Fachbeiträge & Kommentare zu Sacheinlage

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Einbringungsgeborene Anteile aus Alteinbringungen originär nicht sperrfristverhaftet nach § 22 UmwStG

Tz. 24 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die "Fälle einer Sacheinlage", auf die im Klammerzusatz in § 22 Abs 1 S 1 UmwStG Bezug genommen wird ("§ 20 Abs 2 S 2"), sind nur Einbringungsvorgänge unter Anwendung des UmwStG idF ab SEStEG (s § 27 Abs 1 UmwStG). Folglich können nur solche einbringungsbedingt erworbenen Anteile zum sachlichen Anwendungsbereich des § 22 UmwStG rechnen, die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regelungszweck und -inhalt

Tz. 114 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG und § 22 Abs 2 S 6 UmwStG ordnen eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns an, wenn im Anschluss an eine Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG) oder im Anschluss an einen Anteilstausch (§ 21 UmwStG) jeweils unter dem gW für den Einbringenden oder die übernehmende Gesellschaft die Voraussetzungen iSd § 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.6 Einbringender hat die erhaltenen Anteile noch nicht veräußert (§ 22 Abs 2 S 5 UmwStG)

Tz. 75 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Es kommt nicht zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns II und zu nachträglichen AK in dieser Höhe auf die erhaltenen Anteile beim Einbringenden, wenn und soweit (s Tz 75c) der "Einbringende die erhaltenen Anteile veräußert hat" (s § 22 Abs 2 S 5 Alt 1 UmwStG). Denn in diesem Fall sind die Regelungen in § 22 Abs 2 S 1–4 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Gewinn aus der Anteilsveräußerung als betrieblicher Gewinn (§ 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG)

Tz. 94b Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Hat eine jur Pers d öff Rechts Anteile aus einer Betriebseinbringung gem § 20 Abs 1 UmwStG unter dem gW (s § 20 Abs 2 S 2 UmwStG) erworben, "gilt in den Fällen des Abs 1 der Gewinn aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile als in einem BgA dieser Kö entstanden" (s § 22 Abs 4 Nr 1 UmwStG; Ausnahme s Tz 97a). Dies bedeutet: Im Fall der Veräuß...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haritz/Wagner, St-Neutralität bei nichtverhältniswahrender Abspaltung, DStR 1997, 182; Walpert, Zur St-Neutralität der nichtverhältniswahrenden Abspaltung von einer Kap-Ges auf Kap-Ges, DStR 1998, 361; Füger/Rieger, Verdeckte Einlage und vGA bei Umwandlungen – ein Problemabriss anhand typischer Fallkonstellationen, in FS für Widmann, Bonn/Berlin 2000, 287; Mahlow/Franzen, Ertra...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / e) Alternativen

Rz. 248 Als Alternative zu den Ersatzlösungen ist eine sog. Umwandlungsanordnung an den Testamentsvollstrecker in Betracht zu ziehen. Diese kann als Auflage für den Erben formuliert werden, wonach das Unternehmen durch den Testamentsvollstrecker entweder in eine GmbH oder Aktiengesellschaft gem. §§ 152 S. 1, 125, 135 Abs. 2 UmwG umgewandelt werden soll. Das Verwaltungsrecht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Rückwirkende Versteuerung eines Einbringungsgewinns bei fehlendem Nachweis

Tz. 92 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Legt der Nachw-Verpflichtete (s Tz 89 und s Tz 98a) bis zum 31.05. eines Jahres (s Tz 91) den Nachw nicht dem (zuständigen) FA (s Tz 90) vor, "gelten die Anteile iSd des Abs 1 oder des Abs 2 an dem Tag, der dem Einbringungszeitpunkt folgt oder der in den Folgejahren diesem Kalendertag entspr, als veräußert" (s § 22 Abs 3 S 2 UmwStG). Hier sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Art des Nachweises (Form, Inhalt und Empfänger)

Tz. 90 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 An die Form des Nachw werden keine Voraussetzungen in § 22 Abs 3 UmwStG getroffen (die Fin-Verw verlangt allerdings eine "schriftliche" Erklärung, s Schr des BMF v 04.09.2007, BStBl I 2007, 698 unter Nr 2, ebenso ab 01.01.2012 s UmwSt-Erl 2011 Rn 22.30; was angesichts der Rechtsfolgen eines fehlenden Nachw schon aus Sicherheitsgründen anzurat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Nachweis bei Anteilen aus einem Anteilstausch

Tz. 88 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Im Fall des Erwerbs von Anteilen aus einem Anteilstausch (sowohl "eigentlicher" Anteilstausch gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG als auch Miteinbringung von Anteilen iRe Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG, s Tz 87) hat der Einbringende die Zurechnung der eingebrachten Anteile (zur Übernehmerin oder deren Rechtsnachfolgerin iSd § 22 Abs 6 UmwStG) nachzu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Nachträgliche Anschaffungskosten beim Einbringenden

Tz. 81 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Der Einbringungsgewinn II (s Tz 78) gilt (in dieser Höhe und unabhängig von einer St-Entrichtung) als nachträgliche AK der erhaltenen Anteile für den Einbringenden oder dessen Rechtsnachfolger (s § 22 Abs 2 S 4 UmwStG; s Milatz/Weber, DB 2022, 757; im Übrigen s Tz 61). Zur Kritik hinsichtlich der AK-Kürzung iHd Einbringungskosten s Tz 65 aE....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.4 Wesentliche Betriebsvermögenszuführung durch Einlagen (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 3 KStG)

Tz. 337 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Der dritte ges geregelte Tatbestand, bei dessen Vorliegen die Erhaltung der wes Betriebsstrukturen angenommen wird, ist die Zuführung von wes BV in zeitlichem Zusammenhang mit der Sanierung im Wege einer (offenen oder verdeckten) Einlage. Es kann sich dabei um Einlagen auf das Nenn-Kap oder um gem § 27 KStG in das stliche Einlagekto einzust...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3.1 Sperrfristverletzende Veräußerung und unschädliche Anteilseinbringung zum Buchwert

Tz. 41 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 UmwStG gelten die S 1–5 entspr, wenn die maßgebenden Anteile "entgeltlich übertragen" werden (s § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 Hs 1 UmwStG). Zum Verhältnis des "Ersatztatbestands" der "entgeltlichen Übertragung" als inhaltliche Umschreibung des Veräußerungsbegriffs zum Grundtatbestand der (gleichbedeutenden) Anteilsveräußerung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Rechtsfolgen der "Mitverstrickung"

Tz. 111 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Werden stille Reserven von sperrfristverhafteten Anteilen (s Tz 109a) auf andere Anteile (des Einbringenden oder dritter Pers) "verlagert", gelten die bereicherten Anteile insoweit auch als "Anteile iSd Abs 1 oder 2" (s § 22 Abs 7 UmwStG). In § 22 Abs 7 UmwStG wird dieser Vorgang als "Mitverstrickung von Anteilen" bezeichnet. Hieraus folgt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines (Grundsätze, Zielrichtung und Kritik)

Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Neuregelung durch SEStEG § 22 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt und komplettiert das System der Besteuerung der Sacheinlagetatbestände gem §§ 20 und 21 UmwStG. Gegenstand der Rechtsnorm ist die Besteuerung der AE mit den aus der Einbringu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3.3 Keine Einbringung mit sonstigen Gegenleistung über den gesetzlichen Wertgrenzen

Tz. 41d Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Gewährung sonstiger Gegenleistungen bei einer Einbringung nach § 20 oder § 21 UmwStG steht einer Bw-Fortführung nicht entgegen, wenn bestimmte Wertgrenzen nicht überschritten werden. Ist demnach der Erwerb dieser Zusatzleistungen für die Bw-Einbringung unschädlich, stellt der Vorgang auch keine sperrfristverletzende Anteilsveräußerung i...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge

Rz. 559 Prinzipiell stellen Umwandlungsvorgänge i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG Veräußerungen dar.[917] Ertragsteuerlich kann dennoch nach dem UmwStG eine steuerneutrale Behandlung erreicht werden. Dem trägt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 ErbStG Rechnung und ordnet ausdrücklich eine entsprechende erbschaftsteuerliche Privilegierung an. Dies betrifft die Fälle des § 20 UmwStG, a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Statzkowski, Zum inl Besteuerungsrecht gem § 20 Abs 3 UmwStG und § 23 Abs 4 S 2 UmwStG bei beschr stpfl Einbringenden, die eine wesentliche Beteiligung iSd § 17 EStG als Gegenleistung für die Sacheinlage erhalten, DB 1996, 399; Vogel/Lehner, DBA, 4. Aufl 2003; Grotherr, International relevante Änderungen durch das StBereinG 1999, IWB F 3, Gr 3, 1291; Grotherr, Änderungen bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Nachweisverpflichteter (persönlicher Bezug)

Tz. 89 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Pflicht, einen Nachw über die Zurechnung der maßgebenden Anteile zu erstatten, trifft pers für alle in § 22 Abs 3 UmwStG angesprochenen Fälle (nur) den "Einbringenden" (s § 22 Abs 3 S 1 UmwStG: "Der Einbringende hat …"). Dies gilt sowohl "in den Fällen des Abs 1" (Betriebseinbringung gem § 20 UmwStG, s Tz 85ff) als auch "in den Fällen des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Veräußerungsgewinn

Tz. 64 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 UmwStG trifft idR keine Aussagen zu der Ermittlung und Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile gem § 22 Abs 1 UmwStG (Ausnahme nur bei jur Pers d öff Rechts und st-befreiten Kö, s Tz 94). Hier gelten ausschl die allg Grundsätze. Dies gilt insbes für den Zeitpunkt der Veräußerung, die Ermittlung des Gewinns au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.6 Stille Reserven bei mehrstufigem Beteiligungserwerb

Tz. 270 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bei mehrstufigen Beteiligungen können unmittelbare schädliche Beteiligungserwerbe zugleich mittelbare schädliche Beteiligungserwerbe auf einer anderen Ebene zur Folge haben. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Stille-Reserven-Klausel sind grds für jede Verlust-Kö gesondert zu prüfen. Dabei sind allein die in der Verlust-Kö vorhandenen im Inl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Rückwirkender Einbringungsgewinn II (Entstehung und Ermittlung)

Tz. 78 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die Übernehmerin iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 2 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist (zum Tatbestand s Tz 70 und s Tz 71, 71a) oder die Nichterbringung des Nachw iSd § 22 Abs 3 UmwStG (s Tz 92) lösen zwingend und unwiderlegbar ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.1 Grundsätze

Tz. 54 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Veräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG oder die Verwirklichung des gleichgestellten Ereignisses iSd § 22 Abs 1 S 6 UmwStG innerhalb der Sperrfrist löst objektiv (und unwiderlegbar) einen nachträglichen Einbringungsgewinn im VZ des stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 S 1 iVm Abs 6 UmwStG) aus (s Tz 1–1a). Dieser nachträgliche Gewi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines (Zielsetzung, Kritik, Handlungsempfehlungen)

Tz. 69 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei den aus einer Betriebseinbringung erhaltenen Anteilen (s § 22 Abs 1 UmwStG) wird auch beim Anteilstausch die bisherige Besteuerungskonzeption der einbringungsgeborenen Anteile (§ 21 UmwStG aF) auf der Ebene des Einbringenden/AE durch eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns ersetzt. Dieser nachträgliche Einbringungsge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 25 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die bisherige Besteuerungskonzeption der Einbringung von BV in eine Kap-Ges/Gen mit Entstehung sog einbringungsgeborener Anteile (s Vor § 20 UmwStG [vor SEStEG] Tz 6ff und s § 21 UmwStG [vor SEStEG]) wird durch die Systemänderung des §§ 20ff UmwStG idF ab SEStEG aufgegeben und auf der Ebene des Einbringenden/AE durch eine nachträgliche Beste...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Unmittelbare oder mittelbare Veräußerung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 70a Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Eine sperrfristschädliche Verfügung über die eingebrachten Anteile iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG ist die unmittelbare oder mittelbare Veräußerung der Beteiligung durch die Übernehmerin. Dabei bedeutet (unmittelbare) Veräußerung die entgeltliche Übertragung der Gesellschaftsanteile auf einen anderen Rechtsträger (s Urt des BFH v 24.01.2018, BStB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.4.2 Sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" auf Antrag (Billigkeitsregelung des UmwSt-Erlasses)

Tz. 15b Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von Ges wegen entstehen sperrfristverhaftete "beruhende Anteile" aus einer Weitereinbringung originär oder derivativ sperrfristverhafteter Anteile gem § 20 Abs 1, § 21 Abs 1 S 2 UmwStG zum Bw (s Tz 15). Diese Vorgänge werden nämlich als für Zwecke des § 22 Abs 1 und 2 UmwStG "unschädliche" Anteilsübertragungen angesehen (s Tz 33, 41 und 42)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Grundsätze der Versteuerung (Verfahrensrecht)

Tz. 79 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Sperrfristverhaftete Anteile iSd § 22 Abs 2 UmwStG können durch stbegünstigten Anteilstausch oder durch Miteinbringung iR einer (Teil-)Betriebs-/MU-Anteilseinbringung zustande kommen. Ist für den Gewinn des eingebrachten (Teil-)Betriebs einer Pers-Ges oder einer natürlichen Pers eine gesonderte Feststellung (s § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a) ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Anteile aus einer Betriebseinbringung

Tz. 106 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Mit Ausnahme der unentgeltlichen Übertragung der erhaltenen Anteile auf eine Kap-Ges oder Genossenschaft (dazu s Tz 40) oder auf eine in einem Drittstaat ansässige Person (s Tz 50c) führt die Übertragung dieser Anteile ohne Gegenleistung durch den Einbringenden innerhalb der siebenjährigen "Sperrfrist" nicht zu einem "schädlichen" Vorgang, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Begriff und Zeitpunkt der Anteilsübertragung

Tz. 84 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG fordert die (dingliche) Übertragung der Beteiligung bzw die Übertragung von Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechten. Das umfasst jegliche entgeltliche oder unentgeltliche rechtsgeschäftliche (derivative) Übertragung bestehender Beteiligungen unter Lebenden, und zwar sowohl durch Einzel- als auch durch Gesamtrech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.3.4 Nachweis über die Buchwerteinbringung

Tz. 42 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Beweislast für die in § 22 Abs 1 S 6 Nr 2 UmwStG genannten Bw-Einbringung liegt beim Einbringenden/AE (zust s Stangl, in R/H/vL, 3. Aufl, § 22 UmwStG Rn 352). Art und Umfang des Nachw sind im Ges nicht genannt. Der Einbringende muss Angaben machen oder Unterlagen vorlegen, die eine Prüfung der Einbringung gem den §§ 20, 21 UmwStG zum Bw ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Unmittelbare Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres weniger als 10 %

Tz. 280 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b Abs 4 S 1 KStG stellt auf die Beteiligung zu Beginn des Kj ab. Dh maßgebend ist ausschl die am 01.01. eines Jahres bestehende Beteiligungsquote. Das strenge Stichtagsprinzip ebenfalls bejahend s Urt des FG Köln v 09.06.2016 (EFG 2016, 1542) und s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 288d). Die Beteiligungsverhältnisse im Zeitpunkt der Fas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Gewerbesteuer

Tz. 67 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Gehörten die veräußerten Anteile aus einer Sacheinlage iSd § 20 UmwStG zum BV des Gew einer natürlichen Pers, stellt sich die Frage der GewSt-Pflicht des VG. Der sich nach den estlichen Gewinnermittlungsvorschriften ergebende VG gehört grds zum Gewerbeertrag gem § 7 S 1 GewStG, wenn dieser nicht in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Tatbestand und erstmalige Anwendung

Tz. 117 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Aus der Rechtsfolge des § 22 Abs 8 S 1 UmwStG, dass es nämlich (nur) um die Anwendung des § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 und Abs 2 S 6 UmwStG als Folgewirkung des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU geht, ergibt sich der Tatbestand der Vorschrift. Der Regelungsbereich umfasst nämlich bereits erfolgte Einbringungen nach den §§ 20, 21 o...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Hageböke, Der Verlust von EK-ersetzenden Darlehen und § 8b Abs 3 KStG, DStR 2002, 1202; Buchna/Sombrowski, Aufwendungen mit EK-Ersatzcharakter als nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs 3 KStG nF, DB 2004, 1956; Scheipers/Kowallik, Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs 3 KStG bei der Veräußerung direkt gehaltener Beteiligungen durch beschr Stpfl, IWB F 3 G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Regelungsinhalt

Tz. 98 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine st-befreite Kö ist. Die Fälle, dass eine st-befreite Kö Übernehmerin sperrfristverhafteter Anteile iSd § 22 Abs 2 UmwStG ist, w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Nachträgliche Anschaffungskosten auf die erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 1 S 4 UmwStG)

Tz. 61 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Einbringungsgewinn I als zusätzliche AK Die nachträgliche Versteuerung eines Einbringungsgewinns I hat eine Erhöhung der AK der erhaltenen Anteile zur Folge (s § 22 Abs 1 S 4 UmwStG: "nachträgliche AK") um so eine Doppelbesteuerung der eingebrachten stillen Reserven zu vermeiden (die AK-Fiktion des § 20 Abs 3 S 1 UmwStG bezieht sich ausdrückl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.6.1 Ausscheiden aus dem persönlichen Regelungsbereich

Tz. 49b Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die rückwirkende Besteuerung eines Einbringungsgewinns wird auch ohne Anteilsveräußerung iSd § 22 Abs 1 S 1 UmwStG ausgelöst, wenn nach dem stlichen Übertragungsstichtag (s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG) die pers Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs 4 UmwStG entweder für den Einbringenden (oder dessen Rechtsnachfolger, s Tz 50e, oder bei Dritten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Kapitalerhöhung

Tz. 1451 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Eine Kap-Erhöhung kann durch Umwandlung von Kap- oder Gewinnrücklagen der Kap-Ges (= nominelle Kap-Erhöhung oder auch "Kap-Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln") oder gegen entspr Bar- oder Sacheinlagen der bisherigen oder neuen AE (= effektive Kap-Erhöhung oder auch "Kap-Erhöhung gegen Einlage") erfolgen. 11.1.1 Kapitalerhöhung aus Gesellschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.6 Veräußerungsgewinne iSd § 17 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG)

Tz. 48 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der Buchst e des § 49 Abs 1 Nr 2 EStG betrifft Eink aus der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges (zum Begriff s § 1 KStG Tz 27 ff; auch s Tz 48a), die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inl (s § 1 KStG Tz 20 ff) haben (Unterbuchst aa) und ab VZ 2006 uU auch Anteile an ausl Kap-Ges (Unterbuchst bb; s Tz 48a). Die praktische Bedeutung des...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Die Anteilsübertragung und vergleichbare Sachverhalte

Tz. 66 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG bezeichnet als schädlichen Beteiligungserwerb die Übertragung des gezeichneten Kap (richtig muss es heißen: der Anteile am gezeichneten Kap). Gezeichnetes Kap ist bei einer AG und SE das Nenn-Kap, bei einer GmbH das Stamm-Kap; der Mitgliedschaftsrechte. Mitgliedschaftsrechte bestehen an einer Erwerbs- und Wirtschaftsgen sow...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Tibo, Erneute Änderung des § 8b KStG und weiterer Vorschriften betr den Eigenhandel von Banken und Finanzdienstleistern – Auswirkungen auf Unternehmen außerhalb der Kreditwirtschaft, DB 2001, 8; Milatz, StFreiheit von Anteilsveräußerungen durch vermögensverwaltende Beteiligungsgesellschaften, BB 2001, 1066; Tibo, Die Besteuerung von Termingeschäften im BV gem § 15 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer

Tz. 80 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 StPflicht/Eink Der Einbringungsgewinn II ist ein Gewinn aus der "Veräußerung von Anteilen" (s § 22 Abs 2 S 1 UmwStG); dies gilt nicht nur beim Anteilstausch, sondern auch im Fall der Betriebseinbringung unter Einschluss von Anteilen an Kap-Ges. Haben die eingebrachten Anteile zum PV einer natürlichen Pers gehört, liegen Eink aus Gew vor (s § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Zeitpunkt des Zu- oder Abgangs zum Einlagekto

Tz. 41 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 29.05.1996, BStBl II 1997, 92; weiter s Urt des BFH vom 31.03.2004, BFH/NV 2004, 1423), des FG Saarland (s Urt des FG Saarland v 11.04.2018, EFG 2018, 1055) und der Fin-Verw (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 26) erfolgt die Erhöhung des Einlagekto nach Zuflussgrundsätzen. UE sind die Verw-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

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GmbH: Sachgründung / 3 Einbringung von Unternehmen

Wird ein Unternehmen eingebracht, legt das Registergericht die Bilanzwerte für die Sachgründung zugrunde. Ist das eingebrachte Unternehmen kein prüfungspflichtiges Unternehmen, reicht eine von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bescheinigte Bilanz. Eine von einem Wirtschaftsprüfer testierte Bilanz ist nur für prüfungspflichtige Unternehmen erforderlich. Das Umwandlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Sachgründung / 1 Sachgründung und Stammkapital

Nur verkehrsfähige Gegenstände mit einem feststellbaren wirtschaftlichen Wert können als Einlage in die GmbH eingebracht werden. Diese Gegenstände sind entsprechend der sachenrechtlichen Vorschriften auf die (Vor-)GmbH zu übertragen, also z. B.: bei Forderungen im Wege der Abtretung bei Urheberrechten durch Einräumung einer Lizenz bei beweglichen Sachen durch Übereignung bei Imm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Sachgründung / 2 Bewertung von Gegenständen der Sachgründung

Sacheinlagen, mit denen die Gesellschafter ihre Einlageverpflichtung erfüllen, müssen realistisch und zu Marktgepflogenheiten bewertet werden. Praxis-Tipp Wert der Stammeinlagen klären Hier sollten der Rechtsberater, der Notar und das Registergericht offene Fragen vorab klären, um den Registereintrag reibungslos und ohne Haftungsrisiken vollziehen zu können. Der Wert der Stamm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Sachgründung / Zusammenfassung

Begriff Gesellschafter einer GmbH können ihren Anteil am Stammkapital im Wege der Sachgründung leisten. Dies gilt auch für spätere Erhöhungen des Stammkapitals. Sacheinlagen sind im Gründungsprotokoll bzw. im Kapitalerhöhungsbeschluss und im Gesellschaftsvertrag festgesetzte Leistungen, die keine bar eingezahlten Mittel sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Neubewertungsansatz

Rn. 92 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In allen Fällen der zu einer Neugründung führenden Umwandlung sowie in den sonstigen Umwandlungsfällen, bei denen die Gegenleistung des übernehmenden Rechtsträgers in der Ausgabe neuer Anteile besteht, kommt für die Bilanzierung des übernommenen Vermögens die Anwendung der Regeln über den Ansatz und die Bewertung von Sacheinlagen in Betracht ...mehr