Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.1 Grundlagen

Tz. 8 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Fünften Buch des UmwG (Formwechsel, s §§ 190–304) ist der Formwechsel von Rechtsträgern geregelt. Erstmals wird ab 1995 hr-lich der Wechsel der Rechtsform von einer Gesamthandsgemeinschaft (Pers-Ges) in eine Kap-Ges oder Gen zugelassen (heterogener, kreuzender oder inkongruenter Formwechsel). Die Umw von Unternehmen durch Formwechsel besch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 80 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 StPflicht/Eink Der Einbringungsgewinn II ist ein Gewinn aus der "Veräußerung von Anteilen" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG); dies gilt nicht nur beim Anteilstausch, sondern auch im Fall der Betriebseinbringung unter Einschluss von Anteilen an Kap-Ges oder Gen. Haben die eingebrachten Anteile zum PV einer natürlichen Pers gehört, liegen Eink aus Gew ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.2.3 Umwandlung

Rz. 23 Da die Kapitalherabsetzungsfiktion nach Abs. 1 in allen Fällen des § 1 UmwG gilt, bezieht sich diese auf Verschmelzungen, Spaltungen (Aufspaltungen, Abspaltungen, Ausgliederungen), Vermögensübertragungen, Formwechsel, also bei allen Formen der Umwandlung. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sowie zahlreicher Stimmen in der Literatur[2] ist die Vorschrift nicht auf die ...mehr

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Eigenkapital / 2 Sacheinlagen, einschließlich debt-for-equity-swaps

Das Eigenkapital einer Gesellschaft kann durch Sacheinlage erbracht oder erhöht werden. Die Gesellschaft gewährt Anteile. Für den über den Nennwert der Anteile hinausgehenden Wert des Einbringungsgegenstands wird regelmäßig die Einstellung in die Kapitalrücklage vereinbart. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung oder fällt die vereinbarte Zuführung zur Kapitalrücklage geringe...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.5 Bestimmung der Anschaffungskosten sowie des Werts eventuell schon vorhandener Anteile

Zur Ermittlung des goodwill (oder negativen Unterschiedsbetrags) sind die Anschaffungskosten dem Zeitwert des erworbenen Nettovermögens gegenüberzustellen. Anschaffungsnebenkosten (Notargebühren, Grunderwerbsteuern, Beratungskosten für eine dem Kauf vorgeschaltete Due Diligence usw.) sind nicht zu aktivieren, sondern unmittelbar als Aufwand zu buchen (IFRS 3.53). Nicht als A...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2.1 Allgemeines

Rz. 18 Gegenstand der Einbringung kann ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil sein (Sacheinlage). Der Einbringungsgegenstand des § 24 UmwStG ist begriffs- und auch inhaltsidentisch mit dem Einbringungsgegenstand des § 20 UmwStG, weshalb auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird.[1] Rz. 19 einstweilen frei Rz. 20 Soweit Anteile an einer Kapitalgesellschaft Bestan...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.1 Gesellschaftsrechte

Rz. 72 Nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 1 UmwStG ist Voraussetzung, dass der Einbringende Mitunternehmer der Gesellschaft wird. Dies erfordert, dass dem Einbringenden als Gegenleistung für seine Sacheinlage Gesellschaftsrechte gewährt oder bereits bestehende Gesellschaftsrechte erweitert werden. Dies setzt voraus, dass der Einbringende aufgrund seiner Beteiligung die Stellung...mehr

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Unternehmensübertragung: keine Vermengung von Umwandlungsrecht und Barkapitalerhöhung mit Sachagio

Zusammenfassung Nach einer Entscheidung des Kammergerichts muss eine Ausgliederung den Vorgaben des UmwG folgen. Sei keine Kapitalerhöhung gewollt, müsse hierauf verzichtet werden. Bei einer Barkapitalerhöhung mit Sachagio werden die Vermögenswerte per Einzelübertragung und nicht im Wege der Ausgliederung übertragen. Registergericht lehnt Handelsregistereintragung der Ausglie...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.9 Anschaffungskosten bei Sacheinlagen

Rz. 51 Der Tatbestand der Sacheinlage liegt bei folgenden Gegebenheiten vor: Einbringung von VG bei der Gründung von Einzelunternehmen oder Ges., Überführung von VG aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen durch Ekfl., Einbringung von VG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten durch Gesellschafter.[1] Rz. 52 Sacheinlagen sind handelsrechtlich wahlweise mit dem Buchwert od...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2 Ausgabe von Anteilen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 118 § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB schreibt vor, dass der Betrag – das Aufgeld oder Agio –, der bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird, als Kapitalrücklage auszuweisen ist. Bei der AG, der SE oder der KGaA kann ein als Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB auszuweisender ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.1 Kapitalerhöhungen

Rz. 29 Für eine AG/SE und KGaA ist die Kapitalerhöhung gegen Bar- oder Sacheinlagen (ordentliche Kapitalerhöhung) in den §§ 182ff. AktG geregelt. Das AktG unterscheidet dabei den Beschluss über die Kapitalerhöhung einerseits (§§ 182ff. AktG) und die Durchführung der Kapitalerhöhung (§§ 185ff. AktG) andererseits. Erst mit der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung wi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Einstellung in die Rücklagen

Rz. 33 Sofern zwischen dem Erwerb eines TU und dem Zeitpunkt der ErstKons ein Zeitraum liegt, in dem das TU Gewinne thesauriert hat, kann der negative Unterschiedsbetrag auf Gewinnthesaurierungen beruhen, die seit der Konzernzugehörigkeit entstanden sind. Dann war es bislang zulässig und ggf. angebracht, um die Ertragslage des Konzerns ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Kons. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.5 Kapitalmaßnahmen

Rz. 50 Gem. § 312 Abs. 4 Satz 1 1. Hs. HGB ist die Regelung auf alle Eigenkapitalveränderungen des assoziierten Unt und nicht nur auf dessen Jahresüberschuss/-fehlbetrag anzuwenden. Die Regelung gilt insbes. auch für Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen. Hierbei ist zwischen verhältniswahrenden und nicht-verhältniswahrenden Kapitalmaßnahmen zu unterscheiden. Bei verhältnis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.4 Unentgeltlicher Erwerb

Rz. 33 Beim unentgeltlichen Erwerb eines VG (z. B. im Fall einer Erbschaft oder Schenkung) erbringt der Erwerber für den Erhalt des VG keine Gegenleistung. Die Aktivierung unentgeltlich erworbener VG ist daher im Fachschrifttum umstritten; die Auffassungen erstrecken sich von einem Aktivierungsverbot über ein Aktivierungswahlrecht bis hin zu einem Aktivierungsgebot. Rz. 34 Di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.5 Versicherungsmathematische oder Bewertungsleistungen

Rz. 61 Nach Buchst. d) ist die Erbringung eigenständiger versicherungsmathematischer oder Bewertungsleistungen, die sich auf den Jahresabschluss nicht nur unwesentlich auswirken, durch den Abschlussprüfer ausgeschlossen. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen oder – bei Versicherungsunternehmen – der Deckungsrückstellungen ist nach Buchstabe d) ausgeschlossen, wenn die En...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Passiver Unterschiedsbetrag

Rz. 115 Ein passiver Unterschiedsbetrag bedeutet, dass der Beteiligungsbuchwert den Wert des anteiligen EK unterschreitet.[1] Die Gründe hierfür sind – ebenfalls unter der Annahme, dass die stillen Lasten i. R. d. Neubewertung komplett berücksichtigt wurden – ein konsolidierungstechnischer Unterschiedsbetrag, "badwill" oder "lucky buy".[2] In den letzten beiden Fällen war ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Gezeichnetes Kapital bei Gründung

Rz. 20 Bei der Gründung stellt sich die umstrittene Frage, ob eine werdende KapG eine Eröffnungsbilanz auf den Zeitpunkt ihrer Errichtung (Abschluss und Beurkundung des Gesellschaftsvertrags), den Zeitpunkt der tatsächlichen Geschäftsaufnahme, den Zeitpunkt ihrer Anmeldung zum Handelsregister oder den Zeitpunkt ihrer Eintragung in das Handelsregister aufstellen muss. Nach de...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.5 Ergänzende Angaben

Rz. 49 Hinsichtlich ergänzender Angaben zur Kapitalflussrechnung ergeben sich aus DRS 21 die folgenden zusätzlichen Verpflichtungen: Die Vorschriften zum Ort der Angaben ergeben sich aus DRS 21.53. Die Norm sieht eine geschlossene Darstellung der ergänzenden Angaben unter der Kapitalflussrechnung oder im Konzernanhang vor. Somit bestehen folgende Darstellungsmöglichkeiten: Die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 46 Die Vorschrift bezieht sich sowohl auf die erstmalige Kapitalaufbringung bei der Gründung als auch alle späteren Maßnahmen im Rahmen von Kapitalerhöhungen.[1] Hierzu gehören insb. die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen (Emissionskosten), Kosten der Börseneinführung (z. B. Bankgebühren, Kosten des Börsenprospekts) und Kosten der Bewe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 43 Unter Aufwendungen für die Gründung eines Unt sind solche Aufwendungen zu verstehen, die für das rechtliche Entstehen des Unt erforderlich sind. Unter das Ansatzverbot fallen somit insb. folgende Aufwendungen:[1] Notar- und Gerichtsgebühren, Kosten der Handelsregisteranmeldung und -eintragung, Genehmigungskosten, Aufwendungen für eine Gründungsprüfung, Gutachterkosten für d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.5.3 Bildung bestimmter Posten (§ 270 HGB)

Rz. 62 Für die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen bei Aufstellung der Konzernbilanz unter vollständiger oder tw. Verwendung des Konzernjahresergebnisses ergeben sich keine Besonderheiten für den Konzernabschluss (§ 298 Abs. 1 i. V. m. § 270 HGB). Die Kapitalrücklage im Konzernabschluss umfasst nur die Kapitalrücklage des MU. Die Kapitalrücklagen der TU werden i. R. d. K...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.4.2 Cashflow aus Investitionstätigkeit

Rz. 37 Nach der Definition in DRS 21.9 gehören zur Investitionstätigkeit Aktivitäten i. V. m. Zu- und Abgängen von VG des Anlagevermögens sowie von VG des Umlaufvermögens, die nicht dem Finanzmittelfonds oder der laufenden Geschäftstätigkeit zuzuordnen sind. Die Definition hat sich im Vergleich zur bisherigen Abgrenzung in DRS 2 geändert (DRS 2.30 f.). Inhaltlich sind aber ke...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.10 Anschaffungskosten bei Unternehmensumstrukturierungen

Rz. 54 Während bei Unternehmensumstrukturierungen im Wege der Einzelrechtsnachfolge die übertragenen VG entsprechend zu den Sacheinlagen zu bewerten sind (Rz 51 ff.), ergeben sich bei Unternehmensumstrukturierungen im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge oder eines Wechsels der Rechtsform die handelsrechtlichen AK der übertragenen VG nach den Regelungen des UmwG, wobei § 1 Abs. ...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 2 Grundbesitzwert nach dem BewG (§ 8 Abs. 2 GrEStG)

In folgenden Fällen ist der Grundbesitzwert[1] Bemessungsgrundlage: wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Umwandlungen aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes, bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage; in den Fällen des § 1 Abs. 2a, 2b, 3 und 3a GrEStG; bei Grundstücksübertragungen i. S. d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) § 22 Abs. 1 Satz 6 Nr. 6 UmwStG

Rz. 76 [Autor/Stand] Sperrfristbehaftete Anteile i.S.v. § 22 UmwStG. Mit der Neukonzeptionierung des Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG vom 7.12.2006[2] wurde das zuvor in § 21 UmwStG 1995, § 3 Nr. 40 Satz 3 und 4 EStG a.F. und § 8b Abs. 4 KStG a.F. enthaltene System der in § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 legal definierten "einbringungsgeborenen Anteilen" (ausf. Rz. 51 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines

Rz. 51 [Autor/Stand] Langlebigkeit einbringungsgeborener Anteile. Mit der Neukonzeptionierung des Umwandlungssteuerrechts durch das SEStEG vom 7.12.2006[2] wurde das zuvor in § 21 UmwStG 1995, § 3 Nr. 40 Satz 3 und 4 EStG a.F. sowie § 8b Abs. 4 KStG a.F. enthaltene System der in § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 legal definierten "einbringungsgeborenen Anteilen" durch die Sperr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG

"... von Anteilen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ..." Rz. 333 [Autor/Stand] Überblick. Für sämtliche Wegzugsteuertatbestände i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 gilt, dass die natürliche Person im Zeitpunkt der Verwirklichung des die Wegzugsbesteuerung auslösenden "Ereignisses" Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG innehaben muss. Als Anteile ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) Definition der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Halbs. 2)

... eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung ist eine Vereinbarung, die unmittelbar zu einer rechtlichen Änderung der Gesellschafterstellung führt; ... Rz. 2789 [Autor/Stand] Definition der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung. Der Begriff der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung war bis 2014 nicht gesetzlich definiert. Mit dem ZollkodexAnpG v. 22.12.2014[2] ist eine...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Überblick

Rz. 45 [Autor/Stand] Gesetzliche Normenvielfalt bei der Wegzugsbesteuerung. Obwohl § 6 AStG häufig als ausschließlich im Rahmen der Wegzugsbesteuerung (zum Begriff s. Rz. 23) relevanter Tatbestand wahrgenommen wird, ist er nur einer von mehreren wegzugsteuerrelevanten Tatbeständen. Bei Anteilen an Kapitalgesellschaften, die im steuerlichen Privatvermögen gehalten werden und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele für Umgehungsgeschäfte.

Rn 33 Arbeitsrecht: Aufhebungsverträge sind nicht wegen Umgehung von § 613a nichtig, wenn sie auf das endgültige Ausscheiden des ArbN aus dem Betrieb gerichtet sind (BAG NZA 99, 424 [BAG 10.12.1998 - 8 AZR 324/97]). Eine Umgehung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften über den Kündigungsschutz, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Pflicht zur Abführung von S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Verhältnis des § 1 zur (verdeckten) Einlage

Rz. 28.9 [Autor/Stand] § 1 oder Einlage bzw. Entnahme. Für Leistungen, die eine inländische Muttergesellschaft an ihre ausländische Tochtergesellschaft unentgeltlich oder teilunentgeltlich erbringt, stellt sich stets die Frage, ob eine Gewinnkorrektur vorrangig nach § 1 oder nach Einlage- bzw. Entnahmegrundsätzen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 und § 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 EStG) vorzunehm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Tätigkeit des Steuerpflichtigen oder der nahestehenden Person (§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a)

... a) die Teil einer Tätigkeit des Steuerpflichtigen oder der nahestehenden Person sind, auf die die §§ 13, 15, 18 oder 21 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden sind oder anzuwenden wären, wenn sich der Geschäftsvorfall im Inland unter Beteiligung eines unbeschränkt Steuerpflichtigen und einer inländischen nahestehenden Person ereignet hätte, ... Rz. 2785 [Autor/Stand] Bezi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Rückerstattung von Beiträgen, V.

Rn 13 Die Regelung in V 1 erfasst alle gesellschaftsrechtlichen Beiträge iSv § 709 I, wobei mit V 2 für Sacheinlagen und mit V 3 für Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen ergänzend Spezialvorschriften bestehen. Reicht das vorhandene Vermögen nicht aus, um alle Rückerstattungen voll zu leisten, wird entspr § 709 III gequotelt. Rn 14 Der Wert von Sachen (V 2) ist objektiv ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Reichweite des Gesellschaftsstatuts (Übersicht).

Rn 9 Das mit Hilfe des IntGesR ermittelte Gesellschaftsstatut betrifft im Grundsatz alle gesellschaftsrechtlichen Fragen vom Beginn bis zum Ende der Gesellschaft (Einheitslehre; s BGHZ 25, 134, 144; IPRax 00, 423, 424 – Überseering I; Staud/Großfeld IntGesR Rz 17; Ulmer/Behrens/Hoffmann Einl B Rz 80; Spahlinger/Wegen Rz 21, 261 ff; Gebauer/Wiedmann/Weller/Hübner § 23 Rz 38; ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3. BMF, Schr. v. 19.3.2004 — IV B 4 - S 1301 USA-22/04 (Steuerliche Einordnung der nach dem Recht der Bundesstaaten der USA gegründeten Limited Liability Company), BStBl. I 2004, 411

Rz. 3 [Autor/Stand] Für die Frage, ob die Limited Liability Company (LLC) US-amerikanischen Rechts für Zwecke der deutschen Besteuerung als Körperschaft oder als Personengesellschaft einzuordnen ist, gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: I. Vorbemerkung In den USA wird die Rechtsform der Limited Liability Company (wörtlich: Gesellschaft mit...mehr

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Der neue Umwandlungssteuere... / 4. Negative Anschaffungskosten bei steuerlich rückwirkenden Einbringungen nach § 20 UmwStG

Werden Betriebe, Teilbetriebe oder Mitunternehmeranteile unter dem gemeinen Wert mit steuerlicher Rückwirkung nach § 20 UmwStG in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, entsprechen die steuerlichen Anschaffungskosten (AK) für die als Gegenleistung gewährten Anteile dem Wert, mit dem die Sacheinlage in der Steuerbilanz der übernehmenden Kapitalgesellschaft zu aktivieren ist (v...mehr

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Der neue Umwandlungssteuere... / 6. Einbringungsgeborene Anteile und Erweiterung der Einlagefiktionen in §§ 4, 5 UmwStG

Erfolgte vor Geltung des SEStEG eine Sacheinlage gem. § 20 UmwStG unter dem Teilwert, waren die als Gegenleistung gewährten Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft nach Maßgabe des § 16 EStG als sog. einbringungsgeborene Anteile i.S.d. § 21 UmwStG a.F gewerblich verstrickt. Unter dem SEStEG konnten zwar keine neuen einbringungsgeborenen Anteile entstehen. § 27 Abs. ...mehr

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"Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft gegen Übertragung "eigener" Anteile

Leitsatz 1. Der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.05.2009 (BGBl I 2009, 1102) eingefügte § 272 Abs. 1a und Abs. 1b des Handelsgesetzbuchs hat nichts an der Beurteilung geändert, dass es sich bei den von der Kapitalgesellschaft erworbenen eigenen Anteilen, die nicht zur Einziehung bestimmt sind, steuerrechtlich um Wirtschaftsgüter handelt. 2. Werden im Zuge der Realteilung Einzelwirtschaftsgüter in das inländische Betriebsvermögen einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft übertragen...§ 16 Abs. 3 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG)mehr

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Sacheinlage in der Mehrwert... / a) Sacheinlage

Wirtschaftsgut wird Gesellschaftsvermögen: Eine Sacheinlage ist ein Vorgang, bei dem ein bestehender oder zukünftiger Gesellschafter ein oder mehrere Wirtschaftsgüter in eine Gesellschaft überführt. Die Wirtschaftsgüter werden somit zum Vermögen der Gesellschaft. Grundsätzlich können Sacheinlagen sowohl bei Personengesellschaften als auch bei Kapitalgesellschaften erbracht w...mehr

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Sacheinlage in der Mehrwert... / 4. Schlussbemerkung

Das Vorabentscheidungsersuchen des VwGH könnte helfen, seit Jahrzehnten offene Fragen zu mehrwertsteuerlichen Themen bei Sacheinlagen in Gesellschaften zu klären. Es sollte daher auch aus deutscher Sicht aufmerksam verfolgt werden. Allerdings ist bedauerlich, dass der VwGH wesentliche Fragen zum Vorsteuerabzug bei Sacheinlagen nicht gestellt hat.mehr

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Sacheinlage in der Mehrwertsteuer: Bestandsaufnahme und Anmerkungen zur EuGH-Vorlage des VwGH vom 28.5.2025 (USTB 2025, Heft 8, S. 242)

StB Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland Ein aktuelles Vorabentscheidungsersuchen des VwGH (Österreich) an den EuGH bietet Anlass, auf die Problematik einer möglichen Umsatzsteuerbelastung bei Sacheinlagen einzugehen. Zwar sind einzelne der Vorlagefragen des VwGH durch die besondere Ausgestaltung des österreichischen Rechts verursacht, doch ist das Verfahren in anderen P...mehr

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Sacheinlage in der Mehrwert... / [Ohne Titel]

StB Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland Ein aktuelles Vorabentscheidungsersuchen des VwGH (Österreich) an den EuGH bietet Anlass, auf die Problematik einer möglichen Umsatzsteuerbelastung bei Sacheinlagen einzugehen. Zwar sind einzelne der Vorlagefragen des VwGH durch die besondere Ausgestaltung des österreichischen Rechts verursacht, doch ist das Verfahren in anderen Pu...mehr

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Sacheinlage in der Mehrwert... / 2. Problematik aus deutscher Sicht und Kontext

a) Sacheinlage Wirtschaftsgut wird Gesellschaftsvermögen: Eine Sacheinlage ist ein Vorgang, bei dem ein bestehender oder zukünftiger Gesellschafter ein oder mehrere Wirtschaftsgüter in eine Gesellschaft überführt. Die Wirtschaftsgüter werden somit zum Vermögen der Gesellschaft. Grundsätzlich können Sacheinlagen sowohl bei Personengesellschaften als auch bei Kapitalgesellschaf...mehr

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Sacheinlage in der Mehrwert... / e) Problemfeld unentgeltliche Wertabgabe

Wenn eine Sacheinlage als unentgeltliche Wertabgabe einzuordnen ist, können erhebliche umsatzsteuerliche Nachteile die Folge sein. Ist der Gegenstand der Sacheinlage ausreichend, um ein Teilvermögen i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG zu sein[23], ist der Vorgang dabei relativ unproblematisch. Da § 1 Abs. 1a UStG auch unentgeltliche Transaktionen erfasst, kommt es nicht zu einer Besteuer...mehr

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Sacheinlage in der Mehrwert... / d) Neuere finanzgerichtliche Entscheidungen

Interessanterweise am selben Tag, nämlich am 3.4.2025, ergingen in diesem Jahr zwei finanzgerichtliche Urteile, die erwähnenswert sind. FG Niedersachsen: Insbesondere äußerte sich das Niedersächsische FG ausführlich zu Fragen des Vorsteuerabzugs bei einer Sachgründung einer Ein-Mann-GmbH.[21] Die Gesellschafterin hatte eine Sacheinlage in Form eines Pkw erbracht. Sie selbst w...mehr

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Sacheinlage in der Mehrwert... / 1. Einführung

Ein aktuelles Vorabentscheidungsersuchen[1] des VwGH (Österreich) an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)[2] bietet Anlass, auf die Problematik einer möglichen Umsatzsteuerbelastung bei Sacheinlagen einzugehen. Zwar sind einzelne der Vorlagefragen des VwGH durch die besondere Ausgestaltung des österreichischen Rechts verursacht, doch ist das Verfahren in anderen Pun...mehr

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Sacheinlage in der Mehrwert... / 3. EuGH-Vorlage des VwGH und Anmerkungen aus deutscher Sicht

Einbringung bebauter Grundstücke: Der VwGH richtet insgesamt vier Fragen an den EuGH. Der zugrunde liegende Sachverhalt betrifft die Einbringung bebauter Grundstücke ("Liegenschaften") durch einen umsatzsteuerlichen Unternehmer (Steuerpflichtigen) in eine Gesellschaft, an der er bereits als einziger Gesellschafter beteiligt ist. Es werden keine (zusätzlichen) Anteile ausgege...mehr