenzials stark reglementiert. Zu den wichtigsten Gesetzesgrundlagen zählen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Hierin ist für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen bindend festgelegt, wie si...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Eingeschränkte Zulassung der privaten Nutzung

Rz. 860 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.51: Eingeschränkte Zulassung der privaten Nutzung Der Arbeitnehmer darf den betrieblichen Internetzugang und das betriebliche E-Mail-System grundsätzlich nur für dienstliche Zwecke verwenden. Die private Nutzung ist nur außerhalb der Arbeitszeit (während der Pausen oder nach Dienstende) erlaubt. Sie darf pro...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / IX. Verdeckte Sacheinlage

Rz. 31 § 19 Abs. 4 in der durch das MoMiG geändert Fassung regelt nun erstmals ausdrücklich die "verdeckte Sacheinlage" (vgl. hierzu ausf. Scholz/Veil § 19 Rz. 116, 117–118; auch Lutter/Hommelhoff/Bayer § 19 Rz. 54 f., Wicke § 19 Rz. 19; Bormann/Ulrichs in Römermann/Wachter/Bormann/Ulrichs, GmbH-Beratung nach dem MoMiG, Sonderheft GmbHR 2008, S. 37, 38; ferner Gehrlein/Witt/...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gem. § 103 BetrVG

Rz. 876 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2204] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 4a Wettbewe... / 2.5 Beauftragung Dritter zu Zwecken des Wettbewerbs und der Werbung (Abs. 5)

Rz. 17 Innerhalb der Grenzen des § 197b ist es den Krankenkassen bereits gestattet, die ihnen obliegenden Aufgaben durch Arbeitsgemeinschaften oder durch Dritte mit deren Zustimmung wahrnehmen zu lassen, soweit dies wirtschaftlicher ist, es im wohlverstandenen Interesse der Betroffenen liegt und Rechte der Versicherten nicht beeinträchtigt werden. Mit Abs. 5 stellt der Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.2 Schuldcharakter bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen

Rz. 341 Die Verpflichtung, und damit der Schuldcharakter, der zur Bildung der Rückstellung führt, braucht nicht im Zivilrecht (Gesetz oder Vertrag) begründet zu sein, es kann sich auch um eine öffentlich-rechtliche Pflicht handeln. "Verpflichtung" ist i. S. der Definition des § 241 BGB zu verstehen, d. h. die Pflicht des Schuldners, an den Gläubiger eine Leistung zu erbringe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 10 Anzeigepflichten des Erwerbers (§ 28a Abs. 5 ErbStG)

Rz. 285 Jeden Erwerber, der einen Steuererlass aufgrund einer Verschonungsbedarfsprüfung in Anspruch genommen hat, treffen besondere Anzeigepflichten (§ 28a Abs. 5 ErbStG).[1] Rz. 286 Die sonstigen Anzeige-, Erklärungs- und Mitwirkungspflichten (z. B. nach § 13a Abs. 7, § 13a Abs. 9 S. 6, §§ 30 ff. ErbStG und §§ 90 ff. AO) bleiben davon unberührt. Dies gilt insbesondere auch ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 318

Rn. 163a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das HGB enthält keine Sanktionen, die bei einer Verletzung des § 318 greifen. Mit dem Inkrafttreten des EHUG im Jahr 2007 wurde ein zuvor mögliches (registergerichtliches) Zwangsgeldverfahren aufgrund fehlender praktischer Relevanz ersatzlos gestrichen (vgl. HdR-E, HGB § 318, Rn. 54, 124). Die in § 318 verankerten Zuständigkeits- und Verfah...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 274

Rn. 770 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bilanzierungsfehler bei latenten Steuern können grds. zur Nichtigkeit des festgestellten JA führen. Eine Nichtigkeit nach der zentralen Norm des § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG liegt vor, wenn der JA durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft gegeben sind. Diese Tatbestand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ergebnis

Rn. 99 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Alle, die den JA von Kaufleuten und PersG, die nicht unter § 264a zu subsumieren sind, eigenverantwortlich aufstellen (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB) oder JA für andere erstellen bzw. bei der Erstellung mitwirken, also ggf. auch der StB und/oder der Bilanzbuchhalter (vgl. Mühlberger, DStR 1978, S. 211; Maul, WPg 1980, S. 465 (468)), müssen sich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 243

Rn. 100 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Bei KapG ebenso wie ihnen gleichgestellten PersG i.S.d. § 264a (vgl. § 335b) gilt ein Verstoß gegen § 243 Abs. 1 oder 2 durch ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder AR gemäß § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) als Ordnungswidrigkeit (vgl. HdR-E, HGB § 334). Gleiches gilt nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) PublG für UN, die nach den V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Auswahlverfahren (Art. 16 der AP-VO (EU) Nr. 537/2014)

Rn. 75b Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Bestellung des AP von PIE ist in Art. 16 der AP-VO geregelt (vgl. auch HdR-E, HGB § 316a, Rn. 31). Konkret enthält Art. 16 der AP-VO Vorgaben zum Wahlvorschlag sowie zum Ausschreibungsverfahren. Dabei soll mit den Regelungen die Bedeutung des Prüfungsausschusses für die Wahl des AP gestärkt werden. Indem der Prüfungsausschuss nach einem ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 319b

Rn. 37 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 319b sind mit denen bei Verstößen gegen § 319 vergleichbar, zumal mit § 319b Teile der in diesem Paragrafen normierten Unabhängigkeitsanforderungen auf das Netzwerk eines AP bzw. einer Prüfungsgesellschaft übertragen werden. Durch die Regelung in § 243 Abs. 3 AktG und § 249 Abs. 1 AktG i. V. m. § 318 Abs...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mitarbeiter:innenmanagement / 5 Mitarbeiter:innenführung

Wenn der Begriff "Mitarbeiterführung" fällt, schwingen immer ein wenig die Aspekte Anweisung und Ausführung mit. Gerade im Verein gestaltet sich das aber nicht ganz einfach. Denn die Arbeitsverhältnisse mit den einzelnen Mitarbeiter:innen beruhen auf ganz unterschiedlichen Grundlagen. Wer seine Mitarbeitenden dennoch gekonnt führen möchte, sollte sich klarmachen, dass er fol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mutterschutz: Betrieblicher... / 2.1 Grundsätze der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Abs. 1 MuSchG i. V. m. § 5 ArbSchG)

Zentraler Baustein des betrieblichen Gesundheitsschutzes ist die spezielle arbeitsschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG. Es handelt sich dabei um eine spezialgesetzliche Ergänzung des allgemeinen Arbeitsschutzrechts, insbesondere von § 5 ArbSchG. Sie basiert in ihrer Struktur auf dem bekannten Konzept des Arbeitsschutzgesetzes. Bei der inhaltlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Ersthelfer / 5 Konsequenzen bei Verstößen

Das Nichtvorhandensein von Ersthelfern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Falle einer Kontrolle durch den technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften können bei Verstößen gegen die Pflicht, Ersthelfer vorzuweisen verschiedene "Sanktionen" erhoben werden. Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 EUR Erhöhung der Beitragssätze durch den Anstieg des betrieblichen Risikos...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Etagenheizungen (GEG) / 3.1.4 Vorgehen bei unterlassener Information

Es dürfte zu prognostizieren sein, dass die Informationsbeschaffung nicht in allen Fällen reibungslos verlaufen wird und nicht alle (betroffenen) Wohnungseigentümer tatsächlich der Aufforderung des Verwalters innerhalb der ihnen gesetzten Frist folgen werden. Im Fall der Weigerung einzelner Wohnungseigentümer, erforderliche Informationen zu erteilen, muss der Verwalter für d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Urlaub: Erholungszweck und ... / 1.2 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Das Bundesurlaubsgesetz untersagt dem Arbeitnehmer, während der Zeit des Urlaubs eine Erwerbstätigkeit zu leisten, die dem Urlaubszweck zuwider laufen würde.[1] Dieses Verbot zielt nicht nur auf Tätigkeiten ab, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis erbracht werden, sondern auf alle Betätigungen, die auf Erwerb ausgerichtet sind und dem Erholungszweck zuwider laufen. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2024, Obligatorische... / 5. Vorgehen bei angeordneten Fahrverboten

Hat der Betroffene ausgerechnet zu dieser Zeit eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot verwirklicht und will er sodann sein Fahrverbot bei der Bußgeldstelle antreten, wird regelmäßig die Vollstreckung des Fahrverbots mit dem alten Führerschein abgelehnt, wenn dies dem Sachbearbeiter auffällt. Die Bußgeldstelle akzeptiert den alten rosafarbenen Führerschein nicht, da er nicht ...mehr

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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§ 35 Vorverfahren / II. Unverhältnismäßigkeit der Kosten der weiteren Verfolgung der Tat

Rz. 77 Darüber hinaus bietet § 47 OWiG auch die Möglichkeit, das Verfahren aus anderen Gründen einzustellen. Dies wird in der Praxis am ehesten dann geschehen, wenn die weitere Aufklärung des Falles Kosten und zeitlichen Aufwand hervorruft, die mit der im Raum stehenden Sanktion nicht mehr in Einklang zu bringen sind, mithin unverhältnismäßig wären.[101] Rz. 78 Dies betrifft ...mehr

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Hinweispflicht (§ 5 Abs. 2 VVG)

Rz. 174 Wenn der Inhalt des Versicherungsscheins vom Antrag des Versicherungsnehmers abweicht, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer bei Übermittlung des Versicherungsscheins auf diese Abweichungen hinweisen. Die Sanktion ergibt sich aus § 5 Abs. 3 VVG: Zitat "Hat der Versicherer die Verpflichtung nach Abs. 2 nicht erfüllt, gilt der Vertag als mit dem Inhalt des Antrage...mehr

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A / 23 Absprachen/Verständigung, Verfahren, Allgemeines [Rdn 263]

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§ 35 Vorverfahren / G. Vorläufige Einstellung des Verfahrens (Jugendliche)

Rz. 86 Besonderes Fingerspitzengefühl können Verteidiger und (Jugend-)Richter beweisen, wenn es um Verkehrsordnungswidrigkeiten gegen Jugendliche und Heranwachsende geht. Denn dort kann es Sachverhalte geben, die einen eindeutigen Verstoß beinhalten, jedoch von der Rechtsfolge her, also über die bloße Geldbuße samt eintragungspflichtigen Punkten hinaus, so gravierend für den...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Anzeigepflicht (§ 30 VVG)

Rz. 175 Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Eine Sanktion bei Verletzung dieser Anzeigeobliegenheit findet sich im Gesetz nicht. Es handelt sich somit um eine "lex imperfecta", sie hat daher nur Warnfunktion und wird nur dann relevant, wenn – wie üblich – die Anzeigepflicht in den AVB zur vertraglichen Obl...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Gesetzliche Obliegenheiten

Rz. 173 Gesetzliche Obliegenheiten sind nur dann relevant, wenn das Gesetz auch Sanktionen bei Obliegenheitsverletzungen vorsieht. Werden gesetzliche Obliegenheiten Gegenstand der AVB so handelt es sich um vertragliche Obliegenheiten mit den entsprechenden Sanktionen für die Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten. 1. Hinweispflicht (§ 5 Abs. 2 VVG) Rz. 174 Wenn der Inhalt...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / L. Obliegenheiten

Rz. 170 Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was der Versicherungsnehmer zu tun oder zu unterlassen hat. Das VVG kennt aber auch Obliegenheiten, die der Versicherer zu erfüllen hat, z.B. die Pflicht, den Versicherungsnehmer auf Abweichungen im Versicherungsvertrag vom Versicherungsantrag aufmerksam zu machen (§ 5 Abs. 2 VVG). Problematisch und Gegenst...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Auskunftspflicht (§ 31 VVG)

Rz. 176 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jede Auskunft zu erteilen, "die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist". Auch diese Vorschrift enthält keine Sanktion bei Verletzung der gesetzlichen Obliegenheit, so dass auch diese Obliegenheit nur dann relevant ist, wenn sie in den AVB zum Gegenstan...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Aufgabeverbot (§ 86 Abs. 2 VVG)

Rz. 179 Gemäß § 86 Abs. 1 VVG gehen alle Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Versicherungsnehmer muss alles tun, um diesen Anspruch gegen den Schädiger aufrechtzuerhalten, er darf insbesondere nicht auf diesen Anspruch verzichten. Der Versicherungsnehmer muss bei der Durchsetzung der ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Folgen von Obliegenheitsverletzung

Rz. 765 Wegen der Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen wird im Übrigen auf die Ausführungen im Allgemeinen Teil (§ 1) dieses Handbuches verwiesen. Rz. 766 Im Hinblick auf die Entscheidung des BGH[527] zu den Rechtsfolgen einer versäumten Anpassungsmöglichkeit von AVB ist darauf hinzuweisen, dass nach Ablehnung einer geltungserhaltenden Reduktion bei Altverträgen ohne Be...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 8. Einschränkung der Leistungsfreiheit (§ 242 BGB)

Rz. 209 Die arglistige Täuschung über die Schadenhöhe bewirkt nicht in jedem Fall völlige Leistungsfreiheit des Versicherers. Das Berufen des Versicherers auf völlige Leistungsfreiheit kann eine unzulässige Rechtsausübung sein, wenn die Täuschung lediglich einen geringen Teil des Schadens betrifft und die völlige Versagung des Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in...mehr

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A / 22 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 232]

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Ausnahmen

Rz. 222 Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers nach der endgültigen Versagung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer führen auch im Fall einer versuchten arglistigen Täuschung nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers; der rechtliche Grund für vor Eintritt des Verwirkungstatbestandes erbrachte Leistungen auf bestehende Verbindlichkeiten entfällt durch die sp...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / C. Exkurs: Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten, § 213 VVG

Rz. 188 Für die Krankenversicherung wurde als Spezialnorm zu § 4a Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) als zwingendes Recht § 213 VVG neu geschaffen. Für Altverträge findet § 213 VVG wegen Art. 1 EGVVG erst seit dem 1.1.2009 Anwendung. Bei Neuverträgen, die nach dem 31.12.2007 zustande gekommen sind, gilt § 213 VVG bereits seit dem 1.1.2008. Rz. 189 Im Rahmen einer viel beachteten ...mehr

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§ 14 Kaskoversicherung / 1. Objektive Kriterien und normative Vorprägung

Rz. 73 Ausgangspunkt für die Quotenbildung ist mithin erst einmal das objektiv festzustellende Verschulden. Dabei enthält der Goslarer Orientierungsrahmen folgenden Hinweis: "Zu berücksichtigen sind normative Vorprägungen aus anderen Rechtsgebieten ebenso wie die einschlägige Rechtsprechung zur groben Fahrlässigkeit. Der Rückgriff auf die Rechtsprechung schließt allerdings n...mehr

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E / 9 Einziehung/(Vorläufige) Sicherstellung [Rdn 1732]

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Begriff: Vermögensschäden

Rz. 42 Im Zusammenhang mit etwaigen Inanspruchnahmen von Unternehmensleitern ist der haftungsrechtlich relevante Terminus des Vermögensschadens i.S.d. §§ 249 ff. BGB von dem sog. deckungsrechtlichen Terminus "Vermögensschaden" zu unterscheiden. Haftungs- und Deckungsrecht können durchaus unterschiedliche Begrifflichkeiten enthalten.[153] Haftungsrechtlich betrachtet stellen ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 3. Unterversicherung und die versicherungstechnischen Möglichkeiten ihrer Vermeidung

Rz. 95 Sofern zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert entspricht, können nach § 5 Nr. 3 b FBUB 2010 A die Normen zur Unterversicherung zur Anwendung kommen. Diese bestimmen mit § 6 Nr. 2 a FBUB 2010 A, dass im Fall der Unterversicherung die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt wir...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Bedingungsanpassung nach Art. 1 Abs. 3 EGVVG

Rz. 46 Sonderregelungen waren wegen der mit der VVG-Reform verbundenen, strukturellen Änderungen und deren Auswirkungen auch auf Altverträge notwendig. Art. 1 Abs. 3 EGVVG räumte daher den Versicherern bei Altverträgen, die von den Vorschriften des neuen VVG abweichen, insoweit befristet ein Bedingungsanpassungsrecht zum 1.1.2009 ein. Der Umfang und die Grenzen dieses Anpassu...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Beratungspflichten/Prospektangaben

Rz. 13 Wer ein komplexes Versicherungsprodukt wie die Hausratversicherung vertreibt, schuldet vor und bei Vertragsabschluss Aufklärung und Beratung, auch wenn der Versicherungsnehmer für seine Risikoabdeckung vom Grundsatz her selbst verantwortlich ist und auch im VVG 2008 verantwortlich bleibt.[17] Derartige Beratungspflichten hat die Rechtsprechung schon vor Inkrafttreten ...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / d) Rechtsfolge: Leistungsfreiheit

Rz. 211 Bei einem Verstoß gegen die Obliegenheiten im Versicherungsfall gilt § 28 VVG, der in B 3.3.3 VHB 2022 umgesetzt ist. Rz. 212 Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Leistungsanspruch unberührt. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, erfolgt eine Quotierung nach dem Grad des groben Verschuldens. Erforderlich ist aber, dass die Verletzung Einfluss auf die Feststellung des Ver...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Subjektive Risikoausschlüsse (B 4.12 VHB 2022)

Rz. 130 B 4.12.1 VHB 2022 entspricht § 81 VVG. Ausgeschlossen wird die Deckung für Schäden, die auf Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. "Zu kürzen" bedeutet dabei nicht, dass zumindest eine gering...mehr